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Müller-Katzenburg, A. (1995). Internationale Standards im Kulturgüterverkehr und ihre Bedeutung für das Sach- und Kollisionsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48557-4
Müller-Katzenburg, Astrid. Internationale Standards im Kulturgüterverkehr und ihre Bedeutung für das Sach- und Kollisionsrecht. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48557-4
Müller-Katzenburg, A (1995): Internationale Standards im Kulturgüterverkehr und ihre Bedeutung für das Sach- und Kollisionsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48557-4

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Internationale Standards im Kulturgüterverkehr und ihre Bedeutung für das Sach- und Kollisionsrecht

Müller-Katzenburg, Astrid

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 72

(1995)

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Abstract

Gegenstand der Arbeit sind Eigentums- und Besitzrechte an gestohlenen und illegal exportierten Kulturgütern. Kunstwerke und andere Kulturgüter weisen gegenüber sonstigen Waren im internationalen Güterverkehr die Besonderheit auf, daß sie einmalig und deshalb unersetzlich sind. Das hat zur Kodifizierung spezieller Kulturgüterschutzgesetze geführt. Heute haben fast alle Staaten der Erde Ausfuhrbeschränkungen zur Bewahrung ihres nationalen Kulturerbes erlassen. Daneben existieren zahlreiche internationale Konventionen und auch im Rahmen der EU Spezialnormen zur Regelung des grenzüberschreitenden Kulturgüterverkehrs. Die rechtliche Relevanz dieser Normen ist jedoch vielfach umstritten. Problematisch ist vor allem die von den Herkunftsstaaten jeweils beanspruchte territoriale Bindung bestimmter Kulturgüter und deren extraterritoriale Durchsetzbarkeit. Ein weiteres Problem im internationalen Kulturgüterverkehr folgt daraus, daß die Eigentumserwerbsregeln von Land zu Land verschieden sind und die für die Bestimmung des insoweit maßgeblichen Rechts übliche Anknüpfung an den jeweiligen Lageort einer Sache daher zu mehr oder weniger zufälligen oder auch manipulierten Ergebnissen führen kann. Dabei ist nicht nur an die vielzitierte Besonderheit des italienischen Rechts zu denken, das einen gutgläubigen Eigentumserwerb auch an gestohlenen Sachen zuläßt. Auch die national unterschiedliche Ausgestaltung der Verjährungs-, Verwirkungs- und Ersitzungsfristen kann dazu führen, daß die dingliche Zuordnung etwa eines gestohlenen Gemäldes davon abhängt, wo es erworben oder aufbewahrt wurde.

Das Ziel der Untersuchung ist ein zweifaches: Zum einen soll nachgewiesen werden, daß heute in bezug auf Kunstwerke und andere Kulturgüter weltweit gewisse grundsätzliche Überzeugungen existieren, wonach diesen Sachen gegenüber Gegenständen des allgemeinen Warenverkehrs eine Sonderstellung zukommt. Der Grund hierfür ist die Anerkennung eines übergeordneten Interesses an dem besonderen Schutz von K

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 18
A. Einführung in das Thema 25
I. Problemstellung 25
II. Historische Entwicklung des Kulturgüterschutzrechts 30
1. Beuterecht im Krieg 30
a) Recht zur Zerstörung und Wegnahme von Kunstwerken 30
b) Aufkeimender Wandel der Anschauungen 32
c) Etablierung des Kulturgüterschutz- und Restitutionsgedankens 34
2. Kulturgutverlagerungen in Zeiten des Kolonialismus 36
3. Entwicklung gesetzlicher Regeln des Kulturgüterschutzes 38
a) Gesetzliche Regelungen des 19. Jahrhunderts: Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten 38
b) Ausdehnung des Kulturgüterschutzes auf Friedenszeiten: Anerkennung der territorialen Bindung von Kulturgutem 41
c) Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis: Kulturgüterschutz im Ersten und Zweiten Weltkrieg 46
d) Jüngere und jüngste Regelungen auf dem Gebiet des Kulturgüterschutzes 49
4. Zusammenfassende Bewertung 53
III. Aktuelle Situation im internationalen Kulturgüterhandel 54
1. Bedeutung des internationalen Handels mit Kulturgütern 54
2. Ausmaß des illegalen Kulturgüterverkehrs 56
B. Hauptteil 60
Teil 1: Grundzüge der internationalen Rechtspraxis im Kulturgüterverkehr 61
I. Nationale Sondergesetze zur Regelung des Kulturgüterverkehrs 61
1. „Verrechtlichung“ des Kulturgüterverkehrs 61
2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede nationaler Kulturschutzgesetze 62
a) Gemeinsamkeiten 62
b) Unterschiede 62
aa) Sachlicher Anwendungsbereich 63
bb) Regelungsumfang 65
cc) Gesetzestechnik 65
3. Regelungstypen 66
a) Kulturgut als staatliches Eigentum 66
aa) „Schatzfund“ 66
bb) „Umbrella Statutes“ 68
cc) Entzug der Verkehrsfähigkeit öffentlichen Kultureigentums 70
dd) Unterschiedliche internationale Konsequenzen von staatlichem Eigentum und verkehrsfeindlichem Status 72
b) Privatrechtsbeschränkende dingliche Belastung von Kulturgut 73
aa) Das „dominio eminente“ im ekuadorianischen Recht 73
bb) Die „öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit“ im deutschen Recht 75
c) Aufschiebend bedingtes Eigentumsrecht des Staates 79
aa) Maßgeblichkeit des automatischen Eigentumserwerbs kraft Gesetzes 80
bb) Maßgeblichkeit des Verfallzeitpunkts 81
cc) Konsequenzen des spanischen Gesetzgebers 84
d) Privatrechtsbeschränkende Ausfuhrverbote 86
aa) Beschreibung solcher Gesetze 86
bb) Problem der extraterritorialen Durchsetzung von Ausfuhrverboten 87
II. Internationale und europarechtliche Maßnahmen zur Regelung des Kulturgüterverkehrs 90
1. Die UNESCO-Konvention von 1970 91
a) Maßgebliche Regelungen 91
b) Die Problematik der Restitutionsregelung gemäß Art. 7 (b) (ii) 92
c) Unmittelbare und mittelbare Wirkung der Konvention 93
2. Weitere internationale und bilaterale Übereinkommen zur Regelung des Kulturgüterverkehrs 95
a) Die Konvention von San Salvador von 1976 95
b) Die Europaratsübereinkommen von 1969 und 1985 96
c) Wichtige bilaterale Verträge 97
3. Das UNIDROIT-Übereinkommen 99
a) Entstehungshintergrund 100
b) Wesentlicher Regelungsgehalt 101
c) Regelung bezüglich gestohlener Kulturgüter 103
aa) Generelle Herausgabepflicht des Besitzers 103
bb) Angemessene Entschädigung des gutgläubigen Besitzers 103
cc) Verjährung 105
d) Regelung bezüglich illegal exportierter Kulturgüter 106
aa) Eingeschränkter Rückgabeanspruch des Exportstaats 106
bb) Konsequenzen für das innerstaatliche Recht der Vertragsstaaten 107
cc) Verjährung 108
e) Quintessenz und Ausblick 109
4. EG-Regelungen zum Kulturgüterverkehr 111
a) Hintergrund der neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen 112
aa) Wegfall der Binnengrenzen 112
bb) Fortbestand des Ausnahmevorbehalts für nationales Kulturgut gemäß Art. 36 EGV 112
b) Die Verordnung 3911/92 114
aa) Genehmigungserfordernis für Kulturgutexporte in Drittstaaten 114
bb) Wirkung: Einheitlich geltende Exportregeln an den Außengrenzen der Gemeinschaft 115
c) Die Richtlinie 93/7 116
aa) Restitutionsanspruch in Bezug auf unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut 116
bb) Zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich 117
cc) Anspruchsschuldner 118
dd) Entschädigungsanspruch des gutgläubigen Eigentümers 119
ee) Verjährungsregelung 120
d) Schwachstellen der neuen Regelungen 120
aa) Unklarheiten und Widersprüche 120
bb) Eigentumsverhältnisse unrechtmäßig verbrachten Kulturguts 124
e) Konsequenzen 126
aa) Wesentliche Neuerung 126
bb) Wichtige Konsequenzen für den nationalen Gesetzgeber 127
