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Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat

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Herrmann, N. (2001). Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung des richterlichen Prüfungsrechts in Deutschland unter Einbeziehung der französischen Entwicklung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50533-3
Herrmann, Nadine E.. Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat: Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung des richterlichen Prüfungsrechts in Deutschland unter Einbeziehung der französischen Entwicklung. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50533-3
Herrmann, N (2001): Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat: Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung des richterlichen Prüfungsrechts in Deutschland unter Einbeziehung der französischen Entwicklung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50533-3

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Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat

Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung des richterlichen Prüfungsrechts in Deutschland unter Einbeziehung der französischen Entwicklung

Herrmann, Nadine E.

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 64

(2001)

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Abstract

Das sogenannte richterliche Prüfungsrecht (gleichbedeutend: konkrete Normenkontrolle) ist unter dem Grundgesetz nicht mehr umstritten. Art. 100 Abs. 1 GG setzt ein entsprechendes Prüfungsrecht jedes Richters voraus und monopolisiert lediglich die Normverwerfungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht. In der allgemeinen Auffassung erscheint das richterliche Prüfungsrecht als unverzichtbares Element, ja sogar als Vollendung des modernen Verfassungsstaates. Doch ganz so selbstverständlich, wie man als deutscher Verfassungsjurist meinen könnte, ist die Verbindung von Verfassungsstaat und richterlichem Prüfungsrecht nicht. Andere westliche Demokratien wie Frankreich und Großbritannien kennen kein entsprechendes Rechtsinstitut repressiver richterlicher Normenkontrolle. Um so spannender erscheint die Frage, welchen Weg die immer enger zusammenwachsende europäische Staatengemeinschaft, die Europäische Union als werdender Verfassungsstaat, gehen sollte.

