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Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich

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Jeep, J. (2000). Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich. Rehabilitation einer gesetzlichen Regelung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49946-5
Jeep, Jens. Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich: Rehabilitation einer gesetzlichen Regelung. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49946-5
Jeep, J (2000): Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich: Rehabilitation einer gesetzlichen Regelung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49946-5

Format

Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich

Rehabilitation einer gesetzlichen Regelung

Jeep, Jens

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 231

(2000)

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Abstract

Die Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich ist ein zentraler Punkt der familienrechtlichen Diskussion, in deren Vordergrund zunehmend die Frage nach der Rückabwicklung »unbenannter Zuwendungen« im Wege eines Anspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gerückt ist.

Jeep setzt diesem Trend eine genaue Analyse des Zusammenspiels von § 1380 und § 1374 Abs. 2 BGB entgegen und fordert eine Rückkehr zum güterrechtlichen Ausgleich. In diesem ist die Trennung zwischen »unbenannten Zuwendungen« und »echten« Schenkungen bereits angelegt: Sie deckt sich mit der Unterscheidung zwischen anzurechnenden und nicht anzurechnenden Zuwendungen. Der Autor weist nach, daß auf erstere alleine § 1380, auf letztere alleine § 1374 Abs. 2 anzuwenden ist. Durch eine systemgerechte Durchführung der Anrechnung werden auch überschüssige Zuwendungen angemessen berücksichtigt. Zudem wird deutlich, daß bei wechselseitigen Zuwendungen eine vorherige Saldierung die einzige mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Vorgehensweise ist. Vorsicht ist schließlich bei der alleinigen Anrechnung einer Zuwendung auf den Pflichtteil im Falle des § 1371 Abs. 2 BGB geboten: Die der bisherigen Praxis entsprechende Beschränkung auf die Anwendung des § 2315 BGB bei Verzicht auf § 1380 BGB kann zu einer unzulässigen Benachteiligung des Zuwendungsempfängers führen. Jeep zeigt auch hier, daß dies mit den Mitteln der gesetzlichen Regelung verhindert werden kann und muß.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 21
1. Kapitel: Ehegattenzuwendungen und Zugewinnausgleich 26
A. Anforderungen an die zeitgemäße Behandlung von Ehegattenzuwendungen im Zugewinnausgleich 26
I. Die Hausfrauenehe als Grundlage der Zugewinngemeinschaft 26
II. Die Tauglichkeit der Hausfrauenehe als Maßstab in der heutigen Zeit 28
III. Forderungen an die Behandlung von Ehegattenzuwendungen im gesetzlichen Güterstand 30
B. Zuwendungen im System des Zugewinnausgleichs 32
I. Prämissen der Beispielsrechnungen 32
II. Voraussetzung für die Durchführung des Zugewinnausgleichs 33
III. Das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs: Die Halbteilung des während der Ehe erzielten Zugewinns 34
IV. Unerheblichkeit des Schicksals einzelner Vermögensgegenstände 35
V. Einfluß von Zuwendungen unter Ehegatten auf den Zugewinnausgleichsmechanismus 37
VI. Modifikation durch Sonderregelungen für die Behandlung von Zuwendungen? 40
1. § 1380 – Die Anrechnung von Zuwendungen 40
2. § 1374 Abs. 2 – Die Privilegierung von Zuwendungen 42
C. Unterscheidung innerhalb der Ehegattenzuwendungen 43
I. Die Motivation für gegenleistungslose Zuwendungen unter Ehegatten: ehebegründete und nicht ehebegründete Zuwendungen 43
II. Die Unterscheidung der Rechtsprechung: unbenannte Zuwendungen und Schenkungen 46
