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Das Präventionsprinzip des Schadensrechts

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Möller, R. (2006). Das Präventionsprinzip des Schadensrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51589-9
Möller, Reinhard. Das Präventionsprinzip des Schadensrechts. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51589-9
Möller, R (2006): Das Präventionsprinzip des Schadensrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51589-9

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Das Präventionsprinzip des Schadensrechts

Möller, Reinhard

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 336

(2006)

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Abstract

Das Schadensrecht wird vom Ausgleichsprinzip regiert. Nach der herrschenden Dogmatik ist es allein der Schaden, der die Höhe des Schadensersatzes bestimmt. Vielfältige Ausnahmen, in denen der Schadensersatz durch andere, zumeist präventive Kriterien bestimmt wird (z. B. dreifache Schadensberechnung, Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, § 611a BGB) werden als praktisch notwendig hingenommen, aber dogmatisch nicht überzeugend erklärt. Der Verfasser weist nach, daß Erklärungsansätze aus dem Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht scheitern müssen. Ihm gelingt es, die Ausnahmefälle als systemimmanente Erscheinungsformen präventiven Schadensersatzes zu erklären. Die Rechtfertigung des präventiven Schadensersatzes findet er in der Rechtsschutzfunktion des Haftungsrechts. Rechtsvergleichende Erwägungen und eine ökonomische Analyse bestätigen dieses Ergebnis.

Der Autor stellt das Ausgleichsprinzip nicht in Frage und propagiert auch keinen Systemwechsel. Er erklärt die rechtstatsächlichen Phänomene präventiver Schadensbemessung als notwendige Ergänzung des Schadensausgleichs und bestimmt das Verhältnis von Ausgleichs- und Präventionsprinzip durch die Definition wechselseitiger Vorrangbedingungen. Das Ergebnis zwingt zu konkreten und für die Praxis bedeutsamen Folgerungen. Die bisher als systemwidrig angesehenen Ausnahmen werden in die allgemeine Schadensdogmatik integriert. Dadurch erschließt sich ein sinnvoller Anwendungsbereich für den präventiven Schadensersatz, der nicht anhand einzelner Ausnahmefälle, sondern durch abstrakte Kriterien bestimmt wird.

