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Hardtung, B. (1994). Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT. Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur »Rückwirkung« behördlicher Genehmigungen im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47995-5
Hardtung, Bernhard. Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT: Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur »Rückwirkung« behördlicher Genehmigungen im Strafrecht. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47995-5
Hardtung, B (1994): Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT: Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur »Rückwirkung« behördlicher Genehmigungen im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47995-5

Format

Erlaubte Vorteilsannahme - §§ 331 StGB, 70 BBG, 10 BAT

Zugleich ein Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung und zur »Rückwirkung« behördlicher Genehmigungen im Strafrecht

Hardtung, Bernhard

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 89

(1994)

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Abstract

§ 331 Abs. 3 StGB ist eine unauffällige Norm. Sie hilft demjenigen Amtsträger, der einen Vorteil als Gegenleistung für eine Diensthandlung annimmt und damit den Straftatbestarid des § 331 Abs. 1 StGB erfüllt. Sie gewährt ihm regelmäßig dann Straffreiheit, wenn seine Tat behördlich genehmigt wird. Diese zunächst so unscheinbare Regelung entpuppt sich bei näherem Zusehen als verwirrend und problematisch. Denn in den Beamtengesetzen und Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes existieren ganz ähnlich Vorschriften, in denen die Vorteilsannahme ebenfalls verboten ist und genehmigt werden kann. Dieser Ähnlichkeit im Großen stehen zahlreiche Abweichungen im Detail gegenüber, die auf den ersten Blick dazu führen können, daß eine Vorteilsannahme beamtenrechtlich erlaubt, strafrechtlich aber verboten ist.

