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Wezel, H. (2001). Die Disposition über den ökologischen Schaden. Unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Aspekte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50387-2
Wezel, Heike. Die Disposition über den ökologischen Schaden: Unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Aspekte. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50387-2
Wezel, H (2001): Die Disposition über den ökologischen Schaden: Unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Aspekte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50387-2

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Die Disposition über den ökologischen Schaden

Unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Aspekte

Wezel, Heike

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 112

(2001)

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Abstract

Der Haftung für ökologische Schäden kommt angesichts zahlreicher Umweltschäden große Bedeutung zu. In der vorliegenden Untersuchung widmet sich die Verfasserin dem Problem, inwieweit eine Dispositionsfreiheit des Geschädigten besteht. Sie geht der kontrovers diskutierten Thematik der freien Verfügbarkeit über die Wiederherstellungskosten gemäß § 249 S. 2 BGB nach.

Die Bedeutung der Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen legt es nahe, diese von der Rechtsprechung für Sachschäden anerkannte freie Verwendbarkeit abzulehnen oder zu beschränken. Die Verfasserin untersucht die bislang kaum erörterte Frage, inwieweit Regelungen des öffentlichen Rechts in diesem Zusammenhang Einfluß auf das Zivilrecht nehmen können. Hierbei gelangt sie zu der Auffassung, daß in den Fällen, in denen eine öffentlich-rechtliche Beseitigungsanordnung ergeht, die Wiederherstellungskosten zweckgebunden zu verwenden sind. Die Dispositionsfreiheit umfaßt ferner die Möglichkeit der Parteien, sich über die Ersatzpflicht zu vergleichen. Der Geschädigte kann sich den Anspruch auf (volle) Restitution abkaufen lassen, und im Gegenzug verzichtet der Schädiger auf eine zweckgebundene Verwendung des Geldes.

