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Hartmann, C. (1994). Gleichbehandlung und Tarifautonomie. Zur Ermittlung der Rechtsfolgen bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48089-0
Hartmann, Christian. Gleichbehandlung und Tarifautonomie: Zur Ermittlung der Rechtsfolgen bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48089-0
Hartmann, C (1994): Gleichbehandlung und Tarifautonomie: Zur Ermittlung der Rechtsfolgen bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48089-0

Format

Gleichbehandlung und Tarifautonomie

Zur Ermittlung der Rechtsfolgen bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen

Hartmann, Christian

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 133

(1994)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
Erster Teil: Einführung in die Problematik 25
Erster Abschnitt: Das Phänomen 25
Zweiter Abschnitt: Behandlung des Phänomens durch die Arbeitsgerichte 27
I. Bindung an den Gleichheitssatz 27
1. Bindung an Art. 3 GG 27
2. Bindung an die Konkretisierungen des Gleichheitssatzes in den Landesverfassungen 29
3. Bindung an Art. 119 EWGV 30
II. Bestimmung der Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz 31
1. Die abstrakte Folge 31
2. Konkrete Bestimmung der Rechtsfolgen in den Fällen der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung 31
a) Beide Gruppen werden begünstigt, jedoch in unterschiedlichem Maße 32
b) Fälle einer Rechtsfolgenregelung für überhaupt nur eine Gruppe von Arbeitnehmern 40
c) Die gleiche Rechtsfolge für beide Gruppen bei unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen 43
3. Bestimmung der Rechtsfolgen in den Fällen verfassungswidriger Gleichbehandlung 45
Dritter Abschnitt: Resümee und Folgerungen für die weitere Untersuchung 49
Zweiter Teil: Art. 3 GG und die Folgen eines Gleichheitsverstoßes 51
Erster Abschnitt: Die Bindung tarifvertraglicher Normsetzung an Art. 3 GG 51
Erster Unterabschnitt: Die Frage des “Ob” einer Bindung 51
I. Grundrechtsbindung als Konkretisierung der immanenten Grenzen der Tarifmacht 52
1. Die vertretenen Ansätze 52
a) Die Lehre von G. Schnorr 52
b) Die Lehre von R. Scholz 53
2. Stellungnahme 53
3. Ergebnis hinsichtlich des Immanenzansatzes 56
II. Die an die Rechtsnormqualität der Tarifregelungen anknüpfenden Ansätze 56
1. Die vertretenen Ansätze 56
a) Die sog. Delegationstheorie 56
b) Die Lehre von der Anwendbarkeit des Art. 1 III GG 57
2. Stellungnahme 57
a) Grundsätzliches zur Anknüpfung an die Rechtsnormqualität als formellem Aspekt 57
b) Zum Aspekt eingeschränkter Ausstattung mit Rechtssetzungsmacht durch den Staat – insbesondere zur Delegationstheorie 59
aa) Das Erfordernis einer staatlichen Autorisation der Normwirkung 59
bb) Die rechtliche Konstruktion des Autorisationsaktes im Wege einer im TVG enthaltenen Rechtsgeltungsanordnung 62
cc) Die Rechtsgeltungsanordnung und die durch sie vermittelte Grundrechtsbindung tarifvertraglicher Normsetzung 66
c) Zur Lehre von der Anwendbarkeit des Art. 1 III GG 69
3. Ergebnis hinsichtlich der an die Rechtsnormqualität anknüpfenden Ansätze 72
III. Die Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. 73
IV. Ergebnis hinsichtlich der Frage des “Ob” einer Bindung an Art. 3 GG 74
