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Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen

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Biermann, R. (2000). Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49519-1
Biermann, Rainer. Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49519-1
Biermann, R (2000): Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49519-1

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Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen

Biermann, Rainer

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 176

(2000)

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Abstract

Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Kapitel 1: Einleitung 27
A. Enwicklung und Beurteilung der Teilzeitarbeit 27
B. Rechtliche Einordnung der Teilzeitarbeit 30
C. Themenstellung 32
Kapitel 2: Begriff und Formen der Teilzeitarbeit 33
A. Begriff der Teilzeitarbeit 33
B. Arbeitnehmereigenschaft des Teilzeitbeschäftigten 34
Kapitel 3: Formen der Benachteiligung 37
A. Benachteiligung bei der Kernvergütung 37
B. Benachteiligung bei den Sonderleistungen des Arbeitgebers 38
I. Begriff der Sonderleistung 38
II. Verhältnis der Sonderleistungen zur Kernvergütung 39
III. Formen der Benachteiligung 39
Kapitel 4: Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht 41
A. Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 41
I. Einleitung 41
II. Entstehungsgeschichte 42
1. Einbettung des Benachteiligungsverbots gegenüber Teilzeitkräften in das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 42
2. Zweck des Art. I § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 42
3. Anlehnung des Benachteiligungsverbots gegenüber Teilzeitkräften an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6.4.1982 44
4. Geltung des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 für Vergütungsregelungen 44
5. Einbeziehung der mittelbaren Frauendiskriminierung in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 45
III. Normadressaten 46
1. Arbeitgeber 46
a) Begriff der Maßnahme 46
b) Unterlassen als Maßnahme 47
c) Bedeutung der zeitlichen Abfolge der Maßnahmen 48
d) Benachteiligender Charakter der Maßnahme 48
(1) Begriff der Benachteiligung 48
(2) Auffassung von Schüren 49
(3) Stellungnahme 49
(a) Kernvergütung 50
(b) Sonderleistungen des Arbeitgebers 51
2. Tarifvertragsparteien 51
3. Betriebspartner 52
IV. Vergleichsgruppenbildung 52
1. Teilzeit- und Vollzeitarbeit als vergleichbare Arbeitsformen 52
2. Fehlen vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer 53
a) Gleichbehandlungspflicht nur gegenüber vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern 53
b) Kriterien der Vergleichbarkeit 54
c) Verzicht auf das Erfordernis der Vergleichbarkeit der Tätigkeiten 55
d) Verzicht auf das Vorhandensein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer 56
3. Vergleich mit anderen Teilzeitbeschäftigten 57
a) Ausdehnung des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 auf vergleichbare Teilzeitarbeitnehmer 58
b) Stellungnahme 59
V. Unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeitarbeit 60
1. Kommt dem Tatbestandsmerkmal „wegen der Teilzeitarbeit“ eine Funktion zu? 60
a) Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 61
b) Auffassung von Schüren 62
c) Auffassung von Oetker 62
d) Stellungnahme 63
(1) Zweck des Tatbestandsmerkmals „wegen der Teilzeitarbeit“ 63
(2) Erforderlichkeit einer Abgrenzung zwischen dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 66
(3) Abgrenzung nach objektiven Kriterien 68
(4) Ergebnis 69
2. Wann liegt eine Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit vor? 69
a) Anknüpfung an die Dauer der Arbeitszeit 69
b) Die mittelbare Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 70
(1) Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.5.1993 70
(2) Auffassung von Wank 71
(3) Auffassung von Arndt 72
(4) Auffassung von Oetker 73
(5) Auffassung des Arbeitsgerichts Hamburg 73
(6) Eigene Auffassung 74
(a) Einbeziehung einer mittelbaren Benachteiligung von Teilzeitkräften in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 74
(b) Tatbestandsvoraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten 76
(aa) Vergleichsgruppenbildung 77
(bb) Sachzusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Teilzeitarbeit 79
(cc) Fehlen eines sachlichen Grundes 79
(dd) Zwischenergebnis 80
(c) Beispielsfälle 80
(aa) Brauchtumstagefall 80
(bb) Weihnachtsgeldfall 81
(cc) Überstundenfall 82
VI. Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Teilzeit und Vollzeit 83
