Der zweistufige Deliktsaufbau
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Der zweistufige Deliktsaufbau
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 131
(2000)
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Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus.Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das $aPrinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung.$z Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
§ 1 Das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung | 21 | ||
I. Ziel der Untersuchung | 21 | ||
II. Das Rechtsgut als zentraler Begriff der Strafrechtsordnung | 23 | ||
III. Die Zustimmung des Betroffenen zur Gutsbeeinträchtigung | 26 | ||
1. Die Begriffe des „Gutes“ und des „Rechtsgutes“ | 26 | ||
2. Die Dysfunktionalität der „Differenzierungslösung“ | 28 | ||
a) Legitimation der „Differenzierungslösung“ mittels begrifflicher Gegebenheiten? | 29 | ||
b) Legitimation der „Differenzierungslösung“ aufgrund inhaltlicher Verschiedenheiten? | 31 | ||
c) Legitimation der „Differenzierungslösung“ durch die Formel vom „Verzicht auf Rechtsschutz“? | 33 | ||
d) Legitimation der „Differenzierungslösung“ aus der Notwendigkeit heraus, an die Zustimmung des Verfügungsberechtigten verschiedenartige Wirksamkeitserfordernisse stellen zu müssen? | 36 | ||
aa) Das Differenzierungskriterium der Kundgabe des Willens | 38 | ||
bb) Das Differenzierungskriterium der Einsichtsfähigkeit | 39 | ||
cc) Das Differenzierungskriterium des Willensmangels | 43 | ||
3. Ergebnis | 50 | ||
IV. Die Bedeutung der Rechtfertigungsgründe für die Strafrechtsordnung | 50 | ||
1. Rechtfertigungsgründe als Durchbrechungen eines absoluten Verbotes von Rechtsgutsverletzungen | 51 | ||
2. Das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung | 53 | ||
3. Unrecht als Verstoß gegen das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung | 56 | ||
V. Die objektive und die subjektive Ebene des Unrechts | 57 | ||
1. Die objektive Dimension des Unrechts (Erfolgsunrecht) | 57 | ||
2. Die subjektive Dimension des Unrechts (Handlungsunrecht) | 60 | ||
a) Das vorsätzliche Handlungsunrecht | 60 | ||
b) Das fahrlässige Handlungsunrecht | 66 | ||
VI. Ergebnis zu § 1 | 71 | ||
§ 2 Der Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt | 74 | ||
I. Einleitung | 74 | ||
II. Die strenge Schuldtheorie | 75 | ||
1. Beschreibung der strengen Schuldtheorie | 75 | ||
2. Materielle Kritik der strengen Schuldtheorie | 78 | ||
3. Dogmatische Kritik der strengen Schuldtheorie | 81 | ||
a) Der These, nach welcher der Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt als Art des Verbotsirrtums aufzufassen sei | 82 | ||
b) Die Lehre vom eigenständigen normativen Gehalt des Deliktstatbestandes | 83 | ||
aa) Tatbestände ohne Appellfunktion | 84 | ||
bb) Appelle ohne Tatbestandsverwirklichung | 85 | ||
cc) Normative Irrelevanz des auf die Rechtsgutsverletzung bezogenen Appells | 88 | ||
4. Ergebnis | 90 | ||
III. Die rechtsfolgenverweisende oder rechtsfolgeneinschränkende Schuldtheorie | 91 | ||
1. Beschreibung der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie | 91 | ||
2. Dogmatische Kritik der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie | 93 | ||
a) Die These von der Appellfunktion des Tatbestandsvorsatzes | 94 | ||
b) Die These vom Ausschluß der „Vorsatzschuld“ | 95 | ||
c) Die These, nach welcher die Vorwerfbarkeit der Tat durch den Erlaubnistatbestandsirrtum beseitigt werde | 100 | ||
3. Materielle Kritik der rechtsfolgenverweisenden Schuldtheorie | 101 | ||
a) Die Ungleichbehandlung des im Tatbestands- und des im Erlaubnistatbestandsirrtum befindlichen Täters im Hinblick auf die Wertung von Reaktionen der von ihrem Tun Betroffenen (Notwehrproblematik) | 101 | ||
