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Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung

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Herrmann, C. (2003). Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51102-0
Herrmann, Christoph. Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51102-0
Herrmann, C (2003): Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51102-0

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Richtlinienumsetzung durch die Rechtsprechung

Herrmann, Christoph

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 98

(2003)

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Abstract

Der Autor widmet sich zwei Kernfragestellungen im Schnittbereich von EG-Richtlinien und nationalem Recht: Der Einwirkung von Richtlinien auf die nationale Rechtsprechung, vor allem durch die Institute der unmittelbaren Wirkung und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung sowie der Frage, welchen Umsetzungsbeitrag die nationale Judikative, insbesondere durch richtlinienkonformes Richterrecht zu leisten vermag.

Der Verfasser unterscheidet zwischen der Außerachtlassung richtlinienwidrigen nationalen Rechts (negative unmittelbare Wirkung) und der positiven Anwendung von Richtlinienvorschriften (positive unmittelbare Wirkung). Erstere ist nach der Rechtsprechung des EuGH auch in sog. »horizontalen« Rechtsverhältnissen zulässig. Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung verortet der Verfasser in Art. 249 Abs. 3 EGV. Ihr kommt als zwingender Rechtspflicht unmittelbare und allgemeine Geltung in den nationalen Rechtsordnungen zu, und sie hat am Vorrang des Gemeinschaftsrechts teil. Ihre Grenzen lassen sich jedoch nur aus den nationalen Rechtsordnungen heraus bestimmen.

