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Neun, A. (2002). Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums. Programm- und Angebotsdiversifizierung der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50812-9
Neun, Andreas. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums: Programm- und Angebotsdiversifizierung der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50812-9
Neun, A (2002): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums: Programm- und Angebotsdiversifizierung der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50812-9

Format

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums

Programm- und Angebotsdiversifizierung der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

Neun, Andreas

Beiträge zum Informationsrecht, Vol. 2

(2002)

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Abstract

Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen.

Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 25
A. Problem 25
I. Diversifizierung der Rundfunkprogramme 25
1. Fernsehen 25
2. Hörfunk 26
3. Gründe 27
a) Geringe Produktions- und Verbreitungskosten von Spartenprogrammen 27
aa) Möglichkeit der Mehrfachverwertung vorhandenen Programmaterials 28
bb) Niedrigere Personalkosten 28
cc) Erleichterung grenzüberschreitender Veranstaltung 28
b) Schrittweise Überwindung der bisherigen Übertragungshindernisse 29
c) Ausgeprägte Rezipientenbindung 29
d) Folgerung: Leichtere Refinanzierbarkeit 29
aa) Werbefinanzierung 30
bb) Entgeltfinanzierung, insbesondere bei Verbreitung in digitalen Programmbouquets 30
4. Vielkanal-Rundfunk plus diversifizierte Internet-Contents: „Ich-Kanäle“ als Zukunftsvision 32
II. Rechtlich zulässige Diversifizierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? 33
B. Rechtliche Fragen 34
I. Rechtmäßigkeit der Veranstaltung neuer öffentlich-rechtlicher Programme bzw. Angebote 34
II. Rechtmäßigkeit der Gebührenfinanzierung neuer öffentlich-rechtlicher Programme und Angebote 35
III. Rechtmäßigkeit der bevorrechtigten Verbreitung öffentlich-rechtlicher Spartenprogramme 35
C. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 37
§ 1 Gesetzliche und tatsächliche Ausgangsposition 39
A. Explizite gesetzliche Verpflichtungen bzw. Ermächtigungen für öffentlichrechtliche Spartenprogramme 39
I. § 19 Abs. 2 RStV: Möglichkeit der gemeinsamen Veranstaltung von zwei Fernsehspartenprogrammen durch ARD und ZDF 39
1. Entstehung und Entwicklung des § 19 RStV sowie seines normativen Umfeldes 39
a) Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag 39
b) Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag 42
c) Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag 43
d) Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag 45
2. „Kinderkanal“ bzw. „KI.KA“ (seit Mai 2000) 45
3. „Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix“ 46
II. § 19 Abs. 6 Satz 2 RStV: Beteiligung am Europäischen Kulturprogramm „Arte“ 47
III. § 5 Abs. 1 Satz 3 NDR-Staatsvertrag 48
IV. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Radio-Bremen-Gesetz 48
V. Sonderfall: § 3 Abs. 1 SWR-Staatsvertrag 48
VI. Exkurs: Gesetzliche Verpflichtung oder Ermächtigung zur Veranstaltung von Programmen anderer Kategorien 49
1. Vollprogramme nach § 1 Satz 1 ARD-StV und § 2 Abs. 1 ZDF-StV 49
2. Schwerpunktprogramme nach § 19 Abs. 1 RStV; § 2 Abs. 1 DLR-StV 50
B. Begriff des Spartenprogramms 50
I. Begriff des Rundfunks 51
1. Allgemeines 51
a) Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff 51
b) Wandlung des einfachgesetzlichen Rundfunkbegriffs durch die neuen digitalen multimedialen Dienstleistungen 52
c) Abgrenzungen zwischen Rundfunkdarbietungen, Mediendiensten und Telediensten 54
aa) Mediendienste und Teledienste 54
bb) Teledienste und Rundfunk 55
cc) Mediendienste und Rundfunk 55
2. Verbleibende Problemfelder 57
a) „Near-Video-on-Demand“ und „Video-on-Demand“ 58
aa) Dienstebeschreibung 58
bb) Einordnung von NVOD und VOD nach Gemeinschaftsrecht 58
