Die ordentliche Änderungskündigung des Arbeitgebers
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Die ordentliche Änderungskündigung des Arbeitgebers
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 198
(2001)
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Abstract
Im Laufe einer Beschäftigung bedürfen Arbeitsbedingungen immer wieder der Anpassung. Stimmt der Arbeitnehmer einer Änderung nicht zu, so kann der Arbeitgeber seinem Änderungsangebot eine Kündigung beifügen - der Arbeitnehmer, der das Angebot nicht annimmt, läuft dann Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer vor jeder sozial ungerechtfertigten Änderung seiner Arbeitsbedingungen; die Voraussetzungen jedoch sind im einzelnen umstritten, weil § 2 KSchG klare Maßstäbe vermissen läßt.Der Autor erläutert systematisch die Anforderungen an eine rechtmäßige Änderungskündigung. Kündigungserklärung und Änderungsangebot müssen je für sich wirksam sein. Die Kündigung muß schriftlich erklärt werden und ultima ratio sein. Um die Kündigung geht es auch beim Änderungsschutz für Mandatsträger, der bei Massenänderungskündigungen einzuschränken ist. Das Änderungsangebot muß annehmbar sein, also konkrete und zulässige Änderungen von Arbeitsbedingungen enthalten. Nicht zulässig sind tarif- und gesetzwidrige Inhalte und solche auf Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Ist nur eines der beiden Elemente - Kündigung oder Angebot - fehlerhaft, ist die Änderungskündigung insgesamt unwirksam.§ 2 KSchG verlangt die soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen - also nicht der Kündigung, sondern des Änderungsvertrages - und schafft damit eine Form der Vertragskontrolle. Maßgeblich ist nicht ein vom Angebot losgelöster Änderungsgrund, sondern ob Art und Umfang der Änderung durch entsprechende Ursachen im Bereich des Arbeitnehmers oder des Betriebs gerechtfertigt sind. Nur unmittelbar geeignete und erforderliche Änderungen sind vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gedeckt. Hieraus ergeben sich die Grenzen der Änderungskündigung, aber auch ihre Anwendungsbereiche, die im einzelnen erörtert werden. Zur isolierten Entgeltsenkung bleibt der Anwender freilich auf allgemeine Rechtsinstitute angewiesen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung | 17 | ||
I. Die Ursprünge der Änderungskündigung | 17 | ||
II. Die Entwicklung der Änderungskündigung seit ihrer Normierung | 21 | ||
III. Fragestellung | 22 | ||
B. Das System der Änderungskündigung | 24 | ||
I. Überblick | 25 | ||
1. Der „Zusammenhang“ von Kündigung und Änderungsangebot | 25 | ||
2. Das Angebot auf Änderung der Arbeitsbedingungen | 26 | ||
3. Die „Kündigung“ | 27 | ||
II. Der Zusammenhang zwischen Kündigung und Änderungsangebot | 29 | ||
1. Zusammenhang aufgrund einer Bedingung | 29 | ||
a) Auflösende Bedingung | 30 | ||
b) Aufschiebende Bedingung | 31 | ||
(1) Beginn der Kündigungsfrist | 31 | ||
(2) Fehlende Erklärung des Arbeitnehmers | 32 | ||
(3) Die Annahme durch den Arbeitnehmer | 33 | ||
c) Auslegung | 33 | ||
2. Zusammenhang ohne Bedingung | 34 | ||
3. Die zeitliche Komponente | 36 | ||
a) Die Lehre | 37 | ||
b) Eigene Auffassung | 39 | ||
(1) Angebot – Kündigung | 40 | ||
(2) Kündigung – Angebot | 41 | ||
(3) Nachschieben des Änderungsangebotes | 43 | ||
4. Die Einheit der Änderungskündigung | 43 | ||
a) Meinungsstand | 44 | ||
b) Folgen für die Änderungskündigung | 44 | ||
