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Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen

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González-Rivero, P. (2001). Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen. Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Zurechnungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50385-8
González-Rivero, Pilar. Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen: Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Zurechnungslehre. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50385-8
González-Rivero, P (2001): Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen: Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Zurechnungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50385-8

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Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen

Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Zurechnungslehre

González-Rivero, Pilar

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 139

(2001)

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Abstract

Gewöhnlich wird für den Bereich der strafrechtlichen Schuld eine unterschiedliche zeitliche Struktur bei der Zurechnung in den Fällen des Vorverschuldens beim Verlust der Schuldfähigkeit einerseits und beim entschuldigenden Notstand andererseits vertreten. Demgegenüber besteht der Vorschlag der hiesigen Konzeption in einer einheitlichen Lösung. Es wird hierzu eine Normativierung der strafrechtlichen Begriffe verfolgt, die konsequent schon beim Subjekt einer Tat ansetzt, Zurechnungsfähigkeit damit nicht mehr als vorgegebene, natürliche Eigenschaft eines Menschen, sondern als strafrechtliche Konstruktion begriffen.

Aus der Perspektive des Strafrechtssystems folgt nämlich ein Begriff der Fähigkeit zum Unrecht, also einer Fähigkeit zum Normbruch, der nicht anders als normativ zu verstehen ist. Die so erreichte Normativierung des Begriffs der Zurechnung bzw. der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung des Unterschieds zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung. Die Zuständigkeit ist das beiden Momenten gemeinsame Kriterium. Eine so beschaffene normative Betrachtung der Momente der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Unzumutbarkeit und damit eine einheitliche Zurechnung der Vorverschuldensfälle im Moment der "Tat".