Reinhard Möller gibt eine klare Definition von Möglichkeiten und Grenzen des präventiven Schadensersatzes im deutschen Recht, ohne die anglo-amerikanische punitive-damages-Doktrin zum Vorbild zu nehmen. Die vorliegende Untersuchung ist eine dogmatische Arbeit von großer praktischer Relevanz.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil 1: Einleitung und Methode 23
1. Kapitel: Einleitung 23
2. Kapitel Methode und Gang der Untersuchung 26
I. Methode 26
1. Prävention als Rechtsprinzip 26
2. Die Rechtfertigung von Rechtsprinzipien 28
II. Gang der Untersuchung 30
3. Kapitel: Terminologie 30
I. Vorbemerkung 30
II. Terminologie 31
1. Das Ausgleichsprinzip 31
2. Das Präventionsprinzip 32
3. Das Vergeltungs- und Bußprinzip 33
4. Das Genugtuungsprinzip 34
5. Das Rechtsverfolgungsprinzip 35
Teil 2: Das Präventionsprinzip im allgemeinen deutschen Schadensrecht 36
4. Kapitel: Die geschichtliche Entwicklung 36
I. Einleitung 36
II. Das römische Recht 37
1. Das altrömische Recht 37
2. Das klassische römische Recht 39
3. Die nachklassischen Entwicklungen 40
4. Das römische Recht im Mittelalter und im Usus modernus pan-dectarum 41
III. Die Pandektistik des 19. Jahrhunderts 41
IV. Die Busse des Reichsstrafgesetzbuches von 1871 43
V. Die Entstehung des BGB 45
VI. Zusammenfassung 48
5. Kapitel: Die klassische Lehre 49
I. Das Primat der Ausgleichsfunktion 49
II. Keine Straferwägungen im Zivilrecht und das historische Argument 52
1. Die Trennung von Straf- und Zivilrecht 52
2. Die strafrechtlichen Verfahrensgarantien 53
III. Die Stellung des Richters im deutschen Recht 54
IV. Das Alles-oder-Nichts-Prinzip 54
V. Das Bereicherungsverbot 56
VI. Das Argument der Rechtsklarheit 57
VII. Das systematische Argument 58
VIII. Zusammenfassung 59
6. Kapitel: Brüche der klassischen Lehre 60
I. Einleitung 60
II. Der normative Schadensbegriff 61
1. Die Wertungsabhängigkeit der Schadensfeststellung 61
2. Der normative Schadensbegriff in der Rechtsprechung des BGH 63
a) Versagte Vorteilsanrechnung bei Lohnfortzahlung 63
b) Der Schadensersatzanspruch der geschädigten Hausfrau 65
c) Der Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile 66
3. Zusammenfassung 70
III. Die abstrakte Berechnung des Schadens 71
IV. Die Bedeutung der Prävention für die Haftungsbegründung 73
1. Die Anerkennung der Prävention als Nebenzweck des Schadensrechts 73
2. Die Bedeutung der Nebenzwecke 74
3. Der Präventionszweck der haftungsbegründenden Normen 74
4. Exkurs: Die Bedeutung der Prävention für die Haftungsbegründung am Beispiel des Umwelthaftungsrechts 75
V. Die Normzwecklehre 77
1. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm als Zurechnungsgesichtspunkt 77
2. Keuks Lehre vom Interesse 81
3. Schutzzwecklehre und Präventionsprinzip - das Urteil des BAG zum Metallarbeiterstreik 82
VI. Haftungsbeschränkung und Reduktionsklausel 83
1. Die fehlende Kongruenz von Verschulden und Haftungsumfang 83
2. Die Vorschläge zur Einführung einer Reduktionsklausel 85
a) Die Empfehlung des 43. Deutschen Juristentages 1960 85
b) Der Referentenentwurf von 1967 86
c) Der Vorschlag zur Überarbeitung des Schuldrechts 1981 87
3. Die gegenwärtige Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des Alles-oder-Nichts- Prinzips 88
4. Zusammenfassung 91
VII. Zusammenfassung 92
7. Kapitel: Alternative Konzepte 94
I. Die Rechtsverfolgungs- und Sanktionsfunktion 94
1. Die Rechtsverfolgungsfunktion bei Neuner 94
2. Die Bußfunktion bei Steindorff 96
3. Die Präventionsfunktion der Naturalrestitution bei Gotthardt 97
II. Prinzipienorientierte Rechtsfortbildung 98
III. Die Rechtsvergleichende Perspektive 100
IV. Ökonomische Analyse des Schadensrechts 105
1. Einleitung 105
2. Das Präventionsprinzip in der ökonomischen Analyse 106
3. Der Wert der ökonomischen Analyse für die Rechtswissenschaft 109
V. Zusammenfassung 114
Teil 3: Erscheinungsformen präventiven Schadensersatzes im deutschen Recht 117
