Schutzfähigkeit von Warenzeichen
BOOK
Cite BOOK
Style
Ossing, J. (1991). Schutzfähigkeit von Warenzeichen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7
Ossing, Johann. Schutzfähigkeit von Warenzeichen. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7
Ossing, J (1991): Schutzfähigkeit von Warenzeichen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47087-7
Format
Schutzfähigkeit von Warenzeichen
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 68
(1991)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhalt | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Einleitung | 17 | ||
Erster Teil: Eintragungsvoraussetzungen im allgemeinen | 23 | ||
A. Problemstellung und Lösungsweg | 23 | ||
I. Gesetzlicher Tatbestand | 23 | ||
II. Der Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Schnittpunkt der Unterscheidung zwischen betriebskennzeichnender und beschreibender Funktion | 25 | ||
III. Zur Bestimmung von Gegenstand und Umfang der Freihaltung gemeinfreier Zeichen | 27 | ||
IV. Die Bedeutung der §§ 4 Abs.3, 25 WZG bei geteilter Verkehrsauffassung über den deskriptiven Inhalt einer freizuhaltenden Angabe | 28 | ||
B. Begriff und Funktion der Marke | 31 | ||
I. Herkunfts-Unterscheidungsfunktion entscheidend für die Schutzfähigkeit eines Zeichens als Marke | 31 | ||
II. Herkunftsfunktion bedingt die Eignung des Zeichens zum warenzeichenmäßigen Gebrauch | 32 | ||
III. Wechselbeziehung zwischen Unterscheidungskraft und warenzeichenmäßiger Benutzung | 35 | ||
IV. Schutzfähigkeitsprüfung grundsätzlich auf die Waren der Zeichenanmeldung beschränkt | 37 | ||
C. Verwechslungsgefahr und Unterscheidungskraft | 38 | ||
I. Kennzeichnungsrechtlicher Gehalt beider Begriffe | 38 | ||
II. Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr | 39 | ||
III. Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit | 40 | ||
Zweiter Teil: Die Unterscheidungskraft - Grundvoraussetzung des Warenzeichenschutzes | 45 | ||
A. Zweck der Marke | 45 | ||
B. Waren-Kennzeichnungsfunktion der Marke | 46 | ||
C. Das Wesen der Unterscheidungskraft | 48 | ||
I. Die Unterscheidungsfähigkeit | 48 | ||
II. Zu den Voraussetzungen der zeichenrechtlichen Unterscheidungskraft | 50 | ||
1. Abstrakte Eignung der Marke als Warenunterscheidungsmittel - Die dahingehende Feststellung ist eine reine Rechtsfrage | 50 | ||
2. Ursprüngliche Originalitätsschwäche kein Schutzhindernis gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. WZG | 53 | ||
3. Individuelle Absetzung der Marke vom Üblichen und Gemeingebräuchlichen | 54 | ||
4. Eigenart und Einprägsamkeit | 61 | ||
5. Erkennbarkeit der Abweichung | 62 | ||
6. Eignung zum warenzeichenmäßigen Gebrauch | 64 | ||
7. Regelwidrige Verwendung einer Bezeichnung | 68 | ||
III. Das Zeichen als Ganzes unterliegt der Prüfung auf Unterscheidungskraft | 70 | ||
IV. Kombination schutzfähiger und schutzunfähiger Zeichenteile | 73 | ||
D. Verbindung schutzfähiger Teile mit mit unzulässigen Bestandteilen i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2-6 WZG | 74 | ||
Dritter Teil: Zur Frage nach der Eintragbarkeit einer Warenausstattung als Warenzeichen | 75 | ||
