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Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses

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Kühnreich, M. (1997). Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48739-4
Kühnreich, Mathias. Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses. Duncker & Humblot, 1997. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48739-4
Kühnreich, M (1997): Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48739-4

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Das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses

Kühnreich, Mathias

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 39

(1997)

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Abstract

Durch die deutsche Wiedervereinigung wurden zahlreiche Probleme aufgeworfen, die zuvor kaum von theoretischer oder praktischer Relevanz waren. Die wohl bedeutendste und öffentlichkeitswirksamste Auseinandersetzung entflammte an der symbolträchtigen Frage des künftigen Sitzes des Parlaments, welche ungenau auch als "Hauptstadtdebatte" bezeichnet wird. Der hierzu gewählte Weg über einen schlichten Parlamentsbeschluß wurde von Anfang an in der Rechtswissenschaft kontrovers beurteilt.

Dieser Umstand wird von dem Autor zum Anlaß genommen, den gesamten Fragenkomplex der parlamentarischen Selbstorganisation grundlegend zu untersuchen. So wird der Versuch, die Rechtsnatur der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages durch Zuordnung zu einer bestehenden Rechtsquelle zu bestimmen, als unfruchtbar erkannt. Schlichte Parlamentsbeschlüsse werden auf ihre Zulässigkeit und Bindungswirkung sowohl dogmatisch als auch rechtspraktisch untersucht, und die Möglichkeit einer formalgesetzlichen Regelung im Bereich parlamentarischer Selbstorganisation wird eingehend erörtert.