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
§ 1 Die unterschiedliche Behandlung der Zeitstruktur der Zurechnung innerhalb der Schuld 17
§ 2 Die Entwicklung des Schuldbegriffs und deren Auswirkung auf das Vorverschulden 20
A. Anfänge einer Normativierung des Schuldbegriffs 20
I. Alle zur Schuld gehörenden Elemente sind schuldbegründend 20
II. Differenzierung zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung 23
B. Schuld als „Andershandelnkönnen“ i.S. der herrschenden Lehre 25
I. Fortführung der Lehre vom normativen Charakter der Schuld – Baumann und Schröder 26
II. Fortführung der Lehre vom normativen Schuldelement 29
1. Das individuelle „Dafür-Können“ Welzels 29
2. Die Lehre von der Tatverantwortung 34
III. Der Rückgriff auf die Lehre vom normativen Charakter der Schuld 39
1. Weitere Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung 39
a) Armin Kaufmann und Hirsch 39
b) Jescheck und Lenckner 45
c) Schmidhäuser 52
2. Alle zur Schuld gehörenden Elemente sind schuldbegründend – Stratenwerth 57
C. Die Untauglichkeit eines auf einen materiellen Gehalt der Schuld abstellenden Kriteriums der Zurechnung 62
I. Die Verfehlung des Begriffs der formellen strafrechtlichen Person 62
II. Das Fehlen eines Bezugs der Schuldfähigkeit zur Straftat 62
D. Schuld und Vorverschulden nach der Lehre von der positiven Generalprävention 65
I. Materielle Schuld und Prävention – Das Modell Roxins 66
II. Funktion und Akzeptanz – Das Modell Jakobs’ 73
III. Gerechtigkeit und Funktion 81
1. Das dialogische Modell Neumanns 84
2. „Normative“ Fähigkeiten im Modell Kindhäusers 91
3. Funktionaler Schuldbegriff Strengs 96
E. Schlußbemerkung: Kritische Betrachtung des Gerechtigkeitsprinzips 101
I. Die Forderung nach Gerechtigkeit 102
II. Psychische Akzeptanz und Recht 105
III. Gerechtigkeit und Akzeptanz als das Strafrechtssystem leitende Prinzipien 107
§ 3 Unrecht und Zurechnung: Grundlagen der eigenen Ansicht 108
A. Straftat und Strafe 108
I. Das Recht und die Notwendigkeit seiner Geltung 108
II. Das Unrecht als Widerspruch 109
1. Das Verbrechen als Verletzung der Geltungswirklichkeit der Norm 109
2. Selbstwiderspruch: Die Selbstaufhebung durch das Verbrechen 110
III. Die Strafe als Wiederherstellung des Rechts 111
IV. Zum Begriff der Person: Recht als Form der Person 114
V. Der Begriff der strafrechtlichen Person und die strafrechtliche Zurechnung 118
B. Entwicklung einer Normativierung des Begriffs der Zurechnung 122
I. Wissenschaftliche Methode, Begriff der Person und Strafrecht 122
II. Die Zurechnung als die Einheit des Willens mit sich selbst in seiner Tat 127
C. Zum Verhältnis von Straftat und Zurechnungsfähigkeit 129
I. Normativierung der Zurechnung im Strafrechtssystem 129
II. Die strafrechtliche Zurechnung und die ihr innewohnende Zurechnungsfähigkeit 131
III. Die strafrechtliche Zurechnung zum Unrecht 132
§ 4 Die Zurechnungsfähigkeit als strafrechtliches Konstrukt 134
A. Allgemeines 134
I. Zurechnungsfähigkeit als die Fähigkeit zur Sinnäußerung 134
II. Berücksichtigung individueller Besonderheiten im Strafrechtssystem 135
III. Beobachtungsperspektive der strafrechtlichen Zurechnung 139
IV. Zuständigkeit für die Straftat als das Recht des Täters 140
B. Momente der Zurechnungs(un-)fähigkeit 143
I. Unterscheidung zwischen Handlungs- und Schuld(un-)fähigkeit? 146
1. Individuelle Vermeidbarkeit als Kriterium? 146
2. Ersichtlichkeit des Zustandes als Kriterium? 148
II. Die immanente Betrachtung der Kenntnis des Tatbestandes in der Kenntnis der Norm 151
III. Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Zumutbarkeit? 151
C. Zurechnungsfähigkeit als Zuständigkeit 156
I. Die Bedeutung des Vorverhaltens bei der strafrechtlichen Zurechnung 156
1. Zurechnungsmodelle und Koinzidenzprinzip 156
2. Das Vorverhalten als Bestätigung der Nichtaufhebung des Person-Seins 162
II. Vorsatz und Fahrlässigkeit als Zuständigkeit 165
1. Subjektiver Tatbestand beim Vorverhalten? 165
2. Subjektiver Tatbestand im Moment der Verwirklichung der Tat? 166
3. Zuständigkeit anstelle der Voraussehbarkeit der Straftat 169
4. „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ bzgl. der Herbeiführung des Defektzustandes? 171
III. Strafrechtliche Haftung des zurechnungsfähigen Täters 172
1. Normative Interpretation des Vorsatzes nach der Schuldtheorie 172
2. Das Maß der Zuständigkeit – Strafmilderung 174
IV. Spezifisch strafrechtlicher Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit 175
1. Kritik an der herrschenden Lehre 175
2. Ein Vorschlag de lege ferenda 176
V. Ausnahmsweise erfolgender Ausschluß der Zurechnung – Die Erklärung als Zufall bzw. Natur 178
1. Ausschluß der Zurechnung bei dauerhaften Defektzuständen 178
2. Ausschluß der Zurechnung bei selten vorkommenden Defektzuständen 181
3. Ausschluß der Zurechnung bei aus vernünftigen Gründen herbeigeführten Defektzuständen 184
4. Natur und Zufall 189
VI. Konkretisierung der Zuständigkeit 192
1. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im Defektzustand der Trunkenheit 192
a) Der Grund der Trunkenheit als Kriterium für die Zurechnung 192
b) § 323a als unnötiger Tatbestand 193
c) Vorhersehbarkeit der Straftat als Voraussetzung der Zurechnung? 198
d) Konsequenz: Unterscheidung zwischen actio libera in causa und § 323a StGB? 200
2. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im Zustand der Handlungsunfähigkeit 202
3. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im entschuldigenden Notstand 204
§ 5 Mögliche Einwände 207
A. Fiktion von Verantwortlichkeit: Homogener Personenbegriff? 207
B. Grundsätze im Strafrecht und Strafprozeßrecht 210
C. Verhältnis von Verantwortlichkeit und normativen Erwartungen 219
I. Sinn und Natur 219
II. Die verkappte Normativierung in der herkömmlichen Lehre 221
§ 6 Zusammenfassung 224
Literaturverzeichnis 236
Sachwortverzeichnis 250