Die Autorin will zur Beantwortung dieser Frage einen Beitrag leisten, indem sie nicht nur die Entstehung und Ausformung des richterlichen Prüfungsrechts in der deutschen Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart verfolgt, sondern auch die französische Entwicklung in die Überlegungen einbezieht und schließlich eine vergleichende Bewertung der unterschiedlichen Normenkontroll-Modelle vornimmt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Ausgangspunkt der Untersuchung 15
I. Rechtsstaatlichkeit und gerichtliche Normenkontrolle 16
II. Methodik 18
III. Gegenstand und zeitlicher Rahmen der Untersuchung 19
Erstes Kapitel: Richterliche Normenkontrolle im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 23
I. Das Heilige Römische Reich zwischen Staat, Staatenbund und völkerrechtlichem Verein 24
II. Rechtsgrundlagen richterlicher Prüfung im Heiligen Römischen Reich 25
1. Jurisdictio und Normenkontrolle 26
2. Römisches Staatsrecht 28
a) Jurisdictio und Territorialherrschaft 28
b) Jurisdictio und Kaiserrecht 29
3. Subjekte, Maßstab und Gegenstände richterlicher Normenkontrolle im Alten Reich 30
a) Das Reichskammergericht als Kontrollorgan 30
b) Zur Stellung des Richters im Hl. Römischen Reich 31
III. Arten richterlicher Prüfung im Heiligen Römischen Reich 33
1. Reichsgerichte 34
a) Prüfung von Reichsrecht 34
b) Prüfung von Landesrecht 36
2. Territorialgerichte 37
IV. Richterliche Normenkontrolle im Heiligen Römischen Reich: Eine vorläufige Bewertung 39
1. Reichshoheit und Landeshoheit 39
2. Die Gerichte als Teilhaber der Jurisdictio im vorabsolutistischen Territorialstaat 40
3. Normenkontrolle als Mittel zur Wahrung überkommener Herrschaftsstrukturen 41
Zweites Kapitel: Der deutsche Konstitutionalismus 42
I. Der (aufgeklärte) Absolutismus als Wegbereiter des Konstitutionalismus 43
II. Die Französische Revolution als Katalysator 44
III. Staatliche Integration durch Verfassungsgebung und richterliche Normenkontrolle 44
IV. Grundlagen richterlicher Normenkontrolle in den Verfassungsurkunden des deutschen Konstitutionalismus 46
1. Die Verfassungen der Rheinbundzeit 46
2. Die Zeit des Deutschen Bundes (1814/1815–1848) 47
a) Das Königreich Bayern 47
b) Das Großherzogtum Baden 50
c) Das Königreich Württemberg 51
d) Kurhessen 53
e) Vorläufige Würdigung 57
3. Richterliches Prüfungsrecht in der Verfassungstheorie 58
V. Die U. S.-amerikanische Lösung und ihre Rezeption 59
1. Der Streit um die Ernennung des Friedensrichters Marbury 59
2. Die Verfassung als Begründung und Limitierung der Staatsgewalt 61
3. Verfassungsvorrang und richterliche Normenkontrolle 61
VI. Die juristische Kontroverse um das richterliche Prüfungsrecht als Spiegelbild gegensätzlicher Verfassungsvorstellungen 64
1. Das richterliche Prüfungsrecht in der Praxis des Konstitutionalismus 64
2. Staatstheoretische Grundlagen 65
a) Die Staatsrechtslehre des monarchischen Prinzips 65
b) Die liberal-rechtsstaatliche Auffassung 66
c) Der Verfassungsvorrang als rechtspolitisches Desiderat 73
3. Die Wirksamkeit der Verordnung zur Änderung des Feuerversicherungsgesetzes von Sachsen-Weimar im Lichte der gegensätzlichen Vorstellungen 73
4. Zusammenfassung: Legitimität versus Volkssouveränität 76
VII. Das richterliche Prüfungsrecht als Archimedischer Punkt im frühkonstitutionellen Verfassungsgefüge 76
1. Die Verfassung als Verteilungsmaßstab subjektiver Beteiligungsrechte 76
2. Ständische Mitwirkungsrechte als negative Kompetenznormen 77
3. Die Debatte um ein richterliches Prüfungsrecht als Wegbereiterin des Wandels 78
Drittes Kapitel: Das richterliche Prüfungsrecht in der Frankfurter Reichsverfassung 79
I. Die fehlende Positivierung des richterlichen Prüfungsrechts in der Paulskirchenverfassung 80
II. Die Funktion der richterlichen Normenkontrolle in der Konzeption der FRV 81
1. Die Verpflichtung der Reichsgewalt auf den Schutz der Verfassung 82
2. Das richterliche Prüfungsrecht als unitarisierendes Element im Bundesstaat 83
III. Richterliches Prüfungsrecht in der FRV: Eine vertane Chance? 84
Viertes Kapitel: Richterliche Normenkontrolle in den Reaktionsjahren am Beispiel des Kurhessischen Verfassungskonflikts 85
I. Zur Entstehung des Verfassungskonflikts in Kurhessen 85
II. Die Septemberverordnungen und ihre Folgen 87
III. Zur Verfassungsmäßigkeit der Steuernotverordnung 88
IV. Die Kognitionsbefugnisse des kurhessischen Oberappellationgerichts 90
1. Kompetenz oder Beteiligungsrecht 90
2. Das richterliche Prüfungsrecht als Fortsetzung der Revolution mit anderen Mitteln 92
a) Zur Stellung der Gerichte in Kurhessen 92
b) Die ungeklärte Legitimation des Gerichts 93
c) Landständischer oder gerichtlicher Verfassungsschutz 93
V. Der kurhessische Verfassungskonflikt: Eine vorläufige Würdigung 94
