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Umweltgefährdungshaftung im Konzern

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Ossenbühl, I. (1999). Umweltgefährdungshaftung im Konzern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49656-3
Ossenbühl, Imke. Umweltgefährdungshaftung im Konzern. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49656-3
Ossenbühl, I (1999): Umweltgefährdungshaftung im Konzern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49656-3

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Umweltgefährdungshaftung im Konzern

Ossenbühl, Imke

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 93

(1999)

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Abstract

Die Autorin untersucht, ob und inwieweit eine Obergesellschaft für Umweltschäden haftet, die durch eine ihrer Tochtergesellschaften verursacht worden sind. Mittlere und große Unternehmen sind heute weit überwiegend als Konzerne organisiert, d.h. eine Muttergesellschaft leitet produzierende, verteilende oder verwaltende Untergesellschaften. Oft verfügt allein die Muttergesellschaft über die Vermögenswerte, während bei der produzierenden Tochtergesellschaft die Umwelthaftungsrisiken entstehen. Realisieren sich diese, kann das Gesellschaftsvermögen der Tochtergesellschaft bald erschöpft sein, und es entsteht die naheliegende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Mutter für die Risiken einzustehen hat. Eine umfassende Darstellung in der Literatur fehlt bisher. Ebenso findet sich keine einschlägige Rechtsprechung. Imke Ossenbühl stellt die zugrundeliegende Problematik umfassend dar und untersucht im ersten Teil, wie die Einflußnahme der Mutter- auf die Tochtergesellschaft ausgestaltet sein muß, damit die Mutter selbst einen Tatbestand der Umweltgefährdungshaftung erfüllt. Des weiteren wird überprüft, ob sich daneben oder sogar ausschließlich aus den gesellschaftsrechtlichen Konzernhaftungsregeln eine Haftung der Mutter für die durch die Tochtergesellschaft verursachten Schäden ergeben kann. Die Untersuchung führt zu der Erkenntnis, daß auch im Umwelthaftungsrecht prinzipiell das Trennungsprinzip gilt. Die Muttergesellschaft muß eher untypisch auf die Ausgestaltung und Führung der umweltgefährdenden Produktion der Tochtergesellschaft Einfluß nehmen, um dann selbst sowohl von der Tochter aus Konzernrecht als direkt vom Geschädigten aus Umwelthaftungsrecht in Anspruch genommen werden können.

Die verschiedenen möglichen Erscheinungsformen der einheitlichen Leitung im umwelthaftungsrechtlichen Bereich des Unternehmensverbundes werden umfassend untersucht. Es wird geprüft, welchen Umfang die jeweiligen Maßnahmen der einheitlichen Leitung in der täglichen Unternehm

