Progressive Verwaltungsrechtswissenschaft auf konservativer Grundlage
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Progressive Verwaltungsrechtswissenschaft auf konservativer Grundlage
Zur Verwaltungsrechtslehre Ernst Forsthoffs
Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 128
(2006)
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Was in der Literatur zu Ernst Forsthoff, einem der prägenden Lehrer des Staats- und Verwaltungsrechts der Nachkriegszeit, bisher fehlt, ist eine Gesamtwürdigung des verwaltungsrechtlichen Werks aus kritischer Distanz. Diese Lücke versucht Christian Schütte zu schließen.Im ersten Teil arbeitet der Autor das Staats- und Verfassungsverständnis Forsthoffs heraus, das die Grundlage der verwaltungsrechtlichen Überlegungen darstellt. Der zweite Teil ist der Verwaltung und ihrem Recht aus der Sicht von Forsthoff gewidmet. In vier Schritten werden, ausgehend von Forsthoffs Darstellung der Aufgaben der Verwaltung, Forsthoffs Verwaltungsrechtsmethode und sodann ihre rechtliche Ausformung erörtert. Dann wendet sich Schütte wieder den Aufgaben der Verwaltung im Spätwerk zu. Die Überlegungen des Verfassers münden in zwei zentrale Thesen: Während Forsthoffs Staats- und Verfassungsverständnis von einer konservativen Grundhaltung und einem formalistischen Rechtsstaatsbegriff geprägt ist, argumentiert er im Verwaltungsrecht wirklichkeitsnah und innovativ. Aufgrund dieses Gegensatzes unterliegt das gesamte Werk einer Reihe von letztlich nicht aufgelösten Spannungslagen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einleitung | 13 | ||
1. Teil: Voraussetzungen: Forsthoffs Staats- und Verfassungsverständnis | 18 | ||
A. Forsthoffs Staatsverständnis | 18 | ||
I. Die Entwicklung von Forsthoffs Staatsverständnis | 18 | ||
II. Die Souveränität des Staates | 22 | ||
III. Staat und Gesellschaft | 23 | ||
IV. Rechtsstaat und Sozialstaat | 24 | ||
V. Die Autorität des Staates | 25 | ||
B. Forsthoffs Verfassungsverständnis | 27 | ||
I. Das Grundgesetz als rechtsstaatliche Verfassung | 27 | ||
II. Die Verfassungsauslegung | 31 | ||
III. Rechtsstaatliche Verfassung und sozialstaatliche Verwaltung | 33 | ||
IV. Die Verwaltung als Motor gesellschaftlich-politischer Entwicklung | 35 | ||
2. Teil: Die Verwaltung und ihr Recht | 36 | ||
A. Aufgaben und Bedeutung der Verwaltung im Staat | 36 | ||
I. Wandel der Aufgaben der Verwaltung: Von der rechtsstaatlichen Freiheitsgewähr zur Daseinsvorsorge | 37 | ||
1. Vom Polizeistaat zum bürgerlichen Rechtsstaat | 37 | ||
2. Die Entwicklung zum Sozialstaat | 40 | ||
3. Die Daseinsvorsorge als Forsthoffs Konsequenz aus dem sozialen Wandel | 42 | ||
4. Funktionswandel der Verwaltung | 47 | ||
5. Der Aufgabenbezug – Kontinuität oder Wandel der Staats- und Verwaltungsaufgaben? | 48 | ||
II. Wandel der Bedeutung der Verwaltung: Die Verschiebung der Staatsgewalten | 50 | ||
1. Funktionswandel bedingt Bedeutungswandel der Verwaltung | 50 | ||
2. Der Sozialstaat als Verwaltungsstaat | 52 | ||
a) Verwaltung und Gesetzgebung | 52 | ||
b) Verwaltung und Justiz | 55 | ||
c) Das Problem der Gewaltenteilung | 56 | ||
d) Der Verwaltungsstaat in der rechtswissenschaftlichen Diskussion der Bundesrepublik | 57 | ||
B. Die methodische Konsequenz aus den Bedingungen des Sozialstaats | 59 | ||
I. Die Ausgangsposition: Die juristische Methode Otto Mayers | 59 | ||
1. Die juristische Methode als die Methode des bürgerlichen Rechtsstaats | 59 | ||
2. Das Verwaltungsrecht als System | 63 | ||
3. Formalismus und Positivismus als Charakteristika der juristischen Methode | 65 | ||
4. Der „verhängnisvolle Mangel an Empirie“ | 65 | ||
II. Forsthoffs verwaltungswissenschaftliche Methode | 67 | ||
1. Der Hintergrund der Forsthoffschen Methode | 67 | ||
a) Die Wiederaufnahme einer Tradition: Die Verwaltungslehre Lorenz von Steins | 67 | ||
b) Der Methodenstreit und die Verwaltungsrechtslehre: Die Abwendung vom Rechtspositivismus in der öffentlich-rechtlichen Diskussion der zwanziger Jahre | 70 | ||
