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Schutzfähigkeit von Warenzeichen

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Ossing, J. (1991). Schutzfähigkeit von Warenzeichen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7
Ossing, Johann. Schutzfähigkeit von Warenzeichen. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7
Ossing, J (1991): Schutzfähigkeit von Warenzeichen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7

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Schutzfähigkeit von Warenzeichen

Ossing, Johann

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 68

(1991)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Erster Teil: Eintragungsvoraussetzungen im allgemeinen 23
A. Problemstellung und Lösungsweg 23
I. Gesetzlicher Tatbestand 23
II. Der Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Schnittpunkt der Unterscheidung zwischen betriebskennzeichnender und beschreibender Funktion 25
III. Zur Bestimmung von Gegenstand und Umfang der Freihaltung gemeinfreier Zeichen 27
IV. Die Bedeutung der §§ 4 Abs.3, 25 WZG bei geteilter Verkehrsauffassung über den deskriptiven Inhalt einer freizuhaltenden Angabe 28
B. Begriff und Funktion der Marke 31
I. Herkunfts-Unterscheidungsfunktion entscheidend für die Schutzfähigkeit eines Zeichens als Marke 31
II. Herkunftsfunktion bedingt die Eignung des Zeichens zum warenzeichenmäßigen Gebrauch 32
III. Wechselbeziehung zwischen Unterscheidungskraft und warenzeichenmäßiger Benutzung 35
IV. Schutzfähigkeitsprüfung grundsätzlich auf die Waren der Zeichenanmeldung beschränkt 37
C. Verwechslungsgefahr und Unterscheidungskraft 38
I. Kennzeichnungsrechtlicher Gehalt beider Begriffe 38
II. Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr 39
III. Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit 40
Zweiter Teil: Die Unterscheidungskraft - Grundvoraussetzung des Warenzeichenschutzes 45
A. Zweck der Marke 45
B. Waren-Kennzeichnungsfunktion der Marke 46
C. Das Wesen der Unterscheidungskraft 48
I. Die Unterscheidungsfähigkeit 48
II. Zu den Voraussetzungen der zeichenrechtlichen Unterscheidungskraft 50
1. Abstrakte Eignung der Marke als Warenunterscheidungsmittel - Die dahingehende Feststellung ist eine reine Rechtsfrage 50
2. Ursprüngliche Originalitätsschwäche kein Schutzhindernis gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. WZG 53
3. Individuelle Absetzung der Marke vom Üblichen und Gemeingebräuchlichen 54
4. Eigenart und Einprägsamkeit 61
5. Erkennbarkeit der Abweichung 62
6. Eignung zum warenzeichenmäßigen Gebrauch 64
7. Regelwidrige Verwendung einer Bezeichnung 68
III. Das Zeichen als Ganzes unterliegt der Prüfung auf Unterscheidungskraft 70
IV. Kombination schutzfähiger und schutzunfähiger Zeichenteile 73
D. Verbindung schutzfähiger Teile mit mit unzulässigen Bestandteilen i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2-6 WZG 74
Dritter Teil: Zur Frage nach der Eintragbarkeit einer Warenausstattung als Warenzeichen 75
A. Begriff der Ausstattung - Ausstattungsfähigkeit - Austattungshindernisse 75
Β. Waren- oder Verpackungsabbildung als Gegenstand der Eintragung 76
I. Auf die Art und Weise der Gestaltung des Abbilds der Ware kommt es an 76
II. Unterschiedliche Deutungsfähigkeit 77
1. hinsichtlich technischer Gestaltungsmerkmale 77
2. hinsichtlich ästhetischer Gestaltungsmerkmale 78
III. Warenverpackung 79
Vierter Teil: Das Freihaltebedürfnis und seine Bedeutung im Warenzeicheneintragungsverfahren 83
A. Ausgangslage und Begriffsbestimmung anhand abgeleiteter Deskriptivangaben 83
I. Der Interessenkonflikt zwischen dem Anmelder einer von einer produktbeschreibenden Angabe abgeleiteten Bezeichnung und den Mitbewerbern 83
II. Grundlage der Eintragungsversagung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. WZG ist die Feststellung eines begründeten und berechtigten Freihaltebedürfnisses 85
III. Das "Capri-Sonne"-Urteil des Bundesgerichtshofs 87
IV. Sachverständige Interessenabwägung bei der Feststellung eines die Eintragung hindernden Freihaltebedürfnisses 88
V. Freihaltebedürfnis und Warengleichartigkeit 89
B. Deskriptive Warenkennzeichnungen im allgemeinen 90
I. Verkehrsauffassung nach herrschender Meinung maßgebliches Beurteilungskriterium für die Deskriptivität eines Zeichens 92
II. Stellungnahme 93
III. Dem Freihaltebedürfnis gebührt der Vorrang gegenüber der Verkehrsauffassung 95