c) Eigene Wertung | 45 | ||
d) Schriftformerfordernis der Änderungskündigung | 47 | ||
5. Die Annahme unter Vorbehalt | 49 | ||
a) Die Rechtsnatur des Vorbehalts | 50 | ||
(1) Vorbehalt als Bedingung | 50 | ||
(2) Vorbehalt: Erlaubnis zur Teilkündigung? | 51 | ||
(3) Vorbehalt: Rechtsfigur eigener Art | 53 | ||
b) Wirkung der Annahme auf die Arbeitsbedingungen | 53 | ||
c) Wirkung der Annahme auf die Kündigung | 54 | ||
d) Der „doppelte Vorbehalt“ | 55 | ||
(1) Die Lösung des BAG über den „doppelten Vorbehalt“ | 55 | ||
(2) Kritische Würdigung | 56 | ||
(3) Eigene Lösung | 57 | ||
III. Kündigung | 58 | ||
1. Ausspruch der Kündigung | 58 | ||
2. Ultima ratio der Kündigung | 60 | ||
a) Problemstellung | 61 | ||
b) Die Erforderlichkeit des Mittels „Änderungskündigung“ in der Rechtsprechung | 62 | ||
c) Anwendbarkeit der ultima ratio auf die Änderungskündigung | 63 | ||
(1) Ultima ratio sowohl der Änderung wie auch der Kündigung | 64 | ||
(2) Getrennte Prüfung | 64 | ||
d) Das Leistungsbestimmungsrecht als milderes Änderungsinstrument | 65 | ||
(1) Der Umfang des allgemeinen Direktionsrechts | 66 | ||
(2) Der Umfang des erweiterten Leistungsbestimmungsrechts | 68 | ||
(a) Tarifliche Leistungsbestimmungsrechte | 70 | ||
(b) Arbeitsvertragliche Leistungsbestimmungsrechte | 71 | ||
(c) Inhaltskontrolle von Leistungsbestimmungsrechten | 72 | ||
(d) Folgerungen für das Leistungsbestimmungsrecht | 74 | ||
(e) Das Argument von der Umgehung des Kündigungsschutzes | 77 | ||
e) Wegfall der Erforderlichkeit bei Annahme des Angebots? | 78 | ||
(1) Kritische Würdigung | 79 | ||
(2) Folgerungen für die Praxis | 81 | ||
f) Ergebnis | 82 | ||
3. Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der Änderungskündigung | 82 | ||
a) Notwendigkeit einer Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG | 83 | ||
(1) Anwendbarkeit des § 102 BetrVG auf die Änderungskündigung | 84 | ||
(2) Fehlerhafte Anhörung und Änderungsschutzverfahren | 86 | ||
b) Umfang der Anhörung | 88 | ||
(1) Nachschieben von Änderungsgründen | 90 | ||
(2) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers | 92 | ||
(a) Mitteilung der Kündigungsart | 92 | ||
α) Anderungs- oder Beendigungskündigung | 93 | ||
β) Außerordentliche oder ordentliche Änderungskündigung | 94 | ||
(b) Mitteilung der Kündigungsfrist | 95 | ||
(c) Mitteilung der Änderungsgründe | 96 | ||
(d) Mitteilung des Änderungsangebots | 99 | ||
c) Ergebnis | 100 | ||
4. Der besondere Kündigungsschutz für Mitglieder von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsorganen | 100 | ||
a) Inhalt der Regelung des § 15 KSchG | 102 | ||
b) Anwendbarkeit auf die Einzeländerungskündigung | 103 | ||
(1) Arbeitsbedingungen des Betriebsratsmitglieds | 104 | ||
(2) Zusammensetzung des Kollektivorgans | 104 | ||
(3) Schutz vor Repression | 105 | ||
c) Anwendung auf die Massenänderungskündigung | 106 | ||
(1) Der Lösungsweg über die außerordentliche Änderungskündigung | 107 | ||
(a) Fehlen eines Kündigungsgrundes | 108 | ||
(b) Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung | 109 | ||
(c) Sonderform der außerordentlichen Änderungskündigung? | 110 | ||
(2) Ausdehnung des § 15 KSchG auf die Massenänderungskündigung? | 110 | ||
(a) Zusammensetzung des Kollektivorgans und Arbeitsbedingungen des Betriebsratsmitglieds | 111 | ||
(b) Kollektive Maßnahme | 111 | ||
IV. Das Angebot auf Änderung der Arbeitsbedingungen | 113 | ||
