Die Aufgabe der Juristenfakultäten
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Die Aufgabe der Juristenfakultäten
Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 21
(1996)
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Abstract
Otto Theisen war von 1971 bis 1979 Justizminister in Rheinland-Pfalz. In seine Amtszeit fällt die Gründung der Richterakademie (1973) und der Juristenfakultät in Trier im Wintersemester 1975/76. 1973 gründete er auch die Gesellschaft für Rechtspolitik, die als Veranstalter der Bitburger Gespräche in bisher 31 Veranstaltungen die aktuellen Themen der Zeit aufarbeitete. Der Jubilar hat nach der Gründung auch den weiteren Ausbau der Juristenfakultät in Trier als Mitglied der Landesregierung maßgeblich gefördert. Zum Dank dafür hat ihm die Juristische Fakultät im Sommersemester 1980 die Ehrendoktorwürde verliehen; anläßlich seines 70. Geburtstages veranstaltete die Fakultät ein Symposion über die Aufgabe der Juristenfakultäten. Die gehaltenen Vorträge werden mit zwei weiteren Beiträgen in dieser Festgabe abgedruckt.Horst Ehmann betrachtet die Aufgabe der Zivilrechtslehrer und legt dar, daß die Probleme in der Lehre und die Rechtsunsicherheit in der Praxis nicht eine Folge von zu viel, sondern von zu wenig wissenschaftlicher Arbeit sind, weil die Masse des Stoffes nur noch gesammelt, aber nicht mehr verarbeitet wird. Rainer Zaczyk legt dar, daß nur in dem von Praxisproblemen entlasteten Bereich der Universität die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die rechtlichen (freiheitsgesetzlichen) Grundlagen des Strafrechts zu erarbeiten. In einer verfassungsrechtlichen Untersuchung erkennt Gerhard Robbers die vorrangige Verfassungsaufgabe der juristischen Fakultäten in der Bewahrung der Einheit des Rechts. Gabriele Burmester kritisiert die bisherige stiefmütterliche Behandlung des Steuerrechts in den Juristenfakultäten als Nebenfach und begründet überzeugend die Notwendigkeit einer hauptamtlichen echten rechtswissenschaftlichen Erforschung und Lehre des nationalen und internationalen Steuerrechts. Die Juristenfakultät in ihrer über Jahrhunderte festgehaltenen Rolle als Interpretin kanonisierter Rechtstexte ist der Gegenstand Peter Krauses Beitrag. Darüber hinaus beschäftigt
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | 5 | ||
Widmung | 7 | ||
Von Horst Ehmann: Die Aufgabe der Zivilrechtslehrer | 11 | ||
I. Die Aufgabe der Juristenfakultäten | 11 | ||
1. Die Aufgabe der Wissenschaft | 11 | ||
2. Ist die Jurisprudenz eine Wissenschaft? | 13 | ||
II. Die Aufgabe der Rechtsfortbildung des Zivilrechts | 18 | ||
1. Die Entwicklung des Arbeitsrechts | 19 | ||
2. Die Entwicklung des Bürgerlichen Rechts | 21 | ||
III. Die Aufgabe der Rechtslehre | 25 | ||
1. Permanente Reformen | 25 | ||
2. Wissenschaftliche Lehre oder Berufsausbildung | 26 | ||
3. Was ist also zu tun? | 31 | ||
IV. Ich fasse zusammen | 34 | ||
Von Rainer Zaczyk: Strafrecht als Wissenschaft an der Universität | 35 | ||
I. | 39 | ||
II. | 40 | ||
III. | 45 | ||
IV. | 48 | ||
Von Gerhard Robbers: Juristische Fakultäten und Verfassung | 49 | ||
I. | 49 | ||
II. | 49 | ||
III. | 51 | ||
IV. | 52 | ||
V. | 54 | ||
VI. | 55 | ||
VII. | 58 | ||
Von Gabriele Burmeste: Das Steuerrecht am Katzentisch der Juristenfakultäten | 61 | ||
I. Die geschichtliche Entwicklung der Steuerrechtswissenschaft | 61 | ||
1. Die Steuerrechtswissenschaft bis 1945 | 61 | ||
2. Die Steuerrechtswissenschaft nach 1945 | 64 | ||
II. Der gegenwärtige Stand der Steuerrechtswissenschaft | 65 | ||
1. Die personale und sächliche Situation in den Juristenfakultäten | 65 | ||
2. Die Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung | 67 | ||
a) Hauptstudium | 67 | ||
b) Vertiefungsstudium | 67 | ||
3. Das Steuerrecht im Ausland | 72 | ||
4. Der Standort der Steuerrechtswissenschaft zwischen den Fakultäten | 73 | ||
a) Wirtschaftswissenschaften | 73 | ||
b) Rechtswissenschaft | 74 | ||
5. Der Standort der Steuerrechtswissenschaft innerhalb der Juristenfakultäten | 75 | ||
a) Öffentliches Recht | 75 | ||
b) Zivilrecht | 76 | ||
c) Eigenständigkeit des Steuerrechts | 77 | ||
6. Die Teilgebiete des Steuerrechts | 78 | ||
a) Deutsches und Europäisches Steuerrecht | 78 | ||
b) Internationales und Ausländisches Steuerrecht | 80 | ||
III. Ausblick | 81 | ||
Von Peter Krause: Die Entwicklung der Juristenfakultät | 83 | ||
I. Universitas litterarum | 83 | ||
II. Die Entstehung der Rechtswissenschaft als Wissenschaft der corpora juris | 90 | ||
III. Die Durchsetzung des gelehrten Rechts in die Rechtswirklichkeit | 98 | ||
IV. Die Durchsetzung der methodischen Rechtswissenschaft und des römischen Rechts in Deutschland | 102 | ||
V. Die These der receptio in complexu als Grundlage der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis | 108 | ||
VI. Der Einfluß der Kodifikationen auf die deutsche Rechtswissenschaft | 111 | ||
VII. Rechtswissenschaft als reine und als positive Wissenschaft | 119 | ||
Von Horst Ehmann: Die Juristen kommen | 127 | ||
I. | 127 | ||
II. | 129 | ||
III. | 130 | ||
IV. | 132 | ||
V. | 133 | ||
VI. | 135 | ||
VII. | 135 | ||
Anhang: Trierer Rechtslehrer | 139 |