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Pernice, I. (2000). Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit. Die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen am Beispiel von Bundestag und Bundesrat, Gerichten und Gemeinderäten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49687-7
Pernice, Ina Maria. Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit: Die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen am Beispiel von Bundestag und Bundesrat, Gerichten und Gemeinderäten. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49687-7
Pernice, I (2000): Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit: Die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen am Beispiel von Bundestag und Bundesrat, Gerichten und Gemeinderäten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49687-7

Format

Öffentlichkeit und Medienöffentlichkeit

Die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen am Beispiel von Bundestag und Bundesrat, Gerichten und Gemeinderäten

Pernice, Ina Maria

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 26

(2000)

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Abstract

Der demokratische Verfassungsstaat westlicher Prägung beruht auf dem Gedanken, daß die Inhaber der staatlichen Ämter in Parlament, Verwaltung und Gerichtsbarkeit Treuhänder des Volkes sind, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Das Volk selbst übt die ihm zugewiesene Leitungsfunktion nach dem Grundgesetz nur in größeren Zeitabständen durch Wahlen aus. In der Zwischenzeit übt es seine Kontrollfunktion nur über das Medium der politischen Öffentlichkeit aus, durch das sogenannte plebiscite de tous les jours. Voraussetzung dieses Legitimations- und Kontrollmechanismus ist die Informiertheit des Bürgers und damit die Öffentlichkeit staatlichen Handelns. Diese Öffentlichkeit wird zu einem erheblichen Teil durch die Medien, in jüngerer Zeit vor allem durch das Fernsehen hergestellt. Die Fernsehberichterstattung kann ihrerseits aber auch dazu führen, daß in Rechte der von staatlichem Handeln betroffenen Personen unverhältnismäßig eingegriffen oder die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns, insbesondere die Unabhängigkeit der Richter, gefährdet wird.

