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Gillessen, B. (1998). Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten. Ein Beitrag zur Fortentwicklung des Europäischen Kartellrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49233-6
Gillessen, Benedikt. Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten: Ein Beitrag zur Fortentwicklung des Europäischen Kartellrechts. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49233-6
Gillessen, B (1998): Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten: Ein Beitrag zur Fortentwicklung des Europäischen Kartellrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49233-6

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Lockerung des Freistellungsmonopols zugunsten der EU-Staaten

Ein Beitrag zur Fortentwicklung des Europäischen Kartellrechts

Gillessen, Benedikt

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 110

(1998)

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Abstract

Das Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EGV und seine Ausnahmen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Doch die Vorschriften werden von den nationalen Behörden und Gerichten nur selten angewandt. Dies hängt zum einen mit den in vielen Ländern noch immer fehlenden Kompetenznormen zusammen, zum anderen mit der nur unvollständigen Anwendungsbefugnis der Mitgliedstaaten: Diese dürfen zwar das Verbot durchsetzen, nicht aber über Ausnahmen entscheiden; damit ist eine sinnvolle Bearbeitung der Fälle auf nationaler Ebene kaum möglich. Die Freistellungsbefugnis liegt allein bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die die Vielzahl der Fälle aber nicht in angemessener Zeit bearbeiten kann und daher auf Methoden ausweicht, die aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht zumindest fragwürdig sind (z. B. Gruppenfreistellungen, comfort letters).