Auch in kodifikationsgeprägten Rechtsordnungen wie der deutschen kommt Richterrecht eine wichtige Bedeutung zu. Einen Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien kann dieses aber nur sehr begrenzt leisten. So ist eine Richtlinienumsetzung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung wegen des Erfordernisses der Klarheit und Bestimmtheit ausgeschlossen. Hingegen ist aus gemeinschaftsrechtlicher Perspektive eine Umsetzung durch die richterrechtliche Konkretisierung von Generalklauseln möglich, soweit das Interesse an der Erhaltung dogmatischer Strukturen des nationalen Rechts überwiegt. Aus methodologischer wie verfassungsrechtlicher Perspektive erscheint eine solche Richtlinienumsetzung allerdings bedenklich, da die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung die Generalklausel ihrer sie zugleich verfassungsrechtlich legitimierenden Funktion als Flexibilitätsmittel entkleidet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Teil 1: Einführung 25
A. Einleitung 25
I. Regelung im EGV – Begriff und Eigenart der Richtlinie 25
II. Bedeutung der Richtlinie als Instrument der europäischen Integration 26
III. Die Richtlinie der EG in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – Überblick 28
B. Problemaufriß 29
Teil 2: Die Einwirkung von Richtlinien der Gemeinschaft auf die nationale Rechtsprechung 31
A. Unmittelbare Wirkungen von Richtlinien 31
I. Begriff der „unmittelbaren Wirkung“ von Richtlinien 32
1. Theoretische Grundlegung – Unterscheidung zwischen Geltung und Wirkung 32
2. Unterscheidung zwischen positiven und negativen Wirkungen 33
3. Besondere Problematik des Gemeinschaftsrechts – Begriff der Unmittelbarkeit 34
4. Terminologie des EGV 36
5. Sprachgebrauch des EuGH 36
a) Im Hinblick auf Primärrecht und Verordnungen 36
b) Im Hinblick auf Richtlinien 37
6. Schlußfolgerung 39
II. Herleitung der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien durch den Gerichtshof und deren Rechtsgrundlage 40
1. Der Ursprung der Rechtsprechung des EuGH 40
2. Ablehnung des e contrario-Schlusses aus Art. 249 Abs. 2 EGV 41
3. Verbindlichkeit der Richtlinie 41
4. Effet Utile des Gemeinschaftsrechts 42
5. Venire contra factum proprium; estoppel-Prinzip 43
6. Art. 249 Abs. 3 i. V. m Art. 10 EGV 44
7. Zusammenfassung 44
III. Positive Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung einzelner Richtlinienbestimmungen 45
1. Überblick 45
2. Die Voraussetzungen im einzelnen 46
a) Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtung 47
b) Hinreichende Bestimmtheit 48
c) Inhaltliche Unbedingtheit 49
d) Überschreiten des dem Mitgliedstaat eingeräumten Ermessensspielraums als Alternativvoraussetzung 50
e) Bestehen von subjektiven Rechten als zusätzliche Voraussetzung? 54
3. Zusammenfassung der positiven Voraussetzungen 57
IV. Folgen der unmittelbaren Wirkung 58
1. Inhaltliche Wirkungen 58
a) Negative unmittelbare Wirkung: Pflicht zur Nichtanwendung kollidierender nationaler Rechtsakte 58
b) Positive unmittelbare Wirkung: (Alternativ-)Anwendung der Richtlinienbestimmung 60
2. Beachtung der unmittelbaren Wirkung – Berufungsrecht und ex officio-Anwendung 61
V. Begrenzung der unmittelbaren Wirkung durch negative Voraussetzungen – Keine Verpflichtung von einzelnen durch unmittelbar wirkende Richtlinienbestimmungen 61
1. Überblick 61
2. Umgekehrt vertikale Konstellationen 63
3. Horizontale Konstellationen und Begriff des Staates 63
4. Mittelbare Belastungen einzelner – Incidental Direct Effect 64
a) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Konstellationen mit belastenden Nebenwirkungen 66
aa) Das Urteil Fratelli Costanzo 66
bb) Die UVP-Urteile – Großkrotzenburg, Kraaijeveld, WWF, Linster 67
cc) Nichtanwendung nationaler richtlinienwidriger technischer Vorschriften in Streitigkeiten zwischen Privaten – Piageme, CIA Security und Unilever Italia 69
dd) Unwirksamkeit staatlicher Maßnahmen mit privatrechtlichen Folgen bei Verstoß gegen Richtlinienbestimmungen – Die Urteile Panagis Pafitis und Ruiz Bernáldez 71
b) Systematisierungsversuche in der Literatur 73
aa) Richtlinienvorschriften als Konkretisierung von Vertragsnormen 73
bb) Rechtsakte mit Doppelwirkung 73
cc) Public Law-Element 75
dd) Fundamental Rights-Überlegungen 76
ee) Beschränkung auf schützenswertes Vertrauen 77
ff) Unbeschränkte Zulassung der negativen unmittelbaren Wirkung 77
c) Stellungnahme 78
VI. Kritik an der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung in der Literatur 84
VII. Zusammenfassende Stellungnahme zur unmittelbaren Wirkung 84
B. Das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts 87
I. Überblick 87
II. Begriff des „Gebots der richtlinienkonformen Auslegung“ 89
1. Theoretische Grundlegung – Begriff der „Auslegung“ 90
a) Nationale Begrifflichkeit – Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung 90
b) Gemeinschaftsrechtliche Begrifflichkeit – Auslegung und unmittelbare Wirkung 92