1. Regierungsentwurf zum Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 84
2. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 84
a) Mangelnde Zweckverwirklichung in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten 84
b) Typisierende Betrachtungsweise bei der Rechtmäßigkeitsprüfung 86
3. Lösungsansätze in der arbeitsrechtlichen Literatur 86
4. Stellungnahme 88
a) Sachlicher Grund als Umschreibung der Rechtfertigungsvoraussetzungen 88
b) Wann liegt ein sachlicher Grund fur eine Differenzierung wegen der Teilzeitarbeit vor? 88
(1) Analyse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 90
(a) Berechtigung des Zweckverwirklichungsarguments der Rechtsprechung 90
(b) Verkürztes Arbeitsdeputat als statusbildender Unterschied 91
(c) Weitere typische Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 92
(aa) Rechtsprechung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts 93
(bb) Abweichende Auffassung in der Rechtsprechung des BAG und des EuGH 94
(cc) Stellungnahme 95
(2) Zweck der Vergütungszahlung durch den Arbeitgeber 98
(a) Kernvergütung 98
(b) Sonderleistungen des Arbeitgebers 100
c) Übertragung der früheren Rechtsprechung zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auf Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 103
VII. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 103
1. Zweistufige Rechtsfolgenregelung des Bundesarbeitsgerichts 103
a) Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 als Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB 104
b) Schließung der entstandenen Lücke durch Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB oder des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 105
c) Anspruchserzeugende Wirkung eines Verstoßes gegen Art. 1 § 2 Abs. I BeschFG 1985 106
2. Rechtsfolgenregelung unmittelbar aus Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 108
3. Rechtsfolgenfeststellung durch ergänzende Vertragsauslegung 109
4. Eigene Auffassung 109
a) Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 als Verbotsgesetz 109
b) Heranziehung des § 612 Abs. 2 BGB und des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zur Lückenfüllung 110
(1) Fehlende Bindung zwischen Nichtigkeitsgrund und Rechtsfolgenregelung 110
(2) Schwierigkeiten bei der Bestimmung der „üblichen Vergütung“ nach einem Verstoß gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 111
(a) Begriff der „üblichen Vergütung“ im öffentlichen Dienst 111
(b) Umrechnung der Jahreswochenstunden auf die tarifvertragliche Vergütung 113
(c) Einbeziehung von Zulagen in die übliche Vergütung 114
(d) Anwendung tariflicher Ausschlußfristen 115
(e) Berücksichtigung einer Pflichtstundenermäßigung 116
(3) Unmittelbare Rechtsfolgenregelung aus Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 117
(a) Anspruch ummittelbar aus Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 117
(b) Anspruchserzeugende Wirkung eines Verstoßes gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 119
(c) Anpassung der Vergütungsregelung für die Zukunft 121
(aa) Leistungen mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt 122
(bb) Leistungen mit einem Widerrufsvorbehalt 123
(cc) Änderungskündigung 124
VIII. Beweislastverteilung innerhalb des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 125
1. Grundsätzliche Beweislastverteilung innerhalb des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 125
2. Beweiserleichterungen 126
a) Vorliegen einer kollektiven Maßnahme 126
b) Abgrenzung der Vergleichsgruppe 128
c) Beweislast für das Vorliegen eines sachlichen Grundes 128
(1) Kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum des Arbeitgebers 128
(2) Abweichende Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln für Belastungszulagen 129
(3) Abweichende Auffassungen in der arbeitsrechtlichen Literatur 130
(4) Stellungnahme 130
IX. Verhältnis des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 zum Vorrang der Vertragsfreiheit im Vergütungsbereich 132
1. Vorrang der Vertragsfreiheit vor dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 132
2. Vorrang des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 vor dem Grundsatz der Vertragsfreiheit 133
3. Folgen der Anwendung des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 auf Individualabreden 135
4. Vorliegen einer Individualabrede als sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung? 136
X. Abdingbarkeit des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 137
1. Abdingbarkeit des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 137
2. Unabdingbarkeit des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 137
