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Baum, M. (1999). Die Wissenszurechnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49367-8
Baum, Marcus. Die Wissenszurechnung. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49367-8
Baum, M (1999): Die Wissenszurechnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49367-8

Format

Die Wissenszurechnung

Baum, Marcus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 223

(1999)

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Abstract

Marcus Baum behandelt das in Rechtsprechung und Literatur vieldiskutierte Problem der Wissenszurechnung und Wissenszusammenrechnung, das durch die bedeutenden Fortschritte auf dem Gebiet der Datenverarbeitung in den vergangenen Jahren auch immense praktische Bedeutung gewonnen hat. Erörtert wird die Zurechnung von Organwissen, die Zurechnung des Wissens unterorganschaftlicher Hilfspersonen und der Problemkreis des Akten- und Computerwissens. Dogmatisch wird die Wissenszurechnung als Problem des Allgemeinen Teils des BGB verortet, der Sache nach geht es um die rechtliche Behandlung arbeitsteiliger Aktivität.

Der Autor setzt sich kritisch mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsansätzen auseinander. In Abgrenzung zu diesen entwickelt er auf der Basis allgemeiner Zurechnungsregeln ein neues, weitgehend einheitliches und abschließendes Modell für die Zurechnung des Wissens organschaftlicher und unterorganschaftlicher Hilfspersonen. Das Modell erhebt für sämtliche Wissensnormen und alle Organisationsformen Anspruch auf Gültigkeit. Ob eine arbeitsteilige Struktur - d. h. eine juristische Person, ein Unternehmen, eine Behörde oder eine natürliche Person, die Hilfspersonen einsetzt - juristisch weiß oder nicht, ergibt sich danach jeweils im Einzelfall über ein für Organwissen vierstufiges und für das Wissen unterorganschaftlicher Hilfspersonen fünfstufiges Zurechnungsmodell. Handhabbar werden so insbesondere auch die Problematik des Vergessens bei arbeitsteiligen Strukturen, die Frage arglistigen Handelns arbeitsteiliger Strukturen und der Zurechnung von Akten- und Computerwissen.

Die Praktikabilität des Zurechnungsmodells wird abschließend im dritten Teil der Arbeit durch die Lösung einiger Beispielsfälle aus der höchstrichterlichen Judikatur verdeutlicht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung, terminologische und methodologische Vorbemerkungen 27
Teil I: Systematische Vorbemerkungen 32
§ 1 Die Arten der Wissensnormen, das Lösungskonzept und der Gang der Untersuchung 32
A. Die Arten der Wissensnormen 32
I. Wissen ist erheblich in Verbindung mit einem rechtsgeschäftlichen Verhalten (Tun oder Unterlassen) 33
II. Wissen ist erheblich in Verbindung mit einem geschäftsähnlichen oder tatsächlichen Verhalten (Tun oder Unterlassen) 34
III. Wissen ist an sich rechtsfolgebegründend 34
B. Das Zurechnungsmodell 35
C. Der Gang der Untersuchung 37
Teil II: Zurechnung von Wissen 39
§ 2 Das Gesetz 39
A. § 166 I BGB 39
I. Voraussetzungen 40
1. Hilfsperson ist Vertreter 40
2. Abgabe oder Empfang einer Willenserklärung durch den Vertreter für den Vertretenen 40
II. Rechtsfolge 41
1. Zurechnung vom Vertreter zum Vertretenen 41
2. Zurechnung des gesamten Wissens des Vertreters, aber nur für die Folgen der gerade abgegebenen oder empfangenen Willenserklärung 41
B. §§ 43 Nr. 1, 44 VVG 42
C. § 166 II BGB 43
D. § 164 I, III BGB 44
E. § 278 BGB 45
F. Weitere Vorschriften über die Zurechnung schuldhaften Verhaltens 46
G. Zusammenfassung 47
§ 3 Handlungsabhängige Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson ausgehend von § 166 I BGB 49
A. Die Rechtsprechung 50
I. Die analoge Anwendung von § 166 I BGB 50
II. Der allgemeine Rechtsgedanke 53
B. Literatur 55
C. Die Zulässigkeit von Analogie und allgemeinem Rechtsgedanken 58
I. Feststellung der Lücke 60
1. Regelungsabsicht des historischen Gesetzgebers 61
2. Ratio legis als objektiv-teleologisches Kriterium 63
a) Kein logischer Zwang 63
b) Formulierung der ratio legis als objektiv-teleologisches Kriterium 64
aa) Verantwortung für eine arbeitsteilig eingesetzte Hilfsperson als billiger Ausgleich 64
bb) Weitere, speziellere Zurechnungsgesichtspunkte 67