2. Besonderheit bei Richtlinien der EG – Begriff der „Richtlinienkonformität“ 94
a) Begriff der „Konformität“ 94
b) Strukturvergleich der richtlinienkonformen Auslegung mit ähnlichen Instituten 96
aa) Verfassungskonforme Auslegung 96
bb) Völkerrechtsfreundliche Auslegung 100
cc) Auslegung internationalen Einheitsrechts 102
dd) Gemeinschaftskonforme Auslegung 102
3. Erweiterung des Methodenkanons oder Interpretationsmaxime mit normativer Verbindlichkeit? – Begriff des „Gebots“ 104
III. Herleitung und gemeinschaftsrechtliche Grundlage des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung 105
1. Vorrang des Gemeinschaftsrechts 105
2. Umsetzungsverpflichtung der Mitgliedstaaten 108
3. Einschub: Parallele innerstaatliche Grundlage des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung? 111
IV. Voraussetzungen des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung 112
1. Im Hinblick auf die Richtlinie 113
a) Keine qualitativen Voraussetzungen 113
aa) Keine Beschränkung auf unmittelbar wirkende Richtlinien 113
bb) Beschränkung auf den sachlichen Regelungsbereich der Richtlinie 114
cc) In Richtlinien enthaltene Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe 114
b) Formale Voraussetzung: Ablauf der Umsetzungsfrist? 115
aa) Rechtsprechung des Gerichtshofs 116
bb) Bedeutung der Rechtsprechung für die richtlinienkonforme Auslegung 117
(1) Bereits erfolgte Legislativumsetzung 120
(2) Bewußter Verzicht auf Legislativumsetzung 120
(3) Schlichte Untätigkeit des Gesetzgebers 123
cc) Zusammenfassung 123
2. Im Hinblick auf das nationale Recht 124
a) Keine Beschränkung auf ausdrückliche Umsetzungsakte 124
b) Keine Beschränkung auf positive Rechtsnormen 125
c) Überschießende Umsetzung 127
V. Vorrang und Inhalt des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung 128
1. Vorrang des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung vor nationalen Auslegungsmethoden 128
2. Inhaltliche Reichweite der Konformitätsverpflichtung 128
a) Rechtsprechung des Gerichtshofs 129
b) Begriff der „möglichen Auslegung“ 131
aa) Richtlinienkonforme Auslegung als Vorzugsregel 131
bb) Richtlinienkonformer Auslegungsvorgang 132
VI. Die Grenzen des Gebots der richtlinienkonformen Auslegung 134
1. Nationale Grenzen 134
a) Grenzen der Auslegung nach traditionellem Methodenverständnis 135
b) Mögliche Problembereiche für die richtlinienkonforme Auslegung 136
c) Modifikation der Grenzen im Einwirkungsbereich von Richtlinien 136
aa) Beachtlichkeit des gesetzgeberischen Regelungszwecks 138
bb) Beachtlichkeit der Wortlautgrenze – Verpflichtung zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 143
(1) Richtlinienkonforme Reduktion 145
(2) Richtlinienkonforme Analogiebildung 146
(3) Richtlinienkonforme Extension 148
(4) Richtlinienkonforme gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung 148
(5) Wortlaut und Gesetzeszweck als gemeinsame unübersteigbare Grenze der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 150
cc) Verfassungsrechtliche Begrenzung der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung 151
2. Gemeinschaftsrechtliche Grenzen 152
a) Grenzziehung zwischen unmittelbarer Wirkung und richtlinienkonformer Auslegung – Umgehung des Verbots der horizontalen unmittelbaren Wirkung? 152
aa) Negative Konformauslegung und negative unmittelbare Wirkung 153
(1) Rechtsprechung des Gerichtshofs 153
(2) Bewertung – Keine Widerlegung der These von der horizontalen negativen unmittelbaren Wirkung 155
bb) Positive Konformauslegung und positive unmittelbare Wirkung 158
(1) Rechtsprechung des Gerichtshofs 158
(2) Bewertung 160
b) Begrenzung der richtlinienkonformen Auslegung durch allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts 161
c) Begrenzung der richtlinienkonformen Auslegung durch die Umsetzungsverpflichtung der Mitgliedstaaten? 165
VII. Fallbeispiel zum Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung: Die „Heininger“-Urteile von EuGH und BGH 166
1. Hintergrund des Verfahrens und Urteil des EuGH 166
2. Das Urteil des BGH v. 9. 4. 2002: „Heininger II“ 168
3. Stellungnahmen in der Literatur. 169
4. Bewertung 169
VIII. Zusammenfassende Stellungnahme zum Gebot der richtlinienkonformen Auslegung 171
C. Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter oder unterbliebener Richtlinienumsetzung 173
I. Überblick 173
II. Entwicklung und Rechtsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung 174
III. Problematik der Staatshaftung bei mangelhafter oder unterbliebener Richtlinienumsetzung 176
IV. Voraussetzungen des Staatshaftungsanspruchs 176
1. Überblick 176
2. Voraussetzungen bei Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtung im einzelnen 177
a) Handlung eines mitgliedstaatlichen Organs 177
b) Verletzung einer individualschützenden Norm 178
c) Hinreichend qualifizierter Verstoß 178
d) Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden 179
