Menu Expand

Der zweistufige Deliktsaufbau

Cite BOOK

Style

Rinck, K. (2000). Der zweistufige Deliktsaufbau. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50100-7
Rinck, Klaus. Der zweistufige Deliktsaufbau. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50100-7
Rinck, K (2000): Der zweistufige Deliktsaufbau, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50100-7

Format

Der zweistufige Deliktsaufbau

Rinck, Klaus

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 131

(2000)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.

Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das $aPrinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung.$z Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung 21
I. Ziel der Untersuchung 21
II. Das Rechtsgut als zentraler Begriff der Strafrechtsordnung 23
III. Die Zustimmung des Betroffenen zur Gutsbeeinträchtigung 26
1. Die Begriffe des „Gutes“ und des „Rechtsgutes“ 26
2. Die Dysfunktionalität der „Differenzierungslösung“ 28
a) Legitimation der „Differenzierungslösung“ mittels begrifflicher Gegebenheiten? 29
b) Legitimation der „Differenzierungslösung“ aufgrund inhaltlicher Verschiedenheiten? 31
c) Legitimation der „Differenzierungslösung“ durch die Formel vom „Verzicht auf Rechtsschutz“? 33
d) Legitimation der „Differenzierungslösung“ aus der Notwendigkeit heraus, an die Zustimmung des Verfügungsberechtigten verschiedenartige Wirksamkeitserfordernisse stellen zu müssen? 36
aa) Das Differenzierungskriterium der Kundgabe des Willens 38
bb) Das Differenzierungskriterium der Einsichtsfähigkeit 39
cc) Das Differenzierungskriterium des Willensmangels 43
3. Ergebnis 50
IV. Die Bedeutung der Rechtfertigungsgründe für die Strafrechtsordnung 50
1. Rechtfertigungsgründe als Durchbrechungen eines absoluten Verbotes von Rechtsgutsverletzungen 51
2. Das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung 53
3. Unrecht als Verstoß gegen das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung 56
V. Die objektive und die subjektive Ebene des Unrechts 57
1. Die objektive Dimension des Unrechts (Erfolgsunrecht) 57
2. Die subjektive Dimension des Unrechts (Handlungsunrecht) 60
a) Das vorsätzliche Handlungsunrecht 60
b) Das fahrlässige Handlungsunrecht 66
VI. Ergebnis zu § 1 71
§ 2 Der Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt 74
I. Einleitung 74
II. Die strenge Schuldtheorie 75
1. Beschreibung der strengen Schuldtheorie 75
2. Materielle Kritik der strengen Schuldtheorie 78
3. Dogmatische Kritik der strengen Schuldtheorie 81
a) Der These, nach welcher der Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt als Art des Verbotsirrtums aufzufassen sei 82
b) Die Lehre vom eigenständigen normativen Gehalt des Deliktstatbestandes 83
aa) Tatbestände ohne Appellfunktion 84
bb) Appelle ohne Tatbestandsverwirklichung 85
cc) Normative Irrelevanz des auf die Rechtsgutsverletzung bezogenen Appells 88
4. Ergebnis 90
III. Die rechtsfolgenverweisende oder rechtsfolgeneinschränkende Schuldtheorie 91
1. Beschreibung der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie 91
2. Dogmatische Kritik der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie 93
a) Die These von der Appellfunktion des Tatbestandsvorsatzes 94
b) Die These vom Ausschluß der „Vorsatzschuld“ 95
c) Die These, nach welcher die Vorwerfbarkeit der Tat durch den Erlaubnistatbestandsirrtum beseitigt werde 100
3. Materielle Kritik der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie 101
a) Die Ungleichbehandlung des im Tatbestands- und des im Erlaubnistatbestandsirrtum befindlichen Täters im Hinblick auf die Wertung von Reaktionen der von ihrem Tun Betroffenen (Notwehrproblematik) 101
b) Die Ungleichbehandlung des Teilnehmers bei einem Tatbestands- und bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum des Täters (Teilnahmeproblematik) 105
c) Die Möglichkeit der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen den im Erlaubnistatbestandsirrtum befindlichen Täter 107
d) Die Möglichkeit der Bestrafung des im Rechtfertigungssachverhaltsirrtum befindlichen Täters wegen Vollrauschs (§ 323 a) 109
4. Ergebnis 110
IV. Die unselbständige Schuldtheorie (Jakobs) 112
