Menu Expand

Cite BOOK

Style

Pfeifer, B. (1999). Fernsehordnung in Italien. Status Quo und Reform. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49510-8
Pfeifer, Bruno. Fernsehordnung in Italien: Status Quo und Reform. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49510-8
Pfeifer, B (1999): Fernsehordnung in Italien: Status Quo und Reform, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49510-8

Format

Fernsehordnung in Italien

Status Quo und Reform

Pfeifer, Bruno

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 50

(1999)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Probleme des Medienrechts gewinnen zunehmend verfassungsrechtliche und politische Relevanz. Die Situation ist in Italien auf diesem Feld von besonderer Brisanz, nicht zuletzt seitdem der wichtigste private Fernsehanbieter, der Mailänder Medienunternehmer Silvio Berlusconi, 1994 für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus kandidierte und auf Anhieb Ministerpräsident wurde.

Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bisherige Entwicklung der Fernsehordnung Italiens nachzuzeichnen und die derzeit gültigen Regelungen darzustellen und kritisch zu beleuchten. Besonderes Augenmerk gilt dabei den vom Verfassungsgerichtshof für eine Reform der Fernsehordnung gemachten Vorgaben. Neben den dringendsten Problemen im Bereich des öffentlichen Fernsehens (Aufgabe des öffentlichen Fernsehens im dualen System, Gesellschaftsstruktur der RAI, öffentliche Rundfunkfinanzierung, Privatisierung) befaßt sich Bruno Pfeifer auch mit dem privaten Rundfunksektor und der hier vordringlichsten Aufgabe der Sicherung einer pluralistischen Fernsehlandschaft.