cc) Einordnung von NVOD nach deutschem Recht 59
dd) Einordnung von VOD nach deutschem Recht 60
b) Internet-Radio und -Fernsehen 62
c) Teleshopping 63
d) „Business-TV“ i. S. firmeneigenen Fernsehens 64
e) Nur für bestimmte Berufsangehörige relevante Darbietungen 65
f) Funk für bestimmte Einrichtungen 65
3. Fazit 67
II. Begriff des Programms 68
1. Herkömmliches Verständnis 68
2. Neubestimmung im Zuge der Digitalisierung: Pakete und Bouquets 70
III. Oberbegriff für Voll- und Spartenprogramme 71
1. Programmkategorie 71
2. Verhältnis der Programmkategorie zu verwandten Begriffen 72
a) Programmschema und Programmstruktur 72
b) Programmebene 73
c) Neue „Programmformen“ bzw. neue „Formen von Rundfunk“ 74
IV. Herkunft und Bedeutung des Wortes „Sparte“ 75
1. Allgemeines 75
2. Juristischer Sprachgebrauch 75
V. Legaldefinitionen von Voll- und Spartenprogrammen 76
1. § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 Rundfunkstaatsvertrag 76
a) „Vielfältige Inhalte“ / „im wesentlichen gleichartige Inhalte“ 76
b) Vollprogramm: Bildung eines wesentlichen Teils des Gesamtprogramms durch Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung 78
aa) Irrelevanz der Reihenfolge der genannten Pflichtsparten 78
bb) Wesentlicher Teil 79
cc) Wesentlicher Anteil jeder einzelnen Pflichtsparte oder aller Pflichtsparten? 80
dd) Bildung und Beratung in der Programmrealität 80
2. Landes-Medien- bzw. Privatrundfunkgesetze 84
3. Rundfunkstaatsvertrag a. F. (1987) 85
4. Zwischenergebnis 86
VI. Verbleibende Unklarheiten 87
1. Programmbereiche 87
a) „Kultur“, „Sport“ und „Musik“ 87
aa) Vorbemerkung: Nutzungszwecke und Programmgegenstände 87
bb) Spartenprogramme kraft eines dominierenden Gegenstandes: Kultur, Sport, Musik, Nachrichten 88
cc) Spartenprogramme kraft eines dominierenden Nutzungszwecks: Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung 90
b) „Fiction“ 90
c) „Werbung“ 91
d) Spartenübergreifende Programminhalte 91
e) Fazit 93
2. Abgrenzung zum Zielgruppen- und „Special-interest“-Programm 93
3. Abgrenzung zu Schwerpunktprogrammen und Mehrspartenprogrammen 96
4. Verhältnis des Hörfunkspartenprogramms zum Formatradio 97
5. Aufladung der Legaldefinition des Vollprogramms? 100
VII. Zusammenfassung 101
C. Überblick über die derzeit veranstalteten öffentlich-rechtlichen Spartenprogramme neben „KI.KA“, „Phoenix“ und „Arte“ 103
I. Hörfunk 104
1. Allgemeines 104
2. Klassik-, Kultur- und Bildungsprogramme 105
3. Jugendprogramme 105
4. Nachrichten- und Informationsprogramme 106
5. Programme für die fremdsprachige Bevölkerung 107
II. Analoges Fernsehen 107
1. Bildungsprogramm „BR Alpha“ des Bayerischen Rundfunks 107
2. Ausbau des „KI.KA“ zu einem (auch) Jugendprogramm? 107
III. Digitale Fernsehspartenprogramme in den neuen öffentlich-rechtlichen Programmbouquets 108
1. Allgemeines 108
2. „ARD Digital“ 109
a) „EinsFestival“ 110
b) „EinsExtra“ 110
3. „ZDF.vision“ 110
a) „Theaterkanal“ 111
b) „ZDF.info“ 111
c) „ZDF.doku“ 111
D. Verwandte Problemstellung: Öffentlich-rechtliche Schwerpunktprogramme 112
I. Schwerpunkt Kultur: „Eins Plus“ und „3sat“ 112
II. Schwerpunkte Information und Kultur: „Deutschlandfunk“ und „DeutschlandRadio Berlin“ 113
III. Schwerpunkt Information: „DW-tv“? 113
IV. Schwerpunkt Unterhaltung: künftiger „Deutscher Auslandskanal“? 114
E. Rechtliche Auseinandersetzungen um öffentlich-rechtliche Sparten- und Schwerpunktprogramme 114
I. „Kinderkanal“ und „Phoenix“ 115
II. „EinsPlus“ 116
III. „S 4 Baden-Württemberg“ 116
IV. „N-Joy-Radio“ 117
V. „MDR Sputnik“ 117
F. Erschließung weiterer Programm- und Tätigkeitsfelder durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 118
I. Vorbemerkung 118
II. Ausweitung der Programmveranstaltung und -verbreitung 119
1. Bundesweite Verbreitung der Dritten Fernsehprogramme der ARD-Anstalten 119
2. Pay-TV 119
3. Ballungsraumfernsehen 120
4. Digitale Programme, Programmpakete und Programmbouquets 121
a) § 19 Abs. 3 und 4 RStV 121
b) Landesrecht 121