1. Beschreibung der unselbständigen Schuldtheorie 112
a) Jakobs’ Lösungsansatz de lege lata 112
b) Jakobs’ Lösungsansatz de lege ferenda 114
2. Kritik der unselbständigen Schuldtheorie 114
a) Die gegenüber der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen und der eingeschränkten Schuldtheorie vorgebrachten Argumente 114
b) Die Interpretation des Verhältnisses von Fahrlässigkeitsdelikt und Erlaubnistatbestandsirrtum 119
c) Die Herleitung des Lösungsansatzes 121
d) Die Behandlung des Teilnehmers 123
e) Die Bestrafung des im vermeidbaren Rechtfertigungssachverhaltsirrtum handelnden Täters wegen Versuchs 124
f) Das Begriffsverständnis von „Vorsatz“ und der „vorsätzlichen Tat“ 125
aa) Die These, Vorsatz sei eine durch die Bewußtseinspsychologie vorrechtlich determinierte Kategorie 127
bb) Die These, Vorsatz sei eine durch das materielle Verhältnis von Deliktstatbestand und Rechtfertigung normativ eingrenzbare Kategorie 129
3. Ergebnis 133
V. Die kombinierte Anwendung von § 49 Abs. 1 und 2 (Krümpelmann) 133
1. Beschreibung des Ansatzes Krümpelmanns 133
2. Kritik des Ansatzes Krümpelmanns 134
a) Die These von der Eigenständigkeit der Putativrechtfertigung 134
b) Die Berufung auf kriminalpolitische Gründe 137
c) Die Befürwortung eines weiten Strafrahmens 138
d) Die Behandlung der Teilnahmehaftung 141
3. Ergebnis 142
VI. Die eingeschränkte Schuldtheorie 143
1. Beschreibung der eingeschränkten Schuldtheorie 143
2. Die Bezeichnung „eingeschränkte Schuldtheorie“ sowie ihre Verwendung im weiteren und engeren Sinne 145
3. Die Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie 149
a) Nicht zu den Vertretern der eingeschränkten Schuldtheorie zu rechnende Autoren 152
b) Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie 162
4. Der Begriff des Unrechtsvorsatzes 170
5. Die Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes 174
a) Bedeutung der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes 174
b) Auswirkungen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes im Rahmen der kausalen Handlungslehre 175
aa) Entbehrlichkeit einer gesonderten Rechtswidrigkeitsprüfung 175
bb) Kein rechtsfreier Raum, kein nicht strafwürdiges Unrecht „hinter“ dem Deliktstatbestand 176
c) Auswirkungen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes innerhalb einer personalen Handlungs- und Unrechtslehre 177
aa) Die Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes in der neueren Literatur 177
bb) Konsequenzen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes insb. im Hinblick auf die Behandlung von Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum 178
cc) Vereinbarkeit der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes mit der rechtsfolgeneinschränkenden Schuldtheorie 180
dd) Unvereinbarkeit der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes mit der eingeschränkten Schuldtheorie 180
ee) Der Bruch mit der überkommenen Lehre von der Indizwirkung als Konsequenz für die Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie 181
6. Die Funktion der Rechtfertigungsgründe, als selbständige Erlaubnisnormen Eingriffsrechte bzw. Duldungspflichten zu erzeugen. Rechtswidrigkeit, Rechtmäßigkeit und Rechtfertigung 182
a) Die Kritik der eingeschränkten Schuldtheorie an den Ergebnissen der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 182
b) Die Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus 184
c) Die Ergebnisse des dreistufigen Deliktsaufbaus auf der Basis der eingeschränkten Schuldtheorie 184
aa) Die Verwendung einer uneinheitlichen Terminologie 185
bb) Die versteckte Einführung einer neuen Kategorie 186
7. Die Teilnahme an der im Erlaubnistatbestandsirrtum begangenen Tat 190
a) Norminterpretation und Begriffsverständnis im Streit um die Teilnehmerhaftung 191
b) Würdigung der für und wider die Strafbarkeit des Teilnehmers vorgetragenen Argumente 195
8. Ergebnis 199
VII. Ergebnis zu § 2 199
§ 3 Der umgekehrte Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt 201
I. Einleitung 201
II. Die Lehre von der objektiven Rechtfertigung 207
1. Beschreibung der Lehre von der objektiven Rechtfertigung 207
2. Kritik der Lehre von der objektiven Rechtfertigung 207
