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Schleifenbaum, T. (2000). Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen. Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49971-7
Schleifenbaum, Thekla. Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen: Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49971-7
Schleifenbaum, T (2000): Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen: Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49971-7

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Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen

Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität

Schleifenbaum, Thekla

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 127

(2000)

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Abstract

Die Autorin setzt sich mit der rechtspolitischen These auseinander, daß bei der Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Asset Deal der Erwerber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zwingend zu haften habe. Diese Ansicht wird von Karsten Schmidt bereits seit längerem vertreten und vom handelsrechtlichen Schrifttum offenbar rechtspolitisch nur wenig in Frage gestellt. Als rechtspolitisches Programm scheint diese sogenannte Haftungskontinuität weitgehend Anerkennung zu finden.

Nachdem der Gesetzgeber bei der Handelsrechtsreform 1998 den Komplex um die handelsrechtliche Erwerberhaftung bewußt unberührt gelassen hat, ist die politische Aktualität des Themas keinesfalls geringer geworden. Die Gesetzesbegründung läßt erkennen, daß eine Reform dieses Komplexes im Rahmen einer europäischen Lösung angestrebt wird. Ein Blick hinter das eingängige und glatte Konzept der unternehmensrechtlichen Haftungskontinuität erscheint also lohnenswert. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, dieses Konzept auf seine Konformität mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung zu überprüfen.

