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Umweltstrategien im Verpackungsrecht

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Scholz, R., Aulehner, J. (1998). Umweltstrategien im Verpackungsrecht. Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49166-7
Scholz, Rupert and Aulehner, Josef. Umweltstrategien im Verpackungsrecht: Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?. Duncker & Humblot, 1998. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49166-7
Scholz, R and Aulehner, J (1998): Umweltstrategien im Verpackungsrecht: Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49166-7

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Umweltstrategien im Verpackungsrecht

Mehrwegquote, Zwangspfand oder Lizenzierung?

Scholz, Rupert | Aulehner, Josef

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 86

(1998)

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Abstract

Die Verpackungsverordnung versucht, die umweltschützende Selbststeuerung der Wirtschaft durch die Internalisierung externer Kosten zu initiieren. Rückgabe-, Rücknahme-, Vermeidungs- und Verwertungspflichten sowie namentlich die Installierung der Duales System Deutschland AG sind dabei Ausdruck einer neuen reflexiven Steuerung. Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen, die für Getränkeverpackungen in der Verpackungsverordnung bereits vorgeschrieben sind bzw. deren Einführung vorgeschlagen wird, stellen demgegenüber einen systemwidrigen Rückfall in das überkommene interventionistische Recht dar.

Dabei ist die mit Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen einhergehende Diskriminierung von Einweg-Getränkeverpackungen weder ökologisch noch ökonomisch gerechtfertigt. Die ökologische Relevanz von Getränkeverpackungen hängt nicht von deren Ein- bzw. Mehrwegcharakter ab: Mehrwegverpackungen sind ebensowenig per se umweltfreundlich bzw. umweltschädlich wie Einweg-Getränkeverpackungen. Der »Ökobilanz für Getränkeverpackungen« ist kein gegenteiliges Ergebnis zu entnehmen.

Wirtschaftswissenschaftlich sind Mehrwegquoten, Zwangsbepfandung und Umweltlizenzen unerwünscht. Quotierungen vereiteln die umfassende Ausgleichsfunktion des Preises und bewirken eine weitere Reglementierung bzw. Bilaterialisierung des Marktes. Das Zwangspfand führt zur Substitution der Einweg-Getränkeverpackungen durch Mehrweg-Systeme, fördert die Konzentration im Einzelhandel und zwingt zum Rücktransport der Verpackungen entlang der Distributionskette. Umweltlizenzen setzen die Festsetzung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat voraus, prämiieren mit dem Unterlassen von Umweltverschmutzungen eine Selbstverständlichkeit, ziehen hohe Vollzugskosten nach sich und eröffnen Mißbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten. Zusätzliche Probleme ergeben sich aus der jeweiligen Ausgestaltung als befristete oder unbefristete Lizenzen, die entgeltlich oder unentgeltlich vergeben werden.

Aus rechtlicher Perspektive stellt die Verpackungsverordnung insgesamt eine auf gesellschaftliche Selbstregulierung ausgerichtete, der Wirtschaftslenkung und Gefahrenvorsorge angenäherte, zukunftsbezogene dynamische Rahmenregelung dar. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen sind demgegenüber Ausdruck der überkommenen staatlich-autoritativen Rechtssetzung und tendieren zu Wirtschaftsaufsicht und Gefahrenabwehr; sie markieren eine vergangenheitsbezogene statische Detailregelung.

Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen gegen nationales und europäisches Gemeinschaftsrecht. Sie stehen im Widerspruch zum KrW-/AbfG und zur Verfassung. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen nehmen ausdrücklich bzw. faktisch die »beteiligten Wirtschaftskreise« in Dienst. Diese Heranziehung Privater ist verfassungswidrig, weil die Abgrenzung der »beteiligten Wirtschaftskreise« zu unbestimmt, den »beteiligten Wirtschaftskreisen« die Durchsetzung der übertragenen Aufgaben mangels entsprechender Befugnisse rechtlich unmöglich und für diese Organisationsleistung keine Entschädigung vorgesehen ist. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen verstoßen überdies gegen Art. 12 I, 14, 2 I und 3 I GG. Sie sind weder geeignet noch erforderlich oder verhältnismäßig i.e.S.