Zweiter Unterabschnitt: Umfang und Reichweite der Bindung an Art. 3 GG 74
I. Partielle Totalfreistellung von der unmittelbaren Grundrechtsbindung 75
1. Ausklammerung einzelner Grundrechte (Zöllner) 75
2. Gespaltene Bindung an Art. 3 GG (BAG) 76
II. Die Frage der größeren Eingriffstoleranz 78
Dritter Unterabschnitt: Ergebnis zur Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 GG 80
Zweiter Abschnitt: Vorgaben des Art. 3 GG für die Rechtsfolgenermittlung 81
I. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 I GG 82
1. Allgemeines zur Auslegung des Art. 3 I GG 82
2. Die spezifisch für die Rechtsfolgenbestimmung relevante Aussage des Art. 3 I GG 83
a) Zur Struktur der “Gleichheit” 83
b) Isolierte Bewertung der im Gleichheitsverstoß liegenden Benachteiligung? 84
c) Art. 3 I GG und seine “Gesamtrichtung nach oben” (Dürig) 88
d) Zwischenergebnis 91
II. Der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 II GG 91
1. Allgemeines zur Auslegung und Bedeutung des Art. 3 II GG 91
2. Die spezifisch für die Rechtsfolgenbestimmung relevante Aussage des Art. 3 II GG 92
a) Zur Struktur des Art. 3 II GG 92
b) Art. 3 II GG als “Frauengrundrecht”? 93
c) Zwischenergebnis 96
III. Art. 3 III GG 97
1. Allgemeines zu Auslegung und Bedeutung des Art. 3 III GG 97
2. Die spezifisch für die Rechtsfolgenbestimmung relevanten Aussagen des Art. 3 III GG 97
a) Zur Struktur des Art. 3 III 97
b) Zwischenergebnis 100
IV. Ergebnis der Auslegung des Art. 3 GG 100
Dritter Abschnitt: Die Bestimmung der Rechtsfolgen durch das Arbeitsgericht 101
Erster Unterabschnitt: Die Wahl der Regeln für die Rechtsfolgenermittlung 101
I. Zur Notwendigkeit einer Entscheidung 101
II. Grundentscheidung: Anwendbarkeit von Gesetzesregeln 103
Zweiter Unterabschnitt: Die Rechtsfolgenermittlung durch das Arbeitsgericht 106
A. Ipso-iure-Korrektur der gleichheitswidrigen Regelung durch Art. 3 GG selbst und unmittelbar 108
B. Herstellung der Verfassungskonformität durch konstruktiv-erhaltenden Akt des Richters 110
I. Die verfassungskonforme Auslegung als Harmonisierungsmethode für das Arbeitsgericht – Zugleich: Grundsätzliches zur Kompetenzabgrenzung zwischen Tarifvertragsparteien und Arbeitsgericht 111
1. Zum Grundsatz der verfassungskonformen Auslegung 111
a) Inhalt des Grundsatzes und seine Rechtfertigung 111
b) Geltung des “konservierenden Prinzips” auch im Falle der Tarifnorm 112
2. Voraussetzungen und Grenzen der verfassungskonformen Auslegung bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen 114
a) Die verfassungskonforme Auslegung als Kompetenzproblem im Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Tarifvertragsparteien 114
aa) Grundsätzliches zur Kompetenzverteilung 115
(1) Die Tarifautonomie als Grundrecht und negative Kompetenzregel zu Lasten des Staates 116
(2) Der grundrechtliche Schutzbereich der Tarifautonomie 117
(3) Die Position des Richters 118
bb) Die Problematik der verfassungskonformen Auslegung im Hinblick auf den Schutzbereich der Tarifautonomie 119
b) Die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer verfassungskonformen Auslegung 122
aa) Zur Eingriffsqualität einer verfassungskonformen Auslegung 123
(1) Die Eingriffsqualität der verfassungskonformen Auslegung einer eindeutigen Tarifnorm (Gestaltung contra legem) 123
