Menu Expand

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a - c EG-Vertrag)

Cite BOOK

Style

Theissen, R. (1996). Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a - c EG-Vertrag). Einstieg der Europäischen Union in einen kooperativen Regionalismus?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48835-3
Theissen, Robert. Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a - c EG-Vertrag): Einstieg der Europäischen Union in einen kooperativen Regionalismus?. Duncker & Humblot, 1996. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48835-3
Theissen, R (1996): Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a - c EG-Vertrag): Einstieg der Europäischen Union in einen kooperativen Regionalismus?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48835-3

Format

Der Ausschuß der Regionen (Artikel 198 a - c EG-Vertrag)

Einstieg der Europäischen Union in einen kooperativen Regionalismus?

Theissen, Robert

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 9

(1996)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

In Anlehnung an den »kooperativen Föderalismus« umschreibt der Begriff »kooperativer Regionalismus« ein Verfassungssystem, in welchem regionale Gebietskörperschaften gesamtstaatliche Mitwirkungsrechte ausüben, ohne Staatsqualität zu besitzen. Sie kooperieren dazu untereinander auf einer horizontalen Ebene sowie mit dem Staat auf einer vertikalen Ebene. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob durch die Schaffung des Ausschusses der Regionen (AdR) die Möglichkeit eröffnet wurde, dieses System auf die drei Ebenen Regionen - Mitgliedstaaten - Europäische Union zu übertragen.

Nach einer Kurzübersicht über die Verfassungsstrukturen der Mitgliedstaaten wird dazu zunächst auf die Hintergründe der Entstehung des AdR eingegangen. Es folgt eine Untersuchung der Aspekte seiner Beratungsfunktion und eine Erörterung seiner unmittelbaren wie mittelbaren Möglichkeiten, einen spürbaren Beitrag zur Gemeinschaftspolitik zu leisten. Im Anschluß wird auf Zusammensetzung, Position im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft sowie interne Organisation eingegangen. Schließlich befaßt sich der Autor mit der Frage, ob der AdR bei Verletzung seiner Anhörungsrechte die Möglichkeit hat, selbst Nichtigkeitsklage zu erheben. Im Ergebnis wird die anfangs aufgeworfene Frage beantwortet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Gliederungsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 27
A. Einleitung 31
I. Europäische Integration und Regionalismus 32
II. “Europa der Regionen” contra “Europa der Vaterländer” 33
1. “Europa der Regionen” 34
2. “Europa mit Regionen” 35
III. Zunehmende internationale Einbeziehung der Regionen 35
1. Anerkennung der Regionen durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 36
2. Beratende Funktion der Regionen und Kommunen im Europarat 37
3. Die Regionen in der Europäischen Union 37
a) Kooperation im Regionalismus und im Föderalismus 38
aa) “Kooperativer Föderalismus” 38
bb) “Kooperativer Regionalismus” 39
b) Regionalrelevante Änderungen durch den Vertrag über die Europäische Union 40
IV. Aufgabenstellung 41
B. Strukturen und Kompetenzen europäischer Regionen. 42
I. Begriff der “Region” 42
II. Übersicht über die Strukturen der Mitgliedstaaten 43
1. Belgien 43
2. Dänemark 45
3. Deutschland 45
4. Finnland 46