a) Unvereinbarkeit einer objektiven Rechtfertigungslehre mit dem Gesetzeswortlaut 207
b) Die für die Lehre von der objektiven Rechtfertigung vorgebrachten Argumente 209
c) Überprüfung der Lehre von der objektiven Rechtfertigung anhand einiger Beispiele 214
aa) Spendels erster Beispielsfall 214
bb) Spendels zweiter Beispielsfall 215
cc) Spendels dritter Beispielsfall 218
dd) Hillenkamps Beispielsfall 222
3. Ergebnis 222
III. Die Vollendungslösung 223
1. Beschreibung der Vollendungslösung 223
2. Materielle Kritik der Vollendungslösung 224
a) Die seitens der Vollendungslösung vorgenommene Interpretation des Begriffs „Erfolg“ 224
b) Die Ergebnisse der Vollendungslösung 225
c) Die für die Vollendungslösung vorgebrachten Argumente 229
3. Dogmatische Kritik der Vollendungslösung 239
4. Ergebnis 245
IV. Die Versuchslösung 246
1. Unmittelbare Anwendung der § 22 f. auf der Basis eines dreistufigen Deliktsaufbaus 246
2. Analoge Anwendung der § 22 f. auf der Basis eines dreistufigen Deliktsaufbaus 248
3. Ergebnis 251
V. Die Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes bei der Vorsatztat 251
1. Der Streitstand zur Frage der Rechtfertigungsabsicht in der Literatur 251
2. Das Erfordernis der Motivation durch den Rechtfertigungszweck in der Rechtsprechung 254
3. Bestimmung einer konkreten Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes auf der Basis eines zweistufigen Deliktsaufbaus 256
a) Behandlung von Möglichkeitsvorstellungen über Erlaubnisnormen im zweistufigen Deliktsaufbau 257
b) Verdeutlichung der Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus anhand von Beispielen 258
c) Die für die Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus sprechenden Argumente 261
aa) Wertungsmäßige Gleichheit des Handelns im Vertrauen auf eine Erlaubnisnorm und des Handelns im Vertrauen auf den Nichteintritt eines deliktstatbestandlichen Erfolges 262
bb) Die These von der Appellfunktion des Tatbestandes als Wurzel einer differenzierenden Behandlung von Möglichkeitsvorstellungen auf Delikts- und Erlaubnistatbestandsebene 263
cc) Das Erfordernis der Gleichbewertung des Handelns im Vertrauen auf das Bestehen der Rechtfertigungssituation und des im Hinblick auf den Erlaubnistatbestand unbewußt fahrlässigen Tuns 263
dd) Fördert die auf der Basis des zweistufigen Deliktsaufbaus entwickelte Lösung in übertriebener Weise Schutzbehauptungen? 265
ee) Beeinflussung der Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes durch Modifikationen der Vorsatzlehre 265
4. Auseinandersetzung mit dem Ansatz Alwarts 266
5. Ergebnis 270
VI. Subjektive Rechtfertigungselemente bei Fahrlässigkeitsdelikten 271
1. Problembeschreibung 271
a) Merkmale der hier interessierenden Konstellation 271
aa) Fahrlässige Verwirklichung des Deliktstatbestandes bei Vorsatz bezüglich des Fehlens eines Erlaubnistatbestandes 272
bb) Vorsatz hinsichtlich des Deliktstatbestandes bei fahrlässiger Annahme des Gedecktseins durch einen Erlaubnistatbestand 274
cc) Fahrlässiges Handlungsunrecht bzgl. des Delikts- wie auch des Erlaubnistatbestandes 274
b) Abgrenzung zu anderen Problemlagen 275
c) Der Stand der Meinungen 279
2. Stellungnahme auf der Grundlage des zweistufigen Deliktsaufbaus 281
3. Veranschaulichung der auf der Grundlage des zweistufigen Deliktsaufbaus entworfenen Lösung anhand eines Falles aus der Rspr. 283
4. Notwendigkeit einer abweichenden Behandlung sog. „schlichter Tätigkeitsdelikte“? 285
5. Bestrafung bloß fahrlässigen Handlungsunrechts als dem Gesetzgeber vorbehaltene Entscheidung 289
6. Ergebnis 290
VII. Zweiaktige Rechtfertigungskonstellationen 291
1. Problembeschreibung 291
2. Stellungnahme zur Behandlung zweiaktiger Rechtfertigungskonstellationen 292
a) Bei Ausführung des ersten Aktes handelt der Täter ohne die Absicht, den zweiten folgen zu lassen 292
aa) Bestrafung wegen vollendeter Tat 293
bb) Bestrafung wegen Versuchs 295
cc) Ergebnis: Irrelevanz des (hier sog.) „besonderen subjektiven Rechtfertigungselementes“ 298
b) Der Täter führt den ersten Akt mit der Zwecksetzung aus, den zweiten folgen zu lassen, ändert dann aber seine Absicht 298
c) Behandlung des Täters beim Mißlingen der ersten Handlung 303