III. Die Unterscheidung des Gesetzes: anzurechnende Zuwendungen und nicht anzurechnende Zuwendungen 52
1. Die Unterscheidung nach § 1380 Abs. 1 S. 1 53
2. Die Unterscheidung nach § 1380 Abs. 1 S. 2 53
a) § 1380 Abs. 1 S. 2 als Auslegungsregel 54
b) § 1380 Abs. 1 S. 2 als dispositiver Rechtssatz 54
3. Stellungnahme: Der Zusammenhang zwischen den Unterscheidungen der Rechtsprechung und des Gesetzes 55
IV. Ergebnis: Zwei Arten der Zuwendung unter Ehegatten 60
2. Kapitel: Die Anrechnung von einseitigen Ehegattenzuwendungen gem. § 1380 62
A. Die Auslegung des § 1380 63
I. Vorüberlegung: Die Behandlung des Zuwendungswertes beim Empfänger 63
II. Vorhandensein einer Ausgleichsforderung des Zuwendungsempfängers als Voraussetzung für die Anrechnung 64
1. Die „Ausgleichsforderung“ in § 1380 Abs. 1 S. 1 ist ohne Absatz 2 zu berechnen 65
2. Die „Ausgleichsforderung“ in § 1380 Abs. 1 S. 1 ist unter Berücksichtigung von Absatz 2 zu berechnen 66
3. Die Position des BGH 67
a) Die These von der Sperrwirkung des § 1380 67
b) Die Ablehnung der Sperrwirkung durch den BGH 69
c) Analyse 71
4. Stellungnahme 75
III. Die Durchführung der Anrechnung 78
1. Vollständige Anrechnung mit Anspruchsumkehr 79
2. Eingeschränkte Anrechnung 81
3. Stellungnahme 82
IV. Weitere Auslegungsvorschläge 84
1. Anrechnung nur bei nicht zu hoher Vorwegleistung 84
2. Zweite Ausgleichsforderung unter Berücksichtigung der Zuvielleistung 88
V. Zwischenergebnis: Zwei mögliche Auslegungen des § 1380 89
B. Überprüfung der Auslegungsmöglichkeiten anhand von Fallgruppen 91
I. Prinzipien der Fallgruppenbildung 91
1. Unterscheidung nach dem Verhältnis des Zuwendungswerts zur Höhe der hypothetischen Ausgleichspflicht des Zuwenders im Falle nicht erfolgter Zuwendung 92
2. Unterscheidung nach der Entwicklung des Empfängerzugewinns im Verhältnis zum Zuwendungswert 95
3. Unterscheidung nach der Person des Ausgleichspflichtigen ohne Anrechnung 97
II. Zusammenfassung der Fallgruppen 98
C. Vergleich der Auslegungsmöglichkeiten anhand der Fallgruppen 1 und 2 100
I. Fallgruppe 1 (Vorwegleistung mit Werterhalt im Empfängerzugewinn) 101
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 101
a) Beispielsfall 1 101
b) Vergleichsgröße: Ausgleich ohne Anrechnung 101
c) Ausgleich mit Anrechnung 102
2. Analyse 103
II. Fallgruppe 2 (Vorwegleistung mit Wertverlust im Empfängerzugewinn) 105
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 105
a) Beispielsfall 2 105
b) Vergleichsgröße: Ausgleich ohne Anrechnung 106
c) Ausgleich mit Anrechnung 106
2. Analyse 107
D. Die Funktion des § 1380 107
I. Neutralisierung der Wirkung des § 1374 Abs. 2? 107
II. Ausgleich des Wertverlustes des Zuwendungsgegenstandes (Sachgefahrübergang)? 110
1. Konsequenzen der Theorie vom Sachgefahrübergang 111
2. Stellungnahme 111
III. Ausgleich des Wertverlustes im Empfängerzugewinn (Wertrisikoübergang) 115
1. Wertrisikoübergang / Werterhaltungsfunktion 116
2. Die paritätische Beteiligung am Nettozuerwerb 118
IV. Ergebnis 120
E. Vergleich der Auslegungsmöglichkeiten anhand der Fallgruppen 3 bis 5 unter Berücksichtigung der Funktion des § 1380 122
I. Fallgruppe 3 a) (Zuvielleistungen des Ausgleichspflichtigen mit Wertverlust im Empfängerzugewinn) 122
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 122
a) Beispielsfall 3 a) 122
b) Vergleichsgröße: Ausgleich ohne Anrechnung 122
c) Ausgleich mit Anrechnung 123
(1) Eingeschränkte Anrechnung 123
(2) Vollständige Anrechnung 123
2. Analyse 124
II. Fallgruppe 3 b) (Zuvielleistungen des nicht Ausgleichspflichtigen mit Wertverlust im Empfängerzugewinn) 125
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 125
a) Beispielsfall 3 b) 125
b) Ausgleich ohne Anrechnung 125
c) Ausgleich mit vollständiger Anrechnung 125
2. Analyse 126