5. Nutzung des Internet als zusätzlichen Verbreitungsweg der zulässigerweise veranstalteten Programme 122
6. Ausdehnung der Werbemöglichkeiten? 123
7. Erweiterung des Programmangebots der Bundesrundfunkanstalt DW 123
III. Programmbeschaffung 125
1. Programmproduktion durch private Tochterunternehmen 125
2. Eigene Rechteagenturen 126
3. Kooperationen mit Privaten 126
IV. Wirtschaftliche Betätigungen in Wahrnehmung von Annexkompetenzen und Randnutzungen 127
1. Wahrnehmung von Annexkompetenzen 128
2. Randnutzungen: Wirtschaftliche Verwertung der Produktionen und der damit zusammenhängenden Rechte 128
3. Beispiel: „ZDF-Medienpark“ 129
V. Mediendienst-Angebote 131
1. Fernseh- und Radiotext 131
2. Vorwiegend programmbezogene Abrufdienste 131
3. Eigenständige Internet-Programme? 132
VI. Telekommunikationsdienstleistungen und Teledienst-Angebote 133
1. Betrieb eigener Sendernetze 133
2. Access-Providing 134
§ 2 Technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situationsgebundenheit des Rundfunks 135
A. Vorbemerkung 135
B. Technische Bedingungen 135
I. Digitalisierung der Übertragungssignale und -wege 136
II. Kanal- und Programmvervielfachung 140
III. Inhaltliche und technische Konvergenz: Multimedia 141
1. Endgeräte 141
2. Dienstleistungen 142
3. Distributionswege 142
IV. Interaktivität über Rückkanäle 142
V. Rechtsstellung der Betreiber von Funk-, Satelliten- und Kabelanlagen 143
1. Vorbemerkung: Telekommunikation als „Dienerin“ des Rundfunks? 143
2. Terrestrische Übertragung, insbesondere für digitalen Rundfunk 147
3. Kabelverbreitung 147
a) Analoges Fernsehen 148
b) Digitales Fernsehen 149
C. Wirtschaftliche Bedingungen 151
I. Zugangshindernisse für Anbieter und Nutzer von digitalen Rundfunkprogrammen und elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten 152
1. Allgemeines 152
2. Anbieter von Diensten mit Zugangsberechtigung 153
3. Navigatoren 154
II. Weitere Gefahren für die Meinungsvielfalt 155
1. Horizontale Verflechtung privater Rundfunkveranstalter 156
2. Vertikale bzw. diagonale Verflechtung: Cross-Media-Ownership 158
3. Privatisierung der Übertragungswege durch Liberalisierung des Telekommunikationssektors 158
III. Wirtschaftliche Bedingungen für die Veranstaltung, Verbreitung und Finanzierung von privatem Rundfunk 160
1. Allgemeines 160
a) Zahl der Veranstalter und Beschäftigten 161
b) Erträge 162
c) Bruttowertschöpfung 162
2. Märkte 162
a) Fernsehen 162
aa) Vollprogramme 163
bb) Sparten- und Zielgruppenprogramme 164
cc) Pay-TV-Spartenprogramme 166
b) Hörfunk 168
3. Fazit: Marktsituation insbesondere der privaten Spartenprogramme 169
a) Fernsehen 169
b) Hörfunk 170
IV. Programmrealität: Inhalte und Nutzung der Medien Hörfunk und Fernsehen 170
1. Intramediäre Konkurrenz 171
a) Angleichung der Fernsehvollprogramminhalte 171
aa) Konvergenzthese 171
bb) Marginalisierungsthese 173
cc) Legitimitätsdilemma des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 173
b) Spartenkompetenz des Rundfunkveranstalters als Kriterium für Nutzungserwartung und -verhalten 173
c) Mediennutzung durch Kinder 175
2. Intermediäre Konkurrenz und Medienzeitbudgetierung der Nutzer 176
a) Fernsehen 176
b) Hörfunk 177
c) Internet 177
V. Parallelen und Unterschiede zwischen Presse- und Rundfunkmarkt 178
D. Gesellschaftliche und kulturelle Bedingungen 179
I. Gleichzeitige Universalisierung und Fragmentarisierung der Lebenswelten in der globalen Informationsgesellschaft und Medienkultur 179
1. Globalisierung und Universalisierung 180
2. Fragmentarisierung und Individualisierung 180
3. Desintegration durch Rundfunk? 180
4. Integration unter Vielkanal-Bedingungen? 182
II. Vermittlung von Medienkompetenz und Verhinderung des „Digital Divide“ 183
§ 3 Problemorientierte Darstellung des Rundfunkrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung 185
A. Vorbemerkung 185
B. Verfassungsrechtliche Gewährleistungen des Rundfunks 186
I. „Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk“ (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) 186
