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Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg

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Heintschel von Heinegg, W. (1995). Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48417-1
Heintschel von Heinegg, Wolff. Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48417-1
Heintschel von Heinegg, W (1995): Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48417-1

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Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg

Heintschel von Heinegg, Wolff

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 119

(1995)

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Abstract

Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit dem Jahre 1948 zu verzeichnende ständige Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in Seegebieten, die vormals der hohen See zugerechnet wurden, rechtlich sanktioniert. Der damit einhergehende verstärkte Zugriff auf die lebenden und nichtlebenden Ressourcen des Meeres birgt die Gefahr zwischenstaatlicher bewaffneter Auseinandersetzungen in sich. Dies verdeutlichen die zahlreichen Streitigkeiten, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Proklamation ausschließlicher Wirtschaftszonen oder der Geltendmachung von exzessiven Festlandsockelansprüchen ergeben. Die daraus resultierenden Gefahren für die von freien Schiffahrtswegen in besonderem Maße abhängigen Industriestaaten liegen auf der Hand. Dem Völkerrecht stellt sich die Aufgabe, auf diese Gefahren für die internationale Sicherheit zu reagieren und Mechanismen sowie verbindliche Verhaltensmuster zur Verhinderung und Begrenzung zwischenstaatlicher Konflikte bereitzustellen. Das System kollektiver Sicherheit und das Friedenssicherungsrecht werden dieser Aufgabe auch in Zukunft nur in eingeschränktem Maße gerecht werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hält das Völkerrecht in Form des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts ein weiteres Instrumentarium vor, das der Anwendung zwischenstaatlicher militärischer Gewalt rechtliche Schranken setzen soll. Dieses ius in bello hat, soweit internationale bewaffnete Konflikte an Land betroffen sind, einen beachtlichen Kodifikationsstand erreicht. Anders verhält es sich demgegenüber in bezug auf den internationalen bewaffneten Konflikt zur See. Zwar sind das Seekriegsrecht und das im Seekrieg anwendbare Neutralitätsrecht in völkerrechtlichen Verträgen fixiert, diese Kodifikationen datieren aber mehrheitlich aus dem Jahre 1907 und sind bereits angesichts der technischen Veränderungen als wirksame rechtliche Schranken der modernen Seekriegführung allenfalls bedingt geeignet. Da auch in naher Zukunft nicht mit einer Kodifizierung des Seekriegsrechts zu rechnen ist, widmet sich die vorliegende Arbeit der Untersuchung der gewohnheitsrechtlichen und sonstigen völkerrechtlichen Normen, die im internationalen bewaffneten Konflikt zur See die Rechte und Pflichten sowohl der Kriegführenden als auch der nicht am Konflikt Beteiligten zum Gegenstand haben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 23
A. Zum Nachweis ungeschriebener Normen des maritimen ius in bello 27
B. Zum Gang der Untersuchung 42
Kapitel 1: Der Einfluß der Charta der Vereinten Nationen auf das Recht des internationalen bewaffneten Konflikts/Kriegsvölkerrecht 44
A. Die These vom ausschließlichen Vorrang des ius in bello 49
B. Die These von der unmittelbaren Geltung des ius ad bellum im internationalen bewaffneten Konflikt 56
I. Konsequenzen für die Rechtsbeziehungen zwischen den Konfliktparteien 57
II. Konsequenzen für die Rechtsbeziehungen zwischen den Konfliktparteien und dritten (neutralen) Staaten 64
III. Kritik 72
1. Das Rechtsverhältnis der Konfliktparteien 73
2. Das Rechtsverhältnis der Konfliktparteien zu Dritten 86
a) Hinfälligkeit des Neutralitätsrechts? 86
b) Quantitative und/oder qualitative Modifikation des Neutralitätsrechts durch die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit? 98
c) Nichtkriegführung? 100
C. Eine zeitgemäße Charakterisierung des Kriegsvölkerrechts 120
I. Anwendung des ius ad bellum ex-post? 123
II. Das ius in bello als “Notordnung” 125
