Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer
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Beiser, R. (1990). Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer. Die Zuordnung von Verbindlichkeiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46772-3
Beiser, Reinhold. Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer: Die Zuordnung von Verbindlichkeiten. Duncker & Humblot, 1990. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46772-3
Beiser, R (1990): Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer: Die Zuordnung von Verbindlichkeiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46772-3
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Der Abzug von Schuldzinsen in der Einkommensteuer
Die Zuordnung von Verbindlichkeiten
Schriften zum Steuerrecht, Vol. 35
(1990)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnisr | 7 | ||
I. Einleitung | 15 | ||
II. Die geschichtliche Entwicklung | 16 | ||
1. Die Tradition der Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen | 16 | ||
2. Gründe für die Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen | 18 | ||
3. Schuldzinsen im Zusammenhang mit Liebhaberei und Spielschulden | 19 | ||
4. Gründe für die Streichung der Schuldzinsen als Sonderausgaben | 22 | ||
5. Kritik an der Streichung der Schuldzinsen als Sonderausgaben | 24 | ||
a) Ungleichbehandlung der Schuldzinsen gegenüber Renten | 25 | ||
b) Abgrenzungsschwierigkeiten | 25 | ||
c) Soziale Unausgewogenheit | 26 | ||
d) Konjunkturpolitische Erwägungen | 27 | ||
6. Die weitere Entwicklung nach der Beseitigung der Schuldzinsen als Sonderausgaben | 27 | ||
III. Die Rechtsprechung | 29 | ||
A. Der Verwaltungsgerichtshof | 29 | ||
1. Zuordnung von Verbindlichkeiten nach objektiven Kriterien | 29 | ||
2. Entnahmebedingte Schuldzinsen sind nicht Betriebsausgaben | 30 | ||
3. Entnahmebedingte Schuldzinsen sind Betriebsausgaben | 31 | ||
4. Entnahmebedingte Schuldzinsen sind auch im Fall einer Überschuldung Betriebsausgaben | 33 | ||
5. Finanzierungsverbindlichkeiten teilen das Schicksal des finanzierten Wirtschaftsgutes | 34 | ||
6. Keine Umwidmung von Finanzierungsmitteln | 36 | ||
7. Gleichmäßige Verteilung der Eigen- und Fremdmittel auf betrieblich und privat genutzte Gebäudeteile | 37 | ||
8. Kritische Würdigung | 38 | ||
a) Auffallende Widersprüche werden nicht ausgeräumt | 38 | ||
b) Aufwandsursache contra Wahl der Finanzierung | 38 | ||
c) Die These der unlösbaren Verbundenheit von Finanzierungsverbindlichkeit und finanziertem Wirtschaftsgut ist mit der Finanzierungsfreiheit des Steuerpflichtigen nicht zu vereinbaren | 39 | ||
d) Willkürliche Annahme einer gleichmäßigen Verteilung der Eigen- und Fremdmittel auf betrieblich und privat genutzte Gebäudeteile | 40 | ||
e) Gesamtwürdigung | 40 | ||
B. Der Bundesfinanzhof | 41 | ||
1. Es gibt keine gewillkürten Betriebsschulden | 41 | ||
2. Zuordnung von Verbindlichkeiten nach objektiven Kriterien | 42 | ||
3. Die freie Wahl der Finanzierung der Einkunftsquelle | 43 | ||
4. Finanzierungsverbindlichkeiten teilen das Schicksal des finanzierten Wirtschaftsgutes | 44 | ||
5. Entnahmebedingte Schuldzinsen bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich | 45 | ||
6. Entnahmebedingte Schuldzinsen bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | 47 | ||
7. Umwandlung von Privat- in Betriebsschulden | 48 | ||
8. Entnahmebedingte Schuldzinsen im Fall einer Überschuldung | 50 | ||
9. Schuldzinsen als Werbungskosten | 51 | ||
10. Kritische Würdigung | 53 | ||