III. Fallgruppe 4 (Zuvielleistungen mit Werterhalt im Empfängerzugewinn) 127
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 127
a) Beispielsfall 4 127
b) Ausgleich ohne Anrechnung 127
c) Ausgleich mit vollständiger Anrechnung 127
2. Analyse 128
IV. Fallgruppe 5 (Fehlleistungen mit Werterhalt im Empfängerzugewinn) 129
1. Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung 129
a) Beispielsfall 5 129
b) Ausgleich ohne Anrechnung 129
2. Analyse 130
F. Bewertung der beiden Auslegungsmöglichkeiten anhand der Funktion des § 1380 130
G. Gibt es eine Rechtfertigung für die vom Halbteilungsgrundsatz abweichenden Ergebnisse der h. M.? 133
I. Vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommene Härten? 134
II. Im Zugewinn angelegtes Risiko? 135
III. Stellungnahme 136
H. Ergebnis: Vorzug der vollständigen Anrechnung mit Anspruchsumkehr 141
3. Kapitel: Die Anwendbarkeit des § 1374 Abs. 2 auf Ehegattenzuwendungen 144
A. Der Stand der Rechtsprechung 144
I. § 1374 Abs. 2 ist auf Ehegattenzuwendungen nicht anwendbar 144
II. Stellungnahme 146
B. Generelle Nichtanwendbarkeit des § 1374 Abs. 2 auf Zuwendungen des Ehegatten? 149
I. Die Systematik der Vorschrift 149
II. Der Wille des Gesetzgebers 150
III. Ergebnis 151
C. Die Privilegierung anzurechnender Zuwendungen 151
I. Ausschluß der Privilegierung, da anzurechnende Zuwendungen keine Schenkungen sind? 151
II. Die Privilegierung gem. § 1374 Abs. 2 als Voraussetzung für die Anwendung des § 1380? 152
1. Beispiel aus der Fallgruppe 1 (Vorwegleistung mit Werterhalt) 153
a) Vergleichsgröße: Ausgleich bei unterbliebener Zuwendung 153
b) Ausgleich ohne Privilegierung der Zuwendung 154
c) Ausgleich bei Privilegierung der Zuwendung 154
2. Zwischenergebnis: § 1374 Abs. 2 ist anwendbar 155
III. Die Folgen der Anwendung des § 1374 Abs. 2 auf anzurechnende Zuwendungen 157
1. Beispiel aus der Fallgruppe 5 (Fehlleistung mit Werterhalt) 158
a) Vergleichsgröße: Ausgleich bei unterbliebener Zuwendung 158
b) Ausgleich bei Privilegierung der Zuwendung 158
c) Ausgleich ohne Privilegierung der Zuwendung 159
2. Zwischenergebnis: § 1374 Abs. 2 ist nicht anwendbar 160
IV. Mögliche Lösungswege 160
1. § 1374 Abs. 2 ist immer anwendbar 160
2. § 1374 Abs. 2 ist nicht anwendbar, § 1380 Abs. 2 ist erweitert auszulegen 161
3. § 1374 Abs. 2 ist nur anwendbar, wenn auch § 1380 zur Anwendung kommt 162
4. Stellungnahme 162
V. Ergebnis: Keine Privilegierung anzurechnender Zuwendungen gem. § 1374 Abs. 2 164
D. Die Privilegierung nicht anzurechnender Zuwendungen 165
I. Die Folgen der Nichtanwendung des § 1374 Abs. 2 166
1. Beispiele aus Fallgruppe 1 166
a) Ausgleich ohne Anrechnung 166
b) Ausgleich mit Anrechnung 167
c) Zwischenergebnis 167
2. Beispiele aus Fallgruppe 2 168
a) Ausgleich ohne Anrechnung 168
b) Ausgleich mit Anrechnung 169
c) Zwischenergebnis 169
3. Stellungnahme 170
II. Lösungswege 172
1. § 1374 Abs. 2 ist anwendbar 172
2. Herausrechnung der Zuwendung aus dem Endvermögen 173
3. Stellungnahme 174
III. Ergebnis: Nicht anzurechnende Zuwendungen sind gem. § 1374 Abs. 2 zu privilegieren 177
E. Ergebnis: Das Zusammenspiel von § 1380 und § 1374 Abs. 2 177
4. Kapitel: Eine Sonderbehandlung für Zuwendungen aus dem Anfangsvermögen? 180
A. Problemstellung 180
B. Vorfrage: Wann erfolgt eine Zuwendung aus dem Anfangsvermögen? 182
I. Zuwendungen aus dem realen Anfangsvermögen 183
II. Zuwendungen aus dem rechnerischen Anfangsvermögen 183
III. Konsequenzen dieser Unterscheidung 185
IV. Einordnung zum Zuwendungszeitpunkt 187
C. Beinhaltet bereits § 1380 eine Sonderbehandlung? 188
I. Rückgewähr des vollen Zuwendungswertes durch § 1380 188
II. Stellungnahme 189
1. Verstoß gegen Gesetzeswortlaut 189
2. Lösung ist nicht umfassend 192
III. Ergebnis 193
D. Ablehnung einer Sonderbehandlung durch den BGH 194