1. Das ius in bello im engeren Sinne (das Rechtsverhältnis der Konfliktparteien) 126
2. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Konfliktparteien und Dritten 139
a) Zwischenstaatliche Rechtsbeziehungen 140
b) Rechtsbeziehungen zwischen den Konfliktparteien und der Schiffahrt nicht am Konflikt beteiligter Staaten 145
Kapitel 2: Zum Anwendungsbereich des maritimen ius in bello 158
1. Abschnitt: „Krieg“ und internationaler bewaffneter Konflikt (sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich) 158
A. Die Rechtslage bis 1949 158
B. Die Ersetzung des Kriegsbegriffs durch den “internationalen bewaffneten Konflikt” 162
I. Das humanitäre Völkerrecht und das Kriegführungsrecht i.e.S. 162
II. Das Prisen- und Beuterecht gegenüber gegnerischen Schiffen 167
III. Das Neutralitätsrecht 172
C. Die zeitliche Grenze der Anwendbarkeit des (maritimen) ius in bello und des (maritimen) Neutralitätsrechts 185
I. Das humanitäre Völkerrecht und das Recht der Methoden, Mittel und Objekte bewaffneter Schädigungshandlungen 185
II. Das Recht des gegen gegnerisches Privateigentum gerichteten maritimen Wirtschaftskriegs 187
III. Das Neutralitätsrecht 188
2. Abschnitt: Das allgemeine Seekriegsgebiet (räumlicher Anwendungsbereich) 191
A. Das traditionelle Recht 191
B. Das allgemeine Seekriegsgebiet heute 196
I. Die Pflicht zur Achtung neutraler Küstengewässer 196
1. Neutrales Küstenmeer 197
2. Neutrale innere Gewässer, Basislinien 204
3. Neutrale Archipelgewässer 208
II. Das Landgebiet, die inneren Gewässer, das Küstenmeer und die Archipelgewässer der Konfliktparteien 213
1. Partielle Beschränkungen in bezug auf Massenvernichtungswaffen 214
2. Internationale Meerengen 217
3. Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen 225
III. Die Seegebiete jenseits der seewärtigen Grenze des Küstenmeeres 226
1. Beschränkung auf die Küstengewässer der Konfliktparteien? 226
2. Neutrale Sicherheits- und Neutralitätszonen jenseits der seewärtigen Grenze des Küstenmeeres 237
3. Neutrale Ausschließliche Wirtschaftszonen (EEZ) 242
4. Neutraler Festlandsockel 252
5. Partielle Beschränkungen auf der Hohen See 254
Kapitel 3: Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts zur See 258
1. Abschnitt: Das Recht der Kampfhandlungen 258
A. Seekrieg und die Grundsätze des Kriegsvölkerrechts 258
I. Vorbemerkung 258
II. Die auf den Seekrieg anwendbaren Grundsätze des Kriegsvölkerrechts 260
1. Rechtsquellen 260
2. Die im Seekrieg geltenden kriegsvölkerrechtlichen Grundsätze und die Definition des militärischen Ziels 262
a) Kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel und Methoden der Kriegführung 262
b) Das Verbot, die Zivilbevölkerung als solche oder einzelne Zivilpersonen zum Ziel von Angriffen zu machen, und der Unterscheidungsgrundsatz im Seekriegsrecht 269
c) Die Definition des “militärischen Ziels” im Seekrieg 275
d) Menschlichkeit 283
e) Perfidieverbot und Kriegslisten 287
f) Der Schutz der Umwelt im Seekrieg 298
aa) Die Bestimmungen des ZP I 303
bb) Das Gewohnheitsrecht 310
B. Militärische Ziele, geschützte Fahrzeuge und sonstige Objekte im Seekrieg 318
I. Gegnerische Kriegsschiffe, militärische Luftfahrzeuge und ihre Besatzungen 318
1. Kriegsschiffe und ihre Besatzungen 320
2. Militärische Luftfahrzeuge und ihre Besatzungen 328
II. Hilfsschiffe, Staatsschiffe und -luftfahrzeuge 330
III. Besonders geschützte gegnerische Fahrzeuge, ihre Besatzungen und Passagiere 333
1. Lazarettschiffe 333
a) Voraussetzungen und Inhalt des Schutzes 333
b) Wegfall des Schutzes 341
2. Sanitätsluftfahrzeuge 344
3. Küstenrettungsboote und andere Sanitätsschiffe 348
a) Küstenrettungsboote 348
b) Sanitätstransporte 350
c) Andere Sanitätsschiffe 350
4. Passagierschiffe und -flugzeuge 352
5. Nach Maßgabe des XI. Haager Abkommens und des Übereinkommens über den Schutz von Kulturgut geschützte Fahrzeuge 356
6. Kartellschiffe und -luftfahrzeuge sowie Fahrzeuge unter freiem Geleit 361
7. Mariner Umweltschutz 362
IV. Gegnerische Handelsschiffe, zivile Luftfahrzeuge und Personen an Bord dieser Fahrzeuge 363
1. Begriffsbestimmungen 363
2. Die Rechtsstellung gegnerischer Handelsschiffe und ziviler Luftfahrzeuge 365
a) Gegnerische Handelsschiffe 365
b) Zivile gegnerische Luftfahrzeuge 376
3. Besatzungen und Passagiere 379