cc) Praktische Konsequenzen für den Handel 128
ee) Ausblick 128
III. „Kulturgut“ und „nationales Kulturgut“ 131
1. „Kulturgut“ 131
a) Kultur„gut“ 132
b) „Kultur“gut 133
c) Gesetzgeberische Methoden zur Konkretisierung des maßgeblichen Kulturgutbegriffs 134
aa) Kriterienkatalog 134
bb) Kategorisierung 135
cc) Eintragungssystem 136
dd) Kombination mehrerer Definitionsarten 138
d) Anerkannte Wesensmerkmale von Kulturgut 139
2. Nationale Zuordnung von Kulturgut 142
a) Schwierigkeiten einer nationalen Zuordnung von Kulturgut 142
b) Zuordnungskriterien innerstaatlicher Normen 145
c) Externe Anerkennung interner Zuordnung von Kulturgut 147
d) Maßgebliche Zuordnungskriterien 149
aa) Nationalität des Künstlers 149
bb) Bestimmungsgemäßer Nutzungs-, Aufbewahrungs- und Fundort 150
cc) Besondere Bedeutung des Kulturguts als zusätzliches Kriterium 151
e) Schlußfolgerung 152
3. „Nationales Kulturgut“ im Spannungsverhältnis zum „Kulturerbe der Menschheit“ 154
IV. Herausgabeanspruch des Eigentümers von gestohlenem Kulturgut 157
1. Grundsatz der lex rei sitae 158
a) Maßgeblichkeit der lex rei sitae in der Rechtsprechung zum Kulturgüterverkehr 158
b) „Aufgelockerte“ Anknüpfung in den Rechten der USA 160
aa) Kunstsammlungen zu Weimar v. Elicofon 160
bb) Autocephalous Greek-Orthodox Church of Cyprus v. Goldberg 162
c) Eigentumserwerb durch Ersitzung 164
2. Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten 165
a) Verkehrsschutz contra Eigentümerschutz 165
b) Ausschluß des Herausgabeanspruchs (insbesondere in den Rechten der USA) 167
aa) Adverse possession 168
bb) Discovery rule 170
cc) Demand and refusal rule 171
dd) „The better rule gives the owner relatively greater protection“ 175
V. Herausgabeanspruch des Herkunftsstaats von illegal exportiertem Kulturgut 176
1. Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts 176
a) Traditioneller Grundsatz 176
aa) Neue Situation aufgrund der EG-Richtlinie 93/7 177
bb) Kulturgüterverkehr außerhalb des innereuropäischen Rahmens 177
b) Auflösungstendenzen 179
c) Normative Ansätze im Hinblick auf die Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts 180
2. Mittelbare Berücksichtigung ausländischen öffentlichen Rechts und richtungweisender Einfluß der UNESCO-Konvention von 1970 181
a) Der Nigeria-Fall des BGH 182
b) Kingdom of Spain v. Christie’s 183
c) Repubblica dell’Ecuador contro Danusso 183
d) Der indische Siva-Nataraja 184
e) Weitere Rechtsprechungsbeispiele 186
3. „Diplomatische Hebel“ 188
4. Besonderheit von Kulturgut im Staatseigentum 189
a) Illegal exportiertes Kulturgut als „stolen property“ 190
aa) Die Entscheidungen in US v. Hollinshead und US v. McClain 190
bb) Reaktionen 191
b) Zivilrechtliche Herausgabeprozesse vor US-amerikanischen Gerichten 192
aa) Peru v. Johnson 192
bb) Lebanon v. Sotheby’s und Turkey v. Metropolitan Museum of Art 193
c) Vergleichbarkeit von gesetzlich begründetem Kulturguteigentum und althergebrachtem Schatzregal 195
VI. Selbstauferlegte Erwerbsregeln der Museen und des Kunsthandels 196
1. „Regeln der Erwerbsethik“ 196
2. Beschreibung der Codes 197
a) Regelungsumfang 198
b) Erkundigungspflichten und Erwerbsverbote 199
c) Sachlicher Anwendungsbereich 201
d) Rückgabe regelungswidrig erworbenen Kulturguts 202
e) Inkorporierung der UNESCO-Konvention von 1970 205
f) Sanktionen 207
3. Praktische Relevanz der selbstauferlegten Verhaltensregeln 209
a) Erschwerung illegalen Kulturgüterverkehrs durch Nachforschungen und Informationsweitergabe 209
b) Einfluß auf die Bewußtseinsbildung und die Handelsgewohnheiten 211
c) Eingeschränkte Marktfähigkeit illegal exportierten Kulturguts 212