b) Die Ungleichbehandlung des Teilnehmers bei einem Tatbestands- und bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum des Täters (Teilnahmeproblematik) | 105 | ||
c) Die Möglichkeit der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gegen den im Erlaubnistatbestandsirrtum befindlichen Täter | 107 | ||
d) Die Möglichkeit der Bestrafung des im Rechtfertigungssachverhaltsirrtum befindlichen Täters wegen Vollrauschs (§ 323 a) | 109 | ||
4. Ergebnis | 110 | ||
IV. Die unselbständige Schuldtheorie (Jakobs) | 112 | ||
1. Beschreibung der unselbständigen Schuldtheorie | 112 | ||
a) Jakobs’ Lösungsansatz de lege lata | 112 | ||
b) Jakobs’ Lösungsansatz de lege ferenda | 114 | ||
2. Kritik der unselbständigen Schuldtheorie | 114 | ||
a) Die gegenüber der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen und der eingeschränkten Schuldtheorie vorgebrachten Argumente | 114 | ||
b) Die Interpretation des Verhältnisses von Fahrlässigkeitsdelikt und Erlaubnistatbestandsirrtum | 119 | ||
c) Die Herleitung des Lösungsansatzes | 121 | ||
d) Die Behandlung des Teilnehmers | 123 | ||
e) Die Bestrafung des im vermeidbaren Rechtfertigungssachverhaltsirrtum handelnden Täters wegen Versuchs | 124 | ||
f) Das Begriffsverständnis von „Vorsatz“ und der „vorsätzlichen Tat“ | 125 | ||
aa) Die These, Vorsatz sei eine durch die Bewußtseinspsychologie vorrechtlich determinierte Kategorie | 127 | ||
bb) Die These, Vorsatz sei eine durch das materielle Verhältnis von Deliktstatbestand und Rechtfertigung normativ eingrenzbare Kategorie | 129 | ||
3. Ergebnis | 133 | ||
V. Die kombinierte Anwendung von § 49 Abs. 1 und 2 (Krümpelmann) | 133 | ||
1. Beschreibung des Ansatzes Krümpelmanns | 133 | ||
2. Kritik des Ansatzes Krümpelmanns | 134 | ||
a) Die These von der Eigenständigkeit der Putativrechtfertigung | 134 | ||
b) Die Berufung auf kriminalpolitische Gründe | 137 | ||
c) Die Befürwortung eines weiten Strafrahmens | 138 | ||
d) Die Behandlung der Teilnahmehaftung | 141 | ||
3. Ergebnis | 142 | ||
VI. Die eingeschränkte Schuldtheorie | 143 | ||
1. Beschreibung der eingeschränkten Schuldtheorie | 143 | ||
2. Die Bezeichnung „eingeschränkte Schuldtheorie“ sowie ihre Verwendung im weiteren und engeren Sinne | 145 | ||
3. Die Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie | 149 | ||
a) Nicht zu den Vertretern der eingeschränkten Schuldtheorie zu rechnende Autoren | 152 | ||
b) Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie | 162 | ||
4. Der Begriff des Unrechtsvorsatzes | 170 | ||
5. Die Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes | 174 | ||
a) Bedeutung der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes | 174 | ||
b) Auswirkungen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes im Rahmen der kausalen Handlungslehre | 175 | ||
aa) Entbehrlichkeit einer gesonderten Rechtswidrigkeitsprüfung | 175 | ||
bb) Kein rechtsfreier Raum, kein nicht strafwürdiges Unrecht „hinter“ dem Deliktstatbestand | 176 | ||
c) Auswirkungen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes innerhalb einer personalen Handlungs- und Unrechtslehre | 177 | ||
aa) Die Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes in der neueren Literatur | 177 | ||
bb) Konsequenzen der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes insb. im Hinblick auf die Behandlung von Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum | 178 | ||
cc) Vereinbarkeit der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes mit der rechtsfolgeneinschränkenden Schuldtheorie | 180 | ||
dd) Unvereinbarkeit der Lehre von der Indizwirkung des Tatbestandes mit der eingeschränkten Schuldtheorie | 180 | ||
