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Frenz, W. (2001). Grundfragen der Abfallverwertung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50574-6
Frenz, Walter. Grundfragen der Abfallverwertung. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50574-6
Frenz, W (2001): Grundfragen der Abfallverwertung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50574-6

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Grundfragen der Abfallverwertung

Frenz, Walter

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 113

(2001)

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Abstract

Die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung ist derzeit eines der umstrittensten Problemfelder des Abfallrechts. Dadurch drohen andere Themen aus dem Blick zu geraten, die gleichfalls von hoher praktischer Relevanz sind. Ein sehr bedeutsames ist die Ausgestaltung der Verwertung. Das gilt insbesondere für die nähere Bestimmung der Begriffe »ordnungsgemäß«, »schadlos« und »hochwertig« nach § 5 Abs. 2, 3 KrW-/AbfG sowie die Präzisierung der Verordnungsermächtigungen nach §§ 7 und 8 KrW-/AbfG.

Geht die Schadlosigkeit in der Ordnungsgemäßheit auf? Wird sie bereits durch die Einhaltung von Produktstandards gewährleistet? Nach welchen Kriterien richtet sie sich darüber hinaus? Wie lange ist sie zu gewährleisten? Muß nicht nur die Verwendung, sondern auch die spätere Entsorgung des Produkts schadlos sein? Sind auch die Gefahren- und die Risikovorsorge umfaßt? Ist die Hochwertigkeit der Abfallverwertung ohne konkrete rechtliche Bedeutung? Ohne eindeutige Kontur ist auch die Schnittstelle zwischen Anlagenzulassungs- und Abfallrecht nach § 9 KrW-/AbfG sowie die Abgrenzung zwischen Erzeuger und Besitzer nach § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG. Wer ist konkret etwa für die Entsorgung von Bauabfällen verantwortlich, der Hauseigentümer, der Abrißunternehmer oder dessen Subauftragnehmer? Gibt es Regreßansprüche? Die Ausgestaltung der Verwertung anhand der angeschnittenen Fragen hat letztlich auch Rückwirkungen auf die Abgrenzung zur Beseitigung. Existiert für die Verwertung ein hohe Standards sicherstellendes Entsorgungsregime, besteht keine umweltpolitische Rechtfertigung, Abfälle dem Beseitigungsregime zuzuordnen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
Teil 1: Anforderungen an die Verwertung 22
A. Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung 22
I. Abgrenzung zu anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften 22
1. Ende des Entsorgungsvorgangs als Grundlage 22
a) Ende und Bedeutung der Abfalleigenschaft 22
b) Gesetzliche Regelung 23
c) Der Wegfall des Entledigungstatbestandes 24
d) Abfalleigenschaft und Verwertungspflicht 24
e) Das Ende der Verwertung für die einzelnen Verwertungsformen 25
2. Anforderungen aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf die anschließende Verwendung der aus Abfällen gewonnenen Stoffe beziehen 27
a) Beispiel: Bauprodukte 27
aa) Bauproduktengesetz 27
(1) Regelungsgehalt 27
(2) Konkurrenz zu anderen Rechtsvorschriften 29
(3) Fazit 32
bb) BauO NW 32
cc) VOB/C 33
b) Chemikalienrecht 34
aa) Chemikaliengesetz 35
bb) ChemVerbotsV und GefStoffV 36
c) Düngemittelrecht 38
aa) Regelungsgehalt 38
bb) Überschneidungen 40
cc) Unterschiedliche Anforderungen 41
dd) Düngung als Verwertung 42
ee) Überschreitung der guten fachlichen Praxis 43
d) Futtermittelrecht 44
e) Allgemeine Produktnormen 45
f) Brennstoffe und Treibstoffe 45
3. Allgemeines Verhältnis zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 47
a) Vorrang nur abfallspezifischer Vorschriften 47
b) Anwendung auf Einzelfälle 48
4. Überschneidungen von Anforderungen nach dem Ende des Entsorgungsvorgangs 49
