Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt
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Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt
Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems
Strafrecht und Kriminologie, Vol. 15
(2000)
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Abstract
Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung.Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein.Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
§ 1 Einleitung | 25 | ||
A. Grundfragen | 26 | ||
B. Gegenstand und Gang der Untersuchung | 28 | ||
Kapitel 1: Bestandsaufnahme | 31 | ||
§ 2 Etablierte Instrumentarien der Wiedergutmachung im Bereich staatsanwaltlicher Sanktionsbefugnis | 31 | ||
A. Allgemeines Strafrecht | 31 | ||
I. Sanktionenrechtliche Grundlage: § 153a StPO | 31 | ||
II. Art der Wiedergutmachungsinstrumentarien | 33 | ||
1. Auflage der Schadenswiedergutmachung (§ 153a Abs. 2 Nr. 1 StPO) | 33 | ||
2. Zur Dysfunktionalität förmlicher Auflagenerteilung und zur Bedeutung informeller Wiedergutmachung in einem verständigungsorientierten, „neuen“ Strafverfahren | 37 | ||
B. Jugendkriminalrecht | 39 | ||
I. Sanktionenrechtliche Grundlage: staatsanwaltliche „Diversion“ | 40 | ||
II. Art der Wiedergutmachungsinstrumentarien | 41 | ||
1. Niedrigschwellige „erzieherische Maßnahmen“ | 42 | ||
2. Initiierung eines Täter-Opfer-Ausgleichs | 44 | ||
§ 3 Etablierte Instrumentarien der Wiedergutmachung im Bereich richterlicher Sanktionsbefugnis | 51 | ||
A. Allgemeines Strafrecht | 51 | ||
I. Sanktionenrechtlicher Rahmen | 52 | ||
1. Intervention ohne Schuldspruch (§ 153a Abs. 2 StPO) | 52 | ||
2. Wiedergutmachung in Verbindung mit Feststellungs- und Warnsanktionen | 53 | ||
a) Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59 ff. StGB) | 53 | ||
b) Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB) | 55 | ||
2. Maßnahmeoptionen bei Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56b StGB) | 59 | ||
B. Jugendkriminalrecht | 59 | ||
I. Sanktionenrechtlicher Rahmen | 60 | ||
1. Intervention ohne Schuldspruch (§§ 45, 47 JGG): Weiterreichende Maßnahmeoptionen | 60 | ||
2. Besonderheiten bei Intervention mit Schuldspruch | 61 | ||
a) Aussetzung der Strafverhängung (§ 27 JGG) | 61 | ||
b) Vorbewährung bei Vollstreckungsaussetzung (§§ 21, 57 Abs. 1 JGG) | 62 | ||
II. Wiedergutmachungsinstrumentarien | 63 | ||
1. Zur Eigenständigkeit der Maßnahmeintervention | 63 | ||
2. Inhaltliche Besonderheiten | 63 | ||
a) Ausgleichsorientierte Maßnahmen | 63 | ||
b) Zukunftsorientierte Maßnahmen | 66 | ||
§ 4 Neuere Entwicklungen im allgemeinen Strafrecht | 67 | ||
A. Vordringen der Ausgleichspraxis in das allgemeine Strafrecht und rechtliche Etablierung in § 46a StGB iVm § 153b StPO | 68 | ||
B. § 46a StGB: Wiedergutmachung als Täter-Opfer-Ausgleich einerseits, Schadenswiedergutmachung plus X andererseits | 71 | ||
I. Wiedergutmachung als Täter-Opfer-Ausgleich | 71 | ||
II. Wiedergutmachung als Schadenswiedergutmachung plus X | 76 | ||
