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Walther, S. (2000). Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49705-8
Walther, Susanne. Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt: Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49705-8
Walther, S (2000): Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt: Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49705-8

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Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt

Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems

Walther, Susanne

Strafrecht und Kriminologie, Vol. 15

(2000)

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Abstract

Das moderne Strafrecht hatte den Gedanken der Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer in eine Nebenrolle gedrängt. Indessen ist in der Rechtswirklichkeit bereits seit längerem ein tiefgreifender Wandel ins Werk gesetzt worden, der die Bedeutung einer die Beteiligten wirklich befriedenden, sozialkonstruktiven Bewältigung von Straftaten in den Vordergrund rückt. Dazu gehört eine - wie auch immer näher zu bestimmende - Wiedergutmachung.

Ob und wie sich der mit diesem Wandel einhergehende Funktionszuwachs für das Kriminaljustizsystem mit den überkommenen "Zwecken" des Strafrechts verträgt, blieb freilich umstritten. Die Autorin zeigt auf, daß die Suche nach dem fehlenden Gesamtkonzept bei der Vorfrage nach dem Verständnis des "Verbrechens" und daran anknüpfend nach den Aufgaben der öffentlichen Kriminaljustiz beginnen muß. Sie kommt zu dem Schluß, daß der Staat Straftaten nicht nur in ihrer Bedeutung als (Norm- oder) Rechtsbruch, sondern auch in ihrer Bedeutung als Realkonflikt zwischen Personen sehen und beantworten muß. Für Strafe und für Wiedergutmachung zu sorgen, ist grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen (staatlichen) Zentralgewalt; weder das eine noch das andere kann "Privatsache" der Beteiligten sein.