Schließlich stehen Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen im Widerspruch zum europäischen Gemeinschaftsrecht, namentlich zur EG-Richtlinie 94/62/EG, zu Art. 30 und Art. 85, 86 EGV sowie zu den europäischen Gemeinschaftsgrundrechten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Untersuchungsgegenstand 19
Zweiter Teil: Rechtliche Regelungen der Mehrwegquoten 21
A. Verpackungsverordnung, Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen, Getränkemehrweg-Verordnung und Zielfestlegungen als untergesetzliche Normen 21
I. Derzeitige Regelung 21
1. Die Verpackungsverordnung 21
a) Mehrwegquoten und Zwangspfand 21
b) Abfallwirtschaftliche Ziele und Begriffsbestimmungen 22
2. Zielfestlegungen der Bundesregierung 23
3. Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen 23
II. Zukünftige Regelungen 24
1. VerpackV n.F. 24
2. GetränkeverpackungsVO-Konzept 26
B. Das Abfallgesetz bzw. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 28
I. Das AbfG als frühere Rechtsgrundlage für die VerpackV 28
II. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als derzeitige Rechtsgrundlage für die VerpackV 28
C. Verpackungsverordnung und Europarecht 29
I. Die früher einschlägige EG-Richtlinie 85 / 339 / EWG des Rates vom 27.6.1985 über Verpackungen für flüssige Lebensmittel 29
II. EG-Richtlinie 94 / 62 / EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 30
Dritter Teil: Ökologische Aspekte der Einweg-Ungleichbehandlung 33
A. Quantitative Entwicklungen im Bereich des Verpackungsabfalls 35
B. Qualitative Umweltauswirkungen von Ein- und Mehrwegverpackungen 37
I. Heterogenität und Optimierungspotential von Mehrweg-Systemen 37
1. Standardisierungschancen von Mehrweg-Systemen 38
a) Pendelsystem 38
b) Empfänger- und senderzentrierte sowie multilaterale Mehrweg-Systeme 39
c) Firmen-, Branchen- und offener Pool 40
2. Auswirkungen einer Standardisierung – der Standard-Bierkasten als Beispiel 40
3. Grenzen der Standardisierung von Mehrweg-Systemen 41
a) Der Verpackungsbegriff 41
b) Verpackungsfunktionen und Standardisierung 42
c) Wirtschaftlichkeit und Standardisierung 44
d) Rechtliche Aspekte einer Standardisierung von Mehrweg-Systemen 44
4. Ökologische Anforderungen an Mehrweg-Getränkeverpackungen 45
II. Umweltrelevanz von Ein- und Mehrweg-Systemen 45
1. Rohstoffverbrauch 46
a) Mehrweg-Glasflasche 46
b) Getränkekartons und Getränkedosen 47
c) Zwischenergebnis 48
2. Wasserverbrauch 48
3. Energieverbrauch 49
4. Wiederverwendbarkeit, Verwertbarkeit und Entsorgbarkeit 50
5. Zusammenfassung 52
C. Ökobilanzen und Produktlinienanalysen 53
I. Ökobilanz für Getränkeverpackungen 53
1. Die Ergebnisse der Ökobilanz für Getränkeverpackungen 53
2. Defizite der Ökobilanz für Getränkeverpackungen 54
3. Die Bedeutung der Ökobilanz für Getränkeverpackungen 57
II. Ökobilanzen und Produktlinienanalysen als Anknüpfungspunkte für eine sachgerechte rechtliche Regelung des Verhältnisses von Ein- und Mehrwegverpackungen 58
1. Ökobilanz und Produktlinienanalyse als Begriffe 58
2. Bestand von Ökobilanzen und Produktlinienanalysen 58
3. Begrenzte Verwertbarkeit vorhandener Ökobilanzen und Produktlinienanalysen 59
