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Kausalität und Rechtsverletzung

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Haas, V. (2002). Kausalität und Rechtsverletzung. Ein Beitrag zu den Grundlagen strafrechtlicher Erfolgshaftung am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50665-1
Haas, Volker. Kausalität und Rechtsverletzung: Ein Beitrag zu den Grundlagen strafrechtlicher Erfolgshaftung am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50665-1
Haas, V (2002): Kausalität und Rechtsverletzung: Ein Beitrag zu den Grundlagen strafrechtlicher Erfolgshaftung am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50665-1

Format

Kausalität und Rechtsverletzung

Ein Beitrag zu den Grundlagen strafrechtlicher Erfolgshaftung am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe

Haas, Volker

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 147

(2002)

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Abstract

Die bisher vertretenen strafrechtlichen Zurechnungskonzeptionen weisen das methodische Dilemma auf, daß die "naturalistischen" Entwürfe durch einen Mangel an rechtlicher Begründung, die "normativistischen" Ansätze hingegen durch einen Mangel an begrifflichen Kriterien gekennzeichnet sind. Die These von Volker Haas lautet, daß dieses methodische Dilemma nur überwunden werden kann, wenn man Abschied von der weiten Äquivalenztheorie nimmt und einen engen Kausalitätsbegriff des Bewirkens etabliert, der von vornherein durch seine normative Funktion begründet ist, die Reichweite subjektiver Rechte wie Leib, Leben oder Eigentum zu definieren. Volker Haas zeigt, daß die strafrechtliche Rechtsgutslehre und die mit ihr korrespondierende Normentheorie einem Denken in subjektiven Rechtspositionen nicht gerecht wird. Er entwickelt den von ihm für maßgeblich gehaltenen Kausalitätsbegriff am Beispiel des Abbruchs rettender Kausalverläufe, an dem er zugleich die Konsequenzen seiner Lehre für die strafrechtliche Haftungsbegründung vorführt. Abschließend analysiert Volker Haas die materiell-rechtlichen Aporien, die aus der Verkennung des Kausalitätsbegriffs und seiner normativen Funktion durch die anfangs dargestellten Zurechnungskonzeptionen resultieren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
I. Der materiell-rechtliche Untersuchungsgegenstand der Arbeit 13
II. Die Rahmen-Thematik der Untersuchung 14
III. Der Gang der Untersuchung 16
Erstes Kapitel: Strafrechtsdogmatische Konzeptionen und ihr Begründungsansatz strafrechtlicher Erfolgszurechnung 17
I. „Naturalistische" oder mit vorrechtlichen Begriffen argumentierende Strafrechtsdogmatiken 17
1. Der kausale Handlungsbegriff als ein der allgemeinen Rechtslehre angehörender Grundbegriff der klassischen Verbrechenslehre von Liszts 17
2. Die ontologische Strafrechtsmethodik Welzels: Der finale Handlungsbegriff als eine apriorische Struktur des Seins 22
3. Die Anküpfung an die Imputationenlehre Pufendorfs durch die logisch-analytische Strafrechtsmethode Hruschkas 28
II. „Normativistische" oder der Wertungsjurisprudenz verpflichtete Strafrechtsdogmatiken 34
1. Die Normativierung des Handlungsbegriffs durch die soziale Handlungslehre Eb. Schmidts 34
2. Die teleologische Straftat- und Zurechnungssystematik. Insbesondere die kriminalpolitische System- und Begriffsbildung Roxins 37
3. Die auf der systemtheoretischen Soziologie beruhende, funktionale Strafrechtskonzeption Jakobs 47
III. Fazit 53
Zweites Kapitel: Die Bedeutung subjektiver Rechte für die Erklärung strafrechtlicher Erfolgshaftung 54
I. Zur Abhängigkeit des Strafrechts von der materialen Grundstruktur der Privatrechtsordnung 54
1. Die Akzessorietät des Strafrechts gegenüber der Privatrechtsordnung 54