Im künftigen System der Kriminalsanktionen soll daher - neben der Spur der "Strafe" - eine neue Spur von Hauptsanktionen in Gestalt der "Maßnahmen" (der Wiedergutmachung) für Zwecke der sozialkonstruktiven Tatbewältigung zur Verfügung stehen. Ihr Anwendungsbereich ist dabei keineswegs auf Straftaten gegen das Individuum beschränkt, sondern erstreckt sich prinzipiell auch auf Delikte gegen Gemeinschaftsgüter.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 17
§ 1 Einleitung 25
A. Grundfragen 26
B. Gegenstand und Gang der Untersuchung 28
Kapitel 1: Bestandsaufnahme 31
§ 2 Etablierte Instrumentarien der Wiedergutmachung im Bereich staatsanwaltlicher Sanktionsbefugnis 31
A. Allgemeines Strafrecht 31
I. Sanktionenrechtliche Grundlage: § 153a StPO 31
II. Art der Wiedergutmachungsinstrumentarien 33
1. Auflage der Schadenswiedergutmachung (§ 153a Abs. 2 Nr. 1 StPO) 33
2. Zur Dysfunktionalität förmlicher Auflagenerteilung und zur Bedeutung informeller Wiedergutmachung in einem verständigungsorientierten, „neuen“ Strafverfahren 37
B. Jugendkriminalrecht 39
I. Sanktionenrechtliche Grundlage: staatsanwaltliche „Diversion“ 40
II. Art der Wiedergutmachungsinstrumentarien 41
1. Niedrigschwellige „erzieherische Maßnahmen“ 42
2. Initiierung eines Täter-Opfer-Ausgleichs 44
§ 3 Etablierte Instrumentarien der Wiedergutmachung im Bereich richterlicher Sanktionsbefugnis 51
A. Allgemeines Strafrecht 51
I. Sanktionenrechtlicher Rahmen 52
1. Intervention ohne Schuldspruch (§ 153a Abs. 2 StPO) 52
2. Wiedergutmachung in Verbindung mit Feststellungs- und Warnsanktionen 53
a) Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59 ff. StGB) 53
b) Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB) 55
2. Maßnahmeoptionen bei Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56b StGB) 59
B. Jugendkriminalrecht 59
I. Sanktionenrechtlicher Rahmen 60
1. Intervention ohne Schuldspruch (§§ 45, 47 JGG): Weiterreichende Maßnahmeoptionen 60
2. Besonderheiten bei Intervention mit Schuldspruch 61
a) Aussetzung der Strafverhängung (§ 27 JGG) 61
b) Vorbewährung bei Vollstreckungsaussetzung (§§ 21, 57 Abs. 1 JGG) 62
II. Wiedergutmachungsinstrumentarien 63
1. Zur Eigenständigkeit der Maßnahmeintervention 63
2. Inhaltliche Besonderheiten 63
a) Ausgleichsorientierte Maßnahmen 63
b) Zukunftsorientierte Maßnahmen 66
§ 4 Neuere Entwicklungen im allgemeinen Strafrecht 67
A. Vordringen der Ausgleichspraxis in das allgemeine Strafrecht und rechtliche Etablierung in § 46a StGB iVm § 153b StPO 68
B. § 46a StGB: Wiedergutmachung als Täter-Opfer-Ausgleich einerseits, Schadenswiedergutmachung plus X andererseits 71
I. Wiedergutmachung als Täter-Opfer-Ausgleich 71
II. Wiedergutmachung als Schadenswiedergutmachung plus X 76
C. Verfahrensrechtlich/strukturell: Anknüpfung an Konsens und Kooperation im Strafverfahren 78
D. Zwischenbefund 80
Kapitel 2: Weiterreichende Integration der Wiedergutmachungsidee im künftigen Strafverfahren? 83
§ 5 Bisherige Vorschläge und Konzeptionen 83
A. Bei Erledigung durch staatsanwaltliche Intervention 83
I. Informelle Förderung von Wiedergutmachung durch Inaussichtstellen von Straffreistellung 84
II. Institutionalisierte Förderung freiwilliger Wiedergutmachung 87
1. Alternativ-Entwurf Wiedergutmachung (1992) 87
2. Restitutionsorientiertes „Verfehlungsverfahren“ für „Kleinkriminalität“ und „uneigentliche Bagatellkriminalität“ 94
B. Bei Erledigung mit richterlicher Intervention 98
I. Intervention mit Schuldspruch 98
1. Wiedergutmachung als Sanktion 98
a) Wiedergutmachung als regelmäßiger Bestandteil des Strafausspruchs? 98
b) Integration speziell im Anwendungsbereich der Geldstrafe? 102
2. Informelle Förderung freiwilliger Wiedergutmachung durch Inaussichtstellen von Strafmilderung und Absehen von Strafe 106
3. Verfahrensförmig institutionalisierte Förderung freiwilliger Wiedergutmachung 109
a) Wiedergutmachung im Rahmen einer „mittleren“ Verfahrensart (AE-StPO 1980) 109
b) „Strafrechtliches Restitutionsverfahren“ (Schöch) 111
II. Intervention mit Möglichkeit des Verzichts auf einen Schuldspruch: AE-WGM 1992 112
§ 6 Kritik bisheriger Fundierungsversuche 115
A. Erfüllung der Strafzwecke? 115
I. Prävention 116
