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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten

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Beckemper, K. (2002). Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50793-1
Beckemper, Katharina. Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50793-1
Beckemper, K (2002): Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50793-1

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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten

Beckemper, Katharina

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 171

(2002)

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Abstract

Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung.

Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einleitung 27
Erster Teil: Grundlagen der Handlungspflicht der Vernehmungsbeamten 33
§ 1 Bedeutung des Verteidigerbeistandes in der ersten polizeilichen Vernehmung 33
1. Eingeschränkte Fähigkeit des Beschuldigten zur Selbstdefension 33
2. Einfluss der Ergebnisse der ersten Vernehmung auf das gesamte Verfahren 35
3. Unzulänglichkeiten des Vernehmungsprotokolls 37
4. Resümee 38
§ 2 Verteidigerkonsultationsrecht als Ausdruck des fairen Verfahrens 38
1. Ableitung des Verteidigerkonsultationsrechts aus dem Prinzip der fairen Verfahrensführung 39
a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 39
b) Anerkennung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Literatur 40
c) Erhobene Kritik am fair-trial-Prinzip 40
2. Rechtsnatur der Garantie auf faire Verfahrensführung 43
§ 3 Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht in der ersten Vernehmung 45
1. Einführung der Belehrungsvorschrift in die StPO 46
2. Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht bei bestehendem Mandatsverhältnis 48
§ 4 Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten als Inhalt der Prozesssubjektivität 49
1. Subjektsstellung des Beschuldigten 49
2. Eigenverantwortlichkeit als Inhalt der Subjektsstellung 51
§ 5 Verwertungsverbote als Folge der Pflichtverletzung der Vernehmenden in der ersten Vernehmung 53
I. Verwertungsverbot bei Verhinderung der Verteidigerkonsultation 53
1. Ungeklärte Funktion der Verwertungsverbote 54
2. Theoretische Ansätze zur Bestimmung der Verwertungsverbote 55
a) Rechtskreistheorie 56
b) Schutzzwecklehren 56
c) Abwägungstheorie 57
3. Verwertungsverbot als Folge der Verhinderung der Verteidigerkonsultation 59
a) Verwertungsverbot bei schweren Beeinträchtigungen der Rechtsstellung des Beschuldigten 59
b) Kein Verzicht auf Abwägung 60
c) Erfordernis der Konkretisierung des Beweiserhebungsverbotes 61
II. Verwertungsverbote bei fehlender Belehrung 62
1. Schweigerecht 62
2. Verteidigerkonsultationsrecht 63
Zweiter Teil: Begriff der Beschuldigtenvernehmung 65
§ 6 Definition der Vernehmung 65
I. Formfreiheit der Vernehmung 65
II. Veranlassung einer Äußerung durch ein offen auftretendes Strafverfolgungsorgan 67
1. Verstoß gegen Schutzvorschriften durch heimliche Befragungen? 67
a) Keine Anwendbarkeit des § 136a StPO auf heimliche Befragungen 68
b) Umgehung der Belehrungsvorschrift durch heimliche Befragungen? 70
2. Reichweite des nemo-tenetur-Grundsatzes 72
3. Schutz der eigenverantwortlichen Entscheidung des Beschuldigten 74
a) Freiheit der Selbstbelastung als Ausdruck der Subjektsstellung des Beschuldigten 74
b) Selbstbestimmung als Inhalt der Rechtssubjektivität 75
4. Folgerungen aus dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit für die Zulässigkeit von heimlichen Befragungen 77
III. Das Merkmal der Innerprozessualität 79