2. Das bürgerliche Recht als eine Ordnung der Zuweisung subjektiver Rechte zwischen gleichgeordneten Privatrechtssubjekten 55
3. Konsequenzen für die strafrechtliche Begriffsbildung 58
II. Das strafrechtliche Verhältnis des Rechtsgutsbegriffs zu dem des subjektiven Rechts 58
1. Historischer Ausgangspunkt: Die Rechtsverletzungstheorie Feuerbachs 58
2. Die Ablösung der Rechtsverletzungstheorie durch die Rechtsgutslehre 59
3. Der kollektivistisch-etatistische Ursprung des tradierten Rechtsgutsbegriffs 61
4. Die Konstitution des Rechtsschutzes als Grund für den kollektivistischen Etatismus des Rechtsgutsbegriffs 66
5. Die Imperativentheorie als normentheoretische Kulmination der kollektivistischetatistischen Tendenzen 72
6. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen subjektiven Privatrechten und öffentlich-rechtlichen Verhaltensnormen 76
III. Die aus der Garantie subjektiver Rechte folgende Unterscheidung zwischen objektiver Rechtswidrigkeit und subjektiver Pflichtwidrigkeit 83
1. Das grundlegende Dilemma der historisch reinen und gegenwärtig gemäßigten Imperativentheorie im Strafrecht 83
2. Die objektive zivilrechtliche Rechtswidrigkeit als rechtliche Beeinträchtigung der garantierten Rechtsmacht des subjektiven Rechts 98
3. Die axiologische Ableitung der Verhaltensnormen aus den subjektiven Rechten 104
IV. Abgrenzung gegenüber der Normentheorie von Kindhäuser und der alethischen Strafrechtskonzeption von Hoyer 105
1. Die Unterscheidung von Norm- und Pflichtwidrigkeit durch die Normentheorie Kindhäuser 105
2. Übereinstimmungen und Abweichungen zu der in dieser Arbeit vertretenen Normentheorie 107
3. Anmerkungen zur alethischen Strafrechtskonzeption Hoyers 109
V. Fazit 110
Drittes Kapitel: Das allgemeine Problem der Abgrenzung von „Begehen" und „Unterlassen" 111
I. Vorbemerkung 111
II. Analyse der Problematik 111
III. Kriterien der Abgrenzung von „Begehen" und „Unterlassen" 112
1. Das Kriterium des Schwerpunktes der Vorwerfbarkeit 112
2. Das Kriterium des sozialen Handlungssinns 115
3. Das Energiekriterium 117
4. Das Körperbewegungskriterium 119
5. Das Kausalitätskriterium 124
6. Normativistische Einschränkungen des Kausalitäts- und Körperbewegungskriteriums 126
7. Das Kriterium des Achtungsanspruchs des Rechtsguts 135
8. Das „Zweifels"-Kriterium 136
IV. Fazit 137
Viertes Kapitel: Die strafrechtliche Kausalitätsdiskussion unter Berücksichtigung der Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe 139
I. Die Diagnose einer Kausalitätsproblematik bei der Eliminierung erfolgshindernder Bedingungen 139
1. Die Kausalität als strafrechtliche Haftungsvoraussetzung bei den durch Begehen verwirklichten Erfolgsdelikten 139
2. Die Geschehens-Atypizität bei der Verhinderung und dem Abbruch rettender Kausalverläufe 140
3. Zum materiell-rechtlichen und methodischen Status einer Klärung des Kausalitätsbegriffs 142
II. Die in der Wissenschaft vertretenen Kausalitätsbegriffe und ihre Anwendung auf die Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausal Verläufe 144
1. Die Bedingungs- beziehungsweise Äquivalenztheorie 144
a) Die Begründung der Lehre durch Stübel, Glaser und von Buri 144
b) Die Kritik Traegers am Theorem einer vorrechtlichen Gleichwertigkeit aller Bedingungen 147
c) Die Neubegründung der vorrechtlichen Gleichwertigkeit aller Bedingungen durch die empiristische Philosophie Mills 149
d) Das Verständnis von Kausalaussagen als singuläre kontrafaktische Konditionalsätze 153
2. Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 154
a) Die Begründung der Lehre durch Engisch 154
b) Das deduktiv-nomologische Erklärungsmodell der Wissenschaftstheorie 156