4. Einfluß der Erwerbs- und Verhaltensregeln auf Rechtsprechung und Gesetzgebung 214
a) Keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit 214
b) Rechtlich relevante Reflexwirkung 215
c) Rechtsnormativer Einfluß der Verhaltensregeln der Praxis 217
Teil 2: Auslegung und Fortbildung des Sach- und Kollisionsrechts 220
I. Ausrichtung an den internationalen Standards im Kulturgüterverkehr 220
1. Bildung internationaler Standards im Kulturgüterverkehr 220
2. Ausrichtung an den internationalen Standards im Kulturgüterverkehr als Rechtsfindungsmethode 222
3. Maßgeblichkeit des internationalen Sachenrechts 223
a) Gestohlenes Kulturgut 223
b) Illegal exportiertes Kulturgut 224
II. Neue Anknüpfungsformen in Fällen des gutgläubigen Erwerbs gestohlenen Kulturguts 225
1. Kollisionsrechtliche Verselbständigung der Vorfrage des Abhandenkommens 226
2. Anknüpfung des Erwerbsstatuts an den Diebstahlsort 227
3. Anknüpfung an den Diebstahlsort durch fingierte Immobilität des gestohlenen Kulturguts 228
4. Anknüpfung an das Herkunftsland eines gestohlenen Kulturguts 230
5. Zusammenfassende Stellungnahme 232
III. Beachtung ausländischer Kulturschutznormen in Fällen illegal exportierten Kulturguts 234
Überblick möglicher Formen der Anwendung oder Berücksichtigung ausländischer Kulturschutzregelungen 234
III.1 Anerkennung der sachenrechtlichen Prägung von Kulturgut 237
1. Prinzip der Anerkennung wohlerworbener Rechte 237
2. Sachenrechtliche Prägung durch kulturgutschützende Sonderbestimmungen und kollisionsrechtliche Konsequenzen 238
a) Kulturgut im Staatseigentum 239
aa) Anerkennung hoheitlich begründeten Eigentums an gebietsheimischen Sachen 239
bb) Konsequenzen der Anerkennung hoheitlich begründeten Eigentums 240
cc) Problem: Besitzloses Eigentum 243
dd) Rechtliche Gründe für eine Anerkennung gesetzlich begründeten Staatseigentums an Kulturgütern 245
ee) Wirtschaftliche Gründe für die Anerkennung gesetzlich begründeten Staatseigentums an Kulturgütern 249
ff) Orientierung an den selbstauferlegten Erwerbsregeln der Museen und der Kunst- und Antiquitätenhändler 251
b) Privatrechtsbeschränkende dingliche Belastungen von Kulturgütern 253
aa) Dinglich wirkende Verfügungsbeschränkungen 253
bb) Wohlwollende Übersetzung dinglich wirkender Verfügungsbeschränkungen – Vorbild: Das dominio eminente Ekuadors 256
cc) Keine privatrechtsbeschränkenden dinglichen Belastungen an Kulturgutem nach geltendem deutschen Recht 258
dd) Keine dinglichen Rechte des Staates allein aufgrund kulturgutschützender Spezialnormen 261
c) Aufschiebend bedingte Eigentumsrechte des Staates 263
aa) Gesetzlicher Verfall illegal exportierten Kulturguts – Problem: Maßgeblicher Exportzeitpunkt und „Automatik“ des Verfalls 263
bb) Berücksichtigung des Gesetzeszwecks bei der Bestimmung des maßgeblichen Exportzeitpunkts 264
cc) Teleologische Interpretation gesetzlich angeordneter Verfallkonsequenzen 266
d) Privatrechtsbeschränkende Ausfuhrverbote 271
3. Territorialitätsprinzip und Situs-Regel als rechtsdogmatische Grundlage für die Anerkennung der dinglichen Wirkungen von Kulturschutzregelungen 273
a) Verhältnis von Territorialitätsprinzip und Situs-Regel 273
b) Kumulative Heranziehung von Territorialitätsprinzip und Situs-Regel 275
III.2 Weitere Möglichkeiten zur Beachtung ausländischer Kulturschutzregelungen 278
1. Kollisionsrechtliche Sonderregel zugunsten der „lex originis“ 279
a) Baseler Resolution des Institut de Droit International 279
b) Materiellrechtliche Ergänzung der Kollisionslösung zugunsten der „lex originis“ 281
c) Argumente für eine „Auflockerung“ der Situs-Regel 282
d) Anwendbarkeit der „lex originis“ gemäß Art. 12 EG-Richtlinie 93/7 284