4. Methodische Vereinheitlichung von Ökobilanzen und Produktlinienanalysen 60
5. Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber 61
D. Zwischenergebnis 62
Vierter Teil: Ökonomische Aspekte von Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben 64
A. Die Mehrwegquoten 64
I. Wirkungsweise von Quoten und Quotierungsmodelle 64
1. Die Mehrwegquoten der VerpackV im Spektrum der Quotierungsmodelle 64
a) Rechtliche Bindungswirkung 65
b) Verfahren zur Umsetzung der Quotierung 66
c) Absolute oder relative Quotierung 66
d) Bezugsgröße zur Bestimmung der Quoten 67
2. Wirkungsweise von Quoten 67
a) Mehrwegquoten als Mengenbeschränkungen 67
b) Die ambivalenten – diskriminierenden und privilegierenden – Wirkungen der Mehrwegquoten 69
II. Die Mehrwegquoten – ein Fremdkörper im System der VerpackV a.F. und n.F. 69
1. Steuerung der Wirtschaft durch den Markt 70
2. Externe Kosten im Fall des Verpackungsmülls 70
3. Internalisierung externer Kosten durch die VerpackV a.F. und n.F. im Wege der Selbststeuerung 71
4. Die dirigistisch vorgegebenen Mehrwegquoten als Systembruch 73
5. Mehrwegquoten versus Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsquoten 73
6. Zusammenfassung 74
III. Die Unmöglichkeit zur Einhaltung der Mehrwegquoten 75
IV. Schwächung der Duales System Deutschland AG 76
B. Das Zwangspfand 76
I. Beabsichtigte Wirkungsweise des Zwangspfandes 76
II. Unerwünschte Nebeneffekte 78
1. Konzentration im Einzelhandel 78
2. Umstrukturierung des Getränkehandels 79
3. Absinken der Umlaufzahlen von Mehrweg-Getränkeverpackungen 80
III. Vergleich des Zwangspfandes für Einweg-Getränkeverpackungen und der Pfanderhebung für Mehrweg-Systeme 80
1. Ein- und Mehrphasenpfandregelung 80
2. Verdrängung der Einwegverpackungen durch die Mehrwegverpackungen 81
3. Erfahrungen mit einem Zwangspfand im Ausland 83
C. Umweltlizenzen 83
I. Begriff, Wirkungsweise und Verbreitung von Umweltlizenzen 83
1. Umweltlizenz bzw. Umweltzertifikat als Begriff 84
2. Wirkungsweise von Umweltlizenzen 84
3. Verbreitung von Umweltlizenzen 84
II. Ausgestaltung von Umweltlizenzen 85
1. Formen der Lizenzvergabe 86
2. Zeitliche Ausgestaltung von Umweltlizenzen 86
III. Bewertung von Umweltlizenzen 87
1. Nachteile von Umweltlizenzen allgemein 87
a) Autoritative Festlegung der zulässigen Umweltnutzung durch den Staat 87
b) Prämierung von Untätigkeit 87
c) Verlust der Planungssicherheit 88
d) Hohe Vollzugskosten 88
e) Mißbrauchs- und Manipulationsgefahr 89
f) Mißachtung des Zeitfaktors 89
2. Entgeltliche Vergabe von Umweltlizenzen 89
a) Erhöhung des Staatsanteils 89
b) Entwertung bisheriger Investitionen 89
c) Versteigerung versus Verkauf 90
3. Kostenfreie Verteilung von Umweltlizenzen 90
a) Benachteiligung neuer Marktteilnehmer 90
b) Begünstigung exzessiver Umweltnutzung 90
4. Diskrepanzen zwischen Ordnungsrecht und Umweltlizenz 91
D. Umweltabgaben 92
I. Definition von Umweltabgaben 92
II. Verbreitung von Umweltabgaben 92
III. Bewertung von Umweltabgaben 92
1. Tarifäres Instrument 93
2. Flexibilität von Umweltabgaben 93
3. Hohe Vollzugsfreundlichkeit 93
4. Akzeptanz von Verpackungsabgaben in der Wirtschaft 94
