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Der Schwangerschaftsabbruch aus zivilrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des nasciturus

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Bernard, A. (1995). Der Schwangerschaftsabbruch aus zivilrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des nasciturus. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48477-5
Bernard, Astrid. Der Schwangerschaftsabbruch aus zivilrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des nasciturus. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48477-5
Bernard, A (1995): Der Schwangerschaftsabbruch aus zivilrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des nasciturus, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48477-5

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Der Schwangerschaftsabbruch aus zivilrechtlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des nasciturus

Bernard, Astrid

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 180

(1995)

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Abstract

Die vorliegende Untersuchung widmet sich der bisher wenig beachteten Frage der Bedeutung des Zivilrechts im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch. Dem Lösungskonzept liegen dabei nicht nur zivilrechtliche Ansätze zugrunde, sondern die Autorin bezieht auch verfassungs- und strafrechtliche Aspekte in die Untersuchung ein und setzt sich mit Fragen auseinander, die sich im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand aus dem privaten Krankenversicherungsrecht und dem System der gesetzlichen Sozialversicherung ergeben.

Nach der Einführung erfolgt im ersten Kapitel eine grundlegende Darstellung der umstrittenen Frage nach dem Grundrechtsschutz des nasciturus und der Konsequenzen, die sich daraus für die strafrechtliche Beurteilung ergeben. Das zweite Kapitel leitet zu den zivilrechtlichen Aspekten über und beschreibt die Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in den neuen Bundesländern. Die Erläuterung der vertragsrechtlichen Probleme, die sich aus dem Vertrag über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ergeben, bildet den Schwerpunkt des dritten Kapitels. Im vierten Kapitel wird die bisher völlig ungeklärte Frage gelöst, ob der leibliche Vater des Ungeborenen an der Entscheidung über die Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs zu beteiligen ist. Das fünfte und letzte Kapitel behandelt die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs Minderjähriger. Ein Ausblick auf anstehende Regelungsnotwendigkeiten bildet den Abschluß der Arbeit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungen 16
Einleitung 21
Kapitel 1: Die verfassungsrechtliche Beurteilung des vorgeburtlichen Lebens 23
A. Grundrechtsschutz des nasciturus 23
1. Recht auf Leben 23
a) Grundsätzliches 23
b) Meinungsstand 24
(1) Ein Lebensrecht zugunsten des nasciturus besteht 24
(2) Der nasciturus ist nicht vom Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG umfaßt 24
(a) Ältere Kommentarliteratur 24
(b) Die Auffassungen Roelleckes und Rüpkes 26
(c) Der interessenorientierte Ansatz 27
aa) Ausgangspunkt 28
i) Lebensrecht für fühlende Wesen 29
ii) Lebensrecht für Personen 30
iii) Die potentielle Personalität als ausreichendes Kriterium für die Zuerkennung eines Lebensrechts 31
iv) Bevölkerungspolitisches Kriterium 32
v)“Gottesebenbildlichkeit” 32
vi) Beginn des Lebensrechts 33
bb) Kritik 34
cc) Stellungnahme 36
c) Auswirkungen auf den nasciturus 39
2. Recht auf körperliche Integrität 41
3. Schutz der Menschenwürde 43
B. Beginn des Grundrechtsschutzes und Grundrechtsträgerschaft des nasciturus 46
1. Beginn des Grundrechtsschutzes 46
a) Nidation 46
b) Befruchtung 47
2. Grundrechtsträgerschaft des nasciturus 48
C. Konsequenzen für die strafrechtliche Beurteilung des Schwangerschaftsabbruchs 49
Kapitel 2: Strafrechtliche Aspekte 51
A. Die Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts als Folge der deutschen Einheit 51
1. Alte Bundesländer 51
2. Beitrittsgebiet 53
3. Einigungsvertrag vom 31. August 1990 53
a) Übergangsregelung 53
b) Das neue Abtreibungsstrafrecht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts 54
(1) Das Verfahren der einstweiligen Anordnung 54
(2) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.05.1993 55
B. Der nasciturus als Schutzgut der allgemeinen Tötungsdelikte 56
C. Der Schutz des nasciturus durch die allgemeinen Körperverletzungsdelikte 56
Kapitel 3: Der Vertrag über die Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs 57
A. Rechtsnatur des auf Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs gerichteten Vertrages 57
1. Privatversicherte oder selbstzahlende Patientin 57
a) Vorschriften über den Ort der Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs 58
b) Ambulanter Abbruch 58
c) Stationäre Durchführung 59
(1) Totaler Krankenhausvertrag 59
(2) Gespaltener Krankenhausvertrag 60
(3) Totaler Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvereinbarung 60
d) Kostenerstattung beim Schwangerschaftsabbruch 60
2. Sozialversicherungspflichtige Patientin 61
