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(1996). Die Aufgabe der Juristenfakultäten. Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48666-3
. Die Aufgabe der Juristenfakultäten: Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48666-3
(1996): Die Aufgabe der Juristenfakultäten: Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48666-3

Format

Die Aufgabe der Juristenfakultäten

Festgabe für Otto Theisen. Hrsg. von der Juristischen Fakultät der Universität Trier

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 21

(1996)

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Abstract

Otto Theisen war von 1971 bis 1979 Justizminister in Rheinland-Pfalz. In seine Amtszeit fällt die Gründung der Richterakademie (1973) und der Juristenfakultät in Trier im Wintersemester 1975/76. 1973 gründete er auch die Gesellschaft für Rechtspolitik, die als Veranstalter der Bitburger Gespräche in bisher 31 Veranstaltungen die aktuellen Themen der Zeit aufarbeitete. Der Jubilar hat nach der Gründung auch den weiteren Ausbau der Juristenfakultät in Trier als Mitglied der Landesregierung maßgeblich gefördert. Zum Dank dafür hat ihm die Juristische Fakultät im Sommersemester 1980 die Ehrendoktorwürde verliehen; anläßlich seines 70. Geburtstages veranstaltete die Fakultät ein Symposion über die Aufgabe der Juristenfakultäten. Die gehaltenen Vorträge werden mit zwei weiteren Beiträgen in dieser Festgabe abgedruckt.

Horst Ehmann betrachtet die Aufgabe der Zivilrechtslehrer und legt dar, daß die Probleme in der Lehre und die Rechtsunsicherheit in der Praxis nicht eine Folge von zu viel, sondern von zu wenig wissenschaftlicher Arbeit sind, weil die Masse des Stoffes nur noch gesammelt, aber nicht mehr verarbeitet wird. Rainer Zaczyk legt dar, daß nur in dem von Praxisproblemen entlasteten Bereich der Universität die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die rechtlichen (freiheitsgesetzlichen) Grundlagen des Strafrechts zu erarbeiten. In einer verfassungsrechtlichen Untersuchung erkennt Gerhard Robbers die vorrangige Verfassungsaufgabe der juristischen Fakultäten in der Bewahrung der Einheit des Rechts. Gabriele Burmester kritisiert die bisherige stiefmütterliche Behandlung des Steuerrechts in den Juristenfakultäten als Nebenfach und begründet überzeugend die Notwendigkeit einer hauptamtlichen echten rechtswissenschaftlichen Erforschung und Lehre des nationalen und internationalen Steuerrechts. Die Juristenfakultät in ihrer über Jahrhunderte festgehaltenen Rolle als Interpretin kanonisierter Rechtstexte ist der Gegenstand Peter Krauses Beitrag. Darüber hinaus beschäftigt

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
Widmung 7
Von Horst Ehmann: Die Aufgabe der Zivilrechtslehrer 11
I. Die Aufgabe der Juristenfakultäten 11
1. Die Aufgabe der Wissenschaft 11
2. Ist die Jurisprudenz eine Wissenschaft? 13
II. Die Aufgabe der Rechtsfortbildung des Zivilrechts 18
1. Die Entwicklung des Arbeitsrechts 19
2. Die Entwicklung des Bürgerlichen Rechts 21
III. Die Aufgabe der Rechtslehre 25
1. Permanente Reformen 25
2. Wissenschaftliche Lehre oder Berufsausbildung 26
3. Was ist also zu tun? 31
IV. Ich fasse zusammen 34
Von Rainer Zaczyk: Strafrecht als Wissenschaft an der Universität 35
I. 39
II. 40
III. 45
IV. 48
Von Gerhard Robbers: Juristische Fakultäten und Verfassung 49
I. 49
II. 49
III. 51
IV. 52
V. 54
VI. 55
VII. 58
Von Gabriele Burmeste: Das Steuerrecht am Katzentisch der Juristenfakultäten 61
I. Die geschichtliche Entwicklung der Steuerrechtswissenschaft 61
1. Die Steuerrechtswissenschaft bis 1945 61
2. Die Steuerrechtswissenschaft nach 1945 64
II. Der gegenwärtige Stand der Steuerrechtswissenschaft 65
1. Die personale und sächliche Situation in den Juristenfakultäten 65
2. Die Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung 67
a) Hauptstudium 67
b) Vertiefungsstudium 67
3. Das Steuerrecht im Ausland 72
4. Der Standort der Steuerrechtswissenschaft zwischen den Fakultäten 73
a) Wirtschaftswissenschaften 73
b) Rechtswissenschaft 74
5. Der Standort der Steuerrechtswissenschaft innerhalb der Juristenfakultäten 75
a) Öffentliches Recht 75
b) Zivilrecht 76
c) Eigenständigkeit des Steuerrechts 77
6. Die Teilgebiete des Steuerrechts 78
a) Deutsches und Europäisches Steuerrecht 78
b) Internationales und Ausländisches Steuerrecht 80
III. Ausblick 81
Von Peter Krause: Die Entwicklung der Juristenfakultät 83
I. Universitas litterarum 83
II. Die Entstehung der Rechtswissenschaft als Wissenschaft der corpora juris 90
III. Die Durchsetzung des gelehrten Rechts in die Rechtswirklichkeit 98
IV. Die Durchsetzung der methodischen Rechtswissenschaft und des römischen Rechts in Deutschland 102
V. Die These der receptio in complexu als Grundlage der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis 108
VI. Der Einfluß der Kodifikationen auf die deutsche Rechtswissenschaft 111
VII. Rechtswissenschaft als reine und als positive Wissenschaft 119
Von Horst Ehmann: Die Juristen kommen 127
I. 127
II. 129
III. 130
IV. 132
V. 133
VI. 135
VII. 135
Anhang: Trierer Rechtslehrer 139