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Strafzumessung bei Vorbestraften unter dem Gesichtspunkt der Strafzumessungsschuld

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Erhard, C. (1992). Strafzumessung bei Vorbestraften unter dem Gesichtspunkt der Strafzumessungsschuld. Zugleich ein Beitrag zur Struktur der in § 46 StGB verwendeten Systemkategorie »Schuld«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47561-2
Erhard, Christopher. Strafzumessung bei Vorbestraften unter dem Gesichtspunkt der Strafzumessungsschuld: Zugleich ein Beitrag zur Struktur der in § 46 StGB verwendeten Systemkategorie »Schuld«. Duncker & Humblot, 1992. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47561-2
Erhard, C (1992): Strafzumessung bei Vorbestraften unter dem Gesichtspunkt der Strafzumessungsschuld: Zugleich ein Beitrag zur Struktur der in § 46 StGB verwendeten Systemkategorie »Schuld«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47561-2

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Strafzumessung bei Vorbestraften unter dem Gesichtspunkt der Strafzumessungsschuld

Zugleich ein Beitrag zur Struktur der in § 46 StGB verwendeten Systemkategorie »Schuld«

Erhard, Christopher

Kriminologische und sanktionenrechtliche Forschungen, Vol. 3

(1992)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Entwicklung und Begrenzung der Fragestellung 17
I. Empirischer Ausgangspunkt 17
II. Ableitung der dogmatischen Fragestellung 23
III. Gegenstand der Untersuchung 26
IV. Abgrenzung zu früheren, die SZM-Relevanz des “Rückfalls” betreffenden Arbeiten 27
V. Begriff der Vorstrafe 31
VI. Eigenes Vorverständnis 32
B. Die Bedeutung der Vorstrafenbelastung für die Strafzumessungsschuld 34
I. Gesetzeslage 34
1. Zur historischen Entwicklung 34
2. Gegenwärtiger Stand 41
II. Dogmatischer Streitstand zur Schuldrelevanz der Vorstrafenbelastung 45
1. Zur historischen Entwicklung 45
2. Versuch eines systematischen Überblicks 52
a) Strafschärfung als Selbstverständlichkeit 52
b) Schuld als Derivat positiver Generalprävention 54
c) Lebensführungs- und Charakterschuldlehren 55
d) Indizkonstruktion als Einstieg in die Tatschuldbetrachtung 57
e) Täterpersönlichkeit und Tätergefährlichkeit als Elemente der “Tatschuld” 58
f) Warnfunktion der Vorstrafe 60
aa) Die Grundlagen des sog. Überwindungsmodells 61
bb) Das normative Überwindungsmodell 64
cc) Das Überwindungsmodell der herrschenden Meinung 66
dd) Die gegen die herrschende Meinung vorgebrachte, insbesondere kriminologische Kritik 67
ee) Zur geringen Durchsetzungskraft solcher Kritik 75
g) Weitere Argumentationsansätze 77
aa) Geschärfte Verbotskenntnis 77
bb) Geschärftes Strafwürdigkeitsbewußtsein 78
cc) Besondere kriminelle Energie 78
dd) Rechtsfeindliche Gesinnung, Beharrlichkeit 79
ee) Wiederholter Ungehorsam als zusätzliches Unrecht 80
h) Die Gegenposition: Schuldirrelevanz der Vorstrafenbelastung 81
i) Zusammenfassung 85
III. Der hier vertretene Lösungsansatz 87
1. Auslegung des § 46 Abs. 1 S. 1 als notwendiger Ausgangspunkt 87
a) Schuld als Grundlage 87
b) Nachrangigkeit des § 46 Abs. 2 88
c) Schwerpunktsetzung 88
2. Positionsbestimmung zu einigen den Schuldbegriff des § 46 betreffenden Grundsatzfragen 91
a) Begriffliche Vorklärungen 91
b) Zur Funktion des SZM-Schuldbegriffs 92
aa) Strafbegrenzung als zentrale Aufgabe 92
bb) Schuldrahmentheorie als Arbeitsgrundlage 97
cc) Rechtsgüterschutz als Gegenstand 100
c) SZM-Schuld als Täterschuld oder Tatschuld? 102
aa) Zur Lebensführungsschuld 104
bb) Zur Charakterschuld 108
cc) Zur Tätergefährlichkeit als einem Schuldmoment 111
