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Stein, K. (1999). Parteiverbote in der Weimarer Republik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49508-5
Stein, Katrin. Parteiverbote in der Weimarer Republik. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49508-5
Stein, K (1999): Parteiverbote in der Weimarer Republik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49508-5

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Parteiverbote in der Weimarer Republik

Stein, Katrin

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 56

(1999)

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Abstract

Es besteht Einigkeit darüber, daß die durch Art. 21 Abs. 2 GG eingeräumte Möglichkeit, Parteien zu verbieten, $aaus$z den Erfahrungen mit Parteiverboten in der Weimarer Republik und als Reaktion $aauf$z die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten konzipiert wurde. Neben der rechtsgeschichtlichen Dimension hat eine Betrachtung der »Weimarer« Parteiverbote in der Kontroverse um die Legitimität des Art. 21 Abs. 2 GG dabei rechtspolitische Bedeutung.

Da die rechtliche Zulässigkeit und die Folgewirkungen eines Parteiverbots wesentlich davon geprägt werden, ob und in welcher Weise der Status der Parteien in einer Rechtsordnung ausgestaltet wird, setzt sich die Autorin mit der Einordnung der Parteien in die Gesamtkonzeption des Weimarer Staates auseinander, nachdem - themenspezifisch unter dem Blickwinkel der wichtigsten Verbotsmöglichkeiten - eine Betrachtung der Entwicklung des deutschen Parteiensystems vorhergegangen ist.

Im Anschluß an die Skizzierung der verfassungsrechtlichen Ausgangslage werden als Schwerpunkt der Untersuchung die geschichtlichen Ursachen für die Schaffung von »Parteiverbotsnormen«, die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Verbots sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten erörtert. Für die Darstellung der Anwendung der Normen durch die Verbotsbehörden und die Rechtsprechung wurde auf bislang größtenteils unveröffentlichtes Archivmaterial zurückgegriffen

Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die Weimarer Republik nicht ohne rechtliche Möglichkeiten war, um den Sturm ihrer totalitären Gegner abzuwehren. Mit der von Zuständigkeitsdifferenzen und mangelndem Durchsetzungswillen gekennzeichneten Verbotspraxis wurde jedoch zu der Machtergreifung der Partei beigetragen, die alsbald die legale Existenz aller anderen Parteien beseitigte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Erstes Kapitel: Einleitung 21
A. Die Bedeutung der Thematik 21
B. Der Gang der Untersuchung 24
Zweites Kapitel: Parteiverbote in der historischen Perspektive 27
A. Die Bestimmung des „Parteibegriffs“ als Voraussetzung einer historischen Betrachtung – Die Anfänge des Parteiwesens 27
B. Vorläufer von Parteiverbotsregelungen 30
C. Das Revolutionsjahr 1848/49 33
D. Zwischen Revolution und Reichsgründung 34
E. Parteiverbote im Kaiserreich 37
I. Der öffentlich-rechtliche Status der Parteien 37
II. Verbotsregelungen im Kaiserreich 40
1. Parteiverbote auf der Verfassungsebene 40
2. Parteiverbote auf der einfachgesetzlichen Ebene 40
a) Parteiverbote aufgrund des Sozialistengesetzes 40
b) Parteiverbote aufgrund des Reichsvereinsgesetzes 43
F. Zusammenfassung 43
Drittes Kapitel: Die Position der Parteien in der Weimarer Republik 45
A. Die Parteien in den Beratungen der verfassunggebenden Nationalversammlung 45
B. Die Stellung der politischen Parteien in der Weimarer Staatsordnung 46
C. Die grundrechtliche Absicherung der Parteien 48
D. Zusammenfassung 50
Viertes Kapitel: Parteiverbote in der Weimarer Republik 51
A. Verfassungsrechtliche Ausgangslage 51
I. Die Möglichkeiten zu einem Ausspruch von Parteiverboten im „staatsrechtlichen Normalzustand“ 51
II. Die Möglichkeiten zum Ausspruch von Parteiverboten unter Ausschaltung der Wirkung des Art. 124 Abs. 1 WRV 52
1. Parteiverbote als Maßnahmen der „Diktaturgewalt“ 53
a) Einordnung der „Diktaturgewalt“ 53
b) Die Diktaturbefugnisse als Rechtsgrundlage für Parteiverbote 54
aa) Die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung von Diktaturgewalt 54
(1) Die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten 54
(2) Die Diktaturgewalt der Landesregierungen 57
bb) Der Inhalt der Diktaturmaßnahmen 58
cc) Möglichkeiten für eine Kontrolle der Diktaturgewalt 62
(1) Die Möglichkeiten für eine politische Kontrolle der Diktaturgewalt 62
(2) Die Möglichkeiten für eine gerichtliche Kontrolle der Diktaturgewalt 63
(a) Kontrolleröffnung 63
(aa) Verfassungsgerichtsbarkeit 63
(bb) Abstrakte Normenkontrolle 65
(cc) Inzidente Kontrolle 65
(b) Der Umfang der richterlichen Kontrolle 66
(3) Zusammenfassung der Kontrollmöglichkeiten 66
2. Parteiverbote als Folge verfassungsändernder oder verfassungsdurchbrechender Gesetze 67
III. Zusammenfassung 68
B. Die einzelnen Verbotsgrundlagen und Parteiverbote 69
I. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 69
1. Eingrenzung der behandelten Verbotsgrundlagen 69
2. Exkurs: Überblick über die Parteien am rechten und linken Rand des Parteienspektrums 71
a) Die Parteien der äußersten politischen Rechten 72
aa) Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei 72
bb) Die Deutschsoziale Partei 73
cc) Die Deutschsozialistische Partei 73
dd) Die Deutschvölkische Freiheitpartei 74
b) Die Kommunistische Partei Deutschlands als Partei der äußersten politischen Linken 74
II. Parteiverbote aufgrund des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 75
1. Regelungsinhalt der aus dem Reichsvereinsgesetz als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 75
a) Fortgeltung des § 2 Abs. 1 RVereinsG 75
b) Voraussetzungen 76
c) Formelle Erfordernisse 77
aa) Zuständigkeiten 77
bb) Sonstige formelle Erfordernisse 78
d) Rechtsfolgen 78
2. Rechtsschutzmöglichkeiten 79
3. Die Anwendung des § 2 Abs. 1 RVereinsG auf politische Parteien in der Staatspraxis 80
a) Die auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 RVereinsG erfolgten Parteiauflösungen 80
b) Die auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 RVereinsG ausgesprochenen Parteiauflösungen als Gegenstände gerichtlicher Entscheidungen 81
c) Geltungsdauer der Parteiauflösungen 81
4. Zusammenfassung 82
III. Parteiverbote aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Art. 177, 178 des Friedensvertrages von Versailles 83