C. Verfahrensrechtlich/strukturell: Anknüpfung an Konsens und Kooperation im Strafverfahren | 78 | ||
D. Zwischenbefund | 80 | ||
Kapitel 2: Weiterreichende Integration der Wiedergutmachungsidee im künftigen Strafverfahren? | 83 | ||
§ 5 Bisherige Vorschläge und Konzeptionen | 83 | ||
A. Bei Erledigung durch staatsanwaltliche Intervention | 83 | ||
I. Informelle Förderung von Wiedergutmachung durch Inaussichtstellen von Straffreistellung | 84 | ||
II. Institutionalisierte Förderung freiwilliger Wiedergutmachung | 87 | ||
1. Alternativ-Entwurf Wiedergutmachung (1992) | 87 | ||
2. Restitutionsorientiertes „Verfehlungsverfahren“ für „Kleinkriminalität“ und „uneigentliche Bagatellkriminalität“ | 94 | ||
B. Bei Erledigung mit richterlicher Intervention | 98 | ||
I. Intervention mit Schuldspruch | 98 | ||
1. Wiedergutmachung als Sanktion | 98 | ||
a) Wiedergutmachung als regelmäßiger Bestandteil des Strafausspruchs? | 98 | ||
b) Integration speziell im Anwendungsbereich der Geldstrafe? | 102 | ||
2. Informelle Förderung freiwilliger Wiedergutmachung durch Inaussichtstellen von Strafmilderung und Absehen von Strafe | 106 | ||
3. Verfahrensförmig institutionalisierte Förderung freiwilliger Wiedergutmachung | 109 | ||
a) Wiedergutmachung im Rahmen einer „mittleren“ Verfahrensart (AE-StPO 1980) | 109 | ||
b) „Strafrechtliches Restitutionsverfahren“ (Schöch) | 111 | ||
II. Intervention mit Möglichkeit des Verzichts auf einen Schuldspruch: AE-WGM 1992 | 112 | ||
§ 6 Kritik bisheriger Fundierungsversuche | 115 | ||
A. Erfüllung der Strafzwecke? | 115 | ||
I. Prävention | 116 | ||
1. Spezialprävention | 116 | ||
a) Konzeptionelle Einwände | 117 | ||
b) Rechtsstaatliche Einwände | 119 | ||
aa) Eingriffsqualität von Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich | 119 | ||
bb) Grundrechtsproblematik sanktionsförmiger Nacherziehung | 120 | ||
2. Generalprävention | 122 | ||
a) Dogmatische Einwände | 122 | ||
aa) Unergiebigkeit bezüglich der Gestaltung des Rechtsfolgesystems | 123 | ||
bb) Denaturierung der Wiedergutmachung als Form sozialkonstruktiver Tatbewältigung | 125 | ||
(1) Überhöhung der „Freiwilligkeit“ anstelle des Bemühens um Schaffung eines Interventionsraums | 125 | ||
(2) Verharren in der Orientierung am Rechtsbruch | 127 | ||
b) Rechtsstaatliche Einwände | 128 | ||
aa) Mangelnde Bestimmtheit; Gewaltenteilungsprinzip | 128 | ||
bb) Gleichbehandlungsprobleme | 129 | ||
II. Schuldausgleich | 131 | ||
1. Aporien einer Konzeption von Wiedergutmachung als Strafe | 131 | ||
a) Möglich: Erweiterung der Wiedergutmachung um punitive Elemente | 132 | ||
b) Unmöglich: Ersetzung der Strafe durch Wiedergutmachung | 133 | ||
2. Schuldausgleichende Funktion einer freiwilligen Wiedergutmachung? | 137 | ||
a) Wiedergutmachung als poena naturalis? | 138 | ||
b) „Freiwillige“ Wiedergutmachung als Sühne? | 139 | ||
c) Erfüllung der „Strafzumessungsschuld“ durch „freiwillige“ Wiedergutmachung? | 142 | ||
III. „Wiederherstellung der Anerkennungsbeziehung“ | 144 | ||
IV. Rechtspolitische Einwände | 146 | ||
