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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft

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Burkard, J. (2001). Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50291-2
Burkard, Johannes. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50291-2
Burkard, J (2001): Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50291-2

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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft

Burkard, Johannes

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 80

(2001)

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Abstract

Die Entwicklungsgeschichte der Europäischen Union belegt in ihren unzähligen Entwürfen und Konzepten die Schwierigkeit der Mitgliedstaaten, auf dem Gebiet der Außenpolitik die angemessene Form und das geeignete Maß der Zusammenarbeit zu finden. Während die Handelspolitik und andere Bereiche dem Modell der Integration folgend »vergemeinschaftet« wurden, konnte man sich im Feld der Außenpolitik lediglich auf ein Verfahren zwischenstaatlicher Koordination verständigen. Der Autor behandelt rechtliche Konflikte zwischen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Gemeinschaft, die sich aus der heterogenen Struktur der Union ergeben, die unter ihrem Dach intergouvernementale und supranationale Elemente vereint. Es geht dabei nicht um eine allgemeine Betrachtung des Verhältnisses von GASP und Gemeinschaft, sondern um die nähere Beleuchtung konkreter Berührungspunkte.

Der EG-Vertrag und der EU-Vertrag kennen zwei ausdrücklich geregelte Berührungspunkte von GASP und Gemeinschaft: die Verhängung von außenpolitisch motivierten Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten gemäß Art. 301 EGV und die Regelungen über die Finanzierung der GASP in Art. 28 EUV und Art. 268 Abs. 2 EGV. Ein weiterer sich aus der sekundärrechtlichen Praxis von GASP und Gemeinschaft ergebender Berührungspunkt ist die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Der Verfasser untersucht, wie sich die Berührung von GASP und Gemeinschaft in diesen Bereichen rechtlich auswirkt.