3. Nachweis der Lücke 70
a) Allgemein 70
b) Insbesondere Lückenfeststellung bei § 990 BGB 73
II. Lückenausfüllung 77
1. Die Rechtsfolge, insbesondere nur dienstlich erlangtes oder auch privates Wissen 78
a) Der Meinungsstand 78
b) Methodische Erwägungen 81
c) Die ratio legis 81
d) Analoge Anwendung auch des Negativgrundsatzes 83
2. Einsatz durch den Geschäftsherrn und Handeln im Rahmen der Aufgabe 84
3. Stellvertretergleiche Stellung 85
a) Eigenverantwortlichkeit 85
b) Auftreten nach außen 90
D. Die Zurechnungsanordnung und deren Reichweite 91
E. Zusammenfassung 91
§ 4 Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson 92
A. Rechtsfreier Raum 93
B. Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung 93
I. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung über § 166 I BGB 94
1. Die Rechtsprechung 94
a) Der “Grundschuldfall” 94
b) Der “Darlehensfall” 95
c) Der “Supermarktfall” 96
d) Der “Landesversorgungsamtsfall” 98
e) Der “Versicherungsanstaltsfall” 100
f) Der “Betriebsprüferfall” 102
g) Die “kanadischen Betrugsfälle” 103
h) Der “Knollenmergelfall” 107
i) Der “Kreditabteilungsfall” 109
j) Der “PKW-Fall” 110
k) Der “Aufrechnungsfall” 114
l) Die Position der Rechtsprechung 115
2. Die Literatur 120
3. Die Lückenfeststellung mit § 166 I BGB 122
4. Fälle nur scheinbar handlungsunabhängiger Wissenszurechnung über den Rechtsgedanken des § 166 I BGB 124
a) Der “Scheckbetrugsfall I” 124
b) Der “Scheckbetrugsfall II” 126
5. Zusammenfassung 126
II. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung über § 166 II BGB 127
1. Weite Auslegung des Begriffs Weisung 127
2. Grenzen der Auslegung 129
3. Der allgemeine Rechtsgedanke des § 166 II BGB 131
4. Zusammenfassung 131
III. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung über § 278 BGB 132
1. Der Lösungsvorschlag von Oldenbourg 132
2. Der Lösungsvorschlag von Canaris 133
3. Lückenfeststellung mit § 278 BGB 134
a) Die ratio legis 134
b) Handlungsabhängigkeit der Zurechnung in § 278 BGB 135
c) § 278 BGB als Bereichshaftung 138
4. Zusammenfassung 139
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung ausgehend von § 164 III BGB, der “Wissensempfangsvertreter” 140
1. Lückenfeststellung mit § 164 III BGB 140
a) Die ratio legis 140
b) Die Lückenfestellung im einzelnen und methodische Zulässigkeit 141
2. Lückenausfüllung 144
a) Voraussetzungen im einzelnen 145
aa) Einsatz gerade zur Wissenserlangung 145
bb) Abgrenzung “Wissensempfangsvertreter” und “Wissensempfangsbote” 145
cc) Offenkundigkeit 146
b) Rechtsfolge im einzelnen 146
aa) Nur dienstliches Wissen 146
bb) Die Zurechnung als eigenes Wissen 146
cc) Vergessen 147
dd) Sonderproblem Arglist 150
3. Die Rechtsprechung des BGH und der “Wissensempfangsvertreter” 153
4. Abgrenzung zur Wissenszurechnung über §§ 164 III, 166 I BGB 154
5. Zusammenfassung 154
V. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung und gesetzesimmanente Rechtsfortbildung 155
VI. Zusammenfassung 156
C. Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung 156
I. Vorschriften über den arbeitsteiligen Einsatz von Hilfspersonen – die gesetzliche Konzeption und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung 158
1. § 166 I BGB 158
2. § 166 II BGB 158
3. § 164 I, III BGB 158
4. § 278 BGB 159
5. § 831 BGB 159
6. Sondergesetze 163
7. Auswertung 163
8. Zusammenfassung 164
II. Die der rechtlichen Behandlung arbeitsteiliger Aktivität im BGB zugrundeliegenden Wertungen und ihre heutige Gültigkeit 165
1. Die Wertungen des historischen Gesetzgebers 165
a) Das wirtschaftspolitische Motiv 165
b) Die individualistische Konzeption 167
c) Die handlungsunabhängige Wissenszurechnung und die Wertungen des historischen Gesetzgebers 171
2. Die heutige Überzeugungskraft der dem BGB zugrundeliegenden Wertungen 171
a) Privilegierung arbeitsteiliger Aktivität und Aufgaben des Privatrechts 172
b) Auflösung der individualistischen Konzeption 175
3. Zusammenfassung 176
III. Wissenszurechnung aufgrund des Gleichstellungsarguments 176
1. Das Gleichstellungsargument in Rechtsprechung und Literatur 177
2. Die Gleichstellung der juristischen mit der natürlichen Person 178
