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Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht

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Zeppenfeld, M. (2001). Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50407-7
Zeppenfeld, Meiko. Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50407-7
Zeppenfeld, M (2001): Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50407-7

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Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht

Zeppenfeld, Meiko

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 137

(2001)

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Abstract

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll.

Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz.

Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen.

Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen - Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Erster Teil: Einführung 17
A. Problemstellung 17
B. Aufbau der Arbeit 21
C. Begriffsbestimmungen 22
I. Definition der Eingriffsnormen 22
1. Abgrenzung nach Privatrecht/öffentlichem Recht 22
2. Kollisionsrechtliche Definition 24
3. Materiellrechtliche Definition 25
II. Sozialpolitisch motivierte Normen als Eingriffsrecht? 29
III. Normen mit Doppelfunktion? 31
IV. Die „Beachtung“ von Eingriffsnormen 32
D. Beispielsfälle 33
I. „Sensor-Fall“ 33
II. „Bierlieferungsfall“ 34
III. „Masken-Fall“ 34
IV. „Haarpräparat-Fall“ 35
Zweiter Teil: Die bisherigen Lösungsansätze 36
A. Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts 36
I. Darstellung und Argumentation des Nichtanwendungsgrundsatzes 36
II. Anwendung des Nichtanwendungsgrundsatzes auf die Beispielsfalle 38
1. „Sensor-Fall“ 38
2. „Bierlieferungsfall“ 38
3. „Masken-Fall“ 39
4. „Haarpräparat-Fall“ 39
III. Einwände gegen den Nichtanwendungsgrundsatz 40
1. Das Territorialitätsprinzip 40
2. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und Privatrecht 42
IV. Ergebnis 43
B. Die materiellrechtlichen Ansätze 43
I. Der ausschließlich materiellrechtliche Ansatz 44
1. Darstellung des ausschließlich materiellrechtlichen Ansatzes 44
2. Argumentation des ausschließlich materiellrechtlichen Ansatzes 45
a) Der Grundsatz der Nichtanwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts 45
b) Eingriffsnormen als „faktisches Problem“ 46
c) Die Flexibilität des materiellrechtlichen Ansatzes und die Berücksichtigung der Parteiinteressen 47
d) Die Einheitlichkeit des Vertragsstatuts 48
e) Die Entlastung der Gerichte 49
3. Anwendung des ausschließlich materiellrechtlichen Ansatzes auf die Beispielsfälle 49
a) „Sensor-Fall“ 49
b) „Bierlieferungsfall“ 50
c) „Masken-Fall“ 51
d) „Haarpräparat-Fall“ 52
4. Einwände gegen den ausschließlich materiellrechtlichen Ansatz 52
a) Der kollisionsrechtliche Charakter des materiellrechtlichen Ansatzes 52
b) Die autonome Entscheidung des inländischen Gerichts 56
c) Die praktische Tauglichkeit des materiellrechtlichen Ansatzes 57
d) Die Politisierung der Entscheidungen 60
e) Die Einheitlichkeit des Vertragsstatuts 61
f) Die Entlastung der Gerichte 62
5. Ergebnis 63
II. Der subsidiär materiellrechtliche Ansatz 63
1. Darstellung des subsidiär materiellrechtlichen Ansatzes 63
2. Einwände gegen den subsidiär materiellrechtlichen Ansatz 65
3. Ergebnis 66
C. Die kollisionsrechtlichen Ansätze 66
I. Die Schuldstatuttheorie 67
1. Darstellung der Schuldstatuttheorie 67
2. Argumentation der Schuldstatuttheorie 68
3. Anwendung der Schuldstatuttheorie auf die Beispielsfälle 69
4. Einwände gegen die Schuldstatuttheorie 70
a) Die Anknüpfungspunkte des internationalen Schuldrechts 70
b) Die Eignung der Schuldstatuttheorie zur Erfassung aller Fallgestaltungen 73
(1) Eingriffsnormen der lex fori 73
(2) Eingriffsnormen der lex causae 75
(3) Drittstaatliche Eingriffsnormen 77
(4) Der Pluralismus der Ansätze 79
c) Die fehlende internationale Entscheidungsharmonie 79
d) Das Prinzip der Allseitigkeit 82
5. Ergebnis 82
II. Sonderanknüpfungen für Eingriffsnormen 83
1. Die Machttheorie 84
a) Darstellung und Argumentation der Machttheorie 84
b) Anwendung der Machttheorie auf die Beispielsfälle 86
c) Einwände gegen die Machttheorie 86
d) Ergebnis 89
2. IPR-Sachnormen und lois d’application immédiate 89
a) Darstellung der Theorie der IPR-Sachnormen und der lois d’application immédiate 89
b) Einwände gegen die Theorie der IPR-Sachnormen und der lois d’application immédiate 90