Da Art. 2 Abs. 1 des Einigungsvertrages Berlin als Hauptstadt Deutschlands festlegt, gleichzeitig aber bestimmt, daß über den Sitz von Parlament und Regierung nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden wird, bestanden große Unsicherheiten bei der materiellen Bestimmung des Begriffs der Hauptstadt. Dieser "weiße Fleck" in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird durch die vorliegende Arbeit beseitigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
A. Beschluß des Bundestages vom 20.06.1991 und seine Umsetzung 22
I. Beschlußfassung zur Sitzfestlegung 22
II. Umsetzung des Parlamentsbeschlusses 25
B. Entscheidung über den Sitz des Bundesrates 26
C. Festlegung des Sitzes der Bundesregierung 27
D. Verfassungsrechtliche Verfahren gegen den Hauptstadtbeschluß 28
E. Gang der Untersuchung 30
1. Teil: Die Begriffe der Organisationsgewalt und des Selbstorganisationsrechts 32
A. Allgemeiner Begriff der Organisationsgewalt 32
I. Organisation 32
II. Gewalt 34
III. Kombination der Begriffsinhalte 35
IV. Entstehung und ursprünglicher Umfang der Organisationsgewalt 36
V. Beschränkung der Organisationsgewalt auf die Exekutive 40
1. Inhaber der Organisationsgewalt 40
2. Organisatorische Kompetenzen außerhalb der Organisationsgewalt 42
a) Notwendigkeit 42
b) Selbstorganisationsrecht 43
3. Notwendigkeit der Übernahme des historischen Begriffsverständnisses 45
a) Grundgesetztextliche Determination 45
b) Festlegung durch Verfassungstradition 45
c) Inhaltliche Bestimmung durch die Funktion als juristischer Fachterminus 46
B. Das Selbstorganisationsrecht des Bundestages 50
I. Aufbauorganisation 51
II. Ablauforganisation 54
III. Rechtsgrundlage des parlamentarischen Selbstorganisationsrechts 55
IV. Gründe für die Gestaltung als Recht zur Selbstorganisation 58
C. Regelungsformen des Selbstorganisationsrechts des Bundestages 60
I. Geschäftsordnung des Bundestages 61
1. Möglichkeit der Regelung durch eine Geschäftsordnung 61
2. Rechtsnatur der Geschäftsordnung 61
a) Das Verfahren beim Erlaß der Geschäftsordnung 66
b) Diskontinuität 68
c) Abweichung im Einzelfall 72
d) Personeller Bindungsumfang 74
e) Standort der Geschäftsordnung in der Hierarchie der geschriebenen Rechtsnormen 79
aa) Verhältnis zu Vorschriften des Grundgesetzes 79
bb) Beziehung zu Vorschriften förmlicher Gesetze 80
f) Besonderheiten der Auslegung 85
aa) Auslegung durch das Parlament 86
bb) Auslegung durch parlamentsexterne Personen 87
g) Bestimmung der Zulässigkeit einer Verfassungsstreitigkeit 89
3. Zusammenfassende Würdigung und eigene Wertung 90
II. Schlichter Parlamentsbeschluß 91
1. Begriffsbestimmung 91
2. Zulässigkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse 94
a) Notwendigkeit der Rückführung aller staatlicher Machtausübung 94
b) Fehlen einer einheitlichen Rechtsgrundlage 95
c) Ermächtigung durch Verfassungsvorschriften 96
d) Formelle Gesetze als Rechtsgrundlage 96
e) Die Geschäftsordnung des Bundestages als rechtliche Basis 98
f) Bundestagsbeschlüsse ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage in Verfassungsnormen, förmlichen Gesetzen oder Geschäftsordnungsvorschriften 100
aa) Entschließungen als spezielle schlichte Parlamentsbeschlüsse 100
bb) Umfassender Anwendungsbereich 101
cc) Mängel der Diskussion um die Zulässigkeit 103
dd) Bestimmung der Rechtsgrundlage 104
3. Verbindlichkeit schlichter Parlamentsbeschlüsse 108
a) Verbindlichkeit der schlichten Parlamentsbeschlüsse mit ausdrücklicher Rechtsgrundlage 109
b) Verbindlichkeit parlamentarischer Entschließungen 110
c) Verbindlichkeit durch Zusammenwirken mehrerer Verfassungsorgane 115
4. Selbstbindung des Bundestages 116
III. Förmliche Gesetze 118
1. Gesetzgebungskompetenz 118
2. Gesetzgeberische Tätigkeit bei parlamentsbezogenen Regelungsmaterien 119
3. Zulässigkeit gesetzgeberischer Tätigkeit im Bereich der Selbstorganisation 120
a) Übereinstimmende Beurteilung bei einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Ermächtigung 121
b) Möglichkeit eines förmlichen Gesetzes bei Fehlen einer ausdrücklichen grundgesetzlichen Ermächtigung 122
aa) Meinungsspektrum 122
bb) Auslegung verfassungsrechtlicher Vorschriften als Entscheidungsgrundlage 123
(1) Grammatikalische Auslegung 124
(2) Systematische Auslegung 124
(3) Teleologische Auslegung 125
(4) Zwischenergebnis 131
(5) Historische Auslegung 132
