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Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange

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Siegel, T. (2001). Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange. Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50485-5
Siegel, Thorsten. Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange: Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50485-5
Siegel, T (2001): Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange: Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50485-5

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Die Verfahrensbeteiligung von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange

Eine Analyse der rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Beschleunigungsgesetzgebung

Siegel, Thorsten

Schriftenreihe der Hochschule Speyer, Vol. 146

(2001)

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About The Author

Thorsten Siegel war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und dem Referendariat zunächst als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts tätig. Im Rahmen seiner sich anschließenden langjährigen Tätigkeit am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer erfolgten diverse Publikationen und mehrere empirische Projekte auf dem Gebiet des Vergaberechts. Nach der Promotion sowie der Habilitation über die »Entscheidungsfindung im Verwaltungsverbund« schlossen sich Lehrstuhlvertretungen in Hannover, München und Potsdam an. Seit 2013 ist Thorsten Siegel Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Freien Universität Berlin.

Abstract

Im Rahmen komplexer Verwaltungsverfahren wird herkömmlicherweise zwischen der Beteiligung der Träger privater Belange - auch Öffentlichkeitsbeteiligung genannt - und derjenigen der Träger öffentlicher Belange unterschieden. Während erstere seit jeher Gegenstand wissenschaftlicher Abhandlungen und gerichtlicher Entscheidungen war, stand letztere bislang im Abseits wissenschaftlichen Interesses. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit einer Normierung der Verfahrensbeteiligung der Träger öffentlicher Belange überwiegend enthalten und lediglich grobe Rahmenvorgaben statuiert hat. Im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung hat sich dies grundlegend geändert. Dabei wurde erkannt, daß auch in diesem Bereich ein beachtliches Beschleunigungspotential liegt, das es zu aktivieren gilt. Daher hat der Gesetzgeber diesen Sektor zunehmend formalisiert.

