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Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand

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Offermann-Burckart, S. (1994). Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48136-1
Offermann-Burckart, Susanne. Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48136-1
Offermann-Burckart, S (1994): Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48136-1

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Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand

Offermann-Burckart, Susanne

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 16

(1994)

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Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der nach ganz h. M. möglichen Personenverschiedenheit von Getäuschtem und Geschädigtem beim Betrug und der äußerst umstrittenen Frage, welche Personen unter welchen Voraussetzungen i. S. von § 263 StGB über fremdes Vermögen verfügen können. Dabei werden sowohl der Dreiecksbetrug in bezug auf Sachen, bei dem es vor allem um die Abgrenzung zum Diebstahl in mittelbarer Täterschaft geht, als auch - an Hand einiger charakteristischer Fallgruppen - der Dreiecksbetrug in bezug auf Forderungen und Rechte untersucht.

Die Verfasserin setzt sich intensiv mit den in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Auffassungen (insbesondere mit der »Befugnis-« oder »Ermächtigungstheorie«, der »Lehre von der tatsächlichen Nähe« oder »der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit« und der »Lagertheorie«) auseinander und lehnt diese im einzelnen als zu eng, zu weit oder zu unbestimmt ab.

Unter Berücksichtigung der systematischen Einordnung von § 263 StGB in das Gefüge der Vermögensdelikte und durch den Vergleich von Fällen eines möglichen Dreiecksbetrugs mit den ähnlich gelagerten zivilrechtlichen Konstellationen des Erwerbs vom Nichtberechtigten und der Geschäftsführung ohne Auftrag wird sodann eine ganz neue Formel entwickelt, mit deren Hilfe sich sachgerecht ermitteln läßt, wann das vermögensschädigende, täuschungsbedingte Verhalten Dritter eine Vermögensverfügung darstellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Erster Teil: Die Problemstellung 19
A. Der Betrugstatbestand 19
B. Die Vermögens Verfügung des Getäuschten 20
I. Definition 20
II. Probleme bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der „Vermögensverfügung" 22
1. Können Getäuschter und Geschädigter verschiedene Personen sein? 22
a) Geschichtliches 22
b) Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur 23
aa) Das Täterverhalten als Anknüpfungspunkt für die These, daß Getäuschter und Geschädigter nicht identisch sein müssen 24
bb) Das Tatbestandsmerkmal der „VermögensVerfügung" als Anknüpfungspunkt für die These, daß Getäuschter und Geschädigter nicht identisch sein müssen 24
2. Gegenstand der Arbeit 26
Zweiter Teil: Dreiecksbetrug in bezug auf Sachen 27
A. Die dogmatische Einordnung des Problems 27
B. Die praktische Bedeutung des Problems 27
I. Die Lückenhaftigkeit des strafrechtlichen Eigentumsschutzes 28
II. Die Bedeutung einer Strafbarkeit wegen Betrugs oder Diebstahls (in mittelbarer Täterschaft) für die Strafzumessung 29
III. Versicherungsrechtliche Konsequenzen der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl 29