1. Regelungsinhalt der aus dem GDFV als Rechtsgrundlage für den Ausspruch von Parteiverboten in Betracht kommenden Norm 83
a) Voraussetzungen 83
b) Zuständigkeit 84
c) Rechtsfolgen 85
2. Rechtsschutzmöglichkeiten 85
3. Zusammenfassung 85
IV. Parteiverbote aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 86
1. Geschichtlicher Hintergrund 86
2. Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 29. August 1921 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 87
a) Voraussetzungen 87
b) Sachliche Zuständigkeit 90
c) Rechtsfolgen 90
3. Kontrollmöglichkeiten 91
4. Die Anwendung des § 4 Abs. 1 VO I in der Staatspraxis 91
5. Zusammenfassung 91
V. Parteiverbote aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. September 1921 93
1. Geschichtlicher Hintergrund 93
2. Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 28. September 1921 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 95
a) Voraussetzungen 96
b) Sachliche Zuständigkeit 96
c) Rechtsfolgen 97
3. Kontrollmöglichkeiten 97
4. Die Anwendung des § 3 VO II in der Staatspraxis 98
5. Zusammenfassung 99
VI. Parteiverbote aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten „zum Schutze der Republik“ vom 26. Juni 1922 99
1. Geschichtlicher Hintergrund 99
2. Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 26. Juni 1922 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 101
a) Voraussetzungen 101
b) Zuständigkeiten 103
aa) Sachliche Zuständigkeit 103
bb) Örtliche Zuständigkeit 104
c) Rechtsfolgen 105
3. Rechtsschutzmöglichkeiten 105
4. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 VO III in der Staatspraxis 107
a) Die Geltungsdauer der VO III 107
b) Der Erlaß von Parteiverboten auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 VO III und ihre Begründungen 108
aa) Verbote der Deutschsozialen Partei 108
bb) Verbote der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei 110
c) Die auf der Grundlage des § 1 Abs. 2 VO III ausgesprochenen Parteiverbote als Gegenstände gerichtlicher Entscheidungen 111
aa) Die maßgeblichen Entscheidungsorgane und Entscheidungsgrundlagen 111
bb) Die einzelnen Entscheidungen des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik über die Rechtmäßigkeit der Parteiverbote 113
(1) Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der gegen die Deutschsoziale Partei ausgesprochenen Verbote 113
(2) Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei verhängten Verbote 114
d) Die Geltungsdauer der aufgrund des § 1 Abs. 2 VO III erlassenen Parteiverbote 115
5. Zusammenfassung 116
VII. Parteiverbote aufgrund des Ersten Gesetzes zum Schutze der Republik 117
1. Entstehungsgeschichte 117
2. Regelungsinhalt der aus dem Ersten Republikschutzgesetz als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 122
a) Voraussetzungen 122
aa) Anwendbarkeit des § 14 Abs. 2 RepSchG I auf politische Parteien 122
bb) Verbotsgründe 124
(1) Erörterungen und Bestrebungen als Verbotsgründe 124
(a) Die Bestimmungen gegen die „Mörderzentralen“ (§§ 1, 2, 4–6, 7 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1 RepSchG I) 126
(b) Die „Organisationsdelikte“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 RepSchG I) einschließlich der Normen gegen den illegalen Waffenbesitz (§§ 7 Abs. 1 Nr. 6, 8 Nr. 3 RepSchG I) 127
(c) Die „Äußerungsdelikte“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 bis Nr. 3, § 8 Nr. 1 und Nr. 2 RepSchG I) 129
(2) Monarchistische Bestrebungen als Verbotsgrund 132
b) Zuständigkeiten 133
aa) Sachliche Zuständigkeit 133
bb) Örtliche Zuständigkeit 135
c) Sonstige formelle Erfordernisse 135
d) Rechtsfolgen 136
3. Rechtsschutzmöglichkeiten 138
4. Die Anwendung des § 14 Abs. 2 RepSchG I in der Staatspraxis 141
a) Der Streit zwischen Bayern und dem Reich über den Vollzug des Ersten Republikschutzgesetzes 141
b) Änderungen und Geltungsdauer des Ersten Republikschutzgesetzes 143
c) Der Erlaß von Parteiverboten auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 RepSchG I und ihre Begründungen 145
aa) Das Verbot der Deutschsozialistischen Partei 145
bb) Verbote der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei 146
cc) Das Verbot der Deutschsozialen Partei 151
dd) Verbote der Deutschvölkischen Freiheitspartei 151
