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Zwangskontrakt und Güterdefinition

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Lege, J. (1995). Zwangskontrakt und Güterdefinition. Zur Klärung der Begriffe »Enteignung« und »Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48401-0
Lege, Joachim. Zwangskontrakt und Güterdefinition: Zur Klärung der Begriffe »Enteignung« und »Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums«. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48401-0
Lege, J (1995): Zwangskontrakt und Güterdefinition: Zur Klärung der Begriffe »Enteignung« und »Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48401-0

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Zwangskontrakt und Güterdefinition

Zur Klärung der Begriffe »Enteignung« und »Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums«

Lege, Joachim

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 679

(1995)

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Abstract

Das BVerfG hat mit dem Naßauskiesungsbeschluß von 1981 die Dogmatik zu Art. 14 GG gleichsam auf den Kopf gestellt. Es hat insbesondere neu definiert, was einerseits Enteignung, andererseits Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums ist. Rechtsprechung und Lehre sind dem BVerfG inzwischen weitgehend gefolgt, es haben sich aber auch Zweifel gehalten, ob die neuen Definitionen des Gerichts wirklich so trennscharf sind wie behauptet.

Die vorliegende Untersuchung hält diese Zweifel für berechtigt, möchte aber dennoch die Grundkonzeption des Gerichts ("Trennungstheorie") unterstützen. Zu diesem Zweck werden deren Grundbegriffe anhand eines Marktmodells präzisiert: Die öffentliche Gewalt ("der Staat") wird einerseits als "Marktveranstalter" gedacht, dessen Aufgabe es ist zu definieren, welche Güter in welcher Weise "marktfähig" sind (Inhalts- und Schrankenbestimmung); diese "Güterdefinition" erfolgt objektbezogen, etwa im Natur- oder Denkmalschutzrecht. Andererseits kann der Staat - wie jeder private Nachfrager auch - ein Gut "marktintern" erwerben wollen; geschieht dies aufgrund Sonderzugriffsrechts auf der Nachfrageseite, so handelt es sich um Enteignung ("Zwangskontrakt").