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erstes Kapitel: Einführung und Grundlagen 17
A. Einführung in die Thematik 17
B. Begriff der Umweltgefährdungshaftung 20
I. Begriff der Umwelthaftung 20
II. Ausrichtung der zivilrechtlichen Umwelthaftung im System des Umweltschutzes 22
III. Begriff der Umweltgefährdungshaftung 25
IV. Umweltgefährdungshaftung und konzernrechtliche Strukturen 27
V. Primäre und sekundäre Umweltgefährdungshaftung 29
Zweites Kapitel: Primäre Umweltgefährdungshaftung 31
A. Die Tatbestände der anlagenbezogenen Gefährdungs- und “Quasigefährdungs”haftung 31
I. Der Begriff des Anlageninhabers – Bestandsaufnahme der geltenden Regelungen 32
1. Wasserhaushaltsgesetz 32
2. Umwelthaftungsgesetz 35
3. Haftpflichtgesetz 36
4. Atomgesetz 38
II. Der Begriff des Betreibers – Bestandsaufnahme der geltenden Regelungen 39
1. Gentechnikgesetz 39
2. Bundesimmissionsschutzgesetz 41
III. Synonyme Definition von Inhaber- und Betreiberbegriff 43
1. Rechtsprechung und Literatur 43
a) Besonderheiten bei § 14 S. 2 BImSchG 44
b) Besonderheiten des GenTG 45
2. Anhaltspunkte für eine differenzierte Begriffsbestimmung 46
a) Wasserhaushaltsgesetz 46
b) Abfallgesetz 46
c) Umwelthaftungsgesetz 47
3. Diskussion und Zusammenfassung 48
B. Inhaber- und Betreiberbegriff im Konzern 50
I. Problemstellung 50
II. Die Zurechnungsgründe der Inhaber- bzw. Betreibereigenschaft 51
1. Zurechnungsgründe der Gefährdungshaftung 51
2. Entwicklung der Rechtsprechung zur Haftungszurechnung in der Gefährdungshaftung 55
3. Aufsplittung der Zurechnungsmerkmale des Inhaber- und Betreiberbegriffs 56
a) Elemente des Merkmals “Tatsächliche Verfügungsmacht” 57
aa) Vermögensrechtliche Zuordnung 57
bb) Erhaltung der Anlage 58
cc) Tatsächliche Nutzung der Anlage 60
b) Wirtschaftlicher Vorteil 60
c) Gewichtung der verschiedenen Merkmale 61
aa) Gewichtung des Merkmals des wirtschaftlichen Vorteils in der Rechtsprechung 61
bb) Gewichtung des wirtschaftlichen Vorteils in der Literatur 63
cc) Stellungnahme 64
d) Zusammenfassung der für die Bestimmung der Inhabereigenschaft maßgeblichen Kriterien 65
III. Begriff des Konzerns 66
IV. Gemeinsamkeit aller Konzerne: Die einheitliche Leitung 68
1. Verknüpfung zwischen dem Begriff der einheitlichen Leitung und dem Begriff des Betreibers 68
2. Ausüben der einheitlichen Leitung und Betreiberbegriff 69
V. Mittel der einheitlichen Leitung 71
1. Die Weisung als inhaberqualifizierendes Merkmal 72
a) Betriebsbezogene Weisungen 72
b) Mittelbar betriebsbezogene Weisungen 74
c) Nicht betriebsbezogene Weisungen 75
d) Umfang und Dauer der Weisungen 76
e) Bloße Weisungsmöglichkeit 77
f) Zusammenfassung 79
2. Weisungsverwandte Leitungsmittel 79
3. Andere Leitungsmittel 80
4. Personalverflechtung 80
a) Personalverflechtung von unten nach oben 81
b) Personalverflechtung von oben nach unten 82
c) Mehrheitliche oder vollständige Personalunion 83
d) Vermutung zugunsten des Geschädigten 84
e) Dokumentationspflicht der Geschäftsführung 86
aa) Dokumentationspflicht nach § 52 a BImSchG 87
bb) Zusammenfassung 88
VI. Bereiche der einheitlichen Leitung 89
1. Anlagenwirtschaft 91
a) Investitionsplanung 91
aa) Planung von Anlagen 91
bb) Errichtung von Anlagen 91
(1) Eintritt eines Haftungsfalles während der Errichtung 92
(2) Risikoerhöhung durch Nichtbeachtung der einschlägigen technischen Regeln 92
(3) Finanzielle Ausstattung der Tochter bei Planung und Errichtung 95
b) Anlagenplanung und -errichtung 96