Den Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die verfassungsstaatliche Verortung des schillernden Phänomens »Öffentlichkeit«. Dabei werden seine Bezüge zum Demokratieprinzip einerseits und zum Rechtsstaatsprinzip andererseits herausgearbeitet. Im zweiten Schritt verortet Ina Maria Pernice sodann das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung verfassungsrechtlich und prüft, inwieweit sich ein Anspruch auf Berichterstattung über staatliches Handeln begründet werden kann. In einem dritten Schritt werden schließlich die einzelnen Vorschriften, durch die die Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen eingeschränkt werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
I. Anlaß der Untersuchung 15
1. Die Rolle der Öffentlichkeit 15
2. Die Rolle der Medien 17
II. Gegenstand und Ziel der Untersuchung 22
1. Medien 23
2. Öffentlichkeit des Staatshandelns 23
III. Gang der Untersuchung 25
Kapitel 1: Verfassungsstaatliche Verortung von Öffentlichkeit 27
I. Öffentlichkeit im Lichte des Demokratieprinzips 28
1. Die Entfaltung der Volkssouveränität nach dem Grundgesetz 28
2. Öffentlichkeit staatlichen Handelns als Voraussetzung demokratischer Partizipation durch Wahlen 31
3. Öffentlichkeit staatlichen Handelns als Voraussetzung demokratischer Kontrolle 33
4. Zwischenergebnis 34
II. Öffentlichkeit im Wirkungsfeld des Rechtsstaates 35
1. Das Rechtsstaatsprinzip nach dem Grundgesetz 35
2. Öffentlichkeit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips 37
III. Öffentlichkeitsgebote als Ausdruck des Rechtsstaats und der Demokratie 39
1. Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Legislative 40
a) Objekt der Öffentlichkeit im Bereich der Legislative 40
aa) Die Verhandlungen des Bundestages 40
(1) Die Debatte 42
(a) Funktion der Debatte 43
(b) Formen der Debatte 45
(c) Die sogenannte Donnerstags-Debatte 46
(2) Fragestunde 48
(3) Regierungserklärungen 49
(4) Wahlen und Abstimmungen 49
(5) Zutritts- und Rederecht 50
(6) Ausschluß der Öffentlichkeit 51
bb) Die Ausschüsse des Bundestages 51
(1) Erweiterte öffentliche Ausschußberatungen 52
(2) Hearings 54
cc) Die Untersuchungsausschüsse des Bundestages 54
(1) Gegenstand des Untersuchungsrechts 54
(2) Grenzen des Untersuchungsrechts 56
(a) Beschränkungen aus dem Bundesstaatsprinzip 57
(b) Beschränkungen aus dem Gewaltenteilungsprinzip 57
(c) Beschränkungen aus den Grundrechten 58
(3) Das Beweiserhebungsverfahren 58
(4) Ausschluß der Öffentlichkeit 59
dd) Die Verhandlungen des Bundesrates 60
(1) Die Debatte 60
(2) Teilnahme-, Rede- und Fragerecht 62
(3) Ausschluß der Öffentlichkeit 63
ee) Die Ausschüsse des Bundesrates 63
ff) Die Europakammer 64
b) Demokratische und rechtsstaatliche Bezüge der Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Legislative 65
2. Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Judikative 68
a) Der Umfang des Öffentlichkeitsgrundsatzes vor Gericht 68
b) Der Inhalt des Öffentlichkeitsgrundsatzes 70
c) Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes 71
d) Historische Entwicklung und Zweck der Gerichtsöffentlichkeit 72
e) Bezüge der Gerichtsöffentlichkeit zum Rechtsstaat 75
aa) Wahrheitsfindung 76
bb) Richterliche Unabhängigkeit 76
cc) Rechtsmißbrauch 78
f) Bezüge der Gerichtsöffentlichkeit zum Demokratiegebot 80
3. Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Exekutive 81
a) Objekt der Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Exekutive 82
aa) Gemeinderatssitzungen 82
(1) Rechtsnatur und Aufgaben des Gemeinderates 82
(2) Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen 83
(3) Ausschluß der Öffentlichkeit 84
bb) Die Ausschüsse des Gemeinderats 84
b) Demokratische und rechtsstaatliche Bezüge der Öffentlichkeitsgebote im Bereich der Exekutive 85
IV. Zusammenfassung 86
Kapitel 2: Das Recht des Fernsehens auf Berichterstattung 88
I. Die Fernsehberichterstattung im Lichte des Art. 5 I GG 88
1. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit 89
2. Das Grundrecht der Informationsfreiheit 90
3. Die Rundfunkfreiheit 93
a) Rundfunkfreiheit als Einrichtungsgarantie – die objektiv-rechtliche Dimension 93
b) Rundfunkfreiheit als Abwehrrecht – die subjektiv-rechtliche Dimension 96
II. Das Verhältnis der Gewährleistungen zueinander 99
1. Das Verhältnis der Rundfunkfreiheit zur Informationsfreiheit 100
2. Das Verhältnis der Rundfunkfreiheit zur Meinungsfreiheit 100
III. Das Recht auf Zugang zu nichtöffentlichen Sitzungen aus Art. 5 GG 101
