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Die unvertretbare Gefahr im deutschen Produkthaftungsrecht

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Hörl, S. (1999). Die unvertretbare Gefahr im deutschen Produkthaftungsrecht. Ein Neuvorschlag zur Anknüpfung der Haftungsverantwortung des Warenherstellers als Konsequenz neuer US-amerikanischer Entwicklungen und der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49704-1
Hörl, Stephanie. Die unvertretbare Gefahr im deutschen Produkthaftungsrecht: Ein Neuvorschlag zur Anknüpfung der Haftungsverantwortung des Warenherstellers als Konsequenz neuer US-amerikanischer Entwicklungen und der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49704-1
Hörl, S (1999): Die unvertretbare Gefahr im deutschen Produkthaftungsrecht: Ein Neuvorschlag zur Anknüpfung der Haftungsverantwortung des Warenherstellers als Konsequenz neuer US-amerikanischer Entwicklungen und der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49704-1

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Die unvertretbare Gefahr im deutschen Produkthaftungsrecht

Ein Neuvorschlag zur Anknüpfung der Haftungsverantwortung des Warenherstellers als Konsequenz neuer US-amerikanischer Entwicklungen und der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union

Hörl, Stephanie

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 109

(1999)

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Abstract

Die Autorin wählt einen neuen Ansatzpunkt für eine kritische Betrachtung des deutschen Produkthaftungsrechts, indem sie die Tauglichkeit des Fehlerbegriffs anhand der haftungsrechtlich eingeforderten Sicherheit von Konsumgütern mißt. Die Einbeziehung von Produktsicherheit als Ziel des Haftungsrechts ist daneben von besonderem aktuellem Interesse, da das in Umsetzung der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie erlassene Produktsicherheitsgesetz vielfältige Auswirkungen auf das Haftungsrecht erwarten läßt. Diese werden in der Arbeit ausführlich dargestellt.