2. Energiebetriebe 98
3. Forschung und Entwicklung 98
4. Produktion 99
a) Produktion im engeren Sinne 99
b) Leitungs- und Verwaltungsaufgaben 101
aa) Planung 101
bb) Organisation 103
5. Personal 103
6. Einkauf 105
7. Vertrieb 106
8. Lagerwesen 106
9. Finanzen 106
a) Dezentrale Konzernfinanzierung 106
b) Zentrale Konzernfinanzierung 107
aa) Cash-Management 108
bb) Zusammenfassung 109
10. Rechnungswesen 109
11. Stabsstellen 109
a) Planung und Organisation 110
b) Technik 110
c) Zusammenfassung 110
VII. Mindestinhalt der einheitlichen Leitung und konzerninterne Umweltgefährdungshaftung 111
1. Enger Konzernbegriff 111
2. Weiter Konzernbegriff 112
3. Einheitliche Leitung als Vermutungstatbestand 113
4. Zusammenfassung 115
VIII. Gemeinsame Inhabereigenschaft von Mutter- und Tochtergesellschaft 115
1. Gesamtschuldnerische Haftung von Mutter- und Tochtergesellschaft nach § 840 Abs. 1 BGB 116
a) §§ 1, 2 HaftpflG als unerlaubte Handlung 117
b) § 1 UmweltHG als unerlaubte Handlung 118
aa) Gesetzesgeschichte 118
bb) Proportionale Haftung 119
cc) Gesamtschuldnerische Haftung bei Gleichstufigkeit 119
dd) Gesamtschuldnerische Haftung nach Art und Weise des Zusammenwirkens 120
ee) Diskussion 120
c) Schadensersatzpflicht nach § 14 S. 2 BImSchG als unerlaubte Handlung 124
2. Gesamtschuldnerische Haftung nach den Sonderregelungen für die Umweltgefährdungshaftung 125
a) § 32 Abs. 2 GenTG 125
b) § 33 Abs. 1 AtomG 125
c) § 22 Abs. 1 WHG 126
d) Zusammenfassung 126
3. Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung 126
a) Anwendbarkeit des § 830 BGB als haftungsbegründende Norm 127
aa) § 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB 128
bb) § 830 Abs. 1 S. 2 BGB 128
b) Nebentäterschaft als haftungsbegründender Tatbestand 129
c) Haftungsbegründung durch Sonderregelung 129
d) Haftungsbegründung durch Erfüllen der Inhabereigenschaft 130
e) Gesamtschuldnerhaftung als angemessene Lösung 131
4. Ergebnis 132
5. Innenausgleich zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft 133
a) Sonderregelungen 133
aa) § 13 Abs. 1 HaftpflG 133
bb) § 33 Abs. 2 AtomG 135
cc) § 32 Abs. 2 S. 2 GenTG 135
b) Innenausgleich bei den nicht sondergesetzlich geregelten umwelthaftungsrechtlichen Tatbeständen 135
aa) § 14 S. 2 BImSchG 136
bb) § 22 WHG 136
cc) Umwelthaftungsgesetz 137
6. Zusammenfassung 137
IX. Verschiedene Konzernformen 138
1. Eingliederung 138
a) Besonderheiten bei der Verjährung 139
aa) Verjährung während der Zeit der Eingliederung 139
bb) Verjährung nach Beendigung der Eingliederung 140
(1) Verjährung gem. § 852 Abs. 1 BGB 141
(2) Verjährung gem. § 32 Abs. 1 AtomG 142
(3) Verjährung des Schadensersatzanspruches aus § 14 S. 2 BImSchG 142
b) Zusammenfassung 143
2. Vertragskonzern 144
a) Beherrschungsvertrag 144
aa) Unterschied der Primärhaftung zum Verlustausgleich 145
bb) Stellung der Muttergesellschaft nach Beendigung des Beherrschungsvertrages 146
(1) Gesellschaftsrechtliche Haftung 146
(2) Haftung der Obergesellschaft als Primärschuldnerin 148
(3) Zusammenfassung 148
b) Gewinnabführungsvertrag 148
c) Geschäftsführungsvertrag 149
d) Andere Unternehmensverträge 150
aa) Gewinngemeinschaft und Teilgewinnabführungsvertrag 150
bb) Betriebspachtverträge 151
cc) Betriebsüberlassung 153
dd) Betriebsaufspaltung 154
ee) Betriebsführungsverträge 155
(1) Herrschendes Unternehmen als Betriebsführer 155
(2) Abhängiges Unternehmen als Betriebsführer 156
3. Faktischer Konzern 156
a) Einfach faktischer Konzern 157