ee) Der Bruch mit der überkommenen Lehre von der Indizwirkung als Konsequenz für die Vertreter der eingeschränkten Schuldtheorie | 181 | ||
6. Die Funktion der Rechtfertigungsgründe, als selbständige Erlaubnisnormen Eingriffsrechte bzw. Duldungspflichten zu erzeugen. Rechtswidrigkeit, Rechtmäßigkeit und Rechtfertigung | 182 | ||
a) Die Kritik der eingeschränkten Schuldtheorie an den Ergebnissen der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen | 182 | ||
b) Die Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus | 184 | ||
c) Die Ergebnisse des dreistufigen Deliktsaufbaus auf der Basis der eingeschränkten Schuldtheorie | 184 | ||
aa) Die Verwendung einer uneinheitlichen Terminologie | 185 | ||
bb) Die versteckte Einführung einer neuen Kategorie | 186 | ||
7. Die Teilnahme an der im Erlaubnistatbestandsirrtum begangenen Tat | 190 | ||
a) Norminterpretation und Begriffsverständnis im Streit um die Teilnehmerhaftung | 191 | ||
b) Würdigung der für und wider die Strafbarkeit des Teilnehmers vorgetragenen Argumente | 195 | ||
8. Ergebnis | 199 | ||
VII. Ergebnis zu § 2 | 199 | ||
§ 3 Der umgekehrte Irrtum über den Rechtfertigungssachverhalt | 201 | ||
I. Einleitung | 201 | ||
II. Die Lehre von der objektiven Rechtfertigung | 207 | ||
1. Beschreibung der Lehre von der objektiven Rechtfertigung | 207 | ||
2. Kritik der Lehre von der objektiven Rechtfertigung | 207 | ||
a) Unvereinbarkeit einer objektiven Rechtfertigungslehre mit dem Gesetzeswortlaut | 207 | ||
b) Die für die Lehre von der objektiven Rechtfertigung vorgebrachten Argumente | 209 | ||
c) Überprüfung der Lehre von der objektiven Rechtfertigung anhand einiger Beispiele | 214 | ||
aa) Spendels erster Beispielsfall | 214 | ||
bb) Spendels zweiter Beispielsfall | 215 | ||
cc) Spendels dritter Beispielsfall | 218 | ||
dd) Hillenkamps Beispielsfall | 222 | ||
3. Ergebnis | 222 | ||
III. Die Vollendungslösung | 223 | ||
1. Beschreibung der Vollendungslösung | 223 | ||
2. Materielle Kritik der Vollendungslösung | 224 | ||
a) Die seitens der Vollendungslösung vorgenommene Interpretation des Begriffs „Erfolg“ | 224 | ||
b) Die Ergebnisse der Vollendungslösung | 225 | ||
c) Die für die Vollendungslösung vorgebrachten Argumente | 229 | ||
3. Dogmatische Kritik der Vollendungslösung | 239 | ||
4. Ergebnis | 245 | ||
IV. Die Versuchslösung | 246 | ||
1. Unmittelbare Anwendung der § 22 f. auf der Basis eines dreistufigen Deliktsaufbaus | 246 | ||
2. Analoge Anwendung der § 22 f. auf der Basis eines dreistufigen Deliktsaufbaus | 248 | ||
3. Ergebnis | 251 | ||
V. Die Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes bei der Vorsatztat | 251 | ||
1. Der Streitstand zur Frage der Rechtfertigungsabsicht in der Literatur | 251 | ||
2. Das Erfordernis der Motivation durch den Rechtfertigungszweck in der Rechtsprechung | 254 | ||
3. Bestimmung einer konkreten Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes auf der Basis eines zweistufigen Deliktsaufbaus | 256 | ||
a) Behandlung von Möglichkeitsvorstellungen über Erlaubnisnormen im zweistufigen Deliktsaufbau | 257 | ||
b) Verdeutlichung der Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus anhand von Beispielen | 258 | ||
c) Die für die Ergebnisse des zweistufigen Deliktsaufbaus sprechenden Argumente | 261 | ||
aa) Wertungsmäßige Gleichheit des Handelns im Vertrauen auf eine Erlaubnisnorm und des Handelns im Vertrauen auf den Nichteintritt eines deliktstatbestandlichen Erfolges | 262 | ||
bb) Die These von der Appellfunktion des Tatbestandes als Wurzel einer differenzierenden Behandlung von Möglichkeitsvorstellungen auf Delikts- und Erlaubnistatbestandsebene | 263 | ||