Nach Prüfung einschlägiger öffentlich-rechtlicher, insbesondere naturschutzrechtlicher Normen gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß die Parteien zum Abschluß eines solchen Vergleichs verfügungsbefugt sind und die Vereinbarung auch nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. Hierbei zieht sie Parallelen zu den Regelungen der §§ 4 Abs. 4 TVG, 77 Abs. 4 BetrVG und 1614 BGB. Anhand der Darstellung verwandter Fallgruppen stellt die Verfasserin des weiteren fest, daß derartige Vergleiche nicht sittenwidrig sind. Darüber hinaus behandelt die Autorin weitere Einzelfragen, wie z. B. den Begriff des ökologischen Schadens, die Möglichkeit der Wiederherstellung sowie die Verhältnismäßigkeit nach §§ 251 Abs. 2 BGB, 16 Abs. 1 UmweltHG.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einführung 15
A. Problemstellung 15
B. Gang der Untersuchung 18
Kapitel 2: Ersatz ökologischer Schäden nach allgemeinem Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB) 21
A. Begriffsbestimmung des „ökologischen Schadens“ 21
I. Der Schadensbegriff im Bürgerlichen Gesetzbuch 22
II. Ökologischer Schaden 23
1. Nachteilige Veränderung des Naturhaushaltes 24
2. Einschränkung des Begriffs 25
3. Mangelnde Eignung des Zivilrechts für den Ersatz ökologischer Schäden 26
a) Ökologischer Schaden als Schaden, der ohne Ersatzpflicht bleibt 26
b) Allgemeine ökologische Schäden 27
c) Ökologischer Normalbestand des Grundstückes 31
4. Nachhaltigkeit der Beeinträchtigung 32
a) Besonderheiten von ökologischen Systemen 33
b) Auswirkungen auf das Schadensrecht 33
5. Beschränkung des Begriffs des ökologischen Schadens auf Nichtvermögensschäden 36
6. Zusammenfassung 38
B. Schadensausgleich bei ökologischen Schäden 38
I. Naturalrestitution, § 249 S. 1 BGB 38
1. Möglichkeit der Wiederherstellung – Einzigartigkeit und Komplexität von Ökosystemen und Naturgütern 39
a) Unikatrechtsprechung des Bundesgerichtshofes 40
b) Vergleich mit Körper- und Gesundheitsschäden 41
c) Herstellung eines gleichartigen und gleichwertigen Zustandes 42
d) Vergleich mit Ausgleichsmaßnahmen i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes 45
e) Zwischenergebnis 47
2. Teilrestitution 47
3. Besonderheiten bezüglich „irreparablen“ ökologischen Schäden 49
a) Zerstörung eines Biotops 49
aa) Naturgut als unvertretbare Sache 49
bb) Naturgut als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes 50
b) Sonstige irreparable ökologische Schäden 51
4. Umfang der Naturalrestitution 52
5. Möglichkeit der Naturalrestitution durch Maßnahmen an anderer Stelle 53
a) Rückgriff auf die Regelungssystematik des § 8 BNatSchG 54
aa) Instrumentarium der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 54
bb) Möglichkeit des Rückgriffs auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 55
b) Ausgleichsmaßnahmen, § 8 Abs. 2 S. 1, S. 4 BNatSchG 57
c) Ersatzmaßnahmen, § 8 Abs. 9 BNatSchG i. V. m. den Regelungen der Landesnaturschutzgesetze 59
d) Ausgleichsabgaben, § 8 Abs. 9 BNatSchG i. V. m. den Regelungen der Landesnaturschutzgesetze 61
II. Zahlung von Herstellungskosten, § 249 S. 2 BGB 63
III. Schadensersatz in Geld nach § 251 BGB 64
1. Ökologischer Schaden als Vermögensschaden 65
a) Bestehen eines Marktes 65
b) Fehlen eines Marktes 65
aa) Allgemeine Wertschätzung für Naturgüter 66
bb) Präventivfunktion 67
c) Bemessung des Schadens 70
2. Unverhältnismäßige Wiederherstellungskosten, § 251 Abs. 2 S. 1 BGB 71
a) Umweltfreundliche Restriktion des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB 72
aa) § 16 Abs. 1 UmweltHG 72
(1) Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 UmweltHG 73
(a) Beschädigung einer Sache 73
(b) Beeinträchtigung der Natur oder Landschaft 74
(c) Wiederherstellungsaufwendungen 75
(2) Analoge Anwendung des § 16 Abs. 1 UmweltHG auf alle Umwelthaftungsansprüche 76
bb) Allgemein anerkannter ökologischer Wert von Naturgütern 77
cc) Übertragung des Rechtsgedankens des § 251 Abs. 2 S. 2 BGB 79
dd) Berücksichtigung ökologischer Aspekte aufgrund der Regelung in Art. 20 a GG 81
ee) Zusammenfassung 81
b) Bestimmung der Grenze der Verhältnismäßigkeit 82
aa) Identische Grenze für sämtliche Ansprüche wegen der Haftung für Umweltschäden 82
bb) Abwägungskriterien 83
IV. Schadensersatz bei Beschädigung oder Zerstörung von Bäumen 85
1. Zerstörung eines Baumes 85
2. Beschädigung eines Baumes 88
V. Zusammenfassung 89