In einer dritten "Marktkonstellation" schließlich ist Art. 14 GG gar nicht berührt ("Wirtschaftslenkung i. e. S.", z. B. Wettbewerbsrecht). Die vorgeschlagenen Definitionen werden anhand von Fällen entwickelt und anhand der gesamten Rechtsprechung des BVerfG überprüft. Dabei wird z. B. die Flurbereinigung als Enteignung qualifiziert und die Möglichkeit der Enteignung durch Private bejaht (Fall Feldmühle-AG). Hingegen bleibt auch eine Inhaltsbestimmung "auf Null" stets Inhaltsbestimmung, freilich u. U. eine entschädigungsbedürftige. Im Ergebnis zeigt sich: Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung lassen sich voneinander mit Hilfe allein qualitativ-deskriptiver Merkmale abgrenzen, also ohne Rückgriff auf quantitativ-wertende Kriterien.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 10
Einleitung 13
§ 1. Die Dogmatik des BVerfG 17
I. Die Schwellentheorien der früher ganz h.M. 18
II. Die Grundzüge der Trennungstheorie des BVerfG 20
1. Die grundlegenden Entscheidungen 20
2. Die wichtigsten systematischen Grundsätze 22
a) Inhalts- und Schrankenbestimmung bleibt Inhalts- und Schrankenbestimmung 22
b) Entschädigungspflicht u.U. auch bei Inhalts- und Schrankenbestimmung 23
c) Gesetzmäßigkeit der Entschädigung und Abwehr vor Entschädigung 24
3. Die Funktion der Begriffe Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung: Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung 25
IIΙ. Schwierigkeiten mit den Begriffen Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung 27
1. Problemfälle 27
a) Sonderbelastung durch gesetzliche Neubestimmung des Eigentumsinhalts 27
b) Konkrete Gestaltungsakte mit genereller Wirkung 28
c) Extreme Belastung durch den Vollzug inhalts- und schrankenbestimmender Gesetze 28
2. Die Hauptfrage: Gibt es (noch) Bereiche mit gleitenden Übergängen zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmung und Enteignung? 29
IV. Die hier vertretene Interpretation des BVerfG ("konsequente Trennungstheorie") 30
1. Inhalts- und Schrankenbestimmung bleibt immer Inhalts- und Schrankenbestimmung (und Enteignung stets Enteignung) 30
2. Keine Zäsur zwischen - generellem - Gesetz und - konkreter - Anwendung (berichtigende Auslegung des Art. 14 I 2 GG) 31
V. Der Haupteinwand gegen die Trennungstheorie(n): fehlende Trennschärfe ihrer Grundbegriffe 34
§ 2. Kritik der Lehre des BVerfG zur Abgrenzung von Inhalts- und Schrankenbestimmung und Enteignung 36
I. Überprüfung der Abgrenzungskriterien in den "klassischen" Definitionen 36
1. Inhalts- und Schrankenbestimmung 37
(1) generelle und abstrakte Festlegung 37
(2) von Rechten und Pflichten 38
(3) durch den Gesetzgeber 38
(4) hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum i.S.d. Verfassung zu verstehen sind 39
(5) auf der Ebene des objektiven Rechts 40
(6) fraglich: für die Zukunft 40
2. Enteignung 41
(1) Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen 41
(2) Entziehung 42
(3) konkreter subjektiver Rechtspositionen 42
(4) die durch Art. 14 I 1 GG gewährleistet sind 43
(5) vollständig oder teilweise 46
(6) fraglich: zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben 47
3. Kritische Würdigung 48
a) Die Unzulänglichkeit der bisher verwendeten Kriterien 49
b) Das praktische Problem: Enteignung "unter dem Etikett" der Inhalts- und Schrankenbestimmung 50
c) Resümee: eine gewisse Ratlosigkeit 52
II. Überprüfung weiterer Aussagen des Gerichts und der ihm folgenden Lehre 52
1. Enteignung als "Entzug und nur Entzug" (Dürig); "Entzugsakte" und "Definitionsakte" (Schmitt-Kammler) 52
2. "Umgestalten" versus "Überwinden" (Jarass); Enteignung als "Durchbrechung der Eigentumsordnung" (Wendt, Ehlers) 53
3. Änderungsgesetze: "zugleich" Inhalts- und Schrankenbestimmung und (Legislativ-) Enteignung (BVerfGE 58, 300, 331 f.)? 54
4. Allgemeiner: "Überschneidungen" von Inhalts- und Schrankenbestimmung und Enteignung (Pieroth/Schlink, Steinberg/Lubberger)? 57
5. "Aufopferungsenteignung" (W. Weber, BVerfGE 45, 297, 332)? 57
6. Der richtige Ansatz: Enteignung als "Zwangskauf" (Rittstieg) bzw. "Güterbeschaffungsvorgang" (Osterloh) 59
IIΙ. Ergebnis 60
§ 3. Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung als Eingriffe unter verschiedenen "Marktkonstellationen" 61
I. Die Hintergrundvorstellung: Das Verhältnis von Eigentum, Markt und Staat 62
1. Die Bedeutung der Eigentumsgarantie für Freiheit und Sicherheit 63
2. Eigentum und Freiheit: Privatautonomie oder hoheitliche Regulierung 65
3. Der Markt als zentrale Kategorie aller Konflikte um das Eigentum 67
4. Konflikte in drei "Marktkonstellationen": Zwangskontrakt – Güterdefinition – Wirtschaftslenkung i.e.S. 69
5. Die Bedeutung der Eigentumsgarantie in den drei "Marktkonstellationen" 71
II. Definition der Begriffe "Enteignung" und "Inhalts- und Schrankenbestimmung" 72
1. Enteignung als Zwangskontrakt 73
a) Die Tatbestandsmerkmale 73
(1) marktintern 73
(2) Zwangsgeschäft 74
(3) zur Güterbeschaffung (Entzug, Übertragung, Bereicherung) 75
(4) aufgrund (behaupteten) Sonderzugriffsrechts zu Gunsten einzelner Nachfrager 80
b) Was nicht (notwendig) zum Enteignungsbegriff gehört 82
(1) hoheitlicher Zugriff 82
(2) Rechtsakt 84
(3) rechtmäßig 85
(4) fremdnützig 85
(5) zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben 87
(6) Veränderung der Situation 87
(7) Intensität der Beeinträchtigung 88
2. Inhalts- und Schrankenbestimmung als Güterdefinition 88
a) Die Abgrenzung von "Abkaufenmüssen" und "Fortdefinierendürfen" (Problem des "Etikettenschwindels") 91
b) Die Tatbestandsmerkmale 97
(1) einseitige Regelung 97
(2) durch die öffentliche Gewalt als "Marktveranstalter" 98
(3) unter Anknüpfung an das Eigentumsobjekt ("abstrakt") 99
(4) Festlegung der Rechte und Pflichten aller Eigentümer und Nicht-Eigentümer als potentieller Kontrahenten (nicht Konkurrenten) 101
c) Was nicht zum Begriff der Inhalts- und Schrankenbestimmung gehört: generelle Regelung 103
d) Die Abgrenzung von Inhalts- und Schrankenbestimmung und Enteignung – eine Frage der tatbestandlichen Erfassung oder der Formenwahl hoheitlichen Handelns? 103
3. Kein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 GG durch Wirtschaftslenkung i.e.S. 106
a) Kein Schutz von Konkurrenten 107
b) Kein Schutz von "Chancen" und "Vorteilen" 108
c) Kein Schutz vor Schicksal 109
ΙII. Überprüfung der Definitionen 111
1. Standardfälle 112
2. Zweifelsfälle 115
a) Inhalts-und Schrankenbestimmung "auf Null" 115
b) Definition staatlich monopolisierter Güter 117
c) Definition öffentlich-rechtlicher Ansprüche, insb. in der Sozialversicherung 118
d) Eingriffe unter Anknüpfung an die Person des Eigentümers 125
e) Urheberrecht: Sonderzugriffsrechte, Gemeingebrauch und Sondernutzung 130
f) Eigentumsbeeinträchtigungen im Nachbarrecht (i.w.S.) 132
§ 4. Ergebnisse und Ausblick 140
I. Klare tatbestandliche Trennung von Inhalts- und Schrankenbestimmung und Enteignung 140
II. Lösung der eingangs (§ 1 IIΙ 1) genannten Problemfalle 141
IIΙ. Konsequenzen für das System der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen bei Beeinträchtigung des Eigentums 142
IV. Zur Rechtfertigung der Trennungstheorie 144
Schlußbetrachtung 146
Zusammenfassende Thesen 148
Verzeichnis der Beispielsfälle 151
Literaturverzeichnis 152
Sachverzeichnis 164