c) Forsthoffs Lehre vor dem Hintergrund des Staats- und Verwaltungsrechts der NS-Zeit | 71 | ||
aa) Forsthoffs Stellung in der Rechtslehre des Nationalsozialismus | 71 | ||
bb) Die Zweiteilung des Staates | 73 | ||
cc) Zerfall und Öffnung der Verwaltungsrechtswissenschaft | 75 | ||
2. Forsthoffs Methode als Gegenposition und Ergänzung zur juristischen Methode | 79 | ||
a) Die Daseinsvorsorge als der methodenbildende Begriff | 80 | ||
aa) Die Entwicklung des Begriffs Daseinsvorsorge zum Synonym der Leistungsverwaltung | 81 | ||
bb) Der Dualismus von Eingriffs- und Leistungsverwaltung | 84 | ||
cc) Die Dreiteilung der Verwaltungstätigkeiten | 88 | ||
dd) Die Verantwortung für die Daseinsvorsorge | 92 | ||
b) Methodische Folgerungen | 95 | ||
aa) Institutionelles Rechtsverständnis? | 95 | ||
bb) Die Problematik des Aufgabenbezugs für die verwaltungsrechtliche Dogmatik – Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff? | 98 | ||
cc) Das Verhältnis von Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre | 100 | ||
c) Die Verwendung des Begriffs Daseinsvorsorge in der heutigen Literatur und Praxis | 103 | ||
d) Die Problematik der Forsthoffschen Methode | 106 | ||
C. Die rechtliche Bewältigung der Verwaltungsaufgaben | 110 | ||
I. Vorläufer von Forsthoffs Verwaltungsrechtslehrbuch | 110 | ||
1. Die Lehrbücher des bürgerlichen Rechtsstaats | 110 | ||
2. Die verwaltungsrechtliche Lehrbuchliteratur des NS-Staats | 111 | ||
3. Die Lehrbuchliteratur der unmittelbaren Nachkriegszeit | 112 | ||
II. Forsthoffs Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 1. Band: Allgemeiner Teil | 113 | ||
1. Das Verwaltungsrechtslehrbuch als „literarisches Werk“ | 114 | ||
2. Die äußere Gestalt des Lehrbuchs | 115 | ||
3. Die „klassische“ Anlage des Lehrbuchs | 115 | ||
4. Neue Rechtsprinzipien | 117 | ||
III. Einzelne Rechtsformen und Rechtsinstitute des Verwaltungshandelns | 118 | ||
1. Traditionelle Rechtsformen und Rechtsinstitute unter den Bedingungen des Sozialstaats | 118 | ||
a) Die traditionelle Rechtsform: Der Verwaltungsakt | 118 | ||
b) Rechtsstaatliche Schutzmechanismen gegen die Ausdehnung des Sozialstaats | 121 | ||
aa) Der Verwaltungszwang | 121 | ||
bb) Institute des Staatshaftungsrechts | 123 | ||
2. Neue Rechtsformen? | 124 | ||
a) Der öffentlich-rechtliche Vertrag | 125 | ||
b) Plan und Planung | 128 | ||
c) Der Realakt | 131 | ||
3. Die Behandlung der Rechtsformen im Bereich der Daseinsvorsorge | 132 | ||
a) Die Austauschbarkeit von privatem und öffentlichem Recht im Bereich der Daseinsvorsorge | 133 | ||
b) Die Austauschbarkeit der Organisations- und Handlungsformen | 135 | ||
c) Strukturveränderungen für das öffentliche und das private Recht | 135 | ||
d) Kooperationen zwischen Staat und Bürger | 136 | ||
e) Fragen des Rechtsschutzes im Bereich der Daseinsvorsorge | 137 | ||
IV. Dogmatische Unterbilanz? | 140 | ||
D. Zukunftsaufgaben der Verwaltung im Staat der Industriegesellschaft | 142 | ||
I. Die Expansion der Technik | 142 | ||
1. Die „technische Realisation“ als neue Verwaltungsaufgabe in Forsthoffs Werk | 142 | ||
2. „Von der sozialen zur technischen Realisation“ | 143 | ||
3. Die Technik als stärkste innenpolitische Potenz | 145 | ||
4. Die Umweltzerstörung als Beispiel für die Risiken der Technik | 147 | ||
5. Technikbestimmung durch Technikkritik? | 149 | ||
II. Die Struktur der Verwaltung im sozialen und industriell-technischen Zeitalter | 152 | ||
1. Die personelle Struktur der Verwaltung | 153 | ||
a) Die Verwaltung des bürgerlichen Rechtsstaats als Juristenverwaltung | 153 | ||
b) Die Verwaltung des Sozialstaats als fachmännische Verwaltung | 154 | ||
2. Das Problem des (fehlenden) Sachwissens und das Problem der Verantwortung | 158 | ||
3. Die Assimilation der Verwaltung an den Betrieb | 162 | ||
4. Internationale Organisationen – ein Ausweg? | 164 | ||
Schlussbemerkung: Progressivität oder Retrospektivität in Forsthoffs Werk? | 165 | ||
Literaturverzeichnis | 167 | ||
I. Schriften von Ernst Forsthoff | 167 | ||
II. Schriften anderer Autoren | 170 | ||
Sachverzeichnis | 189 |