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Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973

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Frank, M. (1998). Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973. Begriffsbestimmung auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung zu Verfahrensänderungen und deren Mitteilung an den abwesenden Beklagten im Recht der Mitgliedstaaten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49244-2
Frank, Martin. Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973: Begriffsbestimmung auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung zu Verfahrensänderungen und deren Mitteilung an den abwesenden Beklagten im Recht der Mitgliedstaaten. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49244-2
Frank, M (1998): Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973: Begriffsbestimmung auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung zu Verfahrensänderungen und deren Mitteilung an den abwesenden Beklagten im Recht der Mitgliedstaaten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49244-2

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Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973

Begriffsbestimmung auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung zu Verfahrensänderungen und deren Mitteilung an den abwesenden Beklagten im Recht der Mitgliedstaaten

Frank, Martin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 135

(1998)

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Abstract

Der Autor behandelt die praktisch wichtige Frage, was in internationalen Vollstreckungsübereinkommen bei Vollstreckbarerklärung von Versäumnisentscheidungen unter Zustellung des "verfahrenseinleitenden Schriftstücks" zu verstehen ist. Dabei wird untersucht, ob sich der Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nur auf den formalen Verfahrensbeginn bezieht oder auch spätere Änderungen des Verfahrens umfassen kann. Methodisch geht der Verfasser so vor, daß er zunächst in den wichtigsten nationalen Rechten die Verfahrenseinleitung mit allen ihren Modalitäten behandelt (Änderungen, Säumnis des Beklagten, Anhangsverfahren, Adhäsionsverfahren), um dann nach einer gesamteuropäischen Lösung zu suchen.

Bei der Analyse war festzustellen, daß alle untersuchten Rechtsordnungen schon im verfahrenseinleitenden Schriftstück ausreichende Angaben zum Streitgegenstand des Prozesses verlangen. Für spätere Änderungen ist zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zumindest bei Anträgen, die die Identität des Verfahrens berühren, neue Zustellung wie zur Verfahrenseinleitung erforderlich, wobei die Abgrenzung zwischen Identitätsänderungen und einfachen Änderungen allerdings recht verschieden verläuft.

Im "europäischen" Teil der Arbeit zeigt sich anhand der Analyse der Rechtsprechung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zunächst, daß der formale Verfahrensbegriff, wie ihn der BGH bisher vertrat, als überholt gelten muß. Gegen ein solches Verständnis spricht vor allem der gemeineuropäische Gedanke, daß in der Säumnis des Beklagten lediglich ein Rechtsverzicht bezogen auf den jeweiligen Verfahrensstand liegt. Nach autonomer Auslegung liegt ein neu einzuleitendes Verfahren vor, wenn sich die Verfahrensidentität ändert, deren Bestimmung sich am vertragsautonomen Streitgegenstand orientiert: Gegenstand und Grundlage des Anspruchs als wesentliche Elemente des Rechtsstreits.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 22
Einführung und Gang der Darstellung 27
1. Die Fälle aus der Praxis 27
2. Das Problem 28
3. Vorgehensweise 29
Teil 1: Änderungen im laufenden Verfahren nach innerstaatlichem Recht 30
A. Verfahrenseinleitung im Zivilverfahren 30
I. Deutschland 30
1. Einreichung der Klage 30
a) Gegenstand des Anspruchs und bestimmter Antrag 30
b) Bestimmte Angabe des Anspruchsgrundes 31
2. Zustellung der Klageschrift 32
a) Zustellung durch Übergabe 32
aa) Übergabe an den Zustellungsadressaten, §§ 208, 180 ZPO 32
bb) Ersatzzustellung in Wohnung und Haus, §§ 208, 181 ZPO 33
cc) Ersatzzustellung durch Niederlegung, §§ 208, 182 ZPO 33
dd) Ersatzzustellung im Geschäftsraum, §§ 208, 183 ZPO 33
ee) Ersatzzustellung bei juristischen Personen, §§ 208, 184 ZPO 33
b) Zustellung im Ausland, §§ 208, 199 ZPO 34
Teil 2: Die Auslegung des Verfahrensbegriffs in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, LugÜ und Art. 6 UVÜ 1973 182
A. Formaler Verfahrensbegriff? 183
I. Darstellung des Meinungsstandes 183
1. Die "eindeutigen" Fälle: Änderungen im Zivilverfahren 183
a) Das Wortlautargument der Literatur 183
b) Die Rechtsprechung des BGH 184
c) Zustimmende Reaktionen in der Literatur 185
d) Vorgetragene Bedenken 185
2. Die "unpassenden" Fälle: Annex verfahren 186
3. Der zweifelhafte Fall: Schadensersatz im Strafverfahren 187
a) Das Problem 187
b) Die Vorlage des BGH 188
c) Die EuGH-Entscheidung Sonntag/Waidmann 188
aa) Sachverhalt 188
bb) Rechtsproblem 189
cc) Entscheidung des EuGH 190
dd) Reaktionen auf das Urteil 191
(1) Verständnis als generelle Anerkennung 191
(2) Differenzierung als Besonderheit des Adhäsionsverfahrens 192
(3) Inhaltliche Anforderungen an das verfahrenseinleitende Schriftstück 192
4. Zusammenfassung 192
II. Vertragsautonome Auslegung oder Verweis auf nationales Recht? 193
1. Divergierender Wortlaut 193
2. Lösung: Bildung eines autonomen Obersatzes 194
3. Ergebnis 195
III. Auslegung des Verfahrensbegriffs 196
1. Inhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstücks 196
2. Formaler Verfahrensbegriff bei späteren Änderungen? 198
a) Der Wortlaut als Grundlage 198
b) Einordnung in die Systematik des EuGVÜ und Zweck der Vorschrift 199
aa) Begriffsbestimmung als Abwägung 199
bb) Internationale Prozeßführungslast? 200
c) Ergebnis 203
3. Das verfahrenseinleitende Schriftstück nach Art. 6 UVÜ 1973 203
4. Zusammenfassung 204
B. Inhalt des Verfahrensbegriffs 204
I. Vorfrage: Beschränkung auf Adhäsionsverfahren? 205
II. Vertragsautonome Auslegung oder Verweis auf nationales Recht? 206
1. Grundsatz der Auslegung: Sicherstellung der vollen Wirksamkeit 206
2. Probleme beim Verweis auf nationales Recht 206
a) Verfahrensänderungen im nationalen Recht 206
b) Eignung des Instituts der Verfahrensänderung 207
c) Verweis auf den nationalen Streitgegenstand 208
d) Verweis auf welches nationale Recht? 209
3. Ergebnis: Vertragsautonome Auslegung 211
III. Europäischer Begriff der Verfahrensidentität 211
1. Inhalt des verfahrenseinleitenden Schriftstücks 212
a) Grundlage des Anspruchs 213
b) Gegenstand des Anspruchs 213
2. Spätere Änderungen 214
a) Neubezifferung des Klageantrags 214
b) Teleologische Reduktion 215
aa) Klageeinschränkungen 216
bb) Antragsänderungen, die nicht überraschen? 217
3. Anhangs verfahren 218
IV. Zusammenfassung 219
Gesamtergebnis 221
Literaturverzeichnis 224
Sachwortregister 234