1. Spezialprävention 116
a) Konzeptionelle Einwände 117
b) Rechtsstaatliche Einwände 119
aa) Eingriffsqualität von Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich 119
bb) Grundrechtsproblematik sanktionsförmiger Nacherziehung 120
2. Generalprävention 122
a) Dogmatische Einwände 122
aa) Unergiebigkeit bezüglich der Gestaltung des Rechtsfolgesystems 123
bb) Denaturierung der Wiedergutmachung als Form sozialkonstruktiver Tatbewältigung 125
(1) Überhöhung der „Freiwilligkeit“ anstelle des Bemühens um Schaffung eines Interventionsraums 125
(2) Verharren in der Orientierung am Rechtsbruch 127
b) Rechtsstaatliche Einwände 128
aa) Mangelnde Bestimmtheit; Gewaltenteilungsprinzip 128
bb) Gleichbehandlungsprobleme 129
II. Schuldausgleich 131
1. Aporien einer Konzeption von Wiedergutmachung als Strafe 131
a) Möglich: Erweiterung der Wiedergutmachung um punitive Elemente 132
b) Unmöglich: Ersetzung der Strafe durch Wiedergutmachung 133
2. Schuldausgleichende Funktion einer freiwilligen Wiedergutmachung? 137
a) Wiedergutmachung als poena naturalis? 138
b) „Freiwillige“ Wiedergutmachung als Sühne? 139
c) Erfüllung der „Strafzumessungsschuld“ durch „freiwillige“ Wiedergutmachung? 142
III. „Wiederherstellung der Anerkennungsbeziehung“ 144
IV. Rechtspolitische Einwände 146
B. Neue Perspektive im AE-WGM (1992): Erfüllung „allgemeiner“ Aufgaben des Kriminalrechts? 148
I. Wiedergutmachung als neue „Spur“ in der kriminalrechtlichen „Reaktionspalette“ – AE-WGM 1992 148
1. „Wiederherstellung des Rechtsfriedens“ als attraktive Black Box 149
2. Eigentlicher Kernpunkt: Grundlegend gewandelte Deutung des Verbrechens – als „zu bewältigendes Geschehen“ 150
3. Konsequenzen: Paradigmenwechsel von der Täter-Opfer-Dichotomie zur Perspektive der Beziehungen; von der Rechte-Gegenrechte-Dichotomie zur Perspektive der Bedürfnisse 152
II. Repersonalisierung der kriminalrechtlichen Intervention durch Integration bislang „privater“ Belange: Fehlen eines theoretischen Überbaus 153
Kapitel 3: Neuorientierung 157
§ 7 Wiedergutmachung als „Aufgabe“ des Kriminalrechts 157
A. Zur Frage der methodischen Herangehensweise 157
I. Ableitung aus allgemeinen Rechtsprinzipien und Verfassungsaufträgen? 157
II. Induktiv? 160
1. Aufgaben der Kriminaljustizorgane: Fehlen eines Programms 161
2. Schwierigkeiten infolge tiefgreifenden Funktionswandels 163
3. Kernproblem: Die Dichotomie von öffentlichen und privaten Interessen 167
a) Privatisierungsprozesse als Legitimationsgrundlage? 168
b) Veröffentlichungsprozesse als Legitimationsgrundlage? 171
B. Methodischer (Aus-)Weg: Idealtypische Rekonstruktion von Grundauftrag und Grundinstrumentarien im (neuen) Kriminalrecht 172
I. Prämissen 173
1. Eigenständigkeit des Sanktionsanwendungsrechts; Überwindung der einseitig beschuldigtenorientierten Agenda 173
2. Eine Gegenüberstellung der positivrechtlichen Funktionen von Kriminalrecht und Zivilrecht führt nicht entscheidend weiter 175
II. Rückgriff auf idealtypische Unterschiede im Bereich der Grundaufträge 177
1. Schutz der Bedingungen menschlichen Zusammenlebens? 177
2. Weiterführend: Kriminalrecht vor dem Hintergrund der Staatsaufgaben 180
§ 8 Grundauftrag und Grundinstrumentarien im überkommenen Kriminalrecht 183
A. Zum klassischen Grundauftrag 183
I. Probleme eines Rekurses auf Freiheit oder Sicherheit 183
II. „Freisein von Furcht“ als klassischer Grundauftrag des Kriminalrechts 185
III. Güterordnungs- und Güterverkehrssicherung als Grundauftrag des Zivilrechts 191
B. Zu den Grundinstrumentarien 194
I. Die klassischen „Programme“ des kriminalrechtlichen Rechtsfolgesystems: Reprobation und Prävention 194
1. Die zwei klassischen Deutungen der strafbaren Handlung: „Verbrechen“ und „Gefahr“ 196
a) Die Straftat als „Verbrechen“ 196
b) Die Straftat als „Gefahr“ 197
2. Konsequenzen für die Wahl des Instrumentariums 198
a) Rechtsfolge der Tat als „Verbrechen“: Reprobation 198
b) Rechtsfolge der Tat als „Gefahr“: Prävention 201
II. Reprobation oder Prävention? Zur Grundorientierung unseres Kriminalrechtssystems 203
§ 9 Erweiterung des kriminalrechtlichen Grundauftrags auf der Grundlage eines veränderten Unrechtsverständnisses 207