A. Begriff der Ausstattung - Ausstattungsfähigkeit - Austattungshindernisse | 75 | ||
Β. Waren- oder Verpackungsabbildung als Gegenstand der Eintragung | 76 | ||
I. Auf die Art und Weise der Gestaltung des Abbilds der Ware kommt es an | 76 | ||
II. Unterschiedliche Deutungsfähigkeit | 77 | ||
1. hinsichtlich technischer Gestaltungsmerkmale | 77 | ||
2. hinsichtlich ästhetischer Gestaltungsmerkmale | 78 | ||
III. Warenverpackung | 79 | ||
Vierter Teil: Das Freihaltebedürfnis und seine Bedeutung im Warenzeicheneintragungsverfahren | 83 | ||
A. Ausgangslage und Begriffsbestimmung anhand abgeleiteter Deskriptivangaben | 83 | ||
I. Der Interessenkonflikt zwischen dem Anmelder einer von einer produktbeschreibenden Angabe abgeleiteten Bezeichnung und den Mitbewerbern | 83 | ||
II. Grundlage der Eintragungsversagung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. WZG ist die Feststellung eines begründeten und berechtigten Freihaltebedürfnisses | 85 | ||
III. Das "Capri-Sonne"-Urteil des Bundesgerichtshofs | 87 | ||
IV. Sachverständige Interessenabwägung bei der Feststellung eines die Eintragung hindernden Freihaltebedürfnisses | 88 | ||
V. Freihaltebedürfnis und Warengleichartigkeit | 89 | ||
B. Deskriptive Warenkennzeichnungen im allgemeinen | 90 | ||
I. Verkehrsauffassung nach herrschender Meinung maßgebliches Beurteilungskriterium für die Deskriptivität eines Zeichens | 92 | ||
II. Stellungnahme | 93 | ||
III. Dem Freihaltebedürfnis gebührt der Vorrang gegenüber der Verkehrsauffassung | 95 | ||
IV. Umwandlung einer objektiv beschreibenden Angabe .S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. i Alt. WZG in eine Individualmarke erfordert Verkehrsdurchsetzung nach § 4 Abs. 3 WZG | 97 | ||
V. Nicht freizuhaltende deskriptive Zeichen sind eintragungs- und schutzfähig bei Vorhandensein ihrer Einsatzmöglichkeit zur warenzcichcnmäßigcn Benutzung | 101 | ||
Fünfter Teil: Eintragbarkeit abgewandelter Sachbezeichnungen i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 12Alt.WZG | 109 | ||
A. Sicherstellung der freien Weiterverwendbarkeit der schutzunfähigen Angabe | 109 | ||
I. Zur Reichweite der Freistellung des beschreibenden Gebrauchs der freizuhaltenden Angaben in § 16 WZG | 109 | ||
II. Zusammenspiel der §§ 16 ,4 Abs. 2 Nr.l 2Alt. WZG in bezug auf gemeinfreie Zeichen | 115 | ||
III. Unkenntnis des Sachbegriffs und warenzeichenmäßiger Gebrauch | 119 | ||
IV. Konkrete Herkunftsfunktion maßgeblich bei geteilter Verkehrsauffassung über den beschreibenden Charakter des Zeichens | 122 | ||
V. Bestimmung des Grads der Abwandlung abhängig vom Ausmaß des Freihaltebedürfnisses | 126 | ||
B. Zur Ermittlung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit abgewandelter Sachbezeichnungen | 128 | ||
I. Beschaffenheitsangaben - Begriffsbestimmung | 128 | ||
II. Wesensgleichheit | 129 | ||
III. Die"Polyestra"-Grundsätze | 130 | ||
IV. Verwechslungsgefahr als Abgrenzungskriterium absoluter Schutzversagungsgründe unbrauchbar | 131 | ||
1. Abwandlung bzw. Abweichung der Marke von der Sachangabe maßgebender Prüfungsgegenstand | 132 | ||
2. Erstreckung der Eintragungsverbote des § 4 Abs.2 N r . l 2. Alt. WZG auf ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlungen freizuhaltender Angaben systemwidrig | 134 | ||