cc) Das Erfordernis der Gleichbewertung des Handelns im Vertrauen auf das Bestehen der Rechtfertigungssituation und des im Hinblick auf den Erlaubnistatbestand unbewußt fahrlässigen Tuns | 263 | ||
dd) Fördert die auf der Basis des zweistufigen Deliktsaufbaus entwickelte Lösung in übertriebener Weise Schutzbehauptungen? | 265 | ||
ee) Beeinflussung der Gestalt des subjektiven Rechtfertigungselementes durch Modifikationen der Vorsatzlehre | 265 | ||
4. Auseinandersetzung mit dem Ansatz Alwarts | 266 | ||
5. Ergebnis | 270 | ||
VI. Subjektive Rechtfertigungselemente bei Fahrlässigkeitsdelikten | 271 | ||
1. Problembeschreibung | 271 | ||
a) Merkmale der hier interessierenden Konstellation | 271 | ||
aa) Fahrlässige Verwirklichung des Deliktstatbestandes bei Vorsatz bezüglich des Fehlens eines Erlaubnistatbestandes | 272 | ||
bb) Vorsatz hinsichtlich des Deliktstatbestandes bei fahrlässiger Annahme des Gedecktseins durch einen Erlaubnistatbestand | 274 | ||
cc) Fahrlässiges Handlungsunrecht bzgl. des Delikts- wie auch des Erlaubnistatbestandes | 274 | ||
b) Abgrenzung zu anderen Problemlagen | 275 | ||
c) Der Stand der Meinungen | 279 | ||
2. Stellungnahme auf der Grundlage des zweistufigen Deliktsaufbaus | 281 | ||
3. Veranschaulichung der auf der Grundlage des zweistufigen Deliktsaufbaus entworfenen Lösung anhand eines Falles aus der Rspr. | 283 | ||
4. Notwendigkeit einer abweichenden Behandlung sog. „schlichter Tätigkeitsdelikte“? | 285 | ||
5. Bestrafung bloß fahrlässigen Handlungsunrechts als dem Gesetzgeber vorbehaltene Entscheidung | 289 | ||
6. Ergebnis | 290 | ||
VII. Zweiaktige Rechtfertigungskonstellationen | 291 | ||
1. Problembeschreibung | 291 | ||
2. Stellungnahme zur Behandlung zweiaktiger Rechtfertigungskonstellationen | 292 | ||
a) Bei Ausführung des ersten Aktes handelt der Täter ohne die Absicht, den zweiten folgen zu lassen | 292 | ||
aa) Bestrafung wegen vollendeter Tat | 293 | ||
bb) Bestrafung wegen Versuchs | 295 | ||
cc) Ergebnis: Irrelevanz des (hier sog.) „besonderen subjektiven Rechtfertigungselementes“ | 298 | ||
b) Der Täter führt den ersten Akt mit der Zwecksetzung aus, den zweiten folgen zu lassen, ändert dann aber seine Absicht | 298 | ||
c) Behandlung des Täters beim Mißlingen der ersten Handlung | 303 | ||
d) Anfängliches Fehlen des allgemeinen subjektiven Rechtfertigungselementes bei zweiaktigen Rechtfertigungsgründen | 304 | ||
3. Ergebnis | 306 | ||
VIII. Ergebnis zu § 3 | 307 | ||
§ 4 Die neue Konzeption des zweistufigen Deliktsaufbaus | 309 | ||
I. Einleitung | 309 | ||
II. Die Gegensatzpaare der L.v.d.n.T. | 312 | ||
1. Unrechtsbegründung und Unrechtsausschluß | 313 | ||
2. Positive und negative Tatbestandsmerkmale | 315 | ||
3. Unkenntnis und Annahme des Gegebenseins von Tatbestandsmerkmalen | 320 | ||
4. Ergebnis | 322 | ||
III. Die Behandlung normativer Tatbestandsmerkmale | 323 | ||
1. Problembeschreibung | 323 | ||
a) Die Rechtsfigur des „normativen Tatbestandsmerkmales“ | 323 | ||
b) Die Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphäre | 325 | ||
2. Kritik der Lehre von der Parallelwertung in der Laiensphäre | 327 | ||
a) Die Abgrenzung von Tatbestands- und Subsumtionsirrtum bei normativen Tatbestandsmerkmalen | 327 | ||
aa) Die Gefahr der Erzeugung von Rechtsunsicherheit | 327 | ||
bb) Die Unschärfe der Formel vom „Verständnis der sozialen Bedeutung des Tuns“ | 328 | ||
cc) Die mangelnde sachliche Legitimation der Formel vom „Verständnis der sozialen Bedeutung des Tuns“ | 330 | ||
dd) Die Außerachtlassung der individuellen Fähigkeiten des Täters | 331 | ||
ee) Die durch Abhängigkeit vom Vorhandensein geeigneter Tatbestandsmerkmale hervorgerufene Willkürlichkeit der Lehre von der Parallelwertung | 332 | ||
