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Quass, G. (2003). Die Nutzungsstörung. Zur Problematik der Störung des Verwendungszwecks und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51098-6
Quass, Guido. Die Nutzungsstörung: Zur Problematik der Störung des Verwendungszwecks und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51098-6
Quass, G (2003): Die Nutzungsstörung: Zur Problematik der Störung des Verwendungszwecks und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51098-6

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Die Nutzungsstörung

Zur Problematik der Störung des Verwendungszwecks und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Quass, Guido

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 281

(2003)

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Abstract

Das in der Praxis häufige Problem, wer bei einer zufälligen Störung des Verwendungszwecks der ansonsten mangelfreien Leistung die Gefahr zu tragen hat, ist mit der Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB keineswegs gelöst. Bereits einfache Sachverhalte - wie etwa der bekannte Schulfall von der Vermietung eines Fensterplatzes zur Betrachtung eines Krönungszugs - stellen Theorie und Praxis weiterhin vor die Frage, nach welchen Kriterien es sich bemisst, ob der Mieter bei einem Ausfall des Krönungszugs die Miete dennoch zu bezahlen hat.

Ausgehend von einer eingehenden kritischen Analyse der Handhabung in der gerichtlichen Praxis und der bisherigen Lösungsansätze in der Literatur, zeigt Guido Quass, dass der vereinbarte Verwendungszweck als eigentliches Äquivalent der Gegenleistung und damit als ein Element der Leistungspflicht des Sachleistungsschuldners zu erfassen ist. Als Kriterium für die Bestimmung der von den Vertragsparteien vereinbarten »Soll-Nutzbarkeit« der Leistung arbeitet der Autor die »wertbildende Nutzung« heraus, auf der bei wertender Betrachtung der vereinbarte Preis der Leistung beruht. Die »Nutzungsstörung« als rechtlich relevante Störung der »Soll-Nutzbarkeit« bedeutet dann schlicht eine Leistungsstörung, ohne dass es der gesonderten Kategorie einer Geschäftsgrundlage bedürfte. Hierdurch ist ein präziseres Merkmal gefunden, mit dem die unbeachtlichen Beweggründe von dem beachtlichen Vertragsinhalt abgegrenzt werden können. Als eine wichtige Begrenzung der Gefahrtragung des Schuldners arbeitet Quass heraus, dass die Gegenleistung trotz einer »Nutzungsstörung« weiter geschuldet ist, wenn sich das störende Ereignis zunächst und unmittelbar in dem Vermögen oder Aufgabenkreis, also in der sozial erfassbaren Sphäre des Gläubigers niedergeschlagen hat.

Die praktische Tauglichkeit dieser Rückbesinnung auf die Regeln des bürgerlich-rechtlichen Leistungsstörungsrechts und des Kriteriums der »wertbildenden Nutzung« wird schließlich anhand einer Reihe von Beispielsfällen aufgezeigt.

Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
1. Kapitel: Die ungelöste Problematik der Störung des Verwendungszwecks 11
A. Das Problem 11
I. Zwei Fälle aus neuerer Zeit 11
II. Die zugrunde liegende Problematik der Störung des Verwendungszwecks 14
III. Die korrespondierende Problematik der Zweckvereitelung und der Zweckerreichung 17
B. Die Handhabung der Problematik in der gerichtlichen Praxis 20
I. Die entsprechende Anwendung der Sachmängelhaftung durch die Lehre vom Umweltfehler 20
II. Der vertragliche Risikobereich und das Institut der Geschäftsgrundlage 25
III. Die Lehre von der Geschäftsgrundlage als tatbestandslose Generalklausel 29
C. Die Kodifizierung der Lehre von der Geschäftsgrundlage durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts 33
2. Kapitel: Die bisherigen Versuche zur Lösung der Problematik 38
A. Die Lehren von der clausula rebus sie stantibus als Vorläufer der Lehren von der Geschäftsgrundlage 38
I. Die Entwicklung der Clausel-Lehre seit Pillius 38
1. Die ersten Ansätze des Clausel-Gedankens im 12. bis 14. Jahrhundert 38
2. Die großzügige Anwendung der Clausel-Lehre im 15. und 16. Jahrhundert 40
3. Die clausula bei Hugo Grotius und Heinrich von Cocceji 40
4. Die clausula im usus modernus und in der Naturrechtslehre 42
5. Die Clausel in den Kodifikationen des 18. Jahrhunderts 43
6. Die Ausklammerung der Clausel-Lehre im gemeinen Recht 45
II. Die Inhomogenität der Clausel-Lehren und die Kontinuität der Lehren von der Geschäftsgrundlage 46
B. Die Berücksichtigung der Zweckstörung aufgrund einer Selbstbeschränkung des Willens (sog. subjektive Lehren) 48
I. Der einseitige Vorbehalt des Willens 48
1. Die Lehre Windscheids von der Voraussetzung 48
2. Die Lehre von der Voraussetzung als einseitige Berücksichtigung der Beweggründe des Erklärenden 51
II. Der akzeptierte Vorbehalt des Willens 58
1. Die Lehre Oertmanns von der Geschäftsgrundlage 58
2. Die Oertmann'sche Formel als Fiktion eines Konsenses 60
C. Die hypothetische Parteivereinbarung bei hypothetischer Kenntnis bzw. Berücksichtigung des Risikos der Störung des Verwendungszwecks 65
I. Die Geschäftsgrundlage als die den Vertragsparteien gemeinsame Wertungsgrundlage 65
1. Die Lehre Schmidt-Rimplers von der Richtigkeitsfunktion des Vertrags 65
2. Das Erfordernis eines objektiven Weitungsmoments 67
II. Die Methode der ergänzenden Vertragsauslegung 77
1. Die Lehre Brox' von der Interessenjurisprudenz und ihre Vorläufer 77
2. Die Lehre Medicus' von der vertraglichen Risikozuweisung 80
3. Die ergänzende Vertragsauslegung als Einfallstor für subjektive Gerechtigkeitsvorstellungen 81
D. Die Berücksichtigung der Zweckstörung aufgrund normativer Weitungen (sog. objektive Lehren) 86
I. Die Störung des Verwendungszwecks als eine Frage der Billigkeit 86
1. Die Lehren von der Unzumutbarkeit der Gegenleistungspflicht 86
a) Die Lehre Erich Kaufmanns vom „Wesenszweck" des Geschäfts 86
b) Die Lehre Krückmanns vom virtuellen Vorbehalt 87
c) Die Lehre Fikentschers von der Vertrauensgrundlage 88
d) Die Lehren vom Äquivalenzprinzip 89
2. Die Unbestimmtheit des Begriffs von der Unzumutbarkeit 93
a) Das grundsätzliche Dilemma der Lehren von der Unzumutbarkeit 93
b) Die Weitungsoffenheit der Lehren vom Äquivalenzprinzip 96
3. Die Vorhersehbarkeit von Risiken als Kriterium der Unzumutbarkeit 99
a) Die Vorhersehbarkeit als Wertungsgesichtspunkt und als Indiz für den Vertragsinhalt 99
b) Die Fragwürdigkeit des Kriteriums von der Vorhersehbarkeit 101
II. Der Verwendungszweck als vereinbarter Parteizweck 105
1. Die Lehre Lochers vom Geschäftszweck 105
2. Der „Geschäftszweck" als eine neben der Leistungsabrede stehende Vereinbarung 108
a) Der Geschäftszweck als einseitiger vereinbarter Parteizweck 108
b) Die Virtualität des Geschäftszwecks 109
c) Die Zweiteilung des Vertrags in der Lehre vom Geschäftszweck 110
III. Der Verwendungszweck als objektiver Vertragszweck 114
1. Die Lehre Larenz' vom objektiven Vertragszweck 114
2. Der „Vertragszweck" als Grundlage der Leistungsvereinbarung 116
a) Die Unklarheit des Verhältnisses von Geschäftsgrundlage und Vertrag 116
b) Die Ausblendung des Synallagmas in der Larenz'schen Geschäftsgrundlagenlehre 118
IV. Der Verwendungszweck als Inhalt der rechtsgeschäftlichen Leistungsvereinbarung 119
1. Die Lehre Flumes von der Bezugnahme des Rechtsgeschäfts auf die Wirklichkeit 119
2. Die Lehre Beuthiens von der vereinbarten Zweckeignung der Leistung 122
3. Das Leistungsversprechen als Versprechen zur Nutzungsmöglichkeit 124
a) Die Zweckvereinbarung als Rechtfertigung der Gefahrtragung des Schuldners 124
