Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht
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Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht
Ein Beitrag zur Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs unter vergleichender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Schriftenreihe des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam, Vol. 7
(2000)
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Abstract
Der Verfasser will zunächst dem Mangel an einer gesamtmonographischen Abhandlung zum Inhalt und zur Funktion des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Bayerischem Verfassungsrecht abhelfen. Hierbei geht es dem Verfasser darum, ein vollständiges Bild von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. auch das Rechtsprechungsverzeichnis) zu bieten, wobei kontrastierend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenübergestellt wird. Angegriffen werden die Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, es handle sich beim Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden um ein »grundrechtsähnliches Recht«, und die Gemeinden seien grundrechtsfähig. Der Verfasser legt dar, daß weder die vorgebliche »Ursprünglichkeit« der Gemeinden (vgl. Art. 11 BV), noch die historische Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu einer solchen Sicht zwingen. Vielmehr widersprechen die oben erwähnten Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einem personenbezogenen und auf die Menschenwürde hinauslaufenden Grundrechtsverständnis sowie einem Verständnis des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als kompetenzieller Strukturgarantie.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort der Herausgeber | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 19 | ||
Teil 1: Das kommunale Selbstverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs unter vergleichender Berücksichtigung der des Bundesverfassungsgerichts | 24 | ||
Kapitel 1: Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden | 24 | ||
I. Inhalt und Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden | 24 | ||
1. Der Aufgabenbezug des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts: Allzuständigkeit, Aufgabenverteilungsprinzip, Bedeutung des Art. 83 I BV | 25 | ||
2. Der modale Bezug des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 28 | ||
a) Die Gemeindehoheiten | 29 | ||
b) Insbesondere: Die Finanzhoheit | 30 | ||
3. Die Ausgestaltung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 33 | ||
a) Gesetzesvorbehalt oder Regelungsvorbehalt; eine zunächst terminologische Betrachtung | 33 | ||
b) Reichweite des Gesetzesvorbehalts | 35 | ||
c) Der Kernbereich als Prüfungskriterium | 36 | ||
d) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Prüfungskriterium | 44 | ||
e) Das Gemeinwohlerfordernis als Prüfungskriterium | 53 | ||
f) Das Demokratieprinzip als Prüfungskriterium | 53 | ||
g) Das Willkürverbot als Prüfungskriterium | 54 | ||
h) Sonderfall: Die Maßnahmen im Rahmen der Gemeindegebietsreform | 59 | ||
4. Zusammenfassung | 72 | ||
II. Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht als institutionelle Garantie und grundrechtsähnliches Recht | 73 | ||
1. Die Ambivalenz des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 76 | ||
2. Die zweifelhafte Bedeutung der „Grundrechtsähnlichkeit“ | 77 | ||
a) Die Grundrechtsähnlichkeit als Umschreibung einer ausschließlich verfassungsprozessualen Befugnis? | 77 | ||
aa) Der Textbaustein der jüngeren Judikatur | 77 | ||
bb) Die das grundrechtsähnliche Recht kreierende Polizeivermögen-Entscheidung | 78 | ||
b) Die Grundrechtsähnlichkeit als Konsequenz einer vorgeblichen Vorstaatlichkeit des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 80 | ||
3. Zusammenfassung | 83 | ||
III. Zusammenfassung des ersten Kapitels | 83 | ||
Kapitel 2: Das Selbstverwaltungsrecht der Landkreise | 84 | ||
I. Inhalt und Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 85 | ||
1. Der Aufgabenbezug des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 85 | ||
2. Der modale Bezug des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 87 | ||
a) Die Parallele zum gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht | 87 | ||
b) Insbesondere: Die Finanzhoheit | 87 | ||
3. Die Ausgestaltung des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 89 | ||