2. Kulturgutschützende Gesetze als zwingend anwendbare Normen 287
a) Kollisionsrechtliche Sonderanknüpfung zwingender Normen 287
b) Kulturgutschützende Bestimmungen als zwingend anwendbare Normen 288
c) Sonderanknüpfung von Kulturschutznormen gemäß Art. 19 schweizerisches IPRG 291
d) Beispiel aus der Gerichtspraxis: Die Madonna von Batz-sur-Mer 292
3. Materiellrechtliche Berücksichtigung kulturgutschützender Gesetze als „datum“ 293
a) Richtungweisender Einfluß der internationalen Standards im Kulturgüterverkehr 295
aa) Die Nigeria-Entscheidung des BGH 295
bb) „Shared value approach“ 296
b) Berücksichtigung ausländischer Exportverbote über die Generalklauseln des berufenen Sachrechts 297
c) Ehrenzweigs Datum-Theorie als methodische Grundlage 299
aa) Unterscheidung zwischen „local data“ und „moral data“ 299
bb) Tatbestandliche Berücksichtigung ausländischer „local data“ als eigenständige Methode 300
cc) Die Nigeria-Entscheidung im Lichte der Datum-Theorie 302
d) Tatbestandliche Berücksichtigung ausländischer Kulturschutzgesetze außerhalb der Generalklauseln 303
aa) Vorbild US v. Hollinshead und US v. McClain 303
bb) Berücksichtigung ausländischer Kulturschutzgesetze bei der Auslegung des Begriffs des „Gestohlenseins“ im Sinne von § 935 BGB 304
4. Klage auf Feststellung der illegalen Ausfuhr von Kulturgut 308
III.3 Abwägung zwischen den unterschiedlichen Lösungswegen 310
1. Bestehen unterschiedlicher Möglichkeiten zur Beachtung ausländischer Kulturschutzgesetze 310
2. Zusammenwirken kollisionsrechtlicher und materiellrechtlicher Überlegungen 311
3. Vorzugswürdigkeit einer kumulativen Lösung aus konsequenter Anerkennung der sachenrechtlichen Prägung und Ausrichtung an den internationalen Standards im Kulturgüterverkehr 312
4. Notwendigkeit differenzierender Einzelfallbetrachtung 313
IV. Anforderungen an die Gutgläubigkeit des Erwerbers 315
1. Erkundigungspflicht des Erwerbers 315
a) Nachweis von Erkundigungen als Gutglaubensvoraussetzung 315
b) Verkehrsüblichkeit und Zumutbarkeit 316
c) Konsequenz: Keine Gutglaubensvermutung 319
2. Berücksichtigung speziellen Fachwissens der „Kunstprofis“ 320
a) Verschärfte Sorgfaltsanforderungen an Kunst- und Antiquitätenhändler 320
b) Museen und Händler einerseits und Privatsammler mit besonderer Sachkenntnis andererseits 322
3. Bedeutung einer zentralen Dokumentationsstelle für gestohlene Kulturgüter 324
a) Das Art Loss Register 325
aa) Funktionsweise 326
bb) Vorteile und Erfolge 327
b) Vorschlag: Erkundigungspflicht beim Art Loss Register 329
c) Alternativvorschlag: Einführung eines „Kunstobjekt-Briefs“ 331
d) Folgerungen 331
V. Verjährung und Verwirkung von Herausgabeansprüchen 333
1. Verjährung des Eigentumsrechts und des Rückgabeanspruchs bei gestohlenen und illegal exportierten Kulturgütern 333
a) Forderungen nach Unverjährbarkeit des Eigentumsrechts 333
b) Regelmäßige Verjährung und besondere Regelung für Kulturgüter aus öffentlichen Sammlungen 335
c) Unterlaufen der Verjährungs- durch kürzere Ersitzungsfristen 336
2. Besonderheiten der Verjährungsregeln in den USA 339
a) Relativer Verjährungsbeginn 339
b) Gewährung richterlichen Auslegungsspielraums 340
c) Bewußte Risikoverteilung 343
3. Bewertung und Ausblick 345
a) Aktive Sorgfaltspflicht aller Beteiligten 345
b) Übertragbarkeit des Verwirkungsgedankens 346
C. Zusammenfassendes Ergebnis 349
I. Befund 349
II. Folgerungen 350
Anhang 355
Anhang I: Verhaltenskodex für den internationalen Handel mit Kunstwerken des BDKA 357
Anhang II: Policy on Acquisition and Decession des Harvard University Art Museums 358
Anhang III: UNIDROIT Convention on Stolen or Illegally Exported Cultural Objects 359
Literaturverzeichnis 370
Register 378