b) Die These, die Wertung sei mit dem einzelnen Tatbestandsmerkmal verbunden | 333 | ||
c) Die Ergebnisse der Lehre von der Parallelwertung | 336 | ||
aa) Die aus dem Fehlen eines verläßlichen Abgrenzungskriteriums resultierende Angreifbarkeit der Ergebnisse der Lehre von der Parallelwertung | 337 | ||
bb) Der die Individualität des Handelnden außer acht lassende und deshalb zu unzutreffenden Ergebnissen führende Maßstab der „Laiensphäre“ | 341 | ||
cc) Die Unzulänglichkeit eines Zwei-Kategorien-Systems | 341 | ||
dd) Das Fehlschlagen der sog. „Gegenprobe“ | 342 | ||
3. Die Vorzugswürdigkeit der konsequenten Unterteilung in Tat- und Rechtsirrtum | 346 | ||
a) Die Behandlung sämtlicher Wertungsirrtümer nach § 17 | 346 | ||
b) Die Flexibilität der Verbotsirrtumsregelung als eine der Struktur des Irrtums über „normative Tatbestandsmerkmale“ angemessene Lösung | 347 | ||
aa) Kein Mehr an Rechtssicherheit durch Anwendung der Lehre von der Parallelwertung | 347 | ||
bb) Kein Entgegenstehen der bisherigen Rechtsprechung | 348 | ||
cc) De lege ferenda zu schaffender Kriterienkatalog als sinnvolles Mittel zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Behandlung von Verbotsirrtümern | 349 | ||
4. Ergebnis | 351 | ||
IV. Die Beschaffenheit des Unrechtsvorsatzes | 352 | ||
1. Problembeschreibung | 352 | ||
2. Der Bewußtseinsinhalt | 355 | ||
a) Die Begrenztheit des Gesamt-Unrechtstatbestandes | 356 | ||
aa) Begrenzte Zahl der Gegenrechte | 356 | ||
bb) Rechtfertigungsgründe als UND-Verknüpfungen | 361 | ||
cc) Rechtfertigungsgründe mit gleichen oder ähnlichen Tatbestandsmerkmalen | 362 | ||
dd) Bewußtsein des Täters, nicht zur Verwirklichung überwiegender Gegeninteressen tätig zu werden | 362 | ||
b) Arten von (Tatsachen-)Bewußtsein | 363 | ||
3. Der Bereich fehlender Tätervorstellungen | 370 | ||
a) Mangelnde Aussagekraft des § 16 StGB | 370 | ||
b) Fehlende Tätervorstellungen im Bereich des Deliktstatbestandes | 373 | ||
aa) Die rechtliche Behandlung der Beispielsfälle in der Literatur | 374 | ||
bb) Die Fiktion des Handelns mit bedingtem Vorsatz als „Kunstgriff“ der Praxis | 375 | ||
cc) Der Prozeß der Kenntniserlangung als gewillkürtes Verhalten | 377 | ||
dd) Rechtsblindheit als Ursache für das Fehlen von Vorstellungen | 378 | ||
ee) Die strafrechtliche Behandlung des Fehlens von Tatsachenvorstellungen | 379 | ||
ff) Die Einbeziehung des rechtsblinden Täters in die Definition des Vorsatzbegriffs | 381 | ||
gg) Inhalt und Grenzen des dolus ignorantiae iuris causa | 383 | ||
c) Fehlende Tätervorstellungen im Bereich des Rechtfertigungstatbestandes | 385 | ||
aa) Vollständiges Unterbleiben von Vorstellungen hinsichtlich des Erlaubnistatbestandes infolge Rechtsblindheit | 386 | ||
bb) Teilweises Unterbleiben von Vorstellungen hinsichtlich des Erlaubnistatbestandes infolge Rechtsblindheit | 388 | ||
4. Ergebnis | 390 | ||
V. Die Auseinandersetzung Hirschs mit den Argumenten der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen | 391 | ||
1. Einleitung | 391 | ||
2. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Rechtfertigungsgründe könnten in die einzelnen Strafbestimmungen aufgenommen sein, womit sie eindeutig zum Tatbestand gehören würden (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 30 a) | 393 | ||
3. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, der Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen sei Tatbestandsirrtum, weil er ein Irrtum über den Sachverhalt sei (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 30 b) | 394 | ||
4. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, es gebe Fälle des Irrtums über Rechtfertigungsvoraussetzungen, in denen der Täter mit Unrechtsbewußtsein handele. Diese könne nur die L.v.d.n.T. befriedigend lösen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 31) | 397 | ||
5. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, der Täter sei beim Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen im Gegensatz zum Verbotsirrtum „an sich rechtstreu“ (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 32) | 403 | ||
6. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, für die Rechtfertigungsgründe habe Entsprechendes zu gelten wie für die Leitbildtatbestände, weil sie Parallelerscheinungen zu diesen seien, nur mit umgekehrtem Vorzeichen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 33) | 409 | ||
7. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, es stehe der Unkenntnis von Tatumständen, durch welche die Rechtswidrigkeit begründet werde, logischerweise die irrtümliche Annahme von Tatumständen gleich, die sie ausschlössen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 34) | 413 | ||
8. Das Argument, die Rechtfertigungsmerkmale müßten ebenso wie die Leitbild-Tatbestandsmerkmale behandelt werden, weil sie wie diese nicht zur Wertung des Objekts, sondern zum Objekt der Wertung gehörten (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 35) | 416 | ||
9. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, sie ergebe sich aus dem personalen Unrechtsbegriff (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 36) | 419 | ||
10. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung müsse beim umgekehrten Irrtum über Rechtfertigungsvoraussetzungen ein Wahndelikt und daher Straflosigkeit annehmen (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 37) | 427 | ||
11. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Rechtfertigungsgründe seien ebenso negative Tatbestandsmerkmale wie die Merkmale „unecht“, „ohne Sekundanten“, „unehelich“ u. dgl. (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 38) | 432 | ||
12. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, gegen die Lehre vom Leitbildtatbestand spreche, daß sie bei der Einwilligung einmal den Tatbestand verneine, das andere Mal Tatbestandsmäßigkeit annehme und erst die Rechtswidrigkeit als ausgeschlossen betrachte; damit werde ein und derselbe Tatumstand ganz verschieden beurteilt (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 39) | 436 | ||
13. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung verwechsele den Tatbestand mit dem „Deliktstypus“ (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 40) | 439 | ||
14. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, die Gegenmeinung sei mit dem Wortlaut des § 43 unvereinbar (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 41) | 443 | ||
15. Das für die L.v.d.n.T. vorgebrachte Argument, wenn man diese ablehne, gelange man zu drei Irrtumsarten (Hirsch, Die L.v.d.n.T., § 42) | 445 | ||
16. Ergebnis | 447 | ||
VI. Andere gegen einen zweistufigen Deliktsaufbau vorgebrachte Argumente | 449 | ||
1. Der Geltungsbereich des Grundsatzes „nullum crimen, nulla poena sine lege“ | 449 | ||
2. Die These, es sei spezifisches Charakteristikum der Rechtfertigungsgründe, Duldungspflichten zu erzeugen | 456 | ||
3. Die These, der Deliktstypus besitze den Charakter einer generellen Bewertung, das Unrechtsurteil hingegen den einer individuellen Bewertung des Geschehens | 460 | ||
4. Die These, nur den Deliktstatbeständen komme die Eigenschaft zu, Träger generalpräventiver Funktionen zu sein | 462 | ||
5. Der Vorgang der Gegenüberstellung von Interesse und Gegeninteresse als Begründung der systematischen Trennung von Delikts- und Erlaubnistatbestandsebene | 463 | ||
6. Ergebnis | 465 | ||
§ 5 Gesamtergebnis der Untersuchung | 468 | ||
Literaturverzeichnis | 475 | ||
Sachwortverzeichnis | 492 |