1. Inhalt und Begriff der „Änderung der Arbeitsbedingungen“ | 114 | ||
a) Arbeitsbedingung | 114 | ||
b) Änderung | 114 | ||
c) Wirksamkeitsvoraussetzungen des Angebots | 115 | ||
d) Folgen bei Mängeln des Angebots | 115 | ||
(1) Fehlendes Angebot | 116 | ||
(2) Unvollständiges, unbestimmtes oder widersprüchliches Angebot | 117 | ||
2. Änderungskündigung auch bei befristeter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses? | 119 | ||
a) Die Begründung des BAG | 120 | ||
b) Folgen der Anwendung des § 2 KSchG | 121 | ||
c) Eigene Würdigung | 123 | ||
(1) Wortlaut | 123 | ||
(2) Zulässigkeit der Befristung – Vorfrage der sozialen Rechtfertigung | 124 | ||
(3) Ist die Anwendung des § 2 KSchG erforderlich? | 125 | ||
(4) Wege zur Einschränkung des § 2 KSchG | 127 | ||
3. Rechtswidriges Angebot | 128 | ||
a) Gesetz- oder tarifwidriges Angebot | 129 | ||
b) Verstoß gegen die betriebliche Mitbestimmung | 131 | ||
(1) Maßnahmen nach § 99 BetrVG | 131 | ||
(2) Maßnahmen nach § 87 BetrVG | 133 | ||
4. Ergebnis | 134 | ||
C. Die soziale Rechtfertigung | 135 | ||
I. Einleitung | 135 | ||
II. Die Prüfung der sozialen Rechtfertigung durch das BAG | 136 | ||
III. Die Prüfung der sozialen Rechtfertigung durch die Literatur | 140 | ||
1. Die herrschende Lehre: zweistufige Prüfung der Änderung der Arbeitsbedingungen | 140 | ||
2. Die Gegenauffassung: Maßgeblichkeit des Kündigungselements | 143 | ||
3. Vermittelnde Ansichten | 145 | ||
a) Die Prüfung der Änderungskündigung durch Precklein | 145 | ||
b) Die Prüfung der Änderungskündigung durch Hromadka | 148 | ||
IV. Soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen: Ansätze für einen Prüfungsmaßstab | 149 | ||
1. Verweis auf § 1 KSchG | 150 | ||
2. Inhalt des § 2 KSchG | 151 | ||
a) Soziale Rechtfertigung ohne Bezug zur Änderung | 152 | ||
b) Vertragsinhaltsschutz | 155 | ||
(1) Schutz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes | 158 | ||
(2) Schutz vor einer Änderung des Vertragsinhalts? | 158 | ||
(a) Vertragstreue im Dauerschuldverhältnis | 159 | ||
(b) Inhaltsschutz durch Bestandsschutz | 160 | ||
c) § 2 KSchG als Befugnisnorm zur Auflösung des Inhaltsschutzes | 161 | ||
d) Die „Änderung der Arbeitsbedingungen“ | 162 | ||
3. Vertragskontrolle: Inhalts- oder Billigkeitskontrolle? | 165 | ||
a) Inhaltskontrolle | 166 | ||
b) Billigkeitskontrolle | 168 | ||
c) Abgrenzung der Inhaltskontrolle von der Vertragskontrolle nach § 2 KSchG | 168 | ||
d) Abgrenzung der Billigkeitskontrolle von der Vertragskontrolle nach § 2 KSchG | 170 | ||
e) Ergebnis | 171 | ||
V. Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung | 172 | ||
1. Maßgeblichkeit einzelfallunabhängiger Änderungsgründe? | 172 | ||
a) Das betriebliche Erfordernis „an sich“ | 174 | ||
b) Der Änderungsgrund „an sich“ bei der personen- und verhaltensbedingten Änderungskündigung | 175 | ||
c) Abhängigkeit von Änderungsziel und Änderungsgrund | 176 | ||
(1) Abgestufter Maßstab | 177 | ||
(2) Unterschiede zwischen arbeitnehmer- und betriebsbedingten Gründen | 179 | ||
2. Störung | 181 | ||
3. Erforderlichkeit der Änderung | 183 | ||
a) Erforderlichkeit | 183 | ||
b) Eignung | 184 | ||
c) Untergrenze | 186 | ||
d) Störungs- und Änderungsumfang sind identisch | 186 | ||
4. Zumutbarkeit der Änderung? | 188 | ||
a) Zumutbarkeit als Produkt der Interessenabwägung | 189 | ||
b) Gesetzliche Anknüpfung der „Unzumutbarkeit“ | 190 | ||