Eine fachbereichsübergreifende Untersuchung der Thematik fehlt bislang. Mit der vorliegenden Analyse schließt Thorsten Siegel diese Lücke. Gleichzeitig soll mit der Untersuchung ein Beitrag zur Anreicherung des Allgemeinen Verwaltungsrechts geleistet werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Aufbereitung der rechtsdogmatischen Grundlagen der Verfahrensbeteiligung von Trägern öffentlicher Belange. Im Mittelpunkt stehen jedoch die einzelnen Ausprägungen der Formalisierung dieses Sektors im Zuge der Beschleunigungsgesetzgebung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung in die Thematik 17
Erstes Kapitel: Der Begriff der „Träger öffentlicher Belange“ 18
I. Analyse der vorhandenen Aussagen 18
1. § 4 BauGB als „Mutternorm“ 19
a) Definitionen im Schrifttum 20
b) Analyse dieser Aussagen 21
aa) Erklärungsgehalt der Norm 21
bb) Zuordnungssubjekte: Behörden und sonstige selbständige Stellen 22
(1) Der Begriff der Stelle 22
(2) Das Merkmal der organisatorischen Selbständigkeit 22
(3) Die Behörden als zentrale Fallgruppe 24
cc) Zuordnungsobjekte: Öffentliche Belange 24
(1) Der Begriff des Belangs 24
(2) Das Merkmal der Öffentlichkeit 26
(3) Abgrenzung vom Wohl der Allgemeinheit 27
(4) Die spezifische Zuordnung des Merkmals der Öffentlichkeit 28
dd) Zuordnungsweise 28
(1) Das grundsätzliche Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage 28
(2) Das – klarstellende – Merkmal der Abstraktheit 31
(3) Die Zuweisung der (Haupt-)Verantwortung für den betreffenden Belang 31
ee) Bezug zur Bauleitplanung 32
c) Eigene Definition der TöB i. S. d. § 4 BauGB 33
2. Andere den Ausdruck der TöB enthaltende Normen 33
a) Die mit § 4 BauGB konnexen Normen 34
aa) § 22 Abs. 2 UVPG 34
bb) § 3 PlanzV 1990 34
cc) §§ 37 Abs. 2 Nr. 2 a, 40 Abs. 2 Nr. 2 a HOAI 34
b) Art. 69 Abs. 1 S. 2 BayBauO 1998 35
c) § 7 Abs. 1 S. 2 BundeswaldG 35
d) Das Flurbereinigungsrecht 36
e) Die Übernahme ins Fachplanungsrecht 36
II. Definition 37
III. Abgrenzung 38
1. Der allgemeine Begriff der „Stelle“ 39
a) Definition 39
b) Abgrenzung zu den TöB 39
2. Der Behördenbegriff 40
a) Definition(en) 40
b) Der Behördenbegriff im Rahmen der TöB-Definition 40
c) Die isolierte Anknüpfung an den Behördenbegriff 40
d) Erfordernis einer Außenzuständigkeit? 41
e) Privatrechtssubjekte 42
3. Die Träger öffentlicher Verwaltung 43
a) Definition 43
b) Abgrenzung von den Behörden 44
c) Abgrenzung von den TöB 44
4. Die öffentlichen Stellen nach § 3 Nr. 5 ROG 44
a) Definition 45
b) Abgrenzung von den TöB 45
IV. Einzelfälle 45
1. Integrierte Stellen 46
2. Sachverständige Stellen 46
a) Grundsatz: Keine TöB 46
b) Die Sonderstellung der ZKBS im Gentechnikrecht 47
3. Die in ihren Rechten betroffenen TöB, insbesondere Gemeinden 48
a) Die Stellung der Gemeinden 48
aa) Gesetze, die an den Begriff der TöB i. w. S. anknüpfen 49
bb) Gesetze, die an den Behördenbegriff anknüpfen 49
b) Die Erstreckung auf andere in eigenen Rechten betroffene TöB 51
4. Verbände, insbesondere Berufsvertretungen 52
a) Regelfall: Keine TöB 52
b) Ausnahmefälle 52
c) Die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen 53
5. Die anerkannten Naturschutzverbände 55
6. Die beteiligten Kreise 57
7. Die Nachfolgeunternehmen von Post und Bahn 58
a) Die Deutsche Bahn AG 59
b) Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost 61
Zweites Kapitel: Der Zweck der Beteiligung 63
I. Allgemeine Beteiligungszwecke 63
1. Die Kompensationsfunktion: Ausgleich von Kompetenzverlust 64
2. Die Befriedungsfunktion: Schaffung von Akzeptanz 64
II. Besondere Beteiligungszwecke 65
1. Die primäre Kommunikationsebene 65
a) Die Effektivierung der Vollzugsaufgaben 65
b) Die Koordinierungsfunktion 66
c) Die Effektivierung der Rückäußerung 67
2. Die sekundäre Kommunikationsebene 67
a) Die Implementierungsfunktion 67
b) Die Optimierung der Sachentscheidung 68
c) Die Einbringung von spezifischem Sachverstand 69
d) Rechtsschutzfunktion? 69