5. Frankreich 47
6. Griechenland 48
7. Irland 48
8. Italien 49
9. Luxemburg 51
10. Niederlande 51
11. Österreich 52
12. Portugal 52
13. Schweden 53
14. Spanien 53
15. Vereinigtes Königreich 55
III. Kategorisierung 56
1. Drei Bundesstaaten 56
2. Zwei regionalisierte Staaten 57
3. Drei dezentralisierte Staaten 57
4. Sieben grundsätzlich unitarische Staaten 57
C. Die Entwicklung zum Ausschuß der Regionen 59
I. Entwicklung regionaler Zusammenarbeit 59
1. Die Regionalpolitik der Gemeinschaft 60
a) Überblick über die Entwicklung der Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaft 60
b) Auswirkung der Regionalpolitik auf die regionale Ebene 63
aa) Das “Prinzip der Partnerschaft” 64
bb) Die beratenden Ausschüsse der Kommission 64
(1) Der Fondsausschuß 65
(2) Der Ausschuß für Regionalpolitik 65
(3) Besetzung der Ausschüsse 66
c) Bewertung der Rolle der Regionen 67
aa) Die Regionen innerhalb der Regionalpolitik der EG 67
bb) Die Regionen im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen 67
cc) Die Regionen im Rahmen sonstiger Förderprogramme 68
dd) Weiterreichende Konsequenz europäischer Regionalpolitik 68
2. Der Beirat der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften 69
a) Überblick 69
aa) Zusammensetzung 70
bb) Aufgaben 70
(1) Erweitertes Aufgabenfeld des Beirats der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften 71
(2) Art der Mitarbeit 71
(3) Wertung 72
cc) Bedeutung des Beirats der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften 72
b) Initiativen zur Schaffung des Ausschusses der Regionen 73
3. Die Bemühungen der deutschen Bundesländer 74
a) Ausgangssituation 74
aa) Die Situation der Länder bis zur Einheitlichen Europäischen Akte (1987) 74
bb) Die Bedeutung der EEA für die Länder 75
cc) Dynamik der Integration nach Ratifizierung der EEA 76
b) Tätigkeiten auf nationaler Ebene 77
aa) Die “Zehn Münchener Thesen” 77
bb) Arbeitsgruppe Europa der Regionen der Länder 78
cc) Vorlage des Abschlußberichts: Vier Elemente zur Schaffung eines “Europa der drei Ebenen” 79
(1) Verankerung des Subsidiaritätsprinzips 80
(2) Vertretung der Länder im Rat 80
(3) Klagerecht der Länder und Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof 81
(4) Schaffung eines Regionalorgans 82
dd) Vier Forderungen an die Bundesregierung 82
ee) Einschaltung des Bundesrates 83
c) Internationalisierung der Bemühungen 84
aa) Die erste “Konferenz der Regionen” 84
bb) Der Einfluß der deutschen Bundesländer 85
cc) Das Regionalorgan als Kompromiß gesamteuropäischer regionaler Interessen 86
4. Die Versammlung der Regionen Europas 87
a) Überblick 87
aa) Entstehung 88
bb) Zusammensetzung 88
cc) Ziele 89
b) Initiativen zur Schaffung des Ausschusses der Regionen 90
5. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas 91
a) Überblick 91
aa) Entstehung 91
bb) Zusammensetzung 92
cc) Ziele 93
b) Initiativen zur Schaffung des Ausschusses der Regionen 93
II. Diskussionsbeiträge der Gemeinschaftsorgane 93
1. Die Rolle des Europäischen Parlaments 93
a) Anerkennung der Regionen als Mittler 94
b) Tätigkeit des Europäischen Parlaments in der Folge der Luxemburger Erklärung (1983) 95
aa) “Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union” (1984) 95
bb) “Resolution des Europäischen Parlaments zur Rolle der Regionen beim Aufbau eines demokratischen Europas” (1984) 96
cc) Bewertung 96