Eine derart "gespaltene" Rechtslage wirft die Frage auf, ob eine Harmonisierung der Normen geboten ist. Der Autor des vorliegenden Werkes vergleicht die maßgeblichen Vorschriften. Dabei fragt er vor allem nach der rechtfertigenden Wirkung einer rechtswidrigen Genehmigung und nach den Besonderheiten einer nachträglichen Genehmigung, von der § 331 Abs. 3 StGB spricht. Sein Ziel ist es zu zeigen, wie die aufgeworfenen Probleme gelöst werden können und daß dabei auf das vorhandene dogmatische Instrumentarium zurückgegriffen werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhalt 9
Einleitung 15
1. Teil: Geschichtlicher Abriß 17
I. Die frühen Rechtsordnungen 17
1. Das elementare Bedürfnis: Schutz vor Rechtsbeugung 17
2. Das neue Bedürfnis: Schutz vor Bedrückung 19
3. Die Vermengung der Motive 20
4. Folgerungen 22
II. Die Rechtsentwicklung bis zum Ende des 18. Jahrhunderts 23
1. Das germanische Recht 23
2. Das gemeine Recht 23
III. Vom preußischen Allgemeinen Landrecht zu den Reichsgesetzen 27
1. Die Trennung von Straf- und Beamtenrecht 27
2. Das strafrechtliche Verbot der Vorteilsannahme und seine Ausnahmen 29
IV. Die Entwicklung bis zur Gegenwart 32
1. Das beamtenrechtliche Verbot der Geschenkannahme 32
2. Das strafrechtliche Verbot der Vorteilsannahme 35
3. Die nachträgliche Genehmigung 36
V. Zusammenfassung 37
2. Teil: Das Verbot der Vorteilsannahme 39
I. Der Normzweck 40
1. Beamtenrecht 41
2. § 10 BAT, § 12 MTB II 41
3. §§ 331, 332 StGB 42
a) Uneigennützigkeit der Amtsträger 42
b)Einheitliches Rechtsgut der §§ 331, 332 StGB 43
c) Speziell: Das Fordern 45
4. Zusammenfassung 47
II. Der Normadressat 48
1. Beamte 48
a) Allgemeines 48
b) Das faktische Beamtenverhältnis 48
c) Verhältnis zu §§ 331, 332 StGB 50
2. Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes 52
3. § 331 StGB 53
III. Das Tatmittel 54
1. Vorteil 54
2. Belohnungen und Geschenke 55
3. Ergebnis 56
IV. Die Tathandlungen 56
V. Das Beziehungsverhältnis 58
1. Beziehungskomponenten 58
a) Amt und dienstliche Tätigkeit 58
b)Diensthandlung und (schieds)richterliche Handlung 59
2. Art der Beziehung 61
3. "Verdacht der Bestechlichkeit" 66
4. Zusammenfassung 67
VI. Begrenzung des Verbots 67
1. Abzulehnende Begrenzungsversuche 68
2. Generelle Genehmigung 69
3. Sozialadäquanz 71
4. Erlaubtes Fordern 72
VII. Zusammenfassung 74
3. Teil: Die Einheit der Rechtsordnung 75
I. Einheit und Widerspruchsfreiheit 76
II. Die "Einheit des Rechtswidrigkeitsurteils" 79
III. Verträglichkeit der Rechtsfolgen in § 331 StGB und §§ 70 BBG, 10 BAT 84
1. Rechtsgebietsbeschränkte Rechtsfolgen (Cramer)? 85
a) § 331 Abs. 3 StGB als bloßer Strafunrechtsausschließungsgrund? 86
b) § 70 BBG als bloßer Disziplinarunrechtsausschließungsgrund? 89
aa) Strafunrecht als Steigerung außerstrafrechtlichen Unrechts? 89
bb) § 70 BBG als echter Erlaubnissatz 93
cc) Rechtswidrige Genehmigungen 94
c) Ergebnis 101
2. Konkurrenz zwischen § 331 Abs. 3 StGB und § 70 BBG 101
a) Die Ansicht Jeschecks 103
b) Die Ansicht Rudolphis 104
3. § 331 Abs. 3 StGB und § 10 BAT 104
IV. Vorläufiges Ergebnis und weiteres Vorgehen 105
4. Teil: Die vorherige Genehmigung der Vorteilsannahme 109
I. Die rechtmäßige Genehmigung 110
1. Formelle Rechtmäßigkeit 110
2. Materielle Rechtmäßigkeit 112
a) Beamtenrechtliche Genehmigung einer straftatbestandlichen Vorteilsannahme 112
b) Keine Genehmigung der Bestechlichkeit 114
c) Keine Genehmigung (schieds)richterlicher Vorteilsannahme 115
d) Genehmigungsfähige Tathandlungen 116
aa) Annehmen und Sichversprechenlassen 116
bb) Fordern? 117
e) Die Einheit der Rechtsordnung 118
3. Behördliches Ermessen 120
4. Rechtsfolge 124
II. Die rechtswidrige Genehmigung 130
1. Materielle Rechtswidrigkeit 130
a) Strafrechtliche Erwägungen 132
aa) Wertungswiderspruch zur arbeitsrechtlichen Genehmigung 132
bb) Wertungswiderspruch zwischen § 331 und § 333 StGB 133
cc) Probleme für § 357 StGB und das Strafrecht allgemein 134
dd) Ergebnis 135
b )Die öffentlich-rechtliche Lösung 135
aa) § 44 Abs. 1 VwVfG 136
bb) § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG 136
aaa) Strafrechtsakzessorietät des Verwaltungsrechts 136
bbb) Analogie zu § 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG 138
ccc) Die "gegenseitige" Akzessorietät 144
ddd) Bedeutung für die Vorteilsannahme 149
eee) Wirksamer Verzicht auf beamtenrechtliche Sanktionen 151
cc) Anhang: § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG 152
c) Anhang: Die rechtswidrige Genehmigung im Arbeitsrecht 153
2. Formelle Rechtswidrigkeit 154
III. Ergebnis 155
5. Teil: Die nachträgliche Genehmigung 157
I. Meinungsstand 158
1. Recht des öffentlichen Dienstes 159
2. Strafrecht 160
a) Die Annahme unter Vorbehalt 160
b) Materielle Genehmigungsfähigkeit 162
aa) Die herrschende Ansicht 163
bb) Abweichende Ansichten 164
cc) Die Bedeutung der nachträglichen Genehmigung 166
II. Die Genehmigung vor Tatbestandserfüllung 166
1. Keine "Annahme" im Sinne des § 331 StGB? 167
2. Handlungs-Unterlassungs-Tatbestand 171
a) Vorbilder 171
b) Mindestanforderungen 172
c) Weitere Tatbestandsmerkmale 174
aa) Unmöglichkeit vorheriger Genehmigung 175
bb) Keine Nutzung des Vorteils bis zur Genehmigung 179
cc) Erklärung des Vorbehaltes 180
d) Das Sichversprechenlassen unter Vorbehalt 182
3. Ergebnis und Würdigung 183
III. Die Genehmigung nach Tatbestandserfüllung 185
1. Vorüberlegungen 185
2. Die rückwirkende Genehmigung 187
a) Rückwirkung im Strafrecht: Meinungsstand 187
b) Vorläufige Stellungnahme 191
c) Die dogmatische Natur rückwirkender Akte 194
aa) "Echte" Rückwirkung 194
bb) Deklarationslehre 195
cc) Konstitutionslehre 198
d) Strafrechtsdogmatische Konsequenzen 199
e) Ergebnis und Würdigung 202
3. Die mutmaßliche Genehmigung 203
a) Die mutmaßliche Einwilligung als dogmatische Heimat 203
b) Die mutmaßliche Genehmigung der Vorteilsannahme 206
aa) Unmöglichkeit vorheriger Genehmigung 207
bb) Maßstab: Wille der Behörde 207
cc) Subjektive Rechtfertigungselemente 212
c) Die Bedeutung der nachträglichen Genehmigung 214
aa) Die nachträgliche Genehmigung als Beweisregel 215
bb) Zulässigkeit dieser Beweisregel 216
cc) Anhang 1: Bindungswirkung der Genehmigungsversagung? 222
dd) Anhang 2: Gerichtliche Aussetzungspflicht vor Entscheidung der Genehmigungsbehörde 224
d) Die mutmaßliche Genehmigung des Sichversprechenlassens 225
4. Die rechtswidrige Genehmigung nach Tatbestandserfüllung 225
IV. Ergebnis und Vergleich 228
6. Teil: Die Vorteilsgewährung 230
I. Das Verbot 230
II. Die Erlaubnis 233
1. Handlungs-Unterlassungs-Tatbestand 234
2. Mutmaßliche Genehmigung 234
3. Geforderte Vorteile 235
Literatur 237