a) Ambulante Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs 61
b) Stationäre Aufnahme der Schwangeren zwecks Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs 61
c) Die Kostentragung bei der sozialversicherten Patientin 62
B. Die Rechtswirksamkeit des auf die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs gerichteten Vertrags 63
1. Verstoß gegen § 134 BGB 63
a) Grundrechte als zivilrechtliche Verbotsgesetze 63
b) Die strafrechtlichen Bestimmungen der §§ 218 ff. StGB n. F. als zivilrechtliche Verbotsgesetze 64
(1) Vorliegen einer Indikation nach § 218 a Abs. 2 oder Abs. 3 n. F. StGB 64
(2) Abbruch der Schwangerschaft auf Verlangen der Schwangeren durch einen Arzt und innerhalb von zwölf Wochen seit der Empfängnis nach vorheriger Beratung 64
(3) Der geplante Schwangerschaftsabbruch erfüllt die Voraussetzungen der §§ 218, 218 b n. F. StGB 66
2. Verstoß gegen § 138 Abs. 1 BGB 66
3. Ergebnis 68
Kapitel 4: Zivilrechtliche Einflußmöglichkeiten des leiblichen Vaters auf den geplanten Schwangerschaftsabbruch 69
A. Einleitung 69
B. Rechtslage bei verheiratetem Paar 70
1. Die Voraussetzungen einer medizinischen oder embryopathischen Indikation gemäß §§ 218 a Abs. 2, 3 n. F. StGB liegen vor 70
2. Der geplante Schwangerschaftsabbruch ist vom Regelungsgehalt der derzeitigen Übergangslösung erfaßt 71
a) Kündigungsrecht aus §§ 626, 627 BGB 72
b) Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB 72
(1) Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG 72
(2) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 73
c) Verpflichtung der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft 74
(1) Es bestehen keine Absprachen über die Familienplanung 75
(2) Absprachen über die Familienplanung liegen vor 76
d) Elterliche Sorge als Anspruchsgrundlage 77
(1) Beginn der elterlichen Sorge 77
(a) Der nasciturus in den römischen Rechtsquellen 77
(b) Rechtsfähigkeit des nasciturus 82
aa) Die Berücksichtigung des nasciturus bei der Entstehung des BGB 83
bb) Die Problematik der Rechtsfähigkeit des nasciturus im Spiegel der Literaturauffassungen 84
i) Der nasciturus genießt uneingeschränkte Rechtsfähigkeit 84
ii) Dem nasciturus kommt keine Rechtsfähigkeit zu 85
(1) Hölder 86
(2) Ebbinghaus 86
(3) Gernhuber 86
iii) Vermittelnde Ansätze 87
(1) Enneccerus – Nipperdey 87
(2) Coing/Habermann 87
(3) Gitter 88
(4) Lanz-Zumstein 88
cc) Kritik und Stellungnahme 89
(c) Strukturelle Merkmale der elterlichen Sorge 91
aa) Begriffsbildung 91
bb) Inhaltliche Ausgestaltung des Regelungswerkes der elterlichen Sorge 91
i) Personensorge 92
ii) Vermögenssorge 95
(d) Fazit 96
(2) Ergebnis 96
3. Auswirkungen auf die zu entscheidende Frage 97
4. Exkurs: Erzwingung der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs durch den Vater 97
C. Einflußmöglichkeiten des Vaters bei nichtehelicher Schwangerschaft 97
Kapitel 5: Der Schwangerschaftsabbruch Minderjähriger 98
A. Die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff 99
1. Rechtsnatur des ärztlichen Heileingriffs und Bedeutung der Einwilligung 99
2. Auswirkungen auf das Minderjährigenrecht 99
a) Können die Vorschriften der §§ 104 ff. BGB auf die rechtfertigende Einwilligung analog angewandt werden? 100
(1) Bosch 101
(2) Gitter 101
b) Verteilung der Entscheidungskompetenz 103
c) Konsequenzen für die zu entscheidende Frage 104
(1) Ist die zusätzliche persönliche Einwilligung in den Heileingriff neben der der Eltern erforderlich? 105
(2) Ist die alleinige persönliche Einwilligung des Jugendlichen in den Heileingriff ausreichend? 106
d) Ergebnis 107
B. Vertragliche Seite 108
1. Vertragliche Konstruktion 108
2. Die besondere Handlungsfähigkeit des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Jugendlichen 109
C. Sind die Regelungen über die Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff auch dann anwendbar, wenn über die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs zu entscheiden ist? 110
1. Die minderjährige Schwangere möchte die Schwangerschaft austragen 111
2. Die Minderjährige möchte die Schwangerschaft gegen den Willen ihrer Eltern abbrechen 112
a) Der geplante Schwangerschaftsabbruch soll aufgrund der derzeitigen Beratungsregelung erfolgen 113
(1) Mitentscheidungsrecht der Eltern 113
(2) Bestellung eines “Pflegers für die Leibesfrucht”? 115
(3) Die Bestimmung der Entscheidungsfähigkeit 117
(a) Alleinentscheidungsrecht der minderjährigen Schwangeren in jedem Falle? 117
(b) Die Einführung von Teilmündigkeitsstufen 118
aa) Gesetzliche Regelungen 118
bb) Der Gedanke der Rechtssicherheit 119
(c) Individualisierende Lösung 122
(d) Zwischenergebnis 123
b) Die Minderjährige begehrt den Abbruch der Schwangerschaft aufgrund einer medizinischen oder embryopathischen Indikation 123
(1) Die ärztliche Erkenntnis als Voraussetzung zur Indikationsfeststellung 124
(2) Der persönlichkeitsgebundene Charakter der Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch 124
(3) Das Alleinentscheidungsrecht einsichtsfähiger Minderjähriger 125
D. Beurteilung der vertraglichen Seite 126
E. Kostentragung 128
F. Ergebnis 129
Ausblick 130
Literaturverzeichnis 131