A. Ausgangspunkt: Defizite des überkommenen Unrechtsverständnisses 207
I. In bezug auf die Tat: Ausblendung von Konflikthaftigkeit und Beziehungsgebundenheit menschlichen Handelns 208
1. Konfliktproblematik 209
2. Beziehungs- und Rollengebundenheit; Lebensdynamik 211
II. In bezug auf das Tatunrecht: Ausblendung der Realdimension des „Verbrechens“ 214
B. Gründe für eine Revision der alten, zweiteilenden Deutung der Straftat 218
I. Kriminalunrecht als einheitlicher Unrechtstypus 218
1. Zur verfehlten Annahme, strafbare Übergriffe auf Lebensgüter führten regulär zur Entstehung (auch) eines „privaten“ Haftungsgrundes 219
2. Zur verfehlten Annahme, es gebe überhaupt spezifisch bürgerlich-rechtliches Deliktsunrecht: Binding, Merkel und von Liszt 224
II. Zur Schwächung dieser richtungsweisenden Ansätze durch das Festhalten am Zweiteilungsdenken 227
1. Kategorische Verdrängung des Individualinteresses aus dem Unrechtsverständnis bei Binding 227
2. Mediatisierung des Individualinteresses durch das Gemeinschaftsinteresse bei Merkel 229
III. Zur Überwindung des Zweiteilungsdenkens (auch) im Kriminalrecht 231
IV. Materiale Gründe für eine gemeinrechtliche Betrachtungsweise 237
1. Normenrechtliche Gemeinsamkeiten von „Verbrechen“ und „unerlaubter Handlung“: die quasi-nachbarrechtliche Schutzrichtung 238
2. Grundrechtliche Aspekte 241
3. Politisch-symbolische Aspekte 244
4. Sozialpsychologische Aspekte 246
V. Kriminalunrecht als Verbrechen und als Realkonflikt 250
C. Zum „Menschengerechten“ und zur verfassungsrechtlichen Dimension der Bewältigung des Realkonflikts 252
I. Verhältnis zur Menschenwürde und zu den Menschen- bzw. Grundrechten 253
II. Menschengerechtigkeit und Menschenbild – überkommene Grundpositionen 255
1. Methodische und rechtstheoretische Vorfragen 255
2. Inhaltliches 257
III. Zur Ergänzung des Menschenbildes aus dem Gedanken der Beziehungsgebundenheit 260
IV. Verfassungsrechtliche Dimension der Bewältigung des Realkonflikts als Aufgabe des kriminalrechtlichen Sanktionensystems 264
D. Wiedergutmachung als kriminalrechtlicher Auftrag im Lichte der Rechtsvergleichung 270
E. Reparation als kriminalrechtlicher Grundauftrag: Konsequenzen 274
F. Zwischenergebnis 279
§ 10 Konsequenzen für die Neuordnung des kriminalrechtlichen Sanktionensystems 281
A. Reparation als kriminalrechtlich bereits vorgezeichnete Rechtsfolgespur 281
I. Historischer Vorreiter: Strafaussetzung zur Bewährung, kombiniert mit Maßnahmen der Intervention (§ 56b StGB) 281
II. Fortentwicklung: Maßnahmen im Rahmen von Verwarnung mit Strafvorbehalt und Absehen von Klage (§§ 59 StGB, 153a StPO) 284
B. Systematische Verortung der Reparation als Hauptsanktion in einer eigenständigen Maßnahmespur 287
C. Ausdifferenzierungen im Bereich der Reprobation – Feststellung und Warnung als ebenfalls eigenständige „zweite“ Spur 289
D. Zusammenschau: Drei Programme, vier Spuren des neuen Kriminalrechts 291
E. Zusammenfassender Befund 294
Kapitel 4: Reform des geltenden Rechts 297
§ 11 Systemtheoretische Vorfrage für die Ausgestaltung der neuen Maßnahmespur: Anreiz- oder Sanktionenmodell? 297
A. Zu Grundstruktur und Reichweite von Anreiz- und von Sanktionsmodellen 298
I. Anreizmodelle (§ 46a StGB iVm § 153b StPO; § 4 iVm § 11 AE-WGM) 298
1. Das positivrechtlich normierte Anreizmodell (§ 46a StGB iVm § 153b StPO) 298
a) Zur Reichweite der Strafabsehensmöglichkeit 298
b) Zur Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit 300
2. Das Anreizmodell des Alternativkreises (§ 4 iVm § 11 AE-WGM [1992]) 301
a) Reichweite der Strafabsehensmöglichkeit 301
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit 302
II. Die Sanktionsmodelle des geltenden Rechts (§§ 56b, 56c, 59a StGB; § 153a StPO; §§ 47, 27, 57, 45 JGG) 303
1. Allgemeines Kriminalrecht (§§ 56b, 56c, 59a StGB; § 153a StPO) 304
a) Reichweite der Möglichkeit zur Vermeidung von Strafe (im engeren Sinne) 304
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit 305
2. Jugendkriminalrecht (§§ 47, 27, 57 JGG; 45 JGG) 306
a) Reichweite der Möglichkeit zur Vermeidung von Strafe (im engeren Sinne) 306
b) Reichweite der Klagabsehensmöglichkeit 307
C. Gründe für ein Sanktionsmodell 308