dd) Zwischenergebnis 112
d) “Andershandelnkönnen” als zentrale Kategorie des üblichen Tatschuldverständnisses 114
aa) Zum Determinismusstreit 115
bb) Gefahren eines schrankenlos normativen Schuldbegriffs 117
cc) Mangelnde Erklärungskraft eines empirisch-pragmatischen Schuldbegriffs, der sich ausschließlich an “Stufen des Dafürkönnens” orientiert 123
dd) SZM-Schuld jedoch auch kein bloßes Derivat positiver Generalprävention 128
ee) Zwischenergebnis 134
ff) Berücksichtigung von Erschwernissen des AHKs zwar nicht hinreichend, aber ergänzend notwendig 136
gg) Schlußfolgerung: Die Notwendigkeit eines strukturierten, mehrgliedrigen Modells der SZM-Schuld 140
3. Die Struktur der SZM-Schuld 141
a) Derzeitiger Wissensstand 141
aa) Die Unterscheidung von Tat- und Täterkomponenten bei Bruns 141
bb) Tatunrecht und AHK als wesentliche Anknüpfungspunkte der herrschenden Meinung 145
b) Kritik verbreiteter, mit Unrecht und Schuld arbeitender Auffassungen 147
aa) Das unklare Verhältnis der Begriffe Unrecht und Schuld im Rahmen der SZM 147
bb) Zweifel am weit verbreiteten Verständnis des SZM-relevanten Unrechts 158
cc) Zweifel am herkömmlichen Verständnis der SZM-Schuld (i.e.S.) 160
c) Skizzierung des hier vertretenen Modells: Übertragung der Struktur der Strafbegründungsschuld auf die SZM-Schuld 163
d) Einordnung des hier vertretenen Strukturmodells in den gegenwärtigen Diskussionsstand 164
aa) Vergleichbare Ansätze in der Literatur 164
bb) Abgrenzung von abweichenden Strukturmodellen 169
e) Rechtfertigung des hier vertretenen Modells anhand der Diskussion um einen einheitlichen Schuldbegriff für Strafbegründung und SZM 171
aa) Die Theorie der Deckungsgleichheit 173
bb) Die Trennungstheorie 174
cc) Strafrahmen als relative Werteskala 177
dd) Tatbestand als ausfüllungsbedürftiger Satz 179
ee) Die Lehren vom erweiterten Tatbegriff 181
ff) Die Position des hier vertretenen Modells: Nicht Deckungsgleichheit, aber Strukturgleichheit von Strafbegründungs- und SZM-Schuld 185
f) Die herrschende Verbrechenslehre als Grundlage des hier skizzierten Modells 187
aa) Zur Entwicklung der personalen Unrechtslehre 187
bb) Ablehnung monistisch-subjektiver Unrechtskonzeptionen 189
cc) Streitige Ausgestaltungsvorschläge innerhalb der dualistischen Konzeption 192
dd) Die herrschende Systematik 194
(1) Erfolgs- und Handlungsunrecht 196
(2) Schuld i.e.S 197
(3) Zur Unterscheidbarkeit von Unrecht und Schuld auf dem Boden der personalen Unrechtslehre 198
(3.1) Generell/individuell 198
(3.2) Sollen/Können 199
(3.3) Unrecht als Rechtsgütergefährdung 200
(4) Einordnungsschwierigkeiten bei (strafbegründenden) Motiven und Gesinnungen 202
4. Ausfüllung des hier vertretenen Strukturmodells 205
a) Das SZM-Unrecht 205
aa) Das Ausmaß des SZM-relevanten Erfolgsunrechts 205
bb) SZM-relevante Handlungsmodalitäten 207
cc) SZM-relevante objektiv-täterschaftliche Merkmale 209
dd) SZM-relevante Dimensionen von Vorsatz und Fahrlässigkeit 210
ee) Zur SZM-Relevanz von Motiven und Gesinnungen 213
(1) Die besondere Bedeutung der Einordnungsschwierigkeiten bei Motiven und Gesinnungen für das SZM-Modell 213
(2) Prüfung der Unrechtsrelevanz von Motiven und Gesinnungen anhand verschiedener Definitionskriterien des Unrechtsbegriffs 215
(2.1) Unrecht als generelle Kategorie 216
(2.2) Willensbetätigung/Willensbildung 217
(2.3) Rechtsgütergefährdende Umstände der Willensbildung als Unrechtselemente 219
ff) Zwischenergebnis 224
gg) Zur Unrechtsrelevanz des Nachtatverhaltens 226
b) Die SZM-Schuld i.e.S 228