Im direkten Vergleich mit dem deutschen Recht zeigt die Autorin neuere Entwicklungen im US-amerikanischen Produkthaftungsrecht auf und stellt, erstmals in der deutschsprachigen Literatur, die Inhalte des neuen und sehr bedeutsamen Entwurfs eines dritten Restatement on torts dar. Auf der Grundlage der herausgearbeiteten Schwächen des deutschen Fehlerbegriffs und unter Einbeziehung sowohl der neuen Ansätze in den USA als auch der Anforderungen des Sicherheitsrechts wird unter dem Stichwort der »unvertretbaren Gefahr« ein Neukonzept zur Abgrenzung von Herstellerverantwortung und Risikobereich der Verbraucher erarbeitet. Daneben werden typische Beweisprobleme berücksichtigt. Das Ergebnis der Arbeit ist sowohl von dogmatischem als auch von praktischem Interesse, da es der Autorin gelingt, die zwischen den Regelungsbereichen Haftungsrecht und Sicherheitsrecht bestehenden Verbindungen in ein klares Prüfungskonzept umzusetzen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
§ 1 Einleitung 21
I. Die Bedeutung des Fehlerbegriffs im Produkthaftungsrecht 21
II. Problemaufriß und eigener Ansatz 24
III. Abgrenzung und Methode 27
§ 2 Der Haftungsmaßstab im deutschen Produkthaftungsrecht 28
I. Kriterium der Sicherheitserwartung der Verbraucher 28
II. Bestimmung der Sicherheitserwartung 30
1. Fehlen einer tatsächlichen Sicherheitserwartung der Verbraucher 31
a) Ungenügende Sachkenntnis 32
b) Divergenz von Sicherheitserwartung und realisierbarer Produktsicherheit 33
aa) Einfluß der Produktwerbung 34
bb) Abwägung von Sicherheit und Nutzen 34
2. Festlegung der Sicherheitserwartung als normatives Konzept 35
§ 3 Die Konkretisierung der Konstruktionspflicht 37
I. Deutschland 37
1. Widersprüche im Sicherheitskonzept 37
a) Begrenzung auf die Basissicherheit 37
b) Produktbezogener Haftungsansatz 39
2. Anforderungen des europäischen Sicherheitsrechts 39
a) Verbraucherschutz als Zielvorgabe im technischen Sicherheitsrecht 40
b) Umfassende Pflicht zur Gewährleistung integrierter Sicherheit 40
3. Stellungnahme 41
II. USA 43
1. Neue Konzepte zur Konkretisierung der Konstruktionspflicht 43
a) Ausgangspunkt: Anwendung des Restatement (Second) of torts auf Konstruktionsfehler 43
b) Notwendigkeit eines risikobewertenden Kriteriums 43
c) Untauglichkeit des Elements Verbrauchererwartung 45
2. Die gegenwärtig verwendeten Fehlertests 46
a) Risiko-Nutzen-Abwägung 46
b) Modifizierte Verbrauchererwartungstests 47
c) Barker-Test 47
d) Vernünftiges Herstellerverhalten 48
3. Übergang zu einer verhaltensbezogenen Interpretation 49
a) Problematik einer produktbezogenen Risiko-Nutzen-Analyse 49
b) Durchsetzung verhaltensbezogener Kriterien in der Praxis 50
aa) Erweiterung auf den Maßstab der Vorhersehbarkeit 51
bb) Kriterium des reasonable alternative design 52
c) Konkretisierung des reasonable alternative design 53
aa) Mögliche Sicherheit 53
bb) Nutzen- und Kostenerwägungen 54
d) Fehlen eines reasonable alternative design als Haftungsbegrenzung 55
aa) Erste Entscheidungen 56
bb) Die heutige Diskussion 56
e) Sicherheitsrechtliche Bewertung 58
4. Zurückdrängen der Verbraucherperspektive 59
a) Die offensichtliche Gefahr als Haftungsausschlußgrund 59
b) Die Bedeutung der offensichtlichen Gefahr im Rahmen der Risiko-Nutzen-Analyse 60
§ 4 Die Konkretisierung der Instruktionspflicht 62
I. Deutschland 62
1. Besonderheiten bei der Bestimmung der Instruktionspflicht 62
a) Kriterium der Verbrauchererwartung 62
b) Zusatzproblem: Verständnishorizont der Verbraucher 63
2. Grundsatz der Selbstvorsorge des Benutzers 64
a) Begrenzung auf den im weitesten Sinne bestimmungsgemäßen Gebrauch 64
b) Stellungnahme 65
aa) Sachgerechte Verteilung der Informationsbeschaffungslast 66
bb) Leitbild des mündigen Verbrauchers im Gemeinschaftsrecht 66
cc) Vorrang der Gefahrenvorsorge durch den Hersteller 67
dd) Schutzlücken 67
3. Erfahrungswissen des durchschnittlichen Benutzers 68
a) Erfahrungswissen des durchschnittlichen Laien 68
aa) Personeller Maßstab 68
bb) Vorausgesetztes Gefahrenbewußtsein 69
cc) Stellungnahme 70
b) Unterscheidung zwischen Fachbenutzern und Laien 71
aa) Fehlen einheitlicher Fachkenntnis 71
bb) Pauschalisiertes Voraussetzen von Fachkenntnis in der Rechtsprechung 73
cc) Stellungnahme 73
II. USA 74
1. Tendenz: Ausuferung von Warnpflichten 74
2. Dogmatische Anknüpfung an die Fahrlässigkeitshaftung 75
3. Fehlen eines geeigneten Fehlerstandards 76
a) Maßstab der Angemessenheit – adequancy 77
b) Scheitern der Risiko-Nutzen-Analyse 78
aa) Instruktion als Sonderfall der Konstruktion 78
bb) Risiko- und Kostenneutralität 78
c) Kontraproduktiver Effekt der Überwarnung – warning overload 79
aa) Begrenzte Aufnahmefähigkeit 80
bb) Genereller Abstumpfungseffekt 80
4. Grenzen der Warnpflicht 81