IV. Zur Rückfallbestrafung 29
C. Die problematischen Fälle 30
D. Der Meinungsstand 31
I. Der Minimalkonsens 31
1. Ausgangspunkte der Diskussion 31
2. Das Vorliegen einer Verfügungsbefugnis 31
3. Das Fehlen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung des Dritten zu dem fremden Vermögen 32
4. Der Kernpunkt des Meinungsstreits 32
II. Die Rechtsprechung 32
1. Das Reichsgericht 33
a) RGSt 25, 244 - Urteil v. 12. 04. 1894 33
b) RGSt 48, 58-Urteil v. 15. 12. 1913 33
c) RGSt49, 16-Urteil v. 12. 11. 1914 34
2. Der Bundesgerichtshof 35
a) BGHSt 18, 221 - Urteil v. 16. 01. 1963 36
b) BGH bei Daliinger, MDR 1974,15 (1 StR 202/73) - Urteil v. 19. 06. 1973 37
3. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte 38
a) BayObLG MDR 1964, 343 - Urteil v. 07. 08. 1963 38
b) OLG Stuttgart NJW 1965,1930 - Urteil v. 14. 07. 1965 38
c) OLG Köln MDR 1966, 253 - Urteil v. 14. 12. 1965 39
d) OLG Hamm NJW 1969, 620-Urteil v. 13.12.1968 40
e) OLG Hamm OLGSt § 263, S. 165 - Urteil v. 29. 06. 1978 41
f) OLG Düsseldorf NJW 1988, 922 - Beschluß v. 19. 06. 1987 42
g) OLG Düsseldorf NJW 1993, 1407 - Beschluß v. 17. 11. 1992 43
III. Die Literatur 43
1. Die „Befugnis-" oder „Ermächtigungstheorie" 44
a) Binding 45
b) Schünemann 45
c) Roxin/Schünemann und Roxin/Schünemann/Haffke 49
d) Samson 50
e) Otto 50
f) Backmann 53
g) Joecks 58
h) Haas 59
2. Die „Lehre von der tatsächlichen Nähe" oder „der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit" 60
a) V. Liszt/Schmidt 61
b) Dreher 61
3. Die „Lagertheorie" 63
a) Schröder 63
b) Weingart, O.H. Schmitt, Hellriegel und Becker 70
aa) Weingart 71
bb) O.H.Schmitt 71
cc) Hellriegel 72
dd) Becker 72
c) Welzel 72
d) Wedekind 73
e) Gribbohm 74
f) Lenckner 74
g) Cramer, Eser, Schmidhäuser, Geppert und Wessels 76
aa) Geppert 76
bb) Wessels 76
h) Lackner 78
i) Haffke 78
j) Rengier 79
k) Hartmann 80
4. Die Ansicht Herzbergs 82
5. Die Ansicht Leibrocks 88
E. Auseinandersetzung mit den dargestellten Meinungen 92
I. Die „Befugnis-" oder „Ermächtigungstheorie" 92
1. Die Aussagen der „Befugnis-"oder „Ermächtigungstheorie" 92
a) Das Vorliegen einer Verfügungsbefugnis 92
b) Das Fehlen einer Verfügungsbefugnis 93
2. Stellt die Verfügungsbefugnis lediglich einen Rechtfertigungsgrund dar? 93
a) Hinweis auf Herzberg 94
b) Die Verfügungsbefugnis ist mehr als nur ein Rechtfertigungsgrund 94
3. Der zivilistische Ansatz der „Befugnistheorie" 95
a) Die Ansicht Drehers 95
b) Die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf das Zivilrecht im Bereich der Vermögensdelikte 95
c) Die Vornahme zivilrechtlicher Wertungen bei der Subsumtion eines Sachverhalts unter die Vermögensdelikte 96
4. Die Enge der „Befugnistheorie" 99
a) Die - reine - „Befugnistheorie" 99
b) Die Ansicht Schünemanns 100
c) Die Ansicht Ottos 101
d) Die Ansicht Backmanns 101
e) Zur Subjektivierung des Ermächtigungskriteriums 102
f) Auseinandersetzung mit der Ansicht Schünemanns 102
g) Auseinandersetzung mit der Ansicht Ottos 104
h) Auseinandersetzung mit der Ansicht Backmanns 105
i) Auswirkungen der Subjektivierung des Ermächtigungskriteriums für den Geschädigten 106
j) Auswirkungen der Subjektivierung des Ermächtigungskriteriums für den vermögensfremden Dritten 106