Fünftes Kapitel: Das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) 95
I. Die Souveränitätsfrage im Deutschen Reich 96
II. Der staatsrechtliche Positivismus als Korrelat des Bismarckschen Verfassungskompromisses 97
III. Das richterliche Prüfungsrecht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1918 100
1. RGZ 9, 232 (1883) 100
2. RGZ 15, 27 (1885) 102
3. RGZ 24, 1 (1889) 103
4. RGZ 40, 68 (1901) und RGZ 48, 84 (1911) 103
5. Ergebnis 104
IV. Richterliche Normenkontrolle als Wahrung des status quo 105
Sechstes Kapitel: Das richterliche Prüfungsrecht in der Weimarer Republik 106
I. Die normativen Vorgaben für das richterliche Prüfungsrecht im Verfassungstext 106
II. Das richterliche Prüfungsrecht: Verfassungsrecht oder Verfassungspolitik? 107
1. Der traditionelle Ansatz 108
a) Die Lückentheorie 108
b) Der Selbstschutz der Verfassung 112
aa) Gewaltenteilungslehren 112
bb) Ausfertigungslehren 113
cc) Art. 13 II WRV 115
dd) Souveränitätslehren 115
2. Neue Ansätze 116
a) Richard Thoma 116
b) Hans Kelsen 117
c) Rudolf Smend 119
d) Carl Schmitt 119
III. Antidemokratisches Denken und Orientierungslosigkeit 120
1. Das Reichsgericht und die Gesetzesbindung 120
2. Die Weimarer Staatsrechtslehre 122
3. Der Sieg anti-demokratischen Denkens 122
Siebtes Kapitel: Das richterliche Prüfungsrecht im nationalsozialistischen Staat 124
I. Richterliche Normenkontrolle als Mittel zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung 126
1. Die Entscheidung RGZ 142, 56 (1933) 126
2. Die Behandlung vor-nationalsozialistischen Rechts bis zur Entscheidung RGZ 152, 390 (1936) 127
II. Formelle Prüfung im Kompetenz- und Zuständigkeitschaos des Hitler-Staates 129
III. Anpassung und Kontinuität 130
Achtes Kapitel: Die Entwicklung der richterlichen Normenkontrolle in Frankreich 132
I. Richterliche Normenkontrolle im Ancien Régime 133
II. Die Vergöttlichung des (Parlaments-)Gesetzes 134
III. Die weitere Entwicklung des richterlichen Normenkontrollrechts bis zur Verfassung der V. Republik 137
1. Der Sénat conservateur im Ersten Empire (1799/1804–1815) 137
2. Der Sénat des Zweiten Empire (1852–1870) 138
3. Die III. Republik (1875–1940) 139
a) „La loi n’ est pas l’expression de la volonté générale“ 139
b) „Le gouvernement des juges et la lutte contre la législation sociale“ 141
4. Die IV. Republik (1946–1958) 142
IV. Das richterliche Prüfungsrecht in der französischen Verfassungsgeschichte: Eine vorläufige Bilanz 142
Neuntes Kapitel: Das Richterliche Prüfungsrecht in der deutschen und französischen Verfassungsgeschichte – eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 143
I. Das richterliche Prüfungsrecht in der deutschen Verfassungsgeschichte 143
1. Richterliche Teilhabe an der Jurisdictio und Schutz wohlerworbener Rechte 144
2. Staat und Gesellschaft als Gegensatzpaar 145
3. Die Identität von Mehrheitswille und Recht 146
4. Der totale Staat 147
II. Das richterliche Prüfungsrecht in der französischen Verfassungsgeschichte 148
III. Richterliche Normenkontrolle in Deutschland und Frankreich: Verbindendes und Trennendes 149
Zehntes Kapitel: Die Entwicklung des richterlichen Prüfungsrechts im gegenwärtigen Verfassungsrecht Deutschlands und Frankreichs 152
I. Ausgewählte Probleme der konkreten Normenkontrolle in Deutschland 153
1. Die Kontrolle „vorkonstitutionellen“ Rechts 153
a) Die Deliktshaftung Minderjähriger 154
b) Die Selbstentlastung des Bundesverfassungsgerichts 155
c) Die richterliche Anpassung alten Rechts an die neue Verfassung 156
2. Die Rechtsfolgenbestimmung verfassungswidriger Gesetze 157
a) Normvertretende Vollstreckungsanordnungen 157
b) Normändernde Tenorierung 158
aa) Teilnichtigkeit 158
bb) Die Vermeidung der Nichtigerklärung 160
cc) Die Vereinbarkeit nach Maßgabe der Gründe 160
c) Verfassungsvorrang und Nichtigkeitsfolge 161
3. Das Bundesverfassungsgericht und die europäische Integration 162
a) Das Rangverhältnis zwischen Grundgesetz und europäischem Gemeinschaftsrecht 163
aa) Die Rechtsprechung des EuGH 163
bb) Zustimmung durch das BverfG 164
b) Vom Hüter der Verfassung zum Bewahrer deutscher Eigenstaatlichkeit 164
4. Altes und Neues in der Normenkontrollrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 165
II. Das französische Modell einer präventiven abstrakten Normenkontrolle als Alternative 166
III. Verfassungsgerichtliche Normenkontrolle in der pluralistischen Demokratie: Eine vergleichende Bewertung des deutschen und des französischen Modells 168
Schlußwort 171
Zusammenfassung in Thesen 173
I. Deutsche Verfassungsgeschichte 173
II. Französische Verfassungsgeschichte 174
III. Das gegenwärtige Verfassungsrecht Deutschlands und Frankreichs im Vergleich 174
Literaturverzeichnis 175
Personen- und Sachwortverzeichnis 204