c) Die “Gemeinschaftscharta der Regionalisierung” (1988) 97
aa) Inhalt 97
bb) Bewertung 98
d) Der Vertragsänderungsentwurf des Parlaments (1990) 99
2. Die Einstellung der Kommission 100
a) Eigener Vorschlag 100
b) Motive 100
3. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß 101
III. Zusammenfassung und Einschätzung 102
D. Vorschriften zum Ausschuß der Regionen 106
I. Aufgaben im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsetzung 106
1. Beratungsfunktion 107
a) Obligatorische Stellungnahme 107
aa) Mitwirkung im Rahmen der “neuen Gemeinschaftskompetenzen” 108
bb) Mitarbeit im Rahmen des EFRE und des Kohäsionsfonds 108
b) Fakultative Stellungnahme 109
aa) Anrufung des Ausschusses der Regionen im Ermessen des Rates und der Kommission 109
bb) Einschätzung 110
c) Akzessorische Stellungnahme 111
aa) Anbindung an “spezifische regionale Interessen” 112
bb) Einschätzung 113
d) Selbstbefassungsrecht 114
aa) Potentielle Interessengebiete zur Abgabe von Initiativstellungnahmen 114
bb) Umfang des Selbstbefassungsrechts 116
(1) Keine Erwähnung des Ausschusses der Regionen außerhalb des EG-Vertrages 117
(2) Erweiterung des Wirkungskreises über den EG-Vertrag hinaus durch das fakultative Stellungnahmerecht? 118
(3) Auswirkungen des allgemeinen “Prinzips der Bürgernähe” des EU-Vertrages 118
(4) Zwischenergebnis 119
cc) Einschätzung 119
e) Zeitpunkt und Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme 120
2. Aspekte der beratenden Funktion 122
a) Beratende Stellungnahmen im Lichte der Begründungspflicht von Gemeinschaftsrechtsakten 122
aa) Anwendbarkeit der Begründungspflicht auf alle Fälle des obligatorischen Stellungnahmerechts? 122
bb) Reichweite der Begründungspflicht 123
cc) Ergebnis 124
b) Analyse der theoretischen Wirkung der Beratungsfunktion 124
aa) Aufgaben der Gemeinschaft unter beratender Mitwirkung des Ausschusses der Regionen im Bereich der “neuen Kompetenzen” 124
(1) Jugendbildung 124
(2) Kulturpolitik 126
(3) Gesundheitspolitik 126
(4) Transeuropäische Netze 127
bb) Spezifische Natur dieser Bereiche mit obligatorischer Anhörung 128
(1) Direkte Umsetzbarkeit der Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Bildung, Kultur und Gesundheitswesen 128
(2) Rolle des Ausschusses der Regionen im Rahmen dieser Politiken 130
(3) Transeuropäische Netze: Inbegriff des Ausbaus des Binnenmarktes 130
cc) Einschätzung der Rolle des Ausschusses der Regionen im Bereich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds 131
dd) Zusammenfassung 134
c) Komponenten der gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Beratungsfunktion 134
aa) Verfassungsrechtliches Element 134
bb) Repräsentatives Element 135
cc) Kontrollierendes Element 136
dd) Dialog-Element 137
ee) Initiatives Element 138
3. Funktion des Ausschusses der Regionen jenseits der unmittelbaren Beratungsfunktion 139
a) Der Ausschuß der Regionen als Informationsquelle der Regionen und Kommunen 139
b) Stärkere Identifikation der dritten Ebene mit der Gemeinschaftspolitik 140
c) Der Ausschuß der Regionen als Beitrag zu einem bürgernäheren Europa 141
aa) Selbstverständnis des Ausschusses der Regionen 141
bb) Konsequenzen 141
cc) Konkurrenz zum Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments? 143
d) Netzwerkbildung 144
aa) Veranstaltung der Informationsbörse “Direktoria” zusammen mit der Kommission 144
