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Die bruchteilige Übertragung des Miterbenanteils

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Jung, H. (2003). Die bruchteilige Übertragung des Miterbenanteils. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51194-5
Jung, Heike. Die bruchteilige Übertragung des Miterbenanteils. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51194-5
Jung, H (2003): Die bruchteilige Übertragung des Miterbenanteils, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51194-5

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Die bruchteilige Übertragung des Miterbenanteils

Jung, Heike

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 283

(2003)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
1. Teil: Einleitung 19
A. Thematische Einführung 19
I. Fragestellung 19
II. Praktische Bedeutung des Problems 20
III. Grundsätzliche Bedeutung des Problems 21
B. Thematische Abgrenzung des Gegenstands der Untersuchung 21
I. Äußere Grenzziehung 21
II. Innere Grenzziehung 22
C. Gang der Untersuchung 22
2. Teil: Grundlagen 24
A. Begriffsklärungen 24
I. Der Miterbenanteil 24
II. Der Begriff der Übertragung als Unterfall der Verfügung 27
III. Abgrenzungen der Erbteilsübertragung 28
1. Abgrenzung zur Auseinandersetzung 28
2. Abgrenzung zur Abschichtung 29
B. Strukturprinzipien der Miterbengemeinschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 32
I. Gesamterbfolge 33
II. Die Miterbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft 34
1. Das Gesamthandsprinzip als Rechtsprinzip 34
2. Inhalt des Gesamthandsprinzips 37
a) Übersicht über die vertretenen Auffassungen 37
aa) Die Grundpositionen zur Gesamthandsgemeinschaft 38
bb) Die Gesamthand als modifizierte Bruchteilsgemeinschaft 38
cc) Die Gesamthand als relative juristische Person 40
dd) Die Gesamthand als die Gesamthänder in ihrer Verbundenheit 42
(1) Die Gesamthand als Personeneinheit oder Gruppe 43
(2) Die Gesamthand als Form der gegenstandsrechtlichen Beteiligung 47
(a) Theorie der geteilten Gesamtberechtigung 47
(b) Theorie der ungeteilten Gesamtberechtigung 48
ee) Zwischenergebnis 51
b) Eigene Stellungnahme 51
aa) Verbindliche Vorgaben des Gesetzgebers 52
(1) Gesamthandsverständnis des Gesetzgebers 52
(a) Historischer Hintergrund 53
(aa) Rechtszersplitterung in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches 53
(bb) Die Erbengemeinschaft nach dem gemeinen Recht 54
(cc) Die Erbengemeinschaft nach dem preuß. ALR 55
(dd) Zwischenergebnis 56
(b) Begründung des Gesetzgebers in den Gesetzesmaterialien 57
(2) Normative Verankerung des Gesamthandsprinzips 62
(3) Bindungswirkung der gesetzgeberischen Vorgaben 65
(a) Relevanz des Willens des historischen Gesetzgebers für die Auslegung 66
(aa) Subjektive und objektive Auslegung 66
(α) Schlichte Kombination 67
(β) Kombinationen bei Primat objektiver Kriterien 67
(γ) Kombinationen bei Primat der gesetzgeberischen Wertung 71
(bb) Die Anerkennung der Rechtssubjektivität der Gesamthand als Rechtsfortbildung contra legem 72
(b) Bindung des Rechtsanwenders an das Gesetz 73
(4) Zwischenergebnis 76
bb) Das Gesamthandsprinzip als beschränkte Rechts- und Pflichtenträgerschaft 77
(1) Beschränkte Rechtszuständigkeit bei dinglichen Rechten und Forderungen 77
(2) Gesamthänderische Verwaltungsrechte? 79
(3) Gesamthandsschulden 80
cc) Die Gesamthandsgemeinschaft 82