aa) Faktischer Aktienkonzern 157
bb) Faktischer GmbH-Konzern 158
cc) Zusammenfassung 159
b) Qualifiziert faktischer Konzern 160
X. Prozessuale Fragen 162
1. Anscheinsbeweis 162
2. Beweislastumkehr und Beweisvermutung 163
a) Deliktische Produzentenhaftung 164
b) Schäden durch Immissionen 164
c) Beweisvermutung bei § 22 WHG 165
d) § 6 Abs. 1 UmweltHG und § 34 GenTG 166
e) Anwendbarkeit der Beweislastumkehr auch bei der Mitbetreiberhaftung 166
3. Mildere Beweislasterleichterungsalternativen 168
a) Auskunftsansprüche 169
b) Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast 170
aa) Substantiierungslast des Klägers 171
bb) Darlegungslast der Beklagten 172
cc) Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen 173
C. Tatbestände der Handlungshaftung 175
I. § 22 Abs. 1 WHG 175
1. Zurechnung der Handlung auf die Tochtergesellschaft 175
2. Zurechnung im Konzern 177
a) Tathandlungen des § 22 Abs. 1 WHG als Anknüpfungspunkt 178
aa) Dauernder unmittelbarer oder mittelbarer Anschluß an ein Gewässer 178
bb) Entledigung gewisser Stoffe 179
cc) Zufälliges Einleiten 179
b) Unterlassen als Handlung i.S.d. § 22 Abs. 1 WHG 180
II. § 32 Abs. 1 GenTG 181
Drittes Kapitel: Sekundäre Umweltgefährdungshaftung 183
A. Eingliederung 183
B. Vertragskonzern 183
C. Faktischer Konzern 184
I. Faktischer Aktienkonzern §§ 311 ff. AktG 185
1. Veranlassung 185
2. Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte 186
a) Erhaltung und Wartung von Anlagen 186
b) Auslagerung, Umstellung und Aufnahme von Arbeiten mit einer umweltgefährdenden Anlage 187
c) Handlungshaftung 187
d) Ausgliederung, Abspaltung, Neugründung und Erwerb 187
e) Ergebnis 188
3. Nachteil 188
a) Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage durch Betreiben einer Anlage 188
b) Beurteilungsmaßstab 191
c) Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage aufgrund einer Risikoerhöhung durch Nichtbeachtung der einschlägigen technischen Regeln 193
d) Sorgfaltswidrigkeit bei Nichtbeachtung der einschlägigen technischen Regeln 193
e) Beeinträchtigung der Vermögens- oder Ertragslage und Sorgfaltswidrigkeit bei der Handlungshaftung 194
f) Quantifizierbarkeit des Nachteils 195
aa) Kein Nachteil i.S.d. § 311 AktG 195
bb) Nachteil i.S.d. § 311 AktG 196
(1) Ausgleich durch indirekte Vorteile 196
(2) Direkter Schadensersatzanspruch nach § 317 Abs. 1 AktG 196
(3) Kurze Stellungnahme und Ergebnis 197
4. Rechte des Ersatzberechtigten 197
5. Beweislast 197
6. Ergebnis 198
II. Faktischer GmbH-Konzern 198
1. Treuepflicht innerhalb der abhängigen Gesellschaft 199
a) Verletzung der Treuepflicht im umwelthaftungsrechtlichen Bereich 200
b) Verschulden der Gesellschafter 201
c) Ergebnis 201
d) Rechte der abhängigen Gesellschaft und des Schadensersatzgläubigers 201
e) Beweislast 202
2. Besonderheiten bei der Einmann-GmbH 202
a) Keine Möglichkeit der Treuepflichtverletzung 202
b) Eigeninteresse der Gesellschaft 203
c) Diskussion 203
d) Ergebnis 205
e) Kein Bestehen eines anderweitigen Bestandsschutzinteresses in der abhängigen GmbH 205
f) Bestandsschutzinteresse in der abhängigen GmbH 205
g) Ergebnis 207
D. Qualifiziert faktischer Konzern 207
I. Begründung eines qualifiziert faktischen Konzerns durch Maßnahmen im umwelthaftungsrechtlichen Bereich 207
1. Maßnahmen, die den Betrieb der Anlage betreffen 208
2. Einhaltung der technischen Regeln 209
II. Ergebnis 210
Viertes Kapitel: Zusammenfassung 212
Zusammenfassung 212
Literaturverzeichnis 216
Sachwortregister 228