II. Die Ansicht Backmanns 107
1. Das Abstellen auf ein Verhalten, mit dem ein Vermögenswechsel bewirkt werden soll 107
2. Die Abgrenzung von (Dreiecks-)Betrug und Unterschlagung 109
a) Zu den „berichtigenden Auslegungen" 109
b) Konsequenzen der Ansicht Backmanns für die Strafbarkeit des Täters 111
III. Die „Lehre von der tatsächlichen Nähe" oder „der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit" 112
1. Die Unschärfe der Formel von der „tatsächlichen Nähe" 112
a) Fallbeispiele 112
b) Auseinandersetzung mit der Ansicht des BGH in der Sammelgaragen-Entscheidung 113
2. Die Überdehnung des Anwendungsbereichs des Betrugstatbestands in Dreiecks- Fällen 114
a) Die fehlende Möglichkeit zur sinnvollen Abgrenzung von (Dreiecks-)Betrug und Diebstahl in mittelbarer Täterschaft 115
b) Die Ansicht Drehers 115
3. Vorzüge der „Lehre von der tatsächlichen Nähe" 116
a) Die Vermeidung von Vorsatzproblemen 116
b) Die Harmonisierung der Verfügungsbegriffe im Betrugs- und Erpressungstatbestand 117
IV. Die frühere Ansicht Welzeis 118
1. Zu den Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Gewahrsamsverhältnissen 118
2. Fälle, in denen das alleinige Abstellen auf die Gewahrsamsverhältnisse nicht zu einer befriedigenden Lösung führt 119
3. Die neuere Ansicht Welzels 120
V. Die „Lagertheorie" 120
1. Die Ansicht Schröders 120
a) Das Bestreben, das Täterverhalten auf jeden Fall zu sanktionieren 121
b) Zu den Bedenken, das Verhalten des Dritten, der Inhaber des (Allein-)Gewahrsams an einer fremden Sache ist, stets als Vermögensverfügung zu werten 122
c) Verfügung des Dritten über eigenes Vermögen? 123
2. Die These Schröders u. a., daß auch Nicht-Gewahrsamsinhaber über fremdes Vermögen verfügen können 124
a) Die Ansichten von Schröder, O.H. Schmitt, Wedekind, Lenckner und Wessels 124
b) Die Person des getäuschten Dritten und sein Verhältnis zu der betroffenen Sache als gemeinsamer Ausgangspunkt der dargestellten Ansichten 125
c) Bedenken gegen diesen Ausgangspunkt 125
d) Die von Schröder u. a. vertretene „Konkurrenzlösung" 128
e) Ablehnung der „Konkurrenzlösung" 130
f) Die Unschärfe der „Lagertheorie" 133
VI. Die Ansicht Hartmanns 134
1. Die Heranziehung objektiver Zuordnungsmerkmale zur Bestimmung des „Lagerkriteriums" 134
2. Die Heranziehung subjektiver Zuordnungsmerkmale zur Bestimmung des „Lagerkriteriums" 135
VII. Die Ansicht Herzbergs 137
1. Das Kriterium der „tatsächlichen Sachgewalt" 137
2. Die Inkonsequenz der Ansicht Herzbergs 138
3. Die Unschärfe des Kriteriums der „tatsächlichen Sachgewalt" 138
VIII. Die Ansicht Leibrocks 139
1. Zum Ausscheiden von Diebstahl (in mittelbarer Täterschaft) in Fällen, in denen die betroffene Sache im Alleingewahrsam des Getäuschten steht 139
2. Die Annahme, der Verlust des Gewahrsams stelle für den vermögensfremden Dritten einen eigenen Vermögensschaden dar 140
3. Die Behandlung der Fälle, in denen der getäuschte Dritte (neben dem Vermögensinhaber) gleich- oder untergeordneten Mitgewahrsam an der betroffenen Sache hat 141
4. Die Behandlung der Fälle, in denen der getäuschte Dritte keinen Gewahrsam an der betroffenen Sache hat 141
F. Eigener Lösungsvorschlag 142
I. Vorüberlegungen 142
1. Die Anknüpfungspunkte der einzelnen Theorien 142
a) Der Anknüpfungspunkt der „Befugnis-" oder „Ermächtigungstheorie" 143