Fünfter Teil: Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen sowie Umweltabgaben und die Verpackungsverordnung a.F. wie n.F. als neuer Rechtstypus 95
A. Wirtschaftsaufsicht versus Wirtschaftslenkung 96
I. Die streitige Abgrenzung zwischen Wirtschaftsaufsicht und Wirtschaftslenkung allgemein 96
II. Verpackungsverordnung a.F. / n.F. – Mehrwegquoten und Erfassungs-, Sortier-und Verwertungsquoten – zwischen Wirtschaftsaufsicht und Wirtschaftslenkung 99
1. Mehrwegquoten als Wirtschaftsaufsicht 99
2. Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsquoten als Wirtschaftslenkung 100
3. Schlußfolgerungen 100
III. Umweltlizenzen und Umweltabgaben zwischen Wirtschaftsaufsicht und Wirtschaftslenkung 101
B. Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge 102
I. Das Verhältnis von Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge allgemein 102
II. Die Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsquoten der VerpackV als Gefahrenvorsorge 104
III. Die Mehrwegquoten der VerpackV a.F. / n.F. als Gefahrenabwehr 104
IV. Umweltlizenzen und Umweltabgaben zwischen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge 104
V. Folgerungen 105
1. Bestätigung der Divergenz zwischen den Mehrwegquoten und Umweltlizenzen einerseits und der VerpackV a.F. / n.F. allgemein andererseits 105
2. Anpassungsbedarf für die Mehrwegquoten und die Umweltlizenzen 106
3. Prozeduraler Handlungsbedarf 106
4. Produktlinienanalysen und Öko-Bilanzen statt Mehrwegquoten 107
C. Staat und Gesellschaft 108
I. Die VerpackV a.F. / n.F. als Form kooperativer Staatlichkeit 109
II. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen als Ausdruck interventionistischen Rechts 110
D. Mehrwegquoten, Umweltlizenzen und Umweltabgaben im Spektrum der staatlichen Handelsformen im Wirtschaftsverwaltungsrecht 110
I. Die Selbstbeschränkungsabkommen 111
II. Staatliche Verteilungslenkung 112
III. Folgerungen 112
E. Zwischenergebnis 112
Sechster Teil: Gesetzgebungszuständigkeit und Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen 114
A. Gesetzgebungszuständigkeit für Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen 114
B. Das Abfallgesetz als Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten und Zwangspfand 114
I. Verfahren der Verordnungsgebung 115
II. Mehrwegquoten und Zwangspfand als Inhalt der VerpackV 116
1. Das Zwangspfand 116
2. Die Mehrwegquoten 116
a) § 14 II AbfG als Ausdruck des Vorsorgeprinzips 116
b) Mehrwegquoten – weder eine Regelung der Art und Weise des Inverkehrbringens noch einer Rücknahmepflicht nach Gebrauch i. S. d. § 14 II 3 Ziff. 2 bzw. 3 AbfG 117
c) Verringerung des durch die Abfallmengen bedingten Deponie- und Landschaftsverbrauchs als Ziel des § 14 II AbfG 119
d) Folgerung 119
III. Der Bestimmtheitsgrundsatz und § 14 II AbfG als Ermächtigungsgrundlage für die Mehrwegquoten der VerpackV 119
1. Allgemeines, rechtsstaatliches und grundrechtliches Bestimmtheitsgebot 120
2. Verordnungsermächtigungen und Bestimmtheitsgrundsatz 120
3. Zwischenergebnis 121
C. Das KrW- / AbfG als Ermächtigungsgrundlage für Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben 121
I. Der Umfang der Verordnungsermächtigung nach dem KrW- / AbfG 121
II. KrW- / AbfG und Bestimmtheitsgrundsatz 122
