Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft
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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berührungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 80
(2001)
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Abstract
Die Entwicklungsgeschichte der Europäischen Union belegt in ihren unzähligen Entwürfen und Konzepten die Schwierigkeit der Mitgliedstaaten, auf dem Gebiet der Außenpolitik die angemessene Form und das geeignete Maß der Zusammenarbeit zu finden. Während die Handelspolitik und andere Bereiche dem Modell der Integration folgend »vergemeinschaftet« wurden, konnte man sich im Feld der Außenpolitik lediglich auf ein Verfahren zwischenstaatlicher Koordination verständigen. Der Autor behandelt rechtliche Konflikte zwischen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Gemeinschaft, die sich aus der heterogenen Struktur der Union ergeben, die unter ihrem Dach intergouvernementale und supranationale Elemente vereint. Es geht dabei nicht um eine allgemeine Betrachtung des Verhältnisses von GASP und Gemeinschaft, sondern um die nähere Beleuchtung konkreter Berührungspunkte.Der EG-Vertrag und der EU-Vertrag kennen zwei ausdrücklich geregelte Berührungspunkte von GASP und Gemeinschaft: die Verhängung von außenpolitisch motivierten Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten gemäß Art. 301 EGV und die Regelungen über die Finanzierung der GASP in Art. 28 EUV und Art. 268 Abs. 2 EGV. Ein weiterer sich aus der sekundärrechtlichen Praxis von GASP und Gemeinschaft ergebender Berührungspunkt ist die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Der Verfasser untersucht, wie sich die Berührung von GASP und Gemeinschaft in diesen Bereichen rechtlich auswirkt.Dabei zeigt sich, daß dort, wo es wie bei den Wirtschaftssanktionen und der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu einem Zusammenwirken von intergouvernementalen und supranationalen Entscheidungsmechanismen im Grenzbereich der Handels- und Außenpolitik kommt, dies zu einem Vorrang der GASP gegenüber der Gemeinschaft führt. Die Berührung von GASP und Gemeinschaft an diesen Punkten bewirkt faktisch eine Intergouvernementalisierung gemeinschaftlicher Zuständigkeiten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
Einführung | 19 | ||
Erster Teil: Die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik | 21 | ||
1. Kapitel: Erste Bemühungen um eine außenpolitische Kooperation | 21 | ||
I. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und die Europäische Politische Gemeinschaft | 21 | ||
II. Der Fouchet-Plan | 23 | ||
2. Kapitel: Die Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit | 25 | ||
I. Der Luxemburger Bericht | 25 | ||
II. Der Kopenhagener Bericht | 27 | ||
III. Das Pariser Gipfeltreffen im Dezember 1974 | 29 | ||
IV. Der Tindemans Bericht | 30 | ||
V. Der Londoner Bericht | 32 | ||
3. Kapitel: Die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik | 33 | ||
I. Die Feierliche Erklärung zur Europäischen Union | 33 | ||
II. Der Vertragsentwurf des Europäischen Parlamentes zur Gründung der Europäischen Union | 35 | ||
III. Die Einheitliche Europäische Akte | 36 | ||
IV. Der Vertrag über die Europäische Union | 40 | ||
V. Der Vertrag von Amsterdam | 43 | ||
Zweiter Teil: Struktur und Funktionsweise der GASP | 47 | ||
1. Kapitel: Die Struktur der GASP | 47 | ||
I. Stellung der GASP im System des Unionsvertrages | 47 | ||
II. Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union im Rahmen der GASP | 49 | ||
III. Rechtsnatur der GASP-Bestimmungen | 52 | ||
IV. Rechtliche Verbindlichkeit und Justitiabilität der GASP-Bestimmungen | 54 | ||
V. Umfang und Ziele der GASP | 55 | ||
2. Kapitel: Die Rolle der Institutionen im Rahmen der GASP | 56 | ||
I. Der Europäische Rat | 57 | ||
II. Der Rat | 60 | ||
III. Die Kommission | 62 | ||
IV. Das Europäische Parlament | 63 | ||
V. Der Europäische Gerichtshof | 64 | ||
3. Kapitel: Handlungsformen der GASP | 64 | ||
I. Die Bestimmung allgemeiner Leitlinien | 65 | ||
II. Der Beschluß gemeinsamer Strategien | 66 | ||
III. Die Annahme gemeinsamer Aktionen | 66 | ||
IV. Die Annahme gemeinsamer Standpunkte | 68 | ||
V. Gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung | 69 | ||
