Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen
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Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen
Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Zurechnungslehre
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 139
(2001)
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Abstract
Gewöhnlich wird für den Bereich der strafrechtlichen Schuld eine unterschiedliche zeitliche Struktur bei der Zurechnung in den Fällen des Vorverschuldens beim Verlust der Schuldfähigkeit einerseits und beim entschuldigenden Notstand andererseits vertreten. Demgegenüber besteht der Vorschlag der hiesigen Konzeption in einer einheitlichen Lösung. Es wird hierzu eine Normativierung der strafrechtlichen Begriffe verfolgt, die konsequent schon beim Subjekt einer Tat ansetzt, Zurechnungsfähigkeit damit nicht mehr als vorgegebene, natürliche Eigenschaft eines Menschen, sondern als strafrechtliche Konstruktion begriffen.Aus der Perspektive des Strafrechtssystems folgt nämlich ein Begriff der Fähigkeit zum Unrecht, also einer Fähigkeit zum Normbruch, der nicht anders als normativ zu verstehen ist. Die so erreichte Normativierung des Begriffs der Zurechnung bzw. der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung des Unterschieds zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung. Die Zuständigkeit ist das beiden Momenten gemeinsame Kriterium. Eine so beschaffene normative Betrachtung der Momente der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Unzumutbarkeit und damit eine einheitliche Zurechnung der Vorverschuldensfälle im Moment der "Tat".
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
§ 1 Die unterschiedliche Behandlung der Zeitstruktur der Zurechnung innerhalb der Schuld | 17 | ||
§ 2 Die Entwicklung des Schuldbegriffs und deren Auswirkung auf das Vorverschulden | 20 | ||
A. Anfänge einer Normativierung des Schuldbegriffs | 20 | ||
I. Alle zur Schuld gehörenden Elemente sind schuldbegründend | 20 | ||
II. Differenzierung zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung | 23 | ||
B. Schuld als „Andershandelnkönnen“ i.S. der herrschenden Lehre | 25 | ||
I. Fortführung der Lehre vom normativen Charakter der Schuld – Baumann und Schröder | 26 | ||
II. Fortführung der Lehre vom normativen Schuldelement | 29 | ||
1. Das individuelle „Dafür-Können“ Welzels | 29 | ||
2. Die Lehre von der Tatverantwortung | 34 | ||
III. Der Rückgriff auf die Lehre vom normativen Charakter der Schuld | 39 | ||
1. Weitere Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung | 39 | ||
a) Armin Kaufmann und Hirsch | 39 | ||
b) Jescheck und Lenckner | 45 | ||
c) Schmidhäuser | 52 | ||
2. Alle zur Schuld gehörenden Elemente sind schuldbegründend – Stratenwerth | 57 | ||
C. Die Untauglichkeit eines auf einen materiellen Gehalt der Schuld abstellenden Kriteriums der Zurechnung | 62 | ||
I. Die Verfehlung des Begriffs der formellen strafrechtlichen Person | 62 | ||
II. Das Fehlen eines Bezugs der Schuldfähigkeit zur Straftat | 62 | ||
D. Schuld und Vorverschulden nach der Lehre von der positiven Generalprävention | 65 | ||
I. Materielle Schuld und Prävention – Das Modell Roxins | 66 | ||
II. Funktion und Akzeptanz – Das Modell Jakobs’ | 73 | ||
III. Gerechtigkeit und Funktion | 81 | ||
1. Das dialogische Modell Neumanns | 84 | ||
2. „Normative“ Fähigkeiten im Modell Kindhäusers | 91 | ||
3. Funktionaler Schuldbegriff Strengs | 96 | ||
E. Schlußbemerkung: Kritische Betrachtung des Gerechtigkeitsprinzips | 101 | ||
I. Die Forderung nach Gerechtigkeit | 102 | ||
II. Psychische Akzeptanz und Recht | 105 | ||
III. Gerechtigkeit und Akzeptanz als das Strafrechtssystem leitende Prinzipien | 107 | ||
§ 3 Unrecht und Zurechnung: Grundlagen der eigenen Ansicht | 108 | ||
A. Straftat und Strafe | 108 | ||
I. Das Recht und die Notwendigkeit seiner Geltung | 108 | ||
II. Das Unrecht als Widerspruch | 109 | ||
1. Das Verbrechen als Verletzung der Geltungswirklichkeit der Norm | 109 | ||
2. Selbstwiderspruch: Die Selbstaufhebung durch das Verbrechen | 110 | ||