XI. Zeitlicher Geltungsbereich des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 138
XII. Räumlicher Geltungsbereich des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 139
1. Arbeitsvertragliche Regelungen 139
a) Auffassung der Rechtsprechung 139
b) Stellungnahme 140
2. Tarifvertragliche Regelungen 141
3. Betriebsvereinbarung 141
XIII. Verschulden 141
XIV. Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 als absolutes Differenzierungsverbot 142
1. Unterscheidung zwischen absoluten und relativen Differenzierungsverboten 142
2. Einordnung des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 143
3. Eigene Auffassung 143
XV. Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 als Teil einer Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen 144
1. Auffassung von Richardi 145
2. Stellungnahme 145
XVI. Verhältnis zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 146
1. Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 146
2. Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur 147
3. Stellungnahme 147
B. § 12 Abs. 1 und 2 FFG 149
I. Hintergrund des Frauenförderungsgesetzes 149
II. Bedeutung für das Recht der Teilzeitbeschäftigten 150
C. Art. 119 EGV 151
I. Einleitung 151
1. Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen durch Art. 119 EGV 153
2. Art. 119 EGV als soziales Europagrundrecht 153
3. Beschränkung des Art. 119 EGV auf den Entgeltbereich 155
II. Wirkungsweise des Art. 119 EGV 155
1. Rechtsnatur des Art. 119 EGV 155
2. Normadressaten 156
a) Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft 156
b) Unmittelbare Wirkung zwischen Privatrechtssubjekten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft 157
3. Normbegünstigte 159
III. Entgeltbegriff des Art. 119 EGV 160
IV. Die Diskriminierungsverbote des Art. 119 EGV 161
1. Unmittelbare Diskriminierung 161
2. Versteckte Diskriminierung 162
3. Mittelbare Diskriminierung 162
a) Einleitung 162
b) Vorläufer der mittelbaren Frauendiskriminierung 163
c) Erstmalige Kodifizierung der mittelbaren Frauendiskriminierung in der EG-Richtline 76/207 vom 9.2.1976 164
d) Entwicklung der Rechtsprechung zur mittelbaren Frauendiskriminierung 164
(1) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes v. 31.3.1981 164
(2) Entscheidung des BAG v. 6.4.1982 166
(3) Vorlage des BAG an den EuGH vom 5.6.1984 166
(4) Entscheidung des EuGH v. 13.5.1986 167
(5) Entscheidung des BAG v. 14.10.1986 168
e) Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 119 EGV 168
(1) Vergütungsrelevante Gruppenbildung 169
(2) Stärkere Betroffenheit eines Geschlechts 169
(3) Beruhen der festgestellten Benachteiligung auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle 171
(a) Auffassungen in der Rechtsprechung 171
(b) Auffassungen in der arbeitsrechtlichen Literatur 172
(c) Eigene Auffassung 173
V. Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts 175
VI. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 119 EGV 177
VII. Beweislastverteilung innerhalb des Art. 119 EGV 178
VIII. Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 177 EGV 179
1. Durchsetzung des Art. 119 EGV durch die nationalen Gerichte 179
2. Durchführung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 177 EGV bei Streit um die Auslegung des Art 119 EGV 179
3. Vorlageberechtigung und Vorlagepflicht der nationalen Gerichte 180
4. Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 177 Abs. 3 EGV 182
5. Vergleich mit dem konkreten Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG 182
IX. Bindungswirkung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes 182
D. § 612 Abs. 3 BGB 183
I. Struktur des § 612 Abs. 3 BGB 183
II. Normadressaten 184
1. Begriff der „Vereinbarung“ in § 612 Abs. 3 BGB 184
2. Geltung des § 612 Abs. 3 BGB auch für Tarifverträge? 184
III. Begriff des Entgelts in § 612 Abs. 3 BGB 185
IV. Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 612 Abs. 3 BGB in Form einer mittelbaren Frauendiskriminierung 185
V. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 612 Abs. 3 BGB 186
VI. Beweislastverteilung innerhalb des § 612 Abs. 3 BGB 188
E. Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 188
I. Grundsatz und Herleitung 188
II. Adressaten der Gleichbehandlungspflicht 190
III. Räumliche Reichweite 190
IV. Kollektivrechtlicher Charakter der Gleichbehandlungspflicht 191
V. Inhalt der Gleichbehandlungspflicht 192
VI. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 193
1. Konkretisierung des „sachlichen Grundes“ als Rechtfertigungsvoraussetzung 193
2. Absolute und relative Differenzierungsverbote 194
3. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Lohngleichheit von Mann und Frau 195
VII. Rechtsfolgen einer Ungleichbehandlung 195
VIII. Bedeutung für das Recht der Teilzeitbeschäftigten 196
F. Art. 3 Abs. 1 GG 198
I. Normadressaten des Art. 3 Abs. 1 GG 198
II. Prüfungsmaßstab für eine Ungleichbehandlung 199
III. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG 200
1. Gesetze 200
2. Tarifverträge 202
IV. Bedeutung für das Recht der Teilzeitbeschäftigten 202
G. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG 202
I. Normadressaten 202
II. Inhalt 203
III. Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts 204
1. Unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts 204
2. Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts 204
IV. Bedeutung für das Recht der Teilzeitbeschäftigten 205
H. § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG 206
I. Einführung 206
II. Struktur und Inhalt des § 75 BetrVG 206
III. Normadressaten 207
IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 75 BetrVG 208
V. Bedeutung für das Recht der Teilzeitbeschäftigten 209
I. Richtlinien und Richtlinienvorschläge der Europäischen Gemeinschaft 210
I. Die Rechtsnatur und Wirkung von EG-Richtlinien 210
1. Ummittelbare Richtlinienwirkung gegenüber staatlichen Stellen 210
2. Unmittelbare Richtlinienwirkung gegenüber Privatrechtssubjekten 211
II. Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission zur Teilzeitarbeit 212
1. Kommissionsentwurf 1982 212
2. Kommissionsentwürfe 1990 213
III. Richtlinien zur Gleichberechtigung von Mann und Frau 214
1. Richtlinie des Rates vom 09.09.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen 215
2. Richtlinie des Rates vom 10.02.1975 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen 215
3. Richtlinie des Rates v. 24.7.1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen sozialer Sicherheit 216
J. §§ 4 und 5 des Gesetzentwurfes des Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG 92) 216
K. Prüfungsreihenfolge und Rangverhältnis 217
I. Prüfungsreihenfolge 217
1. Einführung 217
2. Handhabung in der gerichtlichen Praxis 218
3. Stellungnahme 218
II. Unterschiede in der Normanwendung zwischen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und Art. 119 EGV 221
1. Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten bei der Entgeltzahlung 221
2. Rechtfertigung einer festgestellten Benachteiligung 222
a) Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung durch objektiv geschlechtsneutrale Gründe 222
b) Sachlicher Grund im Sinne von Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 als objektiv geschlechtsneutraler Differenzierungsgrund 223
c) Erfordernis der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei entgeltlichen Arbeitgeberleistungen 226
(1) Kernvergütung 226
(2) Sonderleistungen 227
(3) Ergebnis 228
3. Rechtsfolgen einer festgestellten Benachteiligung 228
Kapitel 5: Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei einzelnen Vergütungsbestandteilen 231
A. Die Gleichbehandlungspflicht bei der Kernvergütung 231
I. Einleitung 231
II. Grundsatz der gleichen Entgeltregelungen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte bei der Kernvergütung 231
III. Einzelprobleme bei einer tariflichen Entgeltregelung 232
1. Eingruppierungspflicht 233
2. Übertarifliche Zulagen 234
a) Grundsätzliche Gleichbehandlungspflicht 234
b) Gleichbehandlung bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf die übertarifliche Vergütung 235
3. Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg im öffentlichen Dienst 235
a) Einleitung 235
b) Begrifflichkeiten 236
c) Verlängerung der Bewährungszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 237
(1) Zustimmende Rechtsprechung des BAG 237
(2) Vorlageverfahren zum EuGH 238
(3) Urteil des EuGH in der Rechtssache Nimz 239
(4) Änderung der Rechtsprechung des BAG 239
(5) Zustimmende Folgerechtsprechung 241
(6) Abweichende Auffassung des LAG Köln 242
(7) Stellungnahme 242
IV. Gleichbehandlung bei der Vergütungserhöhung 248
1. Gleichbehandlungspflicht bei der Erhöhung der Vergütung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer 248
a) Generelle Vergütungserhöhung 248
b) Individuelle Vergütungserhöhung 249
2. Gleichbehandlung bei der Vergütungserhöhung durch Arbeitszeitverkürzung 251
V. Gleichbehandlung bei der Anwendung des Grundsatzes „Vergütung ohne Arbeit“ 253
1. Feiertagsvergütung 253
2. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 254
3. Freistellung an Brauchtumstagen und Vorfeiertagen 254
B. Die Gleichbehandlungspflicht bei einzelnen Sonderleistungen 257
I. Urlaubsgeld 257