1. Gewährleistungs- und Schutzbereich 187
a) Objektiv-rechtliche Funktion 187
b) Subjektiv-rechtliche Funktion 189
c) Wechselseitige Durchdringung und Stützung der objektiv-rechtlichen und subjektivrechtlichen Elemente der Rundfunkfreiheit 190
2. Schranken 191
a) Ausgestaltungen: Verwirklichung und Förderung der dienenden Funktion 191
b) Für Eingriffe: Schranke der allgemeinen Gesetze 192
c) Wesentlichkeitsrechtsprechung 192
3. Schranken-Schranken bei Eingriffen in die Rundfunkfreiheit 192
a) Übermaßverbot 192
b) Wechselwirkung 193
II. Rundfunkfreiheit in den Verfassungen der Länder 193
1. Überblick 193
2. Einzelne Verfassungen 194
a) Bayern 194
b) Brandenburg 195
c) Sachsen 195
d) Thüringen 195
C. Grundrechtskollisionen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, Finanzierung und Verbreitung öffentlich-rechtlichen Rundfunks 196
I. Rechtsverhältnis Staat – öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter 196
1. Objektiv-rechtliche Ausgestaltung der Aufgabe und Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung 196
a) Grundversorgung 196
aa) Funktionen 196
(1) Rechtfertigung der Privilegien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 196
(2) Ermöglichung privater Rundfunkveranstaltung 196
bb) Elemente 197
(1) Technisch 197
(2) Inhaltlich 198
(3) Organisatorisch-prozedural 198
b) Funktionsauftrag 198
aa) Forumsfunktion: Mittler und Faktor im Meinungsbildungsprozeß durch Unterhaltung und Information 198
bb) Träger kultureller Verantwortung 199
cc) Integration 199
dd) Komplementärfunktion 200
c) Bestands- und Entwicklungsgarantie 200
d) Finanzierungsgarantie 201
aa) Finanzierungsform 201
bb) Verfahren der Gebührenfestsetzung 202
cc) Begrenzung des Umfangs der Finanzierungszusage auf das „Funktionserforderliche“ 202
e) Verhältnis des Grundversorgungs- zum Funktionsauftrag 202
aa) Erweiterung der Grundversorgung durch den Funktionsauftrag? 202
bb) Kongruenz? 203
cc) Erfüllung des Funktionsauftrags als Minimum der Grundversorgung? 203
dd) Fazit 203
2. Subjektiv-rechtliche Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 204
a) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: Programmautonomie 204
b) Abwehr ökonomischer Benachteiligungen über die wirtschaftlichen Grundfreiheiten? 205
II. Rechtsverhältnis Staat – privater Rundfunkveranstalter 206
1. Abwehr von staatlichen Eingriffen in die Programmautonomie über die Rundfunkfreiheit 206
2. Abwehr wirtschaftlicher Nachteile durch staatliches Handeln über die Rundfunkfreiheit? 207
a) Schutz vor jedweder Beeinträchtigung durch staatlich mitverursachte ökonomische Konkurrenz? 207
b) Schutz vor wirtschaftlichen Bedingungen, welche die private Grundrechtsausübung wesentlich erschweren oder unmöglich machen 207
c) Fazit: Keine umfassende Rundfunkunternehmerfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG 208
3. Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Rundfunks als Eingriff in die wirtschaftlichen Freiheitsrechte 208
a) Eingriff in das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) 208
b) Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) 209
c) Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 210
4. Subjektiv-rechtlicher Anspruch gegen die Rechtsaufsichtsbehörde auf Einschreiten gegen eine rechtswidrige Programmausweitung durch eine Landesrundfunkanstalt? 210
a) Antrags- bzw. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (analog) 211
b) Anordnungsanspruch bzw. klagebegründender Anspruch 212
III. Rechtsverhältnis Landesmedienanstalt – Rundfunkveranstalter 213
1. Rechtsnatur und -stellung sowie Aufgaben der Landesmedienanstalten 213
a) Grundrechtsverpflichtete, aber staatsferne Organisationseinheiten 213
b) Aufgabe: Zulassung privater Rundfunkveranstalter und Zuweisung von Übertragungskapazitäten 215
c) Bayerischer Sonderweg: BLM als alleiniger Träger der Rundfunkfreiheit nach Art. 111a BayVerf? 216
2. Rechtsverhältnis zu den Rundfunkveranstaltern 217
IV. Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter – privater Rundfunkveranstalter 220
1. Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch? 221
2. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 222
a) Vorfrage: (Zivilrechtliches) Wettbewerbsverhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk 222
b) Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen einen öffentlich-rechtlichen Veranstalter nach § 1 UWG 224
aa) Fehlen konkreter rundfunkgesetzlicher Vorgaben für das Betätigungsfeld einer Rundfunkanstalt 225
bb) Bestehen konkreter rundfunkgesetzlicher Vorgaben für das Betätigungsfeld einer Rundfunkanstalt 226
c) Ansprüche auf Einschreiten der Kartellbehörden nach GWB bei Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter 228
aa) Bestehen konkreter rundfunkgesetzlicher Vorgaben für das Betätigungsfeld einer Rundfunkanstalt 228
bb) Fehlen konkreter rundfunkgesetzlicher Vorgaben für das Betätigungsfeld einer Rundfunkanstalt 229
V. Rechtsverhältnis Staat – Rundfunkgebührenzahler 230
1. Allgemeines 230
2. Erhebung der Rundfunkgebühr als Grundrechtseingriff 231
a) Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) 231
b) Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) 232
c) Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) 232
d) Art. 3 Abs. 1 GG: Gebot der Gleichheit aller Bürger vor öffentlichen Lasten 233
3. Relevanz der Rechtsnatur der Rundfunkgebühr für die materielle verfassungsrechtliche Bewertung? 234
4. Grenzen der Abgabenbelastung 236
VI. Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter – Rundfunkgebührenzahler 236
D. Rechtsprechung speziell zu Spartenprogrammen und zur fortschreitenden Angebotsexpansion öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter 237
I. BVerfG und Spartenprogramme 237
1. Baden-Württemberg-Beschluß 237
2. Eilentscheidung zu „MDR-Sputnik“ 239
II. Weitere Aussagen des BVerfG über eine gebührenprivilegierte Diversifizierung bzw. Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 239
1. Nordrhein-Westfalen-Urteil 239
2. „HR 3“-Beschluß 240
3. Rundfunkgebührenurteil 242
4. Rekurs: Baden-Württemberg-Beschluß 242
III. Weitere Rechtsprechung 243
1. Seniorenschwerpunkt- bzw. -spartenprogramm 243
2. Jugendprogramme 245
a) „MDR Sputnik“ 245
b) „N-Joy-Radio“ 246
E. Zwischenergebnis 247
I. Interdependenz zwischen Veranstaltung und Finanzierung öffentlichrechtlicher Rundfunkprogramme 247
II. Ausdruck der Entwicklungsgarantie: Kein generelles Expansions- bzw. Diversifizierungsverbot 248
III. Verfassungsrechtlicher Zulässigkeitsmaßstab: Gesamt- oder Einzelangebot? 249
IV. Unzureichende Begrenzung der Entwicklungsgarantie durch Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 249
V. Folgerungen für den weiteren Gang der Untersuchung 251
§ 4 Vereinbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programmdiversifizierung mit der europäischen Rundfunkordnung 253
A. Vorüberlegungen 253
I. Institutionelle Pfeiler einer europäischen Rundfunkordnung 253
II. Völkerrechtlicher Exkurs 253
1. Art. 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 253
2. Weiteres Völkervertragsrecht 254
3. Ausblick: WTO-Verhandlungen zur Medienliberalisierung 254
III. Andere EU-Mitgliedstaaten 255
1. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 255
2. Frankreich 260
3. Griechenland 264
4. Italien 265
5. Luxemburg 267
6. Niederlande 268
7. Österreich 271
8. Portugal 273
IV. European Broadcasting Union 275
B. Europarat 276
I. Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention 276
1. Eingriffe in die Rundfunkfreiheit 277
2. Rechtfertigung von Eingriffen in die Rundfunkfreiheit 277
a) Art. 10 Abs. 2 EMRK, insbesondere die Rechte anderer 278
b) Art. 10 Abs. 1 Satz 3 EMRK 279
3. Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 280
4. Zwischenresümee: Gewährleistung der Rundfunkfreiheit funktional als klassisches Abwehrrecht 282
5. Rang der Europaratskonventionen in der Normenhierarchie und präjudizierende Kraft für das deutsche Rundfunkverfassungsrecht? 283
a) Geltung als einfaches Bundesrecht 283
