Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen
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Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen
Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 127
(2000)
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Abstract
Die Autorin setzt sich mit der rechtspolitischen These auseinander, daß bei der Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Asset Deal der Erwerber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zwingend zu haften habe. Diese Ansicht wird von Karsten Schmidt bereits seit längerem vertreten und vom handelsrechtlichen Schrifttum offenbar rechtspolitisch nur wenig in Frage gestellt. Als rechtspolitisches Programm scheint diese sogenannte Haftungskontinuität weitgehend Anerkennung zu finden.Nachdem der Gesetzgeber bei der Handelsrechtsreform 1998 den Komplex um die handelsrechtliche Erwerberhaftung bewußt unberührt gelassen hat, ist die politische Aktualität des Themas keinesfalls geringer geworden. Die Gesetzesbegründung läßt erkennen, daß eine Reform dieses Komplexes im Rahmen einer europäischen Lösung angestrebt wird. Ein Blick hinter das eingängige und glatte Konzept der unternehmensrechtlichen Haftungskontinuität erscheint also lohnenswert. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, dieses Konzept auf seine Konformität mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung zu überprüfen.Eine zwingende Haftung des Unternehmenserwerbers für die Verbindlichkeiten des Veräußerers stellt einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Partner eines Übertragungsgeschäftes dar, dessen Rechtfertigung bislang nicht nachgegangen wurde. Von dieser Überlegung ausgehend, arbeitet die Verfasserin die Grundgedanken heraus, die zur Begründung dieser Haftungskontinuität herangezogen werden. Weiterhin wird überprüft, ob allgemeine Grundsätze die gesetzliche Anordnung eines derartigen Eingriffs rechtfertigen können. Dazu zieht die Autorin insbesondere die Grundgedanken des Vertragspartnerschutzes und des Verkehrsschutzes heran sowie das Prinzip, welches häufig als »Haftungsfondsgedanke« bezeichnet wird. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß keiner dieser Grundgedanken die Einführung einer derart weitreichenden Haftung rechtfertigt, daß vielmehr die Anordnung einer zwingenden Erwerberhaftung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit darstellt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 13 | ||
Kapitel 1: Die gesetzliche Vertragsüberleitung auf den Unternehmenserwerber | 17 | ||
A. Das Konzept der Rechtsverhältniskontinuität | 17 | ||
B. Der Vertragspartnerschutz | 19 | ||
I. Ein verallgemeinerungsfähiges Destillat aus gesetzlichen Spezialregelungen? | 19 | ||
1. Sicherung der Gebrauchsberechtigung (§ 571 Abs. 1 BGB) | 20 | ||
a) Soziale Motive | 21 | ||
b) Besondere Gegenstandsbeziehung | 23 | ||
2. Bindung an das sachliche Substrat des Versicherungsvertrags | 24 | ||
a) Vertragsübernahme durch den Begünstigten bei Zwangsmaßnahmen in den Versicherungsanspruch (§ 177 VVG) | 24 | ||
b) Überleitung der Sachversicherung (§§ 69, 158h VVG) | 25 | ||
aa) Regelung der Risikozuweisung | 26 | ||
bb) Keine Übertragungserleichterung | 27 | ||
c) Überleitung der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 151 Abs. 2 VVG) | 28 | ||
aa) Vertragsgegenstand und Begünstigte | 28 | ||
bb) Die Bedeutung der Persönlichkeit des Versicherungsnehmers | 29 | ||
3. Besondere arbeitsrechtliche Bindungen (§ 613a BGB) | 30 | ||