IV. Merkmale der Vernehmung 79
§ 7 Abgrenzung der Vernehmung von der sog. informatorischen Anhörung 80
I. Informatorische Befragungen als strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme 81
1. Abgrenzung der repressiven informatorsichen Befragungen von Orientierungsfragen 81
2. Informatorische Befragungen als Befragungsform zwischen Orientierungsfragen und Vernehmung 82
a) Begründungen für die Existenz der informatorischen Befragung 82
b) Bewertung der Zulässigkeit der informatorischen Befragung in Rechtsprechung und Literatur 84
3. Anerkannte Anwendungsbereiche der informatorischen Befragung 85
4. Grenzen der Zulässigkeit der informatorischen Befragung 86
5. Voraussetzung für die Existenz der informatorischen Befragung 87
II. Innerprozessualität der informatorischen Befragung 88
1. Anerkennung der Vorermittlungen durch die Rechtsprechung und Literatur 88
2. Anfangsverdacht als Anlass der Ermittlungen 90
a) Tatsachengrundlage des Anfangsverdachts 90
b) Wahrscheinlichkeit einer verfolgbaren Straftat 91
c) Beurteilungsspielraum der Polizeibeamten 93
d) Fehlender Anwendungsbereich eines Vorermittlungsverdachts 94
3. Unzulässigkeit von „Vorermittlungen“ 95
4. Einleitung des Ermittlungsverfahrens 95
a) Regelung des § 397 AO 96
b) Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt 97
c) Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch sog. „informatorische Befragungen“ 98
III. Die zur Aussage veranlasste Person 99
1. Verdächtiger als Auskunftsperson sui generis? 99
2. Informant als Auskunftsperson der informatorischen Befragung? 100
IV. Qualifizierung der informatorischen Befragung als Zeugenvernehmung 101
1. Fehlende Belehrungspflicht als einziges Unterscheidungsmerkmal 101
2. Gleichsetzung von Zeugenvernehmungen und informatorischen Befragungen in der Rechtsprechung 102
3. Schutzvorschriften der StPO 103
V. Abgrenzung der Vernehmung von der Spontanäußerung 104
1. Fehlende Veranlassung zur Äußerung 104
2. Beginn der Vernehmung 104
VI. Vorbesprechungen als Teil der Vernehmung 105
§ 8 Begründung der Beschuldigteneigenschaft 106
1. Begründung der Beschuldigteneigenschaft nach objektiven Kriterien 106
2. Abhängigkeit der Beschuldigteneigenschaft von einem Willensakt der Strafverfolgungsorgane 107
3. Rechtsgedanke des § 397 AO 108
§ 9 Zweck der Beschuldigtenvernehmung 109
I. Gewährleistung der Verteidigung als Zweck der Vernehmung nach der StPO 110
1. Entstehungsgeschichte des § 136 Abs. 2 StPO 110
2. Die zwingend vorgeschriebene Vernehmung 112
3. Nemo-tenetur-Grundsatz 112
II. Die abweichende Konzeption der herrschenden Meinung 113
1. Vernehmung als Beweisaufnahme i.w.S. 113
2. § 136a StPO als Ausdruck der Funktion der Sachverhaltsaufklärung 115
3. Erscheinenspflicht des Beschuldigten 115
III. Ermöglichung der Verteidigung als Zweck der Beschuldigtenvernehmung 117
1. Entwicklung der Diskussion in der strafprozessualen Literatur 117
2. Mangelnde Überzeugungskraft der kriminalistischen Notwendigkeiten 119
3. Ergebnis 120
Dritter Teil: Hinderung der Ausübung des Verteidigerkonsultationsrechts 121
§ 10 Verbot der Verhinderung der Kontaktaufnahme zum Verteidiger 121
I. Anerkennung des Verbots der Verweigerung des Verteidigerkonsultationsrechts in Rechtsprechung und Literatur 121
II. Herleitung des Verbots der Verhinderung des Verteidigerkonsultationsrechts 123
1. Faktische Durchsetzbarkeit als Inhalt der Belehrungspflicht? 123
2. Durchsetzbarkeit des Verteidigerbeistandsrechts als Voraussetzung der Belehrungspflicht 125
3. Herleitung des Verhinderungsverbots aus dem Verteidigerkonsultationsrecht 126