b) Überführung der materiellen Verbürgungen der Europaratskonvention in das Europäische Gemeinschaftsrecht 283
II. Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen 284
III. (Unverbindliche) Empfehlung des Ministerkomitees zur Garantie der Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks 284
C. Europäische Union und Europäische Gemeinschaft 286
I. Rangverhältnis zum deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht 287
II. Ausgangsposition 288
1. Überblick über die einschlägigen Bestimmungen des primären Gemeinschaftsrechts 288
2. Vertrag von Maastricht 289
a) Art. 6 [ex-Art. F] Abs. 2 EUV 289
aa) Rundfunkfreiheit als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts 289
(1) Art. 10 EMRK 290
(2) Gemeinsame Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten? 290
bb) Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts als Maßstab für mitgliedstaatliches Handeln 294
b) Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten durch die Union (Art. 6 Abs. 3 [ex-Art. F Abs. 1] EUV) 298
c) „Beitrag zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten“ als Politik der Gemeinschaft (Art. 3 lit. q i. V. m. Art. 2 EGV) nach Maßgabe des Art. 151 (ex-Art. 128) EGV 299
3. Vertrag von Amsterdam 300
a) Protokollerklärung betreffend den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten 300
aa) Inhalt 300
bb) Bedeutung: „Auslegende Bestimmung“ 301
cc) Einfluß auf die Kommissionsenscheidungen zu „Kinderkanal“ und „Phoenix“ 302
b) Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Art. 16 [ex-Art. 7d] EGV) 302
4. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 303
a) Rundfunkrelevante Verbürgungen 304
b) Allgemeine Bestimmungen 305
5. Richtlinien 306
a) Fernseh-Richtlinie 306
b) Telekommunikations-Richtlinien mit Rundfunkrelevanz 307
c) Richtlinien zu den „Diensten der Informationsgesellschaft“ 307
d) Richtlinie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen 309
aa) Allgemeines 309
bb) Verpflichtung zu getrennter Buchführung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und für sonstige Dienstleistungen 310
cc) Ausnahmen 311
dd) Anwendungsvoraussetzung 313
6. Entschließung des Rates zur Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 313
7. Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik der EG im digitalen Zeitalter 314
8. Mitteilung der Kommission: Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa 315
III. Vereinbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programmdiversifizierung mit dem Gemeinschaftsrecht 315
1. Verstoß gegen das Beihilfenregime (Art. 87 ff. [ex-Art. 90 ff.] EGV) 316
a) Aktuelle Entwicklungen 316
b) Finanzierung aus dem Rundfunkgebührenaufkommen als staatliche Beihilfe? 318
aa) Finanzieller Vorteil 318
bb) Hindernis: Begünstigung als angemessene Gegenleistung für vom Unternehmen erbrachte Leistung 319
cc) „Staatliche“ oder „aus staatlichen Mitteln gewährte“ Begünstigung 321
dd) Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige 323
c) Wettbewerbsverfälschung 324
d) Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 326
2. Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 [ex-Art. 59] EGV) 326
a) Rundfunk als „Dienstleistung“ 326
aa) Leistung, die nicht anderen Vorschriften unterliegt 326
bb) Regelmäßige Entgeltlichkeit 327
cc) Grenzüberschreitende Erbringung 327
b) Denkbare Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch die mitgliedstaatlichen Rundfunkordnungen 328
aa) Diskriminierungen 328
bb) Behinderungen 328
(1) Behinderungen des privaten Rundfunks 329
(2) Behinderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 330
c) Rechtfertigung von Behinderungen durch „zwingende Erfordernisse“ des Allgemeininteresses (sog. Cassis-Formel) 331
3. Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln (Art. 81 f. [ex-Art. 85 f.] EGV) 333
4. Art. 86 (ex-Art. 90) Abs. 2 EGV als Rechtfertigungstatbestand 335
a) Vorfragen 335
aa) Verhinderung der Erfüllung der Aufgabe von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse bei Anwendung der Wettbewerbsregeln? 336