d) Anfängliches Fehlen des allgemeinen subjektiven Rechtfertigungselementes bei zweiaktigen Rechtfertigungsgründen 304
3. Ergebnis 306
VIII. Ergebnis zu § 3 307
§ 4 Die neue Konzeption des zweistufigen Deliktsaufbaus 309
I. Einleitung 309
II. Die Gegensatzpaare der L.v.d.n.T. 312
1. Unrechtsbegründung und Unrechtsausschluß 313
2. Positive und negative Tatbestandsmerkmale 315
3. Unkenntnis und Annahme des Gegebenseins von Tatbestandsmerkmalen 320
4. Ergebnis 322
III. Die Behandlung normativer Tatbestandsmerkmale 323
1. Problembeschreibung 323
a) Die Rechtsfigur des „normativen Tatbestandsmerkmales“ 323
b) Die Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphäre 325
2. Kritik der Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphäre 327
a) Die Abgrenzung von Tatbestands- und Subsumtionsirrtum bei normativen Tatbestandsmerkmalen 327
aa) Die Gefahr der Erzeugung von Rechtsunsicherheit 327
bb) Die Unschärfe der Formel vom „Verständnis der sozialen Bedeutung des Tuns“ 328
cc) Die mangelnde sachliche Legitimation der Formel vom „Verständnis der sozialen Bedeutung des Tuns“ 330
dd) Die Außerachtlassung der individuellen Fähigkeiten des Täters 331
ee) Die durch Abhängigkeit vom Vorhandensein geeigneter Tatbestandsmerkmale hervorgerufene Willkürlichkeit der Lehre von der Parallelwertung 332
b) Die These, die Wertung sei mit dem einzelnen Tatbestandsmerkmal verbunden 333
c) Die Ergebnisse der Lehre von der Parallelwertung 336
aa) Die aus dem Fehlen eines verläßlichen Abgrenzungskriteriums resultierende Angreifbarkeit der Ergebnisse der Lehre von der Parallelwertung 337
bb) Der die Individualität des Handelnden außer acht lassende und deshalb zu unzutreffenden Ergebnissen führende Maßstab der „Laiensphäre“ 341
cc) Die Unzulänglichkeit eines Zwei-Kategorien-Systems 341
dd) Das Fehlschlagen der sog. „Gegenprobe“ 342
3. Die Vorzugswürdigkeit der konsequenten Unterteilung in Tat- und Rechtsirrtum 346
a) Die Behandlung sämtlicher Wertungsirrtümer nach § 17 346
b) Die Flexibilität der Verbotsirrtumsregelung als eine der Struktur des Irrtums über „normative Tatbestandsmerkmale“ angemessene Lösung 347
aa) Kein Mehr an Rechtssicherheit durch Anwendung der Lehre von der Parallelwertung 347
bb) Kein Entgegenstehen der bisherigen Rechtsprechung 348
cc) De lege ferenda zu schaffender Kriterienkatalog als sinnvolles Mittel zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Behandlung von Verbotsirrtümern 349
4. Ergebnis 351
IV. Die Beschaffenheit des Unrechtsvorsatzes 352
1. Problembeschreibung 352
2. Der Bewußtseinsinhalt 355
a) Die Begrenztheit des Gesamt-Unrechtstatbestandes 356
aa) Begrenzte Zahl der Gegenrechte 356
bb) Rechtfertigungsgründe als UND-Verknüpfungen 361
cc) Rechtfertigungsgründe mit gleichen oder ähnlichen Tatbestandsmerkmalen 362
dd) Bewußtsein des Täters, nicht zur Verwirklichung überwiegender Gegeninteressen tätig zu werden 362
b) Arten von (Tatsachen-)Bewußtsein 363
3. Der Bereich fehlender Tätervorstellungen 370
a) Mangelnde Aussagekraft des § 16 StGB 370
b) Fehlende Tätervorstellungen im Bereich des Deliktstatbestandes 373
aa) Die rechtliche Behandlung der Beispielsfälle in der Literatur 374
bb) Die Fiktion des Handelns mit bedingtem Vorsatz als „Kunstgriff“ der Praxis 375
cc) Der Prozeß der Kenntniserlangung als gewillkürtes Verhalten 377
dd) Rechtsblindheit als Ursache für das Fehlen von Vorstellungen 378
ee) Die strafrechtliche Behandlung des Fehlens von Tatsachenvorstellungen 379
ff) Die Einbeziehung des rechtsblinden Täters in die Definition des Vorsatzbegriffs 381
gg) Inhalt und Grenzen des dolus ignorantiae iuris causa 383
c) Fehlende Tätervorstellungen im Bereich des Rechtfertigungstatbestandes 385
aa) Vollständiges Unterbleiben von Vorstellungen hinsichtlich des Erlaubnistatbestandes infolge Rechtsblindheit 386
bb) Teilweises Unterbleiben von Vorstellungen hinsichtlich des Erlaubnistatbestandes infolge Rechtsblindheit 388
4. Ergebnis 390
V. Die Auseinandersetzung Hirschs mit den Argumenten der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 391
1. Einleitung 391
2. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Rechtfertigungsgründe könnten in die einzelnen Strafbestimmungen aufgenommen sein, womit sie eindeutig zum Tatbestand gehören würden (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 30 a) 393
3. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, der Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen sei Tatbestandsirrtum, weil er ein Irrtum über den Sachverhalt sei (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 30 b) 394
4. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, es gebe Fälle des Irrtums über Rechtfertigungsvoraussetzungen, in denen der Täter mit Unrechtsbewußtsein handele. Diese könne nur die L.v.d.n.T. befriedigend lösen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 31) 397
5. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, der Täter sei beim Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen im Gegensatz zum Verbotsirrtum „an sich rechtstreu“ (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 32) 403
6. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, für die Rechtfertigungsgründe habe Entsprechendes zu gelten wie für die Leitbildtatbestände, weil sie Parallelerscheinungen zu diesen seien, nur mit umgekehrtem Vorzeichen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 33) 409
7. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, es stehe der Unkenntnis von Tatumständen, durch welche die Rechtswidrigkeit begründet werde, logischerweise die irrtümliche Annahme von Tatumständen gleich, die sie ausschlössen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 34) 413
8. Das Argument, die Rechtfertigungsmerkmale müßten ebenso wie die Leitbild-Tatbestandsmerkmale behandelt werden, weil sie wie diese nicht zur Wertung des Objekts, sondern zum Objekt der Wertung gehörten (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 35) 416
9. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, sie ergebe sich aus dem personalen Unrechtsbegriff (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 36) 419
10. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung müsse beim umgekehrten Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen ein Wahndelikt und daher Straflosigkeit annehmen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 37) 427
11. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Rechtfertigungsgründe seien ebenso negative Tatbestandsmerkmale wie die Merkmale „unecht“, „ohne Sekundanten“, „unehelich“ u. dgl. (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 38) 432
12. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, gegen die Lehre vom Leitbildtatbestand spreche, daß sie bei der Einwilligung einmal den Tatbestand verneine, das andere Mal Tatbestandsmäßigkeit annehme und erst die Rechtswidrigkeit als ausgeschlossen betrachte; damit werde ein und derselbe Tatumstand ganz verschieden beurteilt (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 39) 436
13. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung verwechsele den Tatbestand mit dem „Deliktstypus“ (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 40) 439
14. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung sei mit dem Wortlaut des § 43 unvereinbar (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 41) 443
15. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, wenn man diese ablehne, gelange man zu drei Irrtumsarten (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 42) 445
16. Ergebnis 447
VI. Andere gegen einen zweistufigen Deliktsaufbau vorgebrachte Argumente 449
1. Der Geltungsbereich des Grundsatzes „nullum crimen, nulla poena sine lege“ 449
2. Die These, es sei spezifisches Charakteristikum der Rechtfertigungsgründe, Duldungspflichten zu erzeugen 456
3. Die These, der Deliktstypus besitze den Charakter einer generellen Bewertung, das Unrechtsurteil hingegen den einer individuellen Bewertung des Geschehens 460
4. Die These, nur den Deliktstatbeständen komme die Eigenschaft zu, Träger generalpräventiver Funktionen zu sein 462
5. Der Vorgang der Gegenüberstellung von Interesse und Gegeninteresse als Begründung der systematischen Trennung von Delikts- und Erlaubnistatbestandsebene 463
6. Ergebnis 465
§ 5 Gesamtergebnis der Untersuchung 468
Literaturverzeichnis 475
Sachwortverzeichnis 492