(2) Zur Eingriffsqualität der verfassungskonformen Auslegung einer “offenen” Tarifnorm (Gestaltung praeter legem) 126
(a) Zur Feststellung der Eingriffsqualität richterlicher Gestaltung 126
(aa) Die Kriterienwahl 127
(bb) Zur Ermittlung des hypothetischen Willens der Tarifvertragsparteien 129
(cc) Die Zweifelsregelung 130
(dd) Zwischenergebnis 133
(b) 1. Anwendungsfall: Lediglich eine verfassungkonforme Auslegungsmöglichkeit als Alternative zur Nicht-Regelung (bloßes “Entschließungsermessen” der Tarifvertragsparteien) 133
(c) 2. Anwendungsfall: Mehrere verfassungskonforme Auslegungsmöglichkeiten als Alternative zur Nicht-Regelung (zusätzliches “Auswahlermessen” der Tarifvertragsparteien) 133
(3) Ergebnis 135
bb) Zur Möglichkeit einer Eingriffsrechtfertigung 135
(1) Art. 3 GG 135
(2) Das Rechtssicherheitsprinzip 139
(3) Das Arbeitnehmerschutzprinzip 141
(4) Das Rechtsverweigerungsverbot 144
(5) Ergebnis 146
c) Zusammenfassung der Voraussetzungen einer verfassungskonformen Auslegung durch das Arbeitsgericht 146
d) Die Rechtsprechung des BAG zur verfassungskonformen Auslegung im Lichte der herausgearbeiteten Grundsätze 147
e) Ausblick auf die praktische Bedeutung der verfassungskonformen Auslegung bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen 153
II. Die ergänzende immanente Tarifvertragsfortbildung als Harmonisierungsmethode für das Arbeitsgericht 153
1. Zur regelungsergänzenden Rechtsfortbildung 154
2. Zur Zulässigkeit einer ergänzenden Tarifvertragsfortbildung 155
3. Voraussetzungen und Grenzen der ergänzenden Tarifvertragsfortbildung: Fall der analogen Ergänzung einer gleichheitswidrig selektiv regelnden Tarifnorm 158
a) Analogieschluß und Schutzbereichseingriff 158
aa) Zur Eingriffsqualität des Analogieschlusses bei bewußten Lücken 158
bb) Zur Eingriffsqualität des Analogieschlusses bei unbewußten Lücken 160
b) Möglichkeit einer Eingriffsrechtfertigung 161
4. Voraussetzungen und Grenzen der ergänzenden Tarifvertragsfortbildung: Fall des verfassungswidrigen völligen Fehlens einer von Art. 3 GG geforderten Regelung 162
a) Eingriffsqualität einer Lückenfüllung 164
b) Möglichkeit einer Eingriffsrechtfertigung 165
5. Zusammenfassung der Voraussetzungen einer ergänzenden Tarifvertragsfortbildung 168
a) Analoge Ergänzung der selektiv regelnden Norm 169
b) Ergänzung einer völlig fehlenden, von Art. 3 GG jedoch geforderten Regelung 169
6. Die Rechtsprechung des BAG zur ergänzenden Tarifvertragsfortbildung im Lichte der herausgearbeiteten Grundsätze 170
7. Ausblick auf die praktische Bedeutung der ergänzenden Tarifvertragsfortbildung bei Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen 173
C. Die Wirkung des Art. 3 GG als selektives Prinzip 175
I. Das Wesen der Selektion verfassungswidriger Tarifnormen 175
1. Die rechtslogische Grundlage der Problemlösung 176
2. Einwände gegen die rechtslogische Betrachtungsweise und die daraus folgende ipso-iure-Nichtigkeit 178
a) Allgemeine Einwände gegen die rechtslogische Betrachtungsweise 180
aa) Mißachtung der sozialen Dimension der verfassungswidrigen Norm 180
bb) Mißachtung der Systemdimension der Verfassung 181
(1) Rechtssicherheitsprinzip als alternative Rechtsgeltungsbestimmung? 183