II. Weihnachtsgeld 258
III. Arbeitgeberdarlehen 259
IV. Beihilfeleistungen 259
V. Sonderleistungen aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 260
1. Einleitung 260
2. Sozialplabfindung 261
3. Übergangsgeld 262
VI. Betriebliche Altersversorgung 265
1. Einleitung 265
2. Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten in Versorgungsordnungen 266
a) Grundsatzentscheidung des BAG v. 6.4.1982 267
b) Entscheidungen des EuGH v. 13.5.1986 und des BAG v. 14.10.1986 267
c) Ausschluß der geringfügig Beschäftigten aus der betrieblichen Altersversorgung 268
Kapitel 6: Analyse der häufigsten Argumente für eine Differenzierung bei entgeltlichen Leistungen 271
A. Menge der Arbeitsleistung 271
B. Anwerbung und Bindung von Vollzeitbeschäftigten 271
I. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes 271
II. Stellungnahme 274
1. Unterschiede zwischen der Anreiz- und der Bindungsfunktion 274
2. Vereinbarkeit der Bevorzugung von Vollzeitkräften mit den Intentionen des Beschäftigungsförderungsgesetzes bzw. der Gleichstellung von Mann und Frau 274
3. Vergleich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Arbeitsmarktzulagen 276
4. Beschäftigung von Vollzeitkräften als „wirkliches Bedürfnis“ des Unternehmens 277
a) Betriebsorganisatorische Notwendigkeit von Vollzeitarbeitnehmern 278
b) Kostenvorteile der Vollzeitarbeit 278
(1) Zustimmende Auffassung 278
(2) Ablehnende Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts 279
(3) Stellungnahme 280
5. Rechtfertigt das Anreiz- und Bindungsargument die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten bei allen Entgeltbestandteilen? 281
a) Der Zweck der Arbeitgeberleistung als Ansatzpunkt für eine sachliche Rechtfertigung 281
b) Gewährung einer Arbeitsmarktzulage 282
c) Kürzung der Kernvergütung 282
d) Benachteiligung in der betrieblichen Altersversorgung 282
C. Alleiniger Wunsch des Teilzeitarbeitnehmers 284
D. Individualvertragliche Abrede 285
E. Soziale Lage/Nebenberuflichkeit 286
I. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22.8.1990 und 11.3.1992 286
II. Vereinbarkeit der BAG-Rechtsprechung mit Art. 3 Abs. 1 GG 288
III. Vereinbarkeit der BAG-Rechtsprechung mit Art. 119 EGV 288
IV. Ablehnende Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur 289
V. Änderung der BAG-Rechtsprechung durch Urteile v. 1.11.1995 290
F. Wahrung sozialer Besitzstände 290
G. Langjährige rechtswidrige Praxis 291
H. Differenzierung aus Gründen des Arbeitsschutzes 292
I. Unterschiedliche Anforderungen an den Arbeitsplatz 292
J. Unterschiedliche Arbeitsleistung 293
I. Zeitvergütung 293
II. Leistungsvergütung 294
K. Unterschiedliche Qualifikation 294
I. Erhöhte Qualifikation durch besondere Bildungs- oder Berufsabschlüsse 295
II. Erhöhte Qualifikation durch Berufserfahrung 296
L. Dauer der Betriebszugehörigkeit 297
I. Unterschiedliche Dauer der Betriebszugehörigkeit 297
1. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Differenzierung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit 297
2. Lediglich anteilige Berücksichtigung der Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung 297
a) Rechtsprechung zur Berechnung der Wartezeit in der betrieblichen Altersversorgung 298
b) Ergebnis 299
II. Berufserfahrung 299
M. Stichtagsabgrenzungen 300
N. Vorbildfunktion gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen 301
I. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 301
II. Stellungnahme 303
1. Rechtfertigung der arbeitsvertraglichen Benachteiligung durch Übernahme der gesetzlichen bzw. tariflichen Gruppenbildung 304
2. Inzidentkontrolle der tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Regelung 305
O. Vergleich mit beamtenrechtlichen Regelungen 306
P. Kompensationsgesichtspunkt 307
I. Rechtsprechung des Bundessarbeitsgerichts 308
II. Rechtsprechung des EuGH 310
III. Stellungnahme 310
1. Grundsätzliche Zulässigkeit einer kompensatorischen Betrachtungsweise 310
2. Einschränkung der kompensatorischen Betrachtungsweise 311
Q. Zahlenverhältnisse 312
R. Geringfügige Beschäftigung 312
I. Begriff der geringfügigen Beschäftigung 312
II. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der geringfügigen Beschäftigung 313
III. Arbeitsrechtliche Stellung der geringfügig Beschäftigten 315
1. Geringfügige Beschäftigung als vollwertiges Arbeitsverhältnis 315
2. Anspruch der geringfügig Beschäftigten auf Tariflohn 316
3. Ausschluß der geringfügig Beschäftigten aus dem persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages 316
a) Auffassung in der Rechtsprechung 316
b) Auffassungen in der Literatur 317
c) Stellungnahme 318