Eine zwingende Haftung des Unternehmenserwerbers für die Verbindlichkeiten des Veräußerers stellt einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Partner eines Übertragungsgeschäftes dar, dessen Rechtfertigung bislang nicht nachgegangen wurde. Von dieser Überlegung ausgehend, arbeitet die Verfasserin die Grundgedanken heraus, die zur Begründung dieser Haftungskontinuität herangezogen werden. Weiterhin wird überprüft, ob allgemeine Grundsätze die gesetzliche Anordnung eines derartigen Eingriffs rechtfertigen können. Dazu zieht die Autorin insbesondere die Grundgedanken des Vertragspartnerschutzes und des Verkehrsschutzes heran sowie das Prinzip, welches häufig als »Haftungsfondsgedanke« bezeichnet wird. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß keiner dieser Grundgedanken die Einführung einer derart weitreichenden Haftung rechtfertigt, daß vielmehr die Anordnung einer zwingenden Erwerberhaftung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit darstellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Kapitel 1: Die gesetzliche Vertragsüberleitung auf den Unternehmenserwerber 17
A. Das Konzept der Rechtsverhältniskontinuität 17
B. Der Vertragspartnerschutz 19
I. Ein verallgemeinerungsfähiges Destillat aus gesetzlichen Spezialregelungen? 19
1. Sicherung der Gebrauchsberechtigung (§ 571 Abs. 1 BGB) 20
a) Soziale Motive 21
b) Besondere Gegenstandsbeziehung 23
2. Bindung an das sachliche Substrat des Versicherungsvertrags 24
a) Vertragsübernahme durch den Begünstigten bei Zwangsmaßnahmen in den Versicherungsanspruch (§ 177 VVG) 24
b) Überleitung der Sachversicherung (§§ 69, 158h VVG) 25
aa) Regelung der Risikozuweisung 26
bb) Keine Übertragungserleichterung 27
c) Überleitung der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 151 Abs. 2 VVG) 28
aa) Vertragsgegenstand und Begünstigte 28
bb) Die Bedeutung der Persönlichkeit des Versicherungsnehmers 29
3. Besondere arbeitsrechtliche Bindungen (§ 613a BGB) 30
4. Übertragung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum 32
a) Besondere Bedürfnisse der Verlags-, Film- und Musikindustrie 33
b) Zur dinglichen Natur des Nutzungsrechts 35
c) Vertragsüberleitung im Insolvenzverfahren (§ 36 Abs. 2 VerlG) 36
II. Rechtsähnliche Bindungen bei allgemeinen, unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen 36
III. Zur Aufhebung der Personalbindung bei vertypten Schuldverhältnissen und solchen mit farblosen Personen 39
C. Zusammenfassung 41
Kapitel 2: Der Gedanke der Zusammengehörigkeit von Aktiva und Passiva 43
A. Die Zulässigkeit des Gedankens und dessen Verbreitung im Recht 46
I. Gläubigerschutz oder allgemeines Stabilitätsinteresse als Regelungsziel? 47
II. Exzeptioneller Charakter 49
B. Die Tragfähigkeit des Gedankens für die Unternehmenserwerberhaftung 52
I. Die Sicherung der Kreditunterlage Unternehmen 53
1. Der Haftungsfonds als Vollstreckungsreservierung 54
a) Erhalt der Wertemasse vor Totalverlust 54
b) Keine Teilhabe an Entwicklungschancen 56
2. Notwendige Ergänzung zum Anfechtungsrecht? 57
a) Grundsätzlich parallele Schutzrichtung 58
aa) Vorrangige Haftung des Vertragspartners 58
bb) Keine Folgerungen aus unterschiedlichen Ausgestaltungen 60
cc) Umfang der Wiederherstellung des Vermögensbestands 61
(1) Bei Verwertung durch den einzelnen Gläubiger 61
(2) Bei Verwertung durch den Insolvenzverwalter 62
b) Auffangfunktion für handelsrechtliche Lücken? 63
aa) Insbesondere Lückenfüllung im Bereich der übertragenden Sanierung 65
(1) Veräußerung innerhalb des Insolvenzverfahrens 66
(2) Veräußerung außerhalb des Insolvenzverfahrens 66
bb) Erstrebte Rechtsfolge: Sicherung des status quo ante 69
cc) Ansatzpunkte im Anfechtungsrecht 70
(1) Ausreichender Schutz 70
(2) Gegensteuerungsbedürftige Fallgestaltungen 72
(3) Unterwertveräußerung als unentgeltliche Verfügung 75
c) Zwischenergebnis 76
3. Sicherungscharakter der Erwerberhaftung als weitergehender Aufgabenbereich des Haftungsfondsgedankens? 77
a) Ausdehnung des Gedankens zum Zweck der juristischen Verselbständigung des Unternehmens in Haftungsfragen 77
b) Die Aufgabenerweiterung als bloßes Vehikel zur Verwirklichung einer Prämisse 78