dd) Zwischenergebnis 84
3. Bedeutung des Gesamthandsprinzips für die Miterbengemeinschaft 85
a) Die Verfügungsbefugnisse 85
b) Die Verwaltungsrechte 85
c) Der Miterbenanteil 86
d) Das Gesamthandsprinzip als eigenständiger Überprüfungsmaßstab 87
e) Zwischenergebnis 89
3. Teil: Übertragung des ganzen Miterbenanteils 90
A. Der Miterbenanteil 90
I. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung 91
1. Der Miterbenanteil als obligatorischer Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben 91
2. Der Miterbenanteil als dingliches Recht am Nachlaß 93
3. Der Miterbenanteil als Summe dinglicher Rechte an den Nachlaßgegenständen 93
4. Der Miterbenanteil als Mitgliedschaft 94
5. Der Miterbenanteil als Summe aller in bezug auf den Nachlaß bestehenden Rechte 95
II. Stellungnahme 95
1. Die Verwaltungs- und Auseinandersetzungsrechte als Teil des Miterbenanteils 96
2. Der Miterbenanteil als einheitlicher Verfügungsgegenstand 97
3. Der Miterbenanteil und einzelne Quotenbezeichnungen 97
4. Die einzelnen Rechte 98
5. Keine Erfassung der Nachlaßverbindlichkeiten 99
Β. Der Miterbenanteil des Miterben 100
C. Rechtsfolgen einer Übertragung des Miterbenanteils 101
I. Grundsätzliches 101
II. Die Rechtsfolgen im einzelnen 101
4. Teil: Rechtliche Möglichkeit einer Übertragung des Miterbenanteils zu Bruchteilen 104
A. Ablehnende Stellungnahmen in der Literatur 104
I. Entsprechung zur Situation beim Alleinerben 104
II. Entgegenstehender Zweck des § 2033 Abs. 1 BGB 105
III. Unmöglichkeit einer Bruchteilsgemeinschaft als Gesamthänderin 107
B. Anerkennende Stellungnahmen in Literatur und Rechtsprechung 108
I. Argumentum a maiore ad minus 108
II. Sinn und Zweck des § 2033 Abs. 1 BGB 108
III. Teilbarkeit des Miterbenanteils 109
C. Stellungnahme 110
I. Mängel der bisherigen Ansichten 110
II. Wortlaut des § 2033 Abs. 1 S. 1 BGB 110
III. Systematik 111
1. Teilbarkeit des Anteils am Nachlaß 112
a) Rümelin 112
b) Saenger 114
c) v. Thür 115
d) Fabricius 116
e) Eigener Ansatz 117
2. Teil Verfügungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 120
a) Der Verfügungsgegenstand 120
b) Statthaftigkeit der Teilübertragung 121
IV. Gesetzeszweck 122
V. Zwischenergebnis 123
5. Teil: Rechtsfolgen einer bruchteiligen Übertragung des Miterbenanteils 124
A. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung 124
I. Literatur 124
1. Spaltungstheorie 124
a) Gemer 125
b) Kehrer 125
c) Staudenmaier 126
d) Jaschke 127
e) Venjakob 127
f) Schulze-Osterloh 129
2. Einheitslösung 129
a) Haegele 129
b) Werner 130
c) Dütz 131
d) Lange / Kuchinke 131
e) Lang 132
II. Rechtsprechung 133
1. BGH 133
2. Β FH 134
3. BayObLG 134
4. Instanzgerichte 136
a) Kammergericht 136
b) OLG Düsseldorf 136
c) OLG Köln 137
d) LG Mönchengladbach 138
B. Kritische Würdigung 138
I. Ungeklärte Fragen 138
1. Voraussetzungen beider diskutierten Rechtsfolgen 138
2. Mittelbare Folgen einer bruchteiligen Übertragung 139
3. Fallgruppen und Relevanz der Unterscheidung 139
4. Notwendigkeit einer Differenzierung nach Übertragungsarten 140
5. Umfassende Interessenabwägung 140
6. Verhältnis der diskutierten Rechtsfolgen zueinander 140
II. Folgerungen für den eigenen Lösungsweg 141
C. Die grundsätzlichen Möglichkeiten 141
I. Begründung einer Bruchteilsgemeinschaft als Gesamthänderin der Miterbengemeinschaft 142
II. Aufspaltung in selbständige Miterbenanteile 143