II. Abgrenzung der Ordnungsgemäßheit von der Schadlosigkeit 50
1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG 51
2. § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG 52
a) Keine völlige Deckungsgleichheit 52
b) Teilweise Überschneidung 52
c) Problem einer bloßen Reservefunktion des Kriteriums der Schadlosigkeit 53
d) Folgen 55
B. Ordnungsgemäßheit der Verwertung (§ 5 Abs. 3 S. 2 KrW-/AbfG) 55
I. Spezifisch abfallrechtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwertung 55
1. Ausdrückliche Anforderungen 55
2. Weitere Anforderungen 57
II. Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung nach anderen Rechtsgebieten 60
1. Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen 60
a) Der Begriff der Bauabfälle und Anforderungen nach der TASI 60
b) Die Landesabfallgesetze 62
c) Bauspezifische Regelungswerke 63
d) Bundes-Immissionsschutzgesetz 63
e) Sonstiges öffentliches Recht 64
aa) StVO 64
bb) Sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften 65
cc) Ergebnis 66
2. Anforderungen an die Verwertung von Abfall im Bergbau 66
a) Gesundheitsschutz-Bergverordnung und Gefahrstoffverordnung 67
b) § 34 Abs. 2 WHG 67
C. Schadlosigkeit der Verwertung (§ 5 Abs. 3 S. 3 KrW-/AbfG) 70
I. Erläuterung der Begriffe und Verhältnis zueinander 70
1. Beschaffenheit der Abfälle 71
a) Verbindung zu § 4 Abs. 3, 4 KrW-/AbfG 71
b) Maßgeblicher Zeitpunkt 71
c) Relevante Beschaffenheitsmerkmale 72
aa) Zuordnung in Abgrenzung der anderen Merkmale des § 5 Abs. 3 S. 3 KrW-/AbfG 72
bb) Relevanz der Schadstoffhaltigkeit und Gefährlichkeit 73
cc) Keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf 74
2. Ausmaß der Verunreinigung 74
a) Verunreinigung 74
aa) Komplementärfunktion zu § 4 Abs. 3, 4 KrW-/AbfG 74
bb) Folgen des Bezugs auf die Schadlosigkeit 75
b) Ausmaß 77
3. Art der Verwertung 77
4. Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit 78
a) Fehlende Definition in § 5 Abs. 3 S. 3 KrW-/AbfG 78
b) Meinungsstand zur Heranziehbarkeit der Beispiele nach § 10 Abs. 4 S. 2 KrW-/AbfG 79
aa) Direkte Anwendung 79
bb) Analoge Anwendung 79
cc) Nur Umweltschutzinteressen 79
dd) Schadlosigkeit gleich Umweltverträglichkeit 80
ee) Keine Heranziehbarkeit 80
c) Stellungnahme 81
aa) Heranziehbarkeit der Beispiele nach § 10 Abs. 4 S. 2 KrW-/AbfG 81
bb) Anpassung an die Erfordernisse der Verwertung? 82
5. Verhältnis der Begriffe untereinander 84
II. Verhältnis der „Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit“ zu dem Regelbeispiel (keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf) 85
1. Zur Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf 85
2. Das Verhältnis zum Gemeinwohl 86
a) Die Schadstoffanreicherung als Regelbeispiel 86
b) Modifikation zu § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG 87
3. Ergebnis 89
III. Reichweite der Prüfung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit 89
1. Zur Berücksichtigung von Risiken 89
2. Meinungsstand zur Einbeziehung des Verwertungsprodukts 90
a) Anforderung nur an das Verwertungsverfahren 92
b) Verwertungsart und Verwertungsprodukt 92
c) Abfallspezifische Gefährdungen 93
3. Auslegung 93
a) Die Gesetzesbegründung 93
b) Wortlaut 93
c) Zweck des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 94
d) Ergebnis der Auslegung 95
4. Das Problem des Entsorgungsrisikos 95
a) Abweichung vom klassischen Gefahrenbegriff 95
b) Der einzelne Verwertungsvorgang als Zäsur 96
c) Das Problem der Prognostizierbarkeit künftiger Entsorgungsmöglichkeiten 97
5. Verwendungsrisiko: nur abfallspezifische Gefahren 98
6. Risikorelevanz und relative Schadlosigkeit 98
IV. Gefahren und Risikoprognose 100
1. Zukunftsbezogenheit des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 101
a) Ausfluß der Entwicklung des Abfallrechts und der Verbindung zur Umweltstaatszielbestimmung 101
b) Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung durch eine Kreislaufwirtschaft 102
c) Anhaltspunkte im Gesetz selbst 103
2. Gefahrenvorsorge 104
3. Risikovorsorge 105
4. Anforderungen an die Prognose 107
D. Hochwertigkeit der Verwertung (§ 5 Abs. 2 S. 3 KrW-/AbfG) 109
I. Klärung der Begriffe „Hochwertigkeit“ und „anzustreben“ 110
1. „Hochwertigkeit“ 110
a) Genetische Auslegung 110
b) Systematische Grundbedingungen 111
aa) Stoffliche und energetische Verwertung 111
bb) Notwendigkeit eines Vergleichs 112
cc) Nur unmittelbar oder auch mittelbar hochwertig? 114
c) Bedeutung von Art und Beschaffenheit des Abfalls 114
d) Schonung der natürlichen Ressourcen 115
aa) Ansatz 115
bb) Konkretisierung durch § 5 Abs. 5 KrW-/AbfG 116
cc) Konsequenzen 118
e) Das Problem der Erhaltung privater Spielräume nach dem Kooperationsprinzip 119
2. „Anzustreben“ 120
a) Meinungsstand zur Verbindlichkeit der Hochwertigkeitsforderung 120
aa) Bloßer Strebsamkeitsappell 120
bb) Rechtspflicht 120
cc) Rechtsprechung 121
b) Anhaltspunkte aus der Bedeutung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 122
c) § 5 Abs. 2 S. 3 KrW-/AbfG als Grundlage eines Konzeptionsgebots 122
aa) Problemstellung 122
bb) Die Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 123
cc) Rechtsprechung 125
dd) Ergebnis 126
d) Zu einer Konkretisierung durch Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften 126
II. Reichweite der Pflichten und Durchsetzungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden 128
III. Bezug der Hochwertigkeit der Verwertung zu anderen abfallrechtlichen Anforderungen 128
1. „Ordnungsgemäß“ 128
2. „Schadlos“ 129
3. „Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit“ 130
4. „Besser umweltverträgliche Verwertungsart“ 131
E. Resümee am Beispiel von Bauschuttabfällen und des Bergversatzes 131
Teil 2: Sonstige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwertung 134
A. Reichweite der Verordnungsermächtigungen in § 7 KrW-/AbfG zur Konkretisierung der Anforderungen nach § 5 KrW-/AbfG 134
I. Zur Erfüllung der Pflichten nach § 5 KrW-/AbfG 134
1. Abfälle zur Verwertung 134
2. Pflichten nach § 5 KrW-/AbfG 135
3. Erforderlichkeit 136
a) Abschließende Aufzählung 136
b) Enge oder weite Auslegung 137
c) Regelungspflicht 138
II. Einbindungsbeschränkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG 139
1. Voraussetzungen 139
a) Einbinden oder Verbleiben 139
b) In Erzeugnissen 140
c) Beschränken 141
d) Bestimmte Abfälle 141
e) Nach Art, Beschaffenheit und Inhaltsstoffen 141
2. Anforderungen auch an eine hochwertige Verwertung? 142
III. Verkehrsbeschränkungen nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KrW-/AbfG 143
1. Tatbestand 143
a) Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit 143
b) Art, Beschaffenheit oder Menge 145
2. Rechtsfolge 146
a) Verkehrsbeschränkung und Verkehrsverbot 146
b) Herkunftsbereich, Anfallstelle oder Ausgangsprodukt 146
c) Menge, Beschaffenheit, Zweck 147
3. Ein hochwertiger Verwertungszweck? 147
IV. § 7 Abs. 2 KrW-/AbfG 147
1. Anwendungsbereich 147
a) Der Bergversatz als Verwertungsart 148
b) Einsatz des Abfalls in Bergbaubetrieben 148
c) Aus bergtechnischen oder bergsicherheitlichen Gründen oder zur Wiedernutzbarmachung 149
2. Stoffliche Anforderungen nach Abs. 1 149
3. Hochwertigkeit des Bergversatzes? 149
V. Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung 150
1. Ausdrückliche Zuordnung möglich? 150
2. Faktischer Ausschluß von Verwertungsverfahren 151
B. Auslegung des § 8 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG, insbesondere Klärung des Verhältnisses zum Düngemittelrecht 152
I. Begriff des Wirtschaftsdüngers 152
1. Abgrenzung zum Sekundärrohstoffdünger 152