Abhilfe könnte eine auch dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werdende Verlagerung der Freistellungskompetenz in bestimmten Fällen auf die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bieten. Der Autor untersucht in seiner Arbeit, wie eine solche Dezentralisierung aussehen könnte, mit der in Situationen mit einem eindeutig nationalen Schwerpunkt (und damit in der Mehrzahl der Fälle) eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden kann, ohne daß die Rechtseinheit in der Entscheidungspraxis verloren geht. Er schlägt vor, die Zuständigkeit eines Landes von den Umsatzzahlen der beteiligten Unternehmen abhängig zu machen, der Kommission aber in bestimmten Einzelfällen ein Vetorecht zuzugestehen, mit dem sie das Verfahren an sich ziehen kann. Die Entscheidungen der nationalen Behörden würden die erforderliche gemeinschaftsweite Geltung erhalten, indem sich die Kommission diese Entscheidungen automatisch zu eigen macht, wenn sie nicht innerhalb einer knapp, aber ausreichend bemessenen Frist widerspricht. Die Rechtseinheit würde letztlich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gewährleistet. Der Autor untersucht die Problematik ferner auch unter tatsächlichen, verfahrensrechtlichen, legislativen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis X
Einleitung 1
A. Verfahrensstau wegen Verfahrensmängeln 5
I. Die Kommission unter der Last der Verfahren 5
II. Gründe der Verzögerung 11
1. Die Aufwendigkeit des Verfahrens nach Verordnung Nr. 17/62 11
2. Die Dehnbarkeit der Zwischenstaatlichkeitsklausel 12
3. Die Unterschätzung der Arbeitsbelastung von Anfang an 16
4. Mangel an Personal und Finanzmitteln 17
III. Die Belastung wird zunehmen 18
1. Rechtskenntnis vermehrt die Verfahren 18
2. Zunehmende Effizienz “lockt” weitere Anmeldungen 19
3. Das EG-Kartellrecht wird in immer mehr Staaten gelten 19
4. Die Zwischenstaatlichkeitsklausel verliert im Binnenmarkt ihre Bremswirkung 22
5. Mehr Verfahren bald auch wegen der Fusionskontrolle 24
IV. Vergebliche Versuche zur Entlastung der Kommission 25
1. Das unattraktive Angebot an die nationalen Behörden 26
a) Die Befugnisse nach geltendem Recht 26
b) Nur wenige Staaten machen mit 29
c) Keine Abhilfe durch eine weitere Bekanntmachung 31
aa) Das Informationsverwertungsverbot 33
bb) Wer ist Herr des Verfahrens – und wie lange? 34
cc) Keine gemeinschaftsweite Geltung nationaler Entscheidungen 40
d) Zwischenergebnis 46
2. Entlastung durch mehr Gruppenfreistellungen? 47
a) Die Praxis und ihre Fehlentwicklungen 47
aa) Aufweichung des Kartellverbots? 52
bb) Verringerte Kontrolle der Unternehmen 53
cc) Zweifelhafte Rechtssicherheit 54
dd) Versuchung, wettbewerbsfremde Materie gleich “mitzuregeln” 57
ee) Unübersichtlichkeit durch Überschneidungen 57
ff) Defizite des Widerspruchsverfahrens 59
b) Zwischenergebnis 62
3. Wenig Trost durch “comfort letters” 63
a) Ein problematisches Instrument 70
aa) Entscheidungen ohne Verbindlichkeit 70
bb) Mangel an Transparenz 73
cc) Verkürzte Verfahrensgarantien für Dritte 74
dd) Duldungspraxis anstelle von Entscheidungen 75
b) Zwischenergebnis 77
4. Ausweitung der Gruppe anmeldefreier Vereinbarungen 77
5. Andere Maßnahmen zur Entlastung 80
6. Ergebnis 82
B. Lösungsvorschlag 85
I. Lockerung des Freistellungsmonopols der Kommission 87
1. Erhoffte Vorteile 89
2. Stellungnahme der Kommission 92
3. Stellungnahmen aus der Wirtschaft 94
4. Stellungnahmen anderer Mitgliedstaaten 96
II. Ziel der Neuregelung: Effizienzgewinn bei Wahrung der Rechtseinheit 98
C. Probleme des Vorschlags 101
I. Zuständigkeitsabgrenzung (“eindeutig nationaler Schwerpunkt”) 101
1. Erfordernis und Anwendungsbereich 101
2. Möglichkeiten für eine Zuständigkeitsregelung 103
a) Fester Grenzwert 103
b) Relativer Grenzwert 107
c) Inhaltliche Kriterien 109
3. Ergebnis 111
II. Gewährleistung der Rechtseinheit 113
1. Das Erfordernis der einheitlichen Rechtsanwendung 113
2. Einbindung der Kommission 120
a) Meldepflicht mit Klagemöglichkeit 120
b) Einvernehmen vor einer Entscheidung 122
c) Meldepflicht mit befristetem Widerspruchsrecht (“Veto-Recht”) 124
d) Zwischenergebnis 125
3. Die Geltung dezentral erklärter Freistellungen in anderen Mitgliedstaaten 126
a) Das Erfordernis der Allgemeingültigkeit 126
b) Die Reichweite der “inter-omnes”-Wirkung 128
aa) Rechtsnatur der Freistellungsentscheidung 129
bb) Die “inter-omnes”-Wirkung endet an Landesgrenzen 131
c) Wege zur gemeinschaftsweiten Geltung von Freistellungsentscheidungen 136
aa) Anerkennung im Einzelfall 136
bb) Anerkennung generell durch bilaterale Verträge 138
cc) Änderung der VO 17 139
dd) Änderung des EGV 140
ee) Die Kommission “leitet durch” 140
ff) Zwischenergebnis 141
d) Lösungsvorschlag: Gemeinschaftsweite Geltung durch Verzicht der Kommission auf Widerspruch 141
e) Einzelprobleme 143
aa) Rechtsstaatliche Bedenken wegen Übernahme nationaler Entscheidungen? 143
bb) Zulässigkeit der Vorgabe von Verfahrensregelungen im Gemeinschaftsrecht 145
cc) Gewährleistung der Einzelfallprüfung: Die Einwände gegen Widerspruchs-Gruppenfreistellungsverordnungen greifen hier nicht 146
4. Andere Mitgliedstaaten brauchen an der Entscheidung nicht beteiligt zu werden 147
5. Gerichtliche Kontrolle 150
a) Kontrolle durch nationale Rechtsprechung 154
b) Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 177 EGV 159
aa) Zaghafte Anwendung 159
bb) Verzögerung durch unpräzise Fragestellung 161
cc) Lange Verfahrensdauer 163
dd) Zwischenergebnis 164
6. Ergebnis 166
III. Verfahrensprobleme 167
1. Ermittlungen (Auskunft, Nachprüfung, Zwangsgelder) 168
a) Hoheitliches Handeln im Ausland ist unzulässig 169
b) Ermittlungsdurchgriff auf Unternehmen im Konzern 172
aa) Inländische Konzernmutter 172
bb) Inländische Konzerntochter 173
cc) Beschaffung von Dokumenten 174
c) Amtshilfeersuchen 175
aa) Amtshilfeersuchen an die Kommission 178
bb) Amtshilfeersuchen an andere Mitgliedstaaten 179
d) Ergebnis 182
2. Verfahrenssprachen 182
3. Veröffentlichung und Zustellung 183
IV. Sind Mitgliedstaaten zur Freistellung befähigt? 184
1. Nationale Behörden haben “Überblick” 184
2. Rechtsanwendung ohne politische Erwägungen 186
3. Der EG-Vertrag hat die Kompetenzverteilung nicht präjudiziert 189
D. Kartellrecht als Verfassungsfrage 193
I. Inhalt des Subsidiaritätsprinzips 194
II. Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips 197
III. Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht 200
Literatur 205
Sachverzeichnis 223