a) Das Gleichstellungsargument und der Personbegriff des BGB 179
b) Gesetzliche Zurechnungsvorschriften bei juristischen Personen und das Gleichstellungsargument 181
aa) Vertretung 182
bb) Haftung 182
c) Die sachliche Richtigkeit der gesetzlichen Konzeption 184
d) Auswertung 185
3. Lückenfeststellung 186
a) Wertungsmäßige Gleichheit von arbeitsteiliger Struktur und Einzelperson 186
aa) Arbeitsteilige Leistungserbringung und Gleichheitssatz 186
bb) Andere rechtsgeschäftliche Beziehungen und Gleichheitssatz 188
cc) Außerrechtsgeschäftlicher Bereich und Gleichheitssatz 189
dd) Zwischenergebnis 190
b) Lückenfeststellung mit dem Gleichstellungsargument im einzelnen 190
4. Lückenausfüllung 193
a) Der Vorschlag von Medicus 194
aa) Der Begriff “Wissen” 194
(1) Der Begriff “Wissen” bei v. Tuhr und Medicus 194
(2) Die Unrichtigkeit des Wissensbegriffs von Medicus 196
(a) Die Sicherheit des Wissens und die Irrtumsproblematik 196
(b) Besteht eine Pflicht, sich Wissen zu verschaffen? 200
(c) Vergessen 201
(d) Zwischenergebnis 202
(e) Abgrenzung “Wissen” und “Wissenmüssen” aus prozessualer Sicht 202
(f) Ergebnis 203
bb) Aktenwissen 204
cc) Die mißglückte Gleichstellung 204
b) Der Vorschlag von Canaris 205
c) Die praktische Unmöglichkeit, mit dem Gleichstellungsargument die Gleichstellung zu erreichen 208
5. Ergebnis 208
6. Zusammenfassung 208
IV. Wissenszurechnung als Vertrauenshaftung 210
1. Vertrauenstatbestand: ordnungsgemäße, ideale Organisation 213
2. Schutzwürdiges Vertrauen 218
3. Zurechenbarkeit 219
a) Dolus praeteritus 219
b) Risikozurechnung 220
4. Vertrauensinvestition 221
5. Kausalzusammenhang zwischen Vertrauen und Disposition 221
6. Gesamtbewertung: Venire contra factum proprium? 222
7. Reichweite des Vertrauensgedankens 222
8. Zusammenfassung 224
V. Wissenszurechnung aufgrund Risikoschaffung 225
1. Wissensaufspaltung als Risikoschaffung durch Arbeitsteilung 226
2. Rechtsprechung und Literatur 227
a) Strikte, vollständige Zurechnung des Wissens als Ausgleich des Risikos der Wissensaufspaltung durch Arbeitsteilung 227
aa) Der “Nachtwachefall” 227
bb) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei Möller 228
cc) Repräsentantenstellung 229
(1) Der “Pferdestallfall” 229
(2) Der Repräsentant in der Literatur 231
dd) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei Hoffmann 233
ee) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei M. Schultz 234
b) Anforderungen an die Organisation des Wissens als Ausgleich des Risikos der Wissensaufspaltung durch Arbeitsteilung 234
aa) Die Rechtsprechung zur Arglist 235
(1) Der “Kolonnenführerfall” 235
(2) Der “Dachpfettenfall” 240
bb) Die Arglistrechtsprechung in der Literatur 242
(1) Schubert 243
(2) Derleder 243
(3) Kniffka 244
(4) Rutkowsky 245
(5) Schlechtriem 245
cc) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei Meyer-Reim und Testorf 246
dd) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei Kohte 248
ee) Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei Herschel 248
c) Zusammenfassung 249
3. Lückenfeststellung 249
a) Rechtliche Verantwortung für die Schaffung von Risiken 249
aa) Gefährdungshaftung 249
bb) Haftung für die Verletzung von Verkehrspflichten 250
cc) Auffindung eines allgemeinen Prinzips mittels Induktion 251
b) Lückenfeststellung aufgrund des allgemeinen Prinzips und methodische Zulässigkeit 254
aa) Lückenfeststellung aufgrund des allgemeinen Prinzips 254
bb) Methodische Zulässigkeit 257
(1) Entgegenstehende gleich- oder höherrangige Prinzipien 258
(2) Die Literatur 258
(3) Das beredte Schweigen des Gesetzes 259
(a) Argumentum e contrario aus § 166 I BGB? 260
(b) Argumentum e contrario aus § 166 II BGB? 261
(4) Ergebnis 264
4. Lückenausfüllung 264
a) Grundlagen 264
b) Tätigkeit mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn 266
c) Wissenserwerb in innerem Zusammenhang mit der Tätigkeit 266
d) Konkretisierung der Pflicht, Wissen verfügbar zu machen 267
aa) Das bewegliche System 267
(1) Typisierende Betrachtungsweise vom Zeitpunkt der Gefahrschaffung aus 268
(2) Technische Beherrschbarkeit 268
(3) Kosten der Beherrschung 269
(4) Größe und Art des möglichen Nachteils für den Dritten 270
(5) Größe des Risikos der Wissensaufspaltung 270