b) Der Anknüpfungspunkt der „Lehre von der tatsächlichen Nähe" oder „der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit" 143
c) Der Anknüpfungspunkt der „Lagertheorie" 143
2. Das Täterverhalten als möglicher Anknüpfungspunkt 144
a) Mit Hilfe des Täterverhaltens als Anknüpfungspunkt zu erzielende Ergebnisse 144
b) Konsequenzen für die Beurteilung von Vermögensschädigungen in Dreiecks-Verhältnissen 146
c) Konsequenzen für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vermögensverfügung beim Dreiecksbetrug 146
aa) Zum Wesen des Betrugs 146
bb) Das Erfordernis der „Unmittelbarkeit des Vermögensschadens" 147
cc) Der unterschiedliche Charakter des Diebstahls- und des Betrugstatbestands 148
d) Ausscheiden des Täterverhaltens als entscheidender Anknüpfungspunkt 148
II. Die Lösung 148
1. Der Selbstschädigungscharakter des Betrugs 148
2. Vergleich der Fälle von Vermögensschädigungen in Dreiecks-Verhältnissen mit zivilrechtlichen Konstellationen 149
a) Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten 149
aa) Der Anknüpfungspunkt für den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten 149
bb) Die bewußte und gewollte Übertragung des Besitzes auf den Veräußerer 150
cc) Der Unterschied zwischen den zivilrechtlichen Fällen des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten und den strafrechtlichen Fällen von Vermögensschädigungen in Dreiecks-Verhältnissen 151
dd) Die bewußte und gewollte Besitzübertragung als möglicher Anknüpfungspunkt für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vermögensverfügung beim Dreiecksbetrug 151
ee) Das Erfordernis einer Erweiterung des Anküpfungspunkts 154
α) Die Frage der Einbeziehung von Besitzdienern in den Kreis der „Veräußerer" i. S. von § 932 BGB 155
β) Die bewußte und gewollte Übertragung der tatsächlichen Sachgewalt oder Sachherrschaft als entscheidender Anknüpfungspunkt 156
ff) Die bewußte und gewollte Überlassung der tatsächlichen Sachgewalt oder Sachherrschaft 158
gg) Die bewußte und gewollte Einräumung einer mittelbaren Dispositionsmöglichkeit über die Sache 159
hh) Die Übertragung der Sachgewalt per Gesetz 160
ii) Anwendung der gefundenen Kriterien auf die Beispielsfälle 160
b) Fälle, in denen trotz einer bewußten und gewollten Übertragung oder Überlassung (oder einer auf Gesetz beruhenden Übertragung) der tatsächlichen Sachgewalt (oder der mittelbaren Dispositionsmöglichkeit über die Sache) die Zurechnung des Schadens als Selbstschädigung zweifelhaft ist 161
aa) Die Suche nach einem Korrektiv 162
bb) Die Geschäftsführung ohne Auftrag 162
cc) Vergleich der Situation bei der Geschäftsführung ohne Auftrag mit der bei einem (möglichen) Dreiecksbetrug 163
dd) Der Begriff der „Geschäftsbesorgung" i. S. von § 677 BGB 163
ee) Die „berechtigte" Geschäftsführung ohne Auftrag 163
ff) Die Heranziehung des Kriteriums des (wirklichen oder mutmaßlichen) Willens (oder - in Ausnahmefällen - des Interesses) des Geschädigten bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vermögensverfügung beim Dreiecksbetrug 165
gg) Fälle, in denen der Täter sich als Eigentümer der Sache ausgibt 166
hh) Überprüfung der bei Heranziehung des Kriteriums des (wirklichen oder mutmaßlichen) Willens zu erzielenden Ergebnisse 167