a) Verteidigerkonsultationsrecht in jeder Phase des Verfahrens 126
b) Verteidigerkonsultationsrecht als Abwehrrecht 127
c) Verbot der Be- oder Verhinderung als Inhalt des Abwehrrechts 127
III. Verbot der Be- bzw. Verhinderung der Verteidigerkonsultation 128
1. Bedeutung des Rechts auf Nichthinderung von Handlungen 129
a) Definition der Be- bzw. Verhinderung aus der Sicht des Beschuldigten 129
b) Definition der Be- bzw. Verhinderung in Abhängigkeit vom Erfolg 130
c) Der klärungsbedürftige Begriff des Hinderns der Ausübung des Verteidigerbeistandsrechts 130
2. Verbot der Be- bzw. Verhinderung der Verteidigerkonsultation als Beweisgewinnungsverbot 131
a) Verfahrensvorschriften als Beweiserhebungsverbote 131
b) Erhebung eines Beweises als Voraussetzung eines Beweisgewinnungsverbots 132
3. Hinderungsgründe der Verteidigerkonsultation 133
a) Absolute Hinderungsgründe 134
b) Relative Hinderungsgründe 135
IV. Das Verbot einer Verweigerung der Verteidigerkonsultation in der Rechtsprechung des BGH 138
1. Die Auffassung des 4. Strafsenats, BGHSt 38, 372 138
2. Die Auffassung des 3. Strafsenats, BGH, NJW 1992, 2903 139
3. Die unterschiedliche Rechtsauffassung der beiden Strafsenate 140
§ 11 Freie Willensentschließung des Beschuldigten 142
I. Maßstab des § 136a StPO 142
1. Erheblichkeit der Einwirkungen i. S. d. § 136a StPO 142
2. Verhältnis des § 136a StPO zum Zweck der Vernehmung 144
3. Unmöglichkeit der völlig freien Entscheidung als Prämisse des § 136a StPO 145
II. Freiwilligkeit des Verzichts des Beschuldigten auf den Verteidigerbeistand 146
1. Psychologisierende Umschreibung der Freiwilligkeit 147
2. Grundsätze der Bestimmung der Freiwilligkeit im Rahmen des § 24 StGB 148
a) Psychologisierende Beschreibung der Freiwilligkeit i. S. d. § 24 StGB 148
b) Normative Begriffsbestimmung der Freiwilligkeit i. S. d. § 24 StGB 149
c) Übertragung des normativen Freiwilligkeitsbegriffs auf den freiwilligen Verteidigerverzicht 150
III. Anwendung der Grundsätze der Einwilligung im Strafrecht 152
1. Unbeachtlichkeit einer auf Drohung oder Zwang basierenden Einwilligung 153
2. Unbeachtlichkeit einer auf einem Irrtum basierenden Einwillgung 155
IV. Bestimmung der verbotenen Einwirkungen anhand der Verbotsnorm 158
§ 12 Das Merkmal der Beeinträchtigung 159
I. Die Auflösung des sog. klassischen Grundrechtseingriffs 159
II. Die Merkmale des sog. klassischen Eingriffbegriffs 161
1. Die Imperativität 161
a) Verzicht auf das Merkmal der Imperativität in der Grundrechtsdogmatik 162
b) Anerkennung der Wirkungsweise geistigen Einflusses in der Grundrechtsdogmatik 164
c) Grundrechtsrelevanz nicht-imperativer Maßnahmen 166
d) Ergebnis 169
2. Rechtliche Betroffenheit 169
3. Die Finalität 170
a) Unbewusste Verhinderung der Rücksprache mit dem Verteidiger 171
b) Bewusste Verhinderung der Rücksprache mit dem Verteidiger 173
4. Unmittelbarkeit der Beeinträchtigung 175
III. Beeinträchtigungserfolg als bestimmendes Merkmal der Grundrechtsbeeinträchtigung 176
1. Anerkennung der Zurechenbarkeit des Beeinträchtigungserfolges als maßgebliches Kriterium 176
2. Die Lehre vom Handlungsunrecht 178
IV. Zusammenfassung 180
§ 13 Zurechenbarkeit der Aussage ohne Verteidiger zum Staatshandeln 180
I. Kausalität 181
1. Anwendung der strafrechtlichen Kausaltiätstheorie in der Grundrechtsdogmatik 181
a) Bestimmung der Kausalität nach der Äquivalenztheorie 181
b) Keine Einschränkung der Kausalität durch Anwendung der Adäquanztheorie 182
2. Ursachenzusammenhang trotz der menschlichen Willensfreiheit 183
3. Kausalität der Einwirkungen auf den Beschuldigten für den Verteidigerverzicht 186