I. Funktion des Strafgesetzes und immanente Grenzen einer „tätigen Reue“ 308
II. Rechtssicherheit 311
D. Reformrichtung: Ausbau der sanktionsförmigen Maßnahmeinstrumentarien im Rechtsfolgerecht 314
§ 12 Reformen im Entscheidungsbereich der Staatsanwaltschaft 315
A. Aufgabenbereich 315
I. Rechts- und sozialstaatliche Aufgaben der Staatsanwaltschaft; Reichweite der Interessenwahrnehmung 315
II. Erweiterungen des Aufgabenbereichs de lege ferenda 320
B. Kompetenzbereich (Befugnis zur Beschränkung auf Maßnahmeintervention) 322
I. Ansatzpunkte für Reformen: §§ 153, 153a StPO 322
1. Reformen im Bereich von § 153 Abs. 1 StPO 323
2. Reformen im Bereich von § 153a Abs. 1 StPO 328
a) Rechtsstaatliche Grundfragen 329
aa) Maßnahmen als legitimationsbedürftige Grundrechtseingriffe 329
bb) § 153a StPO als eigenständiges Interventionsverfahren – Grundsatzfragen 334
b) Veränderungen im Bereich der allgemeinen Voraussetzungen – Vorfragen hinsichtlich der tatbestandlichen Reichweite eines umgestalteten § 153a StPO-Verfahrens 340
aa) Kriterien für das Absehen von Klage nach § 153b StPO iVm § 46a StGB 340
bb) Kriterien für das Absehen von Klage nach § 11 AE-WGM (1992) 341
II. Grundlinien einer Reform im Bereich von § 153a StPO 343
1. Tatbestandsebene 343
a) Einbeziehung von Verbrechen und schweren Vergehen? 343
b) Einbeziehung von Fällen gesteigerter Schuld? 345
c) Einbeziehung von Fällen, in denen spezial- oder generalpräventive Bedürfnisse (nach Rechtsbekräftigung) gegeben sind? 348
d) Zustimmung des Opfers; Geständnis des Beschuldigten? 349
2. Ausbau des Maßnahmenarsenals 353
a) Maßnahmen im Bereich ökonomischer Tatbewältigung 353
b) Maßnahmen im Bereich psychosozialer Tatbewältigung 354
aa) Ausgleichsorientierte Maßnahmen 354
bb) Maßnahmen einer opfernahen Prävention 358
c) Maßnahmen zur ergänzenden Ahndung des Unrechts 361
C. Reformvorschlag: Wiedergutmachungszentrierte Neufassung von § 153a StPO 362
§ 13 Reformen im Entscheidungsbereich des Richters 369
A. Absage an die Idee eines besonderen Verfahrensmodells 369
B. Maßnahmen als eigenständige Hauptrechtsfolgen: Zur gebotenen Revision der Gesamtsystematik (§§ 38 ff. StGB) 371
I. Zum Problem der systematischen Verortung 372
II. In der Sache: Zusammenführung der bislang in §§ 56b und 56c, 59a StGB verstreuten Maßnahmen – Umgestaltung von § 46a StGB 373
III. Konsequenzen im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht 379
C. Ausbau der Feststellungs- und Warnstrafen als eigenständige „erste“ Sanktionsspur 382
I. Schuldspruch mit Ermahnung als neue Strafart mit Ausnahmecharakter (§ 59 – neu – StGB) 383
II. Schuldspruch mit Verwarnung und Schuldspruch mit Strafausspruch (Bewährung) als eigenständige Strafarten (betrifft §§ 59, 56 StGB) 385
D. Wiedergutmachungsfreundliche Modifikationen von summarischem und beschleunigtem Verfahren (§§ 407 ff., 417 ff. StPO) 389
I. Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO) 390
II. Beschleunigtes Verfahren (§§ 417 ff. StPO) 393
E. Fazit 394
§ 14 Zur Frage der „zivilrechtlichen Bindung“ bei Anordnung von Schadenswiedergutmachung 397
A. Kriminalrechtlich begründete Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Flexibilisierung des überkommenen Schadensersatzkonzepts 398
I. Sanktionsrechtlich: Resozialisierungsgebot und Verhältnismäßigkeitsprinzip 398
II. Verfahrensrechtlich: Beschleunigungsgebot und Wahrung des kriminalrechtlichen Verfahrenscharakters 403
1. Beschleunigungsgebot 403
2. Wahrung des kriminalrechtlichen Verfahrenscharakters 405
B. Verfehltes „Abweichlertum“ des Kriminalrechts – oder Revisionsbedürftigkeit des gesamten Deliktsfolgenrechts? 406
C. Desiderata für ein künftiges „gesamtes“ Recht der deliktischen Schadenswiedergutmachung 410
I. Flexibilisierungen im Bereich der Totalreparation 410
II. Sonderregelungen der kriminalrechtlichen Wiedergutmachung bezüglich Verjährung und Insolvenz 413
III. Sonderregelungen bei Haftung mehrerer 416
D. Last but not least: Keine Instrumentalisierung des Kriminalverfahrens zur Befriedigung zivilrechtlicher Beweisinteressen – Forderungen an das Zivilrecht 417
§ 15 Einige zentrale Befunde und ein Ausblick 421
Literaturverzeichnis 425
Sachwortverzeichnis 455