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Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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Alshut, J. (1999). Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49808-6
Alshut, Jörg. Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49808-6
Alshut, J (1999): Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49808-6

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Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Alshut, Jörg

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 798

(1999)

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Abstract

Im Maastricht-Urteil entschied der zweite Senat des BVerfG, der Unions-Vertrag begründe einen Staatenverbund zur Verwirklichung einer immer engeren Union der - staatlich organisierten - Völker Europas, keinen sich auf ein europäisches Staatsvolk stützenden Staat. Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach ein staatenverbundener Bundesstaat, einfacher gesagt: ein Staat. Staat zu begreifen, das Wort nach seinem eigentlichen Sinne genommen, ist Thema der Arbeit. Ausgangspunkt ist dabei die Entscheidungssammlung des BVerfG. Ergebnis sind, unter anderem, folgende Thesen:

Das BVerfG begreift den Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland als teilidentische Gesamt- und Gliedstaaten. Es verzichtet somit auf die Souveränität als das Gewalt zur Staatsgewalt qualifizierende Moment, obgleich es kein anderes Moment gibt, Staaten von Gebietskörperschaften abzugrenzen. Folglich fällt es der Beliebigkeit des Verfassunggebers anheim, ob und welche seiner räumlich pyramidal gegliederten Gebietskörperschaften er zu Staaten erhebt. In der Rechtsprechung des BVerfG wird demnach aus dem Rechtsbegriff Staat ein Begriff des Staatsrechts. Der Begriff Staat wird somit ein offener. Wer aber den Bundesstaat als souveränen Gesamtstaat nicht-souveräner Gliedstaaten denkt, wer den Staat derart offen denkt, muß auch den Staatenverbund als nicht-souveränen Gesamtstaat souveräner Gliedstaaten denken. Wenn dagegen Staat eine Einheit von Menschen sein soll, über deren Sein zu entscheiden, eine Mehrheit die Macht hat, ist der Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland keine komplexe Konkurrenz siebzehn staatlicher Einheiten, sondern eine im Interesse einer wirksamen Teilung der Gewalten in zwei Ebenen gegliederte staatliche Einheit. Dann wäre auch der Staatenverbund Europäische Union kein sich auf europäische Völker stützender (nicht-souveräner) Vielvölkerstaat.

Im Maastricht-Urteil zieht jedenfalls das BVerfG der dynamischen Europäischen Union die demokratisch verbrämte Grenze der Wahrung der deutschen Identität. Denn in dieser erkennt es das Wir-Bewußtsein und -Gefühl, das ungeheure Spannungsgegensätze und sonstige Antagonismen verdauen kann und somit erst die Bildung einer Einheit in der Vielheit ermöglicht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Prolog 11
1. Teil: Der Staat unter Staaten 13
A. Die deutsche Staatlichkeit 13
I. Die Bundesrepublik Deutschland 13
1. Die Bundesrepublik - ein Staat 14
2. Die Bundesrepublik - ein Staat deutscher Identität 20
3. Kritik der Rechtsprechung zur Bundesrepublik 26
II. Die Deutsche Demokratische Republik 29
B. Das Völkerrechtssubjekt Staat 35
I. Das Staatsgebiet 35
II. Das Staatsvolk 38
IIΙ. Die Staatsgewalt 43
1. Die organschaftliche Ausübung der einheitlichen Staatsgewalt 45
2. Das Gewalt zur Staatsgewalt qualifizierende Moment 50
a) Das Moment der Hoheit 50
b) Das Moment der Hoheit bei Strukturen räumlich pyramidal gegliederter Gebietskörperschaften 52
aa) Die Verfassung ursprünglicher Gewalt 53
bb) Die Souveränität 58
cc) Kritik der Momente 64
2. Teil: Der Staat 72
A. Der Staat - der Mensch 72
I. Eine personifizierte Einheit 72
II. Eine entscheidende Einheit 78
1. Entscheidungen über Menschen 78
2. Entscheidungen von Menschen 82
IIΙ. Eine organisierte Einheit 91
1. Organisation der Gesellschaft 91
2. Telos der Organisation 94
B. Der Staat-das Recht 106
I. Recht - des Staates 106
II. Staat-des Rechtes 112
1. Der Rechtsstaat 112
2. Der Bundesstaat 116
a) Der Bundesstaat in der Rechtsprechung - ein Staat der Staaten 117
b) Der Bundesstaat des Rechts des Staates 121
Epilog: Der Staatenverbund Europäische Union 133
Appendix: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 143
Literaturverzeichnis 159
Sachwortverzeichnis 163