8. Kapitel: Die dreifache Schadensberechnung 117
I. Die Entwicklung der dreifachen Schadensberechnung 117
1. Die Begründung der Rechtsprechung durch das Reichsgericht 117
2. Die Ausdehnung der Rechtsprechung durch den BGH 119
3. Inhalt der dreifachen Schadensberechnung 120
a) Lizenzmethode 120
b) Herausgabe des Verletzergewinns 121
c) Verhältnis der drei Schadensberechnungsmethoden 121
4. Begründung der dreifachen Schadensberechnung in der Rechtsprechung 122
5. Anerkennung durch den Gesetzgeber 124
6. Anerkennung in der Literatur 125
II. Die dogmatische Einordnung der dreifachen Schadensberechnung 127
1. Versuch einer schadensrechtlichen Begründung 128
a) Anspruchsgrundlagen 128
b) Die Ansprüche auf die angemessene Lizenzgebühr und auf Herausgabe des Verletzergewinns als Schadensausgleich 129
c) Die der dreifachen Schadensberechnung zugrundeliegenden Sachgründe 132
2. Bereicherungsrechtliche Ansprüche auf die Lizenzgebühr und den Verletzergewinn 136
a) Anspruchsgrundlage 136
b) Anspruchsinhalt 138
c) Anspruchsbeschränkung 142
d) Zusammenfassung 143
3. Der geschäftsführungsrechtliche Anspruch auf den Verletzergewinn 144
a) §§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB 144
b) Analogie zu §§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB 145
c) Zusammenfassung 146
4. Der haftungsrechtliche Bereicherungs- und Geschäftsführungsanspruch 146
5. Analogie zu §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG, 14 a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG 147
6. Ergebnis 148
III. Die dreifache Schadensberechnung in der ökonomischen Analyse 151
1. Der Ersatz des konkreten Schadens 151
2. Die Lizenzanalogie 151
3. Die Herausgabe des Verletzergewinns 152
4. Verwertbarkeit ökonomischer Argumente 153
IV. Sonderfall: Doppelte Lizenzgebühr für die GEMA 154
1. Die Entwicklung in der Rechtsprechung 154
2. Anerkennung der GEMA-Rechtsprechung durch den Gesetzgeber? 156
3. Rechtfertigung der GEMA-Rechtsprechung 158
4. Die Erweiterungsfähigkeit der GEMA-Rechtsprechung aus juristischer Sicht 160
5. Die Erweiterungsfähigkeit der GEMA-Rechtsprechung aus ökonomischer Sicht 168
6. Zusammenfassung 169
9. Kapitel: Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 170
I. Die Entwicklung in der Rechtsprechung 171
1. Die Herrenreiter-Entscheidung des 1. Zivilsenats 171
2. Die Ginseng-Entscheidung des 6. Zivilsenats 171
3. Die Soraya-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 172
4. Der vorläufige Abschluß: Die Caroline-von-Monaco-I-Entscheidung 173
II. Die Bedeutung der Prävention für den Persönlichkeitsschutz 175
1. Die präventive Begründung des immateriellen Schadensersatzes 175
2. Die präventive Bemessung des Schadensersatzes 177
a) Die Prävention im Rahmen der Genugtuungsfunktion 177
b) Die Präventionsfunktion 179
3. Zusammenfassung 183
III. Alternativen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts 184
1. Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes 184
2. Unterlassungsanspruch und einstweiliger Rechtsschutz 185
3. Gegendarstellung, Widerruf und Richtigstellung 188
a) Gegendarstellung 188
b) Widerruf und Richtigstellung 192
4. Vermögensrechtliche Ansprüche zum Schutz des aPR 193
a) Eingriffskondiktion (§812 Abs. 1 Satz 1 BGB 194
b) Gewinnherausgabe bei Geschäftsanmaßung (§§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB) 194
c) Die dreifache Schadensberechnung 195
d) Der Zuweisungsgehalt des Persönlichkeitsrechts 195
e) Zusammenfassung 198
5. Ergebnis 199
IV. Das Persönlichkeitsrecht in der ökonomischen Analyse 200
10. Kapitel: Das Schmerzensgeld nach § 847 BGB 202
I. Die Funktionen des Schmerzensgeldes 202
II. Sonderfall: Leistungsverzögerungen durch Versicherungen 206
III. Schmerzensgeld in der ökonomischen Analyse 209
11. Kapitel: Die Präventionsfünktion sondergesetzlicher Ansprüche 212
I. Die Entschädigung bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot - § 611 a BGB 212
1. Entstehungsgeschichte des § 611 a BGB 213