c) Die durch Hume begründete empiristische Philosophie als Fundament der im Strafrecht vertretenen Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 159
d) Der Dissens bei der Anwendung des Erklärungsmodells auf die Fallgruppe der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe 160
3. Der Ursache-Wirkung-Zusammenhang als Prozeß der Energieübertragung oder die Ursache als causa efficiens 162
a) Die Differenzierung zwischen Ursache und Bedingung 162
b) Der Streit um den Kausalzusammenhang im Falle der Eliminierung der den Erfolg hindernden Bedingungen 164
4. Die Gleichgewichtslehre Bindings und G. Müllers 166
5. E.A. Wolffs Kausalitätslehre des menschlichen Bewirkens 167
III. Fazit 169
Fünftes Kapitel: Rechtlicher Kausalbegriff und materiale Rechtszuweisungsordnung der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände 171
I. Der strafrechtliche Kausalitätsbegriff vor dem Hintergrund der dargestellten Kausalitätsdiskussion 171
1. Die Konsequenzen einer vorrechtlichen UnUnterscheidbarkeit aller Bedingungen 171
2. Einwände gegen die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung und die Zurückführung der Kausalität auf kontrafaktische Konditionalsätze 173
3. Zur Möglichkeit einer Definition des Kausalitätsbegriffs als relativen Rechtsbegriff 183
II. Der Kausalitätsbegriff des Bewirkens als maßgeblicher Rechtsbegriff im Kontext der individualrechtsgutsschützenden Straftatbestände 184
1. Die Erklärung Welps für die Erfolgsbewirkung als hinreichender Grund strafrechtlichen Unrechts 184
2. Der Kausalitätsbegriff des Bewirkens als ein die Reichweite subjektiver Rechte definierender Rechtsbegriff 185
3. Der Kausalitätsbegriff des Bewirkens: Notwendige Klarstellungen und einige Konsequenzen 194
III. Einwände gegen den Kausalitätsbegriff des Bewirkens und seiner materiell-rechtlichen Begründung 196
1. Vorbemerkung 196
2. Die prinzipielle Absage an die Verursachungsdoktrin durch Fraenkel 196
3. Die Kritik Fraenkels an der These eines deliktischen Schutzes vor Beeinträchtigungen der Rechtsausübung 202
4. Die Postulierung einer realen Beziehung zwischen dem Erfolg und dem Abbruch rettender Geschehensabläufe 206
5. Die Behauptung der Undurchführbarkeit einer normativen Unterscheidung zwischen faktischen und hypothetisch vermittelten Kausalverläufen 208
6. Der Vorwurf eines auf einer unberechtigten Trennung von Umwelt und geschütztem Objekt beruhenden Rechtsgutsbegriffs 210
IV Fazit 211
Sechstes Kapitel: Grund und Voraussetzungen einer strafrechtlichen Erfolgshaftung durch Begehen ohne Kausalität 212
I. Die Begründung der Erfolgsverantwortlichkeit des Täters trotz fehlender Kausalität durch die willentliche Beherrschbarkeit des Geschehensablaufs 212
1. Die Anwendung der Lehre von der „rationellen Urheberschaft" 212
2. Die Kritik an der Anwendung der Rechtsfigur des dominus causae durch ihren Begründer Kohler 214
3. Der Rückgriff auf die Zurechnungskriterien der Steuerbarkeit und Vermeidbarkeit 215
II. Der Wille des Rechtsinhabers auf Wahrnehmung einer Garantiefunktion seiner Rechtssphäre als ein die Kausalität ersetzender Haftungsgrund 217
1. Die grundlegende Voraussetzung der Erfolgshaftung im Falle der Verhinderung und des Abbruchs rettender Kausalverläufe 217
2. Das Problem einer Garantiefunktion kraft des mutmaßlichen Willens des Rechtsinhabers 219
3. Die verschiedenen Modalitäten des Eingriffs in die rettende Rechtssphäre 220
III. Strafrechtlich relevante Rechtsgründe der Entstehung subjektiver Rechte des Opfers an der rettenden Sachsphäre 221
1. Die Inhaberschaft subjektiver Rechte an der rettenden Sachsphäre aufgrund des Rechts des Opfers an sich selbst und aufgrund rechtsgeschäftlichen Erwerbs von Sachen 221