III. Erwerb der übrigen Miterben zur gesamten Hand 143
D. Bestimmung der möglichen Folgen einer Bruchteilsübertragung im Wege der Rechtsfortbildung 144
E. Rechtliche Möglichkeit der Begründung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Miterbenanteil 147
I. Miterbenanteil als tauglicher Gegenstand einer Bruchteilsgemeinschaft 147
1. Bruchteilsgemeinschaft an einem Recht 147
2. Teilbarkeit des Miterbenanteils 147
II. Analogie 148
III. Vorgaben aus § 2033 Abs. 1 BGB 149
IV. Vereinbarkeit mit dem Gesamthandsprinzip 149
1. Vereinbarkeit einer Bruchteilsgemeinschaft am Miterbenanteil mit dessen Rechtsnatur als Gesamthandsanteil 150
a) Teilung der Rechtszuständigkeit 150
b) Vereinbarkeit mit dem Gesamthandsprinzip 151
2. Vereinbarkeit der übrigen Rechtsfolgen einer Bruchteilsgemeinschaft am Miterbenanteil mit dem Gesamthandsprinzip 152
a) Die gesamthänderischen Mitberechtigungen an den Nachlaßgegenständen 152
aa) Auswirkungen 152
bb) Vereinbarkeit mit dem Gesamthandsprinzip 154
b) Die Einzelbefugnisse 155
aa) Die Willensbildung in gestuften Gemeinschaften 156
(1) Meinungsüberblick 157
(a) J. Blomeyer 157
(b) Ropeter 157
(c) Lang 157
(d) BGH 158
(e) Schmidt 158
(f) Schulze-Osterloh 159
(2) Stellungnahme 160
(a) Gesetzliche Regelung der Teilnahme an Verwaltungsmaßnahmen 161
(b) Ermöglichung gespaltener Stimmabgabe durch vorangegangene Vereinbarung, Mehrheitsbeschluß oder aufgrund Einzelverlangens? 162
bb) Vereinbarkeit mit dem Gesamthandsprinzip 163
c) Gemeinschaftliche Schulden 164
3. Unmöglichkeit der Begründung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Gesamthandsgemeinschaft 165
V. Vereinbarkeit mit den Aufgaben des Instituts der Miterbengemeinschaft 168
1. Vor- und Nachteile für die einzelnen Interessengruppen 168
a) Bruchteilserwerber 169
b) Veräußernder Gesamthänder 169
c) Die übrigen Gesamthänder 169
aa) Teilrechte 170
(1) Bruchteilsrechte am Miterbenanteil und den einzelnen gesamthänderischen Anteilen 170
(2) Fruchtziehung 171
bb) Gemeinschaftliche Innehabung von Einzelbefugnissen 171
cc) Individualrechte 172
(1) Der Auseinandersetzungsanspruch 172
(2) Das Notverwaltungsrecht 173
d) Nachlaßgläubiger 173
aa) Gemeinschaftliche Schulden 174
bb) Gesamtschulden 176
2. Überprüfung anhand der gesetzgeberischen Interessenbewertung 176
a) Bruchteilserwerber 176
b) Veräußernder Gesamthänder 177
c) Die übrigen Gesamthänder 177
aa) Erschwerte Entscheidungsfindung 178
(1) Unzureichender Schutz durch das Vorkaufsrecht 178
(2) Begrenzte Beeinträchtigung infolge rechtlich gestufter Willensbildung 179
(3) Tatsächlich gestufte Willensbildung zur weiteren Abmilderung der Beeinträchtigung 179
(4) Abwägung 180
bb) Auseinandersetzung zur Unzeit 181
VI. Einfluß des Rechts der Personengesellschaften 182
1. Rechtslage bei bruchteiliger Übertragung eines Gesellschaftsanteils 182
a) Meinungsstand zur Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils 182
aa) Theorie vom Doppelvertrag 182
bb) Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils 183
b) Diskutierte Rechtsfolgen bruchteiliger Übertragung 184
2. Mangelnde Vergleichbarkeit 187
a) Keine Deutung als Vertragsübernahme möglich 187
b) Keine Legitimation der Rechtsvermehrung durch ein Zustimmungserfordernis 188
c) Keine Kombination von Ein- und Austritt 188
3. Zwischenergebnis 189
VII. Unabhängigkeit von Fallgruppen 189
VIII. Ergebnis 190
