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Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts

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Spiekermann, M. (2001). Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50469-5
Spiekermann, Monika. Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50469-5
Spiekermann, M (2001): Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50469-5

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Der Mißbrauch des Beweisantragsrechts

Spiekermann, Monika

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 140

(2001)

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Abstract

Die Autorin befaßt sich mit dem Beweisantragsrecht sowie dem Mißbrauch dieses Rechts durch den Angeklagten und seinen Verteidiger. Urteile aus der jüngeren Vergangenheit, in denen sich die Gerichte mit einem Mißbrauch des Beweisantragsrechts auseinanderzusetzen hatten, sowie die zunehmende Thematisierung dieses Problems in der Literatur verdeutlichen die erhebliche Praxisrelevanz.

Aufgrund seiner semantischen Fragwürdigkeit wird zunächst der Begriff des Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren näher bestimmt sowie die Ziele des Strafverfahrens dargelegt. Im Anschluß an die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Beweisantragsrechts und der inhaltlichen Anforderungen an einen Beweisantrag erörtert Monika Spiekermann die Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten sowie das Verhältnis des Beweisantragsrechts zum Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 244 Abs. 2 StPO. Die folgende Analyse des Ablehnungsgrundes der Prozeßverschleppung gemäß § 244 Abs. 2 S. 3, 6. Alt. StPO sowie einschlägiger Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu diesem Ablehnungsgrund offenbaren dessen Untauglichkeit zur wirksamen Unterbindung eines mißbräuchlichen Gebrauchs des Beweisantragsrechts. Im Hinblick darauf, daß die von der Literatur präsentierten Lösungsansätze nicht überzeugen können, wird der ausnahmsweise zulässige Rückgriff auf § 34 StGB im Falle des eklatanten Mißbrauchs des Beweisantragsrechts als Ausweg aus diesem Dilemma erörtert. Denn bereits Mitte der 70er Jahre hat der BGH im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen Mitglieder der "Rote-Armee-Fraktion" es als zulässig angesehen, gesetzlich nicht vorgesehene Maßnahmen unter Rückgriff auf § 34 StGB zu rechtfertigen. Damit erhalten die Gerichte ein effektives Mittel zur Unterbindung eines eklatanten und offensichtlichen Rechtsmißbrauchs. Eine einseitige Verkürzung der Rechte des Angeklagten wird jedoch aufgrund der umfassenden Interessenabwägung gemäß § 34 S. 1 StGB, der Notwendigkeit zur Dokumentation der Entscheidung des erkennenden Gerichts in einem Beschluß sowie der Möglichkeit zur uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung dieser Entscheidung vermieden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
I. Urteil des BGH vom 07.11.1991, BGHSt 38, 111 13
II. Urteil des LG Wiesbaden vom 23.09.1994, NJW 1995, 409 15
III. Problemaufriß und Gang der Untersuchung 16
A. Zum Begriff des Rechtsmißbrauchs 22
I. Begriffsbestimmung anhand von Mißbrauchsvorschriften in der StPO 22
II. Rechtsmißbrauch als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB 22
III. Der strafprozessuale Mißbrauchsbegriff 24
B. Der Einfluß des Verfassungsrechts auf das Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung der geltenden Prozeßmaximen 26
I. Problemaufriß 26
II. Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes 28
1. Einleitung 28
2. Zur Entwicklung des Rechtsstaatsbegriffs 29
III. Zu den Zielen des Strafverfahrens unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsstaatsprinzips im Strafprozeß 31
1. Problemaufriß 31
2. Die Verfahrensziele im Strafprozeß unter besonderer Berücksichtigung rechtsstaatlicher Elemente im Strafverfahren 32
a) Wahrheit und Gerechtigkeit als Doppelziel des Strafverfahrens 33
aa) Die inhaltliche Ausgestaltung des Verfahrensziels „Wahrheit und Gerechtigkeit“ durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 33
bb) Zum Konflikt des Rechtsstaatsprinzips mit der Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem Freiheitsinteresse des Bürgers 36
cc) Zur Kritik an dem Strafverfahrensziel „Wahrheit und Gerechtigkeit“ 40
b) Rechtskraft als Verfahrensziel 40
c) Rechtssicherheit als Verfahrensziel 41
d) Rechtsfrieden als Verfahrensziel 42
e) Eigene Stellungnahme 44
f) Zusammenfassung 46
3. Zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Beweisantragsrechts im Strafverfahren 47
C. Zur Entwicklung und Funktion des Beweisantragsrechts 49
I. Die geschichtliche Entwicklung des Beweisantragsrechts 49
1. Die RStPO vom 01.02.1877 49
2. Die Rechtsentwicklung des Beweisantragsrechts in den 20er Jahren 50
3. Die Rechtsentwicklung des Beweisantragsrechts in den 30er und 40er Jahren 52
4. Die Rechtsentwicklung des Beweisantragsrechts seit 1950 bis heute 54
5. Zusammenfassung 56
II. Zum Begriff des Beweisantrags 56
1. Der Beweisantrag – Begriffsbestimmung und Abgrenzung 57