bb) Sinkende Rolle der Versammlung der Regionen Europas 145
e) Verstärkung nationaler Dezentralisierungsdiskussionen durch den Ausschuß der Regionen 146
f) Der Ausschuß der Regionen als “Wächter des Subsidiaritätsprinzips” 147
aa) Gemeinschaftsrechtliche Probleme 147
bb) Reaktion: Bildung einer “Sonderkommission für Institutionelle Fragen” 148
cc) Arbeit der “Sonderkommission Institutionelle Angelegenheiten” zum Subsidiaritätsprinzip 149
(1) Erster Bericht der Sonderkommission im November 1994 150
(2) Weiterer Gang der Arbeiten 150
(3) Bewertung 151
II. Zusammensetzung 151
1. Herkunft der Mitglieder 151
a) Überblick 152
aa) Sitzverteilung nach Mitgliedstaaten 152
bb) Verteilung der Sitze auf regionale und lokale Gebietskörperschaften 153
(1) Übersicht über die im Ausschuß der Regionen vertretenen Gebietskörperschaften nach Mitgliedstaaten 153
(2) Einteilung 155
cc) Gruppenbildung innerhalb der Plenarversammlung 156
(1) Gruppenbildung nach Mitgliedstaaten 156
(2) Regionen und Kommunen 156
(3) Nord-Süd-Interessenkonflikt 157
(4) Fraktionsbildung der Parteien 158
(5) Einschätzung 159
b) Untersuchung der Zulässigkeit der Entsendung von Angehörigen der nationalen Ebene in den Ausschuß der Regionen 159
aa) Wortlautinterpretation 161
(1) Interpretation des Terminus “regionale und lokale Gebietskörperschaft” 161
(2) Interpretation des Terminus “Vertreter” anhand der Vorschrift zur Zusammensetzung des Rates nach dem EWG-Vertrag 162
(3) Interpretation des Terminus “Vertreter” anhand der Vorschrift zur Zusammensetzung des Rates nach dem EG-Vertrag 163
bb) Historische Interpretation: Berücksichtigung der Bemühungen der deutschen Bundesländer? 164
cc) Teleologische Interpretation: Auswirkungen der beratenden Funktion 164
dd) Ergebnis 165
c) Vorgaben für die Sitzverteilung an regionale und lokale Gebietskörperschaften durch das Gemeinschaftsrecht 166
aa) Rechtsauffassung des Rates 167
bb) Vergleich mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuß 168
(1) Rechtssache CIDA/Rat 168
(2) Übertragung des Rechtsgedankens aus der Rechtssache CIDA/Rat auf die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen 169
cc) Interpretation der Bezeichnung als “Ausschuß der Regionen” 170
(1) Bezeichnung des Ausschusses als “Ausschuß der Regionen” 170
(2) Würdigung 171
dd) Wortlautinterpretation 172
(1) Vertreter der “regionalen und lokalen Gebietskörperschaften” 172
(2) Würdigung der vorgebrachten Argumente 173
(3) Umkehrschluß: Gleichfalls keine Pflicht zur Entsendung von Vertretern regionaler Gebietskörperschaften 173
(4) Ergebnis der Wortlautinterpretation 174
ee) Teleologische Interpretation: Einfluß der Politikbereiche mit obligatorischer Anhörung des Ausschusses der Regionen 174
(1) Anhörung im Bereich der “neuen Kompetenzen” 175
(2) Anhörung im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. 175
(3) Einschätzung 177
ff) Einfluß des Effektivitätsgrundsatzes 178
(1) Benennung lokaler Vertreter zur Vermeidung eines “Insichgeschäfts” im Hinblick auf die Teilnahme von Regionalvertretern im Rat 178
(2) Kritik 179
(3) Effektivität durch Repräsentativität? 179
(4) Kritik 180
gg) Grundsatz der Verfassungssouveränität der Mitgliedstaaten 182
hh) Ergebnis 183
d) Zusammenfassung 183
2. Die Mitglieder des Ausschusses der Regionen 184
a) Verfahren zur Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter 184