1. Ableitung eines Rechts auf Informationszugang aus der Informationsfreiheit 101
2. Ableitung eines Rechts auf Informationszugang aus der Rundfunkfreiheit 102
a) Freiheitsrechte als Leistungsrechte 103
b) Art. 5 I S. 2 GG als Leistungsrecht auf Informationszugang 106
Kapitel 3: Verfassungsmäßigkeit von Einschränkungen der Fernsehberichterstattung über öffentliche staatliche Sitzungen 110
I. Einschränkungen der Fernsehberichterstattung im Bereich der Legislative 111
1. Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages 111
a) Vereinbarkeit mit der Rundfunkfreiheit 111
aa) Schutzbereich der Rundfunkfreiheit 111
bb) Beschränkungen der Rundfunkfreiheit 112
(1) Zutrittsberechtigung 112
(2) Drehgenehmigung 113
(a) Allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 II GG 113
(b) Verhältnismäßigkeit 113
(3) § 5 V Hausordnung des Deutschen Bundestages 114
(4) Genehmigungsvorbehalt für Live-Übertragungen 115
b) Vereinbarkeit mit Art. 42 I S. 1 GG 117
2. Ausschußsitzungen des Bundestages 118
a) Öffentliche Ausschußsitzungen 118
aa) Vereinbarkeit mit der Rundfunkfreiheit 118
bb) Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz 119
b) Hearings 120
c) Erweiterte öffentliche Ausschußberatungen 120
3. Beweiserhebungen der Untersuchungsausschüsse 121
a) Anwendung des § 169 S. 2 GVG 121
b) Anwendung der IPA-Regeln 124
c) Ordnungsgewalt und Sitzungsgewalt 126
4. Bundesratsverhandlungen 127
a) Die Praxis der Zulassung von Fernsehübertragungen der Bundesratsverhandlungen 127
b) Hausrecht und Ordnungsgewalt des Präsidenten des Bundesrates 128
c) Verhältnismäßigkeit der verschiedenen einschränkenden Maßnahmen 129
aa) Zutrittsberechtigung 129
bb) Genehmigungsvorbehalt für die Benutzung von Fernsehkameras 129
5. Ausschußsitzungen des Bundesrates 130
6. Sitzungen der Europakammer 130
II. Einschränkungen der Rundfunkfreiheit im Bereich der Judikative 131
1. Art. 169 S. 2 GVG: Der völlige Ausschluß des Fernsehens während der mündlichen Verhandlung 132
a) Inhalt des § 169 S. 2 GVG 132
b) Zweck des § 169 S. 2 GVG 133
aa) Geordnete Strafrechtspflege 133
(1) Die Wirkung des Fernsehens 134
(2) ... in einer Gerichtsverhandlung 135
(a) Die Verteidigung des Angeklagten 135
(b) Der Beweiswert von Zeugenaussagen 136
(c) Die Verteidigung der Anwälte 136
(d) Beeinflussung des Gerichts 137
(e) Das Prinzip der schuldangemessenen Strafe 138
bb) Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten 138
(1) Recht am eigenen Bild und am gesprochenen Wort 139
(2) Recht auf ein faires Verfahren 140
(3) Recht auf Resozialisierung 141
(4) Recht auf Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit 141
c) Verstoß des § 169 S. 2 GVG gegen die Rundfunkfreiheit 143
aa) Verfassungskonforme Auslegung des § 169 S. 2 GVG 144
bb) Verfassungswidrigkeit des § 169 S. 2 GVG 144
(1) Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 I 2 GG 144
(2) Art. 169 S. 2 GVG als allgemeines Gesetz i.S.d. Art. 5 II GG 145
(3) Übermaßverbot 146
(a) Geeignetheit 146
(b) Erforderlichkeit 147
(aa) Teilabschnitte des Verfahrens 147
(bb) Andere Verfahrensarten 148
(cc) Einwilligung der Verfahrensbeteiligten 149
(dd) Ermessensentscheidung des Richters 149
(c) Angemessenheit 150
2. Art. 176 GVG: Die Möglichkeit des Ausschlusses des Fernsehens außerhalb der mündlichen Verhandlung 152
a) Inhalt des § 176 GVG 152
b) Zweck des § 176 GVG 153
c) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 176 GVG 154
aa) Sachverhalt des Honecker-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 154
bb) Eingriff in den Schutzbereich des Art. 5 I 2 GG 155
cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 155
dd) Kritische Würdigung 157
3. Sonderfall: Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 158
a) Kompetenz zum Erlaß der Rahmenbedingungen 159
b) Verstoß gegen § 169 S. 2 GVG 160
c) Gesetz zur Änderung des BVerfGG 163
III. Einschränkungen der Rundfunkfreiheit im Bereich der Exekutive 164
1. Sitzungen des Gemeinderats 164
a) Das Hausrecht des Vorsitzenden des Gemeinderats 164
aa) Das Hausrecht als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 II GG 165
bb) Verhältnismäßigkeit eines Verbotes von Fernsehaufnahmen 166
b) Genehmigungsvorbehalt der Ratsmitglieder 168
aa) Das Recht am gesprochenen Wort 168
bb) Das Recht am eigenen Bild 169
cc) Urheberrechte der Ratsmitglieder 170
c) § 169 S. 2 GVG analog 171
2. Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats 171
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 172
Literaturverzeichnis 178
Sachverzeichnis 192