a) Offensichtliche Widersprüche werden nicht ausgeräumt | 53 | ||
b) Die These, es gebe keine gewillkürten Betriebsschulden, überzeugt nicht | 53 | ||
c) Der „objektive unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang“ kann das Zuordnungsproblem nicht lösen | 55 | ||
d) Willkürliche Differenzierung zwischen „gewöhnlichen“ und „außergewöhnlichen“ Entnahmen | 57 | ||
e) Willkürliche Differenzierung nach der Art der Gewinnermittlung | 59 | ||
f) Für Schuldzinsen als Werbungskosten gelten nicht strengere Voraussetzungen als für Schuldzinsen als Betriebsausgaben | 60 | ||
g) Gesamtwürdigung | 61 | ||
IV. Das Schrifttum | 62 | ||
1. Die freie Wahl der Finanzierung der Einkunftsquelle | 62 | ||
2. Entnahmebedingte Schuldzinsen sind privat veranlaßt | 64 | ||
3. Zuordnung nach objektiven Kriterien | 64 | ||
4. Zuordnung auf Grund einer Konvention | 66 | ||
5. „Im Zweifel“ Veranlassung durch die Einkunftsquelle | 67 | ||
6. Gewillkürte Verbindlichkeiten | 68 | ||
7. Ergebnis | 69 | ||
V. Die „wechselseitig austauschbare“ Kausalität | 70 | ||
1. Einleitung | 70 | ||
2. Die „wechselseitig austauschbare“ Kausalität | 71 | ||
3. Eine alternative Kausalität liegt nicht vor | 73 | ||
4. Eine kumulative Kausalität liegt nicht vor | 73 | ||
5. Eine hypothetische bzw. überholende Kausalität liegt nicht vor | 73 | ||
6. Die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Finanzierungserfordernisse spielt keine Rolle | 74 | ||
7. Die Unterscheidung unmittelbare/mittelbare Ursache löst das Problem nicht | 74 | ||
8. „Wechselseitig austauschbare“ Kausalität – Aufspaltung einer einheitlichen Ursache | 76 | ||
9. Ergebnis | 77 | ||
VI. Zuordnungsindifferenz | 79 | ||
1. Begriff | 79 | ||
2. Die Zuordnungsindifferenz von Geld und Kapital | 79 | ||
a) Geld erfüllt überall dieselbe Funktion | 79 | ||
b) Die Funktion von Finanzierungsverbindlichkeiten | 81 | ||
c) Die Auffassung des RFH | 81 | ||
d) Die Zuordnungsindifferenz des Kapitals | 82 | ||
e) Vergleich mit anderen Wirtschaftsgütern | 83 | ||
f) Zwischenergebnis | 83 | ||
3. Zuordnungsindifferente und nicht-zuordnungsindifferente Aufwendungen und Erträge | 84 | ||
4. Die zeitliche Komponente der Zuordnungsindifferenz | 85 | ||
5. Die Zuordnungsentscheidung des Steuerpflichtigen als Ausfluß der Selbstbestimmung | 86 | ||
6. Die Auffassung des RFH | 87 | ||
7. Der richtige Kern des „gewillkürten Betriebsvermögens“ | 88 | ||
8. Kritik am Begriff „gewillkürtes Betriebsvermögen“ | 91 | ||
a) „gewillkürt“ | 91 | ||
b) Der in die Tat umgesetzte Wille hat Vorrang vor dem bloß erklärten Willen | 91 | ||
c) Willkürliche Differenzierung nach der Art der Gewinnermittlung | 93 | ||
d) „Betriebsvermögen“ | 93 | ||
9. Abgrenzung der Zuordnungsindifferenz gegenüber dem gewillkürten Betriebsvermögen | 94 | ||
VII. Wege des Ersatzes von Eigenkapital durch Fremdkapital | 95 | ||
1. Wege des Eigenkapitalentzuges | 95 | ||
2. Eine Entnahme durch Schuldzuführung ist nicht Fiktion | 95 | ||
3. „Ein-Konto-“ und „Zwei-Konten-Modell“ | 96 | ||
4. Der kurze Weg führt zum selben Ergebnis wie der lange Weg | 96 | ||
5. Kritik am I. Senat des BFH | 98 | ||
6. Die Entnahme durch Schuldzuführung in der Rechtsprechung | 98 | ||
7. Entnahmen durch Schuldzufuhr und Einlagen durch Schuldentzug als Folge der Zuordnungsindifferenz | 100 | ||
8. Ergebnis | 101 | ||
VIII. Grenzen des Ersatzes von Eigenkapital durch Fremdkapital | 102 | ||
1. Die Grenze des vorhandenen Kapitals | 102 | ||
a) Der Steuerpflichtige kann einer Einkunftsquelle nicht mehr Kapital entziehen, als in ihr vorhanden ist | 102 | ||
