Handeln auf eigene Gefahr
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Derksen, R. (1992). Handeln auf eigene Gefahr. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47487-5
Derksen, Roland. Handeln auf eigene Gefahr. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47487-5
Derksen, R (1992): Handeln auf eigene Gefahr, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47487-5
Format
Handeln auf eigene Gefahr
Schriften zum Strafrecht, Vol. 92
(1992)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einführung | 13 | ||
I. Der Begriff “Handeln auf eigene Gefahr” | 13 | ||
II. Die Wiederentdeckung des Opfers im Lichte der kriminalpolitischen Strömungen | 14 | ||
III. Stellenwert des Opfers in den Strafbegründungsmodellen | 19 | ||
IV. Die Opferperspektive in der Zurechnungslehre | 20 | ||
V. Die Erscheinungsformen des am Gutsverlust beteiligten Opferverhaltens | 25 | ||
VI. Zum Gang der Untersuchung | 27 | ||
Erster Teil: Die Verantwortung für fremde Selbstschädigung in Literatur und Rechtsprechung | 30 | ||
I. Verantwortung für fremde Selbstgefährdung (-schädigung) als Problem des Schutzzwecks der Norm | 30 | ||
1. Die zentralen Thesen | 30 | ||
2. Kritik der grundlegenden Thesen der Schutzzwecklehre | 37 | ||
a) Der Schluß vom Vorsatz- auf das Fahrlässigkeitsdelikt | 37 | ||
b) Direkte Anwendung der Teilnahmeregelung | 41 | ||
aa) Präzisierung der Aussage des Teilnahmearguments | 41 | ||
bb) Der Suizid als teilnahmefähige Haupttat. Die Lehren von Bringewat und Schmidhäuser | 42 | ||
cc) Straflose Teilnahme an nicht rechtswidrigem Verhalten? | 48 | ||
(1) Bewertungseinheit von Teilnahme und Haupttat | 49 | ||
(2) Gesetzliche Teilnahme auch an faktischer Tat? | 51 | ||
c) Entsprechende Anwendung der Teilnahmeregelung | 52 | ||
aa) Die Möglichkeit, Beteiligungsformen an “natürlichen” Taten von der Zurechnung als eigene Tat auszuschließen | 52 | ||
bb) Die Täterschafts/Teilnahmeregelung aus zweckrationaler Sicht | 54 | ||
d) Der Täterbegriff und die fremde Selbstschädigung | 56 | ||
II. Zurechnung fremder Selbstgefährdung (-schädigung) aus der Sicht der Regreßverbotslehre | 61 | ||
1. Die Lehre von der objektiven Zurechnung | 63 | ||
2. Der Vertrauensgrundsatz als Grund für die Ausschließung der Verantwortung für Fremdverhalten (Stratenwerth) | 66 | ||
3. Die (fehlende) Abhängigkeit des Opfers vom Ausbleiben einer veranlassenden bzw. fördernden Versuchung des unmittelbar Handelnden als Grund des Regreßverbotes (Welp) | 70 | ||
4. Bestimmung des Verantwortungsbereichs nach dem Prinzip der Selbstverantwortung (Schumann) | 73 | ||
5. Verantwortung für fremde Selbstschädigungsakte als funktionaler Schluß der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme fremder Freiheit zum Rechtsgüterschutz und des instrumentalen Einsatzes der Strafe (Frisch) | 77 | ||
6. Zurechnung des Zweithandelns als (Teil) eines normwidrigen Entwurfs (Jakobs) | 81 | ||
III. Der Wille des Verletzten als Grund für den (teilweisen) Zurechnungsausschluß bei Gefährdung eines anderen? | 86 | ||
1. Die Einwilligung | 86 | ||
a) Stellenwert einer Einwilligungslösung für die Beteiligung an fremder Selbstgefährdung | 86 | ||
b) Die Interpretation der Einwilligung in der Rechtslehre | 88 | ||
c) Die Einwilligungslehre und der Rechtsgutsbegriff | 91 | ||
2. Selbstgefährdung als zum Zurechnungsausschluß führende Obliegenheitsverletzung? | 97 | ||
3. Selbstgefährdung und unerlaubtes Risiko (bzw. Sozialadäquanz) | 101 | ||
IV. Viktimodogmatische Konzepte | 108 | ||
1. Einführung | 108 | ||
2. Anwendung des viktimologischen Prinzips auf einzelne Deliktsgruppen | 111 | ||
a) Die viktimologische Reformulierung der §§ 201–203 StGB durch Schünemann | 111 | ||
b) Die viktimologische Maxime und § 263 StGB | 116 | ||
aa) Die Auslegung des Merkmals “Irrtum” durch Amelung | 116 | ||
bb) Die Vertiefung dieser Lehre durch Raimund Hassemer | 118 | ||
cc) Die Beschränkung des Handlungsunrechts des § 263 StGB durch Ellmer | 120 | ||