4. Bestimmung des Ursachenzusammenhangs 187
5. Zusammenfassung 190
II. Kriterien der Zurechnung in der Grundrechtsdogmatik 190
1. Ansätze zur Entwicklung spezifischer Zurechungskriterien 190
2. Von der Wirkungsweise des Staatshandelns abhängige Kriterien 191
3. Anwendung der zivilrechtlichen Zurechnungskriterien 192
III. Kriterien der Zurechnung bei selbstschädigendem Verhalten im Deliktsrecht 195
1. Einschränkung der Haftung aus Schutzbereichserwägungen 195
2. Sonstige deliktsrechtliche Zurechnungskriterien 196
a) Zurechnungskriterium der Herausforderung 197
b) Abhängigkeit der Zurechnung von den Voraussetzungen der mittelbaren Täterschaft 199
c) Unzulänglichkeit der zivilrechtlichen Kriterien zur Abgrenzung der Fremd- von der Selbstschädigung 200
3. Anwendung der strafrechtlichen Zurechnungskriterien im Deliktsrecht 201
IV. Prinzip der Eigenverantwortlichkeit in der strafrechtlichen Zurechnungslehre 202
1. Prinzip der Eigenverantwortlichkeit als Zurechnungskriterium 202
2. Grenze der Eigenverantwortlichkeit 204
V. Unzulänglichkeit der Zurechnungskriterien zur Bestimmung der verbotenen Hinderungen 206
§ 14 Vorschrift zum Schutz einer Selbstschädigung 206
I. Notwendigkeit des Mitwirkungsaktes des Opfers als Charakteristikum der Selbstschädigungsdelikte 206
1. Notwendiger Mitwirkungsakt des Beschuldigten 207
2. Anerkennung der Eigenständigkeit der Selbstschädigungsdelikte im Strafrecht 207
3. Anwendung der strafrechtlichen Kriterien zur Bestimmung der verbotenen Hinderung 208
II. Eingeschränkte Verantwortlichkeit als Voraussetzung eines Selbstschädigungsdelikts 209
1. Eingeschränkte Verantwortlichkeit in Strafrechtsnormen 209
2. Eingeschränkte Verantwortlichkeit des Beschuldigten 210
§ 15 Berücksichtigung der Opfermitverantwortung im materiellen Strafrecht 211
I. Der Ansatz der Viktimo-Dogmatik 211
1. Anliegen der Viktimo-Dogmatik 212
2. Bedeutung des selbstschädigenden Charakters der Opfermitwirkung 213
3. Fehlende Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit des Opfers 214
a) Verhältnis zwischen Schutzbedürftigkeit des Opfers und Strafbedürfnis 214
b) Abgrenzung der Schutzbedürftigkeit von der Schutzwürdigkeit 215
c) Verzichtbarkeit des Strafwürdigkeitsarguments 217
4. Zumutbarkeit des Selbstschutzes 218
5. Anerkennung des viktimo-dogmatischen Ausgangspunktes 220
II. Berücksichtigung der Opfermitverantwortung bei Selbstschädigungsdelikten 220
1. Relevanz des Selbstschutzes 220
2. Opfermitverantwortung im Nötigungstatbestand 221
3. Opfermitverantwortung im Betrugstatbestand 222
4. Tatbestandsausschluss durch die Mitwirkung des Opfers als allgemeines Problem der Selbstschädigungsdelikte 224
§ 16 Zurechnung des Erfolges bei Selbstschädigungsdelikten 225
I. Einschränkung der Beziehungsdelikte als Problem der Zurechnung 225
1. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch die Übernahme der Verantwortung 225
2. Prinzip der Eigenverantwortlichkeit als Zurechnungsausschlussgrund 227
a) Fehlende Schutzbedürftigkeit als Folge der Eigenverantwortlichkeit 227
b) Prinzip der Eigenverantwortlichkeit als Zurechnungsausschlussgrund bei den Fremdschädigungsdelikten 229
3. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs in der viktimo-dogmatischen Argumentation 229
4. Allgemeine Anwendbarkeit der Zurechnungslösung 231
II. Der im Bereich der Selbstschädigungsdelikte anzuwendende Maßstab 232
1. Mitverschulden des Betrugsopfers und Schutzzweck der Norm 232
2. Das Selbstverantwortungsprinzips i. S. d. § 240 StGB als Zurechnungskriterium 233