2. Dogmatische Einordnung des Entschädigungsanspruchs 217
a) Schadensausgleich durch Entschädigung 217
b) Entschädigung als präventive Sanktion 219
3. Exkurs: Der „professionelle Diskriminierungskläger" 222
4. § 611 a BGB in der ökonomischen Analyse 224
II. Andere sondergesetzliche Ansprüche mit Präventionsfunktion 225
1. Das Eintrittsrecht bei Verstößen gegen Wettbewerbsverbote 225
2. Die doppelte Vergütung in §§ 54 f Abs. 3, g Abs. 3 UrhG 226
III. Der schadensrechtliche Charakter der Ansprüche 226
12. Kapitel: Der Schadensersatz als Sanktion des Ladendiebstahls 228
I. Die zivilrechtliche Behandlung des Ladendiebstahls 228
1. Der Schadensersatz bei Ladendiebstahl in der Rechtsprechung des BGH 228
2. Die Präventionsfunktion des Schadensersatzes in Fällen des Ladendiebstahls 229
a) Die Präventionsfunktion der Fangprämie 229
b) Ersatz der allgemeinen Vorsorgekosten (Diebstahlsicherung) 230
c) Ersatz der Bearbeitungskosten 231
d) Ergebnis 232
3. Die Sanktion des Ladendiebstahls in der ökonomischen Analyse 233
II. Die rechtspolitische Diskussion über zivilrechtliche Sanktionen zur Entlastung des Strafrechts 234
III. Die Bedeutung der Diskussion für die vorliegende Untersuchung 236
Teil 4: Das Präventionsprinzip des Schadensrechts 238
13. Kapitel: Die Begründung des schadensrechtlichen Präventionsprinzips 238
I. Das schadensrechtliche Präventionsprinzip in der Rechts Wirklichkeit 238
1. Erscheinungsformen präventiven Schadensersatzes 238
2. Die Einheit des Schadensrechts unter verschiedenen Prinzipien 242
3. Die Bedingungen für den Vorrang des Präventionsprinzips 242
a) Verletzung ohne oder mit geringem Schaden 243
b) Verletzung mit Profit 244
c) Verletzung mit geringem Ersatzleistungsrisiko 244
4. Die Bedingungen für den Vorrang des Ausgleichsprinzips 245
5. Ergebnis 245
II. Der Zweck der zivilrechtlichen Haftung 246
1. Haftungsrecht im weiteren Sinne, Haftungsrecht im engeren Sinne und Schadensrecht 246
2. Der Schadensausgleich als Zweck der Haftung? 247
3. Casum sentit dominus und alterum non laedere 249
4. Rechtsgüterschutz und Rechtsschutz 255
5. Ergebnis 256
III. Die Konsequenzen für das Schadensrecht 256
1. Rechtsgüterschutz durch Schadensausgleich 256
a) Wiederherstellung des Rechts durch Schadensausgleich 256
b) Prävention durch Schadensausgleich 258
c) Der Zusammenhang der Theorien von Neuner und Steindorff 259
d) Ergebnis 259
2. Rechtsgüterschutz bei Versagen des Ausgleichsprinzips 260
a) Die Stellung des Richters im deutschen Recht 261
b) Die Vorhersehbarkeit präventiven Schadensersatzes 261
c) Das Alles-oder-Nichts-Prinzip 262
d) Das systematische Argument 263
e) Das Bereicherungsverbot 264
f) Der Nachweis präventiver Wirkungen des Schadensersatzes 266
g) Präventionsprinzip und Haftpflichtversicherung 267
h) Die Abwehr moralisierender und strafrechtlicher Gesichtspunkte 270
3. Die Begründung des schadensrechtlichen Präventionsprinzips 270
a) Die negative Begründung des Präventionsprinzips 270
b) Die positive Begründung des Präventionsprinzips 272
4. Die verfassungsrechtliche Bestätigung des Präventionsprinzips 273
5. Die rechtsvergleichende Bestätigung des Präventionsprinzips 274
6. Die ökonomische Bestätigung des Präventionsprinzips 274
IV. Die Bedeutung des Präventionsprinzips 275
14. Kapitel: Schadensersatz und Strafe 278
I. Der Sinn der Kriminalstrafe und die Aufgabe des öffentlichen Strafrechts 279
II. Das Verhältnis von Schadensersatz und Strafe 280
1. Schadensersatz statt Strafe 282
2. Strafe statt präventiven Schadensersatzes 284
3. Strafe und präventiver Schadensersatz 285
4. Ergebnis 285
III. Die strafrechtlichen Verfassungsgarantien 286
1. Art. 103 Abs. 2 GG - nulla poena sine lege 286
2. Art. 103 Abs. 3 GG - ne bis in idem 287
IV. Ergebnis 288
15. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 289
Schluß 298
Nachtrag 299
Literaturverzeichnis 303
Verzeichnis der Römischen Quellen 326
Personen- und Sachwortverzeichnis 327