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Behm, U. (1984). Sachbeschädigung und Verunstaltung. Zur Notwendigkeit einer Abgrenzung bei der Auslegung des § 303 I StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45644-4
Behm, Ulrich. Sachbeschädigung und Verunstaltung: Zur Notwendigkeit einer Abgrenzung bei der Auslegung des § 303 I StGB. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45644-4
Behm, U (1984): Sachbeschädigung und Verunstaltung: Zur Notwendigkeit einer Abgrenzung bei der Auslegung des § 303 I StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45644-4

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Sachbeschädigung und Verunstaltung

Zur Notwendigkeit einer Abgrenzung bei der Auslegung des § 303 I StGB

Behm, Ulrich

Schriften zum Strafrecht, Vol. 56

(1984)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Verzeichnis weniger gebräuchlicher Abkürzungen 14
Einleitung 15
Erster Teil: Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 20
§ 1 Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Beschädigungsmerkmal des § 303, insbesondere zu den Verunstaltungsfällen 20
I. Der Beschädigungsbegriff des Reichsgerichts 20
1. Das Kriterium der „Substanzalterierung“ 20
2. Das Kriterium der Minderung der Gebrauchstauglichkeit 26
3. Weitere Kriterien 28
4. Ergebnis 29
II. Die Lösung der Verunstaltungsfälle 30
Ergebnis 33
§ 2 Das ältere Schrifttum 34
I. Tatsächliche Gesichtspunkte: Substanzverletzung und Substanzveränderung 34
II. Rechtliche Gesichtspunkte 35
1. Brauchbarkeitsminderung 36
2. Verletzung des Eigentümerinteresses 37
3. „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung 38
III. Ergebnis 40
§ 3 Die neuere Rechtsprechung 40
I. Die neuere Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu den Verstaltungsfällen 40
1. Funktionsvereitelung 41
2. Zustandsveränderung 43
Ergebnis 45
3. „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung 45
4. Fazit 47
II. BGHSt 29, 129 und die jüngste Rechtsprechung 48
§ 4 Das neuere Schrifttum 57
I. Zur Auslegung des Beschädigungsmerkmals des § 303 StGB im allgemeinen 57
1. Die Ansicht Gutmanns 57
2. Die herrschende Lehre 58
II. Zum Verhältnis Verunstalten – Beschädigen im besonderen 60
1. Das Kriterium der Funktionsvereitelung 60
a) Objektive Theorien 60
(1) Objektive Brauchbarkeitsminderung 61
(2) Die Beeinträchtigung der „Ansehnlichkeit“ 62
b) Die Subjektivierung des Funktionsbegriffs 63
2. Das Kriterium der Zustandsveränderung 65
§ 5 Zusammenfassung: Der gegenwärtige Problemstand 68
I. Resumee der gegenwärtigen Diskussion und erste Stellungnahme 69
1. Deskriptive Voraussetzungen: Substanzeingriff versus Substanzverletzung 69
2. Normative Voraussetzungen: Objektive Funktionsvereitelung versus willenswidrige Zustandsveränderung 70
3. Das tatbestandseinschränkende Merkmal der „Erheblichkeit“: Einwirkungs- versus Restitutionsschaden 70
II. Zusammenfassende Übersicht über den gegenwärtigen Meinungsstand 71
III. Konkretisierung der Fragestellung 72
Zweiter Teil: Entwicklung einer eigenen Lösung 74
§ 1 Methodische Gesichtspunkte der Gesetzesauslegung 74
§ 2 Grammatische Auslegung 75
I. Zur Bedeutung grammatischer Auslegung 75
II. Die grammatische Auslegung des Merkmals „beschädigt“ in § 303 StGB 76
III. Konsequenz für die dargestellten Ansichten 79
IV. Ergebnis 81
§ 3 Systematische Auslegung 81
I. Zur Bedeutung systematischer Auslegung 81
II. Die systematische Auslegung des Merkmals „beschädigt“ in § 303 StGB 82
1. Tatbestands- und Gesetzesabschnittssystematik 82