dd) Anwendung der Lehre von der objektiven Zurechnung durch Kurth | 126 | ||
ee) Viktimodogmatisch begründete Auslegung von Tatbeständen mit Nötigungsbestandteil | 127 | ||
3. Kritik der das Konzept Viktimodogmatik tragenden Argumentation | 132 | ||
a) Der Grundsatz der Subsidiarität des Strafrechts und das Prinzip der Eigenververantwortlichkeit als die Reichweite strafrechtlicher Zurechnung bestimmende Kategorien | 132 | ||
b) Reprivatisierung des strafrechtlich zu verarbeitenden Konflikts | 138 | ||
c) Verwirkung der Schutzwürdigkeit des Opfers | 140 | ||
V. Die Selbstgefährdung des Opfers in der Rechtsprechung | 142 | ||
1. Die Rechtsprechung des preußisch Königlichen Obertribunals | 142 | ||
2. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts | 145 | ||
3. Die Rechtsprechung nach 1945 | 151 | ||
a) Die Selbstgefährdung des Opfers in der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung | 151 | ||
b) Die Verantwortung für das Überlassen von Betäubungs- und Rauschmitteln | 155 | ||
c) Die Infizierung des Opfers durch den Täter | 159 | ||
d) Personensorgeverhältnisse als Grund für die Vermeidung fremder Selbstgefährdungen | 161 | ||
e) Zuständigkeit zur Vermeidung fremden Suizids | 162 | ||
Zweiter Teil: Strafrechtliche Verantwortung für fremde Selbstgefährdungen. Handeln auf eigene Gefahr als Prinzip der Kostentragung für sozialen Kontakt | 169 | ||
I. Das Opfer im Unrechtsbegriff | 169 | ||
1. Die Grundstruktur des Unrechts | 169 | ||
a) Methodenreflexion | 169 | ||
b) Positive Generalprävention als Leitmaxime teleologischer Begriffsbildung | 175 | ||
c) Restauration des Normbruchs durch Strafe | 175 | ||
d) Ansätze zur Bildung eines die gesellschaftliche Ordnung rekonstruierenden Normbegriffs | 176 | ||
e) Der strafrechtliche Unrechtsbegriff | 182 | ||
2. Das Opferverhalten als Einflußgröße für das Bestehen strafrechtlichen Unrechts | 185 | ||
a) Prolegomena zur Entwicklung eines die Täterverantwortung ausschließenden (bzw. limitierenden) Verantwortungsmaßstabes für das Opfer | 185 | ||
b) Einwände | 193 | ||
II. Die wichtigsten Fallgruppen und Ansätze zur Lösung | 198 | ||
1. Zuständigkeit für den Grund der Selbstgefährdung | 198 | ||
a) Organisationsanmaßung und fremdes selbstgefährdendes Verhalten | 198 | ||
aa) Unechte Fälle des Handelns auf eigene Gefahr | 198 | ||
(1) Deliktsfreiheit privater Lebensgestaltung | 198 | ||
(2) Deliktsfreiheit der Produktion von Folgen durch Teilnahme an institutionalisierten Aktionsschemata | 199 | ||
bb) Auslösen von Selbstgefährdungen durch Organisationsanmaßung | 200 | ||
(1) Eingriff in den fremden Organisationsbereich durch faktisches Verhalten | 200 | ||
(2) Eingriff in den fremden Organisationsbereich durch kommunikative Akte | 211 | ||
(a) Quasianstiftung | 213 | ||
(b) Quasibeihilfe | 217 | ||
(c) Deliktische Veranlassung von Selbstgefährdungen durch Nötigung | 221 | ||
(d) Deliktsfreiheit einverständlicher, risikobehafteter Sozialkontakte | 221 | ||
b) Verletzung einer organisatorischen Zuständigkeit für den fremden Organisationsbereich als deliktischer Grund für fremdes selbstgefährdendes Verhalten | 225 | ||
2. Zuständigkeit für die fremde Selbstgefährdung | 229 | ||
a) Prolegomena | 229 | ||
(1) Ausgrenzung von ubiquitärem Verhalten als zuständigkeitsdispensierende Selbstgefährdung | 229 | ||
(2) Fehlende Zuständigkeit bei vollständiger Verlagerung des Konflikts auf deliktisches Verhalten eines Dritten | 230 | ||
(3) Fremd- und Eigenverantwortlichkeit als Steigerungsbegriff | 230 | ||
b) Organisationsanmaßung und die fremde Selbstgefährdung | 232 | ||
(1) durch faktisches Verhalten | 232 | ||
(2) durch Täuschung | 238 | ||
(3) durch Nötigung | 239 | ||
c) Verantwortung für fremde Selbstgefährdung aufgrund institutioneller Zuständigkeit | 240 | ||
d) Einwilligung als Sonderfall einer Selbstgefährdung | 240 | ||
3. Dispension von Garantenpflichten | 246 | ||
Zusammenfassende Thesen | 248 | ||
Literaturverzeichnis | 253 |