2. Abfalleigenschaft 153
a) Immer Produkt 153
b) Abfallbegriff unerheblich 153
c) Immer Abfall 154
d) § 3 Abs. 1 S. 1 KrW-/AbfG 154
e) Stellungnahme 154
3. Verwertung 155
a) Düngung als Beseitigung 155
b) Hauptzweckklausel 156
4. Ergebnis 157
II. Sperrung der Verordnungsgebung? 157
1. Das Maß der guten fachlichen Praxis 157
2. Überschreitung 158
3. Ergebnis 159
C. Schnittstellenproblematik des § 9 KrW-/AbfG 159
I. Verhältnis von Satz 1 zu den Sätzen 2 und 3 159
1. Anlagenbezogene Anforderungen nach § 9 S. 1 KrW-/AbfG 159
a) Genehmigungsbedürftige Anlagen 159
b) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 160
2. Stoffbezogene Anforderungen nach § 9 S. 2 und 3 KrW-/AbfG 161
3. Ergebnis 163
II. „Stoffbezogene Anforderungen“ nach den KrW-/AbfG 163
1. Ausgangslage 163
2. Anhaltspunkte aus § 9 S. 3 KrW-/AbfG 164
3. Anhaltspunkte aus der Konzeption des KrW-/AbfG 164
4. Anhaltspunkte aus der Abgrenzung zu § 9 S. 1 KrW-/AbfG 165
III. „Anlageninterne Verwertung“ in Abgrenzung zur „anlageninternen Kreislaufführung“ nach § 4 Abs. 2 KrW-/AbfG 166
1. Unterscheidung 166
2. Anlageninterne Kreislaufführung nach § 4 Abs. 2 KrW-/AbfG als Vermeidungsmaßnahme 167
a) Kein Anfall von Abfall 167
b) Kreislaufführung 167
c) Folgen 168
3. Anlageninterne Verwertung nach § 9 S. 3 KrW-/AbfG als Verwertungsmaßnahme 168
a) Abfallverwertung 168
b) Interne und externe Verwertung 169
c) Folgen 169
4. Ergebnis 169
D. Erzeuger oder Besitzer von Abfällen nach §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1 KrW-/AbfG und weiteren Rechtsvorschriften 170
I. Verpflichtete und Dauer der Verpflichtung 170
1. Abfallerzeuger 170
a) Grundstruktur der Erzeugerdefinition in § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG 170
b) Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind 172
aa) Abgrenzung von § 3 Abs. 5 Alt. 1 KrW-/AbfG von der Alt. 2 172
bb) Abgleich mit § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG 174
cc) Effektivität der Gefahrenabwehr und Übernahme zivilrechtlicher Wertungen 174
dd) Störerbestimmung nach polizeirechtlichen Wertungen 176
(1) Notwendigkeit wertender Betrachtung 176
(2) Entscheidung über die Entstehung von Abfall 177
(3) Entsorgungsverantwortung als Fortsetzung eigentumsrechtlicher Verantwortung 177
(4) Auswahl eines beauftragten Unternehmens durch den Eigentümer 178
(5) Gesamtbewertung 178
ee) Anhaltspunkte aus dem Verursacherprinzip 179
ff) Anwendungsbereich für beauftragte Unternehmen und Subunternehmen im einzelnen 180
c) Personen, die eine Veränderung der Natur oder Zusammensetzung der Abfälle bewirkende Behandlungen vorgenommen haben 180
aa) Relevante Behandlungen 180
bb) Keine Beherrschung der Behandlung von Abfällen durch den Auftraggeber 181
cc) Subunternehmerfälle 182
d) Mögliche Abfallerzeugereigenschaft mehrerer Personen 183
2. Abfallbesitzer 185
a) Rechtsprechung 185
b) Unterschiede zum Zivilrecht 186
c) Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft 188
3. Das Ende der Pflichtenstellung 189
II. Inanspruchnahme bei mehreren Entsorgungspflichtigen 190
1. Mögliche gleichzeitige Verantwortung mehrerer 191
a) Bedeutung des „oder“ in §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG 191
b) Anhaltspunkte aus § 26 KrW-/AbfG 191
c) Normzweck 192
d) Verursacherprinzip 195
e) Verhältnismäßigkeit 195
2. Haftung nur pro rata? 197
3. Kriterien für die Inanspruchnahme 197
III. Ausgleich zwischen den Entsorgungspflichtigen bei behördlicher Inanspruchnahme einzelner 198
1. § 426 BGB 199
2. GoA 201
3. § 812 BGB 203
4. Landesrecht 204
IV. Zusammenfassung insbesondere im Hinblick auf Bauabfälle und Kfz-Werkstätten 204
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 207
Summary of the basic findings 211
Literaturverzeichnis 214
Stichwortverzeichnis 224