2. Sonstige Formen der Einwirkung auf Sachen im StGB 85
a) „Verunstalten“ (§ 134 StGB) 85
b) „Verändern“ (§§ 87 II Nr. 2, 109 e, 145 II Nr. 2, 316 b, 317 StGB) 88
3. Weitere systematische Gesichtspunkte 91
III. Relativierung des gefundenen Ergebnisses durch mögliche Einwände aus dem Normzweck 93
1. Zur „Relativität von Rechtsbegriffen“ 93
2. Konsequenzen für das bisherige Ergebnis 93
IV. Ergebnis 94
§ 4 Historische Auslegung 95
I. Zur Bedeutung historischer Auslegung 95
II. Die dogmengeschichtliche Entwicklung der Sachbeschädigung bis zu § 303 StGB 95
III. Reformvorschläge 98
1. Der Vorschlag Schmollers 99
2. Der Vorentwurf von 1909 99
3. Der Gegenentwurf von 1911 100
4. Die Entwürfe von 1913 und 1919 100
5. Der „Entwurf Radbruch“ und die Entwürfe von 1925, 1927 und 1930 100
6. Der Entwurf von 1936 101
7. Der Entwurf von 1962 102
8. Der Regierungsentwurf zur Einführung eines § 118 a OWiG 106
IV. Ergebnis 107
§ 5 Teleologische Auslegung 108
I. Die Bedeutung teleologischer Auslegung 108
II. Die teleologische Auslegung des Merkmals „beschädigt“ in § 303 StGB im allgemeinen 109
1. Der methodische Ausgangspunkt 109
2. Das durch § 303 StGB geschützte Rechtsgut 112
a) Der phänomenologische Befund bei den Verunstaltungsfällen 112
b) Der Schutz des Eigentums in der Gesamtrechtsordnung und im StGB 114
c) Der Schutz des Eigentums in § 303 StGB 115
3. Die relative Bedeutung von Rechtsgutsbestimmungen 118
4. Güterschutzeinschränkende Verfassungsprinzipien der Strafrechtsinterpretation 121
a) Strafbedürfnis und Strafwürdigkeit 122
b) Der Grundsatz der Gesetzesbestimmtheit 124
c) Ergebnis 125
5. Die Behandlung unbefugter Oberflächenveränderungen im Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht 126
a) Zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers gegen den Urheber unbefugter Oberflächenveränderungen 126
b) Die Erfassung unbefugter Oberflächenveränderungen im Ordnungswidrigkeitenrecht 128
6. Vergleich der zivil- und ordnungsrechtlichen mit der strafrechtlichen Ahndung 133
7. Hinweis auf einige ausländische Vorschriften 137
III. Kritik der zur Lösung der Verunstaltungsfälle vertretenen Ansichten 140
1. Das Kriterium der „Ansehnlichkeit“ 140
2. Die Subjektivierung des Funktionsbegriffs 144
a) Maiwald 144
b) Ruthe 151
c) RGSt 33, 177 153
d) Ergebnis 154
3. Die objektive Zustandsveränderungstheorie 154
a) Schroeder 154
b) Schmid 161
4. Die subjektive Zustandsveränderungstheorie 162
a) Haas 162
b) Gössel 165
5. Ergebnis 167
6. Die Auffassung des BGH und verwandte Ansichten im Schrifttum 169
a) BGHSt 29, 129 169
b) Die Vertreter eines restriktiven Beschädigungsbegriffs in der Literatur 172
IV. Der eigene Lösungsvorschlag 173
1. Fazit der bisherigen Ergebnisse zur teleologischen Auslegung des § 303 StGB 173
2. Aufgabenstellung 173
3. Zum Beschädigungsbegriff 174
a) Substanzverletzung 174
b) Tauglichkeitsminderung 175
4. Die Lösung der Verunstaltungsfälle 179
5. Zusammenfassung 184
V. Das Merkmal der „Erheblichkeit“ 185
1. Zur Rechtsnatur des Ausschlusses „unerheblicher“ Beeinträchtigungen 186
2. Kriterien zur Bestimmung der „Erheblichkeit“ 191
a) Die Wiederherstellbarkeit des unversehrten Sachzustandes 192
(1) Die Fälle der Tauglichkeitsminderung 192
(2) Die Fälle der Substanzverletzung 195
(3) Ergebnis 197
b) Weitere Kriterien zur Präzisierung der „Erheblichkeit“ 198
3. Die Bedeutung der „Erheblichkeit“ für die Abgrenzung des Versuchs von der Vollendung bei der Sachbeschädigung durch Verunstaltung 200
Zusammenfassung und Ausblick 202
Literatur- und Zitierverzeichnis 207