V. Unterwasserkabel und -pipelines 380
C. Mittel und Methoden der Seekriegführung 382
I. Minenkrieg 382
1. Das VIII. Haager Abkommen von 1907 385
2. Völkerrechtliche Beschränkungen in räumlicher Hinsicht sowie in bezug auf neue Minengenerationen 390
a) Besondere vertragliche Verbote 390
b) Begriff der Mine 391
c) Räumliche Beschränkungen des Seemineneinsatzes 392
d) Rechtspflichten betreffend das Verlegen moderner Seeminen 395
aa) Überwachung 396
bb) Gefahrbeherrschung 396
cc) Warnung 398
dd) Sonstige Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit der friedlichen Schiffahrt 400
ee) Verbot des Minenlegens zum alleinigen Zweck, die Handelsschiffahrt zu unterbinden 400
e) Räumpflicht 401
3. Minenräumen durch Neutrale 403
4. Minenlegen vor Ausbruch eines internationalen bewaffneten Konflikts 406
a) Minenlegen in eigenen Gewässern 406
b) Minenlegen jenseits der eigenen Hoheitsgewässer 408
II. Torpedos und (Marsch-)Flugkörper 410
III. Blockade 415
1. Die Entwicklung des Blockaderechts in der Staatenpraxis 416
2. Das geltende Blockaderecht 426
a) Erklärung, Notifikation, Unparteilichkeit und Wirksamkeit 427
b) Voraussetzungen der Aufbringung 430
c) Versorgung der Zivilbevölkerung, der Verwundeten und Kranken 431
IV. Ausschlußzonen 434
1. Die Staatenpraxis bis 1945 435
a) Russisch-japanischer Seekrieg (1904/05) 435
b) I. Weltkrieg 436
c) II. Weltkrieg 439
2. Völkerrechtliche Würdigung der Sperrzonen der Weltkriege 443
3. Die Staatenpraxis seit 1945 447
a) Falkland-Konflikt (1982) 448
b) Iran-Irak-Konflikt (1980–1988) 450
4. Würdigung, Ergebnis und Ausblick 454
V. Unterseeboote 466
1. Der Einsatz von Unterseebooten im Wandel der Zeiten 468
2. Die geltende Rechtslage 471
VI. Angriffe auf Landziele 474
1. Das IX. Haager Abkommen 475
2. Rechtliche Beschränkungen durch das Zusatzprotokoll I von 1977 und das Gewohnheitsrecht 477
2. Abschnitt: Das Recht des Wirtschaftskriegs – Prisenrecht I – 482
A. Die Rechtsstellung gegnerischen Privateigentums im Seekrieg nach dem traditionellen Recht 483
I. Das Recht auf Beschlagnahme und Einziehung gegnerischen Privateigentums auf See 483
II. Die gegnerische Eigenschaft von Schiffen, Luftfahrzeugen und Ladungen 489
B. Staatenpraxis und Rechtsentwicklung seit dem Ende des II. Weltkriegs 493
I. Konfliktpraxis und militärische Handbücher 493
II. Der gegenwärtige Stand des Prisenrechts in bezug auf gegnerische Schiffe, Luftfahrzeuge und deren Ladungen 497
Kapitel 4: Das Rechtsverhältnis zwischen den Konfliktparteien und Dritten – Das maritime Neutralitätsrecht – 500
1. Abschnitt: Die zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen – Neutralitätsrecht i.e.S.– 500
A. Grundsätze des Neutralitätsrechts 501
I. Enthaltungs- und Verhinderungspflichten 501
II. Unparteilichkeit 506
B. Die Rechtsbeziehungen zwischen Neutralen und Konfliktparteien in neutralen Häfen, Reeden und Küstengewässern 508
I. Ausschluß der Konfliktparteien aus neutralen Küstengewässern 509
1. Internationale Meerengen 512
a) Transitdurchfahrt in und über internationalen Meerengen 512
b) Meerengen, in denen das Recht auf Transitdurchfahrt nicht gilt 521
2. Neutrale Archipelgewässer 532
II. Rechte und Pflichten in bezug auf den Aufenthalt von Kriegsschiffen und Prisen der Konfliktparteien in neutralen Küstengewässern 534
1. Neutrales Küstenmeer und neutrale Archipelgewässer 534
a) Begriff und Inhalt der “bloßen Durchfahrt” 534
b) Selbstverteidigung in neutralen Küstengewässern 543
2. Kriegsschiffe und Prisen der Konfliktparteien in neutralen Häfen und Reeden 549
a) Kriegsschiffe 550
b) Prisen 555
c) Handelsschiffe der Konfliktparteien, die die Seestreitkräfte unterstützen 556
III. Pflichten der neutralen Küstenstaaten bei Neutralitätsverletzungen durch die Konfliktparteien. Rechte der benachteiligten Konfliktpartei 557
2. Abschnitt: Maßnahmen gegenüber neutralen Handelsschiffen und Luftfahrzeugen 566
A. Kontrolle des neutralen Handels (Prisenrecht II) 567
I. Entwicklung des Prisenrechts bis zum Ende des II. Weltkriegs 567
II. Die Entwicklung seit 1945 und der gegenwärtige Stand des Prisenrechts 574
B. Neutrale Handelsschiffe und Luftfahrzeuge als militärische Ziele (feindselige Unterstützung) 582
Zusammenfassende Schlußbetrachtung 589
Literaturverzeichnis 593