Patrimonialismus und Konstitutionalismus in der Rechts- und Staatstheorie Karl Ludwig von Hallers
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Patrimonialismus und Konstitutionalismus in der Rechts- und Staatstheorie Karl Ludwig von Hallers
Begründung, Legitimation und Kritik des modernen Staates
Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 59
(1999)
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Abstract
Gegenstand dieser Untersuchung sind Person, Leben und Werk Karl Ludwig von Hallers (1768-1854), der - in Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Folgen der französischen Revolution für die Schweiz - die revolutionären Staatstheorien der Aufklärung, insbesondere diejenige Rousseaus, bekämpft und damit zu einem geschichtsorientierten wirklichkeitsgerechteren Aufbau der modernen Staatstheorie beigetragen hat. Mit seinem sechsbändigen $aopus magnum$z »Restauration der Staatswissenschaft« gab Haller - allerdings ungewollt! - der $aRestauration$z ihren Namen. Dies trug ihm in der Staatslehre der Folgezeit, die sich mit seinem Werk gar nicht mehr bzw. nicht hinreichend auseinandersetzte, das nicht zutreffende Verdikt ein, selbst reaktionär gewesen zu sein.Die Vorstellung Karl Ludwig von Hallers, daß die staatliche Herrschaft es auch im modernen Verfassungsstaat mit einer $aHerrschaft über Land und Leute$z zu tun habe, ist heute zunehmend in Gefahr, in Vergessenheit zu geraten. Zwar wird das Gebiet der jeweiligen staatlich organisierten Trägersysteme des Rechts nach wie vor als territorialer Herrschaftsbereich verstanden, doch verflüchtigt sich das Staatsgebiet, juristisch gesehen, zunehmend zu einem bloßen Kompetenzbereich, innerhalb dessen sich die Staatsgewalt in ihrer Ausübung konkretisiert. Demgegenüber kann die Herrschaft des modernen, wie auch immer organisierten Staates (Monarchie, dualistischer Ständestaat von Fürst und Ständen, konstitutionell bestimmter und beschränkter Verfassungsstaat, Demokratie) als eine Art Oberhoheit (ius eminens, dominium eminens, imperium) des Staates über seine Untertanen gedeutet werden. Der Patrimonialismus erweist sich dabei als eine generalisierungsfähige, über die ursprünglichen feudalistischen Lehnsverhältnisse hinausgehende Lebens- und Legitimationsform staatlicher Herrschaft über Land und Leute. Aber nicht nur im Hinblick auf die Verfassungs- und Rechtsgeschichte erscheint der Patriarchal- und Patrimonialstaat historischer Provenienz auch heute noch, strukturtheoretisch betrachtet, als ein exemplarischer Fall, an dem sich studieren und erkennen läßt, wie Staatsgewalt überhaupt - und das heißt, wie auch die moderne Staatsgewalt sich rechtfertigt und legitimiert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
Erster Teil: Genese und Geltungsgrundlagen des Rechts bei Karl Ludwig von Haller | 16 | ||
§ 1 Entwicklung von Person, Leben und Werk | 16 | ||
1. Kindheit und Jugend | 16 | ||
2. Tätigkeit als Commissionsschreiber der Regierung | 17 | ||
3. Französische Besatzung | 18 | ||
§ 2 Flucht und Exil | 21 | ||
1. Feldzug gegen die Helvetische Republik | 21 | ||
2. Erlangen und Weimar | 21 | ||
3. Wien | 22 | ||
4. Rückkehr nach Bern | 23 | ||
§ 3 Konsolidierung und Restauration | 25 | ||
1. Professur für Staatsrecht in Bern | 25 | ||
2. Konversion | 28 | ||
3. Verlust aller Ämter | 29 | ||
§ 4 Aufenthalt in Frankreich und Lebensabend in Solothurn | 31 | ||
1. Übersiedlung nach Paris | 31 | ||
2. Restauration und Juli-Revolution | 33 | ||
3. Lebensabend in Solothurn | 33 | ||
Zweiter Teil: Die Rechts- und Staatstheorie Hallers – Genese und Entwicklung | 35 | ||
§ 5 Rechts- und staatstheoretische Schriften in Hallers Frühwerk | 35 | ||
1. „Projekt einer Constitution für die schweizerische Republik Bern“, 1798 | 35 | ||
2. „Helvetische Annalen“, 1799 ff. | 38 | ||
3. „Geschichte der Wirkungen und Folgen des österreichischen Feldzugs in der Schweiz“, 1801 | 38 | ||
§ 6 Hallers System zur Begründung der staatlichen Herrschaftsgewalt | 42 | ||
1. „Inaugurationsrede“, 1806 | 42 | ||
2. „Domainen und Regalien“ und andere Schriften, 1807 | 46 | ||
3. „Handbuch der allgemeinen Staatenkunde“, 1808 | 50 | ||
§ 7 Restauration der Staatswissenschaft | 57 | ||
1. „Restauration der Staatswissenschaft“, 1816 ff. | 57 | ||
2. „Über die Constitution der spanischen Cortes“, 1820 | 61 | ||
3. „Staatsrechtliche Prüfung des vereinigten Preußischen Landtages“, 1847 | 66 | ||
4. Von der natürlichen Herrschaft der Mächtigsten: „Die wahren Ursachen und die einzig wirksamen Abhülfsmittel der allgemeinen Verarmung und Verdienstlosigkeit“, 1850 | 69 | ||
Dritter Teil: Einordnung des Hallerschen Werks und Versuch seiner Begründung und Rechtfertigung | 71 | ||
§ 8 Haller im Spiegel der zeitgenössischen und modernen Staatslehre | 71 | ||
1. Geistesgeschichtliche Einordnung | 71 | ||
2. Karl Riedel, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Robert von Mohl | 73 | ||
3. Carl Ernst Jarcke, Joseph Maria von Radowitz, Romeo Maurenbrecher u. a. | 77 | ||
4. Recht des Stärkeren oder Herrschaft des Mächtigsten? Auswirkungen von Hallers auf die Allgemeine Staatslehre | 81 | ||
§ 9 Wurzeln der Hallerschen Staatsauffassung | 83 | ||
1. Hugo Grotius, Immanuel Kant | 83 | ||
2. Joseph de Maistre | 84 | ||
3. Adam Müller | 86 | ||
§ 10 Sir Robert Filmer – ‚Patriarcha‘ | 88 | ||
1. Patriarchat | 88 | ||
2. Gottesgnadentum | 89 | ||
3. Staatsgebiet | 91 | ||
4. Fürstlicher Meineid | 91 | ||
§ 11 Versuch einer Rechtfertigung | 93 | ||
1. Rechte und Pflichten aller Menschen | 93 | ||
2. Rechte der Untertanen gegenüber dem Herrscher | 95 | ||
3. Mechanismen der Durchsetzung der Untertanenrechte | 97 | ||
Literaturverzeichnis | 100 | ||
Personen- und Sachverzeichnis | 104 |