aa) Nominierung durch die Mitgliedstaaten 185
(1) Keine Verfahrensbeteiligung der Regionen und Kommunen nach dem Gemeinschaftsrecht 185
(2) Keine Verfahrensbeteiligung der regionalen und lokalen Interessenverbände 186
(3) Keine Verfahrensbeteiligung der Kommission 186
bb) Ernennung durch den Rat 187
(1) Verfahren zur Ernennung der Wirtschafts- und Sozialausschuß-Mitglieder 188
(2) Vergleich: Kein ausdrückliches Ermessen des Rates bei Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen 188
(3) Formelles Prüfungsrecht des Rates 189
(4) Materielles Prüfungsrecht des Rates 189
(5) Aber: Kein eigenes Auswahlermessen des Rates 190
b) Definition des Mandats der Mitglieder und ihrer Stellvertreter 190
aa) Reichweite des Gebotes der Weisungsfreiheit und vollen Unabhängigkeit 191
(1) Keine Einzelvertretung von Regionen und Kommunen im Ausschuß der Regionen 191
(2) Vergleich: Die Weisungsfreiheit von Kommissions- und Rechnungshofmitgliedern 191
bb) Ausübung der Tätigkeit “zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft” 193
c) Erfordernis einer demokratischen Legitimation der Mitglieder 194
aa) Keine Verankerung im Gemeinschaftsrecht 194
bb) Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten im Zuge der Nominierungen 195
cc) Erfordernis einer demokratischen Legitimation als Konsequenz des Gebotes der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit 195
dd) Ergebnis 197
d) Vorschriften zur Stellvertretung von Ausschußmitgliedern 197
aa) Stellvertretungsregelung in der Geschäftsordnung des Wirtschafts- und Sozialausschusses 197
bb) Stellvertretungsregelung in der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen 198
cc) Gründe für Bestellung separater Mitglieder als Stellvertreter 199
e) Inkompatibilität 199
aa) Unvereinbarkeit mit Mitgliedschaft in den übrigen Organen und Institutionen der Gemeinschaft 200
bb) Insbesondere: Keine Vertretung im Rat durch Ausschußmitglieder 201
f) Amtszeit der Ausschußmitglieder 202
aa) Mandatsbeendigung aufgrund des effet utile? 203
bb) Aber: ad-personam-Mandat der Mitglieder 204
g) Vorrechte und Befreiungen 204
h) Aufwandsentschädigung 205
III. Der Ausschuß im institutionellen Gefüge der Gemeinschaft. 206
1. Die Position des Ausschusses der Regionen im EG-Vertrag. 206
a) Kein Organ 206
b) Konsequenzen des mangelnden Organstatus. 207
aa) Kein Recht zur Erhebung einer Untätigkeitsklage 207
bb) Keine Haftung der Gemeinschaft 207
cc) Regelung des Sitzes 208
2. Verhältnis des Ausschusses der Regionen zu anderen Gemeinschaftsorganen 208
a) Verhältnis zur Kommission. 209
aa) Anwesenheit von Kommissionvertretern bei Plenarversammlungen und in den Fachkommissionen 209
bb) Gemeinsames Arbeitsprogramm Kommission/Ausschuß der Regionen 210
b) Verhältnis zum Rat 211
c) Verhältnis zum Europäischen Parlament 212
aa) Der “Arbeitsvertrag” zwischen dem Europäischem Parlament und dem Ausschuß der Regionen 212
bb) Bisherige Ergebnisse 213
d) Bewertung 214
3. Gemeinschaftsrechtliche Anerkennung eines dreistufigen Aufbaus der Gemeinschaft durch Einsetzung des Ausschusses der Regionen? 214
a) Keine Anerkennung der dritten Ebene durch den EWG-Vertrag 215
b) Auswirkung der Einbeziehung der unterstaatlichen Ebene im EG-Vertrag 215
aa) Schutz der Mitwirkungsbefugnisse des Ausschusses der Regionen durch den EG-Vertrag 216
bb) Weitergehende Bedeutung der Nennung im EG-Vertrag? 217
