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Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EG und Mitgliedstaat

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Hummert, K. (2006). Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EG und Mitgliedstaat. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52224-8
Hummert, Katharina. Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EG und Mitgliedstaat. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52224-8
Hummert, K (2006): Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EG und Mitgliedstaat, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52224-8

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Neubestimmung der acte-clair-Doktrin im Kooperationsverhältnis zwischen EG und Mitgliedstaat

Hummert, Katharina

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 122

(2006)

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Abstract

Die acte-clair-Doktrin bildet ein Instrument zur Beschränkung der Vorlagepflicht der letztinstanzlichen Gerichte hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Auslegungsfragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 234 EG. Die Autorin zielt auf die Funktion der Doktrin als ein Mittel zur Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen Rechtsprechungsorganen ab und postuliert eine Neufassung der acte-clair-Doktrin unter Erweiterung der Auslegungszuständigkeit der nationalen Gerichte als Rezept gegen die zunehmende Überbelastung des EuGH.

Nach einer Bestandsaufnahme des status quo des Vorabentscheidungsverfahrens, in der die Konkretisierung der Ausnahmen von der Vorlagepflicht durch den EuGH kritisch beleuchtet wird, geht die Verfasserin unter Berücksichtigung der Ziele des Art. 234 EG und des das Vorabentscheidungsverfahren prägenden Kooperationsverhältnisses zwischen nationalen und europäischen Gerichten auf Reformoptionen ein.

Im Wege der Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG kommt sie zu dem Ergebnis, dass dieser den erforderlichen Raum für eine Neubestimmung der acte-clair-Doktrin bietet. Darauf aufbauend entwickelt Katharina Hummert das Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit als Mittel zur Abgrenzung nationaler und europäischer Auslegungskompetenzen sowohl in Bezug auf die Vorlagepflicht der letztinstanzlichen als auch das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte und zeigt seine praktische Handhabung anhand von Beispielen auf.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
1. Teil: Einleitung 15
2. Teil: Bestandsaufnahme 17
A. Die Position der Vorabentscheidung im europarechtlichen Gefüge 17
I. Die Funktion des Vorabentscheidungsverfahrens 17
1. Kooperationscharakter 19
2. Wahrung der Einheit der Rechtsordnung 20
3. Individualrechtsschutz 22
II. Die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens 23
III. Schlussfolgerung 24
B. Die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte 25
I. Vorlagepflichtige Gerichte 25
II. Gegenstand der Vorlagepflicht 28
III. Umfang der Vorlagepflicht 29
C. Die bisherige Diskussion zur acte-clair-Doktrin 31
I. Nationale Rechtsprechung 31
II. Europäische Rechtsprechung 33
1. Das C.I.L.F.I.T.-Urteil des EuGH 34
2. Kritik 35
III. Vorlagepraxis der nationalen Gerichte 40
IV. Ergebnis zur bisherigen Handhabung der acte-clair-Doktrin 46
D. Sanktionen bei Verstoß gegen die Vorlagepflicht 46
I. Europäische Ebene 46
1. Vertragsverletzungsverfahren 46
2. Staatshaftungsanspruch gegen die Mitgliedstaaten 49
3. Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK 53
II. Nationale Ebene: Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG 54
III. Schlussfolgerungen 59
E. Auswirkungen bisheriger Reformen auf die dargestellten Probleme 60
I. Vertrag von Nizza 61
1. Zuständigkeit des EuG für Vorabentscheidungsersuchen 62
2. Bildung von Kammern 64
3. Würdigung der Änderungen durch den Vertrag von Nizza 65
II. Änderung der Verfahrensordnung des EuGH 67
III. Europäische Verfassung 68
IV. Ergebnis zu den bisherigen Reformen 71
F. Ergebnisse der Bestandsaufnahme 72
3. Teil: Möglichkeiten einer künftigen Reform des Vorabentscheidungsverfahrens 75
A. Allgemeine Anforderungen an eine Reform 75
I. Subsidiaritätsprinzip 77
II. Ziele des Vorabentscheidungsverfahrens 82
III. Zwischenergebnis 83
B. Modelle der Kompetenzerweiterung auf europäischer Ebene 84
I. Filterverfahren beim EuGH 84
1. Annahme verfahren 85
2. Entscheidung über einen Lösungsvorschlag des nationalen Gerichts 88
II. Vorabentscheidungskompetenzen des EuG 89
III. Dezentralisierte Gemeinschaftsgerichte 92
IV. Ergebnis 94
C. Stärkung der Position der nationalen Gerichte 97
I. Filterung durch die obersten nationalen Gerichte 97
II. Filterung durch die vorlagepflichtigen Gerichte 99
4. Teil: Neubestimmung der Vorlagepflicht 101
A. Auslegung des Art. 234 Abs. 3 EG 101
I. Auslegungmethode 102
II. Wortlaut 105
III. Systematik 107
1. Art. 234 Abs. 2 EG 107
2. Art. 225 Abs. 3 EG 108
3. Art. 220 Abs. 1 EG 110
4. Art. 5 Abs. 2 EG 110
IV. Sinn und Zweck 111
1. Einheit der Rechtsordnung 114
2. Individualrechtsschutz 121
3. Schlussfolgerung 123
V. Auslegungsergebnis 124
B. Standpunkt des EuGH 126
C. Entwicklung eines neuen Maßstabs: Die gemeinschaftsrechtliche Klärungsbedürftigkeit 129
I. Allgemeine Anforderungen 130
II. Entwicklung von Leitlinien 131
III. Beispiele für die Anwendung des Kriteriums der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit 135
IV. Ergebnis zum Kriterium der gemeinschaftsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit 138
D. Ergebnis zur Neubestimmung 141
5. Teil: Auswirkungen der Neubestimmung auf das Vorlagerecht der unterinstanzlichen Gerichte 143
6. Teil: Sanktionen bei Missachtung der Vorlagepflicht 147
A. Vorlagerecht der Kommission 147
B. Nichtvorlagebeschwerde zum EuGH 148
C. Schlussfolgerung 150
7. Teil: Ergebnisse 151
Literaturverzeichnis 154
Stichwortverzeichnis 172