(2) “Chaos-Angst” als Grundlage für Normativität? 184
(3) Zwischenergebnis 186
cc) Ergebnis 186
b) Einwände gegen die ipso-iure-Nichtigkeit aus der Besonderheit des Gleichheitssatzes 186
aa) Gestaltungsfreiheit des Normgebers 188
bb) Nichtigkeit als inadäquate Folge des Gleichheitsverstoßes 189
cc) Ergebnis 191
II. Die konkrete Gestalt der Nichtigkeit: Die Auswirkungen auf die betroffenen Regelungen und den übrigen Tarifvertrag 191
1. Zum Charakter der Nichtigkeit 191
2. Auswirkungen auf die betroffenen Regelungen 192
a) Die Ab- und Ausgrenzung der nichtigen Normen als Problem 192
b) Der Umfang der Nichtigkeit: Gesamt- oder Teilnichtigkeit? – Zugleich: Grundsätzliches zur Frage der Teilnichtigkeit von Tarifnormen 197
aa) In Betracht kommende Fallgruppen der Teilnichtigkeitsproblematik 198
bb) Voraussetzungen einer Teilnichtigkeit 200
(1) Teilbarkeit der Norm und Isolierbarkeit eines verfassungswidrigen Normteils 200
(2) Die Frage der Restgeltung oder: Die Problematik der Teilnichtigkeit als Legitimationskrise der Restnorm 203
(3) Zum Legitimationsgrund der Rest-Tarifnorm 205
(a) Der Ausgangspunkt: Legitimation durch Konsens 206
(b) Die Bedeutung objektiver Faktoren für die Legitimation der Restnorm 207
(c) Eigene Lösung 212
cc) Ergebnis für die Voraussetzungen einer bloßen Teilnichtigkeit der Tarifnorm 216
3. Auswirkungen der Nichtigkeit einzelner Tarifnormen bzw. Tarifnormteile auf den übrigen Tarifvertrag 216
a) Teilbarkeit des Tarifvertrages 216
b) Restgültigkeit des Tarifvertrages 217
c) Ergebnis hinsichtlich der Voraussetzungen einer bloßen Teilnichtigkeit des Gesamttarifvertrages 218
Vierter Abschnitt: Gerichtliche Gestaltungskompetenzen nach Nichtigkeit 219
Erster Unterabschnitt: Die primäre Gestaltungskompetenz im Fall der Ermessensreduzierung 220
I. Die Reduzierung des tarifautonomen Regelungsermessens auf Null als kompetenzbegründender Faktor 221
II. Voraussetzungen einer kompetenzbegründenden Ermessensreduzierung 223
1. Die Pflicht der Tarifvertragsparteien zur normativen Beseitigung gleichheitswidriger Folgen des Tarifnormvollzugs 223
a) Faktische Schranken des Rückwirkungsgebots 224
b) Normative Schranken des Rückwirkungsgebots 226
2. Die Reduzierung der Möglichkeiten zur Erfüllung der Folgenbeseitigungspflicht – insbesondere durch den Vertrauensgrundsatz 228
a) Zulässigkeit der Gleichheitsherstellung auf niedrigerem und mittlerem Niveau 229
aa) Bedenken aus der sachlichen Reichweite der Tarifmacht und Art. 14 GG 229
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz 230
b) Zulässigkeit der Gleichheitsherstellung auf dem höheren Niveau 233
aa) Eingreifen des Vertrauensgrundsatzes auf Arbeitgeberseite 233
bb) Grenzen des Vertrauensschutzes auf Arbeitgeberseite 234
c) Folgerungen 235
III. Zwischenergebnis 236
Zweiter Unterabschnitt: Exkurs: Die Rolle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Vollzug gleichheitswidriger Tarifnormen 236
I. Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Falle des Vollzugs einer gleichheitswidrigen Tarifnorm durch den Arbeitgeber? 237
II. Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Falle des Vollzugs eines einzelvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrages? 240
III. Anwendbarkeit im Falle des Regelungsvollzugs in Kenntnis der Nichtigkeit 243