(1) Keine ausdrücklichen Entscheidungsbefugnisse für die dritte Ebene durch den EG-Vertrag 217
(2) Begründung für die Nicht-Einbeziehung 217
(3) Auswirkung des Grundsatzes der Verfassungssouveränität auf die rechtliche Stellung der dritten Ebene 218
c) Ergebnis 219
4. Zwischenergebnis: Auswirkungen der Einsetzung des Ausschusses der Regionen auf die Verfassungsprinzipien der Gemeinschaft 219
IV. Organe und Organisation des Ausschusses 221
1. Geschäftsordnung 221
a) Genehmigungspflicht durch den Rat 221
b) Entstehung der Geschäftsordnung 222
2. Plenarversammlung 224
a) Einberufung 224
b) Beschlußfassung 225
3. Präsidium 226
4. Präsident 227
a) Interne Aufgaben des Präsidenten 227
b) Externe Aufgaben des Präsidenten 229
c) Wahl des ersten Präsidenten am 9. März 1994 229
aa) Ausgangssituation 230
bb) Vier Kandidaten 230
cc) Ergebnis 232
dd) Einschätzung 232
5. Fachkommissionen und Unterausschüsse 233
6. Interne Arbeitsorganisation 234
a) Gemeinsame Dienste mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuß 234
b) Kabinett des Präsidenten 236
c) Generalsekretariat 236
V. Klagebefugnisse wegen einer Verletzung der Anhörungspflicht 237
1. Zulässigkeit der Klageerhebung in allen Fällen der Verletzung der obligatorischen Anhörungspflicht 238
a) Gerichtshof: “Rechtswirkung” der Organhandlung entscheidend 239
b) Verbot des Erlasses harmonisierender Maßnahmen 239
c) Rechtswirkung bisher durchgeführter Förderungsprogramme am Beispiel des ERASMUS-Programms 240
d) Rechtsprechung des EuGH zu weiteren Förderprogrammen 241
e) Übertragung der Rechtsgedanken auf die “neuen Kompetenzen” der Gemeinschaft 242
f) Zwischenergebnis 242
2. Klagebefugnis zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage zum Schutz der Anhörungsrechte 243
a) Grundsätzlich: Klageerhebung durch die Kommission als “Hüterin der Verträge” 243
aa) Zuständigkeit der Kommission als “Hüterin der Verträge” 244
bb) Negative Aspekte der Wahrnehmung der Anhörungsrechte des Ausschusses der Regionen durch die Kommission 244
b) Prüfung der Legitimation des Ausschusses der Regionen zur Erhebung einer Individualklage 246
aa) Überlegungen des Generalanwalts van Gerven zur Zulässigkeit der Erhebung einer Individualklage durch das Europäische Parlament 246
bb) Erhebung der Individualklage durch “juristische Personen” 247
(1) Das Europäische Parlament als “juristische Person” nach GA van Gerven 247
(2) Rückschlüsse auf den Status des Ausschusses der Regionen. 248
(3) Bewertung 248
cc) Nichtigkeitsklage bei “unmittelbarem und individuellen Betroffensein” 249
(1) Unmittelbare und individuelle Betroffenheit des Europäischen Parlaments bei Verletzung seiner Anhörungsrechte nach GA van Gerven 249
(2) Kritische Würdigung der Überlegungen GA van Gervens anhand des Rechtsgedankens der Individualklage 251
dd) Zwischenergebnis 252
c) Prüfung der Legitimation des Ausschusses der Regionen zur Klageerhebung analog Art. 173 III EGV 252
aa) Keine Aktivlegitimation nach dem Wortlaut der Vorschrift 253
bb) Vergleichbare Situation zum Europäischen Parlament aufgrund des EWG-Vertrages 254
cc) Zugeständnis eines Klagerechts an das Europäische Parlament zum “Schutz seiner Befugnisse” durch den EuGH in der Rechtssache Tschernobyl 254
dd) Urteilsbegründung in der Rechtssache Tschernobyl 255
ee) Übertragung der Rechtsgedanken aus der Rechtssache Tschernobyl auf die Situation des Ausschusses der Regionen 256