c) Die Unzumutbarkeit in der Änderungskündigung | 192 | ||
5. Prüfungsaufbau | 195 | ||
VI. Die verhaltensbedingte Änderungskündigung | 196 | ||
1. „Anleihen“ bei der verhaltensbedingten Beendigungskündigung | 196 | ||
2. Verhalten als Anknüpfungspunkt einer Vertragsänderung | 199 | ||
a) Einführung | 199 | ||
b) Verhalten | 199 | ||
c) Nachweisbarkeit des Vertragsverstoßes? | 202 | ||
3. Abhängigkeit von Änderungsangebot und Änderungsgrund | 203 | ||
a) Eignung | 206 | ||
(1) Tätigkeit | 206 | ||
(2) Entgelt | 208 | ||
b) Erforderlichkeit | 210 | ||
(1) Erforderliches Mittel zur Störungsbeseitigung | 210 | ||
(2) Der Umfang der Störung als Voraussetzung des Änderungsumfangs | 211 | ||
c) Untergrenze | 212 | ||
4. Interessenabwägung | 213 | ||
VII. Die personenenbedingte Änderungskündigung | 213 | ||
1. Der Grund in der Person des Arbeitnehmers | 214 | ||
a) Eignung und Befähigung | 215 | ||
b) Altersbedingte Leistungsminderung | 216 | ||
c) Berufsbedingte Leistungsminderung | 218 | ||
d) Isolierte Änderung des Entgelts | 218 | ||
e) Notwendigkeit einer negativen Prognose? | 219 | ||
2. Das Ausmaß des personenbedingten Grundes | 221 | ||
3. Interessenabwägung | 223 | ||
VIII. Die Änderungskündigung aufgrund dringenden betrieblichen Erfordernisses | 223 | ||
1. Betriebliches Erfordernis | 224 | ||
a) Der arbeitsrechtliche Betriebsbegriff | 224 | ||
b) Umsetzung der Betriebsorganisation | 226 | ||
c) Die „unternehmerische Entscheidung“ | 228 | ||
d) Fehlender Bezug zur Arbeitsorganisation | 230 | ||
(1) Der „Betriebsfriede“ | 230 | ||
(2) Änderungskündigung unter Verletzung des § 87 BetrVG | 231 | ||
(3) Befristung eines ursprünglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses | 232 | ||
e) Der „Wegfall“ des Bedürfnisses der Weiterbeschäftigung | 233 | ||
2. Änderung des Arbeitsentgelts | 234 | ||
a) Betriebliches Erfordernis zur isolierten Kürzung des Entgelts? | 235 | ||
b) Dringende betriebliche Erfordernisse zur isolierten Entgeltänderung außerhalb des § 2 KSchG? | 237 | ||
c) Rechtsgrundlagen zur isolierten Entgeltänderung | 239 | ||
(1) Änderung der Geschäftsgrundlage | 240 | ||
(a) Voraussetzungen der Änderung der Geschäftsgrundlage | 240 | ||
(b) Geschäftsgrundlage | 242 | ||
(c) Festhalten am Vertrag unzumutbar? | 243 | ||
(2) Ultima ratio zur Beendigungskündigung | 244 | ||
(3) Anwendbarkeit der Änderungskündigung zur isolierten Entgeltreduzierung | 248 | ||
d) Korrektur fehlerhafter Eingruppierungen | 249 | ||
(1) Der Meinungsstand | 249 | ||
(2) Verbindlichkeit der Eingruppierung | 251 | ||
(3) Änderbarkeit und Änderungsinstrument | 254 | ||
3. Erforderlichkeit | 256 | ||
a) Geeignetes und erforderliches Mittel der Störungsbeseitigung | 256 | ||
b) „Dringliches Erfordernis“: Unmittelbarkeit der Störungsbeseitigung | 257 | ||
c) Darlegungslast des Arbeitgebers und Freiheit der unternehmerischen Entscheidung | 258 | ||
4. Die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung | 258 | ||
a) Bedeutung und systematische Einordnung | 259 | ||
b) Der Kreis der einzubeziehenden Arbeitnehmer | 261 | ||
c) Die einzubeziehenden sozialen Umstände | 265 | ||
(1) Die „Interimsperiode“ bis zur Bundestagswahl 1998 | 266 | ||
(2) Berücksichtigung des Änderungsangebots in der Sozialauswahl | 267 | ||
(3) Ergebnis | 267 | ||
D. Zusammenfassung und Ergebnisse | 268 | ||
Literaturverzeichnis | 273 | ||
Sachwortverzeichnis | 284 |