V. Rechtsfolgen des Anspruchs 180
VI. Zusammenfassung 181
D. Gebot des effektiven und äquivalenten Rechtsschutzes 182
I. Überblick 182
II. Grundsatz der verfahrensmäßigen Autonomie der Mitgliedstaaten 183
III. Grundsatz der Gleichwertigkeit 184
IV. Grundsatz der Effektivität 185
V. Zusammenfassung 187
E. Zwischenergebnis 188
Teil 3: Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 190
A. Begriff, Bedeutung und Änderbarkeit von Richterrecht in der deutschen Methodenlehre 191
I. Richterrecht und Präjudizienbindung 191
II. Das Rückwirkungsproblem 193
B. Zulässigkeit der Bildung richtlinienkonformen Richterrechts vor Ablauf der Umsetzungsfrist 195
I. Überblick 195
II. Das „Testpreis-Angebot“-Urteil des Bundesgerichtshofs 195
1. Ausgangslage 195
2. Die Urteilsbegründung 197
III. Reaktionen in der Literatur 199
IV. Stellungnahme 201
1. Kein Verbot der vorrangigen Berücksichtigung von Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist 201
a) Beginn der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung 201
b) Wahlfreiheit der innerstaatlichen Stellen 202
c) Vorauseilende Umsetzung 202
d) Zwischenergebnis 204
2. Umfang der richtlinienkonformen Auslegung vor Ablauf der Umsetzungsfrist 204
a) Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln 204
b) Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung 205
c) Zwischenergebnis 206
3. Zusammenfassung 206
C. Richterrecht als Richtlinienumsetzung 207
I. Anforderungen des EuGH an die hinreichende Umsetzung von Richtlinien 208
1. Allgemeine Anforderungen an Umsetzungsakte 209
a) Grundsatz der Effektivität, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 209
b) Formale Anforderungen an den Umsetzungsakt 209
c) Inhaltliche Anforderungen an den Umsetzungsakt 210
2. Ungeeignete Umsetzungstechniken 212
3. Stellungnahmen des Gerichtshofs zur Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 212
a) Urteil Dillenkofer 213
b) Urteil Kommission / Griechenland 214
c) Urteil „Klauselrichtlinie“ 215
aa) Ausgangssachverhalt 215
bb) Schlußanträge des Generalanwalts Tizzano 216
cc) Entscheidungsgründe 218
dd) Reaktionen in der Literatur 218
d) Urteil Klauselrichtlinienanhang 219
II. Frühere Stellungnahmen der Generalanwälte zur Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 220
III. Stellungnahmen in der Literatur zur Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 222
1. Argumente der Gegner einer Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 223
2. Argumente der Befürworter einer Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 224
3. Vermittelnde Positionen 226
IV. Eigene Untersuchung: Zulässigkeit und Reichweite einer Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 228
1. Ausgangsfrage 228
2. Strukturüberlegungen zur Richtlinienumsetzung 229
a) Richtlinienumsetzung als zweistufiger Vorgang 229
b) Multifunktionalität der nationalen Gerichte im Prozeß der Richtlinienumsetzung 229
c) Richtlinienumsetzung als Bewertungs- und Kompetenzproblem für Kommission und EuGH 230
3. Maßstab des Gerichtshofs für die Beurteilung der Klarheit, Bestimmtheit und Publizität der Richtlinienumsetzung 231
4. Normativer Rahmen und Richterrecht 232
a) Rechtsfortbildung zur Schließung verdeckter Lücken 232
b) Rechtsfortbildung zur Füllung offener Lücken 233
c) Konkretisierung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen 234
aa) Begriffsklärung 235
bb) Formelle Anforderungen an nationale Umsetzungsakte 236
cc) Inhaltliche Anforderungen an nationale Umsetzungsakte 237
(1) Hinreichende Klarheit, Bestimmtheit und Transparenz von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen 238
(2) Hinreichende Klarheit, Bestimmtheit und Transparenz von Generalklauseln unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung 240
α) Zulässigkeit des Abstellens auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung 240
β) Verbleibende Bestimmtheitsprobleme 242
(3) Gesamtabwägung 242
d) Zwischenergebnis: Umfang gemeinschaftsrechtlicher Zulässigkeit einer Richtlinienumsetzung durch Richterrecht 244
5. Methodenrechtliche und verfassungsrechtliche Hinterfragung „richtlinienkonformen Richterrechts“ 245
a) Der methodologische Widerspruch zwischen generalklauselkonkretisierendem Richterrecht und Richtlinienkonformität 246
aa) Die Vorzüge von Generalklauseln 246
bb) Besonderheiten der Entstehung und Fortbildung generalklauselkonkretisierenden Richterrechts 246
cc) Funktionale Entleerung des Richterrechts durch die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung 246
b) Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit „richtlinienkonformen Richterrechts“? 247
aa) Zulässigkeit von Generalklauseln nach dem GG 248
bb) Entfall der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch den Erlaß einer Richtlinie 249
V. Zusammenfassung 250
Teil 4: Gesamtergebnis 253
Literaturverzeichnis 255
Stichwortverzeichnis 272