(1) Kein Gewährleistung der Wahrung der Anhörungsrechte durch Inzidentprüfung im Rahmen von Klagen Drittbetroffener 257
(2) Keine Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage 257
(3) Kein Recht zur Nebenintervention. 258
(4) Zusätzlicher Faktor: Politische Stellung des Ausschusses der Regionen im Vergleich zum Europäischen Parlament 258
(5) Zusammenfassung 259
ff) Beratende Funktion des Ausschusses der Regionen als Bestandteil des institutionellen Gleichgewichts des EG-Vertrages 259
(1) Der Begriff des institutionellen Gleichgewichts in der frühen Rechtsprechung des EuGH 260
(2) Der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts in der Literatur 261
(3) Definition des institutionellen Gleichgewichts durch den EuGH in der Rechtssache Tschernobyl 262
(4) Vergleich der Definition des EuGH mit der Kritik der Literatur 263
(5) Umfang des Begriffs institutionelles Gleichgewicht aufgrund der Dogmatik des EuGH 264
(6) Konsequenzen aus der Dogmatik des EuGH 265
gg) Zwischenergebnis 266
d) Klageerhebung durch den Rat oder einen Mitgliedstaat 266
e) Prüfung der Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle durch regionale und kommunale Gebietskörperschaften 266
aa) Rechtsprechung vor Inkrafttreten des EU-Vertrages: Rechtssache Differdange und Rechtssache Wallonien und Glaverbel 267
bb) Weite Auslegung des Begriffs “Mitgliedstaat” nach Inkrafttreten des EU-Vertrages? 268
(1) Pro: Auswirkungen des verstärkten Schutzes der Regionen aufgrund des EU-Vertrages 268
(2) Contra: Rechtsgedanke der abstrakten Normenkontrolle 269
(3) Contra: Heterogenität der regionalen Ebene 269
cc) Zwischenergebnis 270
f) Prüfung der Legitimation der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Erhebung einer Individualklage 270
aa) Aktivlegitimation der Regionen und Kommunen 270
bb) Befugnis der Regionen zur Klage “gegen die an sie ergangenen Entscheidungen” 271
(1) Erlaß im Bereich “Wirtschaftlicher und Sozialer Zusammenhalt”? 271
(2) Erlaß von Entscheidungen im Bereich der “neuen Kompetenzen” der Gemeinschaft? 272
cc) Befugnis der Regionen zur Klage gegen “sonstige Entscheidungen” 272
(1) Definition der “Entscheidung” nach dem EuGH 273
(2) Unmittelbare und individuelle Betroffenheit 274
dd) Zwischenergebnis 275
g) Zusammenfassung 275
3. Begründetheit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung “wesentlicher Formvorschriften” 276
a) Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht des Europäischen Parlaments 276
b) Allgemein: Zweck der Formvorschrift 277
c) Wesentlichkeit aufgrund der primärrechtlichen Verankerung der unterstaatlichen Mitwirkung 278
4. Zusammenfassung 278
VI. Zukünftige Entwicklung des Ausschusses der Regionen 279
1. Im Hinblick auf die Revisionsverhandlungen 1996 279
2. Langfristige Entwicklung: Der Ausschuß der Regionen als “Dritte Kammer” 281
3. Einschätzung 282
a) Vorteile einer Aufwertung des Ausschusses der Regionen 282
b) Bedenken 282
E. Zusammenfassung und Ergebnis 285
I. Der Auschuß der Regionen als “Nebenorgan” 285
II. Einstieg in einen “kooperativen Regionalismus” 286
III. Der Ausschuß als Grundstein für ein “Europa mit Regionen”? 289
Anhang I: Artikel 198 a–c EGV 290
Anhang II: Geschäftsordnung und Anweisungen des Präsidenten zur Arbeitsweise der Fachkommissionen 292
Literaturverzeichnis 313
Index 340