aa) Zum materiellen Verständnis der Schuld i.e.S. und dessen etwaiger Bedeutung für die Struktur der SZM-Schuld 229
(1) Schuld und Vorwerfbarkeit 229
(2) Schuld als Gesinnungsschuld 230
(3) Schuld und Motivationsgefüge 233
bb) In generalisierenden Kategorien faßbare Erschwernisse des AHKs als Ausgangspunkt 234
cc) Qualitative Beschränkungen der Schuldeinschränkungen (“Schranken-Schranken”) 237
(1) Probleme eines ausschließlich am AHK orientierten Schuldbegriffs i.e.S 237
(2) Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Haftungserwägungen bei der Schuld i.e.S. 240
(3) Parallele zum sogenannten Vorverschulden 250
dd) Die praktische Entbehrlichkeit der aus systematischen Gründen ausgeschlossenen, die Schuld i.e.S. erhöhenden Gründe am Beispiel der “besonderen kriminellen Energie” 255
5. Anwendung des skizzierten Strukturmodells auf die Vorstrafenbelastung 259
a) Die Relevanz der Vorstrafenbelastung für das SZM-Unrecht 260
aa) Vorstrafenbelastung und Erfolgsunrecht 260
bb) Bedeutung der Vorstrafenbelastung im Rahmen der Handlungsmodalitäten 263
cc) Vorstrafenbelastung als objektiv-täterschaftliches Merkmal 264
dd) Bedeutung der Vorstrafenbelastung für Vorsatz und Fahrlässigkeit 271
ee) Bedeutung der Vorstrafenbelastung im Kontext (möglw.) unrechtsrelevanter Motive 278
ff) Zwischenergebnis 283
b) Die Bedeutung der Vorstrafenbelastung für die SZM-Schuld i.e.S 284
aa) Das herrschende Konzept gesteigerter Vermeidemacht 284
bb) Zusammenfassende Argumente gegen die Berücksichtigung von über die Vollform der Schuld i.e.S. hinaus gesteigerter Vermeidemacht 287
cc) Schuldmindernde Berücksichtigung mangelnder Vorstrafenbelastung als Ausweg? 290
(1) Strafschärfung im Verhältnis wozu? Die Zulässigkeit eines normativen Normalfalls der Schuld i.e.S. am Beispiel des Handelns ohne Not 291
(2) Ersttäterschaft als normativer Normalfall 299
c) Ergebnis der systematischen Erwägungen 302
C. Konsequenzen für das Strafmaß 304
I. Schuldunabhängige Strafschärfungen wegen geringerer Strafempfindlichkeit? 304
II. Zur Bedeutung der SZM-Schuld für die SZM i.e.S 311
1. Schuld jedenfalls als Strafobergrenze 312
2. Stellenwerttheorie 312
3. Schuld nur als Strafobergrenze? 314
4. Affinität des hier verfochtenen SZM-Schuldbegriffs zur Schuldrahmentheorie 316
III. Zwischenergebnis bei Zugrundelegung der Schuldrahmentheorie 318
IV. Einwendungen gegen die sich abzeichnende Lösung 319
1. Untragbar restriktive Konsequenzen bei vielfach Vorbestraften? 319
a) Die wichtigsten ergebnisorientierten Einwände 319
b) Verteidigung 320
aa) Vorverständnis, kriminologische Ernüchterung 321
bb) Weite des Schuldrahmens 321
cc) Faktische Wirkungen der SZM i.w.S 322
c) Das Verhältnis zur Sicherungsverwahrung, § 66 323
2. Mangelnde Eignung des Topos “Prävention”? 325
3. Mangelnde Bestimmtheit der Schuldrahmentheorie? 329
a) Der häufig der Schuldrahmentheorie entgegengehaltene Vorwurf 329
b) Vorteile des hier verfochtenen (und mit der Schuldrahmentheorie verknüpften) Strukturmodells 331
aa) Strukturiertere Entscheidungsfindung des Tatrichters 331
bb) Bessere Vergleichbarkeit 332
cc) Revisionsrichterliche Überprüfbarkeit der Entscheidungskriterien 334
dd) Revisionsrichterliche Überprüfbarkeit der Schuldangemessenheit 334
V. Ergebnis 337
1. Zusammenfassende Bewertung der Bedeutung des Strukturmodells für den Vorgang richterlicher SZM 337
2. Konsequenzen bei unterschiedlich Vorbestraften 338
VI. Ausblick: Zum Verhältnis von SZM i.w.S. und i.e.S. und den sich daraus für die SZM i.e.S. bei Vorbestraften möglicherweise zusätzlich ergebenden Konsequenzen 339
D. Zusammenfassung 342
Literaturverzeichnis 353
Anhang 369