F. Rechtliche Möglichkeit der Aufspaltung in selbständige Miterbenanteile durch rechtsgeschäftliche Verfügung 190
I. Teilbarkeit aller im Miterbenanteil enthaltenen Befugnisse 190
1. Teilbarkeit der im Miterbenanteil enthaltenen Befugnisse 191
2. Teilweise Unteilbarkeit 192
3. Konsequenzen für die Annahme selbständiger Miterbenanteile 192
a) Vergemeinschaftlichung 192
b) Vervielfältigung der unteilbaren Befugnisse 193
II. Analogie 195
III. Vorgaben aus § 2033 Abs. 1 BGB 197
IV. Vereinbarkeit mit dem Gesamthandsprinzip 198
1. Veränderung der Gesamthandsstruktur und Neubegründung 198
a) Bei Bruchteilsübertragung an Dritte 199
aa) Rechtsfolgen 199
(1) Erwerb eines eigenständigen Miterbenanteils 199
(2) Strukturveränderung 199
bb) Wertung als Neubegründung 200
b) Bei Bruchteilsübertragung ausschließlich an Miterben 201
aa) Rechtsfolgen 201
bb) Keine erhebliche Strukturveränderung 203
2. Durch Gesetz zugelassene Neubegründung der Erbengemeinschaft? 204
V. Vereinbarkeit mit den Aufgaben des Instituts der Miterbengemeinschaft 205
1. Vor- und Nachteile für die einzelnen Interessengruppen 205
2. Überprüfung anhand der gesetzlichen Interessenbewertung 206
VI. Zwischenergebnis 209
G. Erwerb zur gesamten Hand durch die übrigen Miterben 210
I. Mögliche normative Anknüpfungspunkte 211
1. Die Abschichtung 212
2. Die Erwerbsfähigkeit der Erbengemeinschaft 212
3. Erwerb des Miterbenanteils durch Vorkaufsrechtsausübung seitens aller übrigen Miterben 213
II. Schlußfolgerung für den Erwerb eines Miterbenanteils durch die Gesamthänder in ihrer Verbundenheit 214
H. Entscheidung zwischen den bei bruchteiliger Übertragung an Gesamthänder möglichen Rechtsfolgen 215
I. Zwingende oder wählbare Rechtsfolge 215
II. Bestimmung des Parteiwillens 216
I. Vereinigung von in derselben Hand befindlichen (Berechtigungen an) Miterbenanteilen 218
I. Normative Anknüpfungspunkte 219
II. Erwerb mehrerer Miterbenanteile durch jeweils die gleiche natürliche Person 220
III. Erwerb durch jeweils die gleiche Bruchteilsgemeinschaft 221
IV. Erwerb aller Miterbenanteile durch dieselbe Personenmehrheit 223
1. Maßgeblichkeit einer Interessenabwägung 223
a) Berücksichtigungsfähigkeit der Interessen der Beteiligten 223
b) Ergebnis der Interessenabwägung 224
2. Einfluß des Gesamthandsprinzips 227
J. Ergebnis 227
6. Teil: Praktische Auswirkungen des Ergebnisses 229
A. Das Vorkaufsrecht 229
I. Das Vorkaufsrecht bei bruchteiliger Übertragung 229
1. Übertragung nur an Miterben oder nur an Dritte 229
2. Übertragung an Miterben und an Dritte 230
a) Bei zur Bruchteilsgemeinschaft führenden Teilübertragung 230
b) Bei Erwerb selbständiger Miterbenanteile 230
II. Vorkaufsrecht eines Miterben nach bruchteiliger Übertragung seines Miterbenanteils 231
B. Die grundbuchrechtliche Eintragung 231
I. Eintragungsvermerk bei einem in Erbengemeinschaft gehaltenen Grundstück 232
II. Meinungsstand zur Grundbucheintragung bei bruchteiliger Übertragung des Miterbenanteils 232
1. Eintragung der Bruchteilsgemeinschaft? 233
2. Grundbuchberichtigung bei Übertragung des ganzen Erbteils an die übrigen Miterben 234
III. Stellungnahme 235
1. Grundbuchberichtigung bei Entstehung einer Bruchteilsgemeinschaft 235
2. Grundbuchberichtigung bei Erwerb selbständiger Miterbenanteile 237
7. Teil: Zusammenfassung in Thesen 238
Literaturverzeichnis 244
Personen- und Sachverzeichnis 255