Dritter Teil: Die Berührungspunkte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit der Europäischen Gemeinschaft | 71 | ||
1. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich außenpolitisch motivierter Wirtschaftssanktionen gegenüber Drittstaaten | 71 | ||
I. Vorbemerkung | 71 | ||
II. Wirtschaftssanktionen als Berührungspunkt von GASP und Gemeinschaft | 72 | ||
III. Der Anwendungsbereich des Art. 301 EGV | 75 | ||
1. „Wirtschaftsbeziehungen“ | 75 | ||
2. „Zu einem oder mehreren dritten Ländern“ | 75 | ||
3. „Sofortmaßnahmen“ | 76 | ||
4. Verhältnis des Art. 301 EGV zu Art. 133 EGV und den Art. 296, 297 EGV | 78 | ||
5. Art. 301 EGV als materielle Rechtsgrundlage | 81 | ||
IV. Das zweistufige Verfahren des Art. 301 EGV | 82 | ||
1. Das Verfahren auf der Ebene der GASP | 82 | ||
2. Das Verfahren auf der Ebene der Gemeinschaft | 84 | ||
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft im Verfahren des Art. 301 EGV | 85 | ||
1. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im Verfahren des Art. 301 EGV | 85 | ||
2. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im Verfahren des Art. 301 EGV | 86 | ||
a) Widerspruch der Ratsbeschlüsse in GASP und Gemeinschaft | 86 | ||
b) Bedeutung des Initiativrechts der Kommission | 89 | ||
3. Ergebnis | 93 | ||
VI. Justitiabilität | 93 | ||
VII. Ergebnis | 95 | ||
2. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | 96 | ||
I. Vorbemerkung | 96 | ||
II. Exportkontrolle strategischer Waren als Berührungspunkt von GASP und Gemeinschaft | 99 | ||
III. Umfang der Gemeinschaftskompetenz bei der Exportkontrolle strategischer Waren | 101 | ||
1. Art. 301 EGV als Rechtsgrundlage | 101 | ||
2. Art. 133 EGV als Rechtsgrundlage | 102 | ||
a) Die Auslegung des Art. 133 EGV | 103 | ||
b) Die Urteile „Werner“ und „Leifer“ des Europäischen Gerichtshofs | 105 | ||
c) Die Exportkontrolle strategischer Waren als Maßnahme der Handelspolitik nach Art. 133 EGV | 107 | ||
3. Ergebnis | 110 | ||
IV. Das integrierte System der Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | 110 | ||
1. Konstruktion | 110 | ||
2. Inhalt der Regelung | 112 | ||
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft im integrierten System der Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck | 113 | ||
1. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im integrierten System | 114 | ||
2. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im integrierten System | 114 | ||
a) Entscheidungsumfang der Mitgliedstaaten bei der Exportkontrolle im integrierten System | 115 | ||
b) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch Art. 14 Abs. 3 EUV | 116 | ||
c) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch das integrierte System selbst | 117 | ||
d) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß durch das Kohärenzgebot | 118 | ||
aa) Die Gemeinschaft als Adressatin des Kohärenzgebotes | 119 | ||
bb) Inhalt des Kohärenzgebotes | 121 | ||
cc) Bindung der Gemeinschaft an den Dual-Use-Beschluß | 122 | ||
dd) Einschränkung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Gemeinschaft | 124 | ||
3. Ergebnis | 125 | ||
VI. Justitiabilität | 125 | ||
VII. Ergebnis | 129 | ||
3. Kapitel: Berührungspunkt im Bereich der Finanzierung der GASP | 130 | ||
I. Vorbemerkung | 130 | ||
II. Die Finanzierung der GASP im Vertrag von Maastricht als Berührungspunkt zwischen GASP und Gemeinschaft | 131 | ||
III. Die Finanzierung der GASP im Vertrag von Amsterdam | 135 | ||
IV. Bedeutung der Interinstitutionellen Vereinbarung | 138 | ||
V. Konflikte zwischen GASP und Gemeinschaft bei der Finanzierung der GASP | 140 | ||
1. Intergouvernementalisierung von Kompetenzen der Gemeinschaft im Verfahren der Finanzierung der GASP | 141 | ||
a) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch Art. 28 EUV | 142 | ||
b) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch Art. 268 Abs. 2 EGV i.V.m. Art. 28 EUV | 143 | ||
c) Verpflichtung der Gemeinschaft zur Finanzierung der GASP-Maßnahmen durch das Kohärenzgebot der Art. 1 Abs. 3 Satz 2 und Art. 3 Abs. 2 EUV | 146 | ||
2. Vergemeinschaftung mitgliedstaatlicher Kompetenzen im Verfahren der Finanzierung der GASP | 147 | ||
3. Ergebnis | 150 | ||
VI. Justitiabilität | 150 | ||
VII. Ergebnis | 152 | ||
Endergebnis | 154 | ||
Zusammenfassung | 156 | ||
Literaturverzeichnis | 159 |