(a) Eine Einzelperson hätte das Geschäft durchführen oder in der Rechtsbeziehung stehen können 270
(b) Eine Einzelperson hätte das Geschäft nicht durchführen oder in der Rechtsbeziehung nicht stehen können 273
(6) Rechtsgeschäftlicher Kontakt 274
(7) Datenschutz 275
bb) Der Einfluß der Einzelnorm auf das bewegliche System 275
e) Konkretisierung der Pflicht, Wissen verfügbar zu halten 279
aa) Das bewegliche System 279
bb) Der Einfluß der Einzelnorm auf das bewegliche System 285
cc) Der Tod 286
dd) Ergebnis 287
f) Die Pflicht, Wissen verfügbar zu machen und zu halten, die Rechtsprechung und die Literatur, insbesondere die Bedeutung des Zeitpunkts der Informationserlangung 287
g) Rechtsfolge 290
aa) Bei Erfüllung der Pflicht 290
bb) Bei Nichterfüllung der Pflicht 290
cc) Sonderproblem Arglist 295
(1) Arglist bei der Einzelperson 296
(2) Arglist bei der arbeitsteiligen Struktur nach der Rechtsprechung 296
(3) Arglist bei der arbeitsteiligen Struktur nach der Literatur 298
(4) Arglist bei der arbeitsteiligen Struktur nach dem eigenen Standpunkt 300
(a) Bei Geltung des Gleichstellungsarguments 300
(b) Sofern das Gleichstellungsargument nicht gilt 300
(c) Die Auflösung des Arglistbegriffs 301
h) Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung und Gehilfenversagen 302
i) Beweislast 305
5. Zusammenfassung 305
§ 5 Die Erweiterung der handlungsabhängigen Wissenszurechnung über die Verantwortung für Risikoschaffung 308
A. Lückenfeststellung und methodische Zulässigkeit 309
B. Lückenausfüllung 311
I. Grundlagen 311
II. Konkretisierung der Pflicht, Wissen verfügbar zu machen, und Rechtsfolgen ihrer Verletzung 312
1. Tätigkeit mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn 313
2. Wissenserwerb in innerem Zusammenhang mit der Tätigkeit 313
3. Konkretisierung der Pflicht, Wissen verfügbar zu machen, im einzelnen 313
4. Rechtsfolge 314
5. Beweislast 315
C. Zusammenfassung 315
§ 6 Organwissen 317
A. Rechtsprechung 317
I. Überkommene Rechtsprechung 317
II. Der “Schlachthausfall” 320
1. Der Sachverhalt 320
2. Bestätigung der überkommenen Rechtsprechung zum Organwissen 321
3. Die Absetzungsbewegung von der überkommenen Rechtsprechung 321
4. Die Auswertung 322
III. Der “Omnibusfall” 323
1. Die Entscheidung 323
2. Die Auswertung 325
IV. Der “Altlastenfall” 328
1. Die Entscheidung 328
2. Die Auswertung 329
B. Die Literatur 330
I. Zustimmende Stimmen zur überkommenen Rechtsprechung 330
II. Ablehnende Stimmen zur überkommenen Rechtsprechung bzw. die strikte Zurechnung des Organwissens ablehnende Stimmen 335
1. Baumann 335
2. Gesellschaftsrechtliche Kommentarliteratur 338
3. Flume 340
4. Tintelnot 342
5. Reuter 342
6. Lösung über den Vertrauensgedanken 343
a) Grunewald, Taupitz und W. Schultz 343
b) Sieger 344
7. Scheuch 347
8. Medicus 349
9. Bohrer 349
C. Die Ansatzpunkte in Rechtsprechung und Literatur und der eigene Lösungsvorschlag 349
I. Handlungsabhängige Wissenszurechnung über den Rechtsgedanken des § 166 I BGB 350
II. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung über den Rechtsgedanken des § 166 II BGB 351
III. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung basierend auf der Organtheorie 351
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung basierend auf § 31 BGB 353
V. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung basierend auf § 28 II BGB 354
1. Lückenfeststellung 354
2. Lückenausfüllung 355
3. Ergebnis 356
VI. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung über den Vertrauensgedanken 356
VII. Die Lösung über das Gleichstellungsargument 357
1. Juristische Person mit einköpfigem Vertretungsorgan und Einzelperson mit Hilfspersonen 358
a) Zurechnung des Wissens der selbst handelnden Einzelperson und des selbst handelnden Organmitgliedes 358
b) Zurechnung des Wissens der anweisenden Einzelperson und des anweisenden Organmitgliedes 359
c) Wissen der Einzelperson und der juristischen Person an sich 359
d) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens der Einzelperson und des Organmitgliedes wegen Risikoschaffung 360
e) Das Zurechnungsmodell für das Wissen der Einzelperson mit Hilfspersonen und das Wissen des einzigen Organs einer juristischen Person 361