II. Erwerberhaftung als Kompensation haftungsrechtlicher Abträglichkeiten im Rahmen der Sacheinbringungsfälle 80
1. Gefahrenkompensation wegen unternehmerischer Einflußnahme 81
2. Kompensation der Vollstreckungserschwerung 83
a) Materielle Schlechterstellung bei der Verwertung des Anteils an einer Personenhandelsgesellschaft und einer GmbH 84
b) Spezifische Vollstreckungssituation bei der Unternehmensübertragung? 88
aa) Andere Fälle mit rechnerischer Nachrangigkeit 88
bb) Keine Sondersituation bei der Unternehmensübertragung 89
c) Spezifische Behandlung bei der Unternehmensübertragung? 91
III. Schutzmechanismen entsprechend den umwandlungsrechtlichen Vorschriften? 92
1. Eingrenzung der vergleichbaren Fälle 93
2. Haftungsanordnung im UmwG 94
3. Begrenzung der unmittelbaren Haftungsfolge auf den Geltungsbereich des UmwG 95
a) Die geringe Aussagekraft der Verweisung in § 133 Abs. 1 S. 2 UmwG 96
b) Zur gegenständlichen Beschränkung 97
c) Zur Umgehungsproblematik 100
4. Gesamtschuldnerische Außenhaftung als Garantie für erfolgreiche Transaktionen? 102
a) Kompensation des Eingriffs in die Vertragsfreiheit der Gläubiger 102
b) Schranken für „unseriöse“ Spaltungen 103
C. Zusammenfassung 106
Kapitel 3: Der Verkehrsschutz 109
A. „Absoluter“ Verkehrsschutz 110
I. Zur Verbreitung des „absoluten“ Verkehrsschutzes im Handelsrecht 112
1. § 5 HGB als „absolute“ Verkehrsschutznorm 112
2. Verkehrsschutz durch Offenlegung nach § 15 HGB 114
a) Negative Publizität nach § 15 Abs. 1 HGB 114
aa) Abweichungen von den allgemeinen Vertrauensgrundsätzen 115
bb) Normverständnis aus Sicht des Anmeldepflichtigen oder aus Sicht des Verkehrs 116
b) Positive Publizität nach § 15 Abs. 3 HGB 118
3. Zwischenergebnis 121
II. Rechtfertigung eines „absoluten“ Verkehrsschutzes bei Unternehmensübertragung 122
1. Zur Aufgabe eines „absoluten“ Verkehrsschutzes 122
2. Zum „Gerechtigkeitsgehalt“ 125
III. Zusammenfassung für einen „absoluten“ Verkehrsschutz 128
B. Abgestuft pauschalierter Verkehrsschutz 129
I. Fortgeführte Unternehmensbezeichnung 130
1. Die Signalwirkung der Bezeichnungsfortführung 131
a) Geschichtliche Erfassung 131
b) Die verfehlte Annahme eines Erklärungswerts 132
c) Tatsächliche Fortführungsbereitschaft und Rechtsunsicherheit 133
2. Unterschiede zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung 135
a) Vorzüge des formalen Charakters der Firma 136
b) Relativierung des Vorzugs der Firmenfortführung 137
c) Registerfähigkeit als Voraussetzung für das Ausschöpfen der registerlichen Informationsmöglichkeit? 138
3. Für und Wider einen zwingenden Verkehrsschutz bei Bezeichnungsfortführung 139
a) Mildestes Mittel zur Beseitigung des Informationsdefizits 139
b) Beschränkung auf eine zwingende Außenhaftung 141
c) Informationsbedürfnis bei fehlender Vereinbarung 142
d) Zwischenergebnis 143
4. Registerfähigkeit und Nicht-Registerfähigkeit 143
II. Fortbestehende Beteiligung des bisherigen Unternehmensinhabers 144
1. Äußere Erkennbarkeit der personellen Kontinuität 145
a) Fortdauernde geschäftliche Aktivität des bisherigen Inhabers 146
b) Registrierung des Trägerwechsels und der Beteiligungsverhältnisse 147
2. Rechtsunsicherheit bezüglich der Schuldenhaftung 148
III. Zusammenfassung für einen abgestuft pauschalierten Verkehrsschutz 149
C. Haftung aus allgemeinen Vertrauensschutzgründen 151
Kapitel 4: Der Schutz wirtschaftlicher Funktionen 153
A. Erleichterung der Übertragungsakte 154
I. Erleichterung entsprechend dem Umwandlungsgesetz? 155
1. Gleiche wirtschaftliche Zielsetzung bei Sacheinbringung 155
2. Die Fälle der Vollübertragung 156
II. Verwirklichung eines sachlich-wirtschaftlichen Zusammenhanges? 158
III. Sonstige Vermeidung von Reibungsverlusten 158
1. Erwerberhaftung zur Verhinderung wirtschaftlicher Torsi 159
2. Kompensation der fehlenden rechtlichen Bewältigung des Unternehmens 160
B. Erhalt von Unternehmensträgern 160
I. Bestandsschutz bei Bildung von Gesamthandsvermögen 161
II. Zur vernichtenden Wirkung der Haftungsanordnung 162
C. Zusammenfassung 163
Gesamtzusammenfassung in Leitsätzen 165
Literaturverzeichnis 171
Stichwortverzeichnis 185