Kapitel 3: Zweckbindung: Besteht eine ökologische Investitionspflicht? 90
A. Einleitung 90
B. Dispositionsfreiheit und Zweckbindung nach allgemeinem Schadensrecht 93
I. Generelle Zweckbindung 93
1. Argumentation für eine umfassende Zweckbindung 94
2. Argumentation für die Anerkennung einer Dispositionsfreiheit bei Sachschäden 95
a) Wille des historischen Gesetzgebers 95
b) Argumentation mit dem Wortlaut des § 249 S. 2 BGB 96
c) „Erstattungsanspruch“ 97
d) Gedanke des Bereicherungsverbotes 98
e) Gedanke der Umschichtung des Vermögens 99
f) Zwischenergebnis 100
II. Generelle Dispositionsfreiheit 100
1. Argumente für eine umfassende Dispositionsfreiheit 100
2. Argumente für eine Zweckbindung bei immateriellen Schäden 101
III. Differenzierende Auffassung 103
C. Dispositionsfreiheit bei ökologischen Schäden 104
I. Ausgangspunkt 104
II. Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen ökologischen Zustandes und Auswirkungen auf das Schadensrecht 106
1. Gesetzliche Wiederherstellungsverpflichtung 106
a) Zivilrechtliche Wiederherstellungsverpflichtung 106
b) Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsverpflichtung 107
aa) Wiederherstellungsverpflichtung gemäß § 11 Abs. 1 BNatSchG 107
bb) Wiederherstellungsverpflichtung gemäß § 8 BNatSchG 108
cc) Wiederherstellungsverpflichtung gemäß § 21 Abs. 4 S. 2 NatSchG BaWü 109
dd) Wiederherstellungsverpflichtung gemäß § 12 Abs. 4 NatSchG BaWü 109
ee) Wiederherstellungsverpflichtung gemäß § 3 NatSchG BaWü 110
c) Polizeirechtliche Wiederherstellungsverpflichtung 110
aa) Rückgriff auf die polizeirechtliche Generalklausel 110
(1) Bodenschutzrecht 111
(2) Wasserrecht 112
bb) Pflicht zur Beseitigung eines ökologischen Schadens auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel 112
(1) Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut 112
(2) Adressat der polizeilichen Anordnung 113
(3) Umfang der Maßnahmen 117
d) Verfassungsrechtliche Wiederherstellungsverpflichtung 118
2. Auswirkungen auf das Schadensrecht 118
a) (Teil-)Identität zwischen den Maßnahmen polizeilicher Störungsbeseitigung und Gefahrenabwehr und der zivilrechtlichen Restitution 119
b) Inanspruchnahme eines Störers vor der Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages nach § 249 S. 2 BGB 120
aa) Inanspruchnahme des Schädigers 120
bb) Inanspruchnahme des Geschädigten 122
c) Inanspruchnahme eines Störers nach der Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages nach § 249 S. 2 BGB 123
aa) Inanspruchnahme des Geschädigten 123
bb) Inanspruchnahme des Schädigers 124
(1) Rückforderung der bereits geleisteten Wiederherstellungskosten 125
(2) Störerinterner Ausgleich 126
(a) Gesamtschuldnerischer Ausgleich zwischen den Störern 126
(aa) Ausgleich nach § 24 Abs. 2 BBodSchG 126
(bb) Entsprechende Anwendung der Regeln über den gesamtschuldnerischen Ausgleich 127
(cc) Rechtsfolgen 130
(b) Geschäftsführung ohne Auftrag 134
(aa) Voraussetzungen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag 134
(bb) Rechtsfolgen 136
(c) Ausgleich nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften 136
(3) Zusammenfassung 137
3. Ergebnis 138
III. Dispositionsfreiheit oder Zweckbindung bei ökologischen Schäden 139
1. Ausgangspunkt 139
2. Allgemeine schadensrechtliche Erwägungen 139
3. Spezialgesetzliche Sonderregelungen: § 16 UmweltHG und § 32 Abs. 7 GenTG 142
a) Keine Schlechterstellung des Geschädigten gegenüber dem allgemeinen Schadensrecht 143
aa) Verschlechterung der Geschädigtenposition durch § 16 UmweltHG 143
bb) Verallgemeinerungsfähigkeit des § 16 UmweltHG 144
b) Wortlaut und Zweck des § 16 UmweltHG 145
c) Vorschußregelung, § 16 Abs. 2 UmweltHG 146
d) Der Begriff „Aufwendungen“ 147
e) Zwischenergebnis 148
4. Zusammenfassung 148
Kapitel 4: Vereinbarungen über den Ersatz ökologischer Schäden 149
A. Vereinbarungen über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches 149
I. Problemdarstellung 149
II. Qualifizierung der Abrede als Vergleich i. S. d. § 779 BGB 152
1. Die Tatbestandsmerkmale des Vergleichs 152
2. Inhalt des Vergleichs 152
3. Verfügungsbefugnis der Parteien 154
a) Verfügungsbefugnis des Geschädigten bezüglich des Verzichts auf die Wiederherstellung durch den Schädiger 155
aa) Öffentlich-rechtliche Beseitigungsanordnung ist nicht möglich 155
bb) Öffentlich-rechtliche Beseitigungsanordnung ist möglich 155