1. Allgemeines, rechtsstaatliches und grundrechtliches Bestimmtheitsgebot 122
2. Reduzierte Bestimmtheitsanforderungen an Änderungsverordnungen? 123
3. Sachliche Notwendigkeiten und Reduzierung der Bestimmtheitsanforderungen 124
III. Verfahren der Verordnungsgebung nach dem KrW- / AbfG – die Zulässigkeit von Änderungsverordnungen 125
D. Zwischenergebnis 126
Siebter Teil: Verfassungsmäßigkeit von Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und Umweltabgaben 127
A. Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen als Form der Beteiligung Privater an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben 127
I. Heranziehung der Endverbraucher sowie der Hersteller, Vertreiber und Abfüller von Einweg-Getränkeverpackungen zur Abfallentsorgung 128
1. Abfallentsorgung als öffentliche Aufgabe unter dem KrW- / AbfG 128
2. Indienstnahme durch Mehrwegquoten, Zwangspfand und Umweltlizenzen 130
3. Voraussetzungen einer Indienstnahme 130
II. Rechtsdogmatische Zuordnung der Indienstnahme 131
B. Berufs- und Gewerbefreiheit (Art. 12 I GG) 133
I. Schutzbereich 133
1. Beruf 133
2. Art. 12 I GG als einheitliches Grundrecht mit einheitlichem Regelungsvorbehalt 135
3. Herstellung, Vertrieb und Abfüllung von Einweg-Getränkeverpackungen als gegenüber der Produktion und dem Absatz von Mehrweg-Getränkeverpackungen eigener Beruf i. S. d. Art. 12 I GG 136
4. Verwaltungsmonopol und staatlich gebundener Beruf 137
5. Zwischenergebnis 137
II. Eingriff 138
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 139
1. Gesetzesvorbehalt 139
a) Grundrechte und Rechtsstaatsprinzip als Grundlage des Gesetzesvorbehalts 139
b) Mehrwegquoten, Umweltlizenzen und Gesetzesvorbehalt 140
c) Zwischenergebnis 141
2. Bestimmtheitsgebot 141
a) Grundlagen und Anforderungen des allgemeinen Bestimmtheitsgrundsatzes 141
b) Mehrwegquoten und Bestimmtheitsgebot 141
aa) Bezugsjahr 1991 142
bb) Offener Vollzug der Mehrwegquoten 142
cc) Verfahren nach § 9 III VerpackV a.F. und § 9 II 1, 2, III VerpackV n.F. 143
c) Zwangspfand und Bestimmtheitsgebot 143
aa) Höhe des Pfandes 144
bb) Zivilrechtliche Ausgestaltung des Zwangspfandes 145
cc) Verwaltung der erhobenen und Verbleib nicht eingelöster Pfandgelder 145
d) Umweltlizenzen und Umweltabgaben 146
3. Stufentheorie und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 147
a) Inhalt der Stufentheorie 148
b) Stufenzuordnung 148
aa) Zwangspfand und Mehrwegquoten 149
bb) Umweltlizenzen 150
(1) Erstverteilung und bereits tätige Hersteller, Vertreiber und Abfüller von Einweg-Getränkeverpackungen 150
(2) Erstverteilung und neue Wettbewerbsteilnehmer 151
(3) Umweltlizenzen als Berufsausübungsregelungen 152
cc) Umweltabgaben 152
c) Verfassungsrechtliche Anforderungen an objektive Zulassungsvoraussetzungen 153
aa) Gemeinwohlzweck 153
(1) Mehrwegquoten und Zwangspfand 153
(2) Umweltlizenzen und Umweltabgaben 154
bb) Zweck-Mittel-Relation 154
(1) Geeignetheit 154
(a) Mehrwegquote 154
(aa) Definition der Mehrwegverpackungen – § 3 III VerpackV a.F. / n.F. 154
(bb) Kein genereller ökologischer Vorrang von Mehrwegverpackungen gegenüber Einwegverpackungen 155
(cc) Ökologisch ungerechtfertigte Differenzierung zwischen Einwegverpackungen über und solchen unter den Mehrwegquoten 155