f) Zurechnung des Wissens unterorganschaftlicher “Wissensempfangsvertreter” bei der Einzelperson mit Hilfspersonen und der juristischen Person mit einköpfigem Vertretungsorgan 362
2. Juristische Person mit mehrköpfigem Vertretungsorgan 363
a) Zurechnung des Wissens des handelnden Organmitgliedes 364
b) Zurechnung des Wissens des anweisenden Organmitgliedes 364
c) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens eines Organmitgliedes über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 364
d) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens eines Organmitgliedes wegen Risikoschaffung 366
e) Zusammenfassung 368
f) Zurechnung des Wissens unterorganschaftlicher “Wissensempfangsvertreter” bei der juristischen Person mit mehrköpfigem Vertretungsorgan 369
3. Ergebnis 370
VIII. Zurechnung des Wissens anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter 370
IX. Zurechnung des Wissens der Mitglieder von Aufsichtsorganen 371
X. Der Anwendungsbereich der Zurechnungsmodelle 371
1. Geltung für alle juristischen Personen 371
2. Geltung für alle Organisationsformen 372
a) Geltung bei einköpfigem Vertretungsorgan 372
aa) Zurechnung des Wissens des selbst handelnden Gesellschafters 372
bb) Zurechnung des Wissens des anweisenden Gesellschafters 372
cc) Wissen der Gesellschaft an sich 373
dd) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens des Gesellschafters wegen Risikoschaffung 373
ee) Zurechnung des der Gesellschaft zurechenbaren Wissens unterorganschaftlicher “Wissensempfangsvertreter” 373
b) Geltung bei mehrköpfigem Vertretungsorgan 373
aa) Zurechnung des Wissens des handelnden Gesellschafters 374
bb) Zurechnung des Wissens des anweisenden Gesellschafters 374
cc) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens eines Gesellschafters über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 374
dd) Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens eines Gesellschafters wegen Risikoschaffung 374
ee) Zurechnung des der Gesellschaft zurechenbaren Wissens unterorganschaftlicher “Wissensempfangsvertreter” 375
D. Zusammenfassung 375
§ 7 Die Einzelnorm 378
Teil III: Beispiele zur Wissenszurechnung 379
§ 8 Die Konkretisierung des Zurechnungsmodells an Hand der Entscheidungen der Rechtsprechung 379
A. “Der Grundschuldfall” 379
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 379
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 381
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 381
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 382
B. Der “Darlehensfall” 385
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 385
II. Bewertung 386
C. Der “Supermarktfall” 387
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 387
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 389
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 390
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 390
D. Der “Landesversorgungsamtsfall” 393
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 393
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 395
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 395
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 395
E. Der “Versicherungsanstaltsfall” 398
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 398
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 399
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 399
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 400
F. Der “Betriebsprüferfall” 402
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 402
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 403
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 403
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 404
G. Die “kanadischen Betrugsfälle” 405
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 405
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 407
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 408
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 408
H. Der “Knollenmergelfall” 411
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 411
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 412
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 412