a) Der notwendige Inhalt des Beweisantrags im Sinne des § 244 StPO 59
b) Antragsberechtigung 64
c) Form und Zeitpunkt der Antragstellung 66
d) Sonderformen des Beweisantrags – Bedingter Beweisantrag und Hilfsbeweisantrag 67
e) Zusammenfassung 68
2. Zur Abgrenzung des Beweisantrags von anderen Beweisbegehren 68
a) Der Beweisermittlungsantrag 69
b) Das Beweiserbieten 71
c) Die Beweisanregung 71
d) Zusammenfassung 72
III. Zur Funktion des Beweisantragsrechts 73
D. Zum Umfang der Aufklärungspflicht 77
I. Problemaufriß 77
II. Der Umfang der Amtsaufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO und seine Grenzen 79
1. Die Ansicht des Reichsgerichts 81
2. Die Ansicht der älteren Literatur 83
3. Die Ansicht des BGH und der aktuellen Literatur 84
4. Eigene Stellungnahme 86
III. Zum Verhältnis der Amtsaufklärungspflicht zum Beweisantragsrecht 87
1. Zum Meinungsstand 88
a) Die Argumente der Identitätslehre 89
b) Kritische Würdigung der Argumente der Identitätslehre 90
2. Zusammenfassung 97
E. Zum Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppung gemäß § 244 Abs. 3 S. 2, 6. Alt. StPO 98
I. Zu den einzelnen Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht gemäß § 244 Abs. 3 S. 2, 6. Alt. StPO 98
1. Die einzelnen Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht 99
a) Die objektiven Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht 100
b) Die subjektiven Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht 102
c) Die formellen Voraussetzungen des Ablehnungsgrundes der Verschleppungsabsicht 105
2. Zusammenfassung 107
II. Die einzelnen Urteile des BGH 107
1. Die Entscheidungen des BGH, die die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Prozeßverschleppung durch die Vorinstanz bestätigt haben 108
a) Urteil des 1. Strafsenats vom 23.01.1951 108
b) Urteil des 1. Strafsenats vom 10.04.1953 109
c) Urteil des 2. Strafsenats vom 21.04.1982 110
d) Urteil des 2. Strafsenats vom 04.04.1984 112
e) Urteil des 3. Strafsenats vom 11.06.1986 113
f) Urteil des 2. Strafsenats vom 03.08.1988 114
g) Urteil des 4. Strafsenats vom 15.02.1990 115
h) Urteil des 3. Strafsenats vom 08.07.1992 117
2. Die Entscheidungen des BGH, die die Ablehnung von Beweisanträgen wegen Prozeßverschleppung durch die Vorinstanz als fehlerhaft gerügt haben 118
a) Urteil des 5. Strafsenats vom 16.09.1958 118
b) Urteil des 5. Strafsenats vom 25.08.1964 119
c) Urteil des 2. Strafsenats vom 03.08.1966 119
d) Beschluß des 4. Strafsenats vom 08.05.1968 121
e) Urteil des 4. Strafsenats vom 08.11.1968 122
f) Beschluß des 5. Strafsenats vom 06.02.1979 123
g) Urteil des 5. Strafsenats vom 06.12.1983 124
h) Urteil des 2. Strafsenats vom 09.12.1983 125
i) Urteil des 1. Strafsenats vom 03.07.1990 127
III. Die Entscheidungen der Obergerichte zum Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 S. 2, 6. Alt. StPO 127
IV. Analyse der Rechtsprechung zum Ablehnungsgrund der Verschleppungsabsicht nach § 244 Abs. 3 S. 2, 6. Alt. StPO 129
F. Lösungsansätze zur Sanktionierung eines Rechtsmißbrauchs im Strafverfahren 134
I. Zur Geltung eines ungeschriebenen Mißbrauchsverbots im Strafverfahren 135
1. Die Ansichten des RG und des BGH 136
2. Die Ansichten der Literatur 138
II. Unterbindung des mißbräuchlichen Gebrauchs strafprozessualer Befugnisse durch Einführung einer Mißbrauchsgeneralklausel 145
1. Die Argumente für eine Mißbrauchsgeneralklausel 146
2. Kritische Würdigung 147
III. Die Vorschläge Gössels und ihre Würdigung in der Literatur 152
1. Die Vorschläge Gössels 153
a) Änderung des Beweisantragsrechts 153
b) Vorschläge zur Neubestimmung des Umfangs der Inquisitionsmaxime 154
c) Beschränkung des Umfangs der revisionsrechtlichen Prüfungsbefugnis 155
d) Zusammenfassung 156
2. Kritische Auseinandersetzung mit den Vorschlägen Gössels 156
3. Exkurs: Zu den Beteiligungsrechten des Angeklagten im englischen und französischen Strafverfahren 160
IV. Zum Einsatz sitzungspolizeilicher Befugnisse gegen Maßnahmen der Konfliktverteidigung 164
V. Anwaltliches Standesrecht wider mißbräuchliches Verteidigerverhalten 167
VI. Die Gesetzentwürfe zur Änderung des Beweisantragsrechts in den 90er Jahren 169
1. Gesetzentwurf des Bundesrates vom 27.09.1991 169
2. Zur Kritik am Gesetzentwurf des Bundesrates vom 27.09.1991 171
G. Eigener Lösungsvorschlag 175
I. Problemaufriß 175
II. § 34 StGB und das Beweisantragsrecht – Unterbindung des mißbräuchlichen Gebrauchs des Beweisantragsrechts durch Rückgriff auf die allgemeinen Rechtfertigungsgründe 177
III. § 34 StGB als Ermächtigungsgrundlage für hoheitliche Eingriffsakte 179
1. Meinungsstand in der Literatur 179
2. Eigene Stellungnahme zur Eignung von § 34 StGB als Ermächtigungsgrundlage für hoheitliche Eingriffsakte 183
3. Kriterien für die Bestimmung krasser Ausnahmefälle 190
IV. Zu den prozessualen Konsequenzen des § 34 StGB 192
V. Lösung der Fälle BGHSt 38, 111 und LG Wiesbaden NJW 1995, 409 unter Rückgriff auf § 34 StGB 195
1. BGHSt 38, 111 196
2. LG Wiesbaden NJW 1995, 409 197
VI. Zusammenfassung 197
H. Zusammenfassung und Ausblick 198
Anhang 203
Literaturverzeichnis 206
Sachwortverzeichnis 217