4. Übertragung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum | 32 | ||
a) Besondere Bedürfnisse der Verlags-, Film- und Musikindustrie | 33 | ||
b) Zur dinglichen Natur des Nutzungsrechts | 35 | ||
c) Vertragsüberleitung im Insolvenzverfahren (§ 36 Abs. 2 VerlG) | 36 | ||
II. Rechtsähnliche Bindungen bei allgemeinen, unternehmensbezogenen Rechtsverhältnissen | 36 | ||
III. Zur Aufhebung der Personalbindung bei vertypten Schuldverhältnissen und solchen mit farblosen Personen | 39 | ||
C. Zusammenfassung | 41 | ||
Kapitel 2: Der Gedanke der Zusammengehörigkeit von Aktiva und Passiva | 43 | ||
A. Die Zulässigkeit des Gedankens und dessen Verbreitung im Recht | 46 | ||
I. Gläubigerschutz oder allgemeines Stabilitätsinteresse als Regelungsziel? | 47 | ||
II. Exzeptioneller Charakter | 49 | ||
B. Die Tragfähigkeit des Gedankens für die Unternehmenserwerberhaftung | 52 | ||
I. Die Sicherung der Kreditunterlage Unternehmen | 53 | ||
1. Der Haftungsfonds als Vollstreckungsreservierung | 54 | ||
a) Erhalt der Wertemasse vor Totalverlust | 54 | ||
b) Keine Teilhabe an Entwicklungschancen | 56 | ||
2. Notwendige Ergänzung zum Anfechtungsrecht? | 57 | ||
a) Grundsätzlich parallele Schutzrichtung | 58 | ||
aa) Vorrangige Haftung des Vertragspartners | 58 | ||
bb) Keine Folgerungen aus unterschiedlichen Ausgestaltungen | 60 | ||
cc) Umfang der Wiederherstellung des Vermögensbestands | 61 | ||
(1) Bei Verwertung durch den einzelnen Gläubiger | 61 | ||
(2) Bei Verwertung durch den Insolvenzverwalter | 62 | ||
b) Auffangfunktion für handelsrechtliche Lücken? | 63 | ||
aa) Insbesondere Lückenfüllung im Bereich der übertragenden Sanierung | 65 | ||
(1) Veräußerung innerhalb des Insolvenzverfahrens | 66 | ||
(2) Veräußerung außerhalb des Insolvenzverfahrens | 66 | ||
bb) Erstrebte Rechtsfolge: Sicherung des status quo ante | 69 | ||
cc) Ansatzpunkte im Anfechtungsrecht | 70 | ||
(1) Ausreichender Schutz | 70 | ||
(2) Gegensteuerungsbedürftige Fallgestaltungen | 72 | ||
(3) Unterwertveräußerung als unentgeltliche Verfügung | 75 | ||
c) Zwischenergebnis | 76 | ||
3. Sicherungscharakter der Erwerberhaftung als weitergehender Aufgabenbereich des Haftungsfondsgedankens? | 77 | ||
a) Ausdehnung des Gedankens zum Zweck der juristischen Verselbständigung des Unternehmens in Haftungsfragen | 77 | ||
b) Die Aufgabenerweiterung als bloßes Vehikel zur Verwirklichung einer Prämisse | 78 | ||
II. Erwerberhaftung als Kompensation haftungsrechtlicher Abträglichkeiten im Rahmen der Sacheinbringungsfälle | 80 | ||
1. Gefahrenkompensation wegen unternehmerischer Einflußnahme | 81 | ||
2. Kompensation der Vollstreckungserschwerung | 83 | ||
a) Materielle Schlechterstellung bei der Verwertung des Anteils an einer Personenhandelsgesellschaft und einer GmbH | 84 | ||
b) Spezifische Vollstreckungssituation bei der Unternehmensübertragung? | 88 | ||
aa) Andere Fälle mit rechnerischer Nachrangigkeit | 88 | ||
bb) Keine Sondersituation bei der Unternehmensübertragung | 89 | ||
c) Spezifische Behandlung bei der Unternehmensübertragung? | 91 | ||
III. Schutzmechanismen entsprechend den umwandlungsrechtlichen Vorschriften? | 92 | ||
1. Eingrenzung der vergleichbaren Fälle | 93 | ||
2. Haftungsanordnung im UmwG | 94 | ||
3. Begrenzung der unmittelbaren Haftungsfolge auf den Geltungsbereich des UmwG | 95 | ||
a) Die geringe Aussagekraft der Verweisung in § 133 Abs. 1 S. 2 UmwG | 96 | ||
b) Zur gegenständlichen Beschränkung | 97 | ||
c) Zur Umgehungsproblematik | 100 | ||