Drittes Kapitel: Die Art der Beteiligung 71
I. Die Beteiligung als Oberbegriff 71
1. Abgrenzung von der Partizipation 71
2. Die Auslegung in Querschnittsgesetzen 72
3. Die Auslegung in abschließend geregelten Spezialnormen 72
II. Die drei Grundtypen der Beteiligung: Mitteilung, Mitwirkung, Mitentscheidung 73
1. Die Mitteilung als Beteiligungsform 74
2. Die Abgrenzung der Mitentscheidung von der Mitwirkung 75
3. Die Abstufung nach der Beteiligungsintensität 76
III. Die Mitteilung 77
1. Die Einteilung in „echte“ Mitteilungs- und Auskunftspflichten 77
2. Die geringe Regelungsdichte 78
IV. Die Mitwirkung 78
1. Die Anhörung 78
2. Die Erörterung 79
a) Abgrenzung von den anderen Mitwirkungsarten 80
b) Der Sonderfall der Antragskonferenz 80
3. Die Abstimmung 81
a) Die Verwurzelung im materiellen Recht 82
b) Abgrenzung von den anderen Mitwirkungsarten 83
4. Die Beratung 83
a) Abgrenzung von den anderen Mitwirkungsarten 84
b) Der besondere Zweck der Beratung 84
5. Das Vorschlagsrecht 86
a) Unverbindliche Vorschläge 86
b) Verbindliche Vorschläge 86
6. Grenzen einer weitergehenden typologischen Untergliederung: Die unselbständigen Abwandlungen der Anhörung 86
a) Die Stellungnahme 87
b) Die Anhörung mit gesteigerter materieller Berücksichtigungspflicht 87
c) Die Anhörung mit formeller Bescheidungspflicht 88
d) Das Benehmen 89
V. Die Mitentscheidung 91
1. Abgrenzung von der „Alleinentscheidung“ 91
2. Die Auswahl des korrekten Bezugpunkts 92
3. Weitere Untergliederung 92
a) Die Unterscheidung zwischen simultaner und sequentieller Mitentscheidung 92
aa) Die simultane Mitentscheidung 93
bb) Die sequentielle Mitentscheidung 93
b) Die Problematik einer weiteren typologischen Aufgliederung 93
4. Die Beseitigung der Bindungswirkung 95
VI. Beteiligungsart und gesetzliche Regelungen 96
1. Der Typenzwang 96
a) Verbot der Wahl einer schwächeren Beteiligungsart 96
b) Verbot der Wahl einer stärkeren Beteiligungsart 96
c) Die Aufweichung des Typenzwangs bei eng miteinander verwandten Beteiligungsarten 98
2. Die Beteiligungsart in den nicht gesetzlich geregelten Fällen 99
a) Verfassungsrechtliche Vorgaben 99
b) Die zusätzliche Beteiligung im informellen Vorfeld 99
Viertes Kapitel: Der Kreis der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange 101
I. Absehen von einer TöB-Beteiligung? 101
1. Der Grundsatz der Beteiligungspflicht 101
2. Das Scoping im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung 102
3. Ausnahme nach Art. 69 Abs. 1 S. 2, 1. Hs. BayBauO 1998? 103
4. Scheinbare Ausnahme: Die Nichterfüllung des Tatbestands 103
II. Berührung im eigenen öffentlichen Aufgabenbereich 104
1. Die deklaratorische Natur dieses Merkmals 105
2. Das Erfordernis eines räumlichen und sachlichen Bezugs 105
3. Die Phasenspezifität 106
III. Die Beteiligung in Zweifelsfällen 106
1. Die vor der Beschleunigungsgesetzgebung herrschende Ansicht 106
2. Auffassungswandel durch die Beschleunigungsgesetzgebung? 107
a) Das GenBeschlG 107
b) § 4 BauGB 1998 107
c) Aber: Keine Beteiligung „auf Verdacht“ 108
Fünftes Kapitel: Der Zeitpunkt der Beteiligung 110
I. Die rechtzeitige „förmliche“ Beteiligung 110
1. Die besondere Relevanz im Bereich des Grundtypus der Mitwirkung 110
2. Das Gebot der substantiellen Anhörung 111
a) Das Verspätungsverbot 111
aa) Fristvorgaben durch den Gesetzgeber 111
bb) Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe 112
cc) Das Verspätungsverbot in den nicht geregelten Fällen 113
b) Das Verfrühungsverbot 113
II. Die gleichzeitige Beteiligung: Das Sternverfahren 114
1. Die gesetzlichen Regelungen 115
2. Zulässigkeit auch ohne normative Regelung 115
3. Voraussetzung: Kein präjudizielles Verhältnis 116
III. Die Beteiligung im „informellen Vorfeld“ 117
1. Die geringe Regelungshäufigkeit 117
2. Die Beteiligung auch ohne gesetzliche Grundlage 118
IV. Die Beteiligung an eigenständigen vorgeschalteten Planungsstufen, am Beispiel der Verkehrswegeplanung 118
1. Die Bedarfsfrage 119