IV. Umwandlung einer objektiv beschreibenden Angabe .S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. i Alt. WZG in eine Individualmarke erfordert Verkehrsdurchsetzung nach § 4 Abs. 3 WZG 97
V. Nicht freizuhaltende deskriptive Zeichen sind eintragungs- und schutzfähig bei Vorhandensein ihrer Einsatzmöglichkeit zur warenzcichcnmäßigcn Benutzung 101
Fünfter Teil: Eintragbarkeit abgewandelter Sachbezeichnungen i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 12Alt.WZG 109
A. Sicherstellung der freien Weiterverwendbarkeit der schutzunfähigen Angabe 109
I. Zur Reichweite der Freistellung des beschreibenden Gebrauchs der freizuhaltenden Angaben in § 16 WZG 109
II. Zusammenspiel der §§ 16 ,4 Abs. 2 Nr.l 2Alt. WZG in bezug auf gemeinfreie Zeichen 115
III. Unkenntnis des Sachbegriffs und warenzeichenmäßiger Gebrauch 119
IV. Konkrete Herkunftsfunktion maßgeblich bei geteilter Verkehrsauffassung über den beschreibenden Charakter des Zeichens 122
V. Bestimmung des Grads der Abwandlung abhängig vom Ausmaß des Freihaltebedürfnisses 126
B. Zur Ermittlung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit abgewandelter Sachbezeichnungen 128
I. Beschaffenheitsangaben - Begriffsbestimmung 128
II. Wesensgleichheit 129
III. Die"Polyestra"-Grundsätze 130
IV. Verwechslungsgefahr als Abgrenzungskriterium absoluter Schutzversagungsgründe unbrauchbar 131
1. Abwandlung bzw. Abweichung der Marke von der Sachangabe maßgebender Prüfungsgegenstand 132
2. Erstreckung der Eintragungsverbote des § 4 Abs.2 N r . l 2. Alt. WZG auf ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlungen freizuhaltender Angaben systemwidrig 134
V. Kongruente Auslegung der §§ 16,4 Abs.2 Nr.l 2. Alt. WZG und strenge Anforderungen an den warenzeichenmäßigen Gebrauch 137
VI. Fingierung allgemeiner Verkehrsbekanntheit eines teilweise unbekannten Sachbegriffs 138
VII. Sprachüblichkeit Grundlage für die Feststellung der Eintragbarkeit der Abwandlung 139
VIII. Marken - Ideenassoziation durch sinnfällige Veränderung des Wortcharakters 142
IX. Begriffliche Selbständigkeit des Zeichens zur Ware 144
X. Relative Schutzversagungsgründe im absoluten Eintragungsverfahren unbeachtlich 147
C. Schriftbildliche Eigenart und Klangähnlichkeit des Zeichens mit der deskriptiven Angabe 148
D. Fremdsprachige Sachangaben 151
I. Im internationalen Warenverkehr - insbesondere im Im- und Export - übliche Bezeichnungen 152
II. Warenbeschreibende Angaben der Welthandelssprachen 154
III. Keiner Welthandelssprache zugehörige warenbeschreibende Angaben 156
IV. Kombination fremdsprachlicher Angaben 157
V. Sprachwidrige Wortschöpfungen 160
VI. Bezeichnungen aus toten Sprachen 162
E. Herstellungsangaben 163
I. Angaben über die Herstellungsart 163
II. Angaben zur Herstellungszeit 164
III. Angaben über den Ort der Herstellung 164
1. Begriffsbestimmung 164
2. Freihaltebedürfnis erfordert objektive Festlegung einer Angabe als Herkunftsbezeichnung 165
IV. Geographische Angaben ohne Herkunftshinweis 167
V. Abwandlungen geographischer Herkunftsbezeichnungen 168
F. Bestimmungsangaben 170
G. International nonproprietary names = INN 170
Sechster Teil: Buchstaben- und Zahlenzeichen 172
A. Eintragungsverbot für Zahlen und Buchstaben 172
I. Umfang der Verbotsnorm des § 4 Abs.2 Nr.l 2. Alt.WZG 172
II. Zum gesetzgeberischen Grund für den Eintragungsausschluß dieser Zeichen 173
B. Buchstabenkombinationen mit Wortcharakter 175
I. Aussprechbarbeit der Buchstaben als Wort kein selbständiges Eintragbarkeitskriterium 175
II. Aufbau der Buchstabenkombination muß nach der Natur der Buchstabenfolge Wortcharakter aufweisen 176
III. Phonetisch ausgeschriebene Buchstaben 178
IV. Hinsichtlich des Wortcharakters des Buchstabenzeichens ist auf den üblichen Sprachgebrauch abzustellen 179
C. Bildhaft ausgestaltete Buchstaben und Buchstabenkombinationen ohne Wortcharakter 181
I. Freihaltebedürfnis überlagert die Unterscheidungskraft 181
II. Verkehrsauffassung als Abgrenzungsfaktor ungeeignet 183
III. Verfremdung ins Bildhafte begründet Schutzfähigkeit - bloße Erkennbarkeit der Abwandlung unzureichend 184
D. Ergebnis nach der BGH-Rechtsprechung 186
E. Keine ernsthaften Behinderungsmöglichkeiten durch Eintragung von Buchstabenzeichen 187
I. Buchstaben enthaltende Bildzeichen 187
II. Buchstabenzeichen mit Wortcharakter 189
F. Zur Eintragbarkeit von Zahlenzeichen 196
I. Ziffernzeichen 196
II. Zahlwörter 196
Zusammenfassung 198
Literaturverzeichnis 201