V. Kongruente Auslegung der §§ 16,4 Abs.2 Nr.l 2. Alt. WZG und strenge Anforderungen an den warenzeichenmäßigen Gebrauch | 137 | ||
VI. Fingierung allgemeiner Verkehrsbekanntheit eines teilweise unbekannten Sachbegriffs | 138 | ||
VII. Sprachüblichkeit Grundlage für die Feststellung der Eintragbarkeit der Abwandlung | 139 | ||
VIII. Marken - Ideenassoziation durch sinnfällige Veränderung des Wortcharakters | 142 | ||
IX. Begriffliche Selbständigkeit des Zeichens zur Ware | 144 | ||
X. Relative Schutzversagungsgründe im absoluten Eintragungsverfahren unbeachtlich | 147 | ||
C. Schriftbildliche Eigenart und Klangähnlichkeit des Zeichens mit der deskriptiven Angabe | 148 | ||
D. Fremdsprachige Sachangaben | 151 | ||
I. Im internationalen Warenverkehr - insbesondere im Im- und Export - übliche Bezeichnungen | 152 | ||
II. Warenbeschreibende Angaben der Welthandelssprachen | 154 | ||
III. Keiner Welthandelssprache zugehörige warenbeschreibende Angaben | 156 | ||
IV. Kombination fremdsprachlicher Angaben | 157 | ||
V. Sprachwidrige Wortschöpfungen | 160 | ||
VI. Bezeichnungen aus toten Sprachen | 162 | ||
E. Herstellungsangaben | 163 | ||
I. Angaben über die Herstellungsart | 163 | ||
II. Angaben zur Herstellungszeit | 164 | ||
III. Angaben über den Ort der Herstellung | 164 | ||
1. Begriffsbestimmung | 164 | ||
2. Freihaltebedürfnis erfordert objektive Festlegung einer Angabe als Herkunftsbezeichnung | 165 | ||
IV. Geographische Angaben ohne Herkunftshinweis | 167 | ||
V. Abwandlungen geographischer Herkunftsbezeichnungen | 168 | ||
F. Bestimmungsangaben | 170 | ||
G. International nonproprietary names = INN | 170 | ||
Sechster Teil: Buchstaben- und Zahlenzeichen | 172 | ||
A. Eintragungsverbot für Zahlen und Buchstaben | 172 | ||
I. Umfang der Verbotsnorm des § 4 Abs.2 Nr.l 2. Alt.WZG | 172 | ||
II. Zum gesetzgeberischen Grund für den Eintragungsausschluß dieser Zeichen | 173 | ||
B. Buchstabenkombinationen mit Wortcharakter | 175 | ||
I. Aussprechbarbeit der Buchstaben als Wort kein selbständiges Eintragbarkeitskriterium | 175 | ||
II. Aufbau der Buchstabenkombination muß nach der Natur der Buchstabenfolge Wortcharakter aufweisen | 176 | ||
III. Phonetisch ausgeschriebene Buchstaben | 178 | ||
IV. Hinsichtlich des Wortcharakters des Buchstabenzeichens ist auf den üblichen Sprachgebrauch abzustellen | 179 | ||
C. Bildhaft ausgestaltete Buchstaben und Buchstabenkombinationen ohne Wortcharakter | 181 | ||
I. Freihaltebedürfnis überlagert die Unterscheidungskraft | 181 | ||
II. Verkehrsauffassung als Abgrenzungsfaktor ungeeignet | 183 | ||
III. Verfremdung ins Bildhafte begründet Schutzfähigkeit - bloße Erkennbarkeit der Abwandlung unzureichend | 184 | ||
D. Ergebnis nach der BGH-Rechtsprechung | 186 | ||
E. Keine ernsthaften Behinderungsmöglichkeiten durch Eintragung von Buchstabenzeichen | 187 | ||
I. Buchstaben enthaltende Bildzeichen | 187 | ||
II. Buchstabenzeichen mit Wortcharakter | 189 | ||
F. Zur Eintragbarkeit von Zahlenzeichen | 196 | ||
I. Ziffernzeichen | 196 | ||
II. Zahlwörter | 196 | ||
Zusammenfassung | 198 | ||
Literaturverzeichnis | 201 |