a) Rechtsgrundlagen 119
b) Die Ausgestaltung der TöB-Beteiligung 121
2. Die Linienführungsbestimmung 121
a) Rechtsgrundlagen 121
b) Die Ausgestaltung der TöB-Beteiligung 122
Sechstes Kapitel: Die Beteiligung an Änderungsentscheidungen 124
I. Planfeststellungsrecht 124
1. Strukturelle Gemeinsamkeiten 125
a) Durchführung eines neuen Verfahrens 126
b) Absehen von einem neuen Verfahren 128
2. Die Modifizierungen im einzelnen 130
a) Die Antragsänderung 130
aa) Anwendungsbereich 130
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 131
b) Die Planänderung 131
aa) Anwendungsbereich 131
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 132
c) Die Anlagenänderung 133
aa) Anwendungsbereich 133
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 133
d) Sonderfall: Das ergänzende Verfahren 133
aa) Anwendungsbereich 134
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 136
II. Bauleitplanungsrecht 136
1. Strukturelle Gemeinsamkeiten 137
a) Durchführung eines neuen Verfahrens 137
b) Absehen von einem neuen Verfahren 138
2. Die Modifizierungen im einzelnen 138
a) Das vereinfachte Verfahren nach § 4 Abs. 4 BauGB 138
aa) Anwendungsbereich 138
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 139
b) Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB 140
aa) Anwendungsbereich 140
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 141
c) Das ergänzende Verfahren 141
aa) Anwendungsbereich 141
bb) Verfahrensmäßige Besonderheiten 142
Siebentes Kapitel: Form und Inhalt der Äußerungen 144
I. Die primäre Kommunikationsebene 144
1. Der Umfang der Informationspflicht 144
a) Zurückhaltung durch den Gesetzgeber 144
b) Bestimmung nach dem Beteiligungszweck 145
2. Übersendung der Unterlagen? 146
3. Erläuterung der übersandten Unterlagen? 147
4. Aufforderung zur Rückäußerung? 147
5. Fristsetzung? 148
6. Hinweispflichten? 148
II. Die sekundäre Kommunikationsebene 149
1. Die Form der Rückäußerung 149
a) Der Grundsatz der Formfreiheit 149
b) Einschränkungen dieses Grundsatzes 149
2. Die Beschränkung auf den eigenen Aufgabenbereich 151
a) Unzulässigkeit allgemeiner Stellungnahmen 151
b) Aber: Zulässigkeit von „Hinweisen“ auf anderweitige Aspekte 152
3. Die Substantiierungspflicht 153
4. Zweckmäßigkeit einer rechtlichen Würdigung 154
Achtes Kapitel: Äußerungsfristen 155
I. Arten 156
1. Von der federführenden Behörde festzusetzende Fristen 156
a) Abgrenzung: Kein Ermessen hinsichtlich des „Ob“ 156
b) Die Bemessung der Frist im Einzelfalle 157
c) Die abnehmende Bedeutung dieses Typus 158
2. Gesetzlich abschließend festgelegte Fristen 159
3. Mischformen 159
a) Festlegung der unteren Grenze durch den Gesetzgeber 160
b) Festlegung der oberen Grenze durch den Gesetzgeber 161
c) Festlegung der oberen und unteren Grenze durch den Gesetzgeber 161
II. Verfassungsrechtliche Bezüge 162
1. Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Normierung kürzerer Fristen 162
2. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage? 162
III. Möglichkeit der Verlängerung/Verkürzung? 163
1. Behördlicherseits festzusetzendes Fristende 164
a) Die Verkürzung 164
b) Die Verlängerung 164
2. Gesetzlich festgelegtes Fristende 164
a) Die Verkürzung 165
b) Die Verlängerung 165
IV. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? 166
1. Behördlicherseits festzusetzendes Fristende 166
2. Gesetzlich festgelegtes Fristende 167
Neuntes Kapitel: Die Sanktionierung von Verfristungen im Allgemeinen 169
I. Mittelbare Sanktionsmöglichkeiten 170
II. Fiktionen 170
1. Die Rechtmäßigkeitsfiktion 171
a) Praktische Bedeutung 171
b) Bewertung 171
2. Die Genehmigungsfiktion 172
a) Praktische Bedeutung 173
b) Bewertung 173
3. Die Zustimmungsfiktion 175
a) Praktische Bedeutung 175
b) Bewertung 177
4. Die Benehmensfiktion 177
a) Praktische Bedeutung 178
b) Bewertung 178
III. Der Weg zur Behördenpräklusion 179
Zehntes Kapitel: Die Behördenpräklusion 180
I. Das Wesen der Behördenpräklusion 180