4. Eingruppierung der geringfügig Beschäftigten 319
5. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle 320
6. Urlaubsgeld 321
7. Anspruch auf Sonderleistungen 321
8. Betriebliche Altersversorgung 322
Kapitel 7: Der Grundsatz des proportionalen Entgelts 325
A. Herleitung und Bedeutung des Grundsatzes des proportionalen Entgelts 325
I. Der Grundsatz des proportionalen Entgelts als Ausdruck der Gleichbehandlungspflicht 325
1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 325
2. Dogmatische Einordnung des Grundsatzes des proportionalen Entgelts durch das Bundesarbeitsgericht 326
II. Einordnung des Grundsatzes der Proportionalität in den Normaufbau des Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 327
1. Integration des Grundsatzes des proportionalen Entgelts in den Aufbau des Art. 1 Abs. 1 BeschFG 1985 328
2. Stellungnahme 329
B. Der Grundsatz der Proportionalität bei den Sonderzahlungen 332
I. Grundsatz der anteiligen Leistungsgewährung bei Sonderzahlungen 332
1. Arten von Sonderzahlungen 332
2. Unzulässigkeit des vollständigen Ausschlusses teilzeitbeschätigter Arbeitnehmer vom Bezug von Sonderzahlungen 333
3. Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung der Sonderzuwendung 333
a) Sonderzuwendungen mit reinem Entgeltcharakter 333
b) Sonderzuwendungen, die allein die Betriebstreue honorieren 334
(1) Charakter der Sonderleistungen für Betriebstreue 334
(2) Urteil des BAG v. 22.5.1996 335
(3) Stellungnahme 335
c) Sonderzuwendungen mit Mischcharakter 336
(1) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 337
(2) Stellungnahme 337
II. Der Grundsatz des proportionalen Entgelts bei Pauschalzahlungen 339
1. Auffassung von Sowka und Köster 340
2. Auffassung von Schüren 340
3. Auffassung der Rechtsprechung 340
4. Stellungnahme 342
III. Sonderzuwendungen mit reinem Fürsorgecharakter 343
1. Begriff der Sonderzuwendung mit Fürsorgecharakter 343
2. Auffassung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung 343
3. Auffassung von Sowka 344
4. Auffassung von Schüren und Beduhn 345
5. Eigene Auffassung 345
IV. Proportionalität und Wahlrecht des Arbeitgebers 346
1. Einführung 346
2. Lösungsansätze in der Rechtsprechung 347
3. Auffassungen in der Literatur 347
4. Stellungnahme 348
C. Der Grundsatz der Proportionalität bei Belastungszulagen 350
I. Einleitung 350
II. Zuschlagsgewährung als Ausgleich für besondere Belastungen 350
1. Wechselschichtzulage 352
a) Vollständiger Ausschluß vom Bezug der Wechselschichtzulage 352
b) Zeitanteilige Gewährung der Wechselschichtzulage 353
c) Ungekürzte Zulagengewährung 353
2. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu sonstigen Belastungszulagen 354
3. Auffassungen in der Literatur 356
III. Stellungnahme 356
1. Erfordernis eines Kürzungstatbestandes 356
2. Kriterium des Zwecks der Erschwerniszulage 357
3. Vollständiger Ausschluß 358
4. Ungeschmälerte Gewährung 359
5. Zeitanteilige Gewährung 360
Kapitel 8: Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten in Tarifverträgen 361
A. Einleitung 361
B. Formen der Benachteiligung von Teilzeitkräften in Tarifverträgen 362
I. Ausschluß aus dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages 362
II. Tarifliche Benachteiligungung bei grundsätzlicher Einbeziehung in den Tarifvertrag 364
C. Grundfrage des gesamten Kapitels 365
D. Normative Prüfungsgrundlagen 366
I. Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 Abs. 1 GG 366
1. Grundsätzliche Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 Abs. 1 GG 366
a) Bindung der Tarifvertragsparteien an höherrangige Rechtsnormen 366
b) Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 Abs. 1 GG 366
2. Reichweite der Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG 368
a) Fehlende Geltung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Tarifvertragsparteien 368
b) Ausschluß der Grundrechtsbindung bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags 368
(1) Problemstellung 368
(2) Rechtsprechung außerhalb des Rechts der Teilzeitbeschäftigten 369
(3) Zustimmende Literaturauffassungen 370
(4) Ablehnende Literaturstimmen 370
(5) Ausweichende Rechtsprechung des BAG im Recht der Teilzeitbeschäftigten 371
(a) Ubergang von der kollektiven auf die einzelvertragliche Ebene 371
(b) Bedeutung der tariflichen Ausschlußklausel auf der einzelvertraglichen Ebene 373
(6) Umnittelbare Kontrolle der tariflichen Ausschlußklausel 374
(a) Unterinstanzliche Rechtsprechung 374
(b) Auffassung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts 375
(c) Auffassung des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts 376