3. Die Sonderanknüpfungslehren 92
a) Darstellung der Sonderanknüpfungslehren 92
(1) Die gemeinsame Struktur 93
(2) Die einzelnen Varianten 95
(a) Der Grundsatz der engen Verbindung 95
(b) Der Grundsatz der Interessenidentität 97
(c) Art. 7 Abs. 1 EVÜ 98
(d) Unilateralisierung 98
(3) Exkurs: Die Kumulation von Schuldstatuttheorie und Sonderanknüpfung 99
(a) Darstellung der Kumulationslösung 99
(b) Einwände gegen die Kumulationslösung 100
b) Argumentation der Sonderanknüpfungslehren 102
(1) Die internationale Entscheidungsharmonie 102
(2) Die comitas gentium 103
c) Anwendung der Sonderanknüpfungslehren auf die Beispielsfalle 103
(1) „Sensor-Fall“ 104
(2) „Bierlieferungsfall“ 105
(3) „Masken-Fall“ 107
(4) „Haarpräparat-Fall“ 107
d) Einwände gegen die Sonderanknüpfungslehren 109
(1) Der Ansatz am Anwendungswillen der ausländischen Eingriffsnorm 109
(a) Die gemischte Konzeption der Sonderanknüpfungslehren 109
(b) Die autonome Entscheidung des inländischen Gerichts 112
(c) Die Entwicklung von der „Sonderanknüpfung“ zu einer „besonderen Teilfragenanknüpfung“ 113
(d) Die internationale Entscheidungsharmonie 114
(e) Die „rein“ unilateralistische Sonderanknüpfung als Lösung? 116
(2) Normenhäufung und Normenmangel – das Problem der Sachrechtskumulierungen und der Ausschluß von Eingriffsnormen ohne hinreichenden Bezug zum Sachverhalt 117
(a) Die Normenhäufung 117
(b) Der Ausschluß von Eingriffsnormen ohne hinreichenden Bezug zum Sachverhalt 121
(3) Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit 122
(4) Die materielle Neutralität und die Politisierung der Entscheidungen 125
(5) Das Verhältnis der Sonderanknüpfung zu anderen besonderen Anknüpfungen von Teilfragen 125
(6) Sonderanknüpfung und ordre public 128
e) Ergebnis 129
Dritter Teil: Der eigene Lösungsvorschlag 130
A. Die Grundlagen für die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts – Rückführung auf die allgemeinen Prinzipien des Kollisionsrechts 131
I. Das multilateralistische Kollisionsrechtssystem 131
II. Praktische Vorteile allseitiger Kollisionsnormen 133
B. Die Grundlage einer allseitigen „besonderen Anknüpfung“ im Eingriffsrecht 134
I. Die Übertragung der allgemeinen Grundsätze des multilateralistischen Kollisionsrechtssystems auf Eingriffsnormen 134
II. Die comitas gentium als Grundlage einer besonderen Anknüpfung im Eingriffsrecht? 135
C. Die „Technik“ des allseitigen Ausbaus 135
I. Ausbau des Art. 34 EGBGB? 135
II. Ausbau des kollisionsrechtlichen Bestandteils der entsprechenden deutschen Eingriffsnorm? 136
III. Schaffung eigener allseitiger Kollisionsnormen 137
D. Die Einwände gegen eine allseitige „besondere Anknüpfung“ im Eingriffsrecht 138
I. Der öffentlich-rechtliche Charakter als Begründung für eine notwendige Einseitigkeit 138
1. Der Einwand 138
2. Kritik 139
II. Die prinzipiell mangelnde „Austauschbarkeit“, „Gleichwertigkeit“ und „Vorstaatlichkeit“ des Eingriffsrechts 140
1. Der Einwand 140
2. Kritik 142
a) Die „Austauschbarkeit“ als prinzipielle Voraussetzung allseitiger Kollisionsnormen 142
b) Das „unpolitische“ und „vorstaatliche“ Privatrecht Savignys 143
III. Der für das Forum nicht annehmbare Inhalt der ausländischen Eingriffsnorm – der Einwand der materiellrechtlichen Inkompatibilität 144
1. Der Einwand 144
2. Kritik 145
a) Abweichende rechtstechnische Konstruktion der ausländischen Eingriffsnorm 145
b) Abweichender materiellrechtlicher Gehalt der ausländischen Eingriffsnorm 146
IV. Die internationale Durchsetzung der allseitigen „besonderen Anknüpfung“ – der Einwand der kollisionsrechtlichen Inkompatibilität 147
1. Der Einwand 147
2. Kritik 148
V. Der „Hebel der Gegenseitigkeit“ 149
VI. Die rechtstechnischen Einwände 150
1. Die Einwände 150
2. Kritik 150
a) Die Verweisungsprobleme 150
b) Verallseitigung aus rechtstechnischen Gründen ausgeschlossen? 152
VII. Das Problem der Normenhäufungen 154
1. Der Einwand 154
2. Kritik 154
VIII. Das Problem der Qualifikation 155
IX. Die übermäßige Berufung des ordre public 156
X. Ergebnis 156
E. Exemplifikation des allseitigen Ansatzes 157
I. Anwendung des allseitigen Ansatzes auf die Beispielsfälle 157
1. „Sensor-Fall“ 157
2. „Bierlieferungsfall“ 159
3. „Masken-Fall“ 160
4. „Haarpräparat-Fall“ 161
II. Weitere Beispiele für allseitige Kollisionsnormen im Eingriffsrecht 162
1. Allseitige Kollisionsnormen de lege lata 162
2. Mögliche allseitige Kollisionsnormen 163
Schlußbemerkung 167
Literaturverzeichnis 169
Stichwortverzeichnis 185