a) Die Ausgestaltung des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise im allgemeinen | 89 | ||
b) Sonderfall: Die allgemeine Landkreisreform | 90 | ||
4. Zusammenfassung | 93 | ||
II. Das Selbstverwaltungsrecht der Landkreise als institutionelle Garantie | 94 | ||
1. Das Fehlen einer grundrechtlichen Fundierung des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 94 | ||
2. Die rein institutionelle Ableitung des Selbstverwaltungsrechts der Landkreise | 95 | ||
a) Die Politische Befreiung-Entscheidung | 95 | ||
b) Die Landkreis Ingolstadt-Entscheidung | 96 | ||
c) Die Polizeivermögen-Entscheidung | 96 | ||
d) Die Landkreisfinanzausgleich-Entscheidung | 97 | ||
III. Zusammenfassung des zweiten Kapitels | 97 | ||
Kapitel 3: Das Selbstverwaltungsrecht der Bezirke | 98 | ||
I. Inhalt und Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Bezirke | 98 | ||
1. Der Aufgabenbezug des Selbstverwaltungsrechts der Bezirke | 99 | ||
2. Der modale Bezug des Selbstverwaltungsrechts der Bezirke | 99 | ||
3. Die Ausgestaltung des Selbstverwaltungsrechts der Bezirke | 99 | ||
a) Die Ausgestaltung des Selbstverwaltungsrechts der Bezirke im allgemeinen | 99 | ||
b) Sonderfall: Die Maßnahmen im Rahmen der Gebietsreform | 100 | ||
II. Das Selbstverwaltungsrecht der Bezirke als institutionelle Garantie | 101 | ||
III. Zusammenfassung des dritten Kapitels | 101 | ||
Kapitel 4: Die Grundrechtsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften | 102 | ||
I. Die Grundrechtsfähigkeit der Gemeinden | 103 | ||
1. Die Einzelfallgebundenheit des Grundrechtsschutzes | 104 | ||
2. Insbesondere: Die Berufung auf einzelne Grundrechte | 106 | ||
a) Die Berufung auf die Garantie des Eigentums gemäß Art. 103, 158f. BV | 106 | ||
b) Die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 118 I BV | 109 | ||
c) Die Berufung auf die Justizgrundrechte gemäß Art. 86, 91 BV | 111 | ||
3. Zusammenfassung | 112 | ||
II. Die Grundrechtsfähigkeit der Landkreise | 112 | ||
1. Die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 118 I BV | 112 | ||
2. Die Berufung auf die Garantie des Eigentums gemäß Art. 103, 158f. BV | 114 | ||
3. Zusammenfassung | 115 | ||
III. Die Grundrechtsfähigkeit der Bezirke | 115 | ||
IV. Zusammenfassung des vierten Kapitels | 116 | ||
Kapitel 5: Die Popularklage | 116 | ||
I. Die Antragsberechtigung | 118 | ||
II. Der Prüfungsgegenstand | 119 | ||
III. Das Erfordernis der Antragsbefugnis | 119 | ||
1. Die Popularklagen natürlicher Personen (Bürgerklagen) | 120 | ||
a) Keine Rüge der Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts durch Gemeindeangehörige | 120 | ||
b) Die Berufung auf Art. 118 I BV als „Ersatzrüge“ | 122 | ||
aa) Die Berufung auf den „klassischen Gleichbehandlungsgrundsatz“ | 122 | ||
bb) Die Berufung auf das „allgemeine Willkürverbot“ | 123 | ||
c) Die Berufung auf die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 101 BV | 124 | ||
2. Die Popularklagen von Gemeinden | 124 | ||
a) Die Rüge der Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 124 | ||
aa) Keine Rüge der Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts durch Drittgemeinden als nicht unmittelbar betroffene Gemeinden | 124 | ||
bb) Rüge der Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts bei generell das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht betreffenden Normen | 125 | ||
b) Die Berufung auf die Grundrechte | 125 | ||
aa) Die Berufung auf Art. 118 I BV | 125 | ||
bb) Die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht des Art. 103 BV | 126 | ||
3. Die Popularklagen von Gemeindeverbänden | 126 | ||
a) Keine Berufung der Gemeindeverbände auf deren Selbstverwaltungsrecht | 126 | ||
b) Die Berufung der Gemeindeverbände auf die Grundrechte | 127 | ||
aa) Die Berufung auf Art. 118 I BV als „Ersatzrüge“ | 127 | ||
bb) Die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht des Art. 103 BV | 127 | ||
IV. Der Prüfungsmaßstab | 127 | ||
1. Die Regel | 127 | ||
2. Die Ausnahmen bei Bürgerklagen gegen normgesetzte Organisationsakte | 129 | ||
a) Die Ausnahme | 129 | ||
b) Die Ausnahme von der Ausnahme | 130 | ||
V. Subsidiarität der bundesrechtlichen Kommunalverfassungsbeschwerde | 130 | ||
1. Subsidiarität der Kommunalverfassungsbeschwerde bei Popularklagen gegen Normen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht betreffend | 131 | ||
2. Vorrang der Kommunalverfassungsbeschwerde bei Popularklagen von Gemeindeverbänden? | 132 | ||