1. Einordnung als Präklusion? 180
2. Abgrenzung von der Betroffenenpräklusion 182
a) Wesensmäßige Unterschiede 182
b) Zuordnung im Einzelfall 182
c) Terminologische Konsequenzen 183
d) Die Regelungen zur Betroffenenpräklusion 184
3. Die „Quasi-Präklusion“ nach der Rechtsprechung 185
a) Die eingeschränkte Abwägungsbeachtlichkeit 185
b) Die Relevanz der gesetzlichen Regelungen 186
4. Die Einteilung in formelle und materielle Behördenpräklusion 186
II. Die formelle Behördenpräklusion 187
1. Die Wirkungsweise der formellen Behördenpräklusion 187
2. Weitere Untergliederung 188
a) Die fakultative und die obligatorische formelle Behördenpräklusion 188
b) Die verschiedenen Formulierungen 188
3. Das Fehlen von Ausnahmetatbeständen 191
4. Verfassungsrechtliche Aspekte 192
a) Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit 192
b) Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage? 192
5. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht 193
a) Kein spezielles Rechtsfigurverbot 193
b) Messung am Äquivalenz- und am Effektivitätsgrundsatz 194
6. Bewertung 195
III. Die materielle Behördenpräklusion 196
1. Die Wirkungsweise der materiellen Behördenpräklusion 196
2. Die Unterarten der materiellen Behördenpräklusion 197
a) Die fakultative materielle Behördenpräklusion 198
b) Die obligatorische materielle Behördenpräklusion 199
c) Die intendierte materielle Behördenpräklusion 200
3. Die Ausnahmetatbestände 201
a) Der zwingende Charakter 201
b) Die Einteilung in zwei Typen 202
aa) Die Evidenzklausel (bzw. der Erkennbarkeitsvorbehalt) 202
(1) Der maßgebende Horizont 203
(2) Der Maßstab 204
bb) Die Relevanzklausel (bzw. der Rechtmäßigkeitsvorbehalt) 205
(1) Bezugspunkt: Das Entscheidungsergebnis 205
(2) Konkrete Möglichkeit des Einflusses? 206
c) Bedeutung: Erhebliche Einschränkung der Präklusionswirkung 207
4. Der Zeitpunkt der Präklusion 208
5. Die partielle Präklusion 208
a) Die vertikale Teilpräklusion 208
b) Die horizontale Teilpräklusion 209
6. Verfassungsrechtliche Aspekte 210
a) Grundsätzliche Verfassungskonformität 210
b) Aber: Verfassungskonforme Auslegung im Einzelfall 212
c) Vorbehalt des Gesetzes 214
7. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht 215
a) Kein spezielles Rechtsfigurverbot 215
b) Messung am Äquivalenz- und am Effektivitätsgrundsatz 216
c) Die Auswirkungen des „Peterbroeck“-Urteils des EuGH 217
Elftes Kapitel: Ausgewählte Anwendungsfragen 220
I. Innergesetzliche Anwendungsfragen 220
1. Die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung 220
2. Das vereinfachte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren 221
3. Das Plangenehmigungsverfahren 222
II. Der Anwendungsbereich des GenBeschlG 223
1. Die Umsetzung in den Bundesländern 223
2. Das Verhältnis zu den Fachgesetzen 224
a) Vorrang der Fachgesetze aus Spezialitätsgründen 225
b) Rückverweisung auf das VwVfG 225
aa) Bund oder Land? 226
bb) Vollverweisung? 226
cc) Statisch oder dynamisch? 227
Zwölftes Kapitel: Ausgewählte Sanktionierungsfragen 229
I. Wesen der Äußerungsfristen: Ordnungsfristen? 229
1. Bei mittelbarer Sanktionierung der Verfristung 229
2. Bei Sanktionierung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Fristablaufs 230
3. Bei mit Fristablauf eintretender Sanktionierung nach behördlichem Ermessen 230
4. Bei mit Fristablauf eintretender Sanktionierung ohne behördliches Ermessen 231
II. Fehlerfolgen bei unzureichender Beteiligung: Eingeschränkte Fehlerbeachtlichkeit 232
1. Planfeststellungsrecht 232
2. Bauleitplanungsrecht 233
III. Begründung subjektiver öffentlicher Rechte? 234
1. Die zu beteiligenden TöB 234
a) Planfeststellungsrecht 234
b) Bauleitplanungsrecht 235
2. Der Projektträger im Planfeststellungsrecht 236
3. (Sonstige) Dritte 238
a) Keine drittschützende Wirkung 238
b) Scheinbare Ausnahme: Der enteignend Betroffene im Planfeststellungsrecht 238
Zusammenfassung in Thesen 240
Literaturverzeichnis 245
Sachwortverzeichnis 260