2. Die auf dem Willen eines Dritten beruhende Zuweisung der rettenden Rechtssphäre gegenüber dem Opfer im Verhältnis zum Täter 221
3. Die Begründung absoluter Rechte des Opfers an der Rechtssphäre Dritter durch dem Opfer gegenüber bestehende Garantenstellungen 224
4. Die Problematik der Gewährung eines dinglichen Rechts an der rettenden Rechtssphäre zu Lasten des Eigentümers durch die Notstandsregeln der §§ 904 BGB, 34 StGB 234
a) Der gegenwärtige Diskussionsstand bezüglich einer Erfolgshaftung des Täters bei aktiver Entziehung der eigenen Rechtssphäre 234
b) Die Anerkennung eines subjektiven Notstandsrechts durch die herrschende Lehre in der straf- und zivilrechtlichen Literatur 236
c) Die Parallelproblematik einer Erfolgsverantwortlichkeit des Täters bei der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323 c StGB 241
d) Die Kontroverse um den Rechtsgrund der Notstandsbestimmungen der §§ 904 BGB, 34 StGB 248
(1) Die Zurückführung der §§904 BGB, 34 StGB auf das Prinzip des überwiegenden Interesses 248
(2) Die §§904 BGB, 34 StGB als Ausdruck wechselseitiger Solidarität zwischen den rechtsunterworfenen Individuen 255
(3) Die §§ 904B GB, 34 StGB als öffentlich-rechtliche Aufopferung zur Wahrung der Legitimität rechtlicher Herrschaft 260
e) Grenzen der fehlenden Schadensverantwortlichkeit: Zur Lösung entstehender Abgrenzungsprobleme 264
5. Das Schikaneverbot des § 226 BGB als haftungsbegründender Rechtszuweisungsgrund 264
IV. Konsequenzen und Folgeprobleme hinsichtlich spezifisch strafrechtlicher Einzelfragen 267
1. Die Konsequenzen des materiellen Kausalitätsbegriffs hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß Art. 103 II GG 267
2. Die Hinderung rettungwilliger Dritter durch Nötigung oder Täuschung als Fall der mittelbaren Täterschaft? 268
3. Abbruch rettender Kausalverläufe und die Abgrenzung von Tun und Unterlassen 270
V. Fazit 270
Siebtes Kapitel: Die Vereinbarkeit des Bewirkensbegriffs mit den normativistischen und den naturalistischen Strafrechtsdogmatiken 272
I. Vorbemerkung 272
II. Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der normativen Zurechnungslehren 272
1. Rekapitulation: Die Metamorphose subjektiver Rechte zu bloßen Faktoren einer Interessenabwägung durch die objektive Zurechnungslehre 272
2. Der Mangel eines die Reichweite subjektiver Rechte definierenden Kausalitätsbegriffs und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Rechtsbegründung 280
3. Die axiologische Aporie der Haftungsbegründung und -begrenzung durch die objektive Zurechnungslehre 284
4. Die Gleichstellung von Pflichtwidrigkeit und Rechtswidrigkeit durch die Bedingungstheorie 295
5. Die Inkohärenz zwischen den begrifflichen Anknüpfungspunkten einer Haftungsrestriktion durch den Risikobegriff und seiner normativen Offenheit 300
6. Der verbleibende Anwendungsbereich der Zurechnungskriterien der objektiven Zurechnungslehre 303
7. Zur Übertragbarkeit der nachgewiesenen Aporien auf die soziale Handlungslehre von Eb. Schmidt 305
III. Die axiologischen und materiell-rechtlichen Aporien der vorrechtlichen Handlungslehren 305
1. Der Vorbehalt der Kritik: Die Anknüpfung an die Bedingungstheorie durch die vorrechtlichen Handlungstheorien 305
2. Das durch Welzel entwickelte Prinzip der sozialen Adäquanz als normativ offene Kategorie zur Unterscheidung von Erfolgsbedingungen 306
3. Die Vermengung von Zurechnungsgegenstand und Zurechnungsgrund durch die Kategorie des Vorsatzes und der objektiven Bezweckbarkeit 308
IV. Die strukturelle Wesensverwandtschaft der vorrechtlichen und der normativistischen Strafrechtsdogmatiken 310
V. Gesamtfazit 310
Literaturverzeichnis 312
Personenverzeichnis 340
Sachwortverzeichnis 343