ii) Zur Verwendung des Kriteriums des (wirklichen oder mutmaßlichen) Willens als Auslegungshilfe 168
c) Ergebnis 169
d) Anwendung des gefundenen Ergebnisses auf die Beispielsfälle 170
e) Zur „harmonischen" Behandlung der Fälle des Dreiecksbetrugs und der Dreieckserpressung 171
3. Konsequenzen der gefundenen Lösung für die Strafbarkeit des Täters 172
4. Zur subjektiven Tatseite 172
a) Der sowohl auf die Begehung eines (Dreiecks-)Betrugs als auch auf die eines Diebstahls (in mittelbarer Täterschaft) gerichtete Vorsatz des Täters 172
b) Fälle, in denen der Vorsatz des Täters sich nur auf die Begehung eines (Dreiecks-)Betrugs richtet 173
Dritter Teil: Dreiecksbetrug in bezug auf Forderungen und Rechte 175
A. Fallgruppen, in denen ein Dreiecks-Forderungsbetrug in Betracht kommt 175
I. Die Fälle der Täuschung von Hoheitsträgern, die kraft ihres Amtes Anordnungen über fremdes Vermögen treffen können 175
1. Die Rechtsprechung 175
a) RGSt 26, 28 - Urteil v. 02. 07. 1894 175
b) RGSt 59,104 - Urteil v. 24. 02. 1925 176
c) RGSt 66, 371 - Urteil v. 10. 10. 1932 177
d) RGSt 69, 101 - Urteil v. 04. 02. 1935 178
e) BGH bei Daliinger, MDR 1956,10 (3 StR 336/55) - Urteil v. 27. 10. 1955 179
f) BGHSt 14, 170 - Urteil v. 11. 03. 1960 179
2. Die Literatur 180
a) Samson 180
b) Joecks 181
c) Cramer 181
d) Lackner 182
3. Auseinandersetzung mit den dargestellten Meinungen und eigene Konzeption 183
a) Die Ansicht von Samson und Joecks 183
b) Eigene Lösung 183
II. Die Kundenabwerbungs- und Ausschreibungs-Fälle 184
1. Die Rechtsprechung 184
a) RGSt 26, 227 - Urteil v. 22. 10. 1894 184
b) RGSt 73, 382 - Urteil v. 04. 12. 1939 184
c) BGHSt 17, 147 - Urteil v. 20. 09. 1962 185
d) BGHSt 19, 206 - Beschluß v. 16. 12. 1963 186
2. Die Literatur 187
a) Lackner 187
b) Cramer 188
c) Hartmann 188
d) Mohrbotter 190
3. Auseinandersetzung mit den dargestellten Meinungen und eigene Konzeption 192
a) Die Ansichten von Rechtsprechung und Literatur 192
aa) Die Rechtsprechung 192
bb) Die Ansicht Lackners 193
cc) Die Ansicht Mohrbotters 193
b) Eigene Lösung 193
aa) Der Kundenabwerbungs-Fall 193
bb) Die Ausschreibungs-Fälle und die Fälle eines Anstellungsbetrugs 194
III. Die Fälle der Ausfüllung eines Blankoakzepts, Bestellscheins o. ä. durch einen Dritten 195
1. Die Rechtsprechung 195
a) RGSt 51,166-Urteil v. 19.01. 1917 195
b) RGSt 64, 226 - Urteil v. 27. 05. 1930 195
c) BGH GA 1962, 213 - Urteil v. 30. 08. 1961 196
2. Eigene Konzeption 197
a) Der Fall der abredewidrigen Ausfüllung eines Blankoakzepts 197
b) Die Bestellschein-Fälle 197
IV. Fälle, in denen der Täter ihm nicht zustehende Forderungen einzieht 198
1. Die Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1147 - Urteil v. 05. 03. 1968) 198
2. Die Literatur 199
a) Schröder 199
b) Hartmann 199
3. Eigene Konzeption 200
V. Die Fälle des § 407 Abs. 1 BGB und des § 932 BGB 200
1. Die Rechtsprechung 200
a) RGSt 39, 80 - Urteil v. 10. 07. 1906 200
b) RGSt 73,61 (Urteil v. 22. 12. 1938) und RGSt 49,16 (Urteil v. 12. 11. 1914) 201
2. Die Literatur 201
a) Samson 201
b) Joecks 202
c) Cramer 202
d) Hardwig 202
3. Eigene Konzeption 203
a) Die Fälle des § 407 Abs. 1 BGB 203
b) Die Fälle des § 932 BGB 204
VI. Die Fälle des Scheck- und Kreditkartenmißbrauchs 204
B. Ergebnis 205
Gesamtergebnis 206
Literaturverzeichnis 209