3. Der im Rahmen des Selbstbehauptungsprinzips anzuwendende Maßstab 236
a) Subjektiver Maßstab 236
b) Objektiver Maßstab 237
c) Besonnener Durchschnittsmensch als Maßstab 239
III. Zusammenfassung 240
§ 17 Übertragbarkeit des Gedankens des zumutbaren Selbstschutzes in das Strafprozessrecht 241
I. Subsidiarität strafprozessualen Schutzes 242
1. Vorrang des Selbstschutzes vor staatlichem Schutz als allgemeines Prinzip 242
2. Vorrang des Selbstschutzes im Strafprozessrecht 243
3. Vorrang des Selbstschutzes als Folge der Eigenverantwortlichkeit 245
II. Übertragbarkeit strafrechtlicher Wertungen 245
III. Anwendung des Selbstbehauptungsprinzips im Strafprozessrecht 246
§ 18 Anwendung des Selbstbehauptungsprinzips auf das Verbot der Hinderung der Verteidigerkonsultation 247
I. Zumutbarkeit des Selbstschutzes 247
1. Recht des Beschuldigten auf Verteidigung 248
2. Persönliche Situation des Beschuldigten 250
a) Besondere Disposition des Beschuldigten 251
b) Bildungsstand des Beschuldigten 252
c) Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden 253
d) Ergebnis 254
II. Anwendung des Selbstbehauptungsprinzips auf typische Einwirkungen 254
1. Vermittlung von Informationen 254
2. Zuredende Einwirkung auf den Beschuldigten 256
3. Weitere Einwirkungen in offenen Konfliktsituationen 259
4. Einwirkungen ohne eine offene Konfliktsituation 260
5. Einwirkung durch Täuschung oder die Anwendung von List 261
6. Zusammenfassung 263
Vierter Teil: Hilfspflichten zur Durchsetzung des Verteidigerrechts 265
§ 19 Beeinträchtigung des Verteidigerkonsultationsrechts durch die Verweigerung von Unterstützungshandlungen 266
I. Hilfspflichten in der Rechtsprechung 267
1. Ansicht des 5. Strafsenats, BGHSt 42, 15 267
2. Ansicht des 1. Strafsenats, BGHSt 42, 170 268
3. Von der Rechtsprechung ungeklärte Fragen 269
II. Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot durch Verweigerung technischer Hilfsmittel 269
1. Grundrechtliche Freiheit zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen 270
2. Anwendung des Selbstbehauptungsprinzips auf die Verweigerung der technischen Möglichkeiten 271
3. Ergebnis 272
III. Verteidigerkonsultationsrecht als Rechtsgrundlage weitergehender Hilfspflichten 272
1. Verbot der Hinderung des Verteidigerkonsultationsrechts und das Unterlassen aktiver Hilfeleistung 272
2. Verteidigerkonsultationsrecht 273
3. Belehrungspflicht 275
4. Ergebnis 276
§ 20 Fürsorgepflicht als Rechtsgrundlage der aktiven Hilfspflicht 276
I. Grundlagen der Fürsorgepflicht 276
1. Grund und Grenzen der Fürsorgepflicht 277
2. Grundsätzliche Anerkennung der Fürsorgepflicht 278
II. Fürsorgepflicht als Folge der Subjektverantwortlichkeit 279
1. Eigenverantwortlichkeit als Anknüpfungspunkt der Fürsorgepflicht 280
2. Eigenverantwortlichkeit als Grenze der Fürsorgepflicht 282
III. Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten und Durchsetzung des Verteidigerkonsultationsrechts 283
1. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche 283
2. Auflösung des Widerspruchs in der Rechtsprechung 286
3. Ergebnis 287
§ 21 Pflicht zur erneuten Belehrung nach gescheiterter Kontaktaufnahme 287
1. Notwendigkeit und Inhalt einer erneuten Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht 287
2. Fürsorgepflicht als Rechtsgrundlage der erneuten Belehrung 288
3. Verwertungsverbot als Folge der unterlassenen erneuten Belehrung 289
4. Keine Notwendigkeit eines ausdrücklichen Einverständnisses zur Fortsetzung der Vernehmung 289
5. Zusammenfassung 290
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 291
Literaturverzeichnis 294
Sachwortverzeichnis 324