(dd) Fehlende Vollziehbarkeit der Mehrwegquoten 156
(ee) Mehrwegquoten als Durchschnittsquoten 156
(b) Zwangspfand 156
(aa) Zwangspfand ohne Rücknahmepflicht 156
(bb) Höhe des Pfandes 157
(cc) „Duales System“ und Zwangspfand – § 9 I VerpackV a.F. 158
(c) Umweltlizenzen 159
(aa) Definition von Mehrweg-Getränkeverpackungen 159
(bb) Aufrechterhaltung des Mehrweg-Privilegs in modifizierter Form 159
(cc) Differenzierung zwischen lizenzierten und unlizenzierten Einweg-Getränkeverpackungen in ökologischer Hinsicht 160
(dd) Vollziehbarkeitsschwächen des Lizenzmodells 160
(ee) Umweltlizenzen als Prämie für die Unterlassung von Umweltverschmutzungen 161
(ff) Fixierung der gegenwärtigen Ein- / Mehrweganteile 161
(gg) Schutz vor Konkurrenz als Nebenwirkung 162
(hh) Bevorzugung der bisher schon als Hersteller, Vertreiber und Abfüller von Einweg-Getränkeverpackungen tätigen Unternehmen 162
(ii) Zwischenergebnis 162
(2) Erforderlichkeit 162
(a) Mehrwegquote 163
(aa) Mehrwegquoten ohne Differenzierung 163
(bb) Möglichkeit zur Widerlegung des von der VerpackV a.F. wie n.F. angenommenen absoluten Vorrangs von Mehrweg-Getränkeverpackungen gegenüber Einweg-Getränkeverpackungen 163
(cc) Progression der Mehrwegquoten 163
(b) Zwangspfand 164
(c) Umweltlizenzen 164
(3) Verhältnismäßigkeit i.e.S 164
(4) Zwischenergebnis 165
d) Verfassungsrechtliche Anforderungen an objektive Berufsausübungsregelungen 165
C. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) 166
I. Schutzbereich 166
1. Verhältnis zu Art. 12 I GG 166
2. Wirkungsbereiche des Art. 14 GG 167
3. Eigentum i. S. d. Art. 14 GG 167
4. Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG im einzelnen 168
II. Eingriff 170
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 170
IV. Zwischenergebnis 170
D. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) 171
E. Gleichheitsgarantie (Art. 3 I GG) 171
I. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem bzw. Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem 171
1. Ungleichbehandlung von Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen – Indienstnahme der Hersteller, Vertreiber und Abfüller von Einweg-Getränkeverpackungen 172
2. Quantitative Ungleichbehandlung von im wesentlichen gleichen Einweg-Getränkeverpackungen 172
3. Qualitative Gleichbehandlung von im wesentlichen ungleichen Einweg-Getränkeverpackungen 173
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem bzw. Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem 173
III. Zwischenergebnis 174
Achter Teil: Mehrwegquoten, Zwangspfand, Umweltlizenzen und europäisches Recht 175
A. EG-Verpackungsrichtlinie 175
I. Freiheit des Inverkehrbringens gem. Art. 18 EG-Richtlinie 94 / 62 /EG 176
II. Marktwirtschaftliche Instrumente, Art. 15 EG-Richtlinie 94 / 62 /EG 177
III. Wiederverwendung, Art. 5 EG-Richtlinie 94 / 62 / EG 178
B. EG-Vertrag 178
I. Art. 30 EGV 178
1. Handelshemmnis 179
2. Keine Rechtfertigung der Handelshemmnisse 179
II. Art. 85, 86 EGV 180
III. Art. 100, 100a EGV 180
C. EG-Verpackungsrichtlinie und Gemeinschaftsgrundrechte 181
Neunter Teil: Zusammenfassung 182
Literaturverzeichnis 194
Sachwortverzeichnis 208