Dabei zeigt sich, daß dort, wo es wie bei den Wirtschaftssanktionen und der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu einem Zusammenwirken von intergouvernementalen und supranationalen Entscheidungsmechanismen im Grenzbereich der Handels- und Außenpolitik kommt, dies zu einem Vorrang der GASP gegenüber der Gemeinschaft führt. Die Berührung von GASP und Gemeinschaft an diesen Punkten bewirkt faktisch eine Intergouvernementalisierung gemeinschaftlicher Zuständigkeiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einführung 19
Erster Teil: Die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik 21
1. Kapitel: Erste Bemühungen um eine außenpolitische Kooperation 21
I. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und die Europäische Politische Gemeinschaft 21
II. Der Fouchet-Plan 23
2. Kapitel: Die Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit 25
I. Der Luxemburger Bericht 25
II. Der Kopenhagener Bericht 27
III. Das Pariser Gipfeltreffen im Dezember 1974 29
IV. Der Tindemans Bericht 30
V. Der Londoner Bericht 32
3. Kapitel: Die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik 33
I. Die Feierliche Erklärung zur Europäischen Union 33
II. Der Vertragsentwurf des Europäischen Parlamentes zur Gründung der Europäischen Union 35
III. Die Einheitliche Europäische Akte 36
IV. Der Vertrag über die Europäische Union 40
V. Der Vertrag von Amsterdam 43
Zweiter Teil: Struktur und Funktionsweise der GASP 47
1. Kapitel: Die Struktur der GASP 47
I. Stellung der GASP im System des Unionsvertrages 47
II. Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union im Rahmen der GASP 49
III. Rechtsnatur der GASP-Bestimmungen 52
IV. Rechtliche Verbindlichkeit und Justitiabilität der GASP-Bestimmungen 54
V. Umfang und Ziele der GASP 55
2. Kapitel: Die Rolle der Institutionen im Rahmen der GASP 56
I. Der Europäische Rat 57
II. Der Rat 60
III. Die Kommission 62
IV. Das Europäische Parlament 63
V. Der Europäische Gerichtshof 64
3. Kapitel: Handlungsformen der GASP 64
I. Die Bestimmung allgemeiner Leitlinien 65
II. Der Beschluß gemeinsamer Strategien 66
III. Die Annahme gemeinsamer Aktionen 66
IV. Die Annahme gemeinsamer Standpunkte 68
V. Gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung 69
Dritter Teil: Die Berührungspunkte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit der Europäischen Gemeinschaft 71
1. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich außenpolitisch motivierter Wirtschaftssanktionen gegenüber Drittstaaten 71
I. Vorbemerkung 71
II. Wirtschaftssanktionen als Berührungspunkt von GASP und Gemeinschaft 72
III. Der Anwendungsbereich des Art. 301 EGV 75
1. „Wirtschaftsbeziehungen“ 75
2. „Zu einem oder mehreren dritten Ländern“ 75
3. „Sofortmaßnahmen“ 76
4. Verhältnis des Art. 301 EGV zu Art. 133 EGV und den Art. 296, 297 EGV 78
5. Art. 301 EGV als materielle Rechtsgrundlage 81
IV. Das zweistufige Verfahren des Art. 301 EGV 82
1. Das Verfahren auf der Ebene der GASP 82
2. Das Verfahren auf der Ebene der Gemeinschaft 84
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft im Verfahren des Art. 301 EGV 85
1. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im Verfahren des Art. 301 EGV 85
2. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im Verfahren des Art. 301 EGV 86
a) Widerspruch der Ratsbeschlüsse in GASP und Gemeinschaft 86
b) Bedeutung des Initiativrechts der Kommission 89
3. Ergebnis 93
VI. Justitiabilität 93
VII. Ergebnis 95
2. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 96
I. Vorbemerkung 96
II. Exportkontrolle strategischer Waren als Berührungspunkt von GASP und Gemeinschaft 99
III. Umfang der Gemeinschaftskompetenz bei der Exportkontrolle strategischer Waren 101
1. Art. 301 EGV als Rechtsgrundlage 101
2. Art. 133 EGV als Rechtsgrundlage 102
a) Die Auslegung des Art. 133 EGV 103
b) Die Urteile „Werner“ und „Leifer“ des Europäischen Gerichtshofs 105
c) Die Exportkontrolle strategischer Waren als Maßnahme der Handelspolitik nach Art. 133 EGV 107
3. Ergebnis 110
IV. Das integrierte System der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 110
1. Konstruktion 110
2. Inhalt der Regelung 112
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft im integrierten System der Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck 113
1. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im integrierten System 114
2. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im integrierten System 114
a) Entscheidungsumfang der Mitgliedstaaten bei der Exportkontrolle im integrierten System 115
b) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch Art. 14 Abs. 3 EUV 116
c) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch das integrierte System selbst 117
d) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch das Kohärenzgebot 118
aa) Die Gemeinschaft als Adressatin des Kohärenzgebotes 119
bb) Inhalt des Kohärenzgebotes 121
cc) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß 122
dd) Einschränkung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinschaft 124
3. Ergebnis 125
VI. Justitiabilität 125
VII. Ergebnis 129
3. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich der Finanzierung der GASP 130
I. Vorbemerkung 130
II. Die Finanzierung der GASP im Vertrag von Maastricht als Berührungspunkt zwischen GASP und Gemeinschaft 131
III. Die Finanzierung der GASP im Vertrag von Amsterdam 135
IV. Bedeutung der Interinstitutionellen Vereinbarung 138
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft bei der Finanzierung der GASP 140
1. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im Verfahren der Finanzierung der GASP 141
a) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch Art. 28 EUV 142
b) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch Art. 268 Abs. 2 EGV i.V.m. Art. 28 EUV 143
c) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch das Kohärenzgebot der Art. 1 Abs. 3 Satz 2 und Art. 3 Abs. 2 EUV 146
2. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im Verfahren der Finanzierung der GASP 147
3. Ergebnis 150
VI. Justitiabilität 150
VII. Ergebnis 152
Endergebnis 154
Zusammenfassung 156
Literaturverzeichnis 159