B. Neue Perspektive im AE-WGM (1992): Erfüllung „allgemeiner“ Aufgaben des Kriminalrechts? | 148 | ||
I. Wiedergutmachung als neue „Spur“ in der kriminalrechtlichen „Reaktionspalette“ – AE-WGM 1992 | 148 | ||
1. „Wiederherstellung des Rechtsfriedens“ als attraktive Black Box | 149 | ||
2. Eigentlicher Kernpunkt: Grundlegend gewandelte Deutung des Verbrechens – als „zu bewältigendes Geschehen“ | 150 | ||
3. Konsequenzen: Paradigmenwechsel von der Täter-Opfer-Dichotomie zur Perspektive der Beziehungen; von der Rechte-Gegenrechte-Dichotomie zur Perspektive der Bedürfnisse | 152 | ||
II. Repersonalisierung der kriminalrechtlichen Intervention durch Integration bislang „privater“ Belange: Fehlen eines theoretischen Überbaus | 153 | ||
Kapitel 3: Neuorientierung | 157 | ||
§ 7 Wiedergutmachung als „Aufgabe“ des Kriminalrechts | 157 | ||
A. Zur Frage der methodischen Herangehensweise | 157 | ||
I. Ableitung aus allgemeinen Rechtsprinzipien und Verfassungsaufträgen? | 157 | ||
II. Induktiv? | 160 | ||
1. Aufgaben der Kriminaljustizorgane: Fehlen eines Programms | 161 | ||
2. Schwierigkeiten infolge tiefgreifenden Funktionswandels | 163 | ||
3. Kernproblem: Die Dichotomie von öffentlichen und privaten Interessen | 167 | ||
a) Privatisierungsprozesse als Legitimationsgrundlage? | 168 | ||
b) Veröffentlichungsprozesse als Legitimationsgrundlage? | 171 | ||
B. Methodischer (Aus-)Weg: Idealtypische Rekonstruktion von Grundauftrag und Grundinstrumentarien im (neuen) Kriminalrecht | 172 | ||
I. Prämissen | 173 | ||
1. Eigenständigkeit des Sanktionsanwendungsrechts; Überwindung der einseitig beschuldigtenorientierten Agenda | 173 | ||
2. Eine Gegenüberstellung der positivrechtlichen Funktionen von Kriminalrecht und Zivilrecht führt nicht entscheidend weiter | 175 | ||
II. Rückgriff auf idealtypische Unterschiede im Bereich der Grundaufträge | 177 | ||
1. Schutz der Bedingungen menschlichen Zusammenlebens? | 177 | ||
2. Weiterführend: Kriminalrecht vor dem Hintergrund der Staatsaufgaben | 180 | ||
§ 8 Grundauftrag und Grundinstrumentarien im überkommenen Kriminalrecht | 183 | ||
A. Zum klassischen Grundauftrag | 183 | ||
I. Probleme eines Rekurses auf Freiheit oder Sicherheit | 183 | ||
II. „Freisein von Furcht“ als klassischer Grundauftrag des Kriminalrechts | 185 | ||
III. Güterordnungs- und Güterverkehrssicherung als Grundauftrag des Zivilrechts | 191 | ||
B. Zu den Grundinstrumentarien | 194 | ||
I. Die klassischen „Programme“ des kriminalrechtlichen Rechtsfolgesystems: Reprobation und Prävention | 194 | ||
1. Die zwei klassischen Deutungen der strafbaren Handlung: „Verbrechen“ und „Gefahr“ | 196 | ||
a) Die Straftat als „Verbrechen“ | 196 | ||
b) Die Straftat als „Gefahr“ | 197 | ||
2. Konsequenzen für die Wahl des Instrumentariums | 198 | ||
a) Rechtsfolge der Tat als „Verbrechen“: Reprobation | 198 | ||
b) Rechtsfolge der Tat als „Gefahr“: Prävention | 201 | ||
II. Reprobation oder Prävention? Zur Grundorientierung unseres Kriminalrechtssystems | 203 | ||
§ 9 Erweiterung des kriminalrechtlichen Grundauftrags auf der Grundlage eines veränderten Unrechtsverständnisses | 207 | ||