VI. Zusammenfassung des fünften Kapitels | 132 | ||
Kapitel 6: Die Verfassungsbeschwerde | 133 | ||
I. Die Antragsberechtigung | 134 | ||
II. Der Prüfungsgegenstand | 134 | ||
III. Das Erfordernis der Antragsbefugnis | 134 | ||
1. Die Berufung auf das Selbstverwaltungsrecht | 135 | ||
a) Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht | 135 | ||
b) Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeindeverbände | 136 | ||
2. Die Berufung auf die Grundrechte | 136 | ||
a) Die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht | 137 | ||
b) Die Berufung auf Art. 118 I BV | 137 | ||
IV. Der Prüfungsmaßstab | 137 | ||
V. Zusammenfassung des sechsten Kapitels | 138 | ||
Teil 2: Kritik an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs | 139 | ||
Kapitel 7: Kritik im Hinblick auf die Erfindung des grundrechtsähnlichen Rechts und die Grundrechtsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften | 139 | ||
I. Kritik in bezug auf die Qualifizierung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden als grundrechtsähnliches Recht | 139 | ||
1. Fehlen eines konkreten Anlasses | 139 | ||
2. Fehlen einer konkreten Begründung | 140 | ||
a) Fehlen einer verfassungsprozessualen Notwendigkeit | 140 | ||
b) Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden als vorstaatliches Recht | 140 | ||
3. Ungewißheit bzw. Unbestimmtheit der aus der Grundrechtsähnlichkeit zu ziehenden Konsequenzen | 141 | ||
a) Verfassungsprozessuale Konsequenzen | 141 | ||
aa) Ungleichbehandlung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei Rüge der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts im Rahmen der Popularklage | 141 | ||
bb) Ungewißheit der Auswirkung dieser Ungleichbehandlung in bezug auf die bundesrechtliche Kommunalverfassungsbeschwerde gem. Art. 93 I Nr. 4 b GG | 141 | ||
cc) Die Differenzierung zwischen konkret-individuell und allgemein das Selbstverwaltungsrecht berührenden Maßnahmen im Rahmen der Popularklage | 142 | ||
dd) Die Bürgerklagen | 142 | ||
ee) Anmerkung in bezug auf die Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden | 143 | ||
b) Materiell-verfassungsrechtliche Konsequenzen | 143 | ||
aa) Auswirkungen der Grundrechtsähnlichkeit auf die Anwendung der Wesensgehaltstheorie? | 143 | ||
bb) Auswirkungen der Grundrechtsähnlichkeit auf die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips? | 145 | ||
II. Kritik in bezug auf die Grundrechtsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften | 147 | ||
1. Willkürverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz | 147 | ||
2. Die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht | 148 | ||
III. Zusammenfassung des siebenten Kapitels | 149 | ||
Kapitel 8: Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ist kein grundrechtsähnliches Recht | 149 | ||
I. Die geschichtliche Ableitung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts als Argument für dessen „Grundrechtsähnlichkeit“? | 150 | ||
1. Die geschichtliche Sicht des Verfassungsgerichtshofs | 151 | ||
2. Einzelne Stationen in der Geschichte des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts | 154 | ||
a) Entwicklungen in Frankreich seit 1789 | 154 | ||
b) Die Lehre des Reichsfreiherrn vom Stein | 157 | ||
c) Die belgischen Revolutionsideen und ihre Wirkungen in Deutschland für die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung | 158 | ||
d) Gneist, Gierke und Preuss | 166 | ||
e) Die Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 127 WRV | 168 | ||
3. Zusammenfassung | 172 | ||
II. Die Bedeutung der „Ursprünglichkeit“ der Gemeinden in der Bayerischen Verfassung | 173 | ||
1. Die Motivation der Verfassungsgeber in Hinblick auf die „Ursprünglichkeit“ der Gemeinden | 173 | ||
a) Die Aufnahme der „Ursprünglichkeit“ in die Bayerische Verfassung | 173 | ||
b) Kritik am Begriff der „Ursprünglichkeit“ | 176 | ||
2. Die Deutung der „Ursprünglichkeit“ im Sinn einer individuellen Bestandsgarantie der bayerischen Gemeinden? | 179 | ||
3. Die „Ursprünglichkeit“ als Auslegungsregel | 183 | ||
4. Die Deutung der „Ursprünglichkeit“ als Verfassungsänderungsverbot im Sinn von Art. 75 I 2 BV | 183 | ||
5. Zusammenfassung | 185 | ||
III. Grundrecht und „Grundrechtsähnlichkeit“ | 185 | ||
1. Das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht ist kein Grundrecht | 186 | ||