ee) Verbote von Ersatzorganisationen verbotener Parteien 153
d) Die auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 RepSchG I ausgesprochenen Parteiverbote als Gegenstände gerichtlicher Entscheidungen 154
aa) Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des gegen die Deutschsozialistische Partei verhängten Verbots 154
bb) Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei verhängten Verbote 155
cc) Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der gegen die Deutschvölkische Freiheitspartei verhängten Verbote 159
dd) Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des gegen die Deutschsoziale Partei verhängten Verbots 161
e) Die Reaktion auf die Parteiverbote 162
f) Die Geltungsdauer der aufgrund des § 14 Abs. 2 RepSchG I ausgesprochenen Parteiverbote 164
aa) Geltungsdauer der gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei verhängten Verbote 164
bb) Geltungsdauer der gegen die Deutschvölkische Freiheitspartei verhängten Verbote 165
5. Zusammenfassung 166
VIII. Parteiverbote aufgrund der Verordnungen vom 26. September 1923 169
1. Geschichtlicher Hintergrund 169
2. Regelungsinhalt der aus den Verordnungen vom 26. September 1923 als Rechtsgrundlagen für Parteiverbote in Betracht kommenden Normen 172
a) Die Verbotsnorm in der Bayerischen Verordnung 172
b) Die Verbotsnorm in der Verordnung des Reichspräsidenten 172
3. Rechtsschutzmöglichkeiten 172
4. Die Anwendung der Verordnungen vom 26. September 1923 in der Staatspraxis 173
a) Das den Parteiverboten vorausgehende Geschehen 173
b) Der Erlaß von Parteiverboten auf der Grundlage der Verordnungen vom 26. September 1923 174
aa) Die aufgrund der Bayerischen Verordnung ausgesprochenen Parteiverbote 174
bb) Die aufgrund der Reichsverordnung ausgesprochenen Parteiverbote 174
c) Geltungsdauer der Verordnungen und Verbote 175
5. Zusammenfassung 178
IX. Parteiverbote aufgrund der Verordnung vom 28. Februar 1924 179
1. Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 28. Februar 1924 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm, Rechtsschutzmöglichkeiten und die Anwendung der Verordnung in der Staatspraxis 179
2. Zusammenfassung 180
X. Parteiverbote aufgrund des Zweiten Gesetzes zum Schutze der Republik 181
1. Geschichtlicher Hintergrund 181
2. Regelungsinhalt der aus dem Zweiten Republikschutzgesetz als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 182
a) Voraussetzungen 182
b) Zuständigkeit 184
aa) Die Begründung der Zuständigkeit nach dem Zweiten Republikschutzgesetz 184
(1) Verstöße gegen die Strafbestimmungen des Zweiten Republikschutzgesetzes als Zuständigkeitsbegründung 184
(a) Die „Gewaltdelikte“ (§§ 1–3 RepSchG II) 184
(b) Die „Organisationsdelikte“ (§ 4 RepSchG II) 185
(c) Die „Äußerungsdelikte“ (§ 5 RepSchG II) 186
(d) Die „Pressedelikte“ (§ 14 RepSchG II) 187
(e) Die Fortsetzung einer Partei (§ 11 RepSchG II) 188
(2) Verstöße gegen die Hochverratsbestimmungen als Zuständigkeitsbegründung 188
bb)Sachliche und örtliche Zuständigkeiten 189
c) Weitere formelle Erfordernisse 191
d) Rechtsfolgen 191
3. Rechtsschutzmöglichkeiten 191
4. Die Anwendung des § 9 Abs. 1 RepSchG II in der Staatspraxis 192
5. Zusammenfassung 192
XI. Parteiverbote aufgrund der Verordnungen zum Schutze des inneren Friedens 194
1. Die Krisenlage in der „Auflösungsphase“ der Republik 194
2. Die „Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ vom 28. März 1931 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote 195
a) Geschichtlicher Hintergrund 195
b) Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 28. März 1931 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 195
c) Rechtsschutzmöglichkeiten 196
d) Die Geltungsdauer des § 7 Satz 1 VO VI 196
3. Parteiverbote aufgrund der „Verordnung zur Erhaltung des inneren Friedens“ vom 19. Dezember 1932 197
a) Geschichtlicher Hintergrund 197
b) Regelungsinhalt der aus der Verordnung vom 19. Dezember 1932 als Rechtsgrundlage für Parteiverbote in Betracht kommenden Norm 198
c) Rechtsschutzmöglichkeiten 198
4. Zusammenfassung 199
Fünftes Kapitel: Abschließende Betrachtung 200
Quellenverzeichnis 205
Literaturverzeichnis 209
Anhang: Die Rechtsgrundlagen für Parteiverbote in der Weimarer Republik 218
Personen- und Sachregister 221