4. Gesamtschuldnerische Außenhaftung als Garantie für erfolgreiche Transaktionen? | 102 | ||
a) Kompensation des Eingriffs in die Vertragsfreiheit der Gläubiger | 102 | ||
b) Schranken für „unseriöse“ Spaltungen | 103 | ||
C. Zusammenfassung | 106 | ||
Kapitel 3: Der Verkehrsschutz | 109 | ||
A. „Absoluter“ Verkehrsschutz | 110 | ||
I. Zur Verbreitung des „absoluten“ Verkehrsschutzes im Handelsrecht | 112 | ||
1. § 5 HGB als „absolute“ Verkehrsschutznorm | 112 | ||
2. Verkehrsschutz durch Offenlegung nach § 15 HGB | 114 | ||
a) Negative Publizität nach § 15 Abs. 1 HGB | 114 | ||
aa) Abweichungen von den allgemeinen Vertrauensgrundsätzen | 115 | ||
bb) Normverständnis aus Sicht des Anmeldepflichtigen oder aus Sicht des Verkehrs | 116 | ||
b) Positive Publizität nach § 15 Abs. 3 HGB | 118 | ||
3. Zwischenergebnis | 121 | ||
II. Rechtfertigung eines „absoluten“ Verkehrsschutzes bei Unternehmensübertragung | 122 | ||
1. Zur Aufgabe eines „absoluten“ Verkehrsschutzes | 122 | ||
2. Zum „Gerechtigkeitsgehalt“ | 125 | ||
III. Zusammenfassung für einen „absoluten“ Verkehrsschutz | 128 | ||
B. Abgestuft pauschalierter Verkehrsschutz | 129 | ||
I. Fortgeführte Unternehmensbezeichnung | 130 | ||
1. Die Signalwirkung der Bezeichnungsfortführung | 131 | ||
a) Geschichtliche Erfassung | 131 | ||
b) Die verfehlte Annahme eines Erklärungswerts | 132 | ||
c) Tatsächliche Fortführungsbereitschaft und Rechtsunsicherheit | 133 | ||
2. Unterschiede zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung | 135 | ||
a) Vorzüge des formalen Charakters der Firma | 136 | ||
b) Relativierung des Vorzugs der Firmenfortführung | 137 | ||
c) Registerfähigkeit als Voraussetzung für das Ausschöpfen der registerlichen Informationsmöglichkeit? | 138 | ||
3. Für und Wider einen zwingenden Verkehrsschutz bei Bezeichnungsfortführung | 139 | ||
a) Mildestes Mittel zur Beseitigung des Informationsdefizits | 139 | ||
b) Beschränkung auf eine zwingende Außenhaftung | 141 | ||
c) Informationsbedürfnis bei fehlender Vereinbarung | 142 | ||
d) Zwischenergebnis | 143 | ||
4. Registerfähigkeit und Nicht-Registerfähigkeit | 143 | ||
II. Fortbestehende Beteiligung des bisherigen Unternehmensinhabers | 144 | ||
1. Äußere Erkennbarkeit der personellen Kontinuität | 145 | ||
a) Fortdauernde geschäftliche Aktivität des bisherigen Inhabers | 146 | ||
b) Registrierung des Trägerwechsels und der Beteiligungsverhältnisse | 147 | ||
2. Rechtsunsicherheit bezüglich der Schuldenhaftung | 148 | ||
III. Zusammenfassung für einen abgestuft pauschalierten Verkehrsschutz | 149 | ||
C. Haftung aus allgemeinen Vertrauensschutzgründen | 151 | ||
Kapitel 4: Der Schutz wirtschaftlicher Funktionen | 153 | ||
A. Erleichterung der Übertragungsakte | 154 | ||
I. Erleichterung entsprechend dem Umwandlungsgesetz? | 155 | ||
1. Gleiche wirtschaftliche Zielsetzung bei Sacheinbringung | 155 | ||
2. Die Fälle der Vollübertragung | 156 | ||
II. Verwirklichung eines sachlich-wirtschaftlichen Zusammenhanges? | 158 | ||
III. Sonstige Vermeidung von Reibungsverlusten | 158 | ||
1. Erwerberhaftung zur Verhinderung wirtschaftlicher Torsi | 159 | ||
2. Kompensation der fehlenden rechtlichen Bewältigung des Unternehmens | 160 | ||
B. Erhalt von Unternehmensträgern | 160 | ||
I. Bestandsschutz bei Bildung von Gesamthandsvermögen | 161 | ||
II. Zur vernichtenden Wirkung der Haftungsanordnung | 162 | ||
C. Zusammenfassung | 163 | ||
Gesamtzusammenfassung in Leitsätzen | 165 | ||
Literaturverzeichnis | 171 | ||
Stichwortverzeichnis | 185 |