b) Der Bruch der Lehren mit dem herkömmlichen Verständnis von der Leistung 126
c) Die Zweifelhaftigkeit der Entscheidungskriterien 128
3. Kapitel: Die Störung des Verwendungszwecks als Leistungsstörung 132
A. Das Nutzungsrisiko bei der Landpacht als exemplarisches Modell für die Gefahrtragung bei Störungen des Verwendungszwecks 132
I. Die heutige Regelung des § 593 BGB und ihre unmittelbaren Vorläufer 132
II. Die Entwicklungsgeschichte seit Servius 137
1. Die Störung des Verwendungszwecks im römischen Recht der Landpacht 137
a) Die Gefahrtragung des Verpächters als Nichterfüllung der auf die Nutzung bezogenen Leistungspflicht 137
b) Andere Deutungsversuche der servianischen Konzeption 142
c) Die vitia ex ipsa re als Aufgaben- und Gefahrenbereich des Pächters 146
2. Die weitere historische Entwicklung 151
a) Der Wandel von der vertraglichen Gewährleistung zum Billigkeitsgedanken in der nachklassischen Entwicklung bis zum justinianischen Recht 151
b) Die Entwicklung von der Glosse bis zum preußischen ALR 154
c) Die widerstreitenden Auffassungen im gemeinen Recht 158
d) Die remissio mercedis in den Beratungen zum BGB 161
III. Die Ergebnisse der historischen Analyse 163
B. Die Nutzungsstörung als Leistungsstörung 165
I. Der vereinbarte Verwendungszweck als Element der Leistungspflicht 165
1. Die These 165
2. Die vereinbarte Nutzung als Äquivalent der Gegenleistung 168
3. Das Kriterium der wertbildenden Nutzung 173
a) Die Bestimmung der geschuldeten Nutzung als Problem der Auslegung des Geschäfts 173
b) Die wertbildende Nutzungsform als Indikator der vertraglichen Abrede über den geschuldeten Verwendungszweck 175
c) Die typisierte Nutzungsvereinbarung als Mittel der Auslegung des Geschäfts 177
4. Die verfehlte Unterscheidung zwischen primären und sekundären Leistungszwecken als Fortwirkung der Irrtumslehre Zitelmanns 181
a) Die Lehre Zitelmanns und ihre Folgewirkungen 181
b) Die Verfehltheit der Lehre Zitelmanns und des herkömmlichen Leistungsbegriffs 186
c) Die Bestimmung sonstiger Leistungsinhalte nach dem vereinbarten Verwendungszweck 190
d) Der vereinbarte Verwendungszweck als geschuldeter Erfolg 194
II. Die Störung des Verwendungszwecks aufgrund von im Bereich des Gläubigers liegenden Umständen 196
1. Das Problem 196
2. Das Substratsrisiko im Werkvertragsrecht 198
a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 198
b) Die Zustimmung der herrschenden Lehre 202
c) Die Verfehltheit der entsprechenden Anwendung des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB 203
(1) Die Zweifelhaftigkeit der von der herrschenden Meinung zugrunde gelegten Prämisse 203
(2) Die Zufallsbetroffenheit des Leistungssubstrats als tragender Wertungsgesichtspunkt 207
3. Das Betriebs- und Substratsrisiko im Arbeits- und Dienstvertragsrecht 209
a) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 209
b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 212
c) Die Lehre vom Substratsrisiko 216
4. Die Sphärentheorie 219
a) Die Lehre von der Risiko Verantwortung 219
b) Die Verfehltheit der Zurechnung von Zufallsschäden 222
5. Das Prinzip casum sentit dominus als Grenze der Gefahrtragung des Schuldners bei Nutzungsstörungen 227
III. Die Konsequenzen einer Erfassung der Nutzungsstörung als Leistungsstörung 232
1. Die entsprechende Anwendung der Regeln über die Sachmängelhaftung 232
2. Der Abschied von den Lehren vom Umweltfehler und von der Lehre von der Geschäftsgrundlage für die Fälle der Nutzungsstörung 233
C. Die Nutzungsstörung in der konkreten Fallanwendung 234
I. Die Nutzungsstörung bei der Miete und der Pacht 234
1. Die Krönungszugfälle 234
2. Die Tanzlokalfälle 235
3. Der Benzintankanlagenfall 238
4. Die Wettbewerbsverbotsfälle 239
5. Die Einkaufszentrumfälle 241
6. Der Marika-Rökk-Fall 244
7. Der Hotelpachtfall 246
II. Die Nutzungsstörung beim Kauf 248
1. Der Kauf von Bauerwartungsland 248
2. Der Drehtürfall 252
3. Der Bierlieferungsfall 254
4. Der Fertighausfall 255
5. Der Gaststätteninventarfall 257
6. Der Fußballspielerfall 260
7. Der Apothekenkonzessionsfall 262
8. Der Spielautomatenfall 263
III. Die Nutzungsstörung beim Werkvertrag und bei der Werklieferung 265
1. Der Bohrhämmerfall 265
2. Der Chartervertragsfall 267
3. Der Tanzkapellenfall 268
IV. Die Nutzungsstörung beim Darlehen 270
1. Die Zweckneutralität des Darlehensvertrags 270
2. Das Verwendungsrisiko des Darlehensnehmers 272
3. Die Unanwendbarkeit der Geschäftsgrundlagenlehre 273
4. Die Rechtsfolgen der Risikoverteilung beim Darlehensvertrag 275
Literaturverzeichnis 279
Personen- und Sachregister 302