(d) Auffassung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts 377
(e) Auffassung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts 377
(7) Konsequenzen einer unmittelbaren Überprüfung der tariflichen Ausschlußklausel 378
(8) Stellungnahme 379
(a) Überprüfung der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages anhand von Art. 3 Abs. 1 GG 379
(b) Wahl zwischen einzelvertraglicher und kollektivrechtlicher Ebene 382
(aa) Der Arbeitgeber ist tarifgebunden 383
(aaa) Der AG nimmt zusätzlich weder für Teilzeit- noch für Vollzeitkräfte eine einzelvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag vor 383
(bbb) In der Gruppe der nichtorganisierten Vollzeitbeschäftigten gilt der Tarifvertrag kraft einzelvertraglicher Bezugnahme 384
(bb) Der Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden 386
c) Eingeschränkte Bindung durch größere Eingriffstoleranz 386
(1) Gestaltungsspielraum aufgrund der Richtigkeitsgewähr tarifvertraglicher Vorschriften 387
(2) Vergleich mit gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Gruppenbildungen 388
(3) Übertragung der Richtigkeitsgewähr auf das Verhältnis Teilzeitbeschäftigte – Vollzeitarbeitnehmer 390
d) Zwischenergebnis 392
II. Bedeutung der Tariföffnungsklausel des Art. 1 § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 393
1. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 393
2. Ablehnende Auffassung in der Literatur 395
3. Stimmen für eine uneingeschränkte Abweichungsbefugnis 397
4. Eigene Auffassung zur Reichweite der Tariföffnungklausel des Art. 1 § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 399
III. Wie wirkt sich der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien bei der Beachtung der Gleichheitssätze aus? 406
1. Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen 406
2. Beurteilung der sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung als Ansatzpunkt für einen Beurteilungsspielraum 407
3. Eigene Auffassung 408
IV. Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 3 Abs. 2 und 3 GG 412
1. Bindung der Tarifvertragsparteien an das Lohngleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG 412
2. Rechtfertigung einer mittelbaren Frauendiskriminierung nach Art. 3 Abs. 2 und und 3 GG 413
V. Die Bindung der Tarifvertragsparteien an den Lohngleichheitssatz des Art. 119 EGV 415
1. Bindung der Tarifvertragsparteien an Art. 119 EGV 415
2. Umfang der Bindung an Art. 119 EGV 417
E. Die Schließung von Tariflücken nach einem Gleicheitsverstoß 419
I. Rechtsfolge des Verstoßes einer tariflichen Regelung gegen höherrangiges Recht 420
1. Nichtigkeit der tarifvertraglichen Regelung als Regelrechtsfolge 420
2. Verhältnis der nichtigen Tarifnorm zum Gesamttarifvertrag 421
3. Rechtsfolge der Unanwendbarkeit bei Verstoß einer tariflichen Regelung gegen Art. 119 EGV 421
II. Entstehung einer Tariflücke infolge der Nichtigkeit bzw. Unanwendbarkeit der tariflichen Regelung 422
1. Nichtigkeit als unzureichende Rechtsfolge bei Gleichheitsverstößen 422
2. Möglichkeiten der Beseitigung eines Gleichheitsverstoßes 422
3. Berücksichtigung der Tarifautonomie bei der Beseitigung von Gleichheitsverstößen 423
III. Modelle der Schließung einer Tariflücke nach einem Gleichheitsverstoß 423
1. Aussetzung der Gerichtsverfahren 423
2. Modell der Vollnichtigkeit 427
3. Modell der Teilnichtigkeit 428
IV. Grundsatz der Teilnichtigkeitserklärung im Recht der Teilzeitbeschäftigten 430
1. Einzelne Beispiele für Teilnichtigkeitserklärungen 432
2. Auseinandersetzung mit der Reichweite der Tarifautonomie 433
V. Eigene Auffassung 435
1. Einleitung 435
2. Berechtigung der Teilnichtigkeitserklärung 437
3. Eingriff der Arbeitsgerichte in Art. 9 Abs. 3 GG durch die Anhebung der Vergütung der Teilzeitbeschäftigten 439
4. Anspruchserzeugende Wirkung der verschiedenen Gleichheitssätze 440
5. Ausgleich zwischen konkurrierenden Grundrechten 442
a) Wille der Tarifvertragsparteien zur Anhebung der Vergütung 444
b) Grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Tarifvertragsparteien gegenüber den Arbeitsgerichten 447
6. Ergebnis 451
Kapitel 9: Überstundenvergütung und Gleichbehandlung 453
A. Einleitung und Begrifflichkeiten 453
B. Die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden 453
C. Die Gleichbehandlung bei der Vergütung von Überstunden 456
I. Einleitung 456
1. Allgemeine Vergütungspflichtigkeit von Überstunden 456
2. Zuschlagspflichtigkeit der Überstundenvergütung 457
a) Eindeutige Fallkonstellationen 459
b) Auslegungsbedürftige Fallkonstellationen 459
(1) Auslegung des Begriffes „regelmäßige tarifliche Arbeitszeit“ 460
(2) Auslegung des Begriffes „Überstunden“ 461