b) Keine Berücksichtigung erst zu schaffenden Eigenkapitals | 103 | ||
c) Ergebnis | 104 | ||
2. Stille Reserven und latente Steuern | 105 | ||
a) Stille Reserven | 105 | ||
b) Latente Steuern | 106 | ||
c) Ergebnis | 107 | ||
3. Verluste und negatives Kapital | 107 | ||
a) Der Steuerpflichtige hat das Recht, Verluste einer Einkunftsquelle fremdzufinanzieren | 107 | ||
b) Keine Einlagepflicht im Fall einer realen Überschuldung einer Einkunftsquelle oder der Privatsphäre | 108 | ||
c) Anwendung auf Kapitalgesellschaften | 109 | ||
d) Einlagen im Fall einer realen Überschuldung | 111 | ||
e) Ergebnis | 111 | ||
4. Gesonderte Betrachtung des Eigen- und Fremdkapitals jeder Einkunftsquelle | 112 | ||
5. Besonderheiten bei außerbetrieblichen Einkunftsquellen | 112 | ||
6. Keine Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohnes | 114 | ||
7. Liebhaberei | 115 | ||
8. Zusammenfassung | 116 | ||
IX. Sonderfragen | 117 | ||
1. Fremdfinanzierung privater Kapitalanlagen | 117 | ||
2. Fremdfinanzierung von Schachtelbeteiligungen | 119 | ||
3. Schuldzinsen als vorab entstandene Betriebsausgaben und Werbungskosten | 121 | ||
a) Die Begriffsgleichheit von Betriebsausgaben und Werbungskosten | 121 | ||
b) Unfreiwillige, nachträgliche und vorgängige Aufwendungen | 122 | ||
c) Schuldzinsen als vorab entstandene Betriebsausgaben oder Werbungskosten | 122 | ||
d) Ergebnis | 123 | ||
4. Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben und Werbungskosten | 124 | ||
a) Die Rechtsprechung des VwGH | 124 | ||
b) Die Rechtsprechung des BFH | 125 | ||
c) Grundsatz: Schuldzinsen können nachträgliche Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein | 128 | ||
d) Beispiele | 129 | ||
e) Ergebnis | 131 | ||
5. Schuldzinsen als Drittaufwand | 132 | ||
a) Die Rechtsprechung | 132 | ||
b) Die grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Drittaufwand | 133 | ||
c) Schuldzinsen als Drittaufwand | 135 | ||
d) Ergebnis | 137 | ||
6. Aktivierung von Schuldzinsen? | 137 | ||
a) Die Auffassung des RFH | 137 | ||
b) Aktivierung nach den Rechnungslegungsvorschriften | 137 | ||
c) Kritik | 138 | ||
7. Steuerzinsen | 139 | ||
a) Die Auffassung von Flume | 139 | ||
b) Stellungnahme aus der Sicht der Zuordnungsindifferenz | 140 | ||
8. Schuldzinsen als außergewöhnliche Belastung | 141 | ||
a) Die Rechtsprechung | 141 | ||
b) Die Zwangsläufigkeit der Fremdfinanzierung | 141 | ||
c) Der Zeitpunkt des Abflusses | 143 | ||
9. Begründung einer Betriebsschuld durch Schenkung? | 144 | ||
10. Aufrechnung einer Betriebsschuld mit einer Privatforderung | 144 | ||
X. Verfassungsrechtliche Überlegungen | 147 | ||
1. Die Zuordnungsentscheidung des Steuerpflichtigen als Ausfluß der Selbstbestimmung | 147 | ||
2. Verfassungsrechtliches Gebot der Abzugsfähigkeit oder Nichtabzugsfähigkeit privater Schuldzinsen? | 148 | ||
a) Gegensätzliche Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum | 148 | ||
b) Ist die Abzugsfähigkeit privater Schuldzinsen verfassungsrechtlich geboten? | 150 | ||
c) Ist die Nichtabzugsfähigkeit privater Schuldzinsen verfassungsrechtlich geboten? | 151 | ||
d) Ergebnis | 152 | ||
3. Die Ungleichbehandlung privater Schuldzinsen und Renten | 152 | ||
a) Die „Ordnungssystem-Judikatur“ | 152 | ||
b) Die verfassungsrechtlichen Bedenken Stolls | 153 | ||
c) Ergebnis | 154 | ||
4. Die Nichtabzugsfähigkeit von Steuerzinsen aus rechtsstaatlicher Sicht | 154 | ||
XI. Ergebnisse | 157 | ||
XII. Schlußwort | 159 | ||
Schrifttum | 160 |