bb) Art. 87 (ex-Art. 92) Abs. 3 lit. d EGV als verdrängende Spezialnorm des Beihilferegimes? 337
cc) Verhältnis von Art. 86 (ex-Art. 90) Abs. 2 EGV zum Immanenzvorbehalt für Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs 338
b) Rundfunkanstalten als mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraute Unternehmen 339
aa) Rundfunk als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse 339
bb) Betrauung 341
c) Einfluß der Amsterdamer Protokollerklärung auf die bisherige Rechtslage 341
d) Dem gemeinsamen Interesse nicht zuwiderlaufende Beeinträchtigung der Handels- und Wettbewerbsbedingungen 344
aa) Verhältnismäßigkeit als gemeinschaftsrechtlicher Grundsatz 344
bb) Zweckgebundenheit des mitgliedstaatlichen Gesetzgebers 345
cc) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der mitgliedstaatlichen Normen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 346
dd) Transparenz: Hinreichende Bestimmtheit der mitgliedstaatlichen Festlegung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages? 348
D. Zwischenergebnis 349
E. Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 352
§ 5 Parlamentsvorbehalt für die öffentlich-rechtliche Programm- und Angebotsexpansion 354
A. Problem 354
B. Vergleich mit anderen legislativen Einwirkungsmöglichkeiten auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 357
I. Konstituierende Gesetzgebung 357
1. Errichtung einer Rundfunkanstalt 357
2. Beseitigung einer Rundfunkanstalt 358
II. Änderung der Organisation einer Rundfunkanstalt 359
III. Verpflichtung zur Kooperation mit anderer Rundfunkanstalt 360
IV. Quantitative Festlegung der nutzbaren Funkfrequenzen 361
V. Verbot mit gesetzlichem Zulassungsvorbehalt für öffentlich-rechtliches Pay-TV 361
C. Gesetzesvorbehalt für neue öffentlich-rechtliche Programme und Angebote? 362
I. Argumente contra 363
1. Verletzung der Programmautonomie durch manipulative Indienstnahme des Rundfunks für außerpublizistische Zwecke? 363
a) Selbstbestimmungsrecht der Anstalten über die erforderlichen Programmleistungen als Bereich unantastbarer Freiheitsausübung? 363
b) Fehlende „Allgemeinheit“ des Schrankengesetzes? 368
c) Unverhältnismäßigkeit? 369
2. Unmöglichkeit konkreter gesetzlicher Vorgaben angesichts der dem Rundfunk innewohnenden Dynamik und Ungewißheit? 372
3. Beschneidung bzw. Abschaffung der Entwicklungsgarantie? 372
4. Ausreichende Selbstkontrollkraft der Anstalten? 374
5. Erschöpfende Berücksichtigung der Interessen der Rundfunkteilnehmer durch den RFinStV? 375
6. Historisches Argument: Ohne gesetzliche Grundlage gestartete öffentlich-rechtliche Programme? 377
7. Vetomacht und Ratifizierungssituation der Landesparlamente im Hinblick auf bundesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunk? 378
8. Willkürliche Schlechterstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? 379
9. Notwendigkeit eines starken öffentlich-rechtlichen Gegenpols 380
II. Argumente pro 381
1. Axiome 382
a) Natürliches Expansionsbestreben der Rundfunkanstalten 382
b) Ungenügende Begrenzungswirkung des Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrages 382
c) Notwendigkeit eines Perspektivenwechsels 383
aa) Von der Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit zum rechtfertigungsbedürftigen Eingriff 383
bb) Alternative Begründung einer gebotenen Neuorientierung 385
2. Unspezifische Programmnormen bzw. die gesetzliche Zulassung öffentlich-rechtlicher Expansionen als Grundrechtseingriffe 386
a) Eingriff in die Rundfunkfreiheit privater Veranstalter 387
aa) Rundfunkunternehmerfreiheit nach bisherigem Verständnis 387
bb) Gebotene Einbeziehung der privaten Rundfunkunternehmerfreiheit in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit 388
cc) Mittelbarer Eingriff durch unbestimmte gesetzliche Programmvorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 390
b) Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit der Rundfunkteilnehmer 391