(6) Ergebnis der Auslegung von Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG 134
c) Begrenzung des dem Bundestag zukommenden Wahlrechts 134
aa) Zustimmungsgesetz 135
bb) Nichtberühren des Kerns der Geschäftsordnungsautonomie 136
cc) Gewichtige sachliche Gründe für die Wahl der Gesetzesform 139
(1) Konkretisierung durch das Bundesverfassungsgericht 139
(2) Weitere Fallgruppen 140
(3) Abwägung 142
d) Zusammenfassung 143
IV. Ungeschriebene Regelungen parlamentarischer Selbstorganisation 143
1. Gewohnheitsrecht 144
a) Verfassungsgewohnheitsrecht 145
b) Gewohnheitsrecht mit geschäftsordnungsrechtlichem Bezug 146
aa) Besonderheiten der Bildung von Gewohnheitsrecht auf der Stufe der Geschäftsordnung 148
bb) Bindungswirkung 150
cc) Abweichung im Einzelfall 151
dd) Tatsächlich bestehendes Gewohnheitsrecht auf Geschäftsordnungsebene 152
2. Informale Parlamentsregeln 152
a) Parlamentarische Übung 153
b) Präzedenzfälle 156
c) Interfraktionelle Vereinbarungen 156
D. Grenzen des Selbstorganisationsrechts 157
I. Vorschriften der Verfassung 158
II. Demokratieprinzip 158
III. Bundesstaatsprinzip 160
IV. Rechtsstaatsprinzip 160
1. Gewaltenteilungsprinzip 162
2. Verhältnismäßigkeit 165
V. Zusammenfassende Würdigung 167
2. Teil: Die Entscheidung über den Parlamentssitz und die Hauptstadtfrage 169
A. Wird die Sitzentscheidung vom parlamentarischen Selbstorganisationsrecht erfaßt? 169
I. Verbandskompetenz 169
II. Sitz 169
III. Verfassungsrechtliche Vorgaben bezüglich der Sitzbestimmung des Parlaments 171
IV. Parlamentarisches Selbstorganisationsrecht als Grundlage der Sitzentscheidung 173
V. Zuständigkeit des Bundespräsidenten zur Setzung von Staatssymbolen? 174
VI. Auswirkungen des Einigungsvertrages auf die Sitzbestimmung des Bundestages 177
B. Regelungsgehalt des Einigungsvertrages und der dazugehörigen Protokollerklärung 177
I. Rechtliche Qualifizierung des Einigungsvertrages 178
1. Völkerrechtlicher Vertrag 179
2. Staatsrechtlicher Vertrag 181
3. Formelles Gesetz 184
II. Rechtliche Einordnung der Protokollerklärung zum Einigungsvertrag 184
III. Bestandskraft des Einigungsvertrages 185
IV. Materieller Gehalt von Art. 2 Abs. 1 S. 2 EinigungsV 187
1. Tatbestandsvoraussetzungen 187
2. Rechtsfolge 188
3. Determination durch systematischen Zusammenhang 188
V. Hauptstadt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 S. 1 EinigungsV 189
1. Grenzen des denkbaren Begriffsumfangs 189
2. Meinungsstand 189
a) Gründe für die Vielzahl abweichender Stellungnahmen 190
b) Sitznahme der obersten Verfassungsorgane als Charakteristika der Hauptstadteigenschaft 191
c) Weitere geforderte Eigenschaften einer Hauptstadt 193
3. Eigene Stellungnahme 193
a) Wortauslegung 194
aa) Einzelne Begriffsinhalte 194
bb) Historische Begriffsprägung 195
b) Systematische Auslegung 199
c) Teleologische Auslegung 201
d) Zwischenergebnis 202
e) Bestätigung durch historische Auslegung 202
VI. Resümee 202
C. Wahlfreiheit bezüglich des Ortes des Parlamentssitzes 203
I. Funktionsfähigkeit des Parlaments 203
II. Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse 204
III. Gemeinsamer Sitz oberster Verfassungsorgane 204
IV. Relevanz der Beschlüsse bezüglich Berlins als Hauptstadt und Sitz des Parlaments 206
V. Vorschriften der DDR Verfassung 208
VI. Ergebnis 208
D. Notwendigkeit formalgesetzlicher Festlegung des Parlamentssitzes 208
I. Zulässigkeit formalgesetzlicher Regelung 209
1. Zustimmungsgesetz 210
2. Kern der Geschäftsordnungsautonomie 210
3. Gewichtige sachliche Gründe 211
II. Institutioneller Gesetzesvorbehalt 211
III. Begründung mit der Wesentlichkeit der Entscheidung 213
1. Grundlegende normative Bereiche 215
2. Gesetzesvorbehalt oder Parlamentsvorbehalt 216
a) Rechtsstaatsprinzip 216
b) Demokratieprinzip 217
c) Ergebnis 218
IV. Formvorgabe durch den Einigungsvertrag oder die Protokollerklärung? 219
V. Ergebnis 220
3. Teil: Zuständigkeit zur Sitzfestlegung anderer Bundesorgane 221
A. Oberste Bundesgerichte 221
B. Gemeinsamer Ausschuß 224
C. Bundesversammlung 224
D. Bundespräsident 225
E. Bundesregierung, Ministerialverwaltung und sonstige oberste Bundesbehörden 228
I. Organisatorische Kompetenzen der Regierung unterhalb eigenorganisatorischer Angelegenheiten 228
II. Sitzbestimmung der Regierung 231
F. Bundesrat 233
Zusammenfassende Thesen 235
Literaturverzeichnis 239
Sachregister 264