A. Ausgangspunkt: Defizite des überkommenen Unrechtsverständnisses | 207 | ||
I. In bezug auf die Tat: Ausblendung von Konflikthaftigkeit und Beziehungsgebundenheit menschlichen Handelns | 208 | ||
1. Konfliktproblematik | 209 | ||
2. Beziehungs- und Rollengebundenheit; Lebensdynamik | 211 | ||
II. In bezug auf das Tatunrecht: Ausblendung der Realdimension des „Verbrechens“ | 214 | ||
B. Gründe für eine Revision der alten, zweiteilenden Deutung der Straftat | 218 | ||
I. Kriminalunrecht als einheitlicher Unrechtstypus | 218 | ||
1. Zur verfehlten Annahme, strafbare Übergriffe auf Lebensgüter führten regulär zur Entstehung (auch) eines „privaten“ Haftungsgrundes | 219 | ||
2. Zur verfehlten Annahme, es gebe überhaupt spezifisch bürgerlich-rechtliches Deliktsunrecht: Binding, Merkel und von Liszt | 224 | ||
II. Zur Schwächung dieser richtungsweisenden Ansätze durch das Festhalten am Zweiteilungsdenken | 227 | ||
1. Kategorische Verdrängung des Individualinteresses aus dem Unrechtsverständnis bei Binding | 227 | ||
2. Mediatisierung des Individualinteresses durch das Gemeinschaftsinteresse bei Merkel | 229 | ||
III. Zur Überwindung des Zweiteilungsdenkens (auch) im Kriminalrecht | 231 | ||
IV. Materiale Gründe für eine gemeinrechtliche Betrachtungsweise | 237 | ||
1. Normenrechtliche Gemeinsamkeiten von „Verbrechen“ und „unerlaubter Handlung“: die quasi-nachbarrechtliche Schutzrichtung | 238 | ||
2. Grundrechtliche Aspekte | 241 | ||
3. Politisch-symbolische Aspekte | 244 | ||
4. Sozialpsychologische Aspekte | 246 | ||
V. Kriminalunrecht als Verbrechen und als Realkonflikt | 250 | ||
C. Zum „Menschengerechten“ und zur verfassungsrechtlichen Dimension der Bewältigung des Realkonflikts | 252 | ||
I. Verhältnis zur Menschenwürde und zu den Menschen- bzw. Grundrechten | 253 | ||
II. Menschengerechtigkeit und Menschenbild – überkommene Grundpositionen | 255 | ||
1. Methodische und rechtstheoretische Vorfragen | 255 | ||
2. Inhaltliches | 257 | ||
III. Zur Ergänzung des Menschenbildes aus dem Gedanken der Beziehungsgebundenheit | 260 | ||
IV. Verfassungsrechtliche Dimension der Bewältigung des Realkonflikts als Aufgabe des kriminalrechtlichen Sanktionensystems | 264 | ||
D. Wiedergutmachung als kriminalrechtlicher Auftrag im Lichte der Rechtsvergleichung | 270 | ||
E. Reparation als kriminalrechtlicher Grundauftrag: Konsequenzen | 274 | ||
F. Zwischenergebnis | 279 | ||
§ 10 Konsequenzen für die Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems | 281 | ||
A. Reparation als kriminalrechtlich bereits vorgezeichnete Rechtsfolgespur | 281 | ||
I. Historischer Vorreiter: Strafaussetzung zur Bewährung, kombiniert mit Maßnahmen der Intervention (§ 56b StGB) | 281 | ||
II. Fortentwicklung: Maßnahmen im Rahmen von Verwarnung mit Strafvorbehalt und Absehen von Klage (§§ 59 StGB, 153a StPO) | 284 | ||
B. Systematische Verortung der Reparation als Hauptsanktion in einer eigenständigen Maßnahmespur | 287 | ||
C. Ausdifferenzierungen im Bereich der Reprobation – Feststellung und Warnung als ebenfalls eigenständige „zweite“ Spur | 289 | ||