(1) Vergleichsabschluß vor der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme des Schädigers 156
(2) Vergleichsabschluß nach der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme des Schädigers 156
(a) Übertragung der Polizeipflicht 157
(b) Erfüllungsübertragung 159
(c) Polizeipflicht soll nach der Vereinbarung unberührt bleiben 161
(d) Ausdrücklicher Ausschluß der Durchführung der polizeilich angeordneten Maßnahme 161
b) Verfügungsbefugnis des Geschädigten bezüglich des Teilverzichts auf Schadensersatz 162
c) Verfügungsbefugnis des Schädigers bezüglich des Verzichts auf die zweckgebundene Verwendung durch den Eigentümer 163
aa) Öffentlich-rechtliche Beseitigungsanordnung ist nicht möglich 163
bb) Öffentlich-rechtliche Beseitigungsanordnung ist möglich 164
(1) Vergleichsabschluß vor der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme des Eigentümers 165
(2) Vergleichsabschluß nach der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme des Eigentümers 165
(a) Übertragung der Polizeipflicht oder Übertragung der Erfüllung dieser Pflicht 165
(b) Polizeipflicht soll unberührt bleiben 165
(c) Ausdrücklicher Ausschluß der Durchführung der polizeilich angeordneten Maßnahme 166
III. Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, § 134 BGB 167
1. Verstoß gegen Gesetze, die Vereinbarungen über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches verbieten 167
a) Gesetzliches Verbot aufgrund naturschutzrechtlicher Regelungen 167
b) Gesetzliches Verbot aufgrund polizeirechtlicher Vorschriften 168
c) Gesetzliches Verbot aufgrund verfassungsrechtlicher Normen 169
aa) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Art. 20 a GG 169
bb) Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 169
d) § 16 UmweltHG als gesetzliches Verbot 171
2. Verstoß gegen ein Verbot, das Vereinbarungen über die Gewährung immateriellen Schadensersatzes untersagt 171
IV. Sittenwidrigkeit der Vereinbarung, § 138 Abs. 1 BGB 172
1. Sittenwidrigkeit der Vereinbarung über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches 172
a) Sittenwidrigkeit der einzelnen Vergleichsbestimmungen 173
aa) Verzicht des Schädigers auf eine zweckgebundene Verwendung des Geldes durch den Geschädigten 173
bb) Verzicht des Geschädigten auf die Wiederherstellung durch den Schädiger und einen Teil der Wiederherstellungskosten 175
(1) Dereliktion eines Altlastengrundstückes 177
(a) Sittenwidrigkeit der Dereliktionserklärung 177
(b) Übertragung der Argumentation auf Vereinbarungen über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches 179
(2) Übereignung eines kontaminierten Grundstückes an einen vermögenslosen Dritten 181
(a) Sittenwidrigkeit der Übereignungserklärung 181
(b) Übertragung der Argumentation auf Vereinbarungen über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches 182
(3) Vergleiche über nachehelichen Unterhalt 182
(a) Sittenwidrigkeit von Vergleichen über nachehelichen Unterhalt 182
(b) Übertragung der Argumentation auf Vereinbarungen über die entgeltliche Ablösung des Herstellungsanspruches 185
b) Sittenwidrigkeit aufgrund der vertraglichen Verknüpfung des Verzichts auf die Wiederherstellung mit der Geldzahlung 187
aa) „Umweltverzicht gegen Entschädigung“ 188
bb) Abwägung im Einzelfall 189
(1) Verfassungswertungen 190
(2) Wertungen des Umwelthaftungsgesetzes 190
2. Sittenwidrigkeit der Gewährung immateriellen Schadensersatzes 192
V. Nachforderung des Eigentümers nach Vergleichsabschluß 193
1. Unwirksamkeit des Vergleichs 193
a) Wegfall der Vergleichsgrundlage, § 779 Abs. 1, 2. HS. BGB 193
b) Allgemeine Unwirksamkeitsgründe 194
aa) Sittenwidrigkeit, Rücktritt, Anfechtung 194
bb) Wegfall der Geschäftsgrundlage 195
(1) Die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanordnung wurde von den Parteien bedacht 196
(2) Die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanordnung wurde von den Parteien nicht bedacht 197
2. Anwendbarkeit der Regeln über den störerinternen Ausgleich 198
a) Gesamtschuldnerischer Ausgleichsanspruch 198
b) Geschäftsführung ohne Auftrag 199
c) Bereicherungsrechtlicher Anspruch 200
B. Vereinbarungen über Art und Umfang der Naturalrestitution 200
I. Vereinbarungen über die Art der Naturalrestitution 200
II. Vereinbarungen über den Umfang der Naturalrestitution 201
Kapitel 5: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 203
Literaturverzeichnis 207
Stichwortverzeichnis 226