I. Die Rechtsprechung des BGH 194
II. Kritik in der Literatur 195
E. Stellungnahme 196
I. Wille des Zuwenders 197
II. Risikoverteilung bei Zuwendung aus dem Anfangsvermögen 199
F. Ergebnis 204
5. Kapitel: Die Behandlung wechselseitiger Zuwendungen 206
A. Problemstellung 206
B. Saldierung der Zuwendungen 207
C. Anrechnung nur der Zuwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten 208
I. Die Ansicht Grünenwalds 208
II. Kritik 209
D. Stellungnahme und Lösung anhand von Funktion und Systematik des § 1380 212
I. Die Systematik des § 1380 212
II. Die Funktion des § 1380 214
E. Ergebnis 219
6. Kapitel: Die Anrechnung auf Ausgleichsanspruch und / oder Pflichtteil im Todesfall 220
A. Problemstellung 220
B. Prämisse: Die Unzulässigkeit einer echten doppelten Anrechnung 221
C. Die Zulässigkeit denkbarer Anrechnungsbestimmungen 221
I. Anrechnung nur auf die Ausgleichsforderung 222
1. Vorgehensweise 222
2. Beispiel aus der Fallgruppe 3 a) 222
a) Sachverhalt 222
b) Vergleichsgröße: Ansprüche bei nicht erfolgter Zuwendung 223
c) Ansprüche bei alleiniger Anrechnung der Zuwendung auf den Ausgleichsanspruch 223
3. Stellungnahme 224
II. Anrechnung primär auf die Ausgleichsforderung und mit einem Rest auf den Pflichtteil 225
1. Vorgehensweise 225
2. Beispiel aus der Fallgruppe 3 a) 225
a) Abwandlung des vorigen Beispiels 225
b) Vergleichsgröße: Ansprüche bei nicht erfolgter Zuwendung 225
c) Ansprüche bei primärer Anrechnung der Zuwendung auf den Ausgleichsanspruch 226
3. Stellungnahme 227
III. Anrechnung nur auf den Pflichtteil 228
1. Bisherige Vorgehensweise 228
2. Beispiel aus der Fallgruppe 1 228
a) Sachverhalt 228
b) Vergleichsgröße: Ansprüche bei nicht erfolgter Zuwendung 229
c) Ansprüche bei alleiniger Anrechnung auf den Pflichtteil 229
3. Stellungnahme: Faktisch doppelte Anrechnung 230
4. Lösungsmöglichkeiten 232
a) Anrechnung immer primär auf die Ausgleichsforderung 232
b) Vollständige Herausnahme der Zuwendung aus dem Zugewinnausgleich und alleinige Anrechnung beim Pflichtteil 234
5. Überprüfung anhand des Beispiels aus der Fallgruppe 1 235
a) Sachverhalt 235
b) Lösung nach der hier vorgeschlagenen Methode 236
c) Stellungnahme 236
6. Überprüfung anhand einer Abwandlung des obigen Beispiels 237
a) Sachverhalt 237
b) Vergleichsgröße: Ansprüche bei unterbliebener Zuwendung 237
c) Lösung nach der hier vorgeschlagenen Methode 237
d) Stellungnahme 239
7. Ergebnis 239
IV. Anrechnung primär auf den Pflichtteil und mit einem Rest auf die Ausgleichsforderung 240
1. Bisherige Vorgehensweise 240
2. Stellungnahme und Lösungsvorschlag 241
V. Vergleich der vorgeschlagenen sukzessiven Anrechnungsmethoden 243
1. Vergleich der Lösungen am Beispiel aus der Fallgruppe 1 243
a) Vergleichsgröße: Ansprüche bei nicht erfolgter Zuwendung 243
b) Ansprüche bei primärer Anrechnung auf den Ausgleichsanspruch 243
c) Ansprüche bei primärer Anrechnung auf den Pflichtteil 244
d) Übersicht 245
2. Vergleich der Lösungen am Beispiel aus der Fallgruppe 3 a) 246
a) Vergleichsgröße: Ansprüche bei nicht erfolgter Zuwendung 246
b) Ansprüche bei primärer Anrechnung auf den Ausgleichsanspruch 246
c) Ansprüche bei primärer Anrechnung auf den Pflichtteil 247
d) Übersicht 248
3. Ergebnis 249
VI. Teilweise Anrechnung auf beide Ansprüche 250
VII. Die Lösung Johannsens 251
VIII. Ergebnis 252
D. Die Auslegung der Bestimmungen des Zuwenders 252
I. Keine Anrechnungsbestimmung 253
II. Bestimmung der Anrechnung auf die Ausgleichsforderung 253
III. Bestimmung der Anrechnung auf den Pflichtteil 254
IV. Doppelte Anrechnungsbestimmung ohne Angabe der Reihenfolge 255
1. Anteilmäßige Anrechnung nach Johannsen 255
2. Anrechnung primär beim Pflichtteil 256
3. Stellungnahme 256
E. Ergebnis 258
Zusammenfassung der Ergebnisse 260
Schlußwort 263
Literaturverzeichnis 265