c) Eingriff in die wirtschaftlichen Freiheiten von TK-Dienstleistungsunternehmen und IuK-Diensteanbietern 392
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe 392
a) Allgemeines 392
b) Unterschiede hinsichtlich der beiden Eingriffsalternativen 393
aa) Negativ: Unbestimmte gesetzliche Vorgaben für öffentlichrechtliche Programme und Angebote 394
bb) Positiv: Zulassung neuer öffentlich-rechtlicher Programme und/oder Angebote 395
D. Schlußfolgerungen 395
I. Parlamentsvorbehalt für öffentlich-rechtliche Expansionen bei Kollision mit anderen Freiheiten 395
II. Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers 397
III. Weitere (prozessuale) Konsequenzen 398
1. (Abwehr-) Ansprüche der privaten Grundrechtsbetroffenen 398
a) Medienordnungsrecht 399
aa) Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch 399
bb) Drittschutz durch programmbegrenzende Normen 399
b) Wettbewerbsrecht 400
2. Leistungsansprüche öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter auf Schaffung bestimmter gesetzlicher Ermächtigungen 401
IV. Kooperative Rechtsetzung i. S. einer regulierten Selbstregulierung? 402
§ 6 Öffentlich-rechtliche Programm- und Angebotsdiversifizierungen im einzelnen 404
A. Vorbemerkung 404
I. Zulassungsfähigkeit entgeltfinanzierter öffentlich-rechtlicher (Sparten-) Programme? 404
II. Zulassungsfähigkeit werbefinanzierter öffentlich-rechtlicher (Sparten-) Programme 406
III. Ergebnis 407
B. Verhältnismäßigkeit einzelner gesetzlicher Ermächtigungen zur Veranstaltung von Spartenprogrammen 408
I. Vorbemerkungen 408
1. Drohende Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine „Mindestversorgung“? 408
2. Spezifische Situation des öffentlich-rechtlichen Hörfunks 409
II. Legitime Zwecke 410
1. Wahrung des Pluralismus in den Medien 410
2. Bedienung „demokratischer, sozialer und kultureller Bedürfnisse der Gesellschaft“ 411
III. Geeignetheit? 411
1. Erkennbare Positionierung gegen ein bestimmtes privates Programm 411
2. Entleerung der Vollprogramme 412
IV. Erforderlichkeit 412
1. Verbot von Werbung und Sponsoring für öffentlich-rechtlichen Rundfunks als milderes, gleich geeignetes Mittel? 413
2. Evident meritorische Güter: Programme als Ausgleich von strukturell bedingten Pluralismusdefiziten privater Rundfunkveranstaltung 414
3. Evident nicht-meritorische Güter: Privat erbringbare Spartenprogramme 415
4. Grenzfälle 416
a) Bereits veranstaltete Fernsehspartenprogramme 416
aa) Kinderprogramm 416
bb) Ereignis- und Dokumentationsprogramm 417
cc) Bisherige digitale Programme 417
b) Potentielle öffentlich-rechtliche Fernsehspartenprogramme 418
aa) Jugendprogramm 418
bb) Europaprogramm 418
V. Unangemessenheit 418
1. Prinzipielle Verfehlung der „Integrationsfunktion“ des öffentlichrechtlichen Rundfunks? 419
a) Integrationsfunktion als Mythos 419
b) Integrationsfunktion als Hintergrundannahme des BVerfG 420
2. Mehrfachversorgungen 420
3. Fernsehspartenprogramme einzelner Landesrundfunkanstalten 421
4. Exklusiv der Internetverbreitung vorbehaltene (Sparten-) Programme 421
C. Ausblick: Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Verspartungsgebotes/ Vollprogrammverbots 422
I. Allgemeines 422
1. Adäquate Programmkategorie angesichts der gesellschaftlichen Diversifizierung? 422
2. Adäquate Programmkategorie im vollständig digitalisierten Fernsehen? 422
II. Beibehaltung öffentlich-rechtlicher Vollprogramme als Verletzung der Grundrechte privater Veranstalter und Gebührenzahler? 423
1. Fehlender Eingriff 423
2. Hilfsweise: Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 423
III. Verletzung der Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter durch Vollprogrammverbot? 425
D. Digitale Programme und Programmbouquets 425
E. Mediendienste 427
I. Programmbezogene Abrufdienste 427
II. Eigenständiger Internet-Rundfunk 427
III. Ausbau des Internets zur „dritten Programmsäule“ 428
F. Access-Providing 429
Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 431
Literaturverzeichnis 444
Sachwortverzeichnis 470