a) Produktmißbrauch – misuse 81
b) Die Offensichtliche Gefahr – open and obvious danger 82
aa) Kein „Mehr“ an Sicherheit 82
bb) Konkretes Gefahrenbewußtsein 83
cc) Sicherheitsstandard für Fachbenutzer 84
5. Neuansätze 85
a) Abänderung der Risiko-Nutzen-Faktoren 85
b) Ausweitung der open and obvious danger 86
§ 5 Die Abgrenzung der Pflichtenbereiche Konstruktion und Instruktion 87
I. Deutschland 87
1. Vorüberlegungen 87
2. Effektivitätsvergleich: Vorrang von Konstruktionspflichten 88
a) Funktionslücken im Bereich der Risikokommunikation 88
b) Wertung des Produktsicherheitsrechts 89
3. Umsetzung in der Rechtsprechung: Betonung von Warnpflichten 89
4. Stellungnahme 91
II. USA 91
1. Kausalitätsvermutung des Restatement (Second) of torts 92
2. Aufdecken von Schutzlücken 93
3. Konsequenz für das Verhältnis der Pflichtenbereiche im Allgemeinen 94
§ 6 Zusammenfassung der Ergebnisse des Rechtsvergleichs 96
§ 7 Vorschlag eines neuen Prüfungsmaßstabes für die Herstellerhaftung im deutschen Produkthaftungsrecht 98
I. Unvertretbare Gefahr statt Produktfehler 98
1. Bedeutung der Begriffsunterscheidung 98
a) Einheitlicher Fehlerbegriff und Fehlen von verhaltensbezogenen Elementen 99
b) Kriterium der Verbrauchererwartung 99
2. Neuvorschlag: Haftung für die „unvertretbare Gefahr“ 100
a) Vorverlagerung der Haftungsverantwortung 100
b) Vereinbarkeit mit der Dogmatik des Deliktsrechts 101
3. Konkretisierung der „unvertretbaren Gefahr“ 102
a) Verwendbarkeit des Maßstabes der Produktsicherheitsrichtlinie? 102
aa) Art. 13 ProdSichRiL 102
bb) Bewußte terminologische Abweichung 103
b) Notwendigkeit einer Neubestimmung 104
II. Eckdaten für einen Neuansatz 105
1. Erweiterung des Verantwortungsbereichs des Herstellers 105
a) Maßstab des schutzwürdigsten vorhersehbaren Benutzers 105
b) Maßstab der „vorhersehbaren Gefahr“ 107
2. Verbrauchererwartung statt Sicherheitserwartung der Verbraucher 109
3. Verhältnis von Gefahrvermeidung und Gefahrenabwehr 110
a) Erweiterung des Vorrangprinzips 111
b) Beweisrechtliche Überlegungen: Keine Benachteiligung des Klägers 113
aa) Beweisnot hinsichtlich betriebsinterner Vorgänge 113
bb) Vereinbarkeit mit dem Vorrangprinzip 114
III. Die Bestimmung der „unvertretbaren Gefahr“ im einzelnen 116
1. Erster Prüfungsschritt: Verletzung von Konstruktionspflichten 117
a) Übergang zu einer Risiko-Nutzen-Bewertung 117
aa) Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung 117
(1) Verschiedenartige Nenner von Risiko und Nutzen 117
(2) Produktverbot – Begrenzte Reichweite des Haftungsrechts 118
bb) Kriterium der „sicheren leichwertigen Alternative“ 118
(1) Ansätze im deutschen Recht 118
(2) Vereinbarkeit mit der Produktsicherheitsrichtlinie 119
(a) Gesamtkonzept der Richtlinie 120
(b) Fehlende Konkretisierung der „vertretbaren Gefahren“ 121
b) Die Prüfungsfolge im einzelnen 122
aa) Erforderlichkeit einer Konstruktionsmaßnahme 123
(1) Möglichkeit einer Konstruktionsverbesserung 123
(2) Aufrechterhalten des Produktnutzens 125
(a) Keine Haftung für funktionsnotwendige Gefahren 126
(b) Keine Haftung für produktspezifische Gefahren 127
(c) Sonderfälle: Preis und Sicherheit als produktspezifische Eigenschaften 128
bb) Zumutbarkeit einer Konstruktionsmaßnahme 129
(1) Notwendigkeit der Zumutbarkeitsschranke 130
(2) Konkretisierung der Zumutbarkeitsschranke als Risiko-Kosten-Analyse 131
(a) Unerhebliche Kostensteigerung 132
(b) Vorhandensein von Konkurrenzprodukten 132
(c) Fehlen von Vergleichsprodukten 133
2. Zweiter Prüfungsschritt: Verletzung von Instruktionspflichten 134
a) Notwendigkeit eines eigenständigen Abgrenzungskriteriums 135
b) Grundproblematik: Selektion von Gefahren 135
c) Vergleich mit der „konkreten Gefahr“ im öffentlichen Recht 136
aa) Übertragung auf das Haftungsrecht 137
bb) Bestimmung der Wahrscheinlichkeit 138
d) Die Prüfungsfolge im einzelnen 138
aa) Erforderlichkeit von Gefahrenhinweisen 138
(1) Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts 138
(a) Bedeutung des Rechtsgutes 139
(b) Schadensausmaß 139
(c) Wahrscheinlichkeit im engeren Sinne 140
(2) Gefahrenwissen der Verbraucher 141
(a) Einschränkung der Erforderlichkeit 141
(b) Gefahrenwissen als Spiegelbild einer Warnung 141
(aa) Konkretes Gefahrenbewußtsein 142
(bb) Feststellung des Gefahrenwissens in der Praxis 143
bb) Erforderlichkeit von Zusatzmaßnahmen 144
(1) Haftung für unzureichende Gebrauchsanweisungen 145
(2) Haftung für unterlassene Einweisungen und Verkaufsbeschränkungen 146
cc) Zumutbarkeit von Warnhinweisen 148
3. Allgemeines Lebensrisiko der Verbraucher 149
IV. Übersicht zur Prüfungsfolge 150
§ 8 Zusammenfassung der Ergebnisse und Nachtrag 151
Anhang 153
Entscheidungsverzeichnis 163
Literaturverzeichnis 172
Sachverzeichnis 180