IV. Ergebnis 244
Dritter Unterabschnitt: Die subsidiäre Gestaltungskompetenz der Arbeitsgerichte 244
I. Rechtfertigung der subsidiären Gestaltungskompetenz 244
II. Die Ausgestaltung der Kompetenz 248
III. Die Problematik der vor Kompetenzeröffnung entscheidungsreifen Verfahren 249
1. Das Bedürfnis nach Verfahrensaussetzung 249
2. Die rechtliche Legitimation einer Aussetzung 250
Vierter Unterabschnitt: Ergebnis 253
Dritter Teil: Andere Ausprägungen des Gleichheitsprinzips im deutschen Recht 255
Erster Abschnitt: Gleichheitssätze in den Länderverfassungen 255
I. Die Bindung tarifvertraglicher Normsetzung an die geltenden Grundrechte und Programmsätze in den Landesverfassungen 256
II. Inhalt der Gleichheitssätze in den Landesverfassungen und ihre für die Rechtsfolgenermittlung relevanten Vorgaben 257
III. Rechtsfolgen eines Verstoßes – Fazit 259
Zweiter Abschnitt: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 261
I. Bindung tarifvertraglicher Normsetzung an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 261
II. Bindung tarifvertraglicher Normsetzung an §§ 611a, 612 III BGB 262
III. Bindung tarifvertraglicher Normsetzung an Art. 1 § 2 I BeschFG 1985 264
Dritter Abschnitt: Ergebnis 268
Vierter Teil: Gemeinschaftsrecht und die Folgen eines Gleichheitsverstoßes 269
Erster Abschnitt: Art. 119 EWGV 270
Erster Unterabschnitt: Die Rechtsprechung des EuGH 270
I. Bindung der nationalen Tarifvertragsparteien an Art. 119 EWGV 270
II. Die Rechtsfolge einer Art. 119 EWGV widersprechenden Lohndiskriminierung 271
III. Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die Rechtsfolgenermittlung bei gleichheitswidrigen Lohndifferenzierungen zwischen Männern und Frauen in deutschen Tarifverträgen 274
1. Verhältnis von Art. 3 II GG zu Art. 119 EWGV 274
2. Reguläre Konsequenzen aus dem Vorrang des Art. 119 EWGV 278
3. Lösungsalternative: Die gemeinschaftskonforme Auslegung des Lohngleichheitssatzes des Art. 3 II GG 278
4. Ergebnis auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung 280
Zweiter Unterabschnitt: Kritik der Auslegung des Art. 119 EWGV durch den EuGH 280
I. Die umfassende Wirkung des Art. 119 EWGV in den Mitgliedsstaaten 281
1. Normimmanenter Erklärungsversuch 281
2. Rechtsfortbildung 282
a) Materielle Rechtfertigung der unmittelbaren Geltung 282
b) Die normtechnischen Voraussetzungen der unmittelbaren Geltung 285
II. Die automatische Angleichung nach oben 285
1. Wortlautauslegung 286
2. Systematische Auslegung 286
a) Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten im Bereich der Sozialpolitik – Allgemeines 288
b) Kompetenzen auf dem speziellen Gebiet der Lohnpolitik 290
3. Teleologische Auslegung und Effektivitätsgrundsatz 292
a) Zweckbestimmung sozialer Gerechtigkeit 292
b) Wettbewerbspolitische Zweckbestimmung 293
c) Effektivitätsgrundsatz 295
III. Ergebnis der rechtsfolgenbezogenen Auslegung – abschließende Folgerungen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 119 EWGV für die deutsche Rechtsordnung 297
Zweiter Abschnitt: Die Bedeutung der Richtlinien 75/117/EWG und 76/207/EWG 299
Dritter Abschnitt: Ergebnis 302
Fünfter Teil: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 303
Literaturverzeichnis 309