III. Die Strafe als Wiederherstellung des Rechts | 111 | ||
IV. Zum Begriff der Person: Recht als Form der Person | 114 | ||
V. Der Begriff der strafrechtlichen Person und die strafrechtliche Zurechnung | 118 | ||
B. Entwicklung einer Normativierung des Begriffs der Zurechnung | 122 | ||
I. Wissenschaftliche Methode, Begriff der Person und Strafrecht | 122 | ||
II. Die Zurechnung als die Einheit des Willens mit sich selbst in seiner Tat | 127 | ||
C. Zum Verhältnis von Straftat und Zurechnungsfähigkeit | 129 | ||
I. Normativierung der Zurechnung im Strafrechtssystem | 129 | ||
II. Die strafrechtliche Zurechnung und die ihr innewohnende Zurechnungsfähigkeit | 131 | ||
III. Die strafrechtliche Zurechnung zum Unrecht | 132 | ||
§ 4 Die Zurechnungsfähigkeit als strafrechtliches Konstrukt | 134 | ||
A. Allgemeines | 134 | ||
I. Zurechnungsfähigkeit als die Fähigkeit zur Sinnäußerung | 134 | ||
II. Berücksichtigung individueller Besonderheiten im Strafrechtssystem | 135 | ||
III. Beobachtungsperspektive der strafrechtlichen Zurechnung | 139 | ||
IV. Zuständigkeit für die Straftat als das Recht des Täters | 140 | ||
B. Momente der Zurechnungs(un-)fähigkeit | 143 | ||
I. Unterscheidung zwischen Handlungs- und Schuld(un-)fähigkeit? | 146 | ||
1. Individuelle Vermeidbarkeit als Kriterium? | 146 | ||
2. Ersichtlichkeit des Zustandes als Kriterium? | 148 | ||
II. Die immanente Betrachtung der Kenntnis des Tatbestandes in der Kenntnis der Norm | 151 | ||
III. Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Zumutbarkeit? | 151 | ||
C. Zurechnungsfähigkeit als Zuständigkeit | 156 | ||
I. Die Bedeutung des Vorverhaltens bei der strafrechtlichen Zurechnung | 156 | ||
1. Zurechnungsmodelle und Koinzidenzprinzip | 156 | ||
2. Das Vorverhalten als Bestätigung der Nichtaufhebung des Person-Seins | 162 | ||
II. Vorsatz und Fahrlässigkeit als Zuständigkeit | 165 | ||
1. Subjektiver Tatbestand beim Vorverhalten? | 165 | ||
2. Subjektiver Tatbestand im Moment der Verwirklichung der Tat? | 166 | ||
3. Zuständigkeit anstelle der Voraussehbarkeit der Straftat | 169 | ||
4. „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ bzgl. der Herbeiführung des Defektzustandes? | 171 | ||
III. Strafrechtliche Haftung des zurechnungsfähigen Täters | 172 | ||
1. Normative Interpretation des Vorsatzes nach der Schuldtheorie | 172 | ||
2. Das Maß der Zuständigkeit – Strafmilderung | 174 | ||
IV. Spezifisch strafrechtlicher Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit | 175 | ||
1. Kritik an der herrschenden Lehre | 175 | ||
2. Ein Vorschlag de lege ferenda | 176 | ||
V. Ausnahmsweise erfolgender Ausschluß der Zurechnung – Die Erklärung als Zufall bzw. Natur | 178 | ||
1. Ausschluß der Zurechnung bei dauerhaften Defektzuständen | 178 | ||
2. Ausschluß der Zurechnung bei selten vorkommenden Defektzuständen | 181 | ||
3. Ausschluß der Zurechnung bei aus vernünftigen Gründen herbeigeführten Defektzuständen | 184 | ||
4. Natur und Zufall | 189 | ||
VI. Konkretisierung der Zuständigkeit | 192 | ||
1. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im Defektzustand der Trunkenheit | 192 | ||
a) Der Grund der Trunkenheit als Kriterium für die Zurechnung | 192 | ||
b) § 323a als unnötiger Tatbestand | 193 | ||
c) Vorhersehbarkeit der Straftat als Voraussetzung der Zurechnung? | 198 | ||
d) Konsequenz: Unterscheidung zwischen actio libera in causa und § 323a StGB? | 200 | ||
2. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im Zustand der Handlungsunfähigkeit | 202 | ||
3. Die strafrechtliche Zurechnung der Tat im entschuldigenden Notstand | 204 | ||
§ 5 Mögliche Einwände | 207 | ||
A. Fiktion von Verantwortlichkeit: Homogener Personenbegriff? | 207 | ||
B. Grundsätze im Strafrecht und Strafprozeßrecht | 210 | ||
C. Verhältnis von Verantwortlichkeit und normativen Erwartungen | 219 | ||
I. Sinn und Natur | 219 | ||
II. Die verkappte Normativierung in der herkömmlichen Lehre | 221 | ||
§ 6 Zusammenfassung | 224 | ||
Literaturverzeichnis | 236 | ||
Sachwortverzeichnis | 250 |