(a) Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 461
(b) Auffassung von Schlüter und Öhlers 462
(c) Stellungnahme 463
II. Anspruch auf Gewährung eines Überstundenzuschlags aufgrund der Gleichbehandlungspflicht 464
1. Einleitung 464
2. Rechtsprechungsentwicklung seit Ende der 80er Jahre 465
a) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes 466
(1) Urteil des Bundesarbeitsgerichts v. 21.11.1991 466
(2) Urteil des Europäischen Gerichtshofes v. 15.12.1994 467
(3) Urteile des Bundesarbeitsgerichts v. 20.6.1995 468
(4) Urteil des BAG v. 25.7.1997 469
b) Zustimmende Äußerungen in der arbeitsrechtlichen Literatur 470
3. Ablehnende Auffassung in der Literatur und der unterinstanzlichen Rechtsprechung 472
a) Belastungsargument 472
b) Nachweis der besonderen Belastungssituation 473
c) Schutz der Dispositionsbefugnis über die persönliche Freizeit 474
d) Schaffung einer Arbeitszeitreserve 475
e) Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung 476
4. Eigene Auffassung 476
a) Vorliegen einer Ungleichbehandlung zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten 477
(1) Rechnerische Betrachtungsweise des Europäischen Gerichtshofes 477
(2) Auffassung von Boemke, Stückmann, Haran/Gilberg und Schwarze 477
(3) Stellungnahme zu Stückmann und Hanau/Gilberg 479
(4) Auffassung von Goergens 479
(5) Stellungnahme zu Goergens 480
(6) Ungleichbehandlung aufgrund einer mittelbaren Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten 480
(7) Bindungswirkung der entgegenstehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes? 482
b) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 482
(1) Belastungsargument 482
(a) Auslegung der tariflichen Überstundenzuschlagsregelung 484
(b) Kongruenz zwischen Zweck der Leistung und Gruppenbildung 484
(2) Besserstellungsverbot 486
Kapitel 10: Die Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder 489
A. Die Stellung der Teilzeitbeschäftigten in der Betriebsverfassung 489
B. Die Vergütung der teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieder 490
I. Ausgestaltung des Betriebsratsamtes 490
II. Auswirkung der Betriebsratstätigkeit auf die Arbeitsvergütung nach § 37 Abs. 2 BetrVG 490
1. Verhältnis der arbeitsvertraglichen Vergütungspflicht zur Betriebsratstätigkeit 490
2. Geltung des § 37 Abs. 2 BetrVG für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder 492
III. Die Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG 492
1. Grundsatz des § 37 Abs. 3 BetrVG 492
2. Eingreifen des § 37 Abs. 3 BetrVG bei Uberschreiten der persönlichen Arbeitszeit 493
3. Vorliegen betriebsbedingter Gründe für eine Überschreitung der persönlichen Arbeitszeit 493
4. Übertragung der Grundsätze auf teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder 494
a) Herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum 495
b) Arbeitsgericht Gießen 495
c) Vermittelnde Auffassung von Bengelsdorf und Kock 496
d) Landesarbeitsgericht Düsseldorf 497
e) Eigene Auffassung 497
(1) Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen als betriebsbedingter Grund unzureichend 498
(2) Freistellungsentscheidung des Arbeitgebers 499
(3) Anlaßbezogene Entscheidung 500
IV. Der Ausgleich des Freizeitopfers nach § 37 Abs. 3 BetrVG 501
C. Vergütungszahlungen bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen 502
I. Einführung 503
1. Auffassung des Bundesarbeitsgerichts 504
2. Ablehnende untergerichtliche Rechtsprechung und Literaturmeinungen 505
3. Auffassung des Europäischen Gerichtshofs 506
a) Bötel-Urteil des Europäischen Gerichtshofes 506
(1) Entgeltbegriff des Art. 119 EGV und die Vergütung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen 507
(2) Benachteiligung weiblicher teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder wegen des Geschlechts 507
b) Kritik in der arbeitsrechtlichen Literatur am Bötel-Urteil des EuGH 508
c) Zustimmende Literaturstimmen zum Bötel-Urteil 509
d) Erneuter Vorlagebeschluß durch das Bundesarbeitsgericht 510
(1) Betriebsratstätigkeit als „Arbeit“ im Sinne von Art. 119 EGV 511
(2) Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten 511
(3) Betriebsratstätigkeit als Ehrenamt 512
e) EuGH-Urteil in der Rechtssache Lewark 512
f) EuGH-Urteile in den Rechtssachen Freers und Speckmann 513
g) BAG-Urteil vom 5.3.1997 514
4. Stellungnahme 515
a) Betriebsratstätigkeit als „Arbeit“ im Sinne von Art. 119 EGV 515
b) Gegenstand der Diskriminierungsprüfung 517
c) Unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten 517
d) Ehrenamtsprinzip als Rechtfertigungsgrund 523
Literaturverzeichnis 525
Sachwortverzeichnis 547