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 413
I. Der “Kreditabteilungsfall” 414
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 414
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 415
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 416
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 416
J. Der “PKW-Fall” 418
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 418
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 421
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 421
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 422
V. Arglist 425
K. Der “Aufrechnungsfall” 426
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 426
II. Zurechnung nach dem hier vertretenen Zurechnungsmodell 427
L. Der “Nachtwachefall” 428
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 428
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 429
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 429
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 429
M. Der “Pferdestallfall” 431
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 431
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 432
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 433
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 433
V. Die Repräsentantenstellung und das Zurechnungsmodell 435
N. Der “Kolonnenführerfall” 436
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 436
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 439
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 439
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 440
V. Arglist 442
O. Der “Dachpfettenfall” 443
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 443
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 444
III. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 444
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 444
P. Der “Schlachthausfall” 446
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 446
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 448
III. Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens eines Organmitgliedes über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 448
IV. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 449
V. Arglist 451
Q. Der “Omnibusfall” 452
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 452
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung bei der GmbH & Co. KG 454
1. Handlungsabhängige Wissenszurechnung bei der Komplementär-GmbH 454
2. Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens des verstorbenen Geschäftsführers als Wissen der Komplementär-GmbH an sich 455
3. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung bei der Komplementär-GmbH 456
4. Arglist 457
5. Ergebnis 457
R. Der “Altlastenfall” 458
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe 458
II. Handlungsabhängige Wissenszurechnung bei der GmbH & Co. KG 460
1. Handlungsabhängige Wissenszurechnung bei der Komplementär-GmbH 460
2. Handlungsunabhängige Zurechnung des Wissens ausgeschiedener Organmitglieder oder ausgeschiedener unterorganschaftlicher Hilfspersonen über den aus § 164 III BGGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 460
3. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung bei der Komplementär-GmbH 460
4. Teilergebnis 462
III. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung bei der GmbH & Co. KG 462
S. Der “Knie-Fall” 463
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe des “Knie-Falls” 463
II. Die Literatur zum “Knie-Fall” 466
III. Aktenwissen im hier befürworteten Zurechnungsmodell 466
1. Aktenwissen bei der Einzelperson 467
2. Aktenwissen bei der arbeitsteiligen Struktur 467
a) Im allgemeinen 467
b) Arbeitsteilig eingesetzte Wissensspeicher 469
IV. Die Lösung des “Knie-Falls” 469
1. Handlungsabhängige Wissenszurechnung 469
2. Zurechnung des Wissens des “Wissensempfangsvertreters” über den aus § 164 III BGB zu entnehmenden Rechtsgedanken 470
3. Handlungsunabhängige Wissenszurechnung wegen Risikoschaffung 470
4. Zurechnung wegen Erleichterung der Anzeigepflicht 470
Schlußzusammenfassung und wesentliche Ergebnisse 472
Literaturverzeichnis 481
Sachwortregister 496