Ein eigener Abschnitt ist der Regelung der Medienaufsicht gewidmet. Abschließend wird das Rundfunkfinazierungsrecht Italiens auf seine Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht der EG geprüft.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 13
Teil 1: Die medienrechtliche Rechtslage in Italien 17
A. Zur Lage des Fernsehens in Italien seit den 50er Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes 17
I. Vom ersten Rundfunkprogramm zum ersten Urteil des Verfassungsgerichtshofes 17
II. Die Urteile Nr. 225 und Nr. 226/1974 und das Gesetz Nr. 103/1975 19
III. Die Liberalisierung des Äthers durch das Urteil Nr. 202/1976 23
IV. Die Lage zwischen 1976 und 1981 25
V. Die UrteileNr. 148/1981 und Nr. 237/1984 27
VI. Der Aufstieg Silvio Berlusconis 30
VII. Die erste gesetzliche Grundlage für das private Fernsehen (Gesetz Nr. 10/1985) 35
VIII. Die zweite Hälfte der 80er Jahre 38
IX. Die Verabschiedung des Allgemeinen Rundfunkgesetzes (Gesetz Nr. 223/1990) 41
B. Die wesentlichen Inhalte des Allgemeinen Rundfunkgesetzes (Gesetz Nr. 223/1990) 42
C. Die Probleme bei der Umsetzung des Allgemeinen Rundfunkgesetzes 46
D. Die Verfassungswidrigkeit der zentralen Anti trust-Regelung 50
E. Die „Fernsehreferenden“ 53
F. Die Reform „Maccanico“ und ihre wesentlichen Inhalte 55
Teil 2: Wesentliche Reformaspekte im öffentlichen Fernsehsektor 60
A. Die Rolle der RAI innerhalb des „sistema misto“ 61
B. Die Reform der Verwaltungs- und Kontrollorgane 69
I. Verwaltungsrat und Generaldirektor der RAI 70
1. Die Reform des Jahres 1975 70
2. Die anschließende Entwicklung 71
3. Das Gesetz Nr. 10/1985 72
4. Das Gesetz Nr. 223/1990 74
5. Das Gesetz Nr. 206/1993 75
6. Die Regierungsdekrete zur Sanierung der RAI 79
7. Reformausblick 80
II. Die parlamentarische Kontroll- und Richtlinienkommission und andere Kontrollorgane 83
C. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens 88
I. Die Rundfunkgebühr 89
II. Die Werbeeinnahmen 94
D. Die Privatisierung der RAI 100
Teil 3: Wesentliche Reformaspekte im privaten Fernsehsektor 105
A. Die pluralismussichernden Bestimmungen des Allgemeinen Rundfunkgesetzes und der Reform „Maccanico“ 106
I. Einschränkung multimedialer Konzentration 106
1. Verflechtung von Betreibern privater Fernsehsender mit Tageszeitungsunternehmen (Art. 15 Abs. 1 Gesetz Nr. 223/1990) 106
2. Begrenzung des erzielbaren Anteils an den Gesamteinnahmen des Bereichs der Massenkommunikation (Art. 15 Abs. 2 und 3 Gesetz Nr. 223/1990 und Art. 2 Abs. 8 lit. d) Gesetz Nr. 249/1997) 110
II. Einschränkung monomedialer Konzentration 114
1. Das landesweite Privatfernsehen (Art. 15 Abs. 4 Gesetz Nr. 223/1990) 115
a) Hinweise des Verfassungsgerichtshofes für eine Neuregelung (Urteil Nr. 420/1994) 116
b) Vom Verfassungsgerichtshof außer acht gelassene Aspekte 120
c) Auswirkung der „Fernsehreferenden“ auf eine Neuregelung 125
d) Die Neuregelung durch Art. 2 des Reformgesetzes „Maccanico“ 126
aa) Anzahl der durch einen Anbieter gesendeten Programme 127
bb) Begrenzung des erzielbaren Anteils der Gesamteinnahmen des Fernsehsektors 128
2. Das lokale Privatfernsehen (Art. 19 Abs. 1 und 4 Gesetz Nr. 223/1990) 129
3. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen (Art. 24 Abs. 1 Gesetz Nr. 223/1990) 131
B. Die Regelung des Kabelfernsehens 135
C. Das Satellitenfernsehen 139
D. Die Sonderstellung der Pay-TV-Sender 142
Teil 4: Die Medienaufsicht – Die „Autorità per le garanzie nelle comunicazioni“ 150
A. Das Ernennungsverfahren und die Sicherung der Unabhängigkeit 151
B. Die Aufgaben der „Autorità“ 154
C. Die Beziehungen zwischen der Medienaufsicht und anderen Organen 157
Teil 5: Die europarechtlichen Aspekte der Reform – Die öffentliche Rundfunkfinanzierung in Italien und das Beihilferecht der EG 160
A. Allgemeines 161
I. Der verfassungsrechtliche Bedingungsrahmen der öffentlichen Rundfunkfinanzierung 161
II. Die gesetzlichen Grundlagen der öffentlichen Rundfunkfinanzierung 163
III. Die Rechtsnatur der italienischen Rundfunkgebühr 165
B. Überprüfung der öffentlichen Rundfunkfinanzierung am Maßstab der Art. 92 ff. EGV 168
I. Anwendungsbereich der Art. 92 ff. EGV 168
II. Die Bedeutung der Bestimmung des Art. 90 Abs. 2 EGV 169
III. Tatbestandliche Voraussetzungen des Art. 92 Abs. 1 EGV 171
1. Der Beihilfebegriff 171
a) Begünstigung 172
aa) Angemessenheit der Rundfunkgebühr für die von der RAI geleisteten Dienste 173
bb) Begünstigung durch die Bestimmungen zur Sanierung der RAI? 178
cc) Zwischenergebnis 182
b) Freiwilligkeit 182
2. Staatliche Zurechenbarkeit 183
3. Kreis der Begünstigten 184
4. Wettbewerbsverfälschung 185
a) Für Rundfunkunternehmen relevante Märkte 185
b) Verfälschung des Wettbewerbs 187
5. Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten 189
IV. Die (fakultative) Ausnahmebestimmung des Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV 191
1. Kulturförderung 193
a) Der Kulturbegriff des Art. 92 Abs. 3 lit. d) EGV 193
b) Das italienische Verständnis von „Kultur“ 194
2. Die „Beeinträchtigungsklausel“ 196
a) „Eignung“ der öffentlichen Rundfunkfinanzierung zur Förderung der Kultur 198
b) „Notwendigkeit“ der öffentlichen Rundfunkfinanzierung 198
c) „Angemessenheit“ der öffentlichen Rundfunkfinanzierung 201
3. Das Ermessen der Europäischen Kommission 203
V. Zusammenfassung der Ergebnisse der Prüfung 204
Teil 6: Reformperspektiven 206
Zusammenfassung 209
1. Die medienrechtliche Rechtslage in Italien 209
2. Der öffentliche Fernsehsektor 210
3. Der private Fernsehsektor 210
4. Die Medienaufsicht 211
5. Die öffentliche Rundfunkfinanzierung und das Beihilferecht der EG 211
6. Reformperspektiven 212
Anhang: Auszugsweise Übersetzung der wichtigsten Bestimmungen 213
1. Verfassung der Republik Italien 213
2. Gesetz Nr. 103 vom 14. April 1975 „Neue Regelungen für die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen“ 215
3. Gesetz Nr. 10 vom 4. Februar 1985 „Umwandlung in Gesetz, mit Abänderungen, der Verordnung vom 6. Dezember 1984, Nr. 807, Dringende Bestimmungen für das Rundfunkwesen“ 217
4. Gesetz Nr. 223 vom 6. August 1990 „Regelung der öffentlichen und privaten Rundfunkordnung (Hörfunk und Fernsehen)“ 218
5. Gesetz Nr. 483 vom 17. Dezember 1992 „Umwandlung in Gesetz der Verordnung vom 19. Oktober 1992, Nr. 40, Dringende Regelungen in Sachen Rundfunkwerbung“ 223
6. Gesetz Nr. 206 vom 25. Juni 1993 „Bestimmungen über die Konzessionärsgesellschaft der öffentlichen Dienstleistung Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)“ 223
7. Gesetzesverordnung Nr. 444 vom 28. August 1996 „Dringende Bestimmungen für die Ausübung der Rundfunktätigkeit“ 223
8. Italienisches Zivilgesetzbuch 224
Literaturverzeichnis 226
Sachwortverzeichnis 238