a) Die Menschenwürde als Grund für die Gewährleistung von Grundrechten | 186 | ||
b) Die Erweiterung des Grundrechtsschutzes auf juristische Personen | 189 | ||
c) Zusammenfassung | 190 | ||
2. Die Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung als kompetenzielle Strukturgarantie | 190 | ||
a) Die Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung als institutionelle Garantie bzw. Einrichtungsgarantie | 190 | ||
b) Art. 11 II BV als Staatsstrukturprinzip | 192 | ||
3. Verneinung der Grundrechtsähnlichkeit des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden | 194 | ||
a) Zur Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Vorstaatlichkeit der Grundrechte und die vermeintliche Vorstaatlichkeit des Selbstverwaltungsrechts | 194 | ||
b) Zur Vergleichbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Abwehrfunktion | 195 | ||
c) Zur Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Schutzmechanismus | 196 | ||
d) Ablehnung der Vergleichbarkeit im Rahmen einer ergebnisorientierten Betrachtung | 198 | ||
IV. Zusammenfassung des achten Kapitels | 199 | ||
Kapitel 9: Grundrechtssubjektivität kommunaler Gebietskörperschaften? | 200 | ||
I. Die Stimmen in der Literatur zur Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts im allgemeinen und der kommunalen Gebietskörperschaften im besonderen | 201 | ||
1. Subjektionstheorie | 203 | ||
2. Nach der Rechtsform staatlichen Handelns differenzierende Ansichten | 205 | ||
3. Nach den wahrzunehmenden Aufgaben oder zu verfolgenden Interessen unterscheidende Theorien | 205 | ||
4. Nach der organisationsrechtlichen Selbständigkeit differenzierende Ansichten | 205 | ||
II. Stellungnahme | 206 | ||
1. Argumentativer Ausgangspunkt | 206 | ||
2. Prüfungsprogramm | 208 | ||
3. Einwände gegen dieses Prinzip? | 212 | ||
4. Zur Grundrechtsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften | 213 | ||
5. Einwände gegen die Verneinung der Grundrechtssubjektivität? | 214 | ||
III. Zusammenfassung des neunten Kapitels | 219 | ||
Teil 3: Materiell-verfassungsrechtliche und verfassungsprozessuale Konsequenzen der im zweiten Teil gewonnenen Erkenntnisse sowie Plädoyer für die Einführung einer landesrechtlichen Kommunalverfassungsbeschwerde | 220 | ||
Kapitel 10: Materiell-verfassungsrechtliche und verfassungsprozessuale Konsequenzen | 220 | ||
I. Materiell-verfassungsrechtliche Konsequenzen | 220 | ||
1. Konsequenzen für die Kernbereichsdiskussion | 220 | ||
a) Konsequenz für das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht | 220 | ||
b) Konsequenz für das Selbstverwaltungsrecht der Gemeindeverbände | 221 | ||
2. Konsequenzen für die Verhältnismäßigkeits- und Willkürprüfung | 222 | ||
II. Verfassungsprozessuale Konsequenzen | 223 | ||
1. Die verfassungsprozessuale Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Popularklage | 223 | ||
2. Verfassungsbeschwerdeverfahren gemäß Art. 120 BV | 223 | ||
3. Konsequenz für die Anwendung der Subsidiaritätsklausel des Art. 93 I Nr. 4b GG | 224 | ||
4. Hinweis zu den Bürgerklagen | 225 | ||
III. Zusammenfassung des zehnten Kapitels | 226 | ||
Kapitel 11: Plädoyer für die Einführung einer landesrechtlichen Kommunalverfassungsbeschwerde | 226 | ||
I. Für eine umfassende landesverfassungsgerichtliche Kompetenz in Kommunalverfassungsstreitigkeiten sprechende verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Gründe | 226 | ||
II. Entsprechende Heranziehung des Instituts der Popularklage? | 229 | ||
III. Gesetzgebungsvorschlag | 230 | ||
1. Einführung einer Rechtssatzbeschwerde? | 231 | ||
2. Einführung einer umfassenden Kommunalverfassungsbeschwerde | 232 | ||
3. Wortlaut der im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof zu treffenden Regelungen | 232 | ||
a) Änderung des Art. 2 VfGHG | 233 | ||
b) Änderung des Art. 3 VfGHG | 233 | ||
c) Einfügung eines achten Abschnitts in das zweite Kapitel des dritten Teils des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof | 233 | ||
4. Anmerkungen zum Gesetzesvorschlag | 234 | ||
a) Anmerkung zur Zuständigkeitsregelung des Art. 2 VfGHG | 234 | ||
b) Anmerkung zur Besetzungsregelung des Art. 3 VfGHG | 234 | ||
c) Anmerkung zur Ausgestaltung der Kommunalverfassungsbeschwerde | 234 | ||
IV. Zusammenfassung des elften Kapitels | 235 | ||
Literaturverzeichnis | 236 | ||
Anhang: Verzeichnis der zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes | 250 | ||
Sachwortverzeichnis | 259 |