D. Zusammenschau: Drei Programme, vier Spuren des neuen Kriminalrechts | 291 | ||
E. Zusammenfassender Befund | 294 | ||
Kapitel 4: Reform des geltenden Rechts | 297 | ||
§ 11 Systemtheoretische Vorfrage für die Ausgestaltung der neuen Maßnahmespur: Anreiz- oder Sanktionenmodell? | 297 | ||
A. Zu Grundstruktur und Reichweite von Anreiz- und von Sanktionsmodellen | 298 | ||
I. Anreizmodelle (§ 46a StGB iVm § 153b StPO; § 4 iVm § 11 AE-WGM) | 298 | ||
1. Das positivrechtlich normierte Anreizmodell (§ 46a StGB iVm § 153b StPO) | 298 | ||
a) Zur Reichweite der Strafabsehensmöglichkeit | 298 | ||
b) Zur Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit | 300 | ||
2. Das Anreizmodell des Alternativkreises (§ 4 iVm § 11 AE-WGM [1992]) | 301 | ||
a) Reichweite der Strafabsehensmöglichkeit | 301 | ||
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit | 302 | ||
II. Die Sanktionsmodelle des geltenden Rechts (§§ 56b, 56c, 59a StGB; § 153a StPO; §§ 47, 27, 57, 45 JGG) | 303 | ||
1. Allgemeines Kriminalrecht (§§ 56b, 56c, 59a StGB; § 153a StPO) | 304 | ||
a) Reichweite der Möglichkeit zur Vermeidung von Strafe (im engeren Sinne) | 304 | ||
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit | 305 | ||
2. Jugendkriminalrecht (§§ 47, 27, 57 JGG; 45 JGG) | 306 | ||
a) Reichweite der Möglichkeit zur Vermeidung von Strafe (im engeren Sinne) | 306 | ||
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit | 307 | ||
C. Gründe für ein Sanktionsmodell | 308 | ||
I. Funktion des Strafgesetzes und immanente Grenzen einer „tätigen Reue“ | 308 | ||
II. Rechtssicherheit | 311 | ||
D. Reformrichtung: Ausbau der sanktionsförmigen Maßnahmeinstrumentarien im Rechtsfolgerecht | 314 | ||
§ 12 Reformen im Entscheidungsbereich der Staatsanwaltschaft | 315 | ||
A. Aufgabenbereich | 315 | ||
I. Rechts- und sozialstaatliche Aufgaben der Staatsanwaltschaft; Reichweite der Interessenwahrnehmung | 315 | ||
II. Erweiterungen des Aufgabenbereichs de lege ferenda | 320 | ||
B. Kompetenzbereich (Befugnis zur Beschränkung auf Maßnahmeintervention) | 322 | ||
I. Ansatzpunkte für Reformen: §§ 153, 153a StPO | 322 | ||
1. Reformen im Bereich von § 153 Abs. 1 StPO | 323 | ||
2. Reformen im Bereich von § 153a Abs. 1 StPO | 328 | ||
a) Rechtsstaatliche Grundfragen | 329 | ||
aa) Maßnahmen als legitimationsbedürftige Grundrechtseingriffe | 329 | ||
bb) § 153a StPO als eigenständiges Interventionsverfahren – Grundsatzfragen | 334 | ||
b) Veränderungen im Bereich der allgemeinen Voraussetzungen – Vorfragen hinsichtlich der tatbestandlichen Reichweite eines umgestalteten § 153a StPO-Verfahrens | 340 | ||
aa) Kriterien für das Absehen von Klage nach § 153b StPO iVm § 46a StGB | 340 | ||
bb) Kriterien für das Absehen von Klage nach § 11 AE-WGM (1992) | 341 | ||
II. Grundlinien einer Reform im Bereich von § 153a StPO | 343 | ||
1. Tatbestandsebene | 343 | ||
a) Einbeziehung von Verbrechen und schweren Vergehen? | 343 | ||
b) Einbeziehung von Fällen gesteigerter Schuld? | 345 | ||
c) Einbeziehung von Fällen, in denen spezial- oder generalpräventive Bedürfnisse (nach Rechtsbekräftigung) gegeben sind? | 348 | ||
d) Zustimmung des Opfers; Geständnis des Beschuldigten? | 349 | ||
2. Ausbau des Maßnahmenarsenals | 353 | ||
a) Maßnahmen im Bereich ökonomischer Tatbewältigung | 353 | ||
b) Maßnahmen im Bereich psychosozialer Tatbewältigung | 354 | ||
aa) Ausgleichsorientierte Maßnahmen | 354 | ||
bb) Maßnahmen einer opfernahen Prävention | 358 | ||
c) Maßnahmen zur ergänzenden Ahndung des Unrechts | 361 | ||
C. Reformvorschlag: Wiedergutmachungszentrierte Neufassung von § 153a StPO | 362 | ||
§ 13 Reformen im Entscheidungsbereich des Richters | 369 | ||
A. Absage an die Idee eines besonderen Verfahrensmodells | 369 | ||
B. Maßnahmen als eigenständige Hauptrechtsfolgen: Zur gebotenen Revision der Gesamtsystematik (§§ 38 ff. StGB) | 371 | ||
I. Zum Problem der systematischen Verortung | 372 | ||
II. In der Sache: Zusammenführung der bislang in §§ 56b und 56c, 59a StGB verstreuten Maßnahmen – Umgestaltung von § 46a StGB | 373 | ||
III. Konsequenzen im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht | 379 | ||
C. Ausbau der Feststellungs- und Warnstrafen als eigenständige „erste“ Sanktionsspur | 382 | ||
I. Schuldspruch mit Ermahnung als neue Strafart mit Ausnahmecharakter (§ 59 – neu – StGB) | 383 | ||
II. Schuldspruch mit Verwarnung und Schuldspruch mit Strafausspruch (Bewährung) als eigenständige Strafarten (betrifft §§ 59, 56 StGB) | 385 | ||
D. Wiedergutmachungsfreundliche Modifikationen von summarischem und beschleunigtem Verfahren (§§ 407 ff., 417 ff. StPO) | 389 | ||
I. Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO) | 390 | ||
II. Beschleunigtes Verfahren (§§ 417 ff. StPO) | 393 | ||
E. Fazit | 394 | ||
§ 14 Zur Frage der „zivilrechtlichen Bindung“ bei Anordnung von Schadenswiedergutmachung | 397 | ||
A. Kriminalrechtlich begründete Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Flexibilisierung des überkommenen Schadensersatzkonzepts | 398 | ||
I. Sanktionsrechtlich: Resozialisierungsgebot und Verhältnismäßigkeitsprinzip | 398 | ||
II. Verfahrensrechtlich: Beschleunigungsgebot und Wahrung des kriminalrechtlichen Verfahrenscharakters | 403 | ||
1. Beschleunigungsgebot | 403 | ||
2. Wahrung des kriminalrechtlichen Verfahrenscharakters | 405 | ||
B. Verfehltes „Abweichlertum“ des Kriminalrechts – oder Revisionsbedürftigkeit des gesamten Deliktsfolgenrechts? | 406 | ||
C. Desiderata für ein künftiges „gesamtes“ Recht der deliktischen Schadenswiedergutmachung | 410 | ||
I. Flexibilisierungen im Bereich der Totalreparation | 410 | ||
II. Sonderregelungen der kriminalrechtlichen Wiedergutmachung bezüglich Verjährung und Insolvenz | 413 | ||
III. Sonderregelungen bei Haftung mehrerer | 416 | ||
D. Last but not least: Keine Instrumentalisierung des Kriminalverfahrens zur Befriedigung zivilrechtlicher Beweisinteressen – Forderungen an das Zivilrecht | 417 | ||
§ 15 Einige zentrale Befunde